Rahmenkonzept Sicherheit UEFA EURO Inhalt. Sicherheitsarbeitsgruppe UEFA EURO vom August 2005
|
|
- Alfred Busch
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Sicherheitsarbeitsgruppe UEFA EURO 2008 Rahmenkonzept Sicherheit UEFA EURO 2008 vom August 2005 Zuhanden der Projektauftraggeber, Frau Minister Liese Prokop und Herr Bundespräsident Samuel Schmid legen die Projektverantwortlichen in Erfüllung des Auftrages vom ein Rahmenkonzept Sicherheit UEFA EURO 2008 vor. Inhalt 1. Allgemeiner Teil I. Projektumfeld II. Organisation 2. Rahmenkonzeption I. Grundsätze Allgemein Operative Maßnahmen Kriminalpolizei Staatschutz Presse / Medien Schulung Recht Logistik / IT Personal Police Information and Coordination Center (PICC) 1
2 1. ALLGEMEINER TEIL I. Projektumfeld Österreich und die Schweiz haben sich im Jahr 2001 für die Gewährleistung der Sicherheit der UEFA EURO 2008 verpflichtet. Seit der damaligen Lagebeurteilung hat sich die Bedrohung geändert. So hat sich im Bereich Terrorismus die Situation weltweit verschärft. Obwohl momentan keine konkreten Gefährdungen erkennbar sind, stellen sportliche Großanlässe generell potenzielle Ziele für Anschläge dar. Die UEFA EURO 2004 in Portugal stellte ein friedliches und vorbildliches Sportereignis dar. Dies war auch auf die fußballfreundliche Mentalität und die Identifikation der Bevölkerung mit der Veranstaltung zurückzuführen. Die Rahmenbedingungen bei der UEFA EURO 2008 unterscheiden sich in Hinblick auf die geografische Lage. Durch die zentrale Lage von Österreich und der Schweiz in Europa und die damit verbundenen kurzen Anreisewege erhöhen sich zusätzlich die Gefahren, die von gewalttätigen Hooligans ausgehen. Die Planungen für die UEFA EURO 2008 im Sicherheitsbereich sind bereits heute Gegenstand reger Diskussionen in der Öffentlichkeit. Es besteht eine ausgezeichnete Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen der Euro 2008 SA. II. Organisation In Umsetzung der schweizerisch-österreichischen Ministererklärung vom 17. Februar 2003 haben Vertreter der Sicherheitsbehörden beider Staaten im März 2004 in Bern eine gemeinsame Sicherheitsarbeitsgruppe (SiAG EURO 2008) konstituiert und ein Grundsatzpapier erarbeitet. Dieses wurde im September 2004 von den Ministern genehmigt. Für die Erstellung der nationalen Sicherheitskonzepte wurde in beiden Staaten eine Projektorganisation mit gleicher Projektstruktur eingesetzt. Die SiAG EURO 2008 hat auf Basis der nationalen Sicherheitskonzepte vorliegendes Rahmenkonzept erarbeitet, das einheitliche Sicherheitsstandards in allen Bereichen gewährleisten soll. 2
3 2. RAHMENKONZEPTION I. Grundsätze Allgemein Von beiden Staaten sind folgende Grundsätze zu beachten: Die Planung und Umsetzung der Sicherheitsmaßnahmen verfolgen das Ziel, ein friedliches und völkerverbindendes europäisches Fußballfest zu gewährleisten. Die Sicherheitsmassnahmen müssen transparent und verhältnismäßig sein. Gegen Störer wird konsequent vorgegangen werden. Sicherheitsstandards, das bedeutet insbesondere das Wirken der Sicherheitsbehörden und deren Sicherheitsorgane, müssen in beiden Staaten einheitlich sein. Beide Staaten vereinbaren ein gemeinsames Auftreten auf internationaler Ebene, insbesondere gegenüber der Euro 2008 SA. Die Verantwortlichkeiten der Sicherheitsbehörden sind gesetzlich definiert. Auf diesen Grundlagen werden die Schnittstellen mit der Euro 2008 SA festgelegt. In beiden Staaten werden kompatible Planungsstäbe für die Vorbereitung sowie kompatible Führungs- und Einsatzstäbe zur Durchführung eingerichtet. Die gegenseitige Entsendung von Vertretern ist vorgesehen. Die polizeiliche Grundversorgung (Regelbetrieb) muss während der UEFA EURO 2008 sichergestellt sein. 3
4 Operative Maßnahmen Festlegung von Kriterien zur Sicherstellung einer einheitlichen Einschätzung von Gefährdungslagen. Einheitliche Richtlinien für Sicherungsmaßnahmen, wie insbesondere der Schutz und die Lotsung / Eskortierung von völkerrechtlich geschützten Personen, der Mannschaften und anderen offiziellen Vertretern je nach Lage. Einheitliche Richtlinien für Sicherungsmaßnahmen auf dem Gebiete des Objektschutzes wie insbesondere Mannschaftshotels, Medienzentren, Schiedsrichterhotels und Trainingsorte je nach Lage. Sämtliche die Außengrenzen betreffenden Maßnahmen werden zwischen der Schweiz und Österreich abgestimmt. Abstimmung der jeweiligen Verkehrskonzepte der beiden Staaten bereits im Planungsstadium im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeiten und in Zusammenarbeit mit den sonstigen Verantwortlichen. Im Bereich Krisen- und Katastrophenschutz erfolgt ein umfassender Informationsaustausch über Planungsmaßnahmen. Ein gemeinsames Vorgehen bei der Anforderung von internationaler Hilfe ist sicherzustellen. Kriminalpolizei Gegenseitige Unterstützung in Anwendung des Vertrages zwischen der Republik Österreich, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Sicherheits- und Zollbehörden vom 1. Juli Gemeinsames Vorgehen bei der Einbindung von Interpol / Europol sowie beim Einsatz von Verbindungsbeamten anderer Staaten. Enge Kooperation mit den Staatsanwaltschaften und Gerichten in beiden Staaten. Einheitliche Definitionen bei der Einstufung von Gewalttätern. 4
