Fördern und Fordern: Förderprogramme und Greening
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- Wilhelm Hafner
- vor 7 Jahren
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1 Fördern und Fordern: Förderprogramme und Greening Fachtagung der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft Zwischenfrüchte und Biodiversität ein Erfolgsduo!? am Dr. Ludger Wilstacke Abteilungsleiter Landwirtschaft, Gartenbau und Ländliche Räume Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW
2 Fördern und Fordern: Förderprogramme und Greening 1. Vorbemerkung 2. Ausgangslage/Anforderungen 3. Fordern und Fördern Neue Anforderungen der GAP 4. Fördern NRW-Programm Ländlicher Raum insbesondere AUKM 5. Schlussbemerkungen
3 1. Vorbemerkung 2. Ausgangslage/Anforderungen 3. Fordern und Fördern Neue Anforderungen der GAP 4. Fördern NRW-Programm Ländlicher Raum insbesondere AUKM 5. Schlussbemerkungen
4 Aufgaben der und Erwartungen an Landwirtschaft Aufgaben Erwartungen Lebensmittel Futtermittel NaWaRO Umweltleistungen Wirtschaft/ Ländlicher Raum Landwirtschaft Bäuerliche Kulturlandschaft Natürliche Lebensgrundlagen Biodiversität Gesellschaftliche Akzeptanz
5 Steuerungs-/Beeinflussungs-/Honorierungsmechanismen Allgemeine politische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen Marktkräfte/Marktpreise (landwirtschaftliche Bezugs- und Absatzmärkte) Landwirtschaftliches Fachrecht (EU und national) Umwelt- und weiteres Fachrecht (EU, national, Land) EU-Agrarpolitik 1. Säule, Direktzahlungen als pauschale Unterstützung 2. Säule, gezielte Fördermaßnahmen Gesellschaftliche Diskussion und politische Meinungsbildung
6 1. Vorbemerkung 2. Ausgangslage/Anforderungen 3. Fordern und Fördern Neue Anforderungen der GAP 4. Fördern NRW-Programm Ländlicher Raum insbesondere AUKM 5. Schlussbemerkungen
7 Lebensraum Agrarlandschaft
8 Lebensraum Agrarlandschaft Gründe: Intensive Landnutzung Nahrungsmangel
9 Lebensraum Acker Anhaltender und alarmierender Schwund der Biodiversität auf Äckern Zielsetzung: - Förderung der Biodiversität in Ackerbauregionen
10 Vertragsnaturschutz hauptsächlich Grünland - nur sehr geringer Anteil Acker (6,4 %)
11 Leitziele für die Erhaltung der Biodiversität in NRW Möglichst viele Lebensraumtypen und Arten sollen sich in einem günstigen Erhaltungszustand befinden In möglichst vielen Schutzgebieten sollen die Schutzziele erreicht sein und sich daher in einem guten Pflegezustand befinden Prozessschutz ermöglichen Ökosystemdienstleistungen und nachhaltige Nutzungsfähigkeit der Naturgüter erhalten Bevölkerung soll Bewahrung des wertvollen Naturerbes als wichtige Aufgabe anerkennen
12 Maßnahmen der Biodiversitätsstrategie Sicherung günstiger Erhaltungszustände und Verbesserung unzureichender bzw. schlechter Erhaltungszustände der von der Landwirtschaft abhängigen FFH-Lebensraumtypen und -Arten Schaffung insektenfreundlicher Landschaftselemente sowie Bewirtschaftungskonzepte Erhalt/Erhöhung Anteil Agrarlandschaftsfläche mit hohem Naturschutzwert von 15 % Ausweitung des ökologischen Landbaus Weiterentwicklung der guten fachlichen Praxis Förderung des Vertragsnaturschutzes
13 1. Vorbemerkung 2. Ausgangslage/Anforderungen 3. Fordern und Fördern Neue Anforderungen der GAP 4. Fördern NRW-Programm Ländlicher Raum insbesondere AUKM 5. Schlussbemerkungen
14 ab Direktzahlungen Systemwechsel ab 2015 Betriebsprämie (NW: 325 /ha) 30 ha 46 ha Junglandwirteprämie (44 /ha) 90 ha Umverteilungsprämie 50 /ha 30 /ha Erstattung Haushaltsdisziplin Greeningprämie (rd. 87 /ha) Basisprämie (NW: 187 / ha)
15 Greening wenig Bekanntes, viel Neues Greening Dauer- grünland- erhaltung Anbau- diversifi- zierung Ökologische Vorrang- flächen
16 Ökologische Vorrangflächen Breite Auswahl Auswahlliste VO (EU) Nr. 1307/2013 a) Brachliegende Flächen b) Terrassen c) Landschaftselemente d) Pufferstreifen e) Agro-forstliche Hektarflächen f) Streifen an Waldrändern g) KUPs h) Aufforstungsflächen... i) Flächen mit Zwischenfruchtanbau Flächen werden in Deutschland vollständig zugelassen ( 18 Absatz 1 DirektZahlDurchfG) + Gewichtungsfaktoren wie in EU-VO ( 18 Absatz 2 DirektZahlDurchfG) j) Flächen mit stickstoffbindenden Pflanzen
17 Ökologische Vorrangflächen Wer ist befreit? Ökologischer Landbau, Kleinerzeugerregelung, < 15 ha Ackerland restlicher Acker max. 30 ha Gras, Grünfutter, Brache, Leguminosen > 75 % AL!
