Was kommt bis 2017???
|
|
- Katharina Hausler
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Aktuelles Steuerrecht - März StB Dipl.-Kfm. Marcus Ermers Ziel und Ablauf der Veranstaltung Geplante Gesetzesänderungen lt. Koalitionsvertrag Aktuelles zur Einkommensteuer Aktuelles zur Umsatzsteuer Sonstige Steuerinformationen Mit Ihnen ins Gespräch kommen 1
2 Was kommt bis 2017??? Verlässliche Steuerpolitik Steuervereinfachung und elektronische Kommunikation Bekämpfung der Steuerhinterziehung und Steuerumgehung Erbschaftsteuer Geltendes Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz als Ganzes gegenwärtig auf dem Prüfstand des Bundesverfassungsgerichts 2
3 AIFM-StAnpG Reform der Investmentfondbesteuerung Vereinfachung Vorsteuerberichtigung bei Est ( 9b EStG) Anhebung Unterhaltsfreibetrag: 2013: 8004 ; 2014: ; 2015: (Orientierung an Grundfreibetrag) AIFM-StAnpG Vereinfachung Vorsteuerberichtigung bei ESt ( 9b EStG) Text alte Fassung) (2) Wird der Vorsteuerabzug nach 15a des Umsatzsteuergesetzes berichtigt, so sind die Mehrbeträge als Betriebseinnahmen oder Einnahmen, die Minderbeträge als Betriebsausgaben oder Werbungskosten zu behandeln; die Anschaffungs- oder Herstellungskosten bleiben unberührt. (Text neue Fassung) (2) Wird der Vorsteuerabzug nach 15a des Umsatzsteuergesetzes berichtigt, so sind die Mehrbeträge als Betriebseinnahmen oder Einnahmen zu behandeln, wenn sie im Rahmen einer der Einkunftsarten des 2 Absatz 1 Satz 1 bezogen werden; die Minderbeträge sind als Betriebsausgaben oder Werbungskosten zu behandeln, wenn sie durch den Betrieb veranlasst sind oder der Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen dienen. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten bleiben in den Fällen des Satzes 1 unberührt. 3
4 Neuregelungen zum KiSt- Abzugsverfahren Ziel und Ablauf der Veranstaltung Geplante Gesetzesänderungen lt. Koalitionsvertrag Aktuelles zur Einkommensteuer Aktuelles zur Umsatzsteuer Sonstige Steuerinformationen Mit Ihnen ins Gespräch kommen 4
5 Kosten für häusliches Arbeitszimmer BFH-Urteil v. 21. Nov. 2013, IX R 23/12 Hintergrund Arbeitszimmer wird zu 60% für Vermietungszwecke genutzt Entscheidung FG+BFH: 60% der Aufwendungen sind abzugsfähig Hinweis: Büromäßig ausgestatteter Raum: 60% Vermietung 40% private Unterlagen 110 -Grenze bei Betriebsveranstaltungen BFH-Urteile v , VI R 94/10 + VI R 7/11 Hintergrund 2 Betriebsveranstaltungen p.a. Freigrenze: 110 (seit 2002) Beispiele: Siehe Skript! 5
6 Der Umfang der zu berücksichtigenden Kosten 110 -Grenze bei Betriebsveranstaltungen BFH-Urteile v , VI R 94/10 + VI R 7/11 Damalige Auffassung Bislang Auch Ausgaben für äußeren Rahmen von Betriebsveranstaltungen bei Prüfung jeweils geltender Freigrenze berücksichtigen Berücksichtigung ausnahmslos sämtlicher Aufwendungen des Arbeitgebers für Betriebsveranstaltung im Rahmen der Gesamtkostenermittlung Umlage auf teilnehmende Arbeitnehmer Neu Arbeitslohn i.s. des 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG Senat hält hieran ausdrücklich nicht mehr fest Arbeitnehmer erlangt durch Leistung seines Arbeitgebers unmittelbaren geldwerten Vorteil 110 -Grenze bei Betriebsveranstaltungen BFH-Urteile v , VI R 94/10 + VI R 7/11 Wie sind einzubeziehende Gesamtkosten zu verteilen? VI. Senat hat sich zum Vorteil betroffener Mandanten von eigener bisheriger Rechtsprechung gelöst: Es bleibt zwar dabei Nach seinen neuen Grundsätzen ermittelte Gesamtkosten sind zu gleichen Teilen zunächst auf sämtliche Teilnehmer anteilig zu verteilen In Verteilung des Gesamtbetrags einzubeziehen: Familienangehörige und Gäste, welche Arbeitnehmer zur Betriebsveranstaltung begleitet haben Prüfung Überschreitung zu beachtender Freigrenze Auf Familienangehörige / andere Begleitpersonen entfallender Aufwand wird mitbringenden Arbeitnehmern nicht zugerechnet 6
7 Haushaltsnahe Dienstleistungen + Handwerkerleistungen Förderung Höchstbetrag Haushaltsnahe Minijobber Haushaltsnahe Vollbeschäftigungsverhältnisse 20% 510 Haushaltsnahe Dienstleistungen 20% Pflege- und Betreuungsleistungen Handwerkerleistungen im Haushalt 20% Neues BMF, Schr. v , Haushaltsnahe Dienstleistungen + Handwerkerleistungen BMF, Schr. v , Keine Beschäftigung mit nahen Angehörigen Nähe zur Haushaltsführung Heimbewohner: Vergleich mit Haushaltshilfe Handwerkerleistungen bei Neubaumaßnahmen Gutachtertätigkeiten und Schornsteinfegerleistungen Öffentlich geförderte Maßnahmen 7
8 Haushaltsnahe Dienstleistungen + Handwerkerleistungen BMF, Schr. v , Dienst- und Werkswohnungen Aufteilung der Kosten bei mehreren Personen Überarbeitete Aufzählung der Anlage 1 Kindergeld für verheiratete Kinder BFH-Urteil v , III R 22/13 Hintergrund Kindergeld möglich! Auch wenn Ehepartner Gutverdiener ist! 8
9 Beiträge an VBL Sonderausgabe FG Niedersachen, Urt K 21050/12 Überarbeitung des Nießbraucherlasses BMF, Schr. v , IV C 1 S 2253/07/10004 Hintergrund Änderung bei der AfA-Berechtigung des Eigentümers bei Übertragung eines vorbehaltenen dingl. Wohnrechts Aufteilung des Kaufpreises (zzgl. Nebenkosten) auf die Wirtschaftsgüter Grund und Boden sowie Gebäude nach dem Verhältnis der Verkehrswerte. Ermittlung: AfA-BMG Minderung des Gebäude-Verkehrswerts um den kapitalisierten Wert des Wohnrechts. Ermittlung des Anteils des unbelasteten Gebäudeteils an den Gebäudeanschaffungskosten: Verhältnis des Verkehrswerts des unbelasteten Teils zum Verkehrswert des gesamten Gebäudes abzüglich des kapitalisierten Werts des Nutzungsrechts. Beispiel: Siehe Skript! 9
10 Verträge mit nahen Angehörigen BFH, Urt. v Fremdvergleich Zivilrechtl. Wirksamkeit Problem Bei Vereinbarungen zwischen PersG und Angehörigen Von beherrschenden Gesellschaftern Wenn beherrschender Gesellschafter Darlehensford. Gegen die PersG an Angehörige schenkweise abtritt Indiz gegen die Ernstlichkeit Kreditgewährung mit geschenkten Geldmitteln Vereinbarungen von Schenkung und Darlehen in einer Urkunde Schenkung unter der Auflage der Rückgabe als Darl. Schenkung unter der aufschiebenden Bedingung der Rückgabe als Darlehen Gegenbeweis der Verknüpfung möglich! Verträge mit nahen Angehörigen BFH, Urt v Erhöhte Anford. Wegen des fehlenden Interessengegensatzes Darlehensvertrag Maßstab Zivilrechtlich wirksam geschlossen Tatsächlich wie vereinbart durchgeführt und Hält einem Fremdvergleich statt Regelungen zwischen Bank und Kunden Vereinbarung über Laufzeit und Rückzahlung des Darlehens Entrichtung der Zinsen zu den Fälligkeitszeitpunkgen Ausreichende Besicherung * dingliche Absicherung (Grundschuld) * andere Sicherheiten (z.b. Bankbürgschaft, Sicherungsübereignung) 10
