Nachweis der Harmonisierung von Europäischen Normen in der DITR-Datenbank

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Nachweis der Harmonisierung von Europäischen Normen in der DITR-Datenbank"

Transkript

1 Nachweis der Harmonisierung von Europäischen Normen in der DITR-Datenbank 1. Einleitung Im europäischen Binnenmarkt ist Sicherheit ein entscheidender Faktor bei der Herstellung und dem Inverkehrbringen von Produkten. Jeder Hersteller muss wissen und dokumentieren, welche europäischen Vorschriften und harmonisierten Normen er für sein Produkt zu berücksichtigen hat. Diesbezüglich sind auch bestimmte Termine zu beachten, die besagen, für welchen Zeitraum europäisch harmonisierte Normen angewendet werden dürfen. Hierbei können die in der DITR-Datenbank nachgewiesenen Informationen zu harmonisierten Normen eine wesentliche Orientierungshilfe geben. Beim bisherigen Dokumentationsverfahren wurde abgebildet, dass eine Europäische Norm als harmonisiert erklärt wurde. Dieses Verfahren wurde jetzt um die Termine des Beginns und Ende der Harmonisierung erweitert, sodass die vollständige»lebensgeschichte«(terminkette) einer harmonisierten Norm wiedergegeben werden kann. Aber was wird unter Harmonisierung verstanden? Was bedeuten diese Termine? Das soll an dieser Stelle erläutert werden. Darüber hinaus wird beschrieben, wie in der DIN Software GmbH (DS) diese Daten für Kunden programmgestützt ausgewertet und in die DITR-Datenbank eingepflegt werden. 2. Hintergrund Neue Konzeption (New Approach) Die vom Europäischen Rat im Mai 1985 beschlossene»neue Konzeption«ist ein Instrument zur technischen Harmonisierung und stellt zugleich ein bedeutendes Element des Europäischen Binnenmarktrechts dar. Zur Schaffung eines einheitlichen Binnenmarktes werden nach der»neuen Konzeption«europäische Richtlinien und Verordnungen erarbeitet (z.b. 2006/42/EG Maschinenrichtlinie), in denen grundlegende Anforderungen an die Sicherheit sowie den Umweltund Gesundheitsschutz von Produkten festgelegt werden. In letzter Zeit konnte beobachtet werden, dass zunehmend mehr Verordnungen anstatt Richtlinien erarbeitet werden, die unmittelbar anzuwendendes Recht darstellen. Zur technischen Konkretisierung erarbeiten die Europäischen Normungsorganisationen (CEN, CENELEC, ETSI) Europäische Normen (EN-Normen). Produkte, die unter eine europäische Richtlinie bzw. Verordnung fallen und im Binnenmarkt in Verkehr gebracht werden sollen, müssen zum Zeichen der Übereinstimmung mit den Anforderungen der einschlägigen Richtlinie/Verordnung mit dem CE-Zeichen versehen sein. Es handelt sich hierbei um ein Konformitätszeichen, das sich primär an Marktüberwachungsbehörden und nicht an den Verbraucher richtet. Es stellt kein Qualitätszeichen wie z.b. das GS-Zeichen dar. 57

2 »DIN Software GmbH Neues aus der DITR-Datenbank» Nachweis der Harmonisierung von europäischen Normen in der DITR-Datenbank Harmonisierung und europäisch harmonisierte Normen Die von den Europäischen Normungsorganisationen erarbeiteten Europäischen Normen werden von der Kommission bewertet. Es erfolgt anschließend die Veröffentlichung einer Liste zu der jeweiligen Richtlinie/Verordnung der»neuen Konzeption«mit Fundstellen Europäischer Normen, welche die Anforderungen der Richtlinie/Verordnung konkretisieren sollen, wobei stets auf eine bestimmte Ausgabe der Norm Bezug genommen wird. Diese öffentliche Bekanntmachung erfolgt in Form einer Mitteilung im Teil C des Amtsblatts der Europäischen Union und ist die Harmonisierungserklärung von Europäischen Normen durch die EU- Kommission. Die in einer solchen Liste benannten Europäischen Normen werden als harmonisierte Normen bezeichnet. Die tabellarisch aufbereitete Liste enthält folgende Informationen (Abb. 1): Europäische Normungsorganisation (CEN, CENELEC, ETSI) Referenz und Titel der Norm (Dokumentnummer, Ausgabe, deutscher Titel) Referenz der ersetzten Norm (Dokumentnummer, Ausgabe, Anmerkung) Datum der Beendigung der Annahme der Konformitätsvermutung für die ersetzte Norm Erste Veröffentlichung ABl. (z.z. nur bei einigen wenigen Mitteilungen vorhanden) Abb. 1: Mitteilung zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (ABl. EU 2011, Nr. C 338, S. 1) 58 DITRinfo 73

3 Konformitätsvermutung und Konformitätsbewertung Wenn Unternehmen ihre Produkte nach harmonisierten Normen herstellen, müssen die in der einschlägigen Richtlinie/Verordnung vorgesehenen Verfahren zur Feststellung der Übereinstimmung (Konformität) mit den grundlegenden Anforderungen durchlaufen werden, damit das erforderliche CE-Zeichen erlangt werden kann. Es gibt bis zu sechs verschiedene Verfahren von der einfachen Herstellerselbsterklärung bis zu umfangreichen Verfahren zur Feststellung der Konformität durch eine beauftragte Zertifizierungsstelle. Bei der Anwendung und Erfüllung harmonisierter Normen durch den Hersteller, wird die Vermutung ausgelöst, dass das Produkt den allgemeinen Anforderungen der zu Grunde liegenden Richtlinie/Verordnung entspricht. In diesem Zusammenhang spricht man von der Konformitätsvermutung, die dazu führt, dass die Marktaufsichtsbehörden eine angenommene»nichtkonformität«mit den Normen nachweisen (»Beweislastumkehr«) müssen. Auch bei der Anwendung von harmonisierten Normen besteht das Prinzip der Freiwilligkeit. Wenn der Hersteller jedoch ein eigenes, nicht standardisiertes Verfahren verwendet (keine Anwendung von harmonisierten EN-Normen), muss eine gegenüber dem normgestützten Verfahren umfangreichere technische Dokumentation vorgelegt werden, z.b. Nachweise von anerkannten Prüfstellen. Diese»benannten«Stellen belegen die Übereinstimmung mit der einschlägigen Richtlinie. Darüber hinaus hat der Hersteller bei der Anwendung von harmonisierten Normen bestimmte Fristen zu beachten, die für die Annahme der Konformitätsvermutung von großer Bedeutung sind. Diesbezüglich werden die folgenden zwei Termine unterschieden: Datum des Beginns der Annahme der Konformitätsvermutung (stimmt i.d.r. mit der ersten Veröffentlichung der Norm im Amtsblatt der EU überein) Datum der Beendigung der Annahme der Konformitätsvermutung für die ersetzte Norm Die in den Mitteilungen aufgeführten Anmerkungen zu bestimmten Normen sind ebenfalls vom Hersteller zu beachten. Es gibt bis zu fünf Anmerkungen, die in der Referenz der harmonisierten Norm z.b. als»anmerkung 2.1«oder»Anmerkung 3«codiert sind und am Schluss einer jeden Mitteilung erläutert werden. Eine der wichtigsten Anmerkungen ist die»anmerkung 3«, die besagt:»wenn es Änderungen gibt, dann besteht die betroffene Norm aus EN CCCCC:YYYY, ihren vorangegangenen Änderungen, falls vorhanden und der zitierten neuen Änderung. Die ersetzte Norm (Spalte 3) besteht folglich aus der EN CCCCC:YYYY und ihren vorangegangenen Änderungen, falls vorhanden, aber ohne die zitierte neue Änderung. Ab dem festgelegten Datum besteht für die ersetzte Norm nicht mehr die Konformitätsvermutung mit den grundsätzlichen Anforderungen der Richtlinie.«Diese Anmerkung wird immer dann aufgeführt, wenn Änderungen von EN-Normen ebenfalls als harmonisiert erklärt werden und der Anwender darauf hingewiesen wird, dass eine harmonisierte Norm ab einem bestimmten Zeitpunkt nur noch zusammen mit ihrer Änderung die Konformitätsvermutung auslöst. Die Liste mit harmonisierten Normen zu einer bestimmten Richtlinie/Verordnung wird regelmäßig aktualisiert, d.h. es wird seit einigen Jahren kontinuierlich eine 59