18 Ökologische Vorrangflächen Wieviel muss sein? Für alle nicht befreiten Betriebe gilt: ab 15 Hektar Ackerland 5 % ökologische Vorrangfläche
19 Ökologische Vorrangflächen Wie wird gerechnet? Ökologische Vorrangflächen Gewichtungsfaktor brachliegende Flächen 1,0 Terrassen 1,0 Landschaftselemente (u.a. Feldränder) 1,0 bis 2,0 Pufferstreifen 1,5 Streifen an Waldrändern 1,5 Niederwald mit Kurzumtrieb (KUP) 0,3 Zwischenfrucht oder Gründecke 0,3 stickstoffbindende Pflanzen 0,7
20 Ökologische Vorrangflächen Brache Keine landwirt. Erzeugung Selbstbegrünung oder gezielte Begrünung Keine PSM 1. April bis 30. Juni Mahdverbot Ab 1. August Vorbereitung und Durchführung von Aussaat oder Pflanzung 1,0
21 Ökologische Vorrangflächen Landschaftselemente Nur unter Cross Compliance geschützte LE Müssen dem Betriebsinhaber zur Verfügung stehen 1,5 1,5 2,0 2,0 1,5
22 Ökologische Vorrangflächen Feldränder Breite 1 bis 20 Meter Keine landwirt. Erzeugung Selbstbegrünung oder gezielte Begrünung Keine PSM 1. April bis 30. Juni Mahdverbot Ab 1. August Vorbereitung und Durchführung von Aussaat oder Pflanzung 1,5
23 Ökologische Vorrangflächen Pufferstreifen Breite 1 bis 20 Meter inkl. Ufervegetation bis max. 10 Meter Keine landwirt. Erzeugung; Ausnahme Beweidung und Schnittnutzung Keine PSM 1. April bis 30. Juni Mahdverbot Ab 1. August Vorbereitung und Durchführung von Aussaat oder Pflanzung 1,5
24 Ökologische Vorrangflächen Streifen am Waldrand Breite 1 bis 10 Meter Keine landwirt. Erzeugung; Ausnahme Beweidung und Schnittnutzung Keine PSM 1. April bis 30. Juni Mahdverbot Ab 1. August Vorbereitung und Durchführung von Aussaat oder Pflanzung 1,5
25 Zwischenfrüchte Es gibt Einiges zu beachten! Pflanzenmischung mindestens 2 Arten Samenanteil einer Art < 60% Gräseranteil < 60 % Aussaat bis 1. Oktober kein chem. Pflanzenschutz keine mineral. N-Dünger kein Klärschlamm
26 Ökologische Vorrangflächen Zwischenfruchtanbau Kulturpflanzenmischung oder Untersaat von Gras Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Jan Feb März Aussaat ab 16. Juli / Verbleib auf Fläche bis 15. Februar 0,3 Beweidung mit Schafen und Ziegen erlaubt
27 Stickstoffbindende Pflanzen Grundlegendes ist im Direktzahlungen-Durchführungsgesetz geregelt Startdüngung Pflanzenschutz Winterkultur /- zwischenfrucht als Nachfrucht vorgegeben
28 Ökologische Vorrangflächen stickstoffbindende Pflanzen Zulässige Arten in Anlage 4 der DirektZahlDurchfV Breite Liste von klein- und großsämigen Arten 0,7
29 1. Vorbemerkung 2. Ausgangslage/Anforderungen 3. Fordern und Fördern Neue Anforderungen der GAP 4. Fördern NRW-Programm Ländlicher Raum insbesondere AUKM 5. Schlussbemerkungen
30 Fördern: NRW-Programm (1) Wo stehen wir im Genehmigungsprozess? Programm wurde am bei der EU-Kommission eingereicht; Entwurf ist veröffentlicht (umwelt.nrw.de) Über ein Jahr später als geplant! Verzögerung wegen später Einigung über GAP-Reform und Durchführungsvorschriften Genehmigungsprozess dauert noch an: Inhaltliche Genehmigungsreife ggfls. im Januar, formale Entscheidung der KOM deutlich später? Fördermaßnahmen laufen sukzessive an, Antrags- und Bewilligungsverfahren stehen unter Vorbehalt der EU- Genehmigung
