VersicherungsVermittlung

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1 Mai Jahrgang G 1451 Zeitschrift selbständiger Versicherungskaufleute und Bausparkaufleute 05 Thema des Monats Weiterbildung professionalisieren Fach- und Beratungskompetenz stärken von BVK-Vizepräsident Gerald Archangeli, Berlin Berufsfragen Änderung der Bewertungsreserven? von Rechtsanwältin Judith John, Bonn Tippgeberprovisionen oder Schmiergelder? Gilt Kickback -Rechtsprechung für Anlageberater? Was ist los mit dem Provisionsabgabeverbot? von Rechtsanwältin Angelika Römhild, Bonn Steuern Rückstellung für die Nachbetreuung von Versicherungsverträgen Aktueller Stand VersicherungsVermittlung

2 Mitglieder werben Mitglieder! Name/Firma PLZ, Ort Telefon Mobil-Tel. Versicherungskaufmann Vertretene Vers.-Unternehmen MITGLIEDSANTRAG Mit Wirkung ab 1. beantrage(n) ich/wir die Mitgliedschaft im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.v. (BVK). Mitglied in Vertretervereinigung Vorname Straße Telefax Internet/ Bausparkaufmann Vertretene Bausparunternehmen Einzelkaufmann OHG KG GmbH/AG Bei Firma Ansprechpartner: Geburtsdatum Beginn der selbst. Tätigkeit/Gründungsdatum Handelsregister- (für Einzelpersonen) (Tag/Monat/Jahr) eintrag Geprüfte/r Versicherungsfachmann/-fachfrau (IHK) oder welche andere Qualifikation haben Sie? (Nachweis in Kopie beifügen) Eingetragen im Versicherungsvermittlerregister als Gebundener Versicherungsvertreter Versicherungsvertreter mit Versicherungsmakler mit nach 34d Abs. 4 GewO Erlaubnis nach 34d Abs. 1 GewO Erlaubnis nach 34d Abs. 1 GewO Einfirmenvertreter Mehrfirmenvertreter ja ja nein nein Registernummer Mitgliedschaften von GbR, OHG, GmbH etc.: Um in den vollen Genuss der Mitgliedschaft zu gelangen, muss jede natürliche bzw. juristische Person, die auch den Agenturvertrag bzw. die Courtagevereinbarungen mit den zu vertretenen Unternehmen unterhält, Mitglied des BVK sein. Dies wirkt sich insbesondere bei der Gewährung der satzungsgemäßen Rechtshilfe aus. Jahresmitgliedsbeiträge Beitragsgruppe I 1 Bruttoeinnahmen über , 370, E II 1 Bruttoeinnahmen bis , 260, E III Pensionärsmitgliedschaft Bei Fragen dazu wenden IV Schnuppermitgliedschaft Sie sich bitte an den BVK. V Existenzgründer 2 (Kopie der Gewerbeanmeldung erforderlich) 180, E Zu Bruttoeinnahmen gehören: Provisionen, Courtagen, Bonifikationen, Garantien, Zuschüsse und andere Entgelte und geldwerte Vorteile aus der Tätigkeit als Versicherungsvermittler. Verbandsleistungen können erst nach Eingang des Mitgliedsbeitrags erfolgen. Das Geschäftsjahr läuft vom bis Bei Eintritt nach dem ist nur der anteilige Mitgliedsbeitrag zu zahlen. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Jahresende, bei Aufgabe der selbständigen Tätigkeit endet die Mitgliedschaft mit der dauernden Einstellung des Gewerbebetriebes (Gewerbeabmeldung als Nachweis beifügen). 1) Die Einstufung nach Beitragsgruppe II erfolgt durch Selbstauskunft des Mitgliedes, die im Falle eines Rechtshilfeverfahrens überprüft werden kann und bei falscher Einstufung zur Versagung der Rechtshilfe führt. 2) Existenzgründer sind Einzelpersonen sowie juristische Personen, die erstmalig selbständig im Versicherungsvermittlergewerbe tätig sind und die spätestens im Jahr nach der Gründung die ordentliche Mitgliedschaft im BVK erwerben. Die Voraussetzung ihrer Beitragseinstufung ist durch die Kopie der Gewerbeanmeldung zu belegen. Der Beitrag für Existenzgründer gilt für ein Kalenderjahr zuzüglich des angebrochenen Jahres, in dem die Mitgliedschaft erworben wird. Bei einer bereits bestehenden Mitgliedschaft wird eine Änderung der Rechtsform nicht als Existenzgründung angesehen. Der Mitgliedsbeitrag kann bei Erteilung einer Einzugsermächtigung abgebucht werden. Die Rechte und Pflichten der Mitglieder sind in der vom Registergericht (Amtsgericht Bonn Nr. 2159) genehmigten Verbandssatzung niedergelegt., den Unterschrift Ihre Angaben werden wir dem Bundesdatenschutzgesetz entsprechend behandeln. Ermächtigung zum Einzug des BVK-Mitgliedsbeitrages Hiermit ermächtige(n) ich/wir den BVK widerruflich, den von mir/uns zu entrichtenden jähr lichen Mitgliedsbeitrag bei Fälligkeit zu Lasten meines/unseres Girokontos Nr. bei (genaue Bezeichnung des kontoführenden Kreditinstituts) Geworben durch: Name Straße Ort Mitglieds-Nr. BLZ durch Lastschrift einzuziehen. Wenn mein/unser Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des konto führenden Kreditinstituts (s.o.) keine Verpflichtung zur Einlösung. Teileinlösungen sind im Lastschriftverfahren nicht möglich. Unterschrift(en)

3 Jahreshauptversammlung 2013 Jahreshauptversammlung 2013 am 23. und 24. Mai 2013 in Friedrichshafen Grußwort des Oberbürgermeisters der Stadt Friedrichshafen Andreas Brand Herzlich Willkommen meine sehr geehrten Damen und Herren, zur Jahreshauptversammlung des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute im Graf-Zeppelin-Haus in Friedrichshafen. Ich freue mich, dass Sie mit der Hauptversammlung in die Zeppelinstadt gekommen sind. Friedrichshafen feiert in diesem Jahr den 175. Geburtstag von Ferdinand Graf von Zeppelin, einem Mann, der in vielerlei Hinsicht ein Visionär und nicht zuletzt ein Mensch mit Herzblut für das Gemeinwohl war gründete er die Zeppelin-Stiftung. Als größte kommunale Stiftung in Deutschland fördert sie unterschiedliche Institutionen wie Kindergärten, Klinikum, Musikschule oder die vhs Friedrichshafen. Doch es sind nicht nur die prägenden Institutionen der Stadt, die dem Grafen viel zu verdanken haben. Viele Unternehmen und Arbeitgeber vor Ort gründen ihren Erfolg auf den Visionen und Werten von damals. Weltkonzerne wie ZEPPELIN GmbH, ZF Friedrichshafen AG oder MTU/Tognum bauen auf dem von Ferdinand Graf von Zeppelin gegossenen Fundament auf und schreiben die Geschichte eines international bedeutenden Industrie- und Wirtschaftsstandorts weiter. Friedrichshafen als großer Wirtschaftsstandort am Bodensee charakterisiert sich durch eindrucksvolle Innovationen und zukunftweisende Technologien. Mit dem Bau der Zeppeline und dem ersten Start der Luftschiffe begann ab 1900 Friedrichshafens Aufstieg. Das zentral in der Vierländerregion Bodensee gelegene Oberzentrum bietet vielen Fachkräften aus der Region berufliche Perspektiven. Friedrichshafen kann als zweitgrößter Messestandort in Baden-Württemberg mit weltweit bedeutenden Messen wie die Eurobike, die Fakuma, die Aero oder die Outdoor und als Tagungsort für Fachkongresse punkten. Aber auch als Tourismusdestination, als Bildungsstandort und als attraktiver Wohnort ist Friedrichshafen gefragter denn je. Der Bodensee-Airport positioniert die Stadt als internationales Drehkreuz. Friedrichshafen liegt auch inmitten der Euregio Bodensee. Die Grenzen zwischen der Schweiz, Österreich und Deutschland verschwimmen per Schiffsverkehr im See. Ich wünsche Ihnen eine erfolgreiche Jahreshauptversammlung und würde mich freuen, wenn Sie abseits des Tagungsgeschehens auch Gelegenheit haben, sich ein wenig in unserer Stadt umzusehen und ihre besondere Atmosphäre zu genießen. Mit freundlichem Gruß Andreas Brand Tourist-Information Friedrichshafen 177