4 »DIN Software GmbH Neues aus der DITR-Datenbank» Nachweis der Harmonisierung von europäischen Normen in der DITR-Datenbank komplette Liste mit harmonisierten Normen neu herausgegeben, welche die vorherige Mitteilung jeweils ersetzt. Auf diese Weise können insbesondere neue Normen als harmonisiert bekanntgegeben werden, die den Bestand europäisch harmonisierter Normen einer Richtlinie/Verordnung ergänzen, oder es werden die Nachfolgenormen zu in der Zwischenzeit historisch gewordenen Normen mitgeteilt. In den meisten Fällen wird bei der Veröffentlichung einer Liste mit harmonisierten Normen auf die aktuelle Ausgabe der Norm Bezug genommen. Es kann aber auch vorkommen, dass sowohl die historische als auch die aktuelle Ausgabe einer Norm aufgelistet sind, sodass es zu Übergangsregelungen kommt und die bereits erwähnten Termine besonders zu beachten sind. 3. Datenversorgung in der DIN Software GmbH (DS) Bisheriges Dokumentationsverfahren Beim bisherigen Dokumentationsverfahren von europäisch harmonisierten Normen in der DITR-Datenbank wurde am Datensatz der entsprechenden EN-Norm nachgewiesen, auf Basis welcher Richtlinie/Verordnung die Harmonisierungserklärung erfolgte. Die Darstellung auf der Perinorm erfolgt im Feld RECHT und beinhaltet Einträge wie»06/42/eg ( )<H>«, die darauf hinweisen sollen, dass es sich um eine harmonisierte Norm handelt. Die einschlägigen Richtlinien/Verordnungen der»neuen Konzeption«sowie deren Mitteilungen mit Fundstellen europäisch harmonisierter Normen werden ebenfalls als Datensätze in der DITR-Datenbank nachgewiesen und mit den entsprechenden Volltexten hinterlegt, sodass die Beziehung zwischen europäischer Gesetzgebung und europäischer Normungsarbeit stets ersichtlich ist und darüber hinaus recherchiert werden kann. Sobald eine neue Mitteilung veröffentlicht wurde, wurde diese in der DS manuell ausgewertet und die Daten in die DITR-Datenbank eingepflegt. Dieses manuelle Verfahren war fehleranfällig und aufwendig, da die Liste Norm für Norm durchgesehen werden musste, um die Unterschiede zur vorherigen Mitteilung zu ermitteln, d.h. welche Normen sind neu hinzugekommen, welche Normen sind aus der Liste entfallen. Die Anzahl der europäisch harmonisierten Normen variiert je nach Richtlinie/Verordnung und damit einhergehend auch der Dokumentationsaufwand. So fallen beispielsweise unter die Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG»nur«sechs Normen, wohingegen unter die Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG über Normen fallen. Die bei der Anwendung von europäisch harmonisierten Normen zu beachtenden Fristen zur Annahme der Konformitätsvermutung fehlten beim bisherigen Dokumentationsverfahren, da der Nachweis dieser Termine ein manuelles Erfassen einschließlich Überprüfung dieser Daten bedeutet hätte und der Aufwand insbesondere bei umfangreichen Mitteilungen erheblich gewesen wäre. Jede benannte Norm und, wenn vorhanden, die ersetzte Norm hätten einzeln in der Datenbank aufgerufen und mit den entsprechenden Terminen manuell versorgt werden müssen. Die DS hat indes den Anspruch, seine Kunden mit vollständigen und zuverlässigen Daten zu versorgen. Daher wurde in der DIN Software ein Verfahren entwickelt, dass es uns ermöglicht, die Daten und damit auch die Termine zur Harmonisierung einer EN-Norm programmgestützt auszuwerten und in die DITR- Datenbank zu übernehmen. 60 DITRinfo 73

5 Erweiterung des Dokumentationsverfahrens Für die programmgestützte Auswertung wird nach wie vor die amtliche Veröffentlichung der Mitteilung im Amtsblatt der EU herangezogen. Mit Hilfe des Programms werden Unterschiede zur vorherigen Mitteilung erkannt (z.b. neue harmonisierte Normen, Terminverschiebungen), sodass ein manuelles Sichten der Mitteilung»Norm für Norm«nicht mehr notwendig ist. Legende: (1) Europäische Norm (2) als harmonisiert erklärt durch Richtlinie/Verordnung (3) Beginn der Annahme der Konformitätsvermutung (4) Ende der Annahme der Konformitätsvermutung sowie zu beachtende Anmerkung Die extrahierten Daten werden anschließend in die DITR-Datenbank eingelesen und nach bestimmten Regeln und einer festgelegten Form übernommen. Bei der Konzeption der Datenablage wurde darauf geachtet, dass stets der Bezug zur jeweiligen Richtlinie/Verordnung hergestellt werden kann. Dies hängt damit zusammen, dass eine Europäische Norm auf Basis mehrerer Richtlinien/Verordnungen als harmonisiert erklärt wird und somit ebenso unterschiedliche Termine zur Konformitätsvermutung aufweisen kann. In der DITR-Datenbank werden die Termine zu Beginn und Ende der Harmonisierung einer Europäischen Norm immer der zu Grunde liegenden Richtlinie/Verordnung eindeutig zugeordnet (Abb. 2) und entsprechend für die DITR-Datenservices und die Perinorm aufbereitet (Abb. 3). Zusätzlich zu dem Nachweis der Harmonisierungstermine Europäischer Normen wird dokumentiert, dass es bei der Anwendung einer EN-Norm bestimmte Anmerkungen zu beachten gilt, z. B. die im Abschnitt 2 bereits erwähnte»anmerkung 3«. Für Kunden des DITR-Datenservice können diese Hinweise zu Anmerkungen entsprechend aufbereitet werden, sodass die vollständige Erklärung der Abb. 2: Komplexität der Datenablage der Harmonisierung von EN-Normen in der DITR-Datenbank Abb. 3: Darstellung der Daten zur Harmonisierung einer EN-Norm im Feld RECHT auf der Perinorm 61