31 NRW-Programm (2) Ausrichtung und Maßnahmenspektrum Öffentliches Geld für öffentliche Güter ; Ausrichtung an Biodiversität, Ressourcenschonung, Klimaschutz Nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, Qualitätsausrichtung, Tierschutz Integrierte wirtschaftliche und soziale Entwicklung der ländliche Räume Finanzielle Schwerpunkte (Anteile am Gesamtplafonds): AUKM, Öko,TSM, Natura 2000, AGZ: 52 % AFP, Vermarktungsförderung: 14 % Forstliche Maßnahmen: 6 % L. E.: Flurb., Dorferneuerung., Breitband, invest. Naturschutz:18 % Wissenstransfer, Innovation/EIP, Netzwerke, Leader: 10 %
32 NRW-Programm (3) Öko-Landbau, Agrarumwelt- und Tierschutzmaßnahmen: Was ist neu, was ist anders? Prämienniveau steigt insgesamt deutlich Öko und AUM bleiben mind. 5jährige Maßnahmen, Tierschutzmaßnahmen sind zukünftig 1jährig Verpflichtungsjahr = Kalenderjahr Ausnahme: Anbau von Zwischenfrüchten (wie bisher ) Greening-Abzüge bei AUKM und Öko-Landbau
33 Anlage von Blüh- und Schonstreifen Einsaat eines Blühstreifens von 6-12 m Breite (oder kleine Flächen bis 0,25 ha) mit festgelegten Saatgutmischungen; max. 20 % je Schlag jährlich wechselnde Flächen oder mehrjährig auf einer Fläche Keine Anwendung von PSM und Bodenbearbeitung außer Pflegeschnitte und ggfls. Nachsaat Keine Nutzung des Aufwuchses Kein Befahren der Blühstreifen/-flächen Prämie: Euro/ha; 820 Euro/ha bei Anmeldung als ÖVF
34 Anlage von Uferrand- und Erosionsstreifen Einsaat von Ackerflächen mit mehrjährigen Grasarten oder gräserbetonten Mischungen in einer Breite von 5 bis 30 m Verzicht auf den Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmittel Uferrandstreifen auf Grünland nur in bestimmten Projektgebieten (Abzäunung eines Streifens von 5 bis 15 m) Keine Beweidung Jährliche Mahd oder jährliches Mulchen, jedoch nicht vor dem 1.7. Keine über die Abfuhr des Mähgutes hinausgehende Nutzung Prämie: Euro/ha; 720 Euro/ha bei Anmeldung als ÖVF 480 Euro/ha für Uferrandstreifen auf Grünland
35 Anbau von Zwischenfrüchten (ZWF) Fortsetzung (im Rahmen GAK): Anbau winterharter ZWF/Untersaaten (oder abfrierende ZWF plus nachfolgend Mulchsaat) auf mind. 20 % der AF in Förderkulisse keine chem.-synth. PSM und N-Düngung (außer ggfls. Startdüngung nach Getreide); keine Leguminosen Aussaat bis 5.9. (mit Ausnahmen); Umbruch/Bodenbearbeitung ab nur mechanische Beseitigung des Aufwuchses Nutzung (Mahd und Beweidung im Rahmen Wanderschäferei) möglich, soweit ZWF wieder austreibend Teilnahme an zwei spezifischen WRRL-Beratungen (N- Düngemanagement), die erste vor Beginn der Maßnahme (bei erstmaliger Teilnahme) Prämie: 97 Euro/ha; 22 Euro/ha bei Anmeldung als ÖVF (Ökobetriebe 58 Euro/ha)
36 Entwurf NRW-Programm Neue Prämien AUKM Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (Prämien in Euro je Hektar und Jahr) Vielfältige Kulturen im Ackerbau (mind. 5 Hauptkulturen, mind. 10 % Leguminosen oder Gemenge mit Leguminosen) Anbau von Zwischenfrüchten (Förderkulisse WRRL ) konv. Betrieb 90 (bisher 65) + 38 % Öko-Betrieb 65 (bisher 40) + 62 % konv. Betrieb, 10 % Körnerleg. 125 (bisher 75) + 66 % Öko-Betrieb, 10 % Körnerleg. 90 (bisher 50) + 80% konv. Betrieb 97 (bisher 84) + 15 % Öko-Betrieb 58 (bisher 54) + 7 % Anlage von Blühstreifen (auf Ackerflächen) (bisher 950) + 26 % Anlage von Uferrand- und Erosionsschutzstreifen (auf Ackerflächen) (bisher 865) + 27 % Extensive Grünlandnutzung im Gesamtbetrieb 150 (bisher 100) + 50 % Vertragsnaturschutz (ausdifferenziertes Angebot, deutliche Prämienerhöhung) Bedrohte Haustierrassen (Rinder, Pferde, Schweine, Schafe, Ziegen) 200 Euro je GVE
