der MUC Media GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Zeljko Karajica, Am Moosfeld 37, München,
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- Lennart Albrecht
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1 Veränderungen der Beteiligungsverhältnisse bei der DSF Deutsches SportFernsehen GmbH und der MUC Media GmbH Aktenzeichen: KEK 521 (-1 und -2) Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der DSF Deutsches SportFernsehen GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Oliver Reichert, Münchener Str. 101 g, Ismaning, und der MUC Media GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Zeljko Karajica, Am Moosfeld 37, München, - Veranstalter - w e g e n mittelbarer Beteiligungsveränderungen bei beiden Veranstaltern hat die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) auf Vorlage der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) vom in der Sitzung am unter Mitwirkung ihrer Mitglieder Prof. Dr. Sjurts (Vorsitzende), Prof. Dr. Huber (stv. Vorsitzender), Albert, Prof. Dr. Dörr, Dr. Hege, Dr. Hornauer, Dr. Lübbert, Prof. Dr. Mailänder, Prof. Dr. Ring, Prof. Dr. Schneider und Dr. Schwarz entschieden: Die von der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) mit Schreiben vom zur Beurteilung nach dem Rundfunkstaatsvertrag (RStV) vorgelegten Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei der DSF Deutsches SportFernsehen GmbH und der MUC Media GmbH werden nach den Vorschriften des Rundfunkstaatsvertrags über die Sicherung der Meinungsvielfalt im Fernsehen als unbedenklich bestätigt.
2 2 Begründung I Sachverhalt 1 Gegenstand der Anzeige 1.1 Die EM.Sport Media AG ( EM.Sport ), Ismaning, hat zunächst mit Schreiben vom für ihre mittelbare 100%ige Tochtergesellschaft DSF Deutsches Sport- Fernsehen GmbH ( DSF ) Beteiligungsveränderungen angezeigt und in diese Anzeige mit Folgeschreiben vom auch ihre weitere mittelbare Tochtergesellschaft MUC Media GmbH ( MUC Media ) mit einbezogen. Danach hat Bernhard Burgener Aktien der EM.Sport erworben. Dies entspricht einem Anteil am Grundkapital von EM.Sport von 2,95 % bzw. einem Stimmrechtsanteil von 3,13 %. Diese Aktien hat Herr Burgener aus dem Eigenbesitz der EM.Sport als teilweise Gegenleistung für die von ihm im Gegenzug an die EM.Sport verkauften Aktien der Highlight Communications AG ( Highlight ), Pratteln/Schweiz, erhalten. Seine Beteiligung an Highlight reduziert sich dadurch von 9,39 % auf 3,42 %, diejenige von EM.Sport erhöht sich von 37,60 % auf 43,56 %. Bereits zuvor am hatte EM.Sport in ihrer Pressemitteilung angekündigt, in Kürze weitere Highlight-Aktien von Organmitgliedern bzw. Führungskräften von Highlight zu erwerben. 1.2 Mit Schreiben vom teilte EM.Sport mit, dass der angekündigte Erwerb weiterer Highlight-Aktien von Organmitgliedern bzw. Führungskräften von Highlight zwischenzeitlich stattgefunden habe. Insgesamt habe EM.Sport Aktien an Highlight hinzuerworben, so dass sie nunmehr 47,31 % der Anteile an Highlight halte. Der größte Anteil wurde dabei von Martin Hellstern erworben. Dessen Beteiligung an Highlight reduziert sich dadurch von 3,81 % auf 1,90 %. Ferner wird mitgeteilt, dass Herr Burgener seine Beteiligung an EM.Sport auf 3,66 % der Kapitalanteile bzw. 3,89 % der Stimmrechte weiter erhöht hat. Aus dem Schreiben geht zudem hervor, dass sich der stimmrechtslose Anteil von Highlight am Grundkapital von EM.Sport von 5,52 % auf 5,96 % erhöht hat. 1.3 EM.Sport hat darüber hinaus mit Schreiben vom mitgeteilt, dass Herr Burgener seine Beteiligung an EM.Sport auf 3,87 % der Kapitalanteile bzw. 4,12 % der Stimmrechte aufgestockt hat; der Streubesitz hat sich entsprechend reduziert.