6 »DIN Software GmbH Neues aus der DITR-Datenbank» Nachweis der Harmonisierung von europäischen Normen in der DITR-Datenbank jeweiligen Anmerkung, so wie diese im Amtsblatt der EU aufgeführt ist, ausgegeben wird. Auf der Perinorm erfolgt ein kurzer Hinweis auf die Anmerkung in Form von z.b.»anmerkung 2.1«ohne eine weitere Erklärung. An dieser Stelle ist zu beachten, dass bei der Dokumentation»nur«darauf hingewiesen wird, dass es eine Anmerkung zu einer Norm gibt, die inhaltliche Deutung und ggf. das Hinzuziehen der entsprechenden EU-Mitteilung obliegt dem Anwender. Mit diesem erweiterten Dokumentationsverfahren wurden bereits sämtliche europäische Normen, die durch die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG bezeichnet werden, versorgt. Das bedeutet, dass beispielsweise die»lebensgeschichte«der Harmonisierungserklärung der aktuellen Norm EN 709+A4 ( ) und deren Vorgängernorm EN 709+A2 ( ) folgendermaßen nachvollzogen werden kann (Abb. 4) 1 : Veröffentlichung der Norm EN 709+A2 im Mai 2009 EN 709+A2 ( ) wurde am 8. September 2009 als harmonisiert erklärt und löste ab diesem Zeitpunkt die Konformitätsvermutung aus EN 709+A2 ( ) wird im Dezember 2009 mit der Veröffentlichung der ersetzenden Norm EN 709+A4 zurückgezogen EN 709+A4 ( ) wurde am 26. Mai 2010 als harmonisiert erklärt und löst ab diesem Zeitpunkt die Konformitätsvermutung aus, zudem ersetzt diese Norm EN 709+A2 ( ) zugleich wird das Ende der Konformitätsvermutung für EN 709+A2 ( ) für den 31. Dezember 2010 bekanntgegeben (Übergangszeitraum) In Abbildung 4 wird der zeitliche Verlauf dieser Terminkette beider EN-Normen noch einmal grafisch dargestellt. Vor dem 26. Mai 2010 darf nur EN 709+A2 ( ) zur Annahme der Konformitätsvermutung herangezogen werden. Im Zeitraum vom 26. Mai 2010 bis zum 31. Dezember 2010 dürfen die historische EN 709+A2 ( ) als auch die aktuelle EN 709+A4 ( ) herangezogen werden (Übergangszeitraum, ist jedoch nicht immer gegeben). Ab dem 1. Januar 2011 darf nur noch EN 709+A4 ( ) angewendet werden. EN 709+A2 EN 709+A4 Ausgabe der EN-Norm EN 709+A2 Harmonisierung der EN-Norm EN 709+A4 Abb. 4: zeitliche Gegenüberstellung der Herausgabe und Harmonisierung von EN-Normen Europäisch harmonisierte Normen, die bereits als ersetzt gelten, weisen sowohl einen Anfangs- als auch einen Ende-Termin der Harmonisierung auf. Auf der Perinorm lautet die Bezeichnung im Feld RECHT»HARMBEGIN=«bzw.»END=«. Die nachfolgenden aktuellen Normen weisen in der Regel nur einen Anfangstermin der Harmonisierung auf, da deren Ende noch nicht bekannt ist und erst bekanntgegeben wird, wenn diese ebenfalls durch eine jeweils neuere Ausgabe ersetzt werden. Auf der Perinorm wird dieser Sachverhalt durch den Eintrag»END=to be announced«dargestellt. Wenn eine aktuelle Norm in der DITR- Datenbank einen Ende-Termin der Harmonisierung aufweist, dann ist es ein Hinweis darauf, dass»anmerkung 3«zu dieser Norm zu beachten ist. 62 DITRinfo 73 1 weitere Vorgängernormen werden in den folgenden Betrachtungen nicht berücksichtigt

7 Das heißt, es gibt ein Änderungsdokument zu dieser Norm, sodass ab dem angegebenen Zeitpunkt die Norm ohne ihre Änderung nicht mehr die Konformitätsvermutung auslöst. Neben der Mitteilung zur Maschinenrichtlinie werden auch die anderen EU-Mitteilungen, die jetzt neu herausgegeben werden, nach dem erweiterten Verfahren bearbeitet. Problematisch in diesem Zusammenhang ist jedoch die heterogene Gestaltung der EU-Mitteilungen. Einige wenige Mitteilungen wie z. B. zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG enthalten eine zusätzliche Spalte»Erste Veröffentlichung ABl.«, welche gleichbedeutend mit dem Termin des Beginns der Annahme der Konformitätsvermutung der jeweils benannten EN-Norm ist. EN-Normen solcher Mitteilungen können in der DITR-Datenbank vollständig mit Terminen des Beginns und Ende der Harmonisierung versorgt werden. Die meisten Mitteilungen enthalten diese Spalte nicht, sodass die EN-Normen, die vor der Einführung des erweiterten Dokumentationsverfahrens als harmonisiert erklärt wurden und noch angewendet dürfen, noch nicht mit einem entsprechenden Termin des Beginns der Harmonisierung versorgt sind. Diesbezüglich wird in der DS zukünftig eine Lösung konzipiert, sodass solche Termine auch rückwirkend ermittelt werden können. EN-Normen, die in solchen Mitteilungen jetzt erstmalig als harmonisiert bezeichnet werden, werden gleichwohl mit einem Anfangstermin versorgt, da dieser eindeutig bekannt ist. Es ist das Ausgabedatum der Mitteilung selbst. 4. Schlussfolgerung Mit der»neuen Konzeption«wurden die Rahmenbedingungen für einen europäischen Binnenmarkt unterstützt von Europäischen Normen geschaffen, die den Wettbewerb stärken und die Einführung neuer Produkte und Innovationen vorantreiben sollen. Von großer Bedeutung sind dabei die europäisch harmonisierten Normen, die die einschlägigen Richtlinien/Verordnungen der EU technisch konkretisieren, jedoch ein komplexes und eigenständiges Regelwerk darstellen. Bei harmonisierten Normen handelt es sich zwar um Europäische Normen, diese müssen dennoch unabhängig vom europäischen Normen-Regelwerk betrachtet werden. Eine Europäische Norm gilt mit ihrer Veröffentlichung nicht automatisch als harmonisiert im Sinne der EU, sondern erst, wenn diese in Form einer Mitteilung im Amtsblatt der EU als solche bekanntgegeben werden. Es handelt sich hierbei um ganz andere Termine der»gültigkeit«, deren Bedeutungen vom Anwender harmonisierter Normen beachtet werden müssen. Insbesondere in Zweifelsfällen ist es wichtig belegen zu können, welche Norm und Ausgabe zu welchem Zeitpunkt zur Erlangung der Konformität herangezogen werden konnten. Diese Informationen können jetzt anhand der Daten in der DITR-Datenbank recherchiert werden. Durch die programmgestützte Auswertung der amtlichen Quelle der Harmonisierungserklärungen werden die Originaldaten der EU 1:1 in der Datenbank abgebildet. Dadurch steigt die Zuverlässigkeit und Vollständigkeit der Daten, die es uns ermöglicht, die gesamte»lebensgeschichte«(terminkette) einer europäisch harmonisierten Norm zu dokumentieren.» Dunja Langanke und Lothar Hertel Telefon , 63

EUROPÄISCHE KOMMISSION

EUROPÄISCHE KOMMISSION 12.5.2017 DE Amtsblatt der Europäischen Union C 149/1 IV (Informationen) INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION EUROPÄISCHE KOMMISSION Mitteilung der Kommission

Mehr

(Veröffentlichung der Titel und der Bezugsnummern der harmonisierten Normen im Sinne der Harmonisierungsrechtsvorschriften

(Veröffentlichung der Titel und der Bezugsnummern der harmonisierten Normen im Sinne der Harmonisierungsrechtsvorschriften 13.2.2015 DE Amtsblatt der Europäischen Union C 54/127 Mitteilung der Kommission im Rahmen der Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008,

Mehr

(Veröffentlichung der Titel und der Bezugsnummern der harmonisierten Normen im Sinne der Harmonisierungsrechtsvorschriften