4 Jahreshauptversammlung 2013 Jahreshauptversammlung in Friedrichshafen am 23. und 24. Mai 2013 Fachtagung, Freitag, 24. Mai 2013, Uhr, Graf-Zeppelin-Haus, Hugo-Eckener-Saal Begrüßung und Ansprache des BVK-Präsidenten Michael H. Heinz Podiumsdiskussion zum Thema IMD II und ihre Auswirkungen auf den Vertrieb Brüssel und kein Ende? Ulrich Schönleiter Ministerialdirigent im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit Dr. Karl-Walter Gutberlet Mitglied des Vorstandes der Allianz Versicherungs-AG Prof. Karel van Hulle KU Leuven und Goethe Universität Frankfurt, ehemaliger Referatsleiter Versicherungen und Altersversorgung Europäische Kommission Michael H. Heinz Präsident des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute e.v. Dr. Rolf Wiswesser Mitglied des Vorstandes der ERGO Versicherungsgruppe AG Moderation: Dr. Marc Surminski Chefredakteur der Zeitschrift für Versicherungswesen 178 Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.v. bedankt sich bei folgenden Sponsoren

5 Damals Friedrichshafen Die Assekuranz und das Ende der Zeppelin-Ära von Baldur Graf, Brühl Das erste Luftschiff des Grafen Ferdinand von Zeppelin ( ) hatte sich am 2. Juli 1900 aus einer auf dem Bodensee schwimmenden Halle bei Friedrichshafen erhoben. Um 1930 galten Zeppeline als das sicherste Verkehrsmittel, sie waren der Stolz der Deutschen und wurden von den Amerikanern bewundert. Ein gemeinsamer Transatlantikverkehr war geplant. Von dem zur Olympiade 1936 über Berlin schwebenden Luftschiff waren zehntausende Gäste begeistert. Man dachte bereits daran, die Besucher der nächsten Olympiade, die 1940 in Tokio stattfinden sollte, mit Zeppelinen zu befördern. York wurden ca. viereinhalb Tage benötigt. Als Alternative standen für diese Entfernungen keine Flugzeuge zur Verfügung. Das Standard-Flugzeug der Lufthansa war damals die Ju 52 mit der nur 17 Personen befördert werden konnten. Im Vergleich zu den supergroßen Zeppelinen sind die heutigen Jumbos immer noch sehr klein. Die Katastrophe vor 75 Jahren in New York Am 6. Mai 1937 vor genau 75 Jahren ging der Zeppelin Hindenburg, gefüllt mit m 3 Wasserstoff, bei der Landung in nur 35 Sekunden vor den Augen der Haltemannschaft und hunderter Zuschauer in Flammen auf! Von den Insassen starben 37 und 61 kamen, zum Teil schwerverletzt, mit dem Leben davon. Ein mit Helium gefülltes Luftschiff wäre nicht explodiert, aber für dieses Gas bestand aus politischen Gründen ein Ausfuhrverbot nach Deutschland. Die Hindenburg war mit 6 Millionen Reichsmark versichert. Die Prämie von 5 % hielten Fachleute für sehr gering, sie hatten sich aber von der besonderen Sicherheit überzeugen lassen. Für die Passagiere und für die Besatzung bestand eine Unfallversicherung mit sehr hohen Summen. Als fliegende Hotels bezeichnete man damals die Luftschiffe. Mit 250 m Länge und 30 m Durchmesser entsprachen sie der Höhe eines zehnstöckigen Gebäudes. Bei nur 400 bis 500 m Flughöhe ein gewaltiger Anblick: Ein fliegendes Luxusschiff mit Speisesaal, Promenadendeck, Lese- und Rauchkabinett. Fünf Superköche sorgten für das Wohl von etwa 100 Personen. Für die km lange Fahrt nach New Flüge sind nichts anderes als höher zu qualifizierende Selbstmorde Nur aus patriotischen und militärischen Gründen boten um 1910 einige Gesellschaften Kaskoversicherungsschutz an. Unfall-Versicherungsschutz kostet für eine einmalige Luftschifffahrt ca. 2 Promille für eine Summe von höchstens , Mark. Im Sportteil einer Tageszeitung bemerkte ein Versicherer: Wir betrachten das Ganze als Versuch, dem wir aber keine Gewinnchancen zuschreiben. Trotzdem werden wir kaum in die Lage kommen, uns mit Aeroplanflügen zu beschäftigen, die gegenwärtig von unserem Standpunkte aus betrachtet nichts anderes als höher zu qualifizierende Selbstmorde sind. Zu den risikofreudigen Versicherern zählten damals: Allianz, Albingia, Colonia, Interunfall, Karlsruher, Nordstern, Nürnberger Leben, Victoria, Winterthur und Württembergische. Im März 1920 entstand für diese besonders schweren Risiken der Deutsche Luftpool. Auf der Luftfahrt- Ausstellung 1928 in Berlin warb er mit einem hohen Turm, auf dessen Seitenwänden die Namen aller Mitglieder vermerkt waren. Den Turm krönte eine Weltkugel, die ständig von einem Flugzeugmodell umkreist wurde. n 179

6 Inhalt Damals Die Assekuranz und das Ende der Zeppelin-Ära von Baldur Graf, Brühl 179 Thema des Monats Weiterbildung professionalisieren Fach- und Beratungskompetenz stärken von BVK-Vizepräsident Gerald Archangeli, Berlin 182 Berufsfragen Änderung der Bewertungsreserven? von Rechtsanwältin Judith John, Bonn 184 Tippgeberprovisionen oder Schmiergelder? Gilt Kickback -Rechtsprechung für Anlageberater? Was ist los mit dem Provisionsabgabeverbot? von Rechtsanwältin Angelika Römhild, Bonn 186 Ritterblog Impulse von Steffen Ritter, Sangerhausen 188 Vertriebsgeschnetzeltes von Dr. Michael Erdmann, Hildesheim 189 Recht 194 BVK-Bildungsakademie Die Angebote für das 1. Halbjahr BVK-Dienstleistungs GmbH Kleider machen Leute erfolgreicher! Maßgeschneiderte Lösungen für Management und Teams 198 Die Angebote der Dienstleistungsgesellschaft Steuertipps 202 Haftpflichtversicherung 205 Kraftfahrtversicherung 207 Vertretervereinigungen Der Gemeinschaft verpflichtet 90 Jahre Hausvereinigung der Württembergischen 208 Verbandsleben Im Fokus staatlicher Regulierung 14. Tag der Versicherungswirtschaft diskutiert Auswirkungen neuer Rechtsverordnungen 210 Persönliches 214 Termine 214

7 Auf einen Blick Seite 182 Weiterbildung professionalisieren Fach- und Beratungs kompetenz stärken Die Versicherungswirtschaft unterliegt häufigen Änderungen ihrer gesetzlichen Grundlagen. Innovationen bei Produkten und Dienstleistungen für den Kunden machen ein Lernen auf Vorrat gerade in diesem Wirtschaftszweig unmöglich. Zu einem hohen Qualifikationsniveau der Vermittler gehört neben einer soliden Basisausbildung deshalb auch eine regelmäßige Weiterbildung wie z. B. über neue Produkte oder veränderte rechtliche Rahmenbedingungen. Mit der freiwilligen Initiative Gut beraten Weiterbildung der Versicherungsvermittler in Deutschland wollen die Trägerverbände, deren Gründungsmitglied der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) ist, das Weiterbildungsengagement der Vermittler in punkto Fach- und Beratungskompetenz stärken. Seite 184 Änderung der Bewertungsreserven? Die Schlagzeilen aus der Lebensversicherungsbranche titelten in den letzten Monaten mit Überschriften wie Lebensversicherer lassen ihre Kunden im Stich oder etwa Die Lebensversicherung ein Auslaufmodell? und nicht zuletzt Droht Versicherern nun die Kündigungswelle? Diese Meldungen haben teilweise zu großen Verwirrungen geführt. Vor diesem Hintergrund soll der Artikel von Rechtsanwältin Judith John dazu beitragen, das Thema Bewertungsreserven nach den aktuellen Entwicklungen einzuordnen. Seite 186 Tippgeberprovisionen oder Schmiergelder? Gilt die Kickback -Rechtsprechung für Anlageberater? Was ist los mit dem Provisionsabgabeverbot? Mit dem Artikel wirft Rechtsanwältin Angelika Römhild einen Blick auf den Bereich Vergütungen und das, was nicht erlaubt ist. Das Thema Provisionen und deren Weitergabe beschäftigte und beschäftigt nicht nur die Gerichte, sondern auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Da sich die Ba- Fin aktuell zum Provisionsabgabeverbot geäußert hat, möchten wir das Thema noch einmal aufgreifen und außerdem vor Augen führen, wie seitens der Gerichte die Weitergabe von Provisionen oder das Schweigen über verdeckte Rückvergütungen beurteilt wird. Seite 202 Rückstellung für die Nachbetreuung von Versicherungsverträgen Aktueller Stand Schließt ein Versicherungsvermittler für eine Versicherung einen Vertrag mit einem Kunden ab, folgt daraus in der Regel die weitere Verpflichtung, sich nach Abschluss des Vertrages weiterhin um den Kunden zu kümmern. Diese meist als Bestandspflege bezeichnete Tätigkeit kann durch laufende Vergütung, sogenannte Bestandspflegeprovisionen, vergütet werden. Häufig hat die Abschlussprovision jedoch abgeltende Wirkung, die Bestandspflege ist mitbezahlt. Der Versicherungsvermittler ist dann gegenüber dem Kunden und der Versicherung auf Jahre hinaus zur Betreuung des Vertragsverhältnisses verpflichtet, ohne dass er hierfür weitere Zahlungen verlangen kann. Obwohl der Bundesfinanzhof (BFH) bereits mehrfach, zuletzt mit Urteil vom 19. Juli 2011, entschieden hat, dass für Verpflichtungen zur Nachbetreuung bereits abgeschlossener Versicherungen grundsätzlich Rückstellungen wegen Erfüllungsrückstandes zu bilden sind, hat das BMF die Finanzämter in einem Rundschreiben von 2006 angewiesen, die Entscheidungen des BFH nicht anzuwenden. Vor diesem Hintergrund streiten bereits seit Jahren eine ganze Reihe von Versicherungsvermittlern mit ihren Finanzämtern um die Anerkennung von Rückstellungen für die Nachbetreuung von Lebens- und Rentenversicherungen. Nun gibt es ein neues Rundschreiben des BMF, nach dem die Finanzämter endlich angewiesen worden sind, die Rechtsprechung des BFH allgemein anzuwenden. Ich gehe zur Jahreshauptversammlung des BVK in Friedrichshafen weil jeder einzelne Teilnehmer dazu beiträgt, von Politik und Verbrauchern noch besser wahrgenommen zu werden! Jürgen Rohm, Karlstadt weil ich als Delegierter unseren Bezirksverband repräsentiere und bei der zukünftigen Ausrichtung unseres Verbandes mitwirken möchte und weil es für mich seit Jahren ein Treffen mit gleichgesinnten Kollegen ist mein überregionaler kollegialer Gedankenaustausch. Jörg Rackow, Rostock weil es mehr denn je an der Zeit ist, gemeinsam zu handeln! Martin Hardenacke, Bergisch-Gladbach um die Verbandsarbeit sowie die Aktivitäten des BVK live zu erleben und über aktuelle, wichtige Themen unseres Berufsstandes aus erster Hand informiert zu werden. Harald Steiger, Mannheim weil ich mit meinen Berufskollegen gemeinsam über den Tellerrand schauen möchte, um die Zukunft unseres ehrenwerten Berufsstandes aktiv zu gestalten. Stefan Ginder, Waldeck am Edersee 181

