Die Zukunft der GAP nach 2013 : Copa-Cogecas Vorschläge zum Greening und zu grünem Wachstum

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1 Die Zukunft der GAP nach 2013 : Copa-Cogecas Vorschläge zum Greening und zu grünem Wachstum

2 Es ist wichtig, dass die GAP nach 2013 auf die Bewältigung der Herausforderungen zugeschnitten ist, die in den nächsten Jahren auf den Landwirtschaftssektor zukommen. An erster Stelle unter diesen Herausforderungen steht die Sicherung der Versorgung mit Lebensmitteln vor dem Hintergrund der weltweit steigenden Nachfrage, schwindender Boden- und Wasserressourcen und des Klimawandels. Es ist auch essentiell wichtig, dass der Landwirtschaftssektor zu dringend notwendigem Wirtschaftswachstum und Beschäftigung in Europa beiträgt. Der beste Weg zur Erreichung dieser beiden miteinander verbundenen Ziele liegt im grünen Wachstum der Umsetzung von Maßnahmen, mit denen Landwirte in die Lage versetzt werden, ihre Effizienz und ihre Produktivität auf ökologisch nachhaltige Weise und unter gleichzeitiger Bekämpfung des Klimawandels zu verbessern. Der wichtigste neue Vorschlag der Kommission in ihren Reformvorschlägen zur GAP ist das Greening. Copa-Cogeca akzeptiert die Einführung des Greenings in der ersten Säule, ist aber der Ansicht, dass Umweltnutzen auf andere Weise als über die von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen wirksamer und mit weniger schädlichen Auswirkungen auf die Produktionskapazität, die Kosten und die Wettbewerbsfähigkeit erreicht werden kann. Copa-Cogecas spezifische Vorschläge zum Greening sind unten im ersten Abschnitt aufgeführt. Allerdings wird das Greening weder die Ernährungssicherheit garantieren noch den Landwirten bei der Verbesserung ihrer Effizienz oder bei ihrem Beitrag zu Wachstum helfen. Daher ist es von größter Wichtigkeit, dafür zu sorgen, dass die neue GAP auch echte Maßnahmen für grünes Wachstum fördert. Die Förderung innovativer Lösungen, die zu effizienter und wettbewerbsfähiger Produktion beitragen und gleichzeitig positive Auswirkungen auf die Umwelt und den Klimawandel haben, wird oft Investitionen und ein mehrjähriges Engagement der Landwirte erfordern. Aus diesem Grund hat Copa-Cogeca gefordert, das Greening in der ersten Säule durch eine Maßnahme in der zweiten Säule zur Förderung grünen Wachstums in den Betrieben zu ergänzen. Copa-Cogecas spezifische Vorschläge sind unten im zweiten Abschnitt aufgeführt. Copa-Cogeca fordert den Rat, das Europäische Parlament und die Kommission auf, die unten aufgeführten Vorschläge in den aktuellen Diskussionen zur zukünftigen GAP zu berücksichtigen. 2

3 Greening in der ersten Säule Copa-Cogeca unterstützt die Einführung von Greeningmaßnahmen in der ersten Säule, sofern folgende Prinzipien eingehalten werden: Angesichts der notwendigen Sicherung der Ernährungssicherheit sollten die Maßnahmen zumindest nicht die Produktionskapazität der Landwirte untergraben. Landwirte sollten die Wahl unter verschiedenen Maßnahmen haben, so dass sie je nach der jeweiligen Situation ihres Betriebs den effektivsten und effizientesten Weg zur Erreichung realen Umweltnutzens wählen können. Um sicherzustellen, dass keine Wettbewerbsverzerrungen entstehen, sollten die Landwirte aus einer EU-weiten Maßnahmenliste auswählen können. Die Maßnahmen sollten leicht zu kontrollieren und einfach zu verwalten sein. Die Maßnahmen sollten sich auch so wenig wie möglich mit Agrar-Umwelt-Maßnahmen überschneiden, damit der Umweltnutzen, den Landwirte im Rahmen der zweiten Säule erbringen, nicht untergraben wird. Aus diesen Gründen sollte die Anzahl der Maßnahmen auf ein unerlässliches Minimum beschränkt und gleichzeitig der Vielfalt der regionalen Bedingungen und Sektoren in der EU Rechnung getragen werden. Die vorgeschlagene Auflage, einen Teil des nationalen Finanzrahmens der Mitgliedstaaten für das Greening zu reservieren, kann nur dann akzeptiert werden, wenn die oben genannten Prinzipien eingehalten werden. Desweiteren sollten die Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, diesen Greening-Anteil falls gewünscht auf die individuellen Zahlungen an den Landwirt und nicht auf den nationalen Finanzrahmen insgesamt anzuwenden. Alle nicht ausgeschöpften Mittel des Greenings sollten beim Mitgliedstaat verbleiben und zur Finanzierung von Maßnahmen grünen Wachstums in Säule 2 verwendet werden. 3