(Veröffentlichung der Titel und der Bezugsnummern der harmonisierten Normen im Sinne der Harmonisierungsrechtsvorschriften C 293/68 DE Amtsblatt der Europäischen Union 12.8.2016 Mitteilung der Kommission im Rahmen der Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates, Beschluss Nr. 768/2008/EG

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION

EUROPÄISCHE KOMMISSION 15.12.2017 DE Amtsblatt der Europäischen Union C 435/1 IV (Informationen) INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION EUROPÄISCHE KOMMISSION Mitteilung der Kommission

Mehr

(Veröffentlichung der Titel und der Bezugsnummern der harmonisierten Normen im Sinne der Harmonisierungsrechtsvorschriften

(Veröffentlichung der Titel und der Bezugsnummern der harmonisierten Normen im Sinne der Harmonisierungsrechtsvorschriften C 209/12 DE Amtsblatt der Europäischen Union 15.6.2018 Mitteilung der Kommission im Rahmen der Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates, Beschluss Nr. 768/2008/EG

Mehr

Perinorm Anwendertreffen

Perinorm Anwendertreffen Perinorm Anwendertreffen 2012-09-13 EU-Recht in der Perinorm Wie und wo finde ich harmonisierte Normen u.v.m. Beuth Verlag Andrea Hillers Produktmanagerin andrea.hillers@beuth.de Beuth Verlag 2012 Agenda

Mehr

Economic Commission for Europe Inland Transport Committee

Economic Commission for Europe Inland Transport Committee Economic Commission for Europe Inland Transport Committee Working Party on the Transport of Dangerous Goods Joint Meeting of the RID Committee of Experts and the Working Party on the Transport of Dangerous

Mehr

(Veröffentlichung der Titel und der Bezugsnummern der harmonisierten Normen im Sinne der Harmonisierungsrechtsvorschriften

(Veröffentlichung der Titel und der Bezugsnummern der harmonisierten Normen im Sinne der Harmonisierungsrechtsvorschriften C 118/4 DE Amtsblatt der Europäischen Union 12.4.2017 Mitteilung der Kommission im Rahmen der Durchführung der Richtlinie 2014/28/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION

EUROPÄISCHE KOMMISSION 10.7.2015 DE Amtsblatt der Europäischen Union C 226/1 IV (Informationen) INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION EUROPÄISCHE KOMMISSION Mitteilung der Kommission

Mehr

(Veröffentlichung der Titel und der Bezugsnummern der harmonisierten Normen im Sinne der Harmonisierungsrechtsvorschriften

(Veröffentlichung der Titel und der Bezugsnummern der harmonisierten Normen im Sinne der Harmonisierungsrechtsvorschriften C 389/22 DE Amtsblatt der Europäischen Union 17.11.2017 Mitteilung der Kommission im Rahmen der Durchführung der Richtlinie 90/385/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten

Mehr

(Informationen) INFORMATIONEN DER ORGANE UND EINRICHTUNGEN DER EUROPÄISCHEN UNION KOMMISSION

(Informationen) INFORMATIONEN DER ORGANE UND EINRICHTUNGEN DER EUROPÄISCHEN UNION KOMMISSION 15.7.2009 Amtsblatt der n Union C 163/1 IV (Informationen) INFORMATIONEN DER ORGANE UND EINRICHTUNGEN DER EUROPÄISCHEN UNION KOMMISSION Mitteilung der Kommission im Rahmen der Durchführung der Richtlinie

Mehr

(Veröffentlichung der Titel und der Bezugsnummern der harmonisierten Normen im Sinne der Harmonisierungsrechtsvorschriften

(Veröffentlichung der Titel und der Bezugsnummern der harmonisierten Normen im Sinne der Harmonisierungsrechtsvorschriften 10.7.2015 DE Amtsblatt der Europäischen Union C 226/43 Mitteilung der Kommission im Rahmen der Durchführung der Richtlinie 98/79/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Oktober 1998 über In-vitro-Diagnostika

Mehr

Dipl.-Ing. Jürgen Bialek: zusätzliche Information zu Seminaren der Reihe integrated safety & compliance

Dipl.-Ing. Jürgen Bialek: zusätzliche Information zu Seminaren der Reihe integrated safety & compliance Dipl.-Ing. Jürgen Bialek: zusätzliche Information zu Seminaren der Reihe integrated safety & compliance Beispiele für EG-/EU-Konformitätserklärungen 1. EG-Konformitätserklärung nach Anhang II A der Richtlinie

Mehr

EMV und CE-Konformität

EMV und CE-Konformität Suva Bereich Technik Peter Kocher www.suva.ch/certification peter.kocher@suva.ch Baumusterprüfungen von - Maschinen - Sicherheitsbauteilen - Niederspannungs-Schaltgeräten - PSA gegen Absturz Beratung zur

Mehr

(Veröffentlichung der Titel und der Bezugsnummern der harmonisierten Normen im Sinne der Harmonisierungsrechtsvorschriften

(Veröffentlichung der Titel und der Bezugsnummern der harmonisierten Normen im Sinne der Harmonisierungsrechtsvorschriften C 460/6 DE Amtsblatt der Europäischen Union 9.12.2016 Mitteilung der Kommission im Rahmen der Durchführung der Richtlinie 2014/53/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über die Harmonisierung der

Mehr

Mitteilung der Kommission im Rahmen der Durchführung der Richtlinie 98/79/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über In-vitro-Diagnostika

Mitteilung der Kommission im Rahmen der Durchführung der Richtlinie 98/79/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über In-vitro-Diagnostika C 173/136 DE Amtsblatt der Europäischen Union 13.5.2016 Mitteilung der Kommission im Rahmen der Durchführung der Richtlinie 98/79/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über In-vitro-Diagnostika

Mehr

Mitteilung der Kommission im Rahmen der Durchführung der Richtlinie 98/79/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über In-vitro-Diagnostika

Mitteilung der Kommission im Rahmen der Durchführung der Richtlinie 98/79/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über In-vitro-Diagnostika C 389/62 DE Amtsblatt der Europäischen Union 17.11.2017 Mitteilung der Kommission im Rahmen der Durchführung der Richtlinie 98/79/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über In-vitro-Diagnostika

Mehr

Anforderungen aus regulatorischer Sicht an die Normung und Standardisierung der IKT

Anforderungen aus regulatorischer Sicht an die Normung und Standardisierung der IKT Anforderungen aus regulatorischer Sicht an die Normung und Standardisierung der IKT Annegret Kübler-Bork, Referatsleiterin Berlin, 30. Oktober 2014 www.bundesnetzagentur.de New Approach EMV-Richtlinie

Mehr

Agenda. Integration der CE-Prozesse im Unternehmen -Verfahren und Verantwortlichkeiten- Ziel des Vortrages. Vorteile der Integration

Agenda. Integration der CE-Prozesse im Unternehmen -Verfahren und Verantwortlichkeiten- Ziel des Vortrages. Vorteile der Integration Integration der CE-Prozesse im Unternehmen -Verfahren und Verantwortlichkeiten- 1 Agenda 1 2 3 4 5 Ziel des Vortrages Vorteile der Integration Hat sich etwas geändert in den Managementnormen? Praktische

Mehr

EU-Konformitätserklärungen

EU-Konformitätserklärungen EU-Konformitätserklärungen Eine EU-Konformitätserklärung sagt aus, dass das betreffende Gerät/das elektrische Betriebsmittel/die Funkanlage den Anforderungen der zutreffenden Richtlinien entspricht. Es