37 Entwurf NRW-Programm Neue Prämien Ökologischer Landbau 1./2. Jahr ( /ha) 3./4./5.Jahr ( /ha) Acker 520 (bisher 400) + 30 % 260 (bisher 180) + 44 % Dauergrünland 330 (bisher 270) + 22 % 220 (bisher 170) + 29 % Einführung Gemüse/Zierpfl (bisher 1.200) + 20 % 400 (bisher 300) + 33 % Dauerkult./ (bisher1.800) +20 % 940 (bisher 720) + 30 % Baumschule Unterglasanbau (bisher 5.500)+ 9 % (bisher 4.500) +11% ab 6. Jahr ( /ha) Acker 260 (bisher 180) +44 % Beibehaltung Dauergrünland 220 (bisher 170) +29 % Gemüse/Zierpfl. 400 (bisher 300) + 33% Dauerk./ Baumsch. 940 (bisher 720) + 30 % Unterglasanbau (bisher 3.500) + 8 % Kontrollkostenzuschuss: 50 Euro je ha (bisher 35), max. 600 Euro je Betrieb (bisher 530)
38 AUKM: Verknüpfung mit Ökologischen Vorrangflächen AUKM-Operation Potentielle ÖVF Gewichtungsfaktor ÖVF Abzugsbetrag bei der AUKM- Prämie Vielfältige Kulturen im Ackerbau ÖVF-Leguminosen 0,7 20 Euro/ha Anbau von Zwischenfrüchten ÖVF-Zwischenfrucht 0,3 75 Euro/ha Blühstreifen Feldrand/ Pufferstreifen/ Streifen am Waldrand 1,5 380 Euro/ha Blühstreifen/-flächen > 20m Breite Brache 1,0 380 Euro/ha Uferrandstreifen Feldrand/Pufferstreifen 1,5 380 Euro/ha Uferrandstreifen > 20 m Breite Erosionsschutzstreifen Erosionsschutzstreifen > 20m Breite Vertragsnaturschutz auf Ackerflächen Brache 1,0 380 Euro/ha Feldrand/ Pufferstreifen/ Streifen am Waldrand 1,5 380 Euro/ha Brache 1,0 380 Euro/ha Ackerbrache Brache 1,0 250 Euro/ha Einsaat von Ackerflächen mit Rahmenmischung /Regiosaatgut) bis 20m Breite Feldrand/ Pufferstreifen/ Streifen am Waldrand 1,5 380 Euro/ha Einsaat von Ackerflächen mit Rahmenmischung /Regiosaatgut) > 20m Breite Brache 1,0 380 Euro/ha Mehrjährige Einsaat mit Klee/Luzerne ÖVF-Leguminosen 0,7 175 Euro/ha
39 1. Vorbemerkung 2. Ausgangslage/Anforderungen 3. Fordern und Fördern Neue Anforderungen der GAP 4. Fördern NRW-Programm Ländlicher Raum insbesondere AUKM 5. Schlussbemerkungen
40 Schlussbemerkungen Landwirtschaft: Breites Aufgabenspektrum und hohe Erwartungen Vielfältige Gestaltungs- und Beeinflussungsmechanismen Für Umweltleistungen bestehen keine Markt- und Marktpreismechanismen (= staatl. Handeln notwendig) Bedeutung von und Erwartung an Umweltleistungen nehmen zu Anhaltende Änderungen und weitere Steigerungen zu erwarten Mix aus Ordnungsrecht (= Fordern) und Anreizstrukturen (= Fördern) bleibt (Mischungsverhältnis variabel) NW: umfassende Verknüpfung und Kombination pauschaler Förderung 1. Säule mit gezielter Förderung 2. Säule Perspektivische Tendenzen: Konkretisierung/mehr Ordnungsrecht Pauschale Förderung (1.Säule) mit zunehmenden Vorgaben (Greening) Ausbau (quantitativ/qualitativ) gezielter Förderung (2. Säule)
41 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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