3 3 1.4 Die BLM hat die Anzeigen vom und vom mit Schreiben vom und diejenige vom mit Schreiben vom zur medienkonzentrationsrechtlichen Prüfung vorgelegt. 2 Aktuelle Beteiligungsverhältnisse 2.1 Somit bestehen bei EM.Sport nunmehr die folgenden Kapital- und Stimmrechtsanteile, denen diejenigen aus dem Unbedenklichkeitsbescheid der KEK vom (Az.: KEK 452/453) in Verbindung mit den Auskünften von DSF vom und von MUC Media vom im Rahmen der Programmlistenabfrage gemäß 26 Abs. 7 RStV gegenübergestellt sind: Kapitalanteile Stimmrechte bisher aktuell bisher aktuell KF 15 GmbH & Co. KG 17,13 % 17,12 % 17,19 % 18,21 % Erwin Conradi 6,69 % 6,69 % 6,72 % 7,12 % Highlight Communications AG 5,52 % 5,96 % 5,54 % - MarCap Overseas Master Fund L.P. (und eine weitere Fondsgesellschaft der MarCap-Gruppe) 5,04 % 5,04 % 5,06 % 5,36 % Bernhard Burgener - 3,87 % - 4,12 % Eigene Aktien 0,37 % 0,03 % - - Streubesitz 65,25 % 61,29 % 65,49 % 65,19 % EM.Sport hat darauf hingewiesen, dass mit den von Highlight gehaltenen Aktien an EM.Sport gemäß 71 b i. V. m. 71 d Satz 4 AktG keine Stimmrechte verbunden sind, da es sich bei Highlight um eine Tochtergesellschaft von EM.Sport handelt. Die von Highlight gehaltenen Aktien werden daher wie eigene Aktien von EM.Sport behandelt. Hierdurch erhöhen sich die Stimmrechtsanteile der übrigen Aktionäre. 2.2 Bei Highlight besteht aktuell die folgende Aktionärsstruktur (der bisherige Stand entspricht den Angaben der Veranstalterinnen im Rahmen der Programmlistenabfrage der KEK für das Jahr 2008): bisher aktuell EM.Sport Media AG 37,60 % 47,31 % MarCap Overseas Master Fund L.P. 9,06 % 9,06 % Bernhard Burgener 9,39 % 3,42 %
4 4 Martin Hellstern 3,81 % 1,90 % Eigenbesitz 4,65 % 1,53 % Streubesitz 35,49 % 36,78 % 2.3 Beteiligungsübersicht Streubesitz Martin Hellstern Bernhard Burgener Streubesitz 36,78 1,90 3,42 9,06 (Z) MarCap Investors LL.C. 5,36* (Z) 0,0* (5,96 % Kapitalanteile) 65,19* Highlight Communications AG (Eigenbesitz: 1,53 %) 47,31 EM.Sport Media AG (Eigenbesitz: 0,03 % Kapitalanteile) 4,12* 18,21* 7,12* KF 15 GmbH & Co. KG Erwin V. Conradi Ruth Kirch Dr. Dieter Hahn 100 EM.Sport GmbH Plazamedia GmbH TVund Film-Produktion 100 erotic chillout MUC Media GmbH Stand: 10/2008 DSF DSF-digital DSF Deutsches SportFernsehen GmbH Z: Zwischengesellschaften ausgeklammert *: Stimmrechte Veranstalter, dessen Programm EM.Sport zuzurechnen ist 3 Veranstalter und beteiligte Unternehmen 3.1 DSF veranstaltet aufgrund einer bis zum befristeten Lizenz der BLM das gleichnamige bundesweite Fernsehspartenprogramm mit dem Schwerpunkt auf Sportsendungen. Es wird frei empfangbar über Kabel und Satellit und als IPTV verbreitet. DSF hält ferner eine Zulassung der BLM zur Veranstaltung eines bundesweiten digitalen Pay-TV-Spartenprogramms, das noch nicht auf Sendung ist (vgl. Beschluss der KEK vom i. S. DSF-digital, Az.: KEK 209). 3.2 MUC Media hält eine Lizenz der BLM mit Laufzeit bis zum für die Veranstaltung des bundesweiten Fernsehspartenprogramms erotic chillout (vgl. Beschluss der KEK vom , Az.: KEK 473), das bislang noch nicht ausgestrahlt wird.