Mehr

(Veröffentlichung der Titel und der Bezugsdaten der europäischen Normen im Rahmen der Richtlinie) (Text von Bedeutung für den EWR) (2015/C 014/03)

(Veröffentlichung der Titel und der Bezugsdaten der europäischen Normen im Rahmen der Richtlinie) (Text von Bedeutung für den EWR) (2015/C 014/03) 16.1.2015 DE Amtsblatt der Europäischen Union C 14/29 Mitteilung der Kommission im Rahmen der Durchführung der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. Dezember 2001 über

Mehr

Inhaltsverzeichnis. 1 Einleitung...1

Inhaltsverzeichnis. 1 Einleitung...1 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung...1 2 Zertifizierung und Akkreditierung für effiziente Wirtschaftskreisläufe...3 2.1 Grundlegende Systembeschreibung...3 2.1.1 Ziel des Systems...3 2.1.2 Genereller Aufbau

Mehr

Zertifizierung und Akkreditierung technischer Produkte

Zertifizierung und Akkreditierung technischer Produkte Jürgen Ensthaler Kai Strübbe Leonie Bock Zertifizierung und Akkreditierung technischer Produkte Ein Handlungsleitfaden für Unternehmen Mit 57 Abbildungen 4u Spri inger 1 Einleitung 1 2 Zertifizierung und

Mehr

Verordnung über Medizinprodukte - MPV (Medizinprodukte-Verordnung)

Verordnung über Medizinprodukte - MPV (Medizinprodukte-Verordnung) Verordnung über Medizinprodukte - MPV (Medizinprodukte-Verordnung) Vom 20. Dezember 2001,Bundesgesetzblatt I Nr. 72, S. 3854 22. Dezember 2001, geändert durch Bundesgesetzblatt I S. 4456 vom 4. Dezember

Mehr

Das CE-Tool dient der Unterstützung von Aktualitätsprüfungen für harmonisierte Normen im Sinne der CE-Richtlinien.

Das CE-Tool dient der Unterstützung von Aktualitätsprüfungen für harmonisierte Normen im Sinne der CE-Richtlinien. Hinweise zum CE-Tool 1. Einleitung Das CE-Tool dient der Unterstützung von Aktualitätsprüfungen für harmonisierte Normen im Sinne der CE-Richtlinien. Alle angezeigten Ergebnisse und Auswertungen erfolgen

Mehr

CE-Kennzeichnung und EG-Konformität in der Praxis Überblick und Grundlagen

CE-Kennzeichnung und EG-Konformität in der Praxis Überblick und Grundlagen CE-Kennzeichnung und EG-Konformität in der Praxis Überblick und Grundlagen B e g r i f f s e r k l ä r u n g Was ist EG-Konformität / CE-Kennzeichnung? CE = Communauté Européenne (Europäische Wirtschaftsgemeinschaft)

Mehr

enreg. Institut für Energie- und Regulierungsrecht Berlin - Jahrestagung

enreg. Institut für Energie- und Regulierungsrecht Berlin - Jahrestagung / enreg. Institut für Energie- und Regulierungsrecht Berlin - Jahrestagung Das europäische Produktrecht für den Energiesektor im Gefüge der gesetzlichen Regulierung des europäischen Binnenmarktes Dr. Susanne

Mehr

Die Vollständigkeit der technischen Unterlagen

Die Vollständigkeit der technischen Unterlagen Bundesamt für Kommunikation BAKOM Abteilung Radio Monitoring und Anlagen RA Sektion Elektromagnetische Verträglichkeit EMV Die Vollständigkeit der technischen Unterlagen swisst.meeting, Fachtagung EMV

Mehr

Die neue Funkanlagenrichtlinie. Diese Liberalisierung fand im Wesentlichen in zwei Schritten statt:

Die neue Funkanlagenrichtlinie.  Diese Liberalisierung fand im Wesentlichen in zwei Schritten statt: 2 Die neue Funkanlagenrichtlinie Historische Entwicklung des Telekommunikationsrechts Das Post- und Fernmeldewesen gilt seit jeher als öffentliche Aufgabe des Staats. In den meisten Fällen hatte diese

Mehr

RED Richtlinie Radio Equipment Directive

RED Richtlinie Radio Equipment Directive RED RICHTLINIE RED Richtlinie Radio Equipment Directive RICHTLINIE 2014/53/EU Josip Horvat Bereichsleiter EMV Labor Die RED Richtlinie löste zum 12.06.2016 die bisherige R&TTE Richtlinie ab (Übergangsfrist

Mehr

Arbeitsgebiet: Grundlagen. Verzeichnis der anwendbaren Richtlinien und Normen für elektrische Betriebsmittel

Arbeitsgebiet: Grundlagen. Verzeichnis der anwendbaren Richtlinien und Normen für elektrische Betriebsmittel Arbeitsgebiet: Grundlagen Verzeichnis der anwendbaren Richtlinien und Normen für elektrische Betriebsmittel Akkreditierte Zertifizierungsstelle SCESp 0008 Bestell-Nr. CE10-1.d Europäisch notifiziert, Kenn-Nr.

Mehr

Das Tool zur Konformitätsbewertung von Maschinen und Anlagen von Pichler Andreas BSc, MSc. betreut von: Dr. Hans Tschürtz MSc, MSc

Das Tool zur Konformitätsbewertung von Maschinen und Anlagen von Pichler Andreas BSc, MSc. betreut von: Dr. Hans Tschürtz MSc, MSc Das Tool zur Konformitätsbewertung von Maschinen und Anlagen von Pichler Andreas BSc, MSc betreut von: Dr. Hans Tschürtz MSc, MSc Einleitung > Hersteller sowie Betreiber müssen die Richtlinienkonformität

Mehr

(Veröffentlichung der Titel und der Bezugsdaten der europäischen Normen im Rahmen der Richtlinie) (Text von Bedeutung für den EWR) (2017/C 267/03)

(Veröffentlichung der Titel und der Bezugsdaten der europäischen Normen im Rahmen der Richtlinie) (Text von Bedeutung für den EWR) (2017/C 267/03) 11.8.2017 DE Amtsblatt der Europäischen Union C 267/7 Mitteilung der Kommission im Rahmen der Durchführung der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die allgemeine Produktsicherheit

Mehr

Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG 1. GPSGV. Siemens AG Alle Rechte vorbehalten.

Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG 1. GPSGV. Siemens AG Alle Rechte vorbehalten. Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG 1. GPSGV Hintergründe ganz allgemein Verbesserung / Beibehaltung des Sicherheitsniveaus Abbau von Handelshemmnissen. Gewährleistung des freien Warenverkehrs in der

Mehr

DELEGIERTER BESCHLUSS DER KOMMISSION. vom

DELEGIERTER BESCHLUSS DER KOMMISSION. vom EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 11.9.2017 C(2017) 6054 final DELEGIERTER BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 11.9.2017 zur Änderung des Anhangs V der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und

Mehr

Handgeführte Rasenmäher (mit Verbrennungsmotor)

Handgeführte Rasenmäher (mit Verbrennungsmotor) Leitfaden zur Konformitätsbewertung 1. Überarbeitung, 09/2016 Handgeführte Rasenmäher (mit Verbrennungsmotor) Deutsche Übersetzung: Industrieverband Garten e.v. - IVG Wiesenstr. 21 a1, 40549 Düsseldorf,

Mehr

Arbeitsgebiet: Grundlagen. EG-Konformitätserklärungen für Maschinen und Einbauerklärungen für unvollständige Maschinen - Beispiele