11 Verträge mit nahen Angehörigen BFH, Urt. v Prüfungsintensität Vom Anlass abhängig Die Intensität der Prüfung des Fremdvergleichs bei Darlehensverträgen zwischen nahen Angehörigen ist vom Anlass der Darlehensaufnahme abhängig BFH, Urt. V X R 26/11 Unproblematisch: Finanzierung der AK/HK von WG Kapitalabfindungen von Versorgungswerken = steuerpflichtig! BFH, Urt. v , X R 3/12 Entscheidung Kapitalabfindung steuerpflichtig Anwendung der 1/5-Regelung 11
12 Abfindungen BMF, Schr. v Grds. Steuerpflichtiger Arbeitslohn Voraussetzungen Tarifermäßigung (Fünftelregelung) Entschädigung Zusammenballung in einem Jahr Höhere Jahreseinkünfte Abfindungen BMF, Schr. v Eine Entschädigung kann auch vorliegen, wenn der ArbG seinem Mitarbeiter eine (Teil)-Abfindung zahlt, weil dieser seine Wochenarbeitszeit unbefristet reduziert Der Zufluss mehrerer Teilbeträge in unterschiedlichen Jahres ist neuerdings unschädlich, soweit es sich dabei um max. 5% der Hauptleistung handelt. Negative aus einer neu aufgenommenen, insbesondere auch selbständigen Tätigkeit, bleiben bei der Vergleichsrechnung unbeachtlich. Einzubeziehen sind aber positive Lohnersatzleistungen (z.b. ArlG) sowie ausländischer Arbeitslohn Hat der Betroffene in einem nachfolgenden VZ einen Teil der Entschädigung zurückzuzahlen, so ist die Rückzahlung als Korrektur im Jahr des Abflusses zu berücksichtigen. 12
13 Zinsen nach Verkauf des Mietobjektes BMF, Schr. v Zinsen für Darlehen zur Finanzierung von Erhaltungsaufwendungen BMF (2006): WK-Abzug uneingeschränkt möglich BMF (2014): WK-Abzug nur dann möglich, wenn VK-Erlös nicht zur Darlehenstilgung ausreicht (Gilt für Verkauf nach ) BA-Abzug für hochwertige Tombolapreise FG Köln, Urt. v Kein BA- für hochwertige Tombolapreise! Im Urteilsfall war die Grenze von 35 überschritten! 13
14 Nichtberücksichtigung von USt als Betriebsausgabe BFH, Urt. v Ein Fall von 129 AO Offenbare Unrichtigkeiten sind mechanische Versehen wie Eingabe- oder Übertragungsfehler. Da die Unrichtigkeit nicht aus dem Bescheid erkennbar sein muss, liegt eine offenbare Unrichtigkeit auch vor, wenn das FA offenbar fehlerhafte Angaben aus der Steuererklärung übernimmt. Steuerpflicht von Erstattungszinsen BFH, Urt. v VIII R 36/10 Nichts neues! 20 Abs. 1 Nr. 7 S. 3 rechtmäßig! 14
15 Investitionsabzugsbetrag 7g EStG: Außerbilanzieller Abzugsbetrag 40% der voraussichtlichen AK/HK Neu seit 2007 Diverse BFH-Urteile Neues BMF-Schreiben v zur Anwendung Zinsen Gesetzliche Neuregelung seit 2013 Erlass enthält keine Aussagen zur Verzinsung Investitionsabzugsbetrag Bilanzierende Betriebsvermögen BMF, Schr. v Seit 2011 Einnahme- Überschußrechner: Gewinn Land- und Forstwirte: (Ersatz)Wirtschaftswert
16 Investitionsabzugsbetrag Offene Verfahren Nachträgliche Aufstockung des IAB: Der für ein WG gebildete IAB kann entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung in einem nachfolgenden WJ erhöht werden FG Niedersachen, Urt. V (Rev. X R 4/13) Gewinngrenze für einen IAB Die Gewinngrenze für den IAB eines Freiberuflers ermittelt sich allein nach dem Gewinn ohne eine aufgelöste Ansparabschreibung und den Neu beanspruchten IAB FG Köln v K 2910/10 (Rev. VIII R 29/13) Investitionsabzugsbetrag Begünstigte Wirtschaftsgüter Anlagevermögen Auch GWG und Pool Neu oder gebraucht Software ist ein immaterielles WG. Das gilt grundsätzlich auch dann, wenn es sich um Standardsoftware handelt, die auf einem Datenträger gespeichert ist (BFH, Urt. V X R 26/09) 16
17 Investitionsabzugsbetrag Finanzierungszusammenhang bisherige Verwaltungsauffassung Die Geltendmachung von IAB erfordert in zeitlicher Hinsicht, dass sie die ihr zugedachte Funktion der Finanzierungserleichtung erfüllt. Zwischen den Zeitpunkten des Abzugs und der tatsächlichen Investition muss ein Finanzierungszusammenhang bestehen (vgl. BFH-Urteil v ) Investitionsabzugsbetrag Rechtsprechung Wird der IAB mit der Steuererklärung des Abzugsjahres geltend gemacht, ist daraus auf eine Investitionsabsicht im Investitionszeitraum zu schließen Das gilt auch dann, wenn die Steuererklärung erst im Einspruchsverfahren gegen einen Schätzungsbescheid abgegeben wird (BFH, Urt. V I R 90/10) Ob eine künftige Anschaffung i.s. 7g EStG gegeben ist, ist aus der Sicht am Ende des Gewinnermittlungszeitraums zu beurteilen, für den der IAB geltend gemacht wird. Das Wahlrecht gem. 7g EStG kann noch nach Einlegung des Einspruchs ausgeübt werden (BFH, Urt. V VIII R 48/10) 17
18 Investitionsabzugsbetrag Im zeitlichen Anwendungsbereich des 7g EStG setzt der Nachweis der Investitionsabsicht auch bei noch in Gründung befindlichen Betrieben nicht zwingend eine verbindliche Bestellung des anzuschaffenden WG noch im Wj der Geltendmachung des IAB voraus (BFH, Urt. V , X R 42/11) Investitionsabzugsbetrag Beabsichtigte Verwendung Tatsächliche Verwendung betrieblich betrieblich Investitionsjahr + Folgejahr 18
19 Investitionsabzugsbetrag Sonderfälle Fahrten zwischen W B können betrieblicher Nutzung zugerechnet werden Bei Anwendung der 1%-Regelung ist grundsätzlich von einem schädlichen Nutzungsumfang auszugehen Fahrtenbuch für die geplante Anschaffung eines weiteren PKW (neben 1%-Pkw) möglich. Wird eine Fotovoltaikanlage gewerblich betrieben, ist der private Verbrauch des Stroms keine schädliche außerbetriebliche Nutzung. Investitionsabzugsbetrag Auflösung von IAB Rückgängigmachung des IAB * keine begünstigte Investition * Nichteinhaltung der Verbleibens- und Nutzungsfristen Zeitpunkt der Rückgängigmachung Auswirkungen der Rückgängigmachung auf Steuerrückstellungen 19
20 Exkurs: Sonderabschreibung Bis zu 20% im Anschaffungsjahr und den 4 Folgejahren Neben regulärer Abschreibung Auf um IAB gekürzte AK/HK Auch ohne vorherige Bildung IAB Hinweis: Der Verwaltungserlass zum IAB enthält keine Aussagen zur Sonder-AfA Unterstützung Taifun-Opfer BMF, Schr. v Durch den Taifun Haiyan sind auf den Philippinen beträchtliche Schäden entstanden. Die Verwaltung hat dazu die in derartigen Katastrophenfällen üblichen steuerlichen Erleichtungen zugelassen Sie gelten vom Zugelassen wurde u.a. ein vereinfachter Spendennachweis 20
