A. Grundlagen. I. Juristisches Arbeiten im Zivilrecht. II. Das BGB im Überblick
|
|
- Sabine Steinmann
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 A. Grundlagen I. Juristisches Arbeiten im Zivilrecht 1. Das Arbeitsmittel Gesetz 2. Der Anspruchsaufbau 3. Der Gutachtenstil als Falllösungstechnik II. Das BGB im Überblick 1. Grundfragen 2. Systematik und Inhalt des BGB 3. Trennungs- und Abstraktionsprinzip Folie 50
2 Das BGB in der Rechtsordnung Privatrecht Öffentliches Recht Bürgerliches Recht Sonderprivatrecht, z. B. Gesellschaftsrecht, dazu HGB, GmbHG, AktG Verfassungs-, Verwaltungs-, Strafrecht Nebengesetze (StVG) BGB AT Schuldrecht SR FamR ErbR Folie 51
3 Das Klammersystem des BGB ( ) Buch 1 Allgemeiner Teil BT: Kauf Buch 2 Schuldrecht AT BT: Deklikt Buch 3 Sachenrecht Buch 4 Familienrecht Buch 5 Erbrecht Folie 52
4 Zeittafel 1848 Frankfurter Nationalversammlung 1861 Allg. Deutsche Wechselordnung ADHGB 1867 Norddeutscher Bund 1871 Deutsches Reich 1873 Änderung der Verfassung Kommission (Windscheid) 1879 Reichsjustizgesetze Entwurf Kommission (Planck) Entwurf 3. Entwurf (Bundesrat) 1896 Beratung im Reichstag Ausfertigung Veröffentlichung im RGBl Inkrafttreten des BGB Folie 53
5 Änderungen des BGB Einflüsse - Politische Einflüsse - Änderung der Wertvorstellungen - Änderung der Technik - Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse - Einflüsse des Sozialstaats - Europäisierung des Rechts Erhebliche Änderungen - Schuldrecht, Familienrecht Stabile Regelungsbereiche - Allgemeiner Teil, Sachenrecht, Erbrecht Folie 54
6 Allgemeiner Teil des BGB 1. Personen ( 1-89 BGB) - Natürliche Personen - Juristische Personen 2. Sachen und Tiere ( BGB) 3. Rechtsgeschäfte ( BGB) 4. Fristen, Termine ( BGB) 5. Verjährung ( BGB) 6. Ausübung der Rechte, Selbstverteidigung, Selbsthilfe ( BGB) 7. Sicherheitsleistung ( BGB) Folie 55
7 Schuldrecht Allgemeines Schuldrecht ( BGB) - Konkretisierung der Leistungspflichten - Erfüllung und ihre Surrogate - Leistungsstörungen - Verbraucherschutzrecht - Drittbeziehungen Besonderes Schuldrecht ( BGB) - Einzelne vertragliche Schuldverhältnisse - Einzelne gesetzliche Schuldverhältnisse Folie 56
8 Sachenrecht Die Arten der Sachen - Bewegliche Sachen - Unbewegliche Sachen Das tatsächliche Verhältnis Person/Sache Das rechtliche Verhältnis Person/Sache - Eigentum - Nießbrauch - Pfandrecht - (...) numerus clausus der Sachenrechte Folie 57
9 Familienrecht Ehe - Eheschließung und Ehewirkungen - Güterstand - Ehescheidung und Folgen Verwandtschaft - Elterliche Sorge - Unterhalt Vormundschaft, rechtliche Betreuung, Pflegschaft Folie 58
10 Erbrecht Die Erlangung der Erbenstellung - Gesetzliche Erbfolge - Gewillkürte Erbfolge (Testament, Erbvertrag) Rechte und Pflichten des Erben Das Pflichtteilsrecht Folie 59
11 Beispiel 4 Student K erwirbt bei Buchladen V eine Textausgabe des BGB für 5,50, indem er das Buch aus dem Regal nimmt, an der Kasse eine 5- -Note und ein 50 Cent- Stück übergibt und dann mit Billigung der Kassiererin den Laden samt Buch verlässt. Wie viele und welche Verträge haben V und K abgeschlossen? Folie 60
12 Trennungsprinzip Verpflichtung - schuldrechtlich - kausal ist das Kausalgeschäft für die Verfügung - (dinglich) - abstrakt (=) Rechtsgeschäft, durch das Leistungspflichten begründet werden, Beispiel Kauf: - K gegen V: 433 I BGB - V gegen K: 433 II BGB (=) Einwirkung auf ein bestehendes Recht durch Übertragung, Belastung, Inhaltsänderung, Aufhebung Beispiel Übereignung: - Buch, 929 S. 1 BGB - Geldnote, -stück, 929 S. 1 BGB Folie 61
13 Abstraktionsprinzip Begriff: Die Wirksamkeit des einen (z. B. der Verfügung) ist unabhängig von der Wirksamkeit des anderen (z. B. der Verpflichtung). Folge von Möglichkeit 1 = Nichtigkeit der Verfügung, Wirksamkeit der Verpflichtung: Anspruch aus Verpflichtungsvertrag bleibt bestehen. Folge von Möglichkeit 2 = Nichtigkeit der Verpflichtung, Wirksamkeit der Verfügung/Übereignung nach 929 S. 1 BGB: (-) Eigentum ist wirksam übertragen, (+) Anspruch auf Rückübertragung. Folie 62