Arbeitsgebiet: Grundlagen. EG-Konformitätserklärungen für Maschinen und Einbauerklärungen für unvollständige Maschinen - Beispiele Arbeitsgebiet: Grundlagen EG-Konformitätserklärungen für Maschinen und Einbauerklärungen für unvollständige Maschinen - Beispiele Akkreditierte Zertifizierungsstelle SCESp 0008 Bestell-Nr. CE08-17.d Europäisch

Mehr

Hersteller-Konformitätserklärung

Hersteller-Konformitätserklärung Hersteller-Konformitätserklärung Dokumenten-Nr. Monat, Jahr: EUKE- M8 Juni 2016 Für das nachfolgend bezeichnete Erzeugnis Bezeichnung Modell-Nr: M8x1 Rundsteckverbinder wird hiermit erklärt, dass das Erzeugnis

Mehr

Hersteller-Konformitätserklärung

Hersteller-Konformitätserklärung Hersteller-Konformitätserklärung Dokumenten-Nr. Monat, Jahr: EUKE- M12 Juni 2016 Für das nachfolgend bezeichnete Erzeugnis Bezeichnung Modell-Nr: M12x1 Rundsteckverbinder wird hiermit erklärt, dass das

Mehr

Rasenmäher (handgeführt, batteriebetrieben)

Rasenmäher (handgeführt, batteriebetrieben) Leitfaden zur Konformitätsbewertung Ausgabe 09/2016 Rasenmäher (handgeführt, batteriebetrieben) Deutsche Übersetzung : Industrieverband Garten e.v. - IVG Wiesenstr. 21 a1, 40549 Düsseldorf, Deutschland

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION

EUROPÄISCHE KOMMISSION 9.10.2015 DE Amtsblatt der Europäischen Union C 335/1 IV (Informationen) INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION EUROPÄISCHE KOMMISSION Mitteilung der Kommission

Mehr

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt 0.110.034.24 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2004 Nr. 17 ausgegeben am 16. Januar 2004 Kundmachung vom 13. Januar 2004 des Beschlusses Nr. 32/2003 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Beschluss

Mehr

RED Funkanlagen statt bisher R&TTE

RED Funkanlagen statt bisher R&TTE DVSI Information RED Funkanlagen statt bisher R&TTE (DVSI-Seminarthema am 10.04.15, 02.10.15, 07.04.16,001.12.16 und 06.04.17) Q u a l i t ä t s m a n a g e m e n t / Q u a l i t ä t s s i c h e r u n

Mehr

CE-Kennzeichnungsvorschriften beim Import (aus China)

CE-Kennzeichnungsvorschriften beim Import (aus China) CE-Kennzeichnungsvorschriften beim Import (aus China) Ing. Curt Schmidt cschmidt@t4u.at WKO Wien, 5. Mai 2018 Ing. SCHMIDT Curt Selbstständiger Consultant Consulting: EU-Richtlinien, CE-Kennzeichnung,

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION BINNENMARKT, INDUSTRIE, UNTERNEHMERTUM UND KMU

EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION BINNENMARKT, INDUSTRIE, UNTERNEHMERTUM UND KMU EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION BINNENMARKT, INDUSTRIE, UNTERNEHMERTUM UND KMU Brüssel, 1. Februar 2019 FRAGEN UND ANTWORTEN ZUM AUSTRITT DES VEREINIGTEN KÖNIGREICHS AUS DER EUROPÄISCHEN UNION

Mehr

Rasentrimmer und Rasenkantentrimmer (handgehalten, elektrisch netzbetrieben)

Rasentrimmer und Rasenkantentrimmer (handgehalten, elektrisch netzbetrieben) Leitfaden zur Konformitätsbewertung Ausgabe 09/2016 Rasentrimmer und Rasenkantentrimmer (handgehalten, elektrisch netzbetrieben) Deutsche Übersetzung : Industrieverband Garten e.v. - IVG Wiesenstr. 21

Mehr

EMV-Richtlinie 2004 EMV-Verantwortung des Anlagenerrichters

EMV-Richtlinie 2004 EMV-Verantwortung des Anlagenerrichters D-A-CH - Sitzung, Appenzell, CH 24.-25. August 2006 EMV-Richtlinie 2004 Ein Diskussionsbeitrag Alfred Mörx diam-consult Technisches Büro für Physik Pretschgasse 21/2/10 A-1110 Wien/Österreich Tel.: +43-(0)1-769-67-50-12

Mehr

Die Zusammenarbeit in europäischen Gremien des gesetzlichen Messwesens

Die Zusammenarbeit in europäischen Gremien des gesetzlichen Messwesens Vollversammlung für das Eichwesen 21. November 2007, Braunschweig Die Zusammenarbeit in europäischen Gremien des gesetzlichen Messwesens Wilfried Schulz Physikalisch-Technische Bundesanstalt Braunschweig

Mehr

Rasenmäher (handgeführt elektrisch netzbetrieben)

Rasenmäher (handgeführt elektrisch netzbetrieben) Leitfaden zur Konformitätsbewertung 1. Überarbeitung, 09/2016 Rasenmäher (handgeführt elektrisch netzbetrieben) Deutsche Übersetzung : Industrieverband Garten e.v. - IVG Wiesenstr. 21 a1, 40549 Düsseldorf,

Mehr

Galvanik- und Anodisieranlagen Sicherheitsanforderungen. Entstehungsgeschichte einer Europäischen Produktnorm

Galvanik- und Anodisieranlagen Sicherheitsanforderungen. Entstehungsgeschichte einer Europäischen Produktnorm Galvanik- und Anodisieranlagen Sicherheitsanforderungen Entstehungsgeschichte einer Europäischen Produktnorm Dipl. Ing. Helmut Stiegler November 2017 1 Der Anlass: Veröffentlichung der Maschinenrichtlinie

Mehr

CE = Always Safety?? Bedeutet CE immer auch Sicherheit??

CE = Always Safety?? Bedeutet CE immer auch Sicherheit?? CE = Always Safety?? Bedeutet CE immer auch Sicherheit?? Dr. Wolfgang Kreinberg Quelle: VDI Nachrichten 1/18 "Die CE-Kennzeichnung auf Industrieerzeugnissen bedeutet, daß die natürliche oder juristische

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR) 9.8.2007 7.7.2010 9.10.1999. EN 12322:1999/A1:2001 31.7.2002 Anmerkung 3 Datum abgelaufen (30.4.2002) 19.8.

(Text von Bedeutung für den EWR) 9.8.2007 7.7.2010 9.10.1999. EN 12322:1999/A1:2001 31.7.2002 Anmerkung 3 Datum abgelaufen (30.4.2002) 19.8. C 22/30 Amtsblatt der Europäischen Union 24.1.2013 Mitteilung der Kommission im Rahmen der Durchführung der Richtlinie 98/79/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Oktober 1998 über In-vitro-Diagnostika

Mehr

Kettensägen (elektrisch netz- und batteriebetrieben)

Kettensägen (elektrisch netz- und batteriebetrieben) Leitfaden zur Konformitätsbewertung Ausgabe 09/2016 Kettensägen (elektrisch netz- und batteriebetrieben) Deutsche Übersetzung : Industrieverband Garten e.v. - IVG Wiesenstr. 21 a1, 40549 Düsseldorf, Deutschland

Mehr

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) MPV Ausfertigungsdatum: 20.12.2001 Vollzitat: "Medizinprodukte-Verordnung vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), die zuletzt durch Artikel

Mehr

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte- Verordnung - MPV) vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I. S. 3854)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte- Verordnung - MPV) vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I. S. 3854) Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte- Verordnung - MPV) vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I. S. 3854) Auf Grund des 37 Abs. 1, 8 und 11 des Medizinproduktegesetzes vom 2. August 1994 (BGBl. I. S.