5 Abgestimmter grenzüberschreitender Einsatz ausländischer Szenekundiger Beamter. Gemeinsame Ausrichtung von Anrainer-, Transit- und Teilnehmerstaatenkonferenzen bereits im Vorfeld der UEFA EURO Gemeinsames Vorgehen bei präventiven Maßnahmen, insbesondere bei der Zusammenarbeit mit öffentlichen und privaten Organisationen, Verbänden und Institutionen. Um Hooliganismus wirksam entgegen zu wirken, ist eine enge Zusammenarbeit mit den europäischen nationalen Fußballinformationsstellen vorgesehen. Staatsschutz Intensive Zusammenarbeit im Bereich der Informationsbeschaffung hinsichtlich terroristischer und extremistischer Bedrohungen im nationalen und internationalen Bereich sowie bei der Analyse der erlangten Informationen und der sich daraus abzuleitenden Lagebeurteilung. Die Staatsschutzbehörden beider Staaten nehmen die Gefährdungseinschätzungen bei völkerrechtlich geschützten Personen nach übereinstimmenden Standards vor und planen die Schutzmaßnahmen. Dabei verständigen sie sich auf folgende Grundsätze: Für völkerrechtlich geschützte Personen, das heißt Vertreter ausländischer Staaten, internationaler Organisationen und andere Völkerrechtssubjekte, werden polizeiliche Schutzmaßnahmen getroffen. Die teilnehmenden Mannschaften werden während der UEFA EURO 2008 als sportliche Repräsentanten des jeweiligen Staates betrachtet und genießen je nach Lage polizeilichen Schutz. Bei weiteren Personen oder Personengruppen können Schutzmaßnahmen beim Vorliegen aktueller Bedrohungslagen angeordnet werden. Darüber hinaus gehende, von einer Gefährdungseinstufung losgelöste polizeiliche Maßnahmen zum Schutz von Personen des öffentlichen Lebens sind nicht vorgesehen. 5
6 Abgestimmtes Vorgehen bei allen Maßnahmen zur Wahrung der Luftsicherheit. Um den Gefahren des politischen Hooliganismus schon im Ansatz begegnen zu können, ist ein umfassender Informationsaustausch zwischen den Staatsschutzbehörden und den nationalen Fußballinformationsstellen anzustreben. Einheitliche Kriterien für Bewilligungen von Flugsicherheitsbegleitungen sind anzustreben. Presse / Medien Ziel ist die Identifikation der Bevölkerung mit der UEFA EURO 2008 schon im Vorfeld und die umfassende Information vor und während der Veranstaltung. Erarbeitung und Umsetzung einer gemeinsamen Medien- und Kommunikationsstrategie. Erarbeitung einer gemeinsamen Corporate Identity der Sicherheitsbehörden in beiden Staaten für die UEFA EURO Für die Medienarbeit werden Pressestellen der Sicherheitsbehörden in beiden Staaten eingerichtet. Es ist die gegenseitige Entsendung von Vertretern vorgesehen. Gemeinsame Durchführung von Medienfahrten und -workshops. Schulung Für sämtliche anlässlich der UEFA EURO 2008 aufgebotenen Kräfte ist in der Schweiz und in Österreich ein gemeinsames Ausbildungsmodul vorgesehen. Funktionsbezogene Ausbildungsmodule für Sondereinheiten werden zwischen den beiden Staaten abgestimmt. Für die privaten Ordnerdienste (Stewards) werden einheitliche Ausbildungsziele und Ausbildungsinhalte definiert. 6
7 Recht Zur Gewährleistung möglichst einheitlicher Sicherheitsstandards werden in beiden Staaten die nötigen rechtlichen Grundlagen im Rahmen ihrer jeweiligen nationalen Möglichkeiten geschaffen. Logistik / IT Gewährleistung permanenter und sicherer Kommunikationsverbindungen zwischen beiden Staaten. Abstimmung bei der Beschaffung von Ressourcen und bei den Zeitvorgaben. Personal Grundsätzlich Bewältigung der sicherheitspolizeilichen Maßnahmen durch eigene Kräfte. Wenn es die Situation erfordert, können Einsätze ausländischer Polizeikräfte auf Grund von bilateralen Vereinbarungen erfolgen. Police Information and Coordination Center (PICC) Zur Unterstützung der Führungs- und Einsatzstäbe wird in beiden Staaten je ein polizeiliches Lagezentrum (PICC) eingerichtet. In diesen Lagezentren werden alle relevanten Informationen gesammelt, analysiert und fließen laufend in die aktuellen Lagebilder ein. Auf Basis der bestehenden Rechtsgrundlagen erfolgt der Informations- und Datenaustausch zwischen den beiden Staaten über die Lagezentren. Dieses Rahmenkonzept Sicherheit UEFA EURO 2008 ist Grundlage des gemeinsamen österreichisch-schweizerischen Sicherheitskonzepts sowie der jeweiligen nationalen Sicherheitskonzepte 7