8 Thema des Monats Weiterbildung professionalisieren Fach- und Beratungskompetenz stärken Eine gute Qualifikation ist die beste Voraussetzung für die Zukunft der selbständigen Versicherungsvermittler von BVK-Vizepräsident Gerald Archangeli, Berlin Die Versicherungswirtschaft unterliegt häufigen Änderungen ihrer gesetzlichen Grundlagen. Innovationen bei Produkten und Dienstleistungen für den Kunden machen ein Lernen auf Vorrat gerade in diesem Wirtschaftszweig unmöglich. Zu einem hohen Qualifikationsniveau der Vermittler gehört neben einer soliden Basisausbildung deshalb auch eine regelmäßige Weiterbildung wie z. B. über neue Produkte oder veränderte rechtliche Rahmenbedingungen. Für Versicherungsvermittler mit professionellem Berufsverständnis ist das eine Selbstverständlichkeit. Sie nutzen die vielfältigen Angebote des Bildungsmarktes im Interesse ihrer Kunden und damit natürlich auch im eigenen Interesse. 182 Initiatoren des Branchenprojekts sind der BVK, der Arbeitgeberverband der Versicherungsunternehmen in Deutschland e.v. (AGV), das Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v. (BWV), der Bundesverband der Assekuranzführungskräfte e.v. (VGA), der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v. (GDV), der Verband Deutscher Versicherungsmakler e.v. (VDVM) sowie ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft / Bundesfachgruppe Versicherungen und VOTUM Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa e.v.

9 Mit der freiwilligen Initiative Gut beraten Weiterbildung der Versicherungsvermittler in Deutschland wollen die Trägerverbände, deren Gründungsmitglied der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) ist, das Weiterbildungsengagement der Vermittler in punkto Fach- und Beratungskompetenz stärken. Bereits heute gibt es ein umfassendes Weiterbildungsangebot für Versicherungsvermittler. Mit der gemeinsamen Initiative, die sich an den Weiterbildungsregeln der Ärzteschaft orientiert, wollen die beteiligten Verbände diese Weiterbildung besser strukturieren und transparenter machen. Während die Erstqualifikation vor Beginn der Vermittlertätigkeit bereits durch den Gesetzgeber geregelt ist, will die Branche mit ihrer freiwilligen Initiative die regelmäßige Weiterbildung während des gesamten Berufslebens weiter professionalisieren. Künftig werden solche Bildungsmaßnahmen honoriert, die die Fach- und Beratungskompetenz der Vermittler weiterentwickeln und somit einer besseren Kundenberatung dienen. Versicherungsvermittler sammeln für die Teilnahme an entsprechenden unternehmensinternen und externen Bildungsmaßnahmen Weiterbildungspunkte. Die Weiterbildungsinitiative der Deutschen Versicherungswirtschaft basiert auf einer freiwilligen Teilnahme. Sie orientiert sich an den eingeführten Weiterbildungssystemen der freien Berufe, in denen Bildungsaktivitäten durch das Sammeln von Weiterbildungspunkten gegenüber der Öffentlichkeit transparent gemacht werden. Ein Punkt entspricht einer Lerneinheit von 45 Minuten. Nach dem Erreichen von 200 Punkten in fünf Jahren erhält ein Vermittler ein unternehmensübergreifendes Zertifikat einen Nachweis über seine Teilnahme an der Initiative bekommt er bereits nach einem Jahr. So kann er sein Weiterbildungsengagement auch gegenüber seinen Kunden transparent machen. Technisch werden die Weiterbildungsaktivitäten jedes teilnehmenden Vermittlers und die dazugehörigen Punkte auf einem unabhängigen Weiterbildungskonto in einer zentralen Da- BVK-Präsident Michael H. Heinz mit dem AGV/BWV-Vorstandsvorsitzenden Dr. Josef Beutelmann und BWV-Hauptgeschäftsführerin Dr. Katherina Höhn tenbank erfasst. Bis Ende 2013 werden die neuen Regeln und Verfahren getestet, bevor die Initiative in Deutschland ab 2014 von Versicherungsvermittlern, Versicherungs- und Finanzdienstleistungsunternehmen ebenso wie von akkreditierten Bildungsanbietern genutzt werden kann. Für BVK-Mitglieder heißt dies, dass sie künftig auch für besuchte Seminare der BVK-Bildungsakademie und für bestimmte Fachvorträge und Workshops Bildungspunkte erhalten werden. Bei der offiziellen Grundsteinlegung am 24. April 2013 in Berlin appellierten die Trägerverbände an die Versicherungsunternehmen, künftig nur noch mit gut ausgebildeten Vermittlern zusammenzuarbeiten, die sich regelmäßig weiterbilden. Nicht nur auf nationaler Ebene, sondern auch im europäischen Ausland gibt es Ansätze, wie die Mitgliedstaaten zukünftig die Ausbildungsanforderungen der IMD II umsetzen möchten. Hierbei werden in den einzelnen europäischen Ländern zum Teil unterschiedliche Überlegungen angestellt, die noch einer näheren Konkretisierung bedürfen. So hat in England beispielsweise die nationale Aufsicht (FSA) von den Unternehmen die Zusicherung verlangt, dass Versicherungsverkäufer über die in den Weiterbildungs- und Kompetenzanforderungen des Versicherungskodexes festgelegten angemessenen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen müssen. Im spanischen Markt bedarf es beispielsweise eines Nachweises über die generellen Anforderungen 200 Stunden Ausbildung und hierzu ergänzend 60 Stunden Weiterbildung. Der italienische Markt sieht 60 Stunden Ausbildung (davon maximal 30 Stunden Fernunterricht) und 30 Stunden Weiterbildung (davon maximal 15 Stunden Fernunterricht) pro Jahr vor. Im Hinblick auf europäische Entwicklungen sind wir davon überzeugt, dass die hier vorgestellte Initiative die Versicherungsvermittler in ihrem Bemühen unterstützt, ihr Fachwissen stets aktuell zu halten und zu erweitern, ihre Kompetenz zur Kundenberatung im Sinne eines lebenslangen Lernens weiter zu stärken und damit dem Ansehen des Berufsstandes zusätzlichen Auftrieb zu geben. n 183