Mehr

089405/EU XXIV. GP. Eingelangt am 31/07/12 RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 30. Juli 2012 (31.07) (OR. en) 12991/12 ENV 654 ENT 191

089405/EU XXIV. GP. Eingelangt am 31/07/12 RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 30. Juli 2012 (31.07) (OR. en) 12991/12 ENV 654 ENT 191 089405/EU XXIV. GP Eingelangt am 31/07/12 RAT DER EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 30. Juli 2012 (31.07) (OR. en) 12991/12 ENV 654 ENT 191 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum:

Mehr

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN L 146/1 II (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2016/879 DER KOMMISSION vom 2. Juni 2016 zur Festlegung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 des Europäischen

Mehr

Infoblatt Sicherheit von Maschinen

Infoblatt Sicherheit von Maschinen Infoblatt Sicherheit von Maschinen Die vom Hersteller zu erfüllenden Sicherheitsanforderungen an Maschinen sind ab dem 29.12.2009 in der neuen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG geregelt. Eine aktuelle Version

Mehr

EMV und CE-Konformität

EMV und CE-Konformität Suva Bereich Technik Peter Kocher www.suva.ch/certification peter.kocher@suva.ch Baumusterprüfungen von - Maschinen - Sicherheitsbauteilen - Niederspannungs-Schaltgeräten - PSA gegen Absturz Beratung zur

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION

EUROPÄISCHE KOMMISSION 24.1.2013 Amtsblatt der Europäischen Union C 22/1 IV (Informationen) INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION EUROPÄISCHE KOMMISSION Mitteilung der Kommission

Mehr

Heckenscheren (elektrisch netz- und batteriebetrieben)

Heckenscheren (elektrisch netz- und batteriebetrieben) Leitfaden zur Konformitätsbewertung Ausgabe 09/2016 Heckenscheren (elektrisch netz- und batteriebetrieben) Deutsche Übersetzung : Industrieverband Garten e.v. - IVG Wiesenstr. 21 a1, 40549 Düsseldorf,

Mehr

ANLAGE IV EU-BAUMUSTERPRÜFUNG FÜR AUFZÜGE UND SICHERHEITSBAUTEILE FÜR AUFZÜGE

ANLAGE IV EU-BAUMUSTERPRÜFUNG FÜR AUFZÜGE UND SICHERHEITSBAUTEILE FÜR AUFZÜGE 1 von 5 ANLAGE IV EU-BAUMUSTERPRÜFUNG FÜR AUFZÜGE UND SICHERHEITSBAUTEILE FÜR AUFZÜGE (Modul B) A. EU-Baumusterprüfung für Sicherheitsbauteile für Aufzüge 1. Die EU-Baumusterprüfung ist der Teil des Konformitätsbewertungsverfahrens,

Mehr

EN CE statt Zulassung

EN CE statt Zulassung Seite 1 von 6 Dipl.-Ing. (FH) ift Rosenheim Chancen für Hersteller und Handel durch neue Absatzmärkte in Europa 1 Produktnorm ebnet den Weg zu neuen Absatzmärkten 1.1 Neue Regeln müssen beachtet werden

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2016 Ausgegeben am 22. Jänner 2016 Teil II

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2016 Ausgegeben am 22. Jänner 2016 Teil II 1 von 4 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2016 Ausgegeben am 22. Jänner 2016 Teil II 21. Verordnung: Niederspannungsgeräteverordnung 2015 NspGV 2015 [CELEX-Nr.: 32014L0035] 21. Verordnung

Mehr

Leseprobe zum Download

Leseprobe zum Download Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen

Mehr

Hinweis: Neu eingestellte und aktualisierte Normen sind grau hinterlegt.

Hinweis: Neu eingestellte und aktualisierte Normen sind grau hinterlegt. Normen über Produkte nach der Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit Verzeichnis 1: Harmonisierter Bereich Teil 20 1) Auf der Grundlage des Artikels 3 Absatz 2 Unterabsatz 2 der Richtlinie 2001/95/EG

Mehr

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION. vom

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION. vom EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 24.11.2016 C(2016) 7495 final DELEGIERTE VERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION vom 24.11.2016 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1675 der Kommission zur

Mehr

Gartenblasgeräte, -sauggeräte und Blas-/sauggeräte (elektrisch netzbetrieben)

Gartenblasgeräte, -sauggeräte und Blas-/sauggeräte (elektrisch netzbetrieben) Leitfaden zur Konformitätsbewertung Rev. 01, Ausgabe 04/2018 Gartenblasgeräte, -sauggeräte und Blas-/sauggeräte (elektrisch netzbetrieben) Deutsche Übersetzung : Industrieverband Garten e.v. - IVG Wiesenstr.

Mehr

Hinweis: Neu eingestellte und aktualisierte Normen sind grau hinterlegt.

Hinweis: Neu eingestellte und aktualisierte Normen sind grau hinterlegt. Normen über Produkte nach der Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit Verzeichnis 1: Harmonisierter Bereich Teil 20 1) Auf der Grundlage des Artikels 3 Absatz 2 Unterabsatz 2 der Richtlinie 2001/95/EG

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION

EUROPÄISCHE KOMMISSION 14.3.2014 Amtsblatt der Europäischen Union C 76/1 IV (Informationen) INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION EUROPÄISCHE KOMMISSION Mitteilung der Kommission

Mehr

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES RATES

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 5.2.2013 COM(2013) 46 final 2013/0026 (NLE) Vorschlag für eine RICHTLINIE DES RATES zur Änderung der Richtlinie 98/8/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zwecks

Mehr

(Veröffentlichung der Titel und der Bezugsnummern der harmonisierten Normen im Sinne der Harmonisierungsrechtsvorschriften

(Veröffentlichung der Titel und der Bezugsnummern der harmonisierten Normen im Sinne der Harmonisierungsrechtsvorschriften 9.9.2016 DE Amtsblatt der Europäischen Union C 332/117 Mitteilung der Kommission im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie 2013/53/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Sportboote und Wassermotorräder

Mehr

Brettschichtholz und Balkenschichtholz nach europäischer Produktnorm

Brettschichtholz und Balkenschichtholz nach europäischer Produktnorm Studiengemeinschaft Holzleimbau e.v. Heinz-Fangman-Str. 2 42287 Wuppertal Brettschichtholz und Balkenschichtholz nach europäischer Produktnorm Dr.-Ing. Tobias Wiegand, GF Studiengemeinschaft Holzleimbau

Mehr

Brandschutzprüfungen und -klassifizierungen in Europa

Brandschutzprüfungen und -klassifizierungen in Europa Professor Gunter Hoppe Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt), Berlin Brandschutzprüfungen und -klassifizierungen in Europa Einführung und Anwendung in Deutschland 1 Einleitung Bereits seit mehr als

Mehr

Verordnung (EU) Nr. 305/2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten (EU-BauPVO)

Verordnung (EU) Nr. 305/2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten (EU-BauPVO) November 2013 Aktualisierung (Stand 7/2016) Verordnung (EU) Nr. 305/2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten (EU-BauPVO) Frequently Asked Questions Teil I VORBEMERKUNG

Mehr

Das kleine Baurecht Lexikon für Errichter von Aufzugsschachtentlüftungssystemen.