14 Lösung Beispiel 4 Es liegen vier Rechtsgeschäfte vor: 1. Kaufvertrag über das Buch, 433 BGB: Aus diesem erwachsen lediglich schuldrechtliche Rechte und Pflichten 433 I, II BGB. 2. Übereignung des Buches, 929 S. 1 BGB (dinglicher Vertrag und Realakt) 3. Übereignung der 5- -Note, 929 S. 1 BGB (dinglicher Vertrag und Realakt) 4. Übereignung des Geldstücks, 929 S. 1 BGB (dinglicher Vertrag und Realakt) Folie 63
15 Wiederholung Trennungsprinzip 1. Was besagt das Trennungsprinzip? - Schuldrechtlicher (obligatorischer) Vertrag und dinglicher Vertrag (Verfügung) sind von einander getrennt. Durch Verpflichtungsgeschäfte binden sich die Parteien in dem Sinne, dass sie Leistungen verpflichtend verabreden. Durch die Verfügungsgeschäfte werden diese Verpflichtungen erfüllt. 2. Nenne eine Definition und ein Beispiel eines Verpflichtungsgeschäfts! - Die Verpflichtung ist in aller Regel ein mehrseitiges Rechtsgeschäft, durch das für eine Seite ein Anspruch, für die andere eine damit korrespondierende Verhaltenspflicht begründet wird, z. B. ein Kaufvertrag. 3. Nenne eine Definition und ein Beispiel eines Verfügungsgeschäfts! - Während die Verpflichtung zur Begründung von Ansprüchen dient, geht es bei der Verfügung um die rechtsgeschäftliche Einwirkung auf ein bereits bestehendes Recht durch Aufhebung, Übertragung, Belastung oder Inhaltsänderung, z. B. die Übereignung, 929 BGB. Folie 64
16 Wiederholung Abstraktionsprinzip 1. Was besagt das Abstraktionsprinzip? - Das Abstraktionsprinzip sagt im Grundsatz, dass sich ein Fehler auf der einen Ebene (z.b. der schuldrechtlichen Ebene) nicht auf die andere Ebene (die dingliche) auswirkt. 2. Nach welcher Norm wird ein unberechtigter, aber aufgrund des Abstraktionsprinzips wirksamer Rechtsgewinn rückabgewickelt? - Leistungskondiktion (condictio indebiti): 812 I 1 Fall 1 BGB Folie 65
17 Arbeitsanregungen Wiederholen und vertiefen Sie anhand von Lehrbüchern das Trennungs- und Abstraktionsprinzip Bilden Sie Beispiele für - Vertragliche Erfüllungsansprüche, - Ansprüche aus 985 BGB, - Ansprüche aus 812 Abs. 1 Satz 1 Fall 1 BGB ( Leistungskondiktion )! Folie 66
A. Grundlagen. I. Juristisches Arbeiten im Zivilrecht. II. Das BGB im Überblick
A. Grundlagen I. Juristisches Arbeiten im Zivilrecht 1. Das Arbeitsmittel Gesetz 2. Der Anspruchsaufbau 3. Der Gutachtenstil als Falllösungstechnik II. Das BGB im Überblick 1. Grundfragen 2. Systematik
MehrVorlesung Sachenrecht. Prof. Dr. Florian Jacoby Wintersemester 2018/19
Vorlesung Sachenrecht Wintersemester 2018/19 Sachenrecht Das System Dingliche Rechte Besitz Beschränkt dingliche Rechte Eigentum Nutzung Verwertung Erwerb Dienstbarkeiten, 1018 ff. BGB. Reallast, 1105
MehrWiederholung Trennungs- und Abstraktionsprinzip
Wiederholung Trennungs- und Abstraktionsprinzip 1. Das Trennungsprinzip Schuldrechtlicher (obligatorischer) Vertrag und dinglicher Vertrag (Verfügung) sind von einander getrennt. Durch Verpflichtungsgeschäfte
MehrLösung Beispiel 4. Folie 64. Vorlesung BGB-AT Prof. Dr. Florian Jacoby
Lösung Beispiel 4 Es liegen drei Rechtsgeschäfte vor: 1. Kaufvertrag über das Buch, 433 BGB: Aus diesem erwachsen lediglich schuldrechtliche Rechte und Pflichten 433 I, II BGB. 2. Übereignung des Buches,
MehrBeispielsfall 1. Folie 2. Vorlesung BGB-AT Christof Wagner, LL.M. (Cambridge)
Geschäftsfähigkeit Teil 1 Folie 1 Beispielsfall 1 Der zehnjährige Max ist Eigentümer eines 10 Euro Scheins. Seine Eltern haben ihm ausdrücklich verboten, Süßigkeiten zu erwerben. Dennoch sucht er den Süßwarenhändler
MehrGesellschaftsrecht (für Wirtschaftswissenschaftler) Prof. Dr. Florian Jacoby Wintersemester 2011/12
(für Wirtschaftswissenschaftler) Wintersemester 2011/12 Veranstaltungsgliederung A. Zur Veranstaltung B. Grundlagen des s I. Standort des s in der Rechtsordnung II., Gesellschaft, Gesellschaftsformen III.