4 Vorgeschlagene EU-weite Liste von Greening- Maßnahmen in Säule 1 Copa-Cogeca ist der Ansicht, dass die folgende Maßnahmenliste den oben genannten Prinzipien am besten entspricht und wirksameren Umweltnutzen erbringt als die Vorschläge der Kommission. Copa-Cogeca steht jedoch einer Diskussion sonstiger Maßnahmen offen gegenüber - vorausgesetzt, dass die obigen Prinzipien Beachtung finden. Landwirte, die ihm Rahmen der vorgeschlagenen Basiszahlungsregelung Anspruch auf eine Zahlung haben, müssten zwei Maßnahmen ihrer Wahl aus der untenstehenden EU-weiten Liste durchführen. Landwirte mit einem Betrieb von unter 3 Hektar müssten eine der sechs Maßnahmen durchführen. Diversifizierung der Kulturen: Landwirte müssen Kulturen von drei verschiedenen landwirtschaftlichen Kulturpflanzen auf ihrem Ackerland anbauen. Die Hauptkultur sollte nicht mehr als 70 % des Ackerlandes einnehmen und die zwei Hauptkulturen zusammen sollten nicht mehr als 97 % des Ackerlandes einnehmen. (d.h. die Nebenkultur muss mindestens 3 % anstelle der von der Kommission vorgeschlagenen 5 % einnehmen, um kleinen Gebieten Rechnung zu tragen, auf denen Ackerkulturen wie Flachs und Hanf angebaut werden könnten, die ansonsten verschwinden könnten). Die Kulturen für diese Greeningmaßnahme sind wie in Anhang 1 zu definieren. Wechselgrünland (siehe Definition in Anhang 1) sollte als Kultur in der Anbaudiversifizierung behandelt werden und den Nutzen von Gras sowie solche Landwirte berücksichtigen, die wenig Möglichkeit für den Anbau nicht-krautiger Kulturen haben. Als Ausnahme sollte Wechselgrünland daher bis zu 85 % anstatt bis zu 70 % der Fläche einnehmen dürfen. Die Anbauauflage von 3 Kulturen könnte für Landwirte, die aus stichhaltigen klimatischen Gründen nur unter Schwierigkeiten drei verschiedene Kulturen anbauen können oder über weniger als 3 Hektar Ackerland verfügen, auf zwei Kulturen reduziert werden. Anbau einer nicht aus Getreide bestehenden Zwischenfrucht auf mindestens 25 % und höchstens 70 % des Ackerlands des Betriebs, d.h. Anforderung von mindestens 2 Kulturen mit Nutzen für die Artenvielfalt und die Bodenqualität. Zwischenfrüchte sind laut Definition Ölsaaten oder Ölfrüchte, Eiweißpflanzen, Flachs, Hanf, Zuckerrüben, Kartoffeln, Baumwolle und Tabak (siehe auch Anhang 1). # # Erhalt von wenigstens 95 % der Fläche der Dauerkulturen (wie derzeit definiert) oder des Dauergrünlands (laut Definition 8 Jahre oder länger aus der Fruchtfolge herausgenommene Fläche - vollständige Definition in Anhang 1) oder von Kulturen im Nassanbau im Betrieb. Der Erhalt der Dauerkulturen wird zum Kommissionsvorschlag zum Erhalt von Dauergrünland hinzugefügt, da Obstbäume/-sträucher, Olivenhaine, Rebflächen etc. der Speicherung von Kohlenstoff ebenfalls zuträglich sind. Gleiches gilt auch für Reis, da hierdurch der Erhalt von Feuchtgebieten gefördert wird. Da Copa-Cogeca vorschlägt, dass die Landwirte ihre Greening-Maßnahme auswählen können sollten, wird das Greening nicht den Erhalt von Dauergrünland garantieren (d.h. es könnte die aktuelle regionale Anforderung schwächen). Daher 4

