Was kommt bis 2017???

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1 Aktuelles Steuerrecht - März StB Dipl.-Kfm. Marcus Ermers Ziel und Ablauf der Veranstaltung Geplante Gesetzesänderungen lt. Koalitionsvertrag Aktuelles zur Einkommensteuer Aktuelles zur Umsatzsteuer Sonstige Steuerinformationen Mit Ihnen ins Gespräch kommen 1

2 Was kommt bis 2017??? Verlässliche Steuerpolitik Steuervereinfachung und elektronische Kommunikation Bekämpfung der Steuerhinterziehung und Steuerumgehung Erbschaftsteuer Geltendes Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz als Ganzes gegenwärtig auf dem Prüfstand des Bundesverfassungsgerichts 2

3 AIFM-StAnpG Reform der Investmentfondbesteuerung Vereinfachung Vorsteuerberichtigung bei Est ( 9b EStG) Anhebung Unterhaltsfreibetrag: 2013: 8004 ; 2014: ; 2015: (Orientierung an Grundfreibetrag) AIFM-StAnpG Vereinfachung Vorsteuerberichtigung bei ESt ( 9b EStG) Text alte Fassung) (2) Wird der Vorsteuerabzug nach 15a des Umsatzsteuergesetzes berichtigt, so sind die Mehrbeträge als Betriebseinnahmen oder Einnahmen, die Minderbeträge als Betriebsausgaben oder Werbungskosten zu behandeln; die Anschaffungs- oder Herstellungskosten bleiben unberührt. (Text neue Fassung) (2) Wird der Vorsteuerabzug nach 15a des Umsatzsteuergesetzes berichtigt, so sind die Mehrbeträge als Betriebseinnahmen oder Einnahmen zu behandeln, wenn sie im Rahmen einer der Einkunftsarten des 2 Absatz 1 Satz 1 bezogen werden; die Minderbeträge sind als Betriebsausgaben oder Werbungskosten zu behandeln, wenn sie durch den Betrieb veranlasst sind oder der Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen dienen. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten bleiben in den Fällen des Satzes 1 unberührt. 3

4 Neuregelungen zum KiSt- Abzugsverfahren Ziel und Ablauf der Veranstaltung Geplante Gesetzesänderungen lt. Koalitionsvertrag Aktuelles zur Einkommensteuer Aktuelles zur Umsatzsteuer Sonstige Steuerinformationen Mit Ihnen ins Gespräch kommen 4

5 Kosten für häusliches Arbeitszimmer BFH-Urteil v. 21. Nov. 2013, IX R 23/12 Hintergrund Arbeitszimmer wird zu 60% für Vermietungszwecke genutzt Entscheidung FG+BFH: 60% der Aufwendungen sind abzugsfähig Hinweis: Büromäßig ausgestatteter Raum: 60% Vermietung 40% private Unterlagen 110 -Grenze bei Betriebsveranstaltungen BFH-Urteile v , VI R 94/10 + VI R 7/11 Hintergrund 2 Betriebsveranstaltungen p.a. Freigrenze: 110 (seit 2002) Beispiele: Siehe Skript! 5

6 Der Umfang der zu berücksichtigenden Kosten 110 -Grenze bei Betriebsveranstaltungen BFH-Urteile v , VI R 94/10 + VI R 7/11 Damalige Auffassung Bislang Auch Ausgaben für äußeren Rahmen von Betriebsveranstaltungen bei Prüfung jeweils geltender Freigrenze berücksichtigen Berücksichtigung ausnahmslos sämtlicher Aufwendungen des Arbeitgebers für Betriebsveranstaltung im Rahmen der Gesamtkostenermittlung Umlage auf teilnehmende Arbeitnehmer Neu Arbeitslohn i.s. des 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG Senat hält hieran ausdrücklich nicht mehr fest Arbeitnehmer erlangt durch Leistung seines Arbeitgebers unmittelbaren geldwerten Vorteil 110 -Grenze bei Betriebsveranstaltungen BFH-Urteile v , VI R 94/10 + VI R 7/11 Wie sind einzubeziehende Gesamtkosten zu verteilen? VI. Senat hat sich zum Vorteil betroffener Mandanten von eigener bisheriger Rechtsprechung gelöst: Es bleibt zwar dabei Nach seinen neuen Grundsätzen ermittelte Gesamtkosten sind zu gleichen Teilen zunächst auf sämtliche Teilnehmer anteilig zu verteilen In Verteilung des Gesamtbetrags einzubeziehen: Familienangehörige und Gäste, welche Arbeitnehmer zur Betriebsveranstaltung begleitet haben Prüfung Überschreitung zu beachtender Freigrenze Auf Familienangehörige / andere Begleitpersonen entfallender Aufwand wird mitbringenden Arbeitnehmern nicht zugerechnet 6