21 Übernommene Bußgelder = Arbeitslohn BFH, Urt. V , VI R 36/12 BFH v Übernahme von Kosten wegen Verletzung des Halteverbots durch ArbG Arbeitslohn BFH v Übernahme von Kosten wegen Überschreitung von Lenkzeiten und Nichteinhaltung von Ruhezeiten durch ArbG = Arbeitslohn Häusliches Arbeitszimmer FG Brandenburg, Urt. V , 4 K 4262/10 21
22 Häuslicher Telearbeitsplatz FG Düsseldorf, Urt. V , 11 K 1705/12 Aber: FG Rheinland-Pfalz, Urt. V , 4 K 1270/09 (Rev. VI R 40/12) Siehe auch: BFH v , VIII B 134/12 (Häusliches Arbeitszimmer eines Wirtschaftsprüfer ist nicht zwingend ein Telearbeitsplatz) Ziel und Ablauf der Veranstaltung Geplante Gesetzesänderungen lt. Koalitionsvertrag Aktuelles zur Einkommensteuer Aktuelles zur Umsatzsteuer Sonstige Steuerinformationen Mit Ihnen ins Gespräch kommen 22
23 Organschaft BMF, Schr. v Eine juristische Person (Organgesellschaft) ist in ein anderes Unternehmen (Organträger) finanziell wirtschaftlich und organisatorisch eingegliedert. Die Umsätze zwischen Organträger und Organgesellschaft sind nicht steuerbare Umsätze Verlängerung der Übergangsfrist bis Geschäftsveräußerung im Ganzen 1 Abs. 1a UStG Geschäftsveräußerung an anderen UN für dessen UN Geschäftsveräußerung Umsätze unterliegen nicht der Umsatzsteuer Unternehmen / in Gliederung eines Unternehmens gesondert geführter Betrieb im Ganzen wird entgeltlich oder unentgeltlich übereignet oder in eine Gesellschaft eingebracht Erwerbender Unternehmer tritt umsatzsteuerlich insbesondere auch mit Blick auf mögliche Berichtigungen von Vorsteuer nach 15a UStG an Stelle des Veräußerers 23
24 Geschäftsveräußerung im Ganzen Grundidee der Norm des 1 Abs. 1a UStG Vereinfachung Erwerber soll nicht mit Umsatzsteuer belastet werden, die er sich regelmäßig vom Fiskus als Vorsteuer zurückholen könnte Veräußerer soll nicht vor die Frage gestellt werden, ob er eine Vorsteuerberichtigung nach 15a UStG zu seinen Ungunsten hinnehmen muss Geschäftsveräußerung im Ganzen BMF, Schr. V Im Rahmen einer Geschäftsveräußerung im Ganzen kommt eine Option grundsätzlich nicht in Betracht Gehen die Parteien jedoch im Rahmen des notariellen Kaufvertrages übereinstimmend von einer Geschäftsveräußerung im Ganzen aus und beabsichtigen sie lediglich für den Fall, dass sich ihre rechtliche Beurteilung später als unzutreffend herausstellt, eine Option zur Steuerpflicht, gilt diese vorsorglich und im Übrigen unbedingt im notariellen Kaufvertrag erklärte Options als mit Vertragsschluss wirksam 24
25 Bescheinigung über Ansässigkeit im Inland BMF, Schr. v NEUES Formular! Werklieferungen von Photovoltaikanlagen BMF, Schr. V = Bauleistung ( 13 Abs. 2 Nr. 4 S. 1 UStG) 25
26 Differenzbesteuerung im Münzund Briefmarkenhandel Kein ermäßigter Steuersatz mehr für Briefmarken und dergleichen als Sammlungsstücke (Nr. 49 f Anlage 2) Kunstgegenstände (Nr. 53 Anlage 2) Sammlungsstücke (Nr. 54 Anlage 2) Differenzbesteuerung im Münzund Briefmarkenhandel BMF, Schr. V Wechsel zur Differenzbesteuerung möglich Einzeldifferenz ( 25a Abs. 3 UStG) Gesamtdifferenz ( 25a Abs. 4 UStG) 26
27 Steuersatz BMF, Schr. V BFH, Urt. V V B 125/12 Aufteilung eines Gesamtkaufpreises bei sog. Sparmenüs Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass die Aufteilung eines Gesamt- Kaufpreises nach der einfachstmöglichen Aufteilungsmethode zu erfolgen hat. Aufteilung nach Maßgabe der Einzelverkaufspreise möglich BMF-Schreiben v Daneben sind auch andere Aufteilungsmöglichkeiten wie das Verhältnis des Wareneinsatzes zulässig, sofern diese gleich einfach sind und zu sachgerechten Ergebnissen führen Transportbehältnisse BMF, Schr. V Die Hingabe/Rückgabe des Transportbehilfsmittels gegen Pfandgeld ist als eigenständige (Rück)Lieferung zu beurteilen. Warenumschließungen teilen Schicksal der Hauptleistung Die Überlassung im Rahmen reiner Tauschsysteme (z.b. Euro-Flachpaletten, Gitterboxpaletten) ist nicht steuerbar. Zahlungen bei Leistungsstörungen in Transporthilfsmittel- Tauschsystemen sind nicht steuerbarer Schadenersatz Wechsel defekte Paletten gegen reparierte = umsatzsteuerrechtlicher Leistungsaustausch in Form eines Tausches BMF-Schreiben v Erweiterte Übergangsregelung 27
28 Bauleistungen/Gebäudereinigungs -leistungen BMF, Schr. v BFH, Urt. v : Bauträger/Projektentwickler, die eigenen Grund + Boden bebauen und umsatzsteuerfrei/-pflichtig verkaufen sind KEINE Bauleister! Bauleistungen/Gebäudereinigungs -leistungen Von Anfang an unstreitig Wechsel der Steuerschuldnerschaft für bauwerksbezogene Leistungen u.s.w. Leistungsempfänger ist sog. Generalunter- bzw. -übernehmer Erbringt an seine Kunden Bauleistungen durch Baumaßnahmen an Objekten/ auf Grundstücken, die sich bereits im Eigentum der Auftraggeber befinden auch wenn er hierbei Leistungen von Subunternehmern in Anspruch nimmt. 28
29 Bauleistungen/Gebäudereinigungs -leistungen Nach Auffassung des V. Senats gilt folgendes: Wechsel der Steuerschuldnerschaft Es kommt nicht darauf an, ob der Leistungsempfänger (Auftraggeber) selbst nachhaltig Bauleistungen erbringt 10 v.h.-regel der Verwaltung hat keine Rechtsgrundlage und ist im Ergebnis unbeachtlich Erbringung irgendwelcher Bauleistungen durch den Leistungsempfänger Für Übergang der Steuerschuldnerschaft nicht ausreichend Hiervon abweichende Verwaltungsmeinung ist obsolet Bauleistungen/Gebäudereinigungs -leistungen Nach Auffassung des V. Senats gilt folgendes: 3. Für Anwendung des 13b Abs. 2. S. 2 UStG auch unerheblich: Einigung zwischen Auftraggeber (Leistungsempfänger) und Auftragnehmer (Leistungsgeber) auf den Übergang der Steuerschuldnerschaft oder nicht Wechsel der Steuerschuldnerschaft tritt qua Gesetz entweder ein oder nicht Rechtsfolgen gesetzlicher Normen stehen nicht zur Disposition der Beteiligten in Abschn. 13b.3 Abs. 8 UStAE enthaltene Vereinfachungsregelung hat keine gesetzl. Grundlage 29
30 Bauleistungen/Gebäudereinigungs -leistungen Bundesminister der Finanzen hat seinen nachgeordneten Dienststellen mit Schreiben vom die Anweisung erteilt, die vorliegend vom BFH vertretene Sichtweise auf solche Umsätze anzuwenden, die ab dem Tag nach der am erfolgten Veröffentlichung dieses Schreibens im Bundessteuerblatt ausgeführt werden Sicherheitseinbehalte bei der Soll-Besteuerung BFH, Urt. v , V R 31/12 Hohe Relevanz für die Praxis 30