10 Berufsfragen Änderung der Bewertungsreserven? von Rechtsanwältin Judith John, Bonn 184 Die Schlagzeilen aus der Lebensversicherungsbranche titelten in den letzten Monaten mit Überschriften wie Lebensversicherer lassen ihre Kunden im Stich oder etwa Die Lebensversicherung ein Auslaufmodell? und nicht zuletzt Droht Versicherern nun die Kündigungswelle? Diese Meldungen haben teilweise zu großen Verwirrungen geführt. Vor diesem Hintergrund soll der folgende Artikel dazu beitragen, das Thema Bewertungsreserven nach den aktuellen Entwicklungen einzuordnen. Zunächst einmal ist es wichtig, die Sach- und Rechtslage zu beleuchten. Was versteht man unter Bewertungsreserven? Weshalb wird die Frage, wie Kunden mit Lebensversicherungen an den Bewertungsreserven beteiligt werden sollen, überhaupt diskutiert und ist der Ruf nach einer gesetzlichen Neuregelung notwendig? Bewertungsreserven oder stille Reserven Als Bewertungsreserve wird die Differenz zwischen dem aktuellen Marktwert einer Kapitalanlage und deren Kaufpreis bezeichnet. Man spricht von sog. bilanziellen Buchgewinnen. Rechtliche Grundlagen Nach der Reform des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) sind die Versicherungsnehmer gemäß 153 Abs. 3 VVG neben den laufenden Überschüssen an den Bewertungsreserven zu beteiligen, soweit kein Ausschluss besteht. Die Vorschrift des 153 Abs. 3 VVG stellt damit einen zivilrechtlichen Anspruch auf Überschussbeteiligung dar. digitalstock Weiterhin ist gesetzlich definiert, dass die Unternehmen einmal im Jahr die Höhe der gesamten Bewertungsreserven ermitteln und im Anhang des Gesamtberichtes veröffentlichen müssen. Ausgehend von diesem Gesamtwert wird der Anteil, mit welchem jeder einzelne Vertrag an den Bewertungsreserven beteiligt wird, ermittelt. Wieso ist ein Streit entbrannt? Ausgangspunkt für die derzeit bestehende Diskussion ist das dauerhaft anhaltende Niedrigzinsniveau, welches zu sehr hohen Bewertungsreserven für festverzinsliche Papiere führte. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) hat Zahlen vorgelegt, nach denen sich die Bewertungsreserven auf fest verzinsliche Wertpapiere der Lebensversicherer von rund 3 Millionen Euro Ende des Quartals 2011 auf 75 Milliarden Euro zum Ende des dritten Quartals 2012 erhöht haben. Äußerst unglücklich in der aktuellen Diskussion war der Aspekt, dass die Bewertungsreserven häufig als Gewinne der Versicherer bezeichnet wurden. Dabei wurde jedoch nicht genau differenziert zwischen tatsächlichen Erträgen und sog. Buchwerten, die am Ende der Laufzeit der festverzinslichen Papiere wieder 0 betragen. Die derzeit bestehende gesetzliche Regelung führte dazu, dass Lebensversicherer gezwungen wurden, hochverzinste Papiere vorzeitig zu verkaufen um nur auf dem Papier bestehende Buchgewinne an die jetzt ausscheidenden Lebensversicherungskunden hälftig auszahlen zu müssen. Politik auf dem Rückzug Aus diesem Grund hatten die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU/FDP im Bundestag eine Neuverteilung der Bewertungsreserven zu Lasten ausscheidender Versicherungsnehmer be-

11 Stephan Leitner Allianz Maklerbetreuer (Sach) Julia Halli Allianz Maklerbetreuerin Vertriebsunterstützung (Sach) Der Maklerservice der Allianz: persönlich, schnell und kompetent. Weil jeder anders ist und andere Anforderungen hat, brauchen Sie einen Partner, der Ihnen vor allem eines bietet: Zeit. Zeit, auf Sie einzugehen und Ihre Anliegen flexibel und individuell umzusetzen. Einen, bei dem Sie nicht einer von vielen sind, sondern bei dem viele für Sie da sind. Bei der Allianz steht hinter jedem Maklerbetreuer ein starkes Team, damit wir Ihnen jederzeit schnell und kompetent Lösungen bieten können. Erfahren Sie mehr über die Produkte und Services der Allianz Versicherungs-AG bei Ihrem Maklerbetreuer oder unter

12 Berufsfragen schlossen, um die Risikotragfähigkeit der Lebensversicherer zu stärken. Nunmehr machte die CDU einen Rückzieher und der Bundesrat kippte das Gesetz wieder. Ursprünglich war die geplante Gesetzesänderung Teil des Sepa-Begleitgesetzes, das der Bundesrat bereits Ende Dezember verabschieden sollte. Doch die von der Bundesregierung geplante Kürzung der Bewertungsreserven bei Lebensversicherungen stieß auf breiten Widerstand der Opposition und wurde letztendlich vom Bundesrat in den Vermittlungsausschuss verwiesen. Dieser hat dann am entschieden, dass die sog. Altkunden von den Versicherungen ihre zugesagten Ansprüche behalten. Damit gibt es keine Veränderungen zu den bisherigen Aufteilungen der Bewertungsreserven, denen festverzinsliche Papiere zugrunde liegen. Kürzungen zu den Ausschüttungen werden somit nicht vorgenommen. Fazit Das Thema Bewertungsreserven und der Umgang damit in der Presse hat gezeigt, dass Transparenz und Verständlichkeit für den Kunden eine zentrale Bedeutung haben müssen. Letztlich ist hier die dauerhafte Beratung des Vermittlers gefragt, der den Kunden im Einzelnen begleitet und darüber informiert, mit welchen Garantiezinsen und Überschussbeteiligungen er zu rechnen hat. Festzuhalten ist, dass von der derzeitigen gesetzlichen Regelung, wie Bewertungsreserven ausgeschüttet werden müssen, etwa 5 Prozent aller Kunden mit Lebensversicherungen profitieren. Für den Rest, also 95 Prozent der Kunden, sinkt dadurch die laufende Verzinsung ihrer Verträge. Es gilt jedoch, die Interessen aller Versicherten im Auge zu haben und zu vertreten. Bleibt die heutige Regelung bestehen, würde möglicherweise der größte Teil der Versichertengemeinschaft das künftig mit stärker sinkenden Überschüssen bezahlen müssen. Daher ist eine vernünftige politische Lösung erstrebenswert, die allen Kunden gerecht wird. n Tippgeberprovisionen oder Schmiergelder? Gilt Kickback -Rechtsprechung für Anlageberater? Was ist los mit dem Provisionsabgabeverbot? Ein kurzer Blick auf den Bereich Vergütungen und das, was nicht erlaubt ist. von Rechtsanwältin Angelika Römhild, Bonn 186 Das Thema Provisionen und deren Weitergabe beschäftigte und beschäftigt nicht nur die Gerichte, sondern auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Da sich die BaFin aktuell zum Provisionsabgabeverbot geäußert hat, möchten wir das Thema mit dieser Veröffentlichung noch einmal aufgreifen und außerdem vor Augen führen, wie seitens der Gerichte die Weitergabe von Provisionen oder das Schweigen über verdeckte Rückvergütungen beurteilt wird. Zunächst zum Provisionsabgabeverbot Das Verwaltungsgericht Frankfurt brachte im Oktober 2011 den Stein ins Rollen. Die Richter waren der Ansicht, dass das Provisionsabgabeverbot zu unbestimmt und damit unwirksam ist. Aufgrund dieser Entscheidung prüfte die BaFin, ob die Verbotsnormen modifiziert oder sogar abgeschafft werden sollen. Eingeleitet wurde das Konsultationsverfahren Zukunft des Verbots der Gewährung von Sondervergütungen und der Schließung von Begünstigungsverträgen. Hierzu berichteten wir ausführlich in VersVerm 7/8/2012 Seite 256 f. Nunmehr verlautete die BaFin, dass die im Konsultationsverfahren eingeholten Stellungnahmen deutlich gemacht hätten, dass sowohl Befürworter des Provisionsabgabeverbots als auch die Gegner jeweils Verbraucherinteressen für die Rechtfertigung ihrer Interessen ins Feld geführt hätten. Eine Sprecherin wird wie folgt zitiert: Die BaFin kam nach Auswertung der Stellungnahmen und der rechtlichen Prüfung zu dem Ergebnis, dass es zumindest keine zwingenden Gründe dafür gibt, die Vertragsnorm aufzuheben.