7 Haushaltsnahe Dienstleistungen + Handwerkerleistungen Förderung Höchstbetrag Haushaltsnahe Minijobber Haushaltsnahe Vollbeschäftigungsverhältnisse 20% 510 Haushaltsnahe Dienstleistungen 20% Pflege- und Betreuungsleistungen Handwerkerleistungen im Haushalt 20% Neues BMF, Schr. v , Haushaltsnahe Dienstleistungen + Handwerkerleistungen BMF, Schr. v , Keine Beschäftigung mit nahen Angehörigen Nähe zur Haushaltsführung Heimbewohner: Vergleich mit Haushaltshilfe Handwerkerleistungen bei Neubaumaßnahmen Gutachtertätigkeiten und Schornsteinfegerleistungen Öffentlich geförderte Maßnahmen 7

8 Haushaltsnahe Dienstleistungen + Handwerkerleistungen BMF, Schr. v , Dienst- und Werkswohnungen Aufteilung der Kosten bei mehreren Personen Überarbeitete Aufzählung der Anlage 1 Kindergeld für verheiratete Kinder BFH-Urteil v , III R 22/13 Hintergrund Kindergeld möglich! Auch wenn Ehepartner Gutverdiener ist! 8

9 Beiträge an VBL Sonderausgabe FG Niedersachen, Urt K 21050/12 Überarbeitung des Nießbraucherlasses BMF, Schr. v , IV C 1 S 2253/07/10004 Hintergrund Änderung bei der AfA-Berechtigung des Eigentümers bei Übertragung eines vorbehaltenen dingl. Wohnrechts Aufteilung des Kaufpreises (zzgl. Nebenkosten) auf die Wirtschaftsgüter Grund und Boden sowie Gebäude nach dem Verhältnis der Verkehrswerte. Ermittlung: AfA-BMG Minderung des Gebäude-Verkehrswerts um den kapitalisierten Wert des Wohnrechts. Ermittlung des Anteils des unbelasteten Gebäudeteils an den Gebäudeanschaffungskosten: Verhältnis des Verkehrswerts des unbelasteten Teils zum Verkehrswert des gesamten Gebäudes abzüglich des kapitalisierten Werts des Nutzungsrechts. Beispiel: Siehe Skript! 9

10 Verträge mit nahen Angehörigen BFH, Urt. v Fremdvergleich Zivilrechtl. Wirksamkeit Problem Bei Vereinbarungen zwischen PersG und Angehörigen Von beherrschenden Gesellschaftern Wenn beherrschender Gesellschafter Darlehensford. Gegen die PersG an Angehörige schenkweise abtritt Indiz gegen die Ernstlichkeit Kreditgewährung mit geschenkten Geldmitteln Vereinbarungen von Schenkung und Darlehen in einer Urkunde Schenkung unter der Auflage der Rückgabe als Darl. Schenkung unter der aufschiebenden Bedingung der Rückgabe als Darlehen Gegenbeweis der Verknüpfung möglich! Verträge mit nahen Angehörigen BFH, Urt v Erhöhte Anford. Wegen des fehlenden Interessengegensatzes Darlehensvertrag Maßstab Zivilrechtlich wirksam geschlossen Tatsächlich wie vereinbart durchgeführt und Hält einem Fremdvergleich statt Regelungen zwischen Bank und Kunden Vereinbarung über Laufzeit und Rückzahlung des Darlehens Entrichtung der Zinsen zu den Fälligkeitszeitpunkgen Ausreichende Besicherung * dingliche Absicherung (Grundschuld) * andere Sicherheiten (z.b. Bankbürgschaft, Sicherungsübereignung) 10

11 Verträge mit nahen Angehörigen BFH, Urt. v Prüfungsintensität Vom Anlass abhängig Die Intensität der Prüfung des Fremdvergleichs bei Darlehensverträgen zwischen nahen Angehörigen ist vom Anlass der Darlehensaufnahme abhängig BFH, Urt. V X R 26/11 Unproblematisch: Finanzierung der AK/HK von WG Kapitalabfindungen von Versorgungswerken = steuerpflichtig! BFH, Urt. v , X R 3/12 Entscheidung Kapitalabfindung steuerpflichtig Anwendung der 1/5-Regelung 11