31 Pauschbeträge für Sachentnahmen BMF, Schr. v Gewerbezweig ermäßigter Steuersatz Jahreswert für eine Person ohne Umsatzsteuer voller Steuersatz insgesamt Bäckerei Fleischerei Gaststätten aller Art a) mit Abgabe von kalten Speisen a) mit Abgabe von kalten und warmen Speisen Getränkeeinzelhandel Café und Konditorei Milch, Milcherzeugnisse, Fettwaren und Eier (Eh.) Nahrungs- und Genussmittel (Eh.) Obst, Gemüse, Südfrüchte und Kartoffeln (Eh.) Steuersatz BMF, Schr. v % (?) ab
32 BMF, Schr. v Steuersatz Restaurations- und Verpflegungsdienstleistungen Abgabe zubereiteter oder nicht zubereiteter Speisen und / oder Getränke, zusammen mit ausreichenden unterstützenden Dienstleistungen, die den sofortigen Verzehr ermöglichen Keine Restaurations- und Verpflegungsdienstleistungen Abgabe von zubereiteten oder nicht zubereiteten Speisen und / oder Getränken mit oder ohne Beförderung, jedoch ohne andere unterstützende Dienstleistungen Das BMF hat mit Schreiben v (rückwirkend) zum (!) seine Auffassung angepasst Soweit die bisherige Auffassung günstiger war, kann bis weiter so gehandelt werden BMF, Schr. v Steuersatz Die Anpassung durch die Finanzverwaltung (Rückwirkend) seit dem kommt der Intensität der Zubereitung keine wirtschaftliche Bedeutung mehr zu Werden zusätzliche Leistungen (ohne Beförderung zum Bestimmungsort) ausgeführt, führt dies zu einer einheitlichen sonstigen Leistung Zusatzleistung muss aber vom selben Unternehmer ausgeführt werden; die Leistung muss aber nicht allen Kunden gegenüber ausgeführt werden Überlassung und Reinigung von Geschirr ist unbeachtlich, wenn das Geschirr Transportfunktion hat Zusatzleistungen können sein: Beratung; Servieren; Abwaschen; Überlassung von Räumen; Überlassung von Ausrüstungsgegenständen; Dekorieren ; Entsorgen 32
33 Steuersatz Neues BMF, Schr. V Die Grundsätze des BMF-Schreibens vom sind in allen offenen Fällen anzuwenden Beruft sich der Unternehmer für vor dem ausgeführte Umsätze auf eine nach - den Schreiben v und vom günstigere Besteuerung wird dies nicht beanstandet - Diesen Schreiben ungünstigere Besteuerung, wird dies auch für Zwecke des Vorsteuerabzugs des Leistungsempfängers, ebenfalls nicht beanstandet Steuersatz BFH, Urteil v Bei Übernachtungen in einem Hotel unterliegen nur die unmittelbar der Vermietung (Beherbergung) dienenen Leistungen des Hoteliers dem ermäßigten Steuersatz von 7% Frühstücksleistungen gehören nicht dazu => 19%; Dies gilt auch dann, wenn Übernachtung mit Frühstück 33
34 Steuersatz BFH, Urteil v Folgende Leistungen sollen nicht von der Steuerermäßigung umfasst sein, weil Sie nicht unmittelbar der Beherbergung dienen: Verpflegung, insb. das Frühstück Zugang zu Kommunikationsnetzen (Tel./Internet) Kostenpflichtige TV-Nutzung Getränkeversorgung (Mini-Bar) Wellnessangebote Überlassung von Tagungsräumen Sonstige Pauschalangebote Steuersatz BFH, Urteil v Kaffee = 19% Aber: Milchmischgetränke mit Milchanteil > 75% = 7%?????? 34
35 Kleinunternehmer BFH, Urteil v Unberechtigter Steuerausweis eines Kleinunternehmers bei Kleinbetragsrechnungen Ziel und Ablauf der Veranstaltung Geplante Gesetzesänderungen lt. Koalitionsvertrag Aktuelles zur Einkommensteuer Aktuelles zur Umsatzsteuer Sonstige Steuerinformationen 35
36 Gewinnausschüttungen BMF, Schr. v Inkongruente Gewinnausschüttungen sind möglich! 42 AO bleibt relevant! Vorläufigkeitsvermerke Steuerfestsetzungen sind hinsichtlich folgender Punkte vorläufig vorzunehmen: 1. Nichtabziehbarkeit der Gewerbesteuer und der darauf entfallenden Nebenleistungen ( 4 Abs. 5b EStG) 2. a) beschränkte Abziehbarkeit der Kinderbetreuungskosten (VZ 2006 bis 2008) b) beschränkte Abziehbarkeit der Kinderbetreuungskosten (VZ ) 3. beschränkte Abziehbarkeit von Vorsorgeaufwendungen ( 10 Abs. 3, 4, 4a EStG) VZ 2005 bis Nichtabziehbarkeit von RV-Beiträgen als vorweggenommene WK VZ ab 2005 BMF, Schr. v Leibrentenversteuerung VZ ab kinderbezogene Freibeträge VZ ab Grundfreibetrag VZ ab Berücksichtigung von Beiträgen zu Versicherungen gegen Arbeitslosigkeit im Rahmen eines negativen Progressionsvorb. 9. Abzug einer zumutbaren Balsung ( 33 Abs. 3) bei der Berücksichtigung von Aufwendungen für Krankheit/Pflege als agb 36
37 Schätzung Erlass FinMin NRW v UG-Befreiung von IHK-Beiträgen OVG Lüneburg, Beschl. V
38 BMF, Schr. v IST-Besteuerung bei bilanzierenden Freiberuflern Freiberufler > 500 T Umsatz E-Ü-Rechnung bilanziert (freiwillig) IST- Besteuerung möglich 20 Abs. 3 NUR SOLL- Besteuerung möglich Rev. BFH X R 47/13 Bareinnahmen beim Apotheker Welche Bareinnahmen? FG Münster ( K 4112/12) BFH Tageseinnahmen durch Tagesendsummenbons Kassensystemzugriff 38
39 Ziel und Ablauf der Veranstaltung o Mit Ihnen ins Gespräch kommen Das Ziel.. and the end.. VIELEN DANK FÜR DIE AUFMERKSAMKEIT! 39
Seminar aktuell. StB Dipl.-Kfm. Marcus Ermers. Inhalt. Aktuelle Gesetzesänderungen. Hinweise zur Einkommensteuer. Hinweise zur Umsatzsteuer
Mitarbeiterseminar Aktuelles A1 Seminar aktuell l Aktuelle Gesetzesänderungen l Hinweise zur Einkommensteuer l l Hinweise zur Umsatzsteuer l NEUES IM Steuerrecht StB Dipl.-Kfm. Marcus Ermers Folie 1 Inhalt
MehrSteuerrecht Aktuell I/2017
Mitarbeiterseminar Aktuelles A1 Steuerrecht Aktuell I/2017 l Aktuelle Gesetzesänderungen l Hinweise zur Einkommensteuer l l Hinweise zur Umsatzsteuer l Aktuelles Steuerrecht I/2017 StB Dipl.-Kfm. Marcus
MehrAusgewählte Steuertipps und -fallstricke für Unternehmer. Unternehmens-und Gründungstag Region Goslar
Ausgewählte Steuertipps und -fallstricke für Unternehmer Gliederung 1. Vorauszahlungsmanagement 2. Der verlockende Schätzungsbescheid 3. Das lästige Fahrtenbuch 4. Unvorteilhafte Investitionen 5. Verlockendes
MehrAktuelles aus dem Steuerrecht. Neuregelungen für die Bilanzierung Investitionsabzugsbeträge Arbeitszimmer Kfz-Nutzung
Aktuelles aus dem Steuerrecht Neuregelungen für die Bilanzierung Investitionsabzugsbeträge Arbeitszimmer Kfz-Nutzung 1. Herstellungskosten Wahlrecht für Verwaltungskosten und freiwillige soziale Aufwendungen
MehrInvestitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen nach 7g Einkommensteuergesetz
Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen nach 7g Einkommensteuergesetz 1. Allgemeines 1 2. Begünstigte Betriebe 1 3. Einzelheiten zum Investitionsabzugsbetrag 2 4. Investitionsfrist/Auflösung
MehrAnhang zum Schreiben vom
Dok.-Nr.: 5234884 Bundesministerium der Finanzen, IV D 3 - S-7279 / 11 / 10002 Schreiben (koordinierter Ländererlass) vom 05.02.2014 Fundstellen Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen
Mehr- 2 BvL 13/09 - zur Abziehbarkeit der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer bis zum Inkrafttreten der gesetzlichen Neuregelung
Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder Bundeszentralamt für Steuern
MehrMandanteninformation im Juni b UStG Umkehr der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen
Mandanteninformation im Juni 2015 13b UStG Umkehr der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen Seit dem Ergehen des Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 22. August 2013 ist das Thema Umkehr der Steuerschuldnerschaft
MehrUmsatzsteuer; 15 Abs. 4 Umsatzsteuergesetz (UStG) - Vorsteuerabzug bei gemischt genutzten Grundstücken
Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden des Bundes und der Länder nachrichtlich: Vertretungen
MehrOberste Finanzbehörden der Länder. nachrichtlich: Vertretungen der Länder beim Bund. - Verteiler U 1 und U 2 -
POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder nachrichtlich: Vertretungen der Länder beim Bund HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin TEL +49 (0) 18
MehrRatgeber. 77 Steuertipps für Handwerker. Ein Service der - Redaktion
Kostenloser Sonderdruck für steuertip-abonnenten Karl-Heinz Klein Peter Midasch 77 Steuertipps für Handwerker Steuern sparen mit System Gestaltungspotential für Handwerker Liquidität schaffen durch Abzugsbetrag
MehrUmsatzsteuer-Kartei OFD Frankfurt am Main
Umsatzsteuer-Kartei OFD Frankfurt am Main 1 S 7100 Rdvfg. vom 23.04.2007 S 7100 A 68 St 11 Karte 67 Nichtunternehmerische Nutzung eines dem Unternehmensvermögen der Gesellschaft zugeordneten Fahrzeugs
Mehr1 DasBFH-Urteil vom 22. November 2007 V R 43/06 wird zeitgleich mit diesem BMF-Schreiben im Bundessteuerblatt Teil II veröffentlicht.
BMF 30. 9. 2008 IV B 8 - S 7306/08/10001 BStBl 2008 I S. 896 Umsatzsteuer; 15 Abs. 4 Umsatzsteuergesetz (UStG) Vorsteuerabzug bei der Anschaffung oder Herstellung von Gebäuden, die sowohl zur Erzielung
MehrUmsetzung der Seeling -Rechtsprechung
Umsetzung der Seeling -Rechtsprechung Vorsteuerabzug und Besteuerung der gleichgestellten sonstigen Leistung bei Gebäuden, die auch für eigene Wohnzwecke verwendet werden OFD Koblenz 19.11.07, S 7206/S
MehrUmsatzsteuer; Steuerschuldnerschaft eines Leistungsempfängers nach 13b Abs. 2 Satz 2 UStG, der selbst Bauleistungen erbringt
Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL Wilhelmstraße
MehrUmsatzsteuer in der Land- und Forstwirtschaft Erneuerbare Energien, Photovoltaikanlagen, Wärmeabgabe durch BHKW-Betreiber 9
HLBS-Umsatzsteuer 2013 1 Erneuerbare Energien, Photovoltaikanlagen, Wärmeabgabe durch BHKW-Betreiber 9 1.1 Umsatzsteuerliche Konsequenzen aufgrund der Neuregelung des EEG mit Wirkung ab 01.04.2012 / 01.01.2014
MehrFG Berlin-Brandenburg - Vorrang der Anfechtung eines ESt-Null-bescheids vor. der des Verlustfeststellungsbescheids (rkr.) (siehe Sonderausgaben)
Fachinformation Nr. 7 / 2016 vom 28.07.2016 Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen Seite 1. Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen Abgabenordnung/Änderung von Steuerbescheiden BMF - Schreiben - Einkommensteuerliche
MehrDie 10 wichtigsten Tipps für Jungunternehmer um den Steuer- Dschungel gelassen zu durchschreiten
Die 10 wichtigsten Tipps für Jungunternehmer um den Steuer- Dschungel gelassen zu durchschreiten 12. März 2012 Steuerberatung Wirtschaftsprüfung Rechtsberatung Unternehmensberatung www.ecovis.com Agenda
MehrLehrbuch der Einkommensteuer
Steuerfachkurs Lehrbuch der Einkommensteuer Von Professor Eberhard Rick Diplom-Finanzwirt (FH) Gerhard Gunsenheimer Diplom-Finanzwirtin Ulrike Martin Diplom-Finanzwirt (FH) Josef Schneider 11., völlig
MehrNur per . Oberste Finanzbehörden der Länder. Bundeszentralamt für Steuern - Referat Q 7 -
Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail HAUSANSCHRIFT Oberste Finanzbehörden der Länder Bundeszentralamt
MehrInhalt. Einleitung... 1 A. Problemübersicht... 1 B. Gegenstand und Gang der Untersuchung... 2
Inhalt Einleitung... 1 A. Problemübersicht... 1 B. Gegenstand und Gang der Untersuchung... 2 Erster Teil Rückwirkendes Ereignis gemäß 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO... 5 Erstes Kapitel Der Begriff des rückwirkenden
MehrTO-Punkte 8 und 26 der Sitzung AO II/2015 vom 10. bis 12. Juni 2015
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder Bundeszentralamt für Steuern
MehrÜberblick über Steueränderungen Univ.-Prof. Dr. Roland Euler Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Überblick über Steueränderungen 2016 Johannes Gutenberg-Universität Mainz Überblick über Steueränderungen 2016 Überblick I. Allgemeine Änderungen der Steuergesetze II. III. IV. Beitragsbemessungsgrenzen
MehrSteuerakademie Thüringen e.v. A. Steuergegenstand Tatbestandsmerkmale i.s.d. 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG 8 2. Lieferungen und Leistungen Grundsätze 9
A. Steuergegenstand 8 1. Tatbestandsmerkmale i.s.d. 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG 8 2. Lieferungen und Leistungen Grundsätze 9 B. Unternehmer und Unternehmer 17 1. Bedeutung des Unternehmerbegriffs 17 2. Selbständigkeit
MehrFür Unternehmer und Freiberufler 12 Einschränkung der umgekehrten Steuerschuldnerschaft für Bauleistungen 13 Pauschbeträge für unentgeltliche
Für Unternehmer und Freiberufler 12 Einschränkung der umgekehrten Steuerschuldnerschaft für Bauleistungen 13 Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) 14 Aufteilung der Entgelte bei
MehrNur per . Oberste Finanzbehörden der Länder. - -Verteiler U Verteiler U 2 -
Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail HAUSANSCHRIFT Oberste Finanzbehörden der Länder TEL E-MAIL DATUM
MehrEinkommensteuer II. Gesamtbetrag der Einkünfte Einkommen zu versteuerndes Einkommen Sonstiges
Einkommensteuer II Gesamtbetrag der Einkünfte Einkommen zu versteuerndes Einkommen Sonstiges Stand 01.02.2014 Inhaltsverzeichnis Karteikarten ESt Teil II E. Die Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte
MehrNur per . Oberste Finanzbehörden der Länder. - -Verteiler U Verteiler U 2 - Aufteilung eines Gesamtentgelts
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL FAX E-MAIL
MehrFachplan FACHHOCHSCHULE FÜR FINANZEN. Einkommensteuer. in Königs Wusterhausen. für das Studienfach. Grundstudium E Lehrbereich I.