MehrDas Trennungs- und Abstraktionsprinzip. Literatur: Medicus, Allgemeiner Teil des BGB, 20; Brox, Allgemeiner Teil des BGB, 5.
Das Trennungs- und Abstraktionsprinzip Literatur: Medicus, Allgemeiner Teil des BGB, 20; Brox, Allgemeiner Teil des BGB, 5. Beispielsfall: A betritt eine Bäckerei und bestellt zwei Brötchen. Die Verkäuferin
MehrSachverhalt Bürgschaft
Sachverhalt Bürgschaft V-Bank hat S-GmbH Darlehen von 100.000 Euro gewährt. Gesellschafter der S-GmbH sind G mit Gesellschaftsanteil 2/3 und B mit Anteil von 1/3. Zur Sicherung des Darlehens hat G in Höhe
MehrAusgangsbeispiel. Mit welchen rechtlichen Folgen muß S rechnen? Welche dieser möglichen Folgen werfen Fragen des Bürgerlichen Rechts auf?
Folie 1 Ausgangsbeispiel Bei einer Wirtshausschlägerei in der Gaststätte des Greger [G] zertrümmert Schmidt [S] einen Bierkrug auf dem Kopf des unbeteiligten Otto [O], der nicht schnell genug flüchten
MehrProf. Dr. Martin Avenarius INSTITUT FÜR RÖMISCHES RECHT UNIVERSITÄT ZU KÖLN. Grundkurs Bürgerliches Recht für Anfänger.
Grundkurs Bürgerliches Recht für Anfänger - Materialien - Achtung: Die nachfolgenden Materialien entsprechen Übersichten und Fällen, die in der Vorlesung behandelt werden. Sie bilden insoweit nur eine
MehrIII. Das dingliche RechtsG
III. Das dingliche RechtsG 1. Definition und gesetzliche Regelung 2. Unterschiedliche Regeln für Grundstücke und bewegliche Sachen 3. Anwendbare Vorschriften 4. Das Trennungs- und Abstraktionsprinzip 5.
MehrA. Trennungs- und Abstraktionsprinzip
A. Trennungs- und Abstraktionsprinzip I. Verpflichtungen und Verfügungen Fall 1: A verkauft B seinen gebrauchten Mini für 5000,-. Da A den Wagen am Abend aber noch selbst benötigt, vereinbaren beide, dass
MehrBegleitkolleg zum Grundkurs I bei Wiss. Mit. Barbara Reich Fälle und Lösungen unter Rechtsgeschäfte. Verfügungsgeschäfte
Rechtsgeschäfte Verpflichtungsgeschäft Verfügungsgeschäfte Sonstige Rechtsgeschäfte = Rechtsgeschäfte, durch die eine Person gegenüber einer anderen eine Leistungspflicht übernimmt - Kaufvertrag 433 Abs.
MehrEinführung in das deutsche Recht
Prof. Dr. Gerhard Robbers Einführung in das deutsche Recht Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 15 I. Allgemeine Strukturen A. Rechtstradition, Rechtsgebiete und
MehrDer Einfluss des deutschen BGB auf das chinesische. Zivilgesetzbuch von 1929
Der Einfluss des deutschen BGB auf das chinesische Zivilgesetzbuch von 1929 Dissertation zur Erlangung des akademischen Grades Doktor der Rechtswissenschaft (Dr. jur.) vorgelegt an der Juristischen Fakultät
MehrWürzburger Woche an der April Dipl. iur. Helena Noll, Europajuristin
Würzburger Woche an der Bahçeşehir Üniversitesi 26. 30. April 2010 Einführung ng in das deutsche Zivilrechtilrecht Dipl. iur. Helena Noll, Europajuristin (Universität ität Würzburg) Gliederung 1 Allgemeiner
MehrEinführung in das deutsche Recht
Prof. Dr. Gerhard Robbers Einführung in das deutsche Recht 2. Auflage Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 15 I. Allgemeine Strukturen 19 A. Rechtstradition, Rechtsgebiete
MehrInstitut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Medienrecht. Allgemeines Zivilrecht
Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Medienrecht Allgemeines Zivilrecht Fallbeispiel Der 16-jährige Jan will sein Fahrrad verkaufen, weil er Geld braucht. Er bittet seinen 17-jährigen Freund
MehrIII. Das 3. Buch des BGB
III. Das 3. Buch des BGB Das 3. Buch des BGB umfasst die 854 1296 Es ist in 8 Abschnitte unterteilt 1. Abschnitt. Besitz 2. Abschnitt. Allgemeine Vorschriften über Rechte an Grundstücken 3. Abschnitt.