12 Abfindungen BMF, Schr. v Grds. Steuerpflichtiger Arbeitslohn Voraussetzungen Tarifermäßigung (Fünftelregelung) Entschädigung Zusammenballung in einem Jahr Höhere Jahreseinkünfte Abfindungen BMF, Schr. v Eine Entschädigung kann auch vorliegen, wenn der ArbG seinem Mitarbeiter eine (Teil)-Abfindung zahlt, weil dieser seine Wochenarbeitszeit unbefristet reduziert Der Zufluss mehrerer Teilbeträge in unterschiedlichen Jahres ist neuerdings unschädlich, soweit es sich dabei um max. 5% der Hauptleistung handelt. Negative aus einer neu aufgenommenen, insbesondere auch selbständigen Tätigkeit, bleiben bei der Vergleichsrechnung unbeachtlich. Einzubeziehen sind aber positive Lohnersatzleistungen (z.b. ArlG) sowie ausländischer Arbeitslohn Hat der Betroffene in einem nachfolgenden VZ einen Teil der Entschädigung zurückzuzahlen, so ist die Rückzahlung als Korrektur im Jahr des Abflusses zu berücksichtigen. 12

13 Zinsen nach Verkauf des Mietobjektes BMF, Schr. v Zinsen für Darlehen zur Finanzierung von Erhaltungsaufwendungen BMF (2006): WK-Abzug uneingeschränkt möglich BMF (2014): WK-Abzug nur dann möglich, wenn VK-Erlös nicht zur Darlehenstilgung ausreicht (Gilt für Verkauf nach ) BA-Abzug für hochwertige Tombolapreise FG Köln, Urt. v Kein BA- für hochwertige Tombolapreise! Im Urteilsfall war die Grenze von 35 überschritten! 13

14 Nichtberücksichtigung von USt als Betriebsausgabe BFH, Urt. v Ein Fall von 129 AO Offenbare Unrichtigkeiten sind mechanische Versehen wie Eingabe- oder Übertragungsfehler. Da die Unrichtigkeit nicht aus dem Bescheid erkennbar sein muss, liegt eine offenbare Unrichtigkeit auch vor, wenn das FA offenbar fehlerhafte Angaben aus der Steuererklärung übernimmt. Steuerpflicht von Erstattungszinsen BFH, Urt. v VIII R 36/10 Nichts neues! 20 Abs. 1 Nr. 7 S. 3 rechtmäßig! 14

15 Investitionsabzugsbetrag 7g EStG: Außerbilanzieller Abzugsbetrag 40% der voraussichtlichen AK/HK Neu seit 2007 Diverse BFH-Urteile Neues BMF-Schreiben v zur Anwendung Zinsen Gesetzliche Neuregelung seit 2013 Erlass enthält keine Aussagen zur Verzinsung Investitionsabzugsbetrag Bilanzierende Betriebsvermögen BMF, Schr. v Seit 2011 Einnahme- Überschußrechner: Gewinn Land- und Forstwirte: (Ersatz)Wirtschaftswert

16 Investitionsabzugsbetrag Offene Verfahren Nachträgliche Aufstockung des IAB: Der für ein WG gebildete IAB kann entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung in einem nachfolgenden WJ erhöht werden FG Niedersachen, Urt. V (Rev. X R 4/13) Gewinngrenze für einen IAB Die Gewinngrenze für den IAB eines Freiberuflers ermittelt sich allein nach dem Gewinn ohne eine aufgelöste Ansparabschreibung und den Neu beanspruchten IAB FG Köln v K 2910/10 (Rev. VIII R 29/13) Investitionsabzugsbetrag Begünstigte Wirtschaftsgüter Anlagevermögen Auch GWG und Pool Neu oder gebraucht Software ist ein immaterielles WG. Das gilt grundsätzlich auch dann, wenn es sich um Standardsoftware handelt, die auf einem Datenträger gespeichert ist (BFH, Urt. V X R 26/09) 16