13 Erstes Fazit Der aktuelle Sachstand ist also: Das Provisionsabgabeverbot lebt. Der BGH zum Thema Schmiergeld Im Zusammenhang mit dem Thema Provisionsabgabe werden auch Begriffe wie Tippgeberprovisionen oder Schmiergelder diskutiert. Der BGH hat hier eine eindeutige Ansicht geäußert. In einem vom 11. Zivilsenat zu entscheidenden Fall (Urteil vom 16. Januar 2001, XI ZR 113/00) zahlte die darlehensgebende Bank einen Teil des Disagio an den bei dem Kreditnehmer für den Abschluss des Darlehensvertrages zuständigen Mitarbeiter aus (ein vergleichbarer Sachverhalt wäre die Zahlung eines Provisionsbetrages durch einen Makler an einen Mitarbeiter des Versicherungsnehmers). Die Zahlung erfolgte, ohne dass der Geschäftsführer des Darlehensnehmers hiervon Kenntnis hatte. Der BGH urteilte hieraus, dass entsprechende Zahlungen als Schmiergeld zu werten seien, was weitreichende Konsequenzen hat. Der BGH führte im vorliegenden Fall aus: Es ist in hohem Maße anstößig, dem Verhandlungsführer des Vertragspartners, dem dieser vertraut, ein Schmiergeld für den Fall zu zahlen, dass es zum Vertragsschluss kommt. Dadurch wird die Gefahr heraufbeschworen, dass der Verhandlungsführer vor allem im eigenen Provisionsinteresse handelt und die Interessen des von ihm Vertretenen nicht in dem gebotenen Maße wahrnimmt. In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist deshalb anerkannt, dass eine Schmiergeldvereinbarung grundsätzlich sittenwidrig ist und dass sich die daraus folgende Nichtigkeit regelmäßig auch auf den durch das Schmiergeld zustande gekommenen Hauptvertrag erstreckt. Das gilt schon deshalb, weil der Vertreter im Zweifel ohne vorherige Information des Vertretenen nicht befugt ist, für diesen einen Vertrag mit dem Verhandlungspartner abzuschließen, der den Vertreter gerade bestochen hat. Wird der vom bestochenen Verhandlungsvertreter ausgehandelte Vertrag nicht von diesem, sondern vom Geschäftsherrn selbst abgeschlossen, so liegt zumindest ein Verschulden bei Vertragsschluss gegenüber dem Geschäftsherrn vor, dem die Schmiergeldzahlung verheimlicht wird. Hätte die beklagte Bank gegenüber der Darlehensnehmerin ihre Aufklärungspflicht erfüllt, also über die Provisionsvereinbarung informiert, hätte die Klägerin, wie sie vorträgt, den Darlehensvertrag nicht geschlossen. Zweites Fazit Festzuhalten bleibt im vorliegenden Fall, dass hier eine Schmiergeldvereinbarung vorliegt und nicht etwa lediglich eine Vereinbarung über eine Tippgeberprovision. Diese Differenzierung gilt nicht nur für Banken, sondern ebenfalls in anderen Bereichen, so auch für Versicherungsmakler. Gilt Kickback -Rechtsprechung für Anlageberater? Im Hinblick auf verdeckte Rückvergütungen ist zu berücksichtigen, dass die sogenannte Kickback -Rechtsprechung im Falle der Beratung durch nicht bankmäßig gebundene freie Anlageberater anwendbar ist, wenn der Kunde bereits für die Anlageberatung eine Vergütung gezahlt hat. Hierzu führte das OLG München (Urteil vom , 7 U 4798/09) unter Bezugnahme auf die BGH- Rechtsprechung aus: Tatsächlich wäre die Beklagte (eine Anlageberaterin) nach der Rechtsprechung des 11. Senats des Bundesgerichtshofs, der sich auch der hiesige Senat anschließt, verpflichtet gewesen, die Klägerin unabhängig von der Höhe der erhaltenen Rückvergütung von sich aus über diese insgesamt aufzuklären. Entgegen der Auffassung der Beklagten ist die sogenannte Kickback -Rechtsprechung auf den vorliegenden Fall anwendbar. Es handelt sich hier um aufklärungspflichtige Rückvergütungen. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung liegen aufklärungspflichtige Rückvergütungen dann vor, wenn Teile der Ausgabeaufschläge oder Verwaltungsgebühren, die der Kunde über die Bank an die Gesellschaft zahlt, hinter seinem Rücken an die beratende Bank umsatzabhängig zurückfließen, so dass diese ein für den Kunden nicht erkennbares besonderes Interesse hat, gerade diese Beteiligung zu empfehlen. Zwar handelt es sich vorliegend nicht um eine beratende Bank. Nach Auffassung des Senats ist aber die Rechtsprechung des BGH auch auf diesen Fall der Anlageberatung übertragbar. Das Gericht betont weiterhin, dass es sich aufgrund der vorliegenden Einzelfallgestaltung an der von ihm vertretenen Rechtsauffassung nicht durch die Entscheidung des 3. Zivilsenats des BGH vom (III ZR 196/09) gehindert sieht. In dieser Entscheidung wurde festgestellt, dass für den nicht bankmäßig gebundenen, freien Anlageberater keine Verpflichtung gegenüber seinem Kunden besteht, ungefragt über eine von ihm bei der empfohlenen Anlage erwartete Provision aufzuklären, wenn der Kunde selbst keine Provision zahlt und offen Agio oder Kosten für die eigene Kapitalbeschaffung ausgewiesen werden, aus denen ihrerseits die Vertriebsprovisionen aufgebracht werden. Als ausschlaggebend wertete das Gericht im vorliegenden Fall jedoch, dass ein Anlageberatungsvertrag vorlag und die Klägerin für die Anlageberatung bereits eine Vergütung gezahlt hatte. Drittes Fazit Hat der Kunde bereits für die Anlageberatung eine Vergütung gezahlt, ist die sogenannte Kickback -Rechtsprechung anwendbar. In diesen Fällen liegen aufklärungspflichtige Rückvergütungen vor. Auch wenn es nicht um eine beratende Bank geht, ist also nach Auffassung des Gerichts die einschlägige Rechtsprechung des BGH auf diesen Fall der Anlageberatung übertragbar. n 187

14 Ritterblog Impulse von Steffen Ritter Entwickeln und messen Sie Ihre Qualität! Ist Ihnen und Ihren Kunden Ihre Qualität und der Wert Ihrer Begleitung bewusst? Viele Makler und Vermittler in der Versicherungsbranche, viele Berater in der Finanzdienstleistung haben über die Jahre riesiges Know-how und einen gewaltigen Erfahrungsschatz gesammelt. Und vielen Vermittlern ist diese eigene Qualität aus falscher Bescheidenheit oder weil sie hierüber schlichtweg nicht nachdenken überhaupt nicht bewusst. Sie machen einfach ihre Arbeit. Sie bieten professionelle Analysen, hochwertige Beratung. Machen ihren Job. Ich möchte heute sowohl Versicherungsmakler, Versicherungsagenturen, Versicherungsbüro, Kundenberater und Innendienst als auch ihre Kunden sensibilisieren, diesen Wert bewusster wahrzunehmen. Immer wieder stellen wir in Beratungen von Versicherungsbüros fest, dass dieser eigene Wert verschenkt wird. Es wird für Kunden enorm viel wertvolle Zeit und hochwertiger Service aufgewendet, obwohl sich diese nur in einem Mini-Ausschnitt, manchmal sogar nur in einem Vertrag, betreuen lassen. Das entspricht weder einem kompetenten, bedarfsbewussten Herangehen in der Beratung, noch wird es der über Jahre aufgebauten Qualität des Vermittlers gerecht. Deshalb meine Botschaft heute: Werden Sie sich dieser, werden Sie sich Ihrer Qualität bewusst. Und vermitteln Sie diese Ihre Qualität auch Ihrem Kunden. Machen Sie es sich zum Selbstverständnis, Ihre Kunden ganz zu betreuen. Erst das entspricht Ihrer Qualität. Alles andere ist nicht wertvoll. Nicht für Sie. Nicht für Ihre Kunden. Branchen-Awards bestätigen Qualität 188 Die Qualität Ihres Betriebs als Ganzes können Sie Jahr für Jahr in den renommierten Awards der Branche unter Beweis stellen. Der Award Unternehmer-Ass an die besten Agenturen und Makler Deutschlands wurde gerade verliehen. Ganz aktuell mein persönlicher Tipp an junge Makler. Nehmen Sie teil am Jungmakler-Award 2013! Profitieren Sie egal wie Sie abschneiden von einer Top-Begleitung durch die Deutsche Maklerconsult über das ganze Jahr 2013 hinweg. Teilnehmen können Sie bis 30. Juni 2013 auf www. jungmakler.de, dort finden Sie auch alle Details und zudem hochattraktive Preise für die Gewinner. Viel Erfolg wünscht Ihnen Ihr Steffen Ritter Geschäftsführer von Institut Ritter und DMC istock.com Laufend Impulse auf