MehrEinführung in das deutsche Recht
Prof. Dr. Gerhard Robbers Einführung in das deutsche Recht 4. Auflage Nomos waa^r Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 15 I. Allgemeine Strukturen 19 A. Rechtstradition, Rechtsgebiete und Rechtsquellen
MehrTutorium im Zivilrecht
Tutorium im Zivilrecht 8. und 15.11.2016 Sachverhalt V betreibt ein Geschäft für Küchenmaschinen und hat im Schaufenster immer aktuelle Angebote ausliegen. Derzeit ist eine hochwertige Kaffeemaschine im
MehrBegleitkolleg zum Grundkurs I bei Wiss. Mit. Barbara Reich Fälle und Lösungen unter Rechtsgeschäfte. Verfügungsgeschäfte
Rechtsgeschäfte Verpflichtungsgeschäft Verfügungsgeschäfte Sonstige Rechtsgeschäfte = Rechtsgeschäfte, durch die eine Person gegenüber einer anderen eine Leistungspflicht übernimmt - Kaufvertrag 433 Abs.
MehrF. Rechtsgeschäftslehre V: Vertretung
F. Rechtsgeschäftslehre V: Vertretung I. Überblick (Voraussetzungen, Wirkung, Zurechnung) II. III. IV. Insbesondere: Handeln im fremden Namen Insbesondere: Vertretungsmacht Insichgeschäft, 181 BGB V. Missbrauch
MehrFall Wie viele Verträge sind im Sachverhalt abgeschlossen worden? 2. Ist der Kauf wirksam? 3. Wer ist Eigentümer des Mofa?
Fall 1 Der 17-jährige Kevin kauft sich ein gebrauchtes Mofa zum Preis von 300,-. Der Verkäufer denkt sich nichts dabei, weil Kevin groß gewachsen ist und beim Kauf erklärt hat, er sei längst 18 Jahre.
Mehr21 Begriff und Besonderheiten des Schuldrechts. Die wesentlichen bürgerlich-rechtlichen Rechtsgebiete sind im BGB geregelt.
21 Begriff und Besonderheiten des Schuldrechts Die wesentlichen bürgerlich-rechtlichen Rechtsgebiete sind im BGB geregelt. Das BGB ist dabei in die fünf Bücher Erstes Buch (Allgemeiner Teil, 1 bis 240
MehrGliederung zur Vorlesung SACHEN- und KREDITSICHERUNGSRECHT (FSS 2018) in den Bachelorstudiengängen Betriebswirtschaftslehre und Wirtschaftspädagogik
FAKULTÄT FÜR RECHTSWISSENSCHAFT UND VOLKSWIRTSCHAFTSLEHRE RECHT FÜR WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTEN Dr. Gernot Wirth, Akademischer Direktor Mannheim, den 15.2.2018 Gliederung zur Vorlesung SACHEN- und KREDITSICHERUNGSRECHT
Mehr1. Kapitel Grundlagen
Den wenigsten Bürgern ist bewusst, dass sie jeden Tag eine Vielzahl von Verträgen schließen. Während viele sich unter einem Vertrag ein langes Papierdokument vorstellen, liegt ein solcher in rechtlicher
Mehr1 Einleitung. ImmobiliarsachenR Grundwissen 1. A. Systematische Einordnung des Sachenrechts
ImmobiliarsachenR Grundwissen 1 1 Einleitung A. Systematische Einordnung des Sachenrechts System des BGB lex-specialis- Grundsatz Definition Sachenrecht Das BGB ist in fünf Bücher aufgeteilt: Allgemeiner
MehrInhaltsübersicht. Vorwort...5. Abkürzungsverzeichnis Literaturhinweise Sachenrecht...19
Inhaltsübersicht Vorwort...5 Abkürzungsverzeichnis...15 Literaturhinweise...17 Sachenrecht...19 I. Die Grundlagen des Sachenrechts...19 1. Allgemeines...19 2. Das Abstraktionsprinzip...20 3. Numerus clausus
MehrDienstbegleitende Unterweisung durch das Referat IV 7 Ausbildung Köln (Stand: )
Dienstbegleitende Unterweisung durch das Referat IV 7 Ausbildung Köln (Stand: 07.01.2013) Ausbildungsberuf: Polizeivollzugsbeamte Lehrgang: Unterweisungszeit Gesamte Stundenzahl: 28 Doppelstunden (entspricht
MehrUnterscheidung in der Rechtssprechung
Unterscheidung in der Rechtssprechung Verwaltungsrechtweg (VG) in allen öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten solange nicht verfassungsrechtlicher Art (BVerfG), soweit nicht durch Bundesgericht einem anderen
MehrInhalt. Vorwort zur sechsten Auflage 7. Abkürzungsverzeichnis 15. A. Allgemeine Strukturen 21. B. Öffentliches Recht 37
Inhalt Vorwort zur sechsten Auflage 7 Abkürzungsverzeichnis 15 A. Allgemeine Strukturen 21 I. Rechtstradition, Rechtsgebiete und Rechtsquellen 21 1. Rechtstradition 21 2. Rechtsgebiete 22 a) Privatrecht-öffentliches
Mehr4 Rechte und Pflichten aus einem Kaufvertrag. Verträge, und somit auch Kaufverträge, sind dabei mehrseitige Rechtsgeschäfte.