17 Investitionsabzugsbetrag Finanzierungszusammenhang bisherige Verwaltungsauffassung Die Geltendmachung von IAB erfordert in zeitlicher Hinsicht, dass sie die ihr zugedachte Funktion der Finanzierungserleichtung erfüllt. Zwischen den Zeitpunkten des Abzugs und der tatsächlichen Investition muss ein Finanzierungszusammenhang bestehen (vgl. BFH-Urteil v ) Investitionsabzugsbetrag Rechtsprechung Wird der IAB mit der Steuererklärung des Abzugsjahres geltend gemacht, ist daraus auf eine Investitionsabsicht im Investitionszeitraum zu schließen Das gilt auch dann, wenn die Steuererklärung erst im Einspruchsverfahren gegen einen Schätzungsbescheid abgegeben wird (BFH, Urt. V I R 90/10) Ob eine künftige Anschaffung i.s. 7g EStG gegeben ist, ist aus der Sicht am Ende des Gewinnermittlungszeitraums zu beurteilen, für den der IAB geltend gemacht wird. Das Wahlrecht gem. 7g EStG kann noch nach Einlegung des Einspruchs ausgeübt werden (BFH, Urt. V VIII R 48/10) 17

18 Investitionsabzugsbetrag Im zeitlichen Anwendungsbereich des 7g EStG setzt der Nachweis der Investitionsabsicht auch bei noch in Gründung befindlichen Betrieben nicht zwingend eine verbindliche Bestellung des anzuschaffenden WG noch im Wj der Geltendmachung des IAB voraus (BFH, Urt. V , X R 42/11) Investitionsabzugsbetrag Beabsichtigte Verwendung Tatsächliche Verwendung betrieblich betrieblich Investitionsjahr + Folgejahr 18

19 Investitionsabzugsbetrag Sonderfälle Fahrten zwischen W B können betrieblicher Nutzung zugerechnet werden Bei Anwendung der 1%-Regelung ist grundsätzlich von einem schädlichen Nutzungsumfang auszugehen Fahrtenbuch für die geplante Anschaffung eines weiteren PKW (neben 1%-Pkw) möglich. Wird eine Fotovoltaikanlage gewerblich betrieben, ist der private Verbrauch des Stroms keine schädliche außerbetriebliche Nutzung. Investitionsabzugsbetrag Auflösung von IAB Rückgängigmachung des IAB * keine begünstigte Investition * Nichteinhaltung der Verbleibens- und Nutzungsfristen Zeitpunkt der Rückgängigmachung Auswirkungen der Rückgängigmachung auf Steuerrückstellungen 19

20 Exkurs: Sonderabschreibung Bis zu 20% im Anschaffungsjahr und den 4 Folgejahren Neben regulärer Abschreibung Auf um IAB gekürzte AK/HK Auch ohne vorherige Bildung IAB Hinweis: Der Verwaltungserlass zum IAB enthält keine Aussagen zur Sonder-AfA Unterstützung Taifun-Opfer BMF, Schr. v Durch den Taifun Haiyan sind auf den Philippinen beträchtliche Schäden entstanden. Die Verwaltung hat dazu die in derartigen Katastrophenfällen üblichen steuerlichen Erleichtungen zugelassen Sie gelten vom Zugelassen wurde u.a. ein vereinfachter Spendennachweis 20

21 Übernommene Bußgelder = Arbeitslohn BFH, Urt. V , VI R 36/12 BFH v Übernahme von Kosten wegen Verletzung des Halteverbots durch ArbG Arbeitslohn BFH v Übernahme von Kosten wegen Überschreitung von Lenkzeiten und Nichteinhaltung von Ruhezeiten durch ArbG = Arbeitslohn Häusliches Arbeitszimmer FG Brandenburg, Urt. V , 4 K 4262/10 21

22 Häuslicher Telearbeitsplatz FG Düsseldorf, Urt. V , 11 K 1705/12 Aber: FG Rheinland-Pfalz, Urt. V , 4 K 1270/09 (Rev. VI R 40/12) Siehe auch: BFH v , VIII B 134/12 (Häusliches Arbeitszimmer eines Wirtschaftsprüfer ist nicht zwingend ein Telearbeitsplatz) Ziel und Ablauf der Veranstaltung Geplante Gesetzesänderungen lt. Koalitionsvertrag Aktuelles zur Einkommensteuer Aktuelles zur Umsatzsteuer Sonstige Steuerinformationen Mit Ihnen ins Gespräch kommen 22

