Beschlüsse des Agrarrates bezüglich des Gesundheitschecks der GAP
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- Anneliese Solberg
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1 Erste Informationen zu den Beschlüsse des Agrarrates bezüglich des Gesundheitschecks der GAP Dr. J. Strümpfel Guthmannshausen Direktzahlungssystem I Abschaffung Energiepflanzenprämie Wegfall Stilllegung Ackerland (ZA abgeschafft) weitere Entkopplung von Direktzahlungen Hanf, Eiweißpflanzen, Trockenfutter gekoppelte DZ in Mitgliedsstaaten (außer Mutterkühe und Schafe/Ziegen) Option für die Mitgliedsstaaten, ihre gewählten Betriebsprämienmodelle anzugleichen Ziel: einheitliche Flächenprämie? Verlängerung der einheitlichen Flächenprämie in Beitrittsländern bis 213
2 Direktzahlungssystem II Option der Mitgliedsstaaten für Untergrenze je Betrieb 1 EUR oder 1 ha LF oder beides (Flexibilisierung) Option zum Ausschluss von Unternehmen ohne Hauptgeschäftszweck landwirtschaftliche Tätigkeit Zahlungen von 1. Dezember bis 3. Juni Option: bis 2 Raten Freibetrag Modulation (5. EUR/Betrieb) vorab berücksichtigt (Erstattung entfällt) nicht benötigte Mittel in 2. Säule umschichten Modulation Ziel: Transfer von Direktzahlungen (Säule 1) in die Förderung der ländlichen Entwicklung (Säule 2) C Schrittweise Erhöhung der Modulationssätze Jahr % C Einführung einer progressiven Modulation ab 29 Beträge über 3 TEUR: + 4 % C Kürzung bis 5 %: Verteilung nach bisherigen Schlüssel Kürzung über 5 %: bleibt in den Mitgliedsstaaten 1
3 Betroffenheit der Thüringer Landwirtschaft Normale Modulation 1.93 Betriebe (36 %) mit 769 Tha LF (97,4 %) und 27 Mio. EUR DZ (98,4 %) Progressive Modulation ca. 3 Betriebe (ca. 6 %) mit 495 Tha LF (ca. 63 %) und 183 Mio. EUR DZ (ca. 67 %) Kürzung der Direktzahlungen durch die Modulation 213 Modulation EUR/ha progr. Modulation oblig. Modulation Betriebsgröße (ha)
4 Modellrechnung Progressive Modulation 212 Ausgangsdaten: Betriebsgröße bis 1 ha/25 EUR 1 14,4 ha Einheitliche Betriebsprämie 347 EUR je ZA normale Mod. EUR/ha LF keine Betriebsprämie keine Modulation Kürzung der Betriebspreise zusätzl. Mod. EUR/ha gesamt EUR/ha Anteil an Betriebsprämie % Kürzungsvolumen in Thüringen Erhöhung der obligatorischen Modulation (Mio. EUR) , 18,2 2,8 23,4 26, Progressive Modulation (Mio. EUR) ab 29: 3,6 Zusätzliche Kofinanzierung (Bund/Land) : 1 % ca. 1,85 Mio. EUR
5 Verwendung der zusätzlichen Modulationsmittel Verbleib der zusätzlichen Mittel in den Mitgliedsstaaten Kofinanzierung durch Mitgliedsstaaten (25 bzw. 1 %) Volumen für Thüringen: 8,8 16,6 Mio. EUR/Jahr ab 29 (Verteilung innerhalb Deutschlands?) (Kofinanzierung?) Programme in den Bereichen Klimawandel erneuerbare Energien Wasserbewirtschaftung Erhaltung biologischer Vielfalt Milchfonds Umfang der zusätzlichen Finanzmittel für Säule 2 ME Modulation Mio. EUR 13, 21,8 24,4 27, 29,6 dar. zusätzlich - 8,8 11,4 14, 16,6 Zusätzliche Kofinanzierung - 1, 1,3 1,5 1,9 Mittel gesamt - 9,8 12,7 15,5 18,5
6 Neue Fördertatbestände in der ELER-VO (Art. 16a) - I - Priorität Klimawandel Vorhaben Verwendung N-Dünger reduzierter Einsatz Lagerung bessere Geräte Energieeffizienz Bodenbewirtschaftung Zwischenfrüchte Fruchtfolge Änderung Flächennutzung extensive Tierhaltung Wirkungen Reduzierung Methan N 2 O CO 2 Kohlenstoffbindung Zuordnung zu Maßnahmen Inv. Förderung (Art. 29) Inv. Förderung (Art. 29) Neue Fördertatbestände in der ELER-VO (Art. 16a) - II - Priorität Erneuerbare Energien Vorhaben Biogas Vergärung tier. Abfälle Mehrjährige Energiepfl. Niederwald mehrj. Pflanzen Anlagen/Infrastruktur Wirkungen Ersatz fossiler Brennstoffe Kohlenstoffbindung Reduzierung Methan Zuordnung zu Maßnahmen Inv. Förderung (Art. 29) Inv. Förderung (Art. 29) Diversifizierung (Art. 53) Unternehmensgründung (Art. 54) Grundversorgung (Art. 56)