Die Österreichische Bundesregierung und der Ministerrat Bosnien und Herzegowinas (im Folgenden die Vertragsparteien ),
Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung und dem Ministerrat Bosnien und Herzegowinas zur Durchführung der Konvention über die polizeiliche Zusammenarbeit in Südosteuropa Die Österreichische
MehrPolizeiorganisation Schweiz
Polizeiorganisation Schweiz Kantone Städte und Gemeinden fedpol Transportpolizei SBB 26 Kantonspolizeien 74 kommunale Korps * fedpol/bundeskriminalpolizei Transportpolizei SBB 1) 23 516 Mitarbeitende der
MehrKooperationsvereinbarung. zwischen den Bundesländern
Kooperationsvereinbarung zwischen den Bundesländern Baden-Württemberg, vertreten durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Hessen, vertreten durch das Hessische Ministerium für Umwelt,
Mehr9 Handlungsempfehlungen
Anpassung an den Klimawandel im Katastrophenschutz Sechster Informeller Workshop Univ.Prof. Dr. Manfred Gronalt 1 9 Handlungsempfehlungen MASSNAHMENBÜNDEL 1. Kontinuierliche Überprüfung, Anpassung und
MehrNummer 7. Anlage IV zu Anhang II
Nummer 7 Anlage IV zu Anhang II Rechtsgrundlagen für die polizeiliche 1 Zusammenarbeit gemäß ausgewählter bilateraler und multilateraler vertraglicher Vereinbarungen mit dem Ausland 2 sowie ausgewählter
Mehr8179/11 as/gha/ib 1 DG H 3A
RAT DER EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 25. März 2011 (30.03) (OR. en) 8179/11 ENFOPOL 79 I/A-PUNKT-VERMERK des Generalsekretariats für den AStV/Rat Nr. Vordokument: 7316/11 ENFOPOL 50 Betr.: Entwurf einer
MehrVorblatt. Ziel(e) Inhalt. Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union: Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:
1 von 5 Vorblatt Ziel(e) - Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen für den Austausch klassifizierter Informationen Das Abkommen bietet die rechtliche Grundlage für den Austausch von klassifizierten Informationen
MehrDialogforum Schiene Nord. Hannover, 17. Dezember 2014
Dialogforum Schiene Nord Hannover, 17. Dezember 2014 1 Das Team Projektverantwortlicher Daniel Hitschfeld, M.A. Berater Jens Stachowitz Moderator Marcel Winter, M.A. Berater Heike Augustin, M.A. Beraterin
MehrVerordnung über Massnahmen zur Bekämpfung einer Influenza-Pandemie
Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung einer Influenza-Pandemie (Influenza-Pandemieverordnung, IPV) vom 27. April 2005 Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 10 und 38 Absatz 1 des Epidemiengesetzes
MehrEmpfehlung für einen BESCHLUSS DES RATES
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 20.12.2017 COM(2017) 806 final Empfehlung für einen BESCHLUSS DES RATES über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Abkommen zwischen der Europäischen
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Petra Pau, Kersten Naumann und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/8685
Deutscher Bundestag Drucksache 16/8844 16. Wahlperiode 18. 04. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Petra Pau, Kersten Naumann und der Fraktion DIE LINKE.
MehrAuszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 11. Januar 2017 KR-Nr. 407/2016 5. Dringliche Anfrage (Staatliche Schutzpflichten gegenüber bedrohten Bevölkerungsgruppen und
MehrSchweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK)
Vereinbarung zwischen der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) und der Schweizerischen Eidgenossenschaft (Bund) vertreten durch das Eidg. Departement
MehrKooperationsvereinbarung zwischen der Senatsverwaltung für Inneres und Sport / Polizei Berlin und den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG)
Kooperationsvereinbarung zwischen der Senatsverwaltung für Inneres und Sport / Polizei Berlin und den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) vereinbart zwischen dem Land Berlin vertreten durch den Senator für
MehrHeutige Stunde Aussenpolitik Völkerrecht - Staatsvertragsrecht Abschluss von Staatsverträgen Umsetzung
Heutige Stunde Aussenpolitik Völkerrecht - Staatsvertragsrecht Abschluss von Staatsverträgen Umsetzung 1 Standortbestimmung Völkerrecht Allgemeines Völkerrecht Internationales Staatsvertragsrecht Allg.