Das kleine Baurecht Lexikon für Errichter von Aufzugsschachtentlüftungssystemen. Das kleine Baurecht Lexikon für Errichter von Aufzugsschachtentlüftungssystemen www.bluekit.eu Kurzerklärungen zu rechtlichen Fachbegriffen der Inhalt ist auf das Wesentliche beschränkt und erhebt keinen

Mehr

Sicherheit von technischen Einrichtungen und Produkten

Sicherheit von technischen Einrichtungen und Produkten Sicherheit von technischen Einrichtungen und Produkten STEG Seit dem 1.Juli 1995 ist das revidierte Bundesgesetz über die Sicherheit von technischen Einrichtungen und Geräten (STEG) in Kraft. Angesprochen

Mehr

Verzeichnis der anwendbaren Richtlinien und Normen für persönliche Schutzausrüstungen (PSA) für Ausrüstungen zum Schutz gegen Stürze aus der Höhe

Verzeichnis der anwendbaren Richtlinien und Normen für persönliche Schutzausrüstungen (PSA) für Ausrüstungen zum Schutz gegen Stürze aus der Höhe Arbeitsgebiet: Grundlagen Verzeichnis der anwendbaren Richtlinien und Normen für Ausrüstungen zum Schutz gegen Stürze aus der Höhe Akkreditierte Zertifizierungsstelle SCESp 008 BestellNr. CE976.d Europäisch

Mehr

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 21. März 2017 (OR. en)

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 21. März 2017 (OR. en) Rat der Europäischen Union Brüssel, den 21. März 2017 (OR. en) 7529/17 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Eingangsdatum: 20. März 2017 Empfänger: Nr. Komm.dok.: Betr.: MI 258 ENT 76 COMPET 201 DELACT 55 Herr

Mehr

Leitfaden zur CE-Kennzeichnung

Leitfaden zur CE-Kennzeichnung Leitfaden zur CE-Kennzeichnung 1 Einleitung Ein wesentliches Ziel der Europäischen Gemeinschaft ist es, den freien Warenverkehr innerhalb Europas zu gewährleisten und technische Handelshemmnisse abzubauen.

Mehr

Rechtsvorschriftenmanagement mit Perinorm Perinorm-Anwendertreffen am

Rechtsvorschriftenmanagement mit Perinorm Perinorm-Anwendertreffen am Rechtsvorschriftenmanagement mit Perinorm Perinorm-Anwendertreffen am 13.09.2016 www.powersolutions.danfoss.com Ausgangssituation im Jahr 2011 (Sauer-)Danfoss in Neumünster führt ein Integriertes Managementsystem

Mehr

Maschinenrichtlinie Erfahrungen der Marktüberwachung und Schnittstelle zum Arbeitsschutz

Maschinenrichtlinie Erfahrungen der Marktüberwachung und Schnittstelle zum Arbeitsschutz Maschinenrichtlinie Erfahrungen der Marktüberwachung und Schnittstelle zum Arbeitsschutz Dipl.-Ing. Ludwig Finkeldei Kongress betrieblicher Arbeits- und Gesundheitsschutz 03.September 2009 Überblick der

Mehr

(Veröffentlichung der Titel und der Bezugsnummern der harmonisierten Normen im Sinne der Harmonisierungsrechtsvorschriften

(Veröffentlichung der Titel und der Bezugsnummern der harmonisierten Normen im Sinne der Harmonisierungsrechtsvorschriften C 14/36 DE Amtsblatt der Europäischen Union 16.1.2015 Mitteilung der Kommission im Rahmen der Durchführung der Richtlinie 90/385/EWG des Rates vom 20. Juni 1990 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der

Mehr

DELEGIERTER BESCHLUSS (EU) / DER KOMMISSION. vom

DELEGIERTER BESCHLUSS (EU) / DER KOMMISSION. vom EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 19.2.2018 C(2018) 884 final DELEGIERTER BESCHLUSS (EU) / DER KOMMISSION vom 19.2.2018 über die anwendbaren Systeme zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit

Mehr

Arbeitsgebiet: Grundlagen. Beispiele für EG-Konformitätserklärungen für Maschinen, unvollständige Maschinen und Persönliche Schutzausrüstungen (PSA)

Arbeitsgebiet: Grundlagen. Beispiele für EG-Konformitätserklärungen für Maschinen, unvollständige Maschinen und Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) Arbeitsgebiet: Grundlagen Beispiele für EG-Konformitätserklärungen für Maschinen, unvollständige Maschinen und Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) Akkreditierte Zertifizierungsstelle SCESp 008 Bestell-Nr.

Mehr

Mitteilung zur Perinorm-Ausgabe August 2016

Mitteilung zur Perinorm-Ausgabe August 2016 Hotline/Tel: + 49 (0) 30 26 01-26 68 - Hotline/Email: hotline@beuth.de - News: www.beuth.de/emedia Mitteilung zur Perinorm-Ausgabe August 2016 hll/svi 2016-07-18 Sehr geehrter Perinorm-Anwender, 1. Termine

Mehr

Garantie- und Haftungsausschluss von

Garantie- und Haftungsausschluss von Garantie- und Haftungsausschluss von www.gischem.de Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Daten von GisChem zwar sorgfältig erstellt und gepflegt werden, jedoch keine Garantie für die Richtigkeit

Mehr

Wärmedämmstoffe aus expandiertem Polystyrol (EPS) nach DIN EN 13163:

Wärmedämmstoffe aus expandiertem Polystyrol (EPS) nach DIN EN 13163: 01.08.2016 III 14-1.23.15-24/16 Z-23.15-1862 1. August 2016 TERMO ORGANIKA Sp. z o.o. ul. Boleslawa Prusa 33 30-117 KRAKÓW POLEN 27. März 2020 Wärmedämmstoffe aus expandiertem Polystyrol (EPS) nach DIN

Mehr

Stellungnahme zum Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung und der Behindertengleichstellungsverordnung

Stellungnahme zum Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung und der Behindertengleichstellungsverordnung Deutscher Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e.v. Frauenbergstraße 8 D-35039 Marburg Stellungnahme zum Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung

Mehr

VFA-Interlift e.v. Stand der europäischen und nationalen Regelsetzung. Jan König Referent Normen und Richtlinien.

VFA-Interlift e.v. Stand der europäischen und nationalen Regelsetzung. Jan König Referent Normen und Richtlinien. VFA-Interlift e.v. Stand der europäischen und nationalen Regelsetzung Jan König Referent Normen und Richtlinien TOPICS Richtlinien Normen Gesetze und Verordnungen Regeln und Nationales Richtlinien Einführung

Mehr

(Veröffentlichung der Titel und der Bezugsnummern der harmonisierten Normen im Sinne der Harmonisierungsrechtsvorschriften

(Veröffentlichung der Titel und der Bezugsnummern der harmonisierten Normen im Sinne der Harmonisierungsrechtsvorschriften C 14/74 DE Amtsblatt der Europäischen Union 16.1.2015 Mitteilung der Kommission im Rahmen der Durchführung der Richtlinie 98/79/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Oktober 1998 über In-vitro-Diagnostika

Mehr

Die neue ATEX-Richtlinie 2014/34/EU Hans Christian Simanski

Die neue ATEX-Richtlinie 2014/34/EU Hans Christian Simanski Die neue ATEX-Richtlinie 2014/34/EU Hans Christian Simanski Die neue ATEX-Richtlinie 2014/34/EU BTEX ;-) Weshalb der Wechsel? Übergang zur neuen Richtlinie Was bleibt gleich? Was ändert sich? Hersteller

Mehr