4 Rechte und Pflichten aus einem Kaufvertrag I. Verkäufer Käufer Beziehung 1. Rechtsgeschäftliche Begründung Verkäufer und Käufer stehen in einer rechtlichen Beziehung, auf Grund derer sie von dem jeweils
MehrAndrea Schröder (Autor) Einführung in das bürgerliche Recht für Betriebswirte Grundzüge des BGB - Systematische Darstellung in Übersichten
Andrea Schröder (Autor) Einführung in das bürgerliche Recht für Betriebswirte Grundzüge des BGB - Systematische Darstellung in Übersichten https://cuvillier.de/de/shop/publications/7217 Copyright: Cuvillier
MehrHandlungsfreiheit, Privatautonomie, Rechtsgeschäft
Handlungsfreiheit, Privatautonomie, Rechtsgeschäft 1. Handlungsfreiheit: Die in Art. 2 GG gesicherte allgemeine Handlungs - freiheit kann auf beliebige Weise ausgeübt werden (z.b. Wahl des Aufenthaltsortes,
MehrProf. Dr. Reinhard Richardi Sommersemester Sachenrecht. Arbeitsblatt Nr. 3. Die Übereignung beweglicher Sachen
Sachenrecht Arbeitsblatt Nr. 3 Die Übereignung beweglicher Sachen I. Das dingliche Rechtsgeschäft 1. Für den Übereignungseffekt reicht das schuldrechtliche Geschäft - Kauf, Tausch, Darlehen, Werkvertrag,
MehrJ. von Staudingers Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch mit Einführungsgesetz und Nebengesetzen
J. von Staudingers Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch mit Einführungsgesetz und Nebengesetzen BGB-Synopse 1896-2000 Gesamtausgabe des Bürgerlichen Gesetzbuches von seiner Verkündung 1896 bis 2000 mit
MehrA. Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis III A. Inhaltsverzeichnis Angegeben sind jeweils die Seitenzahlen. A. Inhaltsverzeichnis... III B. Literaturverzeichnis... XI C. Abkürzungsverzeichnis... XIII D. Zur Arbeit mit diesem
MehrEinführung in das Zivilrecht
Einführung in das Zivilrecht Rechtsgeschäft, Willenserklärung, Vertrag: Instrumente privatautonomen Handelns Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Prof. Dr. Michael Hassemer Rechtsgeschäft,
MehrZusammenfassung Zivilrecht. Verhältnis Staat und Bürger Rechtsbeziehung zwischen Hoheitsträgern und Rechtsunterworfenen
Zusammenfassung Zivilrecht Unterschied ÖR und ZR 1.Öffentliches Recht: Verhältnis Staat und Bürger Rechtsbeziehung zwischen Hoheitsträgern und Rechtsunterworfenen 2. Zivilrecht Verhältnis zwischen den
MehrInhaltsverzeichnis. Allgemeiner Teil... 1
IX Allgemeiner Teil... 1 Abschnitt I. Einführende Bestimmungen... 1 Kapitel 1. Gesetzgebung im Geltungsbereich des Zivilrechts... 1 Kapitel 2. Bürgerliche Rechte und Pflichten, ihr Schutz... 5 Abschnitt
MehrRechtssubjekte. Bürgerliches Vermögensrecht I. Die natürliche Person II. Die natürliche Person I. Die juristische Person I. Die juristische Person II
Rechtssubjekte Bürgerliches Vermögensrecht I Professor Dr. Helmut Rüßmann Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht und Rechtsphilosophie Natürliche Personen Juristische Personen Personengemeinschaften
MehrJ. von Staudingers Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch mit Einführungsgesetz und Nebengesetzen
J. von Staudingers Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch mit Einführungsgesetz und Nebengesetzen BGB-Synopse 1896-1998 Gesamtausgabe des Bürgerlichen Gesetzbuches von seiner Verkündung 1896 bis 1998 in
MehrVerpflichtungs- und Verfügungsgeschäft. Was haben wir lieb? Das Abstraktionsprinzip!
Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft Was haben wir lieb? Das Abstraktionsprinzip! Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft A verkauft dem B sein Auto. Wer ist nach Abschluss des Kaufvertrages Eigentümer?
MehrBGB. Kommentar. Lucnternand zuuy. Prütting/Wegen/Weinreich. 4., neu bearbeitete und erweiterte Auflage. Herausgegeben von
Prütting/Wegen/Weinreich BGB Kommentar i l < ' + I v' ' J ' >- ' > " Herausgegeben von Prof. Dr. Hanns Prütting Professor der Universität zu Köln, Direktor des Instituts für Verfahrensrecht Prof. Dr. Gerhard
MehrEinführung in das Privatrecht. (beschränkte) Geschäftsfähigkeit
Universität Konstanz Fachbereich Rechtswissenschaft Richter am LG Marcus Percic Universitätsstraße 10 D-78457 Konstanz Telefon: (07531) 88-3658 E-mail: Marcus.Percic@uni-konstanz.de Einführung in das Privatrecht
MehrProfessor Dr. Elmar Mand Juniorprofessur für Zivil- und Gesundheitsrecht. Schuldrecht Allgemeiner Teil
Schuldrecht - Allgemeiner Teil Professor Dr. Elmar Mand Juniorprofessur für Zivil- und Gesundheitsrecht Literaturempfehlungen Lehrbücher Medicus, Schuldrecht I, Allgemeiner Teil, 16. Auflage 2005 Brox/Walker,
MehrAbkürzungsverzeichnis...XIII
Abkürzungsverzeichnis...XIII 1. Teil: Grundlagen... 1 I. Wesen des Rechts... 1 II. Verhältnis des Rechts zu anderen Normensystemen... 2 III. Recht im objektiven und im subjektiven Sinn... 3 IV. Die Rechtsordnung
MehrFrage 1: A könnte einen Anspruch gegen B auf Zahlung der 20 aus Kaufvertrag gem. 433 II BGB haben.
Lösung der Fälle der 3. Übung (21.11.2005) Lösung des Falles zum Abstraktionsprinzip: Frage 1: A könnte einen Anspruch gegen B auf Zahlung der 20 aus Kaufvertrag gem. 433 II BGB haben. 1. Dazu müssten
MehrTeil I Recht übersichtlich: Die Grundlagen 25
Inhaltsverzeichnis Einführung 19 Über dieses Buch 20 Begriffe, die in diesem Buch verwendet werden 21 Konventionen in diesem Buch 21 Was Sie nicht lesen müssen 21 Törichte Annahmen über den Leser 22 Wie
MehrArbeitsgemeinschaft (AG) BGB Allgemeiner Teil I AG BGB-AT. Fall 2
Arbeitsgemeinschaft (AG) BGB Allgemeiner Teil I AG BGB-AT Fall 2 Sachverhalt Grundfall: Anna sagt zum Zeitungsverkäufer Bruno: "Eine Augsburger Allgemeine, bitte." Bruno gibt ihr eine Augsburger Allgemeine
MehrMobiliarsachenrecht Grundwissen 1. A. Systematische Einordnung des Sachenrechts
Mobiliarsachenrecht Grundwissen 1 1 Einleitung A. Systematische Einordnung des Sachenrechts System des BGB lex-specialis- Grundsatz Das BGB ist in fünf Bücher aufgeteilt: Allgemeiner Teil, Schuldrecht,
MehrRechtsgeschäftslehre Einführung
Rechtsgeschäftslehre Einführung Rechtsgeschäft, Willenserklärung, Vertrag: Grundtatbestände privatautonomen Handelns im Rechtsverkehr Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Prof.
MehrKommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch
Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch Band 3 1297 2385 Rom I-VO Rom II-VO EGBGB Herausgegeben von Dr. Heinz Georg Bamberger Staatsminister der Justiz des Landes Rheinland-Pfalz a. D. Dr. Herbert Roth Professor
MehrStudienplan Zivilrecht - Studium I. Lernziele:
- 54 - Studienplan Zivilrecht - Studium I Lernziele: Die Studierenden erwerben das juristische Grundlagenwissen und die juristische Arbeitsweise. Sie besitzen die zur Aufgabenwahrnehmung in den Bereichen
MehrBeim Sachenrecht ist der Name Programm. Es geht um Sachen und Rechte daran.