Mehr10152/17 kwi/dp 1 DGD 1C
Rat der Europäischen Union Brüssel, den 8. Juni 2017 (OR. en) 10152/17 BERATUNGSERGEBNISSE Absender: vom 8. Juni 2017 Empfänger: Generalsekretariat des Rates Delegationen Nr. Vordok.: 9454/17 Betr.: COSI
MehrRechtliche Grundlagen und Erfahrungen
18.-19.11.2010 Rechtliche Grundlagen und Erfahrungen Grenzüberschreitende Einsätze bei Katastrophenszenarien Rechtliche Grundlagen für die Sicherheitsexekutive Grenzüberschreitende Einsätze bei Katastrophenszenarien
MehrIT-Sicherheit an der Freien Universität Berlin
IT-Sicherheit an der Freien Universität Berlin 09. Oktober 2008 Dietmar Dräger Inhalt Ausgangssituation Ziele Vorgehensweise Perspektiven Folie 2 von 15 Ausgangssituation Steigende Abhängigkeit von IT
MehrWirksame Kommunikation.
Bild: shutterstock_566090710 Wirksame Kommunikation. Wir verstehen uns als strategische Kommunikationsberatung und als konstruktive Ratgeber, kritische Sparringspartner und praxiserprobte Begleiter für
MehrBundesministerium für Inneres. Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit (Sektion II) Abteilung II/10. Behördenstruktur / Zuständigkeiten
Behördenstruktur / Zuständigkeiten Bundesministerium für Inneres Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit (Sektion II) Abteilung II/10 B e h ö r d e n W a c h k ö r p e r Behördenstruktur / Zuständigkeiten
Mehr7738/17 bhw/cat 1 DG D 1 A
Rat der Europäischen Union Brüssel, den 27. März 2017 (OR. en) Interinstitutionelles Dossier: 2017/0028 (NLE) 7738/17 SCH-EVAL 95 ENFOPOL 154 COMIX 227 BERATUNGSERGEBNISSE Absender: vom 27. März 2017 Empfänger:
MehrLVR-Landesjugendamt Rheinland. Köln. 16 November 2011
LVR-Landesjugendamt Rheinland Köln 16 November 2011 1 Forum 3 Evaluation und Dokumentation des Umgangs mit den Vereinbarungen 2 Teil I Verfahrensstandards des Jugendamtes - Soziale Dienste im Umgang mit
MehrBriefwechsel
Briefwechsel vom 18. Juni/5. Juli 1973 zwischen der Schweiz und Frankreich über die Anwendung des schweizerisch-französischen Abkommens vom 13. September 1965 betreffend die Ausdehnung des Geländes der
MehrANHANG I. 2. Folgende Bestimmungen des am 19. Juni 1990 in Schengen unterzeichneten Übereinkommens
ANHANG I Verzeichnis der Bestimmungen des in den Rahmen der Europäischen Union einbezogenen Schengen-Besitzstandes und der darauf beruhenden oder anderweitig damit zusammenhängenden Rechtsakte, die ab
MehrBundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe Die Berufsfeuerwehren im Katastrophenschutz aus Sicht des Bundes Präsentation anlässlich der Jahrestagung der AGBF am 11.11.2009 Christoph Unger,
MehrData Governance: Lessons Learnt der Projektpraxis. Impulsvortrag von Karsten Ebersbach 4. Gesamtbanksteuerung 2016 Frankfurt a. M.,
Data Governance: Lessons Learnt der Projektpraxis Impulsvortrag von Karsten Ebersbach 4. Gesamtbanksteuerung 2016 Frankfurt a. M., 24.02.2016 Der Weg zur Erfüllung der Anforderungen an Data Governance
MehrKommunikationsstrategie EFRE in Thüringen. Vorstellung und Diskussion des Entwurfs Sitzung des Begleitausschusses am
EFRE 2014-2020 in Thüringen Vorstellung und Diskussion des Entwurfs Sitzung des Begleitausschusses am 26.02.15 1 1. Vorgaben aus den EU-Verordnungen für Mitgliedsstaaten bzw. Verwaltungsbehörden EU VO
Mehr1 Allgemeine Bestimmungen
.0- Vereinbarung zwischen Bund und Kantonen betreffend Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen/Dublin-Besitzstands vom 08.04.008 (Stand 0..008) gestützt auf Art. Abs. Bundesbeschluss vom 7. Dezember
Mehr4/6/2016. Parlamentgesetz. Art. 166 Beziehungen zum Ausland und völkerrechtliche Verträge
Anforderungen an die Formulierung von Bestimmungen zur Delegation der Kompetenz zum Abschluss völkerrechtlicher Verträge an den Bundesrat Forum de législation du 25 février 2016 Ridha Fraoua Art. 166 Beziehungen
MehrRichtlinien. zum Verhalten bei sexuellen Übergriffen auf Ratsuchende, Kinder und Jugendliche
Richtlinien zum Verhalten bei sexuellen Übergriffen auf Ratsuchende, Kinder und Jugendliche Wenn wir sagen, dass wir Gemeinschaft mit ihm haben, und doch in der Finsternis leben, lügen wir und tun nicht
Mehr9726/AB. vom zu 10155/J (XXV.GP) GZ: BMI-LR2220/1032-II/2016 Wien, am 9. November 2016
9726/AB vom 10.11.2016 zu 10155/J (XXV.GP) 1 von 4 Frau Präsidentin des Nationalrates Doris Bures Parlament 1017 Wien Mag. WOLFGANG SOBOTKA HERRENGASSE 7 1010 WIEN TEL +43-1 53126-2352 FAX +43-1 53126-2191
MehrDie grenzüberschreitende Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung
Verena Sonnenwald Die grenzüberschreitende Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung PETER LANG Europäischer Vertag der Wissenschaften Inhaltsverzeichnis Einleitung....