FACHHOCHSCHULE FÜR FINANZEN in Königs Wusterhausen P 3412-2-ESt Fachplan für das Studienfach Einkommensteuer Grundstudium E 2012 1. Semester 2. Semester 3. Semester Stand 01.10.2012 Lehrbereich I 1 Semester
MehrErrichtung einer PV-Anlage
PV-Anlagen als Bauleistungen qualifiziert Mit dem nächsten Hammer meldet sich das Bundesfinanzministerium zu Wort. Mit Schreiben vom 09.12.2013 nimmt das BMF zu den Werklieferungen von Photovoltaikanlagen
MehrModul BWL IX für Wirtschaftswissenschaftler. Betriebliche Steuerlehre - Karteikarten ESt 2 Prof. Jelena Milatovic, LL.M.
Modul BWL IX für Wirtschaftswissenschaftler Betriebliche Steuerlehre - Karteikarten ESt 2 Prof. Jelena Milatovic, LL.M. Steuerrecht Betriebliche Steuerlehre - Prof. Jelena Milatovic - Karteikarten ESt
MehrUmsatzsteuer Steuerschuldumkehr bei Bau- und Gebäudereinigungsleistungen
ZDH Postfach 110472 10834 Berlin Handwerkskammern Zentralfachverbände Regionale Handwerkskammertage Regionale Vereinigungen der Landesverbände Landeshandwerksvertretungen Wirtschaftliche und sonstige Einrichtungen
MehrWie Unternehmer und Freiberufler mithilfe des Investitionsabzugsbetrags Steuern sparen, ohne Geld auszugeben
Investitionsabzugsbetrag I 80/01 Wie Unternehmer und Freiberufler mithilfe des Investitionsabzugsbetrags Steuern sparen, ohne Geld auszugeben Inhaltsverzeichnis Seite 1. Wie die Steuerbelastung gesenkt
MehrBundesministerium der Finanzen Berlin Abt. Steuerrecht und Rechnungslegung
Bundesministerium der Finanzen 11016 Berlin Abt. Steuerrecht und Rechnungslegung Unser Zeichen: Hg/Ze Tel.: +49 30 240087-36 Fax: +49 30 240087-99 E-Mail: steuerrecht@bstbk.de 26. Mai 2014 Entwurf einer
MehrRund um`s Grundstück
Rund um`s Grundstück Stand: 08/2014 Referent: Diplom-Finanzwirt Lars Mayer Steuerberater ASW Akademie für Steuerrecht und Wirtschaft des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe e.v. Gasselstiege 33, 48159
MehrÜberlassung von Werbemobilen an gemeinnützige Einrichtungen und öffentlich-rechtliche Körperschaften
Überlassung von Werbemobilen an gemeinnützige Einrichtungen und öffentlich-rechtliche Körperschaften Häufig überlassen Werbefirmen gemeinnützigen Einrichtungen (Institutionen) bzw. Juristischen Personen
MehrFachplan FACHHOCHSCHULE FÜR FINANZEN. Einkommensteuer. in Königs Wusterhausen. für das Studienfach. Grundstudium E Lehrbereich I.
FACHHOCHSCHULE FÜR FINANZEN in Königs Wusterhausen P 3412-2-ESt Fachplan für das Studienfach Einkommensteuer Grundstudium E 2013 1. Semester 2. Semester 3. Semester Stand 01.10.2013 Lehrbereich I Seite
MehrBesteuerung der Kleinunternehmer nach 19 UStG von Dr. Oliver Zugmaier, München
Besteuerung der Kleinunternehmer nach 19 UStG von Dr. Oliver Zugmaier, München I. Vorbemerkungen Zweck der Kleinunternehmerregelung des 19 UStG ist es, im Wesentlichen in Form einer Bagatellgrenze zu einer
MehrNeues BMF-Schreiben zur Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen
Neues BMF-Schreiben zur Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen I. Einleitung Der Bundesfinanzhof (BFH) hat jüngst in einer richtungsweisenden Entscheidung festgestellt, dass Bauträger beim Bezug von Bauleistungen
MehrLehrbuch Einkommensteuer
NWB Ausbildung Lehrbuch Einkommensteuer Bearbeitet von Von Eberhard Rick, Gerhard Gunsenheimer, Josef Schneider, und Thomas Kremer 23., überarbeitete und aktualisierte Auflage 2017. Buch inkl. Online-Nutzung.
MehrInhaltsverzeichnis. 3 Laufende Kosten des Firmenwagens 27
Inhaltsverzeichnis 1 Planung/Überlegungen vor der Anschaffung eines PKW 15 1.1 Zuordnung bei der Einkommensteuer 15 1.2 Zuordnung bei der Umsatzsteuer 16 1.2.1 Zuordnung zum umsatzsteuerlichen Unternehmen
MehrErbschaftsteuerrecht:
Erbschaftsteuerrecht: Neues vom Bundesverfassungsgericht? Streifzug durch jüngste BFH-Rechtsprechung Steuerliche Gestaltungsfallen in der Nachfolgeplanung Rechtsanwalt Jörg Schröder Fachanwalt für Handels-
MehrSteuerliche Änderungen Eine Auswahl
Steuerliche Änderungen 2006 2008 Eine Auswahl Finnisch-Deutsche Handelsgilde Frankfurt den 8.2.2007 Dipl. Kffr.Sari M. Trosien Steuerberaterin Tel.: 06081 576 99 50 Email: s.trosien@tifcon.de, Web: www.tifcon.de
MehrUmsatzsteuerrecht. II. Einführung, Systematik des UStG 10
Inhaltsverzeichnis Seite I. Allgemeines 1 1. Umsatzsteuer im Steuersystem 1 2. Umsatzsteuer in der Finanzverfassung des GG 1 3. Umsatzsteuer im internationalen Kontext 2 4. Umsatzsteuer im Europäischen
Mehr13b UStG bei Bauleistungen: Der Gesetzgeber stellt den alten Status quo wieder her
UMSATZSTEUER 13b UStG bei Bauleistungen: Der Gesetzgeber stellt den alten Status quo wieder her von Dipl.-Finw. (FH) Thomas Meurer, Baesweiler Der Wechsel der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen entwickelt
MehrEinkommensteuer. Lehrplan ... Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung Altenholz. Fachbereich Steuerverwaltung. Stand: Februar 2012
Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung Altenholz Fachbereich Steuerverwaltung Lehrplan Einkommensteuer... Stand: Februar 2012 FHVD Altenholz - Fachbereich Steuerverwaltung Lehrplan.Einkommensteuer
MehrPraktiker-Seminare 2018/2019
AKTUELLES ZUR UMSATZSTEUER UNTER BESONDERER BERÜCKSICHTIGUNG DER GROSSEN MWST-REFORM INNERHALB DER EU Dozent Dipl.-Fw. Stefan Göttker September 2018 Aachen - Bonn - Düren - Heinsberg - Köln I - Köln II
MehrEinkommensteuer. Fachplan. FACHHOCHSCHULE FÜR FINANZEN in Königs Wusterhausen. P ESt. für das Studienfach. Grundstudium E 2014.