5 wird vorgeschlagen, die Auflage des Erhalts von Dauergrünland zu einem Teil der Cross-Compliance zu machen und wie bislang auf regionaler Ebene zu behandeln. Die von der Kommission vorgeschlagene Auflage für Landwirte, sicherzustellen, dass mindestens 7 % ihrer für Zahlungsansprüche in Betracht kommenden Flächen ökologische Vorrangflächen sind, widerspricht der Notwendigkeit, die Produktionskapazität angesichts der Besorgnisse hinsichtlich der weltweiten Ernährungssicherheit zu erhalten. Sie sollte daher durch die Option ersetzt werden, dass Landwirte mindestens 3 % der Fläche ihres Betriebs als ökologische Vorrangflächen erhalten. Diese sind in der Umweltverträglichkeitsprüfungs-Richtlinie als alle nicht landwirtschaftlich genutzten Flächen definiert, wobei Dauerweiden, Wiesen oder zeitweilig aus der Produktion herausgenommenes Land nicht dazugehören. Landwirte, die Agrar-Umwelt-Maßnahmen durchführen, sollten als per definitionem greeningkonform angesehen werden, sofern ihre Agrar-Umwelt-Maßnahmen über das Greening hinausgehen. Damit könnten Landwirte, die dies möchten, ihre Greening-Auflagen als Teil ihrer Agrar-Umwelt-Maßnahmen erfüllen. In diesem Fall müssten die Agrar-Umwelt-Maßnahmen solche Maßnahmen abdecken, die als äquivalent zu den Greening-Maßnahmen unter der ersten Säule eingestuft werden, jedoch nicht unbedingt mit ihnen identisch sind. Um jedoch die Gleichbehandlung aller Landwirte zu garantieren (d.h. Erhalt der Greeningzahlung unter der ersten Säule im Gegenzug zur Erfüllung der Greeningauflagen), würden Landwirte unter der zweiten Säule nur Zahlungen für die Durchführung von Agrar-Umwelt-Maßnahmen erhalten, die über die äquivalenten Greening- Anforderungen hinausgehen. Landwirte sollten auch als per definitionem greeningkonform angesehen werden, wenn sie die Auflagen eines anerkannten Zertifizierungssystems 1 erfüllen, das im Bereich Umwelt und Klimawandel über die Cross-Compliance hinausgeht und mindestens die gesamte Ackerfläche des Betriebs abdeckt. Viele Landwirte nehmen bereits an Systemen teil, deren Umweltauflagen über die Cross-Compliance hinausgehen. Dies sollte anerkannt werden. Diese Option sollte Landwirten eine zusätzliche Wahlmöglichkeit für die Erbringung von Umweltnutzen geben. Während das Zertifizierungssystem z.b. ein äquivalentes Maß an Umweltnutzen wie eine oder zwei Greeningoptionen erbringen sollte, kann dieser Nutzen über völlig unterschiedliche Arten von Maßnahmen erreicht werden. 1 Dieses sollte auch die EU-Leitlinien für eine gute Praxis für freiwillige Zertifizierungssysteme (2010/C341/04) erfüllen. 5

6 Maßnahmen zur Förderung grünen Wachstums Wenn die Landwirtschaft Ernährungssicherheit und ökologische Nachhaltigkeit gewährleisten und zum wirtschaftlichen Aufschwung der EU sowie zu mehr Arbeitsplätzen beitragen soll, ist es von zentraler Wichtigkeit, dass die neue GAP grünes Wachstum fördert. Maßnahmen grünen Wachstums, die oft ein mehrjähriges Engagement und Investitionen erfordern, können nicht durch das Greening in der ersten Säule erreicht werden. Copa-Cogeca wiederholt daher die Forderung nach der Einführung einer spezifischen, an die fünfte Priorität der Union gekoppelten Maßnahme unter der ländlichen Entwicklung mit der Bezeichnung Förderung grünen Wachstums in Betrieben und mit folgenden drei Hauptthemen: Anreize zur Erhöhung der Ressourceneffizienz (inkl. Düngemitteleffizienz, Effizienz in der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln, Wassereffizienz und reduzierter Wasserverschwendung) Anreize zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen Anreize zur Verbesserung der Kohlenstoffspeicherung in landwirtschaftlich genutzten Böden und in Biomasse Diese Maßnahme sollte sowohl Aktionen abdecken, die Investitionen beinhalten, als auch Aktionen, die mit jährlichen Zusatzkosten verbunden sind, und könnte folgende Praktiken fördern: Effizientere Nutzung von Regenwasser, verbesserte Bewässerungsmethoden, direkte Nutzung geothermischer Energie (z.b. zur Trocknung der Kulturen, Gewächshäuser), Präzisionslandwirtschaft, verbesserte Boden- und Grünlandbewirtschaftung, Agro-Forstwirtschaft oder die Nutzung von Reststoffen zu Bioenergie-/Industriezwecke im Betrieb oder außerhalb des Betriebs. Es gibt jedoch viele mögliche Lösungen. Einige ergeben sich aus der Europäischen Innovationspartnerschaft, deren Ziel darin liegt, Aktionen zur Förderung von Produktivität und Nachhaltigkeit vorzuschlagen. Dieses Ziel entspricht auch dem Ziel des grünen Wachstums. Die Kommission schlägt vor, dass gemeinsam von Landwirten, Forschern und Beratern über die EIP erarbeitete innovative Aktionen durch Maßnahmen der ländlichen Entwicklung umgesetzt werden könnten. Dennoch findet man in den Kommissionsvorschlägen für die ländliche Entwicklung keine Maßnahme, die speziell das kombinierte Ziel der Erreichung von Produktivität und Nachhaltigkeit fördert. Eine spezifische Maßnahme zur Förderung grünen Wachstums würde diese Lücke schließen und die Bedeutung dieses Ziels hervorheben. 6