MehrAbkommen
Übersetzung 1 Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Französischen Republik über die gemeinsame Ausbildungszusammenarbeit der französischen und schweizerischen Streitkräfte
Mehr(Gesetzgebungsakte) VERORDNUNGEN VERORDNUNG (EU) 2016/93 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES. vom 20. Januar 2016
2.2.2016 DE Amtsblatt der Europäischen Union L 26/1 I (Gesetzgebungsakte) VERORDNUNGEN VERORDNUNG (EU) 2016/93 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Januar 2016 zur Aufhebung bestimmter Rechtsakte
MehrGrenzüberschreitende Kriminalität. Sicherheitskonzept. Bericht in Erfüllung des Postulates Romano
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Bundesamt für Polizei fedpol 22. April Grenzüberschreitende Kriminalität. Sicherheitskonzept für den Grenzraum vor und während der Expo Bericht in Erfüllung
MehrVerordnung über die Beschaffungsorganisation in der Verwaltung des Kantons Basel-Landschaft
40. Verordnung über die Beschaffungsorganisation in der Verwaltung des Kantons Basel-Landschaft Vom 8. Juni 06 (Stand. Juli 06) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf 74 Absatz der
MehrR e g i e r u n g s v o r l a g e
1 von 5 R e g i e r u n g s v o r l a g e Vereinbarung zwischen der Regierung der Republik Österreich, der Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft sowie der Regierung des Fürstentums Liechtenstein
MehrAbgeschlossen durch Notenaustausch vom 11. Juli 2013 Inkrafttreten: 11. Juli 2013
0.152.391.003 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2013 Nr. 268 ausgegeben am 19. Juli 2013 Notenaustausch zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Europäischen Union betreffend die Übernahme
MehrOrganisatorische Aspekte der ASD-Arbeit bei Kindeswohlgefährdung
Organisatorische Aspekte der ASD-Arbeit bei Kindeswohlgefährdung Der Wunsch nach rechtlicher Handlungssicherheit bei der Bewältigung von akuten Krisensituationen der Kindeswohlgefährdung lässt sich angesichts
MehrPolizeiprogramm Afrika. Stärkung der Funktionsfähigkeit von Polizeistrukturen in Afrika. Im Auftrag
Polizeiprogramm Afrika Stärkung der Funktionsfähigkeit von Polizeistrukturen in Afrika Im Auftrag Polizeiprogramm Afrika Die GIZ führt im Auftrag des Auswärtigen Amtes (AA) seit Anfang 2008 ein Programm
MehrLiechtensteinisches Landesgesetzblatt
0.369.101.61 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2017 Nr. 200 ausgegeben am 25. Juli 2017 Vereinbarung zwischen der Regierung des Fürstentums Liechtenstein, der Regierung der Schweizerischen
MehrMinisterium für Arbeit, Soziales und Gesundheit Schleswig-Holstein Haus des Sports, Kiel
Fachaustausch 12 Kinderschutzgesetz Schleswig- Holstein Kooperationskreise Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit Schleswig-Holstein Haus des Sports, Kiel 22.2.2011 12 Kinderschutzgesetz (1) Zur
MehrL 127/2 Amtsblatt der Europäischen Union
L 127/2 Amtsblatt der Europäischen Union 23.5.2018 Berichtigung der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung
MehrKooperationsvereinbarung für das Projekt. Berliner Allee. zwischen. der Kreisstadt Unna. und dem Jobcenter Kreis Unna
Kooperationsvereinbarung für das Projekt Berliner Allee zwischen der Kreisstadt Unna und dem Jobcenter Kreis Unna Präambel Ausgangspunkt des Projektes Berliner Allee ist die Hypothese, Transferleistungen
MehrGEMEINSAME ERKLÄRUNG DES RATES UND DER KOMMISSION ZUR ARBEITS- WEISE DES NETZES DER WETTBEWERBSBEHÖRDEN
GEMEINSAME ERKLÄRUNG S RATES UND R KOMMISSION ZUR ARBEITS- WEISE S NETZES R WETTBEWERBSBEHÖRN "1. Die heute angenommene Verordnung zur Durchführung der in den Artikeln 81 und 82 des Vertrags niedergelegten
MehrBESCHLUSS Nr VERLÄNGERUNG DES MANDATS DER SONDERBEOBACHTERMISSION DER OSZE IN DER UKRAINE
Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa Ständiger Rat 1010. Plenarsitzung StR-Journal Nr. 1010, Punkt 1 der Tagesordnung BESCHLUSS Nr. 1129 VERLÄNGERUNG DES MANDATS DER SONDERBEOBACHTERMISSION
MehrFalschgeld-Fachtagung
Falschgeld-Fachtagung EURO Nord-Ost - Begrüßungsrede von BKA-Präsident Jörg Ziercke - Vilnius 12. September 2005 Es gilt das gesprochene Wort! Anrede, über die Möglichkeit, an der Falschgeldkonferenz Euro
MehrZiel. Prinzip. Vorgehensweise
Ziel Prinzip Die dient als Steuerungsmechanismus im Veränderungsprozess, der den Beteiligten die Richtung weist. Zudem soll mittels der die Realisierung der Veränderung und ihre Verankerung in der Unternehmung
MehrVereinbarung zum Schutzauftrag der Jugendhilfe gem. 8a Abs. 4 SGB VIII und 72a Abs. 2, 4 SGB VIII