23 Organschaft BMF, Schr. v Eine juristische Person (Organgesellschaft) ist in ein anderes Unternehmen (Organträger) finanziell wirtschaftlich und organisatorisch eingegliedert. Die Umsätze zwischen Organträger und Organgesellschaft sind nicht steuerbare Umsätze Verlängerung der Übergangsfrist bis Geschäftsveräußerung im Ganzen 1 Abs. 1a UStG Geschäftsveräußerung an anderen UN für dessen UN Geschäftsveräußerung Umsätze unterliegen nicht der Umsatzsteuer Unternehmen / in Gliederung eines Unternehmens gesondert geführter Betrieb im Ganzen wird entgeltlich oder unentgeltlich übereignet oder in eine Gesellschaft eingebracht Erwerbender Unternehmer tritt umsatzsteuerlich insbesondere auch mit Blick auf mögliche Berichtigungen von Vorsteuer nach 15a UStG an Stelle des Veräußerers 23

24 Geschäftsveräußerung im Ganzen Grundidee der Norm des 1 Abs. 1a UStG Vereinfachung Erwerber soll nicht mit Umsatzsteuer belastet werden, die er sich regelmäßig vom Fiskus als Vorsteuer zurückholen könnte Veräußerer soll nicht vor die Frage gestellt werden, ob er eine Vorsteuerberichtigung nach 15a UStG zu seinen Ungunsten hinnehmen muss Geschäftsveräußerung im Ganzen BMF, Schr. V Im Rahmen einer Geschäftsveräußerung im Ganzen kommt eine Option grundsätzlich nicht in Betracht Gehen die Parteien jedoch im Rahmen des notariellen Kaufvertrages übereinstimmend von einer Geschäftsveräußerung im Ganzen aus und beabsichtigen sie lediglich für den Fall, dass sich ihre rechtliche Beurteilung später als unzutreffend herausstellt, eine Option zur Steuerpflicht, gilt diese vorsorglich und im Übrigen unbedingt im notariellen Kaufvertrag erklärte Options als mit Vertragsschluss wirksam 24

25 Bescheinigung über Ansässigkeit im Inland BMF, Schr. v NEUES Formular! Werklieferungen von Photovoltaikanlagen BMF, Schr. V = Bauleistung ( 13 Abs. 2 Nr. 4 S. 1 UStG) 25

26 Differenzbesteuerung im Münzund Briefmarkenhandel Kein ermäßigter Steuersatz mehr für Briefmarken und dergleichen als Sammlungsstücke (Nr. 49 f Anlage 2) Kunstgegenstände (Nr. 53 Anlage 2) Sammlungsstücke (Nr. 54 Anlage 2) Differenzbesteuerung im Münzund Briefmarkenhandel BMF, Schr. V Wechsel zur Differenzbesteuerung möglich Einzeldifferenz ( 25a Abs. 3 UStG) Gesamtdifferenz ( 25a Abs. 4 UStG) 26

27 Steuersatz BMF, Schr. V BFH, Urt. V V B 125/12 Aufteilung eines Gesamtkaufpreises bei sog. Sparmenüs Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass die Aufteilung eines Gesamt- Kaufpreises nach der einfachstmöglichen Aufteilungsmethode zu erfolgen hat. Aufteilung nach Maßgabe der Einzelverkaufspreise möglich BMF-Schreiben v Daneben sind auch andere Aufteilungsmöglichkeiten wie das Verhältnis des Wareneinsatzes zulässig, sofern diese gleich einfach sind und zu sachgerechten Ergebnissen führen Transportbehältnisse BMF, Schr. V Die Hingabe/Rückgabe des Transportbehilfsmittels gegen Pfandgeld ist als eigenständige (Rück)Lieferung zu beurteilen. Warenumschließungen teilen Schicksal der Hauptleistung Die Überlassung im Rahmen reiner Tauschsysteme (z.b. Euro-Flachpaletten, Gitterboxpaletten) ist nicht steuerbar. Zahlungen bei Leistungsstörungen in Transporthilfsmittel- Tauschsystemen sind nicht steuerbarer Schadenersatz Wechsel defekte Paletten gegen reparierte = umsatzsteuerrechtlicher Leistungsaustausch in Form eines Tausches BMF-Schreiben v Erweiterte Übergangsregelung 27