IN DIESEM KAPITEL Sachenrecht im Gesamtsystem des BGB Abgrenzung des Sachenrechts zu anderen Rechtsgebieten des BGB Kapitel 1 Sachenrecht: Mit Spaß an die Sache Beim Sachenrecht ist der Name Programm.
Mehr3 Rechtsquellen des Bürgerlichen Rechts. Rechtsquellen, aus denen sich solches objektives Recht ergibt, sind
3 Rechtsquellen des Bürgerlichen Rechts I. Begriff und Arten der Rechtsquellen Wie bei einer Quelle Wasser entspringt, bildet eine Rechtsquelle die Grundlage für die Entstehung von Recht. Aus einer Rechtsquelle
MehrSkripten - Zivilrecht. Grundwissen BGB AT. von Karl-Edmund Hemmer, Achim Wüst. überarbeitet
Skripten - Zivilrecht Grundwissen BGB AT von Karl-Edmund Hemmer, Achim Wüst überarbeitet Grundwissen BGB AT Hemmer / Wüst schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Hemmer/Wüst
MehrSystematik des Allgemeinen Schuldrechts
Einführung Folie 1 Systematik des Allgemeinen Schuldrechts Zweites Buch des BGB Allgemeiner Teil: 241-432, d.h.: Vorschriften anwendbar für alle Schuldverhältnisse ( Klammerprinzip ) (z.b.: 122, 823, 989
Mehr6. Der Aufbau des BGB
24 Beachte: Leistungen, die aufgrund eines unwirksamen Verpflichtungsgeschäfts ausgetauscht wurden, können über bereicherungsrechtliche Ansprüche zurückgeholt werden. In 812 I 1 1.F. ist nämlich angeordnet,
MehrTeil II: Recht anspruchsvoll: Das Schuldverhältnis... 67
Auf einen Blick Einführung... 19 Teil I: Recht übersichtlich: Die G rundlag en... 27 K a p ite ll Ein BGB für alle Fälle... 29 Kapitel 2 Wege durch den Paragrafendschungel... 53 Teil II: Recht anspruchsvoll:
MehrSteuerberaterprüfung - Schwerpunkt Recht
Steuerberaterprüfung - Schwerpunkt Recht Gezielt das lernen, was in der Prüfung verlangt wird von Klaus Dumser, Blazenka Ban. Auflage Steuerberaterprüfung - Schwerpunkt Recht Dumser / Ban schnell und portofrei
MehrFragen aus der Übung Fallbeispiele zum Privatrecht. 2. Übung
Fragen aus der Übung Fallbeispiele zum Privatrecht 2. Übung Unter welchen Voraussetzungen kommt ein Vertrag mit dem Inhalt zustande, den das unwidersprochen gebliebene kaufmännische Bestätigungsschreiben
MehrInhaltsverzeichnis Lernziele 12 1 Rechtspflege 15 1.1 Übersicht zur Rechtspflege 15 1.2 Personen der Rechtspflege 16 1.2.1 Die Richterin/Der Richter 16 1.2.2 Die Rechtspflegerin/Der Rechtspfleger 18 1.2.3
MehrBGB. 1 Einleitung. ErbR BGB. FamilienR BGB. Allg. Teil BGB. SachenR BGB. SchuldR BGB. BGB AT Grundwissen 1
AT Grundwissen 1 1 Einleitung A. Die Systematik des Das trat am 1. Januar 1900 in Kraft. Es ist eine Zusammenfassung von Rechtsnormen, die die Rechtsbeziehungen der Bürger untereinander regelt. Aufteilung
MehrZivilrecht IVa (Bereicherungsrecht) Leistungskondiktion (4)/ Nichtleistungskondiktionen
Zivilrecht IVa (Bereicherungsrecht) Leistungskondiktion (4)/ Nichtleistungskondiktionen Wiederholung Welcher Normzweck ist allen Kondiktionssperren als Hintergrund gemeinsam und wie äußert sich dies im
MehrJ. von Staudinger s Kommentar zum BGB
J. von Staudinger s Kommentar zum BGB geplante Bände und deren Redaktoren Buch 1. Allgemeiner Teil Einleitung zum BGB; 1-14; VerschG Herbert Roth (Einleitung zum BGB und Allgemeiner Teil 1) 21-79 (Allgemeiner
MehrDritte Änderung der fachspezifischen Studien- und Prüfungsordnung für den Studiengang Rechtswissenschaft (AMB Nr. 43/2008)
Amtliches Mitteilungsblatt Juristische Fakultät Dritte Änderung der fachspezifischen Studien- und Prüfungsordnung für den Studiengang Rechtswissenschaft (AMB Nr. 43/2008) Herausgeber: Die Präsidentin der
MehrBürgerliches Gesetzbuch