Vereinbarung zum Schutzauftrag der Jugendhilfe gem. 8a Abs. 4 SGB VIII und 72a Abs. 2, 4 SGB VIII Zwischen dem Jugendamt der Landeshauptstadt Stuttgart (im Folgenden Jugendamt ) genannt und (im Folgenden
MehrUN-Behindertenrechtskonvention (BRK) (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom )
UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom 13.12.2006) Rechtliche Hintergrund: Die BRK ist ein völkerrechtlicher Vertrag (genauer 2 Verträge)
MehrVorlage des Rechtsausschusses
SYNODE DER EVANGELISCHEN KIRCHE Drucksache Nr. 93/12 IN HESSEN UND NASSAU Vorlage des Rechtsausschusses zum Entwurf eines Kirchengesetzes über den Einsatz von Informationstechnik in der Evangelischen Kirche
MehrRechtliche Grundlagen - grenzübschreitende Katastropheneinsätze
18.-19.11.2010 Rechtliche Grundlagen - grenzübschreitende Katastropheneinsätze Bettina Wengler Amt der Tiroler Landesregierung Abt. Zivil- und Katastrophenschutz Überblick Abkommen im Katastrophenschutzbereich
MehrVereinbarung. Kapitel I: Allgemeines. Kapitel II: Datenaustausch. Originaltext
riginaltext Vereinbarung zwischen der Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, der Regierung der Republik Österreich sowie der Regierung des Fürstentums Liechtenstein über die Durchführung von
MehrAntwort. Drucksache 16/ LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Datum des Originals: /Ausgegeben:
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/12552 19.07.2016 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4890 vom 17. Juni 2016 des Abgeordneten Gregor Golland CDU Drucksache 16/12304
MehrBRK-Bereitschaften u. Katastrophenschutz
BRK-Bereitschaften u. Katastrophenschutz Grundlagen der rückwärtigen Einsatzlenkung BAO Satzung Ordnung DRK K-Vorschrift Dienstvorschrift 100 BayKSG BayRDG Die rückwärtige Einsatzlenkung Folie 2 Verantwortlicher
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Petra Pau, Ulla Jelpke und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/981
Deutscher Bundestag Drucksache 16/1114 16. Wahlperiode 03. 04. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Petra Pau, Ulla Jelpke und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache
MehrBUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2017 Ausgegeben am 3. Juli 2017 Teil III
1 von 5 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2017 Ausgegeben am 3. Juli 2017 Teil III 98. Vereinbarung über die Durchführung von Artikel 13 Abs. 1 lit. c und Kapitel VI des Vertrages
MehrVereinbarung. vom i.d.f.v. (Datum der Schlusszeichnung Innenminister) über
Vereinbarung vom 06.11.2000 i.d.f.v. (Datum der Schlusszeichnung Innenminister) über die Bildung einer gemeinsamen Sicherheitspartnerschaft gegen Wirtschaftskriminalität zwischen dem Niedersächsischen
MehrNationale Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyber-Risiken
Nationale Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyber-Risiken 28. November 2013, 16. ISSS Berner Tagung für Informationssicherheit "Cyber-Sicherheit: Chancen und Risiken" Ka Schuppisser Informatiksteuerungsorgan
MehrKOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Vorschlag für eine VERORDNUNG DES RATES
KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN Brüssel, den 17.9.2007 KOM(2007) 525 endgültig 2007/0192 (CNS) Vorschlag für eine VERORDNUNG DES RATES zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1338/2001 zur Festlegung
MehrGood Governance im Sport. Angebote und Formate
Good Governance im Sport Angebote und Formate Good Governance /// Angebote und Formate Das Thema ist in aller Munde.aber was bedeutet Good Governance genau, wozu dient es und wie sorge ich für Gute Verbandsführung
MehrVerordnung über die Informationssicherheit (ISV)
Informationssicherheit: Verordnung 5.0 Verordnung über die Informationssicherheit (ISV) Vom. Dezember 06 (Stand 8. Dezember 06) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt, gestützt auf das Gesetz betreffend
MehrBUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2017 Ausgegeben am 25. Jänner 2017 Teil III
1 von 4 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2017 Ausgegeben am 25. Jänner 2017 Teil III 6. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die
MehrKrisenmanagement-Vorschrift des DRK Landesverband Rheinland-Pfalz
Krisenmanagement-Vorschrift des DRK Landesverband Rheinland-Pfalz Aufbau 1 Ziele des DRK 2 Rechtsgrundlagen 3 Hilfeleistung des DRK in Rheinland-Pfalz 4 Aufgaben des DRK im Bereich des Bevölkerungsschutzes
MehrDie Aufgaben der Verwaltungsbehörde und des Gemeinsamen Technischen Sekretariats
