GAP-Reform Greening und Co.
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- Jürgen Böhme
- vor 7 Jahren
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1 GAP-Reform Greening und Co. Dr. Harald Lopotz Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen GAP_Reform_SKW_28_11_2013.ppt
2 Auswirkungen der Halbzeitbewertung Verlauf Entkopplung des Abschmelzungsprozesses und Vereinheitlichung von bei Zahlungsansprüchen Gesamtwert ZA- - Acker 2009 (ohne Modulation) in Euro: 267,70 450,00 - bitte eintragen - Jahr Wert Abschmelzung Grund-ZA Gesamtwert Modulation Modulation Gesamtwert Top up up ZA ZA ZA ZA ,00 182,30 0% 0% 267,70 267,70 267,70 450,00 7% 7% 248,96 418, ,00 164,07 10% 10% 276,87 276,87 276,87 440,94 8% 8% 254,72 405, ,00 127,61 30% 30% 295,22 295,22 295,22 422,83 9% 9% 268,65 384, ,00 72,92 60% 60% 322,74 322,74 322,74 395,66 10% 10% 290,47 356, ,00 100% 100% 359,44 359,44 359,44 359,44 10% 10% 323,50 - Modulation 2013, Freibetrag 5000,- und 10 % Abzug - Haushaltsdisziplin 2013, Freibetrag 2000,- und ~ 4 % Abzug
3 Zeitplan für GAP erster schriftlicher Vorschlag der EU-Kommission konkrete Vorschläge für die künftige Verordnung Beschlussfassung Inkrafttreten der neuen GAP für 2014 bis erste Diskussion entscheidende Phase der Diskussion entscheidende politische Beratung zwischen EU- Parlament, EU- Agrarministerrat und EU- Kommission Umsetzung der Vorschläge in konkrete Rechtstexte und Durchführungsv erordnungen
4 1.Säule (EU-finanziert) Kleinerzeuger 2.Säule (kofinanziert) GAP Situation bis 2013 Plan der EU-Kommission ab 2014 Agrarumweltmaßnahmen (freiwillig) Agrarumweltmaßnahmen (freiwillig, mit Auflagen oberhalb des Greening ) Ausgleichzulage für benachteiligte Gebiete Ausgleichzulage für benachteiligte Gebiete Betriebsprämie (Bindung an Cross Compliance) Junglandwirtezuschuss (25 % der Grundprämie) Grüne Prämie (30 %)* Basisprämie (Bindung an Cross Compliance) *) Fruchtartenvielfalt, Zusätzlich aus 1. Säule als Option für Mitgliedsstaaten: Erhalt Dauergrünland, Gekoppelte Zahlungen und Zuschlag für benachteiligte Gebiete x% Umweltflächen 4
5 Greening Greening ist obligatorisch, Öko-Betriebe sind freigestellt drei Komponenten: Erhalt von Dauergrünland, verstärkte Anbaudiversifizierung und Erbringung ökologischer Vorrangflächen Greening-Prämie ~ 30 % der Direktzahlungen, national einheitlich Anbaudiversifizierung ha Ackerfläche mind. 2 Kulturen, max. 75 % > 30 ha Ackerfläche mind. 3 Kulturen, max. 75 % - min. 5 % Freigestellt sind Betriebe mit mehr als 75 % Grünland und < 30 ha Acker, sowie Betriebe, die jährlich ihre Flächen tauschen z. B. Kartoffelbetriebe. 5
6 Greening Ökologische Vorrangfläche (ÖVF) zunächst auf 5 % der Ackerfläche beschränkt ggf. ab 2018 Erhöhung auf 7 % möglich keine Ökologische Vorrangfläche o 15 ha Ackerfläche o > 75 % der LF Grünland, Rest Ackerfläche < 30 ha o > 75 % der Ackerfläche Grasanbau, Kleegras etc. Rest Ackerfläche < 30 ha 6
7 Greening Dauerkulturen sind von der Bereitstellung ökologischer Vorrangflächen ausgenommen Bei Verstößen wird in 2015 u maximal die Greeningprämie (100 %) gekürzt, bis 2018 Erhöhung der Kürzung auf 125 %. Anrechnungsmöglichkeiten von Zwischenfrüchten, Leguminosen, Stilllegungsflächen und Agrarumweltmaßnahmen - Details noch nicht bekannt Im Falle einer Anrechnung bestimmter äquivalenter Agrarumweltmaßnahmen beim Greening kann die EU-Kommission Abschläge bei der Förderhöhe dieser Maßnahme vornehmen.