FACHHOCHSCHULE FÜR FINANZEN in Königs Wusterhausen P 3412-2-ESt Fachplan für das Studienfach Einkommensteuer Grundstudium E 2014 1. Semester 2. Semester 3. Semester Stand 01.10.2014 Lehrbereich I 1 Semester
MehrHLBS e.v. Landesverband Ost. Jahrestagung 2016
HLBS e.v. Landesverband Ost Jahrestagung 2016 Steuerliche Behandlung von Flächenpools / Ökokonten Kosten für die Herstellung / Erlöse aus Verkauf Referentin: StBin Denise Scholl Landwirtschaftlicher Buchführungsverband,
Mehrbei Gewerbebetrieben oder Freiberuflern, die den Gewinn mittels Bilanzierung ermitteln, ein Betriebsvermögen von höchstens ,
Ein wesentliches Instrument zur steuerlichen Optimierung ist der Investitionsabzugsbetrag, welcher durch die Unternehmensteuerreform 2008 grundlegend umgestaltet, aber auch deutlich attraktiver gemacht
MehrNur per . Oberste Finanzbehörden der Länder. Bundeszentralamt für Steuern - Referat Q 7 -
Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail HAUSANSCHRIFT Oberste Finanzbehörden der Länder Bundeszentralamt
Mehr- auch in 07 begründet L keinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, da sie sich nur an den Wochenenden dort aufhält - im August 07 beziehen L und
Aufgabe 1: Unbeschränkte Steuerpflicht bei Wohnsitz ( 8 AO) oder gewöhnlichem Aufenthalt ( 9 AO) in Deutschland ( 1 Abs. 1 EStG) - Welteinkommensprinzip Liegt keine unbeschränkte Steuerpflicht vor, beschränkte
MehrSteuern zum Jahreswechsel wir packen sie an! Grundlagen des Vertragsrechts darauf kommt es an! Veranstaltung am 25. November 2010
Steuern zum Jahreswechsel wir packen sie an! Grundlagen des Vertragsrechts darauf kommt es an! Veranstaltung am 25. November 2010 Steuern zum Jahreswechsel wir packen sie an! Axel Seebach Wirtschaftsprüfer
MehrLohn- und umsatzsteuerliche Behandlung von Betriebsveranstaltungen ab
Lohn- und umsatzsteuerliche Behandlung von Betriebsveranstaltungen ab 01.01.2015 Monika Bohlen Finanzamt Trier VTU Trier 20. Januar 2016 Folie 1 Betriebsveranstaltungen ab 2015 Inhalt Folie 1. Rechtslage
MehrÄnderungen im Steuerrecht 2007. Olaf Krug / Torsten Hopp Steuerberater Ilmenau / Erfurt
Änderungen im Steuerrecht 2007 Olaf Krug / Torsten Hopp Steuerberater Ilmenau / Erfurt Rechtsänderungen für alle Unternehmen Einkommensteuer Ansparabschreibung / Investitionsabzug Systemwechsel Erstmalig
Mehr( 165 Abs. 1 AO); Ruhenlassen von außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren ( 363 Abs. 2 AO); Aussetzung der Vollziehung ( 361 AO, 69 Abs.
Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail HAUSANSCHRIFT MDg Dr. Misera Unterabteilungsleiter IV A Wilhelmstraße
MehrThemen der steuerlichen Mandantenrundschreiben der WTS seit 2010
Themen der steuerlichen Mandantenrundschreiben der WTS seit 2010 (Stand Juli 2016) Mandantenrundschreiben 1/2010 Wahlrecht bei geringwertigen Wirtschaftsgütern ab 2010 Neues BMF-Schreiben zu haushaltsnahen
MehrModul BWL IX für Wirtschaftswissenschaftler. Betriebliche Steuerlehre Karteikarten ESt 1 Prof. Jelena Milatovic, LL.M. Steuerrecht
Modul BWL IX für Wirtschaftswissenschaftler Betriebliche Steuerlehre Karteikarten ESt 1 Prof. Jelena Milatovic, LL.M. Steuerrecht Betriebliche Steuerlehre - Prof. Jelena Milatovic - Karteikarten ESt 2
MehrCheckliste Schnittstellenfunktionsplan (SSFP) zum SKR03 für das Jahr 2016 Einnahmenüberschussrechnung - Anlage EÜR
Checkliste Schnittstellenfunktionsplan (SSFP) zum SKR03 für das Jahr 2016 Betriebseinnahmen 8195 Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher 6030 401000 11 Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer
MehrEinnahmen Überschussrechnung Rechnungsstellung Steuerforum am 2. Juni 2016
Eine gemeinsame Initiative aller Berliner und Brandenburger SteuerberaterInnen Einnahmen Überschussrechnung Rechnungsstellung Steuerforum am 2. Juni 2016 1 1. Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) 1.1 Anwendungsbereich
MehrNeues zur Besteuerung von Abfindungen: So profitieren Sie von der Fünftelungsregelung!
AUSSERORDENTLICHE EINKÜNFTE Neues zur Besteuerung von Abfindungen: So profitieren Sie von der Fünftelungsregelung! von StB Michael Seifert, Troisdorf Als außerordentliche Einkünfte, die nach der sog. Fünftelungsregelung
MehrBayerisches Landesamt für Steuern. Information zur umsatzsteuerrechtlichen. Behandlung von Verpflegungsleistungen. Schulen und Kindertagesstätten
Bayerisches Landesamt für Steuern Information zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Verpflegungsleistungen in Schulen und Kindertagesstätten Stand: Juli 2018 Information zur umsatzsteuerrechtlichen
MehrLohnsteuer. 1 Veranstaltung anlässlich Firmenjubiläum. Hinweis. Praxis-Beispiel HI HI
TK Lexikon Steuern Jubiläumszuwendung Lohnsteuer 1 Veranstaltung anlässlich Firmenjubiläum HI727009 HI2807833 Bei einer Betriebsfeier anlässlich eines Firmenjubiläums (Jubiläumsfeier) können die Zuwendungen
MehrExpedition Mittelstand
Expedition Mittelstand Richtig Abschreiben vom 3D Drucker bis zum Laptop Ingelheim, Donnerstag 14.03.2019 Ralf Nick Steuerberater Agenda 1. Abschreibungen nach Handelsrecht (Bsp. 1+2) 2. Abschreibungen
MehrAktuelle Entwicklungen im Lohnsteuer- / Reisekostenrecht. Herzlich willkommen!