28 Bauleistungen/Gebäudereinigungs -leistungen BMF, Schr. v BFH, Urt. v : Bauträger/Projektentwickler, die eigenen Grund + Boden bebauen und umsatzsteuerfrei/-pflichtig verkaufen sind KEINE Bauleister! Bauleistungen/Gebäudereinigungs -leistungen Von Anfang an unstreitig Wechsel der Steuerschuldnerschaft für bauwerksbezogene Leistungen u.s.w. Leistungsempfänger ist sog. Generalunter- bzw. -übernehmer Erbringt an seine Kunden Bauleistungen durch Baumaßnahmen an Objekten/ auf Grundstücken, die sich bereits im Eigentum der Auftraggeber befinden auch wenn er hierbei Leistungen von Subunternehmern in Anspruch nimmt. 28

29 Bauleistungen/Gebäudereinigungs -leistungen Nach Auffassung des V. Senats gilt folgendes: Wechsel der Steuerschuldnerschaft Es kommt nicht darauf an, ob der Leistungsempfänger (Auftraggeber) selbst nachhaltig Bauleistungen erbringt 10 v.h.-regel der Verwaltung hat keine Rechtsgrundlage und ist im Ergebnis unbeachtlich Erbringung irgendwelcher Bauleistungen durch den Leistungsempfänger Für Übergang der Steuerschuldnerschaft nicht ausreichend Hiervon abweichende Verwaltungsmeinung ist obsolet Bauleistungen/Gebäudereinigungs -leistungen Nach Auffassung des V. Senats gilt folgendes: 3. Für Anwendung des 13b Abs. 2. S. 2 UStG auch unerheblich: Einigung zwischen Auftraggeber (Leistungsempfänger) und Auftragnehmer (Leistungsgeber) auf den Übergang der Steuerschuldnerschaft oder nicht Wechsel der Steuerschuldnerschaft tritt qua Gesetz entweder ein oder nicht Rechtsfolgen gesetzlicher Normen stehen nicht zur Disposition der Beteiligten in Abschn. 13b.3 Abs. 8 UStAE enthaltene Vereinfachungsregelung hat keine gesetzl. Grundlage 29

30 Bauleistungen/Gebäudereinigungs -leistungen Bundesminister der Finanzen hat seinen nachgeordneten Dienststellen mit Schreiben vom die Anweisung erteilt, die vorliegend vom BFH vertretene Sichtweise auf solche Umsätze anzuwenden, die ab dem Tag nach der am erfolgten Veröffentlichung dieses Schreibens im Bundessteuerblatt ausgeführt werden Sicherheitseinbehalte bei der Soll-Besteuerung BFH, Urt. v , V R 31/12 Hohe Relevanz für die Praxis 30

31 Pauschbeträge für Sachentnahmen BMF, Schr. v Gewerbezweig ermäßigter Steuersatz Jahreswert für eine Person ohne Umsatzsteuer voller Steuersatz insgesamt Bäckerei Fleischerei Gaststätten aller Art a) mit Abgabe von kalten Speisen a) mit Abgabe von kalten und warmen Speisen Getränkeeinzelhandel Café und Konditorei Milch, Milcherzeugnisse, Fettwaren und Eier (Eh.) Nahrungs- und Genussmittel (Eh.) Obst, Gemüse, Südfrüchte und Kartoffeln (Eh.) Steuersatz BMF, Schr. v % (?) ab

32 BMF, Schr. v Steuersatz Restaurations- und Verpflegungsdienstleistungen Abgabe zubereiteter oder nicht zubereiteter Speisen und / oder Getränke, zusammen mit ausreichenden unterstützenden Dienstleistungen, die den sofortigen Verzehr ermöglichen Keine Restaurations- und Verpflegungsdienstleistungen Abgabe von zubereiteten oder nicht zubereiteten Speisen und / oder Getränken mit oder ohne Beförderung, jedoch ohne andere unterstützende Dienstleistungen Das BMF hat mit Schreiben v (rückwirkend) zum (!) seine Auffassung angepasst Soweit die bisherige Auffassung günstiger war, kann bis weiter so gehandelt werden BMF, Schr. v Steuersatz Die Anpassung durch die Finanzverwaltung (Rückwirkend) seit dem kommt der Intensität der Zubereitung keine wirtschaftliche Bedeutung mehr zu Werden zusätzliche Leistungen (ohne Beförderung zum Bestimmungsort) ausgeführt, führt dies zu einer einheitlichen sonstigen Leistung Zusatzleistung muss aber vom selben Unternehmer ausgeführt werden; die Leistung muss aber nicht allen Kunden gegenüber ausgeführt werden Überlassung und Reinigung von Geschirr ist unbeachtlich, wenn das Geschirr Transportfunktion hat Zusatzleistungen können sein: Beratung; Servieren; Abwaschen; Überlassung von Räumen; Überlassung von Ausrüstungsgegenständen; Dekorieren ; Entsorgen 32