Die Aufgaben der Verwaltungsbehörde und des Gemeinsamen Technischen Sekretariats Stettin, 21. November 2008 Die Verwaltungsbehörde Aufgaben zur Umsetzung des Ziel 3-Programms der Länder Mecklenburg-Vorpommern,
Mehr(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) BESCHLÜSSE
1.12.2014 L 345/1 II (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) BESCHLÜSSE BESCHLUSS S RATES vom 1. Dezember 2014 über die Mitteilung des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland, dass es sich an
MehrVerordnung über den Nachrichtendienst der Armee
Verordnung über den Nachrichtendienst der Armee (V-NDA) 510.291 vom 4. Dezember 2009 (Stand am 1. September 2017) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 99 des Militärgesetzes vom 3. Februar
MehrDas Recht der Internationalen Organisationen. Vorlesung im SS 2008 von Prof. Dr. Dr. h. c Gilbert Gornig
1 1 Das Recht der Internationalen Organisationen Vorlesung im SS 2008 von Prof. Dr. Dr. h. c Gilbert Gornig Gliederung des 1. Abschnittes Allgemeiner Teil 2 A. Bedeutung und Definition der Internationalen
MehrTeil. Datum
Kurztitel Notenwechsel zwischen der Republik Österreich und der Slowakischen Republik betreffend die Weiteranwendung bestimmter österreichisch-tschechoslowakischer Staatsverträge (NR: GP XVIII RV 1504
MehrFACHRICHTLINIEN FÜR EXPERTEN DER BERUFLICHEN VOR- SORGE
FACHRICHTLINIEN FÜR EXPERTEN DER BERUFLICHEN VOR- SORGE STAND 29.11.2011 Fachrichtlinien für Experten der beruflichen Vorsorge, Stand 29.11.2011 Der sprachlichen Vereinfachung halber werden in diesen Fachrichtlinien
MehrEinheitliche Europäische Akte, unterzeichnet von den Außenministern der EG- Mitgliedstaaten in Luxemburg am 17./28. Februar 1986
Band 9. Zwei deutsche Staaten, 1961-1989 Die Einheitliche Europäische Akte (17./28. Februar 1986) Nahezu dreißig Jahre nach den Gründungsverträgen proklamierte die Einheitliche Europäische Akte den Abschluss
MehrERFOLGSMODELL REGIONALINITIATIVE STARK BEGINNEN SCHRITT FÜR SCHRITT. Brigitte Hilcher, Landesverband Regionalbewegung
ERFOLGSMODELL REGIONALINITIATIVE STARK BEGINNEN SCHRITT FÜR SCHRITT Brigitte Hilcher, Landesverband Regionalbewegung Gründung Regionalinitiativen werden sowohl von Bürgern (Bottom-up) als auch von Verwaltung
MehrReglement über den Gemeindeführungsstab
Reglement über den Gemeindeführungsstab Urversammlung vom. Mai 08 INHALTSVERZEICHNIS. Titel Allgemeine Bestimmungen Seite Art. Zweck... Art. Organisation... Art. Einsatzformationen.... Titel Gemeinderat
Mehritunes U im Einsatz an der Freien Universität Berlin
K. v. Köckritz, L. Zhivkov Center für Digitale Systeme (CeDiS) itunes U im Einsatz an der Freien Universität Berlin Informationsveranstaltung, 28.01.14 CeDiS: K. v. Köckritz, L. Zhivkov Zentrale Online-Redaktion:
MehrQualitätsorientierung in der Einrichtungsauswahl
Fachtagung Ganztägig ambulante Rehabilitation 11. und 12. Mai 2017 Qualitätsorientierung in der Einrichtungsauswahl Dr. Thomas Hansmeier Fachbereichsleiter Rehabilitationseinrichtungen Abteilung Rehabilitation
MehrEmpfehlungen zur koordinierten Anwendung der EG-HWRM-RL und EG- WRRL
19. Gewässersymposium Wasserrahmenrichtlinie und Hochwasserrisikomanagementrichtlinie Empfehlungen zur koordinierten Anwendung der EG-HWRM-RL und EG- WRRL Corinna Baumgarten - Umweltbundesamt Abteilung
MehrLaut den Erläuterungen zum gegenständlichen Gesetzesentwurf umfasst das Vorhaben hauptsächlich folgende Maßnahme(n):
BALLHAUSPLATZ 2, A-1014 WIEN GZ BKA-817.476/0002-DSR/2017 TELEFON (+43 1) 53115/2527 FAX (+43 1) 53115/2702 E-MAIL DSRPOST@BKA.GV.AT DVR: 0000019 An das Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres
MehrVereinbarung. zwischen. den nachunterzeichnenden Kantonen, jeweils vertreten durch die für den Zivilschutz zuständige kantonale Amtsstelle,
Vereinbarung zwischen den nachunterzeichnenden Kantonen, jeweils vertreten durch die für den Zivilschutz zuständige kantonale Amtsstelle, betreffend den gemeinsamen Einkauf von Zivilschutzmaterial (Materialforum)
MehrPolizeiliche Maßnahmen zur Eindämmung von Hooligangewalt
Polizeiliche Maßnahmen zur Eindämmung von Hooligangewalt Eine Untersuchung unter besonderer Berücksichtigung verfassungsrechtlicher und rechtsvergleichender Aspekte von Dr. Bastian Krahm RICHARD BOORBERG
Mehrüber die Genehmigung und die Umsetzung der Übereinkommen Nr. 94 und Nr. 100 des Europarates über die grenzüberschreitende Verwaltungszusammenarbeit
Bundesbeschluss Entwurf über die Genehmigung und die Umsetzung der Übereinkommen Nr. 94 und Nr. 100 des Europarates über die grenzüberschreitende Verwaltungszusammenarbeit vom Die Bundesversammlung der