5 5 3.3 EM.Sport Sämtliche Anteile an DSF hält EM.Sport über ihre 100%ige Zwischengesellschaft EM.Sport GmbH. Die EM.Sport GmbH hält auch sämtliche Anteile an der PLAZAMEDIA GmbH TV- und Film-Produktion ( PLAZAMEDIA ), die alleinige Gesellschafterin der MUC Media ist. Ihre Beteiligung an der Veranstalterin des Unterhaltungsspartenprogramms Junior, der Junior TV GmbH & Co. KG, sowie an der im Bereich des weltweiten Programmrechtehandels, Merchandising und Home Entertainment tätigen EM.Entertainment GmbH hat EM.Sport jüngst veräußert (vgl. Beschluss der KEK vom , Az.: KEK 504). Im Jahr 2007 erzielte EM.Sport einen Konzernumsatz von 230,7 Mio., der nahezu ausschließlich im Segment Sport erwirtschaftet wurde (vgl. Geschäftsbericht 2007 der EM.Sport). Mit der Erhöhung der Beteiligung an Highlight baut EM.Sport ihre Aktivitäten im Sportbereich und mittelbar auch im Unterhaltungsbereich aus: Highlight verfügt über eine 80%ige Beteiligung an der T.E.A.M. Holding AG, Luzern/Schweiz. Die Team-Gruppe vermarktet u. a. seit 1992 im Auftrag der UEFA die Fernsehübertragungsrechte an der UEFA Champions League. Ferner hält sie die Marketingrechte am Eurovision Song Contest. Highlight ist zudem in Höhe von 95,48 % an dem Filmverleih- und Produktionsunternehmen Constantin Film AG, München, beteiligt (Angaben unter Stand: ). Zu den Beteiligungen von EM.Sport im Geschäftsbereich Sport zählen neben DSF, Highlight und dem auf den Sportbereich spezialisierten Produktionsunternehmen PLAZAMEDIA auch das Onlineportal Sport.1. Hinsichtlich der satzungsrechtlichen Bestimmungen von EM.Sport wird auf den Beschluss Az.: KEK 452/453, I 3.3, verwiesen. 3.4 Aktionäre von EM.Sport Größte Aktionärin von EM.Sport mit 17,12 % der Kapital- und 18,21 % der Stimmrechtsanteile ist die KF 15 GmbH & Co. KG ( KF 15 ). An KF 15 und an ihrer Komplementärin, der KF 15 Verwaltungs GmbH, sind jeweils zu 50 % Ruth Kirch und Dr. Dieter Hahn beteiligt. Die Agentur Sirius, eine Tochtergesellschaft der KF 15, wurde laut Pressemitteilung der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH ( DFL ) vom
6 von der DFL mit der Inlandsvermarktung der TV-Rechte der Fußball- Bundesliga für die kommenden zwei Ausschreibungen ab 2009 beauftragt. Nach dem beabsichtigten Vermarktungsmodell sollte Sirius die Berichte für das Bezahlfernsehen selbst produzieren. DFL und Sirius wollten hierfür über ein Gemeinschaftsunternehmen einen Bundesliga-TV-Sender betreiben, auf dem die Live- und Highlightberichterstattung zu sehen sein sollte und auf dessen Einspeisung Pay-TV-Anbieter bzw. Betreiber von Kabel-, DSL- oder Mobilfunknetzen bieten sollten. Das Bundeskartellamt hat jedoch der DFL mitgeteilt, dass das beabsichtigte Vermarktungsmodell den kartellrechtlichen Anforderungen einer angemessenen Verbraucherbeteiligung in Form einer umfassenden zeitnahen Highlight- Berichterstattung im frei empfangbaren Fernsehen nicht genügt (vgl. Pressemitteilung und Hintergrundpapier des Bundeskartellamts vom ). Nunmehr hat die DFL den Vertrag mit Sirius gekündigt und der Ligavorstand eine eigene Ausschreibung beschlossen (vgl. Pressemitteilung der DFL vom ). Zu weiteren