15 Vertriebsgeschnetzeltes Vertriebsgeschnetzeltes oder: 25 Jahre Versicherungsindustrie von Dr. Michael Erdmann, Hildesheim Es gibt viele Dinge, die Vermittlern ihr Berufsleben inzwischen schwermachen: aufgeblähte Informations-, Protokoll- und Dokumentationspflichten, Vertriebssteuerung und Produktionsdruck, schlechtes Image, oftmals überteuerte Preise und unüberschaubare Angebotsstrukturen, Schelte von Verbraucherschutz und aus Europa, Kunden mit unglaublichen Ansprüchen und und und! Vergessen wird dabei oft ein anderer Aspekt: Eine inzwischen bis zur Unkenntlichkeit zerstückelte Verwaltungslandschaft, die die Vermittlungsprozesse nicht einfacher macht. Industrialisierung ist hier das Stichwort, das die permanenten Veränderungen in den Verwaltungsetagen charakterisiert. Grund genug, eine Bilanz zu ziehen über inzwischen mindestens 25 Jahre Industrialisierung im Versicherungswesen, die untrennbar verbunden ist mit dem Aufkommen von EDV bzw. der Digitalisierung von Büroarbeiten und einer Datenerfassungswut. Wenn man die Erfindung der Dampfmaschine als Startereignis für die Industrialisierung in der materiellen Produktion ansetzt, dann wäre sie zirka 300 Jahre alt. Einen Schub erhielt sie, als vor rund hundert Jahren das Ford T-Modell das erste Mal vom Fließband lief. Diese Produktionsweise ist heute offenbar Vorbild für viele Rationalisierungs- und Organisationskonzepte in der Versicherungswirtschaft. Auch wenn man sich heutzutage nicht einig zu sein scheint, ob Indus - trialisierung in unserer Dienstleistungsbranche erst beginnt oder schon vorbei ist. Doch unübersehbar sind heute schon die Folgen. Vor 25 Jahren erhielt man eine DIN- A-4-Seite zum Lesen, wenn sich an Hausratversicherungen etwas änderte. Die Veränderung war dann schnell in den Köpfen präsent, verarbeitet und verbreitet. Und heute: Man erhält eine DVD mit fünf Seiten Installationsanweisung und einem zu bestätigenden Identifizierungscode. Meldete man vor 25 Jahren einen Gebäudeschaden, versuchte man in Kenntnis von Kunden und Schadensumständen mit einem Sachbearbeiter, der bekannt war, das Procedere der Schadenabwicklung abzustimmen und zu entscheiden. Und heute: Es ist nicht mehr die Telefon-Nr. des Sachbearbeiters, die besetzt ist, sondern die des jeweils zuständigen Callcenters mit einer inzwischen perfektionierten musikalischen Untermalung der Wartezeit, in dem dann ein Angelernter zunächst einmal das anzulegende Bearbeitungstool abarbeitet. Dabei wird der Vorfall dann entweder in einem komplizierten Zufallsverfahren oder nach genauesten vordefinierten Zuständigkeitskompetenzen zugerootet, mit einer Schadennummer und einer Schadenbearbeitungsfortschritts-Nr. sowie mit einer Zuständigkeitscodierung. Die Telefon- Nr. eines Entscheidungsträgers erhält man dann immer noch nicht, sondern in der Regel eine 0800er-Nr., über die man sich dann die mündliche Besprechung und Abstimmung im Ernstfall natürlich über ein anderes Callcenter erbetteln muss natürlich ebenfalls mit entsprechender Begleitmusik. Ob so etwas unter Rubriken wie Fortschritt und Effektivität verbucht werden kann, wie es beim fordistischen Fließband trotz mancher negativen Auswirkung der Fall war, darf zumindest in Zweifel gezogen werden. Es fällt heutzutage auf, dass immer mehr Arbeitszeit nicht mit dem Beschäftigen des Problems und dem Lösen des Sachverhalts, sondern mit dem Abarbeiten von Fragestellungen zu elektronischen Entscheidungsbäumen, Listen, Eingabetools und Exceltabellen verlorengeht, nur um überhaupt in die Nähe einer Entscheidung zu kommen. Die bloße menschliche Inaugen- oder Inohrenscheinnahme und die auch damit verbundene sofortige positive Entscheidung (also auch das Vertrauen der zusammenarbeitenden Menschen untereinander) ist ganz offensichtlich abgeschafft. Entscheidungsspielräume des Einzelnen sind erheblich eingeschränkt, verbunden mit einer nahezu grotesken Anweisungsflut, inkl. Degradierung und Entwertung der Sachbearbeiter zu bloßen Datentypisten. Verkodierung und natürlich bei Wiederholung Dekodierung von Sachverhalten in Datensätze und umgekehrt erfordern inzwischen immer mehr Arbeitszeit, die zunehmend (und da umsonst) auch von Versicherungsvermittlern zu bewältigen ist. 189

16 Vertriebsgeschnetzeltes 190 Worauf es den Industrialisierern ankam, lässt sich schnell an der Zahl heutiger Innendienstler ablesen. Waren laut Arbeitgeberverband der Deutschen Versicherungswirtschaft 2012 noch beschäftigt, waren es 2002 noch Mitarbeiter mehr, und das vor dem Hintergrund nahezu explodierender Bedingungswerke, die den Kommunikationsaufwand potenzieren. Überhaupt nicht berücksichtigt in den Zahlen ist die qualitative Veränderung bei der Zusammensetzung des Personals, vom dem es immer weniger Entscheidungsträger, aber immer mehr Datentypisten, Controller usw. gibt. Es war schon auffällig, wer Industrialisierung in den Mund nahm. Mitte des letzten Jahrzehnts tauchten zu diesem Thema in der Fachpresse vermehrt und explizit Abhandlungen auf, obwohl z. B. Geschäftsprozessmanagement, Workflow etc. schon immer Dauerthemen waren. Absender dieser Artikel: KPMG, PricewaterhouseCoopers, SAP, IBM, Siemens, Accenture, Horvarth & Partners etc. Die Liste ließe sich verlängern. Im Zusammenhang mit Industrialisierung entstanden reinste Wortungetüme: Versicherungsfabrik statt Sterbegeldkasse 1 Von der Pfarrersterbekasse zur Versicherungsfabrik 2 Große internationale Bilanzfabriken 3 Fließband für Forderungsabwicklung 4 5 Die integrierte Kreditfabrik Noch zu viel Handarbeit bei Versicherungen 6 Die Industrialisierung der PKV ist nicht aufzuhalten 7 1 VersicherungsJournal ZfV 24/ Versicherungswirtschaft (VW) 10/ VW 22/ VW 23/ VW 10/ VW 5/ VW 19/ VW 5/ VW 19/ VW 2008, S ff.: Was kommt nach der Industrialisierung? Industrialisierung der Betrugsbekämpfung 8 Dass in diesem Zusammenhang immer wieder Rationalisierungs-, Standardisierungs- und letztlich Automatisierungsprozesse, also reine Cost-Cutting- Konzepte gemeint sind und waren, fällt schon deswegen auf, weil das Ersetzen des Menschen durch die Maschine sozusagen das Leitmotiv aller Handlungsbestrebungen ist. So propagierte das Beratungsunternehmen Accenture den Schadensautomaten des spanischen Internetversicherers der AXA, bei der durch automatisierte Schadenregulierung 80 % der Schäden durch eine Maschine beglichen werden. 9 Vermutlich erhielt der Kunde gleich einen gescannten Scheck zurück. Dass der Mensch stört (bzw. der Vertrieb nur noch Zulieferfunktion für die verarbeitenden Datenmaschinen hat), kann man auch an folgender Überschrift zeigen: Wie viel Kreditfabrik kann sich ein mobiler Vertrieb leisten? Unzuverlässig sei hier der Mensch. Es gäbe nur noch sehr geringe Spielräume für individuelle Lösungen, da jedes Abweichen von Standardprozessen unweigerlich die Bearbeitungszeiten erhöhen würde. 10 Das Ganze erscheint als ein gewaltiges Verkaufsprogramm für IT-Architekturen, dem dazugehörigen Equipment wie Großscannern und den dazu zwangsläufig gehörenden Begleitungsassistenzen. Zur Disposition stehen dann immer die gesamten Geschäfts- und Arbeitsprozesse der Branche. Aber es ist nicht untypisch, erst alle Prozesse gnadenlos zu technisieren, um dann das festgestellte Manko mit Emotionalisierung der Marke über nebensächliche Assistancekonstrukte wieder aufzupeppen. 11 Fasst man solche Handlungskonzepte zusammen, dann wird schnell sichtbar, dass die Veränderung der Arbeitswelt in den Versicherungsverwaltungen zum einen schon sehr weit fortgeschritten ist, zum anderen aber das Schlimmste noch bevor zu stehen scheint. Auffällig sind die immer wieder auftauchenden Hinweise auf die Automobilindustrie mit ihrer hohen Fertigungstiefe, ihren zahlreichen Zulieferern und perfekten Ablauforganisation, als ob Arbeitsanfall, Arbeitsgegenstand und dessen systematische Veränderung (Arbeitsprozess) zum Endprodukt Automobil mit den Arbeits(anfall)- strukturen im Versicherungswesen irgendetwas gemein hätten. Der Göttinger Soziologe Martin Baethge zweifelte die Anwendbarkeit von Industrialisierungskonzepten schon früh an und stellte 2001 fest, dass ein stark produktionistisches Arbeitsverständnis seine richtungsgebende Verbindlichkeit weit über die Industrie in Dienstleistungsunternehmen ausgedehnt hat. Dabei sei das Regime des Industrialismus längst überholt: Stellt die industrielle Produktionstechnik eine relativ starre Technologie dar, welche Raumgebundenheit der Arbeitskräfte verlangt, so zeichnet sich moderne Informations- und Kommunikationstechnik als die Basistechnologie in den Dienstleistungen gerade dadurch aus, damit vielfältige Möglichkeiten der Zeitorganisation eröffnet (werden) An die Stelle der industriellen