Lohnsteuer / Reisekosten Aktuelle Entwicklungen im Lohnsteuer- / Reisekostenrecht Schnittpunkt zwischen Finanzbuchhaltung und Lohnabrechnung Herzlich willkommen! 1 Grundfreibetrag & Co. Gesetzesänderung
MehrUmsatzsteuer-Novelle HR Dr. Otto Sarnthein Leiter des bundesweiten Fachbereiches für Umsatzsteuer
Umsatzsteuer-Novelle 2004 HR Dr. Otto Sarnthein Leiter des bundesweiten Fachbereiches für Umsatzsteuer Gemischte Nutzung von Grundstücken im Unternehmen BMF Standardvorlage EuGH Rs C-269/00 - Seeling Die
Mehr1,5 1,0 4,0. Ausgepunkteter Lösungsbogen zur schriftlichen Prüfung des ZVL Teil EStG II - 1
ZVL Zertifizierungsverband der Lohnsteuerhilfevereine e.v. Lösungen zur Aufgabe aus der Einkommensteuer vom 22.09.2012 Prüfungsteil: EStG Teil II Bearbeitungszeit: 90 min Maximal erreichbare Punktzahl:
Mehr(2) Für die Feststellung, ob die Antragsgrenze nach 39a Abs. 2 EStG überschritten wird, gilt Folgendes:
TK Lexikon Arbeitsrecht Lohnsteuer-Richtlinien 2015 Zu 39a EStG R 39a.1 Verfahren bei der Bildung eines Freibetrags oder eines Hinzurechnungsbetrags HI7376523 HI7376524 Allgemeines (1) Soweit die Gewährung
MehrInformationsbrief 05/2013
INHALT 1. In eigener Sache 2. Pachtreduzierung bei Betriebsaufspaltung 3. Anschaffungsnebenkosten bei unentgeltlichem Erwerb 4. Abzinsung von unverzinslich gewordenen Verbindlichkeiten 5. Burn-Out-Behandlung
MehrÜbungen im Steuerrecht
Saarbrücken, den Studenten im Steuerrecht Studenten im Steuerrecht Einnahmenseite: Nebenjobs innerhalb und außerhalb der Uni Geld der Eltern, Bafög, Stipendien, Studienkredite Sparkonten bei Banken Andere
MehrBFH-Leitsatz-Entscheidungen. Heute neu: 1. Gewerbesteuer: Hinzurechnung von Mietzinsen für die Überlassung von Ausstellungsflächen
BFH-Leitsatz-Entscheidungen Heute neu: 1. Gewerbesteuer: Hinzurechnung von Mietzinsen für die Überlassung von Ausstellungsflächen in Messehallen Urteil vom 25.10.2016, Az: I R 57/15 2. Grunderwerbsteuer:
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort
VII INHALTSVERZEICHNIS Seite Vorwort V A. Zivilrecht 1 I. Begriff des Nießbrauchs 1. Einschränkung des Eigentums, 2. Nießbrauchsberechtigter.... 3. Nießbrauch an Sachen a) Umfang des Nutzungsrechts. b)
MehrGunter Schmid Steuerberater
Im Juli 2011 I. Pauschalierung von Sachzuwendungen ( Geschenke an Kunden) Leitsatz : Im Januar 2007 haben wir in unserem monatlichen Rundschreiben darauf hingewiesen, daß seit Januar 2007 für Geschenke
MehrInvestitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen 7 g Einkommensteuergesetz ab
Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen 7 g Einkommensteuergesetz ab 01.01.2016 1. Allgemeines 1 2. Begünstigte Betriebe 1 3. Einzelheiten zum Investitionsabzugsbetrag 2 4. Investitionsfrist/Auflösung
MehrI. Vorläufige Steuerfestsetzungen
BMF 27.6.2005 IV A 7 -S 0338-54/05 BStBl 2005 I S. 794 Vorläufige Steuerfestsetzung im Hinblick auf anhängige Musterverfahren ( 165 Abs. 1 AO); Ruhenlassen von außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren
MehrUmsatzsteuer; 15 Umsatzsteuergesetz (UStG) - Vorsteuerabzug bei gemeinschaftlicher Auftragserteilung durch mehrere Personen
Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL Wilhelmstraße 97, 10117
MehrUmsatzsteuer - Wissen auffrischen Januar Frank Rininsland - Dipl.-Oec. - Steuerberater, Frielendorf
Umsatzsteuer - Wissen auffrischen Januar 2017 Frank Rininsland - Dipl.-Oec. - Steuerberater, Frielendorf Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der H.a.a.S. GmbH Seminare und Vortrag finden Sie unter
MehrUnter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:
POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, Postfach 1308, 53003 Bonn Oberste Finanzbehörden der Länder nachrichtlich: Vertretungen der Länder beim Bund Bundesamt für Finanzen HAUSANSCHRIFT TEL FAX E-MAIL
MehrUmsatzsteuer; Vorsteuerabzug ( 15 UStG) und Berichtigung des Vorsteuerabzuges ( 15a UStG)
POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder nachrichtlich: Vertretungen der Länder beim Bund HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin TEL +49 (0) 18
MehrGeringwertige Wirtschaftsgüter und Sammelposten - Was Sie ab 2018 beachten müssen
Geringwertige Wirtschaftsgüter und Sammelposten - Was Sie ab 2018 beachten müssen I. Einleitung Die steuerlichen Vereinfachungen für geringwertige Wirtschaftsgüter sind in der Praxis allgegenwärtig und
Mehr1 Planung/Überlegungen vor der Anschaffung eines PKW 15
Inhaltsverzeichnis 1 Planung/Überlegungen vor der Anschaffung eines PKW 15 1.1 Zuordnung bei der Einkommensteuer 15 1 2 Zuordnung bei der Umsatzsteuer 16 1.2.1 Zuordnung zum umsatzsteuerlichen Unternehmen
MehrSteuerrecht in der Immobilienwirtschaft
Steuerrecht in der Immobilienwirtschaft -Grundlagen und Gestaltungsmöglichkeiten- Christian Wendt Steuerberater Rechtsanwalt 1 Der Immobilienerwerb Grunderwerbsteuer Abschreibungen Die Immobiliennutzung
MehrLösungen zum Lehrbrief 8 15a UStG
- Beispiele zum - Lösungen Lösung zum 1. Beispiel Bei der Baumaschine handelt es sich um ein Berichtigungsobjekt i.s.d. 15a Abs. 1 Satz 1 UStG. Die auf die Anschaffungskosten der Baumaschine entfallende
MehrUmsatzsteuer Check-Up
Umsatzsteuer Check-Up Stand: 12.05.2014 Referent: Dipl.-Fw. Hans-Georg Janzen Steuerberater ASW Akademie für Steuerrecht und Wirtschaft des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe e.v. Gasselstiege 33,
MehrAktuelle Besteuerung von Personenunternehmen / Personengesellschaften A Gesetzesänderungen... 7
Inhaltsverzeichnis A Gesetzesänderungen... 7 A.1 Zollkodexanpassungsgesetz... 7 A.1.1 Ausweitung des Teileinkünfteverfahrens... 8 A.1.2 Steuerschuldnerschaft bei Lieferung von Metallen... 21 A.1.3 Abgabe
Mehr(BStBl I S. 214); TO-Punkte 5, 6 und 31 der Sitzung AO II/2006 vom 20. bis 22. September 2006
Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL Wilhelmstraße 97, 10117
Mehr> nach seiner Funktion, Ausstattung und Lage in die häusliche Sphäre eingebunden ist,
Wikipedia: Häusliches Arbeitszimmer (Deutschland) Ein Arbeitszimmer ist ein Raum, in dem eine Tätigkeit ausgeübt wird, die mit einer steuerlichen Einkunftsart im Zusammenhang steht. Im Hinblick auf die
MehrDie Einkommensteuer- Erklärung
Die Einkommensteuer- Erklärung von Dr. Rudi W. Märkle, Ministerialdirigent a. D. 14., vollständig überarbeitete Auflage, 2010 RICHARD BOORBERG VERLAG STUTTGART MÜNCHEN HANNOVER BERLIN WEIMAR DRESDEN Abkürzungen
MehrLösungsvorschlag Abschlussprüfung Steuerfachangestellte Sommer 2015 Rechnungswesen
Lösungsvorschlag Abschlussprüfung Steuerfachangestellte Sommer 2015 Rechnungswesen Hinweise zu den Lösungen sind kursiv-grau Die Prüfungsaufgaben der Sommerprüfung 2015 finden Sie auf der Homepage Ihrer
MehrMITARBEITER-SEMINARE 2016 NEUES ZUM VERFAHRENSRECHT IN DER BERATUNGSPRAXIS
MITARBEITER-SEMINARE 2016 NEUES ZUM VERFAHRENSRECHT IN DER BERATUNGSPRAXIS Dozent Dipl.-Fw. Stefan Göttker Juni 2016 Aachen 1 - Aachen 2 - Bonn - Heinsberg - Köln 1 - Köln 2 Stand Mai 2016 Nachdruck -
MehrSteuerliche Behandlung von Entschädigungsleistungen für den Leitungsbau
Steuerliche Behandlung von Entschädigungsleistungen für den Leitungsbau Referent: Mario Tiepke Diplomagraringenieuerökonom und Steuerberater listax steuerberatungsgesellschaft mbh Stettiner Str. 45 in
Mehr