7 Neue Fördertatbestände in der ELER-VO (Art. 16a) - III - Priorität Wasserwirtschaft Vorhaben Wassereinsparung Wasseraufbewahrung Wassersparende Verfahren Wiederherstellung Feuchtgebiete Anlage/Pflege naturnaher Gewässer Bodenbewirtschaftungspraxis Zwischenfrüchte Wirkungen Kapazitäten Wasser Wasserqualität hochwertige Gewässer Auswaschung Zuordnung zu Maßnahmen Inv. Förderung (Art. 26) Infrastruktur (Art. 3) Erstaufforstung (Art. 43) Ländliches Erbe (Art. 57) Neue Fördertatbestände in der ELER-VO (Art. 16a) - IV - Priorität Biologische Vielfalt Vorhaben kein Einsatz Dünger/PSM auf ökol. wertvollen landw. Flächen Integrierte und ökol./ biolog. Erzeugung Mehrj. Feld-/Uferrandstreifen Biotope/Habitate Änderung Flächennutzung Mehrj. Gewächse Genetische Vielfalt Wirkungen Artenschutz Biotope Schadstoffe Zuordnung zu Maßnahmen
8 Besondere Stützung (Art vormals Art. 69) Option für die Mitgliedsstaaten (Entscheidung bis 1. Aug. 29?) Kürzung der Direktzahlungen bis zu 1 % der nationalen Obergrenze Gewährung einer Stützung für besondere Formen der landwirtschaftlichen Tätigkeit (Umwelt) Qualität und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse Ausgleich spezieller Nachteile (Produktionsmuster in speziellen Regionen bei Milch, Rinder, Schafe, Ziegen) Umstrukturierungs- und Erschließungsprogramme Zuzahlung zu Prämien zur Ernteversicherung Fonds auf Gegenseitigkeit für Tier- und Pflanzenkrankheiten Ernteversicherung (Art. 69) Finanzielle Zuzahlungen zu Prämien für Ernteversicherungen bei widrigen Witterungsverhältnissen widrige Witterungsverhältnisse (Frost, Hagel, Eis, Regen, Dürre) von mehr als 3 % der durchschnittlichen Jahresproduktion ( 3 Jahre oder 5 Jahre) Auszahlung direkt an die betroffenen Bauern (6 7 % der Versicherungsprämie)
9 Fonds auf Gegenseitigkeit für Tierund Pflanzenkrankheiten (Art. 7) Finanzielle Entschädigung bei wirtschaftlichen Einbußen infolge des Ausbruchs von Tier- und Pflanzenkrankheiten Fonds auf Gegenseitigkeit = nach nationalem Recht zugelassenes System zur Absicherung der Betriebsinhaber Cross compliance-regelung Vereinfachung? Streichung von bisherigen Regelungen ohne direkten Bezug zur Landwirtschaft (Vogelschutz, Jagd, FFH-Richtlinie) Erleichterungen bei der Tierkennzeichnung Neue CC-Standards Instandhaltung Flächen Olivenbäume Rebfläche Wasserschutz/-verwendungen Pufferzonen an Wasserläufen Genehmigung Bewässerung
10 Milchproduktion Auslaufen der Quotenregelung zum Schrittweise Erhöhung der Milchquote 28/9:,5 + 2 % 29/1 213/14: 5 x 1 % + 1,47 Mio. t Dtld. + 7,46 Mio. t EU Italien: + 5 % in 29/1 +,5 Mio. t Begleitmaßnahmen zum Quotenausstieg? Überschreibung Quote mehr als 6 %: 15 % Superabgabe Überprüfungsklausel 21 und 212 Instrumente der Marktsteuerung Wegfall der Intervention für Schweinefleisch Intervention Futtergetreide = Intervention Brotweizen: 3 Mio. t zu 1,13 EUR/dt Für Brotweizen, Butter und Magermilchpulver Ausschreibungsverfahren bei Intervention bei Überschreibung festgelegter Grenzen (Preise, Mengen)
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