17 maschinen- und organisationsgebundenen Zeitgestaltung wird ein prozess- und bedürfnisbezogenes Zeitregime in vielen Fällen notwendig. Dies hat etwas mit dem kommunikativen Charakter von Dienstleistungsarbeit, von dem her sich ihre Qualität bestimmt, zu tun. 12 In modernen sozialwissenschaftlichen Theorien bedeutet Industrialisierung eben nicht nur effektivere Produktion, sondern ist auch die fortschreitende Übertragung von Macht vom menschlichen Individuum auf den technischen und bürokratischen Apparat, von lebendiger auf tote Arbeit, von persönlicher auf entfernte Kontrolle, (Herbert Marcuse) und ist damit nicht nur produktivitätsfördernd, sondern immer auch entfremdend. Was für die materiellen Produktionsverhältnisse eines Autos (Monotonie von Arbeit am Fließband) gilt, berührt die Kommunikationsverhältnisse des Versicherungswesens erst recht, und das auf fast schon makabre Art. Die Entmachtungen zugunsten von automatisierten Entscheidungsabläufen, digitalisierten Abarbeitungstools, Vorgaben durch die Zentralen, Degradierung der Mitarbeiter zu Vollzugsorganen von IT- Architekturen dürften kaum Begeisterung ausgelöst haben. Wer heute im Sekundentakt Telefonanrufe entgegennimmt oder Schriftsätze einscannt, dürfte unter ähnlichen Monotonieerfahrungen zu leiden haben wie der fordistische Fließbandarbeiter. Entpersonalisierung, Entpersönlichung, Entmenschlichung und Entemotionalisierung das soll(te) zielführend sein? Sich verselbständigende Callcenter und Backoffices, outgesourcte Assis- 12 Aus: M. Baethge, I. Wilkens (Hrsg.): Die große Hoffnung für das 21. Jahrhundert? Perspektiven und Strategien für die Entwicklung der Dienstleistungsbeschäftigung, Opladen 2001, S. 34 ff. 191 vfm_az_versvermit_1c_0513_rz.indd :48

18 Vertriebsgeschnetzeltes 192 tance- und Care-Unternehmen und auf der Gegenseite unabhängige Außendienste, die man möglichst um in den Begrifflichkeiten zu bleiben auch zu Verkaufsautomaten machen will, Vorstellungen von Versicherungsfabriken, die für mehrere Gesellschaften arbeiten was macht Versichern eigentlich noch aus? Jede Identifizierung mit der Aufgabe, der bewussten Organisation der Lösung von Risikoproblematiken des modernen Menschen ein per se emotionales Geschäft werden im wahrsten Sinne des Wortes in den Datensätzen atomisiert. Und so erscheint die Branche in der Hand von Unternehmensberatern, die Freude zu haben scheinen an der immer wieder neuen Organisation von Arbeitszuständigkeiten, Zerlegung von Arbeitsfeldern, Neuzusammensetzungen, Hierarchisierungen und Zentralisierungen usw., bis niemand mehr den ganzen Vorgang kennt. Dabei werden heute Menschen nach Risikoübernahmemodellen vermessen, um sie auf ihre Versicherbarkeit und Profitabilität hin zu berechnen. Das alles hat keinen beruflichen Impetus mehr, sondern ist nur noch charakterisierbar als der Versuch, die menschlichen Risikoprobleme mit Datenfluss- und Geldflussmodellen zu beherrschen, bei der jede menschliche und emotionale Anteilnahme wegrationalisiert wird. Deutlich wurde dies bei einem als vorbildlich dargestellten Versicherer auf dem Industrialisierungskongress von Euroforum im April Die CreditLife International (Restschuldversicherer von Banken) gab ihre hervorragenden IT-Systeme bei der Abwicklung von Risiken und Schäden zum Besten. Kein Mensch wurde gefragt, die Versicherung lief automatisch mit dem 13 Aus: H. Oberbeck / R. Oppermann: Die Hoffnungen auf eine neue Dienstleistungskultur. Mitteilungen des SOFI Göttingen, S. 67 ff. Kreditvorgang, unangenehme Gespräche über Vertragsinhalt und Leistungsfälligkeit waren outgesourct usw. Nur wer hat sich da versichert? Eigentlich nur die Bank gegen den finanziellen Verlust beim Ableben eines Kreditnehmers. Der wurde noch nicht mal gefragt. Versicherung ohne Menschen? Schon von 1991 stammt die These amerikanischer Harvard-Professoren: Die Unternehmen des tertiären Sektors, so die These von Schlesinger / Heskett (1991) hätten bisher keine genuine Dienstleistungskultur entwickelt, sondern Ihre Arbeitsprozesse, Unternehmensorganisationen und damit auch die Leistungsqualität sowie den Umgang mit Kunden an überkommenden Leitbildern industrieller Massenproduktion ausgerichtet, Das Ergebnis dieser Übernahme sei ein Misserfolgskreislauf von Qualitätsverringerung, Kundenabwanderung, Unzufriedenheit der Dienstleistungsangestellten und schlechten Renditen. 13 Welche Prophetie! Und wir wissen aus eigener Erfahrung: Versicherung ohne Menschen oder wenn: nur von Apparaten und (dressierten) Automaten ist ein grandioser Irrtum. Man weiß inzwischen, wie schwer mit so organisierten Backoffices umzugehen ist, bei denen es aufgrund zersägter Arbeitsfelder und zerhackten Kompetenzen keine Gesamtverantwortungen mehr zu geben scheint, wo schon das kleinste Problem zum Marathon im Zuständigkeitsirrgarten wird und die richtige Telefon-Nr. immer besetzt ist. Auch darunter leidet die heutige Versicherungsvermittlung! Angesichts der anderen Probleme wird dies häufig vergessen. Was ist das Ergebnis von 25 Jahren Vorsorgeindustrie? Kommunikationsstau an allen Ecken, Medienbrüche ohne Ende, Industriebuden selbst bei kleineren Versicherern wer schafft eigentlich diese Kommunikationsruinen, die sich Versicherungsfabriken nennen, ab? Die passenden Abrissbirnen müssen offenbar erst noch erfunden werden. n Ich gehe zur Jahreshauptversammlung des BVK in Friedrichshafen weil ich nirgends sonst so viele engagierte und erfolgreiche Kollegen treffe, für die der Berufsstand viel mehr ist als nur Arbeit. André Fleischhauer, Wernigerode weil ich aktuelle Entwicklungen unmittelbar erfahre, am Puls der Zeit bin. Martin Bantle, Konstanz