Medienaktivitäten von KF 15 vgl. Beschluss der KEK i. S. DSF/Junior, Az.: KEK 452/453, I Bernhard Burgener, Präsident des Verwaltungsrats von Highlight und ehemals stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender von EM.Sport, ist seit dem auch Vorstandsvorsitzender von EM.Sport. Ferner bekleidet er die Position des Aufsichtsratsvorsitzenden der Constantin Film AG; ab ist er dort für den Vorstandsvorsitz vorgesehen. Ferner ist Herr Burgener Präsident des Verwaltungsrats der T.E.A.M. Holding AG. Martin Hellstern ist Mitglied des Verwaltungsrats von Highlight Die Investmentgesellschaft MarCap und Erwin V. Conradi halten nach Kenntnis der KEK keine weiteren Beteiligungen im Medienbereich (s. im Einzelnen Beschluss der KEK, Az.: KEK 452/453, I bis 3.4.4). Herr Conradi ist auch Mitglied des Aufsichtsrats von EM.Sport. Zur Aktionärin Highlight s. o. I 2.2. II Verfahren Die Vollständigkeitserklärungen der Veranstalterinnen liegen vor. Die Kommission hat der BLM Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
7 7 III Medienkonzentrationsrechtliche Beurteilung 1 Bestätigungsvorbehalt der KEK Beteiligungsveränderungen bei Veranstaltern und an ihnen im Sinne von 28 RStV beteiligten Unternehmen sind gemäß 29 Satz 1, 4 RStV vor ihrem Vollzug anzumelden. Die Veränderung darf nicht vollzogen werden, bevor sie nicht gemäß 29 Satz 3 i. V. m. 36 Abs. 4 RStV von der KEK als unbedenklich bestätigt worden ist. Die von EM.Sport für die Veranstalterinnen DSF und MUC Media mitgeteilten Beteiligungsveränderungen sind zum Teil nach 29 Satz 1 RStV i. V. mit der Richtlinie der KEK gemäß 29 Satz 5 RStV zu Ausnahmen von der Anmeldepflicht für börsennotierte Aktiengesellschaften nicht anmeldepflichtig (geringfügige Anteilsverschiebungen bei den Aktionären von EM.Sport, Reduzierung der Beteiligung von Martin Hellstern an Highlight). Die Veränderungen des Anteilsbesitzes von EM.Sport und Bernhard Burgener an Highlight überschreiten dagegen die in der Richtlinie genannten Schwellenwerte und sind daher anzeigepflichtig. Sie wurde entgegen der Vorschrift des 29 Satz 1, 4 RStV bereits vollzogen. Für den Fall, dass eine bereits vollzogene Beteiligungsveränderung nicht als unbedenklich bestätigt werden kann, ist zwingend der Widerruf der Zulassung des betroffenen Programmveranstalters vorgesehen, 29 Satz 4 RStV. 2 Zurechnung von Programmen 2.1 Die Programme DSF und erotic chillout werden beiden Veranstaltern und EM.Sport zugerechnet ( 28 Abs. 1 Satz 1 und 2 RStV i. V. m. 16 AktG sowie arg. e 28 Abs. 1 Satz 3 RStV und 29 Satz 2 RStV). 2.2 Ob im Hinblick auf die regelmäßig sehr geringe Hauptversammlungspräsenz bei EM.Sport (vgl. Beschluss der KEK, Az.: KEK 452/453, I 3.3.2) der mit einem Stimmrechtsanteil von 18,21 % an EM.Sport verbundene Einfluss von KF 15 mit dem Einfluss eines Minderheitsgesellschafters bei den Veranstalterinnen im Sinne von 28 Abs. 2 Satz 1 RStV vergleichbar ist und demzufolge deren Programme auch KF 15 zuzurechnen sind, kann dahinstehen: Weder die KF 15 noch die sie gemeinsam beherrschenden Gesellschafter verfügen über weitere Beteiligungen an Veranstaltern von bundesweitem privatem Fernsehen.