Mehrinternationale ERP Projekte
internationale ERP Projekte 17. Mai 2011 / Heilbronn Referent Peter Eisele XEPTUM Consulting AG 17.05.2011 1 Aufgabenstellung Einführung der ERP Software SAP für alle (ausländischen) Tochterfirmen. 17.05.2011
MehrGesetz zur Änderung des Polizeigesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/1183 24.10.2012 Gesetzentwurf der Landesregierung Gesetz zur Änderung des Polizeigesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen A Problem Die aktuelle
MehrSicherheitskonzept Schulen Thurgau
Amt für Volksschule Verband Thurgauer Schulgemeinden Sicherheitskonzept Schulen Thurgau Tagung VTGS vom 27. Mai 2015 VTGS Amt für Volksschule Unvorhergesehene Ereignisse, Notfälle, Krisen. 01/06/15 Sicherheitskonzept
Mehr6702/AB. vom zu 7000/J (XXV.GP) GZ: BMI-LR2220/1231-II/2/a/2015 Wien, am 23. Dezember 2015
6702/AB vom 11.01.2016 zu 7000/J (XXV.GP) 1 von 5 Frau Präsidentin des Nationalrates Doris Bures Parlament 1017 Wien Mag. a JOHANNA MIKL-LEITNER HERRENGASSE 7 1014 WIEN POSTFACH 100 TEL +43-1 53126-2352
MehrBUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH
1 von 4 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2005 Ausgegeben am 29. Juni 2005 Teil I 55. Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über Sozialbetreuungsberufe
MehrKrisenmanagement mit der Task Force für Lebensmittelund Futtermittelsicherheit. Dr. Petra Luber, BVL
Krisenmanagement mit der Task Force für Lebensmittelund Futtermittelsicherheit Dr. Petra Luber, BVL Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungs- und Managementbehörde Prävention:
MehrVorlesung Sportrecht (SMK 7) an der Deutschen Sporthochschule Köln im Sommersemester 2018
Vorlesung Sportrecht (SMK 7) an der Deutschen Sporthochschule Köln im Sommersemester 2018 I. Verantwortungsteilung zwischen Staat und Sport 1. Die Gefahrenabwehr bei Sportveranstaltungen ist keine alleinige
MehrEin Lösungsansatz zur bilateralen Thermalwasserbewirtschaftung im niederbayerisch-oberösterreichischen Grenzraum
Ein Lösungsansatz zur bilateralen Thermalwasserbewirtschaftung im niederbayerisch-oberösterreichischen Grenzraum Seite 2 Gebietskulisse Gebietskulisse mit Thermalwassernutzungen Das niederbayerisch-oberösterreichische
Mehr1327 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP
1 von 5 1327 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP Regierungsvorlage Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Aufhebung
MehrMeldungen und Gesuchen zu solchen Treffen und generell deren Durchführung. Diese Wegleitung begründet keine Rechtsansprüche.
Wegleitung für Treffen nach Art. 43 FINMAG von schweizerischen Beaufsichtigten mit ausländischen Finanzmarktaufsichtsbehörden in der Schweiz Ausgabe vom 3. März 2017 Zweck Diese Wegleitung soll als Arbeitsinstrument
MehrVerordnung über den Sonderstab Geiselnahme und Erpressung
Verordnung über den Sonderstab Geiselnahme und Erpressung vom 25. November 1998 (Stand am 9. Februar 1999) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 55 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes
MehrGefährder im Land Bremen
BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 19/1179 Landtag 19. Wahlperiode 08.08.17 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU Gefährder im Land Bremen Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage
Mehrderzeitiger Stand / Vergleich mit TG-Gemeinden
Spezialthemen 1. Teil Markus Meli, BDO AG - Internes Kontrollsystem () 49 derzeitiger Stand / Vergleich mit TG-Gemeinden 50 Verständnis des in AR, SG und TG 51 Auszug Finanzhaushaltsgesetz (FHG) AR 52
MehrSystemakkreditierung Ein Überblick
Systemakkreditierung Ein Überblick AAQ Qualität im Fokus Die Schweizerische Agentur für Akkreditierung und Qualitätssicherung AAQ sichert und fördert die Qualität von Lehre und Forschung an den Hochschulen
MehrVERHANDLUNGEN ÜBER DEN BEITRITT BULGARIENS UND RUMÄNIENS ZUR EUROPÄISCHEN UNION
VERHANDLUNGEN ÜBER DEN BEITRITT BULGARIENS UND RUMÄNIENS ZUR EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 31. März 2005 (OR. en) AA 5/2/05 REV 2 BEITRITTSVERTRAG: PROTOKOLL, ANHANG II ENTWURF VON GESETZGEBUNGSAKTEN
MehrEmpfehlungen zum Aufbau und Betrieb von gesundheitsbezogenen Registern. Register in der Medizin: Wo steht die Schweiz? Bern, 1.
Empfehlungen zum Aufbau und Betrieb von gesundheitsbezogenen Registern Register in der Medizin: Wo steht die Schweiz? Bern, 1. Februar 2018 Herausgeber-Organisationen Empfehlungen 2 Gesundheitsbezogene
Mehr