7 Anhang 1 Definition einer Kultur zum Zweck der Diversifizierung der Kulturen Sommerweichweizen oder -mengkorn oder -dinkel Winterweichweizen oder -mengkorn oder -dinkel Hartweizen Sommerroggen Winterroggen Sommergerste Wintergerste Sommerhafer Winterhafer Mais Reis Sorghum Buchweizen oder Hirse oder Kanariensaat Maniok oder Pfeilwurz (Arrowroot) oder Salep oder Topinambur oder Süßkartoffeln *Sommerraps *Winterraps *Sonnenblumen *Sojabohnen *Erdnüsse *Leinsamen *andere Ölsaaten oder Ölfrüchte *Luzerne oder Esparsette oder Klee oder Lupinen oder Wicken oder Honigklee oder Platterbsen und Hornschotenklee oder andere Futterleguminosen *Erbsen oder Kichererbsen oder Bohnen oder Linsen oder andere Hülsenfrüchte *Kartoffeln *Zuckerrüben *Zuckerrohr *Flachs *Hanf *Tabak *Baumwolle Tomaten Zwiebeln oder Schalotten oder Knoblauch oder Lauch oder andere Gemüse der Allium-Arten Kohl oder Blumenkohl oder Kohlrabi oder Wirsingkohl oder ähnliche genießbare Kohlarten der Gattung Brassica Kopfsalat Zichorien Karotten oder Speiserüben oder Rote Rüben oder Schwarzwurzeln oder Knollensellerie oder Rettiche oder ähnliche genießbare Wurzeln Gurken oder Cornichons Hülsenfrüchte Melonen oder Papayas Thymian oder Basilikum oder Melisse oder Minze oder Oregano oder Rosmarin oder Salbei oder andere Aromapflanzen *diese werden als Zwischenfrucht angesehen Wechselgrünland- definiert als Gräser und andere Futterpflanzen, die 7 Jahre oder weniger am selben Ort erhalten werden. Dauergrünland - definiert als Gräser oder andere Futterpflanzen (um z.b. sicherzustellen, dass von Schafen beweidete Gebiete, die nicht-krautiges Futter wie Heide umfassen, enthalten sind), die seit mindestens acht Jahren nicht Bestandteil der Fruchtfolge sind und entweder auf natürliche Weise (Selbstaussaat) oder durch Einsaat und gegebenenfalls mit Wiederherstellung ausgesät werden. Dauerkulturen definiert (wie aktuell) als nicht zur Fruchtfolge gehörende Kulturen außer Dauergrünland, die fünf Jahre oder länger das Land einnehmen und wiederholt Erträge erbringen, inklusive Baumschulen und Niederwald mit Kurzumtrieb 7

8 COPA UND COGECA: DIE STIMME DER EUROPÄISCHEN LANDWIRTE UND DER EUROPÄISCHEN LANDWIRTSCHAFTLICHEN GENOSSENSCHAFTEN Copa-Cogeca ist die vereinigte Stimme der Landwirte und der landwirtschaftlichen Genossenschaften in der EU. Zusammen wirken beide Verbände auf eine nachhaltige, innovative und wettbewerbsfähige europäische Landwirtschaft hin, die 500 Millionen Menschen EU-weit eine gesicherte Nahrungsmittelversorgung zu gewährleisten vermag. Copa vertritt über 13 Millionen Landwirte und ihre Familien, während Cogeca für die Interessen von landwirtschaftlichen Genossenschaften steht. Copa und Cogeca zählen insgesamt 77 Mitgliedsorganisationen aus den einzelnen EU-Mitgliedstaaten. 61, Rue de Trèves B Brüssel Tel.: (0) Fax: (0) PAC(12) September

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