8 8 2.3 Zurechnung zu Plattformbetreibern Die Verträge mit Plattformanbietern betreffend die Einspeisung und Weiterleitung von DSF enthalten keine Regelungen, die eine Zurechnung zum Plattformbetreiber gemäß 28 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 RStV begründen (vgl. Beschluss Az.: KEK 452/453, I bis und III 2.4.2) Auf Grundlage des im Zulassungsverfahren im Entwurf vorgelegten Plattformvertrags für die Verbreitung des Programms erotic chillout über die IPTV-Plattform der Deutsche Telekom AG ( DTAG ) war nicht festzustellen, dass die Plattformbetreiberin einen Einfluss auf wesentliche Entscheidungen über die Programmgestaltung erhalten würde. Eine Zurechnung zur DTAG gemäß 28 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 RStV erfolgte daher nicht (vgl. Beschluss der KEK, Az.: KEK 473, I 2.2 und III 2.4.2). Nach Auskunft von EM.Sport befindet sich der Plattformvertrag derzeit im Unterschriftenumlauf, er entspreche im Wesentlichen der Entwurfsfassung. Demnach ist weiterhin davon auszugehen, dass das Programm nicht der DTAG zuzurechnen ist. 3 Vorherrschende Meinungsmacht Ein Unternehmen darf eine unbegrenzte Anzahl von bundesweiten Fernsehprogrammen veranstalten, sofern es dadurch keine vorherrschende Meinungsmacht erlangt ( 26 Abs. 1 RStV). 3.1 Zuschaueranteile In dem nach 27 Abs. 1 Satz 2 RStV maßgeblichen Referenzzeitraum von Juli 2007 bis Juni 2008 erreichte das Fernsehprogramm DSF einen durchschnittlichen Zuschaueranteil von 1,0 % und aktuell im Monat September 2008 einen Zuschaueranteil von 1,1 %. Die Programme DSF-digital und erotic chillout haben mangels Ausstrahlung noch keine Zuschaueranteile.
9 9 3.2 Abschließende Feststellung Die den Veranstalterinnen und EM.Sport zuzurechnenden Zuschaueranteile liegen weit unterhalb der medienkonzentrationsrechtlich relevanten Schwellenwerte. Anhaltspunkte für die Entstehung vorherrschender Meinungsmacht bestehen nicht. Den angezeigten Beteiligungsveränderungen bei EM.Sport stehen Gründe der Sicherung der Meinungsvielfalt nicht entgegen. (gez.) Sjurts Huber Albert Dörr Hege Hornauer Lübbert Mailänder Ring Schneider Schwarz Ausgefertigt: Potsdam, Bernd Malzanini Leiter der Geschäftsstelle
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MehrZulassungsantrag der WeltN24 GmbH für das Fernsehspartenprogramm N24. Aktenzeichen: KEK 825. Beschluss
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