8 Mögliche Ökologische Vorrangflächen - Stilllegung - Terrassen - Landschaftselemente (auch an beihilfefähige Flächen angrenzende) - Pufferstreifen (auch wenn Dauergrünland) - Agroforstflächen und Aufforstungsflächen - Streifen beihilfefähige Flächen entlang von Waldrändern - Kurzumtriebsplantagen ohne Dünger- bzw. Pflanzenschutzmittel-Einsatz - Flächen mit Zwischenfruchtanbau oder eingesäter Grünbedeckung - Flächen mit stickstofffixierenden Pflanzen
9 Gewichtungsfaktoren?
10 Definition Zwischenfrucht Entwurf EU-Kommission Flächen mit Zwischenfrüchten oder Grünbedeckung können nur insoweit als ÖVF angesehen werden, wenn sie über die Anforderungen von Cross Compliance in Bezug auf die Nitratrichtlinie hinausgehen. Zusätzlich werden sie nur dann als ÖVF anerkannt, wenn die Flächen mit einer Mischung von Früchten angesät werden. Die Mitgliedstaaten erlassen besondere Regeln für die anzuwendenden Saatenmischungen und den Zeitraum zur Ansaat der Zwischenfrüchte und Gründecken. Der von den Mitgliedstaaten zu setzende Zeitraum darf nicht über den 1. Oktober hinausgehen. Nicht hinzu gehören Winterkulturen (Früchte angesät im Herbst und wachsend während des Winters, normalerweise geerntet oder zur Weide genutzt). Ebenfalls nicht hinzu gehören sollen Flächen, die über äquivalente Agrarumweltmaßnahmen eingebracht werden.
11 Greening - Effekt Ökologische Vorrangfläche Brachefläche Ertragspotential niedrig hoch Ertrag (dt/ha) Preis (netto, /dt) 15,00 17,50 20,00 15,00 17,50 20,00 Leistung - ohne Greening ( /ha) - mit Greening Direktkosten - ohne Greening ( /ha) - mit Greening Arbeitserledigung - ohne Greening ( /ha) - mit Greening DAL - ohne Greening ( /ha) - mit Greening Prämie ohne Greening ( /ha) - mit Greening Vergleichswert - ohne Greening ( /ha) - mit Greening Greeningbonus /ha Berechnungsgrundlage: 5 % ÖVF, Kosten Brache: Saatgut 100,- /ha, Arbeitserledigung 200,- /ha
12 Weitere Vorschläge des Bundes ab 2014 entfällt die Modulation keine Degression, keine Kappung - stattdessen Zuschlag auf die ersten Hektare (50 für die ersten 30 ha, 30 auf die nächsten 16 ha) Umsetzung der ersten Hektar bereits in 2014 verpflichtende Junglandwirteförderung (50 /ha bis max. 90 ha, in den ersten 5 Jahren nach Betriebsübernahme) bundeseinheitliche Betriebsprämie bis 2019 in drei Schritten Auslaufen der Zuckerrübenquote zum Kleinerzeugerregelung (max pro Betrieb) Umschichtung aus 1. in 2. Säule 4,5 % ~ 21 Mio. /a NRW Aufstockung ELER-Mittel auf 50 /ha LF ~ 20 Mio. /a NRW 12
13 Übersicht der Umsetzungspläne Basisprämie 2019 Greening-Prämie Ersten Hektare bis 15 ha von 15 ha 30 ha von 30 ha 46 ha Maximalbetrag Junglandwirte Maximalbetrag in benachteiligten Gebieten Förderung von Dauergrünland Förderung Anbau Leguminosen Umverteilung AMK 11/ /ha 85 /ha 50 /ha 50 /ha 30 /ha /ha /ha 0 4,5 % + Aufstockung auf 50 /ha
14 Prämienverlust in 2015 und 2019 (Basisprämie + Greeningprämie, Bezugsjahr 2013) /ha voraussichtliche Betriebs- + Greeningprämie in NRW /ha /ha /ha /ha /ha ha
15 Fazit Greening kommt in abgeschwächter Form Greening erst ab 2015 (aber Planungen, Vorbereitungen, Aussaat sind spätestens im Herbst 2014 notwendig) Eine schnelle Klärung ist bei der Anrechnung von Agrarumweltmaßnahmen als Ökologisierungsfläche notwendig. Was passiert mit den alten Zahlungsansprüchen? Mittel für die ländliche Entwicklung (ELER) werden umgeschichtet und aufgestockt ca. 41 Mio. /Jahr in NRW Kofinanzierung für ELER-Mittel notwendig Zusätzlich werden Mittel vom Bund eingefordert 15
16 Weiterer Fahrplan Zustimmung des EU-Parlaments liegt vor und EU-Rat steht noch aus EU-Kommission erarbeitet Delegierte Rechtsakte EU-Verordnungen bis Winter 2013/14 EU-Durchführungsverordnungen Frühjahr 2014 parallele Planung des Programmes Ländlicher Raum z. B. AUM nationale Rechtsvorschriften sind bis Sommer 2014 zu erwarten Übergangsregelung für 2014 notwendig Zusatzförderung der ersten Hektar schon ab 2014 geplant 16
17 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
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