33 Steuersatz Neues BMF, Schr. V Die Grundsätze des BMF-Schreibens vom sind in allen offenen Fällen anzuwenden Beruft sich der Unternehmer für vor dem ausgeführte Umsätze auf eine nach - den Schreiben v und vom günstigere Besteuerung wird dies nicht beanstandet - Diesen Schreiben ungünstigere Besteuerung, wird dies auch für Zwecke des Vorsteuerabzugs des Leistungsempfängers, ebenfalls nicht beanstandet Steuersatz BFH, Urteil v Bei Übernachtungen in einem Hotel unterliegen nur die unmittelbar der Vermietung (Beherbergung) dienenen Leistungen des Hoteliers dem ermäßigten Steuersatz von 7% Frühstücksleistungen gehören nicht dazu => 19%; Dies gilt auch dann, wenn Übernachtung mit Frühstück 33

34 Steuersatz BFH, Urteil v Folgende Leistungen sollen nicht von der Steuerermäßigung umfasst sein, weil Sie nicht unmittelbar der Beherbergung dienen: Verpflegung, insb. das Frühstück Zugang zu Kommunikationsnetzen (Tel./Internet) Kostenpflichtige TV-Nutzung Getränkeversorgung (Mini-Bar) Wellnessangebote Überlassung von Tagungsräumen Sonstige Pauschalangebote Steuersatz BFH, Urteil v Kaffee = 19% Aber: Milchmischgetränke mit Milchanteil > 75% = 7%?????? 34

35 Kleinunternehmer BFH, Urteil v Unberechtigter Steuerausweis eines Kleinunternehmers bei Kleinbetragsrechnungen Ziel und Ablauf der Veranstaltung Geplante Gesetzesänderungen lt. Koalitionsvertrag Aktuelles zur Einkommensteuer Aktuelles zur Umsatzsteuer Sonstige Steuerinformationen 35

36 Gewinnausschüttungen BMF, Schr. v Inkongruente Gewinnausschüttungen sind möglich! 42 AO bleibt relevant! Vorläufigkeitsvermerke Steuerfestsetzungen sind hinsichtlich folgender Punkte vorläufig vorzunehmen: 1. Nichtabziehbarkeit der Gewerbesteuer und der darauf entfallenden Nebenleistungen ( 4 Abs. 5b EStG) 2. a) beschränkte Abziehbarkeit der Kinderbetreuungskosten (VZ 2006 bis 2008) b) beschränkte Abziehbarkeit der Kinderbetreuungskosten (VZ ) 3. beschränkte Abziehbarkeit von Vorsorgeaufwendungen ( 10 Abs. 3, 4, 4a EStG) VZ 2005 bis Nichtabziehbarkeit von RV-Beiträgen als vorweggenommene WK VZ ab 2005 BMF, Schr. v Leibrentenversteuerung VZ ab kinderbezogene Freibeträge VZ ab Grundfreibetrag VZ ab Berücksichtigung von Beiträgen zu Versicherungen gegen Arbeitslosigkeit im Rahmen eines negativen Progressionsvorb. 9. Abzug einer zumutbaren Balsung ( 33 Abs. 3) bei der Berücksichtigung von Aufwendungen für Krankheit/Pflege als agb 36

37 Schätzung Erlass FinMin NRW v UG-Befreiung von IHK-Beiträgen OVG Lüneburg, Beschl. V

38 BMF, Schr. v IST-Besteuerung bei bilanzierenden Freiberuflern Freiberufler > 500 T Umsatz E-Ü-Rechnung bilanziert (freiwillig) IST- Besteuerung möglich 20 Abs. 3 NUR SOLL- Besteuerung möglich Rev. BFH X R 47/13 Bareinnahmen beim Apotheker Welche Bareinnahmen? FG Münster ( K 4112/12) BFH Tageseinnahmen durch Tagesendsummenbons Kassensystemzugriff 38

39 Ziel und Ablauf der Veranstaltung o Mit Ihnen ins Gespräch kommen Das Ziel.. and the end.. VIELEN DANK FÜR DIE AUFMERKSAMKEIT! 39

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