19 Unser Leitbild Die BvK-Mitglieder sind unserem Leitbild verpflichtet. Dies bedeutet für Sie: Die Garantie einer fairen, professionellen Beratung und einer individuellen Betreuung. BvK das Gütesiegel für Kompetenz und erfahrung. Kompetenz BVK-Mitglieder schützen als Service Mit Sicherheit gut beraten Kompetent. Individuell. Erfahren. Mitglied im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute im Verkaufsartikel- Sortiment des kompetente Dienstleister die Interessen ihrer Kunden, die sie fair und lebensbegleitend beraten. 6-seitiger Kundenflyer Qualität BVK-Mitglieder bilden sich regelmäßig weiter unter anderem in der BVK-Bildungs akademie und stellen ihre Leistungen in den Dienst der Kunden. Innovation Wir entwickeln und vermitteln Produkte, die sich den stets ändernden Bedingungen des Marktes anpassen und dem individuellen Bedarf des Kunden gerecht werden. Berufsethik BVK-Mitglieder haben sich ver - pflichtet, die Berufsregeln des BVK einzuhalten und ihre Leistungen auf dem Markt in fairem Wettbewerb mit den Kollegen anzubieten. Information und Kontakt. Auf der Website des BVK erhalten Sie ausführliche Informationen über unseren Verband, unsere Serviceleistungen und unsere Kompetenz. Dort finden Sie auch unser komplettes Leitbild, die Grundlage unseres Denkens und Handelns. Und Sie können recherchieren, welches BVK-Mitglied in Ihrer Nähe für Sie zuständig ist. Unsere Website: Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.v. BVK Kekuléstraße Bonn Telefon 02 28/ Telefax 02 28/ Mail bvk@bvk.de Format 10x21 cm, Vierfarbdruck Gestaltung: Fotos: istockphoto, Fotolia Zusammenwirken BVK-Einzelmitglieder und Vertre ter - vereinigungen stärken im Gemeinsamen Haus ihre ge meinsamen Anliegen zum Woh le des gesamten Berufsstandes. Vereinbaren Sie einen Termin und lassen Sie sich kompetent beraten: Sicherheit und v ertrauen KoM petenz und e rfahrung QuaL ität und Service Verantwortungsbewusst und individuell. Professionell und qualifiziert. Versicherungen sind Vertrauenssache. Es geht um Ihre Sicherheit, Ihr Eigentum und um Ihre Versorgung möglicherweise ein Leben lang. Deshalb kommt es auf den richtigen Versicherungsschutz an für Sie und Ihre Familie. Die BVK-Versicherungsprofis zeigen Ihnen Wege zur individuellen Absicherung und bieten Ihnen eine umfassende, lebensbegleitende Beratung und Betreuung in allen Versicherungsfragen. Überzeugen Sie sich von unserer fachlichen Qualität und unserer sozialen Kompetenz eines unserer BVK-Mitglieder finden Sie bestimmt auch in Ihrer Nähe. Lassen Sie sich beraten. Persönlich. Vor Ort. Seit über 100 Jahren setzt sich der BVK für die wirtschaftlichen und rechtlichen Belange der Versicherungsvermittler ein. Dabei liegt ein Schwerpunkt auf der Fortbildung und der fachlichen Qualifizierung seiner Mitglieder. Als Spitzenverband mit rund Mitgliedern macht der BVK seinen Einfluss bei der Gestaltung der Produkte und der Entwicklung des Marktes geltend und dies selbstverständlich unter Berücksichtigung der Interessen der Verbraucher. Auf uns können Sie sich verlassen. Nutzen Sie die Vorteile eines leistungsstarken, einflussreichen Verbandes sowie die Kompetenz und die Erfahrung seiner Mitglieder zu Ihrer Sicherheit. BVK und seine Mitglieder: Die Sicherheit eines starken Verbandes. Innovativ und zukunftsorientiert. Wir garantieren höchste Qualität und stellen unsere Serviceleistungen ganz in den Dienst unserer Kunden. Wir entwickeln und vermitteln innovative Versicherungslösungen orientiert an den Wünschen und dem Bedarf unserer Kunden sowie an den sich permanent ändernden Bedingungen des Marktes. Durch regelmäßige Fortbildungen sind BVK- Mitglieder bestens informiert und immer auf der Höhe der Zeit. Wir denken und handeln zukunftsorientiert damit Sie auch morgen noch richtig abgesichert sind. Immer auf der Höhe der Zeit. Zu Ihrem Vorteil. Kundenflyer-Bestellformular per Fax an 02 28/ Ich/ wir bestellen m 100 Exemplare 20,00 Euro m 200 Exemplare 35,00 Euro m 500 Exemplare 70,00 Euro m Exemplare Alle Preise einschließlich MwSt., Porto und Versand. 120,00 Euro Allgemeine Angaben Firma Name Mitgliedsnummer Straße PLZ/Ort Telefon Telefax Einzugsermächtigung Hiermit ermächtige(n) ich/wir den BVK widerruflich, den Rechnungsbetrag dieser Bestellung zu Lasten meines/unseres Girokontos Nr. bei (genaue Bezeichnung des kontoführenden Kreditinstituts) BLZ durch Lastschrift einzuziehen. Wenn mein/unser Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstituts (s.o.) keine Verpflichtung zur Einlösung. Teileinlösungen sind nicht möglich. Ort/Datum, den (Ort) (Datum) Unterschrift 2. Unterschrift

20 Recht 194 Cabrio in einem Superzustand bleibt schon auf der ersten Fahrt liegen Verkäufer haftet für Mängel Im Internet wurde der gebrauchte Mercedes-Benz SLK 230, der etwa Kilometer auf dem Tacho hatte, in höchsten Tönen angepriesen: Der Sportwagen sei in einem Superzustand. Für Euro ein Schnäppchen, dachte eine Frau, die gerade ein Auto suchte. Zu Verkaufsverhandlungen trafen sich ihr Ehemann und der Mann der Autobesitzerin. Nach einer kurzen Probefahrt in München wurde der Kaufvertrag unterschrieben. Die Gewährleistung für Mängel war darin ausgeschlossen. Als der Käufer auf der Autobahn nach Hause fuhr, merkte er schnell, dass er den Mercedes nur auf etwa Tempo 80 beschleunigen konnte. Er bog nach etwa 20 Kilometern auf einen Autobahnrastplatz ab, rief den Verkäufer an und forderte ihn auf, den Wagen zurückzunehmen oder zumindest für die Reparaturkosten aufzukommen. Das fand der Verkäufer ein Autohändler, wie sich später herausstellte geradezu lachhaft. Der Käufer fuhr mit der Sportwagen-Schnecke langsam weiter. Kurz vor dem Ziel machte das Auto endgültig schlapp und musste abgeschleppt werden. Ein Kfz-Sachverständiger stellte diverse Mängel fest und schätzte die Reparaturkosten auf Euro. Diese Summe (plus Gutachter- und Abschleppkosten) forderte der Käufer von der Vorbesitzerin des Cabrios. Die verwies ungerührt auf den Gewährleistungsausschluss und bestritt, dass der Wagen schon beim Verkauf defekt gewesen sein könnte. Doch Frechheit siegt nicht immer: Das Amtsgericht München verurteilte die Vorbesitzerin zu Schadenersatz in voller Höhe. Da der Defekt bereits nach wenigen Kilometern auftrat und das Cabrio gleich danach liegen blieb, stehe damit fest, dass der Defekt schon beim Verkauf vorlag, erklärte die Amtsrichterin. Das Gegenteil habe die Vorbesitzerin nicht beweisen können. Auf den Vertrag könne sie sich auch nicht berufen der Gewährleistungsausschluss sei nichtig. Denn ein Autohändler sei sachkundig genug, um einen Defekt zu erkennen. Wider besseres Wissen habe der Verkäufer den Superzustand des Sportwagens gelobt und den Käufer arglistig getäuscht. Urteil des Amtsgerichts München vom 26. November C 19326/08 Bahnschranke angefahren Unfallfahrer bringt sein Auto zur Werkstatt und geht dann erst zur Polizei Autofahrer P war nüchtern, aber müde und schlecht drauf. So erklärte er jedenfalls später, dass er mit seinem Wagen eine Bahnschranke beschädigt hatte. Nach dem Unfall fuhr er weiter zu einem Freund, mit dem er anschließend sein zerschrammtes Auto in eine Werkstatt brachte. In der Zwischenzeit hatte bereits eine Zeugin den Unfall bei der Polizei gemeldet. Eine gute halbe Stunde später erschien P bei der gleichen Polizeidienststelle, um die Beamten über die beschädigte Bahnschranke zu informieren. Wer nach einem Unfall nicht sofort die Polizei verständigt, sondern sich vom Unfallort entfernt, so dass keine Feststellungen zu seiner Person und dem Unfallhergang getroffen werden können, begeht Unfallflucht. Entsteht bei dem Unfall bedeutender Schaden an fremden Sachen (bedeutend: ab ca Euro), ist der Fahrer als ungeeignet zum Führen eines Kraftfahrzeugs einzustufen. Das heißt, der Führerschein ist futsch. So verfuhr das Amtsgericht auch im konkreten Fall: Es entzog Herrn P die Fahrerlaubnis. Seine Beschwerde gegen diese Sanktion hatte beim Landgericht Aurich Erfolg (12 Qs 81/12). Das Verhalten von Herrn P erfülle zwar gerade noch den Tatbestand der Unfallflucht, räumte das Landgericht ein. Denn er habe weder die Polizei sofort verständigt, noch habe er an der Unfallstelle gewartet, um die nötigen Feststellungen zu ermöglichen. Letztlich könne man ihm aber nur vorwerfen, dass er die Polizei etwa vierzig Minuten zu spät informiert habe. Dieser Sachverhalt rechtfertige es nicht, Herrn P den Führerschein wegzunehmen. Er sei von Anfang an entschlossen gewesen, den Schaden zu melden und zu ersetzen. Dass er zuerst in die Werkstatt gefahren sei, sei zwar ein Fehler. Dieses Fehlverhalten sei aber nicht so schwerwiegend, dass es die Annahme erlaubte, P sei ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen. Beschluss des Landgerichts Aurich vom 6. Juli Qs 81/12 Schlüsselnotdienst mit Wucherpreisen Ist die Rechnung dreieinhalb Mal höher als ortsüblich, ist der Vertrag sittenwidrig Als er sich im Treppenhaus aufhielt, fiel die Eingangstür zur Wohnung zu der Schlüssel lag in der Wohnung. Da blieb dem Mieter nichts anderes übrig, als einen Schlüsselnotdienst zu rufen. Ein Mitarbeiter der Firma Y zerstörte das Türschloss, öffnete so die Tür und wechselte dann das Schloss aus. Der Auftraggeber fiel aus allen Wolken, als ihm die Firma anschließend 944,86 Euro in Rechnung stellte. Er zahlte den horrenden Betrag in bar, forderte danach aber 654 Euro zurück. Das Amtsgericht Bonn stellte sich auf die Seite des düpierten Kunden und sprach ihm den Betrag zu. Der Vertrag mit dem Schlüsselnotdienst sei sittenwidrig, weil zwischen Leistung und Gegenleistung ein auffälliges Missverhältnis bestehe. Das belegte der Amtsrichter mit dem Gutachten eines Sachverständigen. Dieser hatte drei andere Schlüsseldienste aus der näheren Umgebung gebeten, ein Angebot für eine vergleichbare Notöffnung abzugeben. Die Unternehmen verlangten im Durchschnitt 273 Euro.

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