Professor Dr. Reiner Schulze (Schriftleitung) Bürgerliches Gesetzbuch Handkommentar Professor Dr. Heinrich Dörner, Universität Münster Dr. Ina Eben, Universität Kiel Professor Dr. Jörn Eckert, Universität
MehrEinführung in das bürgerliche Recht
Vahlen Studienreihe Jura Einführung in das bürgerliche Recht von Prof. Dr. Jan Schapp, Dr. Wolfgang Schur 3. Auflage Einführung in das bürgerliche Recht Schapp / Schur schnell und portofrei erhältlich
MehrÜbung im Privatrecht II Sommersemester Fall 11: Zwielichtiger Fahrzeugverkauf (frei nach BGH NJW 2006, 3488)
Übung im Privatrecht II Sommersemester 2013 Fall 11: Zwielichtiger Fahrzeugverkauf (frei nach BGH NJW 2006, 3488) Die A-GmbH handelt mit gebrauchten Fahrzeugen. Im Rahmen ihrer geschäftlichen Tätigkeit
MehrÜberblick über das Bereicherungsrecht
Überblick über das Bereicherungsrecht A. Sinn und Zweck des Bereicherungsrechts Das Bereicherungsrecht hat die Aufgabe, ungerechtfertigte Vermögensverschiebungen "rückgängig" zu machen. Es gleicht daher
Mehr1. Eigentums des K K müsste der Eigentümer des Schecks sein. Dem Sachverhalt ist zu entnehmen, dass der K ursprünglich Eigentümer des Schecks war.
Fall 2 - Lösung Vorüberlegung: Der K hat dem V einen Scheck über die Kaufsumme überreicht. Dem Sachverhalt ist zu entnehmen, dass er jenen Scheck von V wiedererlangen möchte. A. Anspruch des K gegen V
MehrGrundlagen des Privatrechts
ModulDaten MODUL II Inhalte Verantwortlicher Bereich Fachverantwortung Lehrende/Dozenten Lehr/Lernformen Angebotshäufigkeit Vorleistungen/ Sequenzen Verwendbarkeit Ergänzungsleistungen Grundlagen des Privatrechts
MehrZivilrecht. BGB AT Allgemeinen Lehren und Allgemeiner Teil Juristische Personen*
Zivilrecht BGB AT Allgemeinen Lehren und Allgemeiner Teil Juristische Personen* AGG Abschnitt 1: Allgemeiner Teil, 1-5 Abschnitt 2: Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligung, 6-18 Abschnitt 3: Schutz
MehrEinführung in das Privatrecht
Universität Konstanz Fachbereich Rechtswissenschaft Richter am LG Marcus Percic Universitätsstraße 10 D-78457 Konstanz Telefon: (07531) 88-3658 E-mail: Marcus.Percic@uni-konstanz.de Einführung in das Privatrecht
MehrEinführung in die deutsche Rechtssprache
Einführung in die deutsche Rechtssprache von Heike Simon und Gisela Funk-Baker C.H. Beck'sche Verlagsbuchhandlung, München Verlage Dalloz, DJ0F, Linde, Sakkoulas, Stämpfli AG 1999 Inhaltsverzeichnis Vorwort
MehrEinführung in das Zivilrecht
Einführung in das Zivilrecht Rechtsgeschäft, Willenserklärung, Vertrag: Grundtatbestände privatautonomen Handelns im Rechtsverkehr Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Prof. Dr.
MehrD R BANNAS. Skript. Wirtschaftsrecht STEUERLEHRGÄNGE. Bürgerliches Recht Handelsrecht Gesellschaftsrecht Europarecht
STEUERLEHRGÄNGE D R BANNAS Skript Wirtschaftsrecht Bürgerliches Recht Handelsrecht Gesellschaftsrecht Europarecht Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung 2017 Steuerlehrgänge Dr. Bannas Raiffeisenstr.
MehrEinführung in das deutsche Recht und die deutsche Rechtssprache
Einführung in das deutsche Recht und die deutsche Rechtssprache von Heike Simon und Dr. Gisela Funk-Baker (f) 4., neubearbeitete Auflage C. H. Beck München C.H. Beck Warschau DJ0F, Kopenhagen Stämpfli
MehrRechtsgeschäft und Willenserklärung
Rechtsgeschäft und Willenserklärung Ein Rechtsgeschäft besteht aus einer oder mehreren Willenserklärungen, die allein oder i.v.m. anderen Tatbestandsmerkmalen eine Rechtsfolge herbeiführen, weil sie gewollt
MehrDas Abstraktionsprinzip
Das Abstraktionsprinzip A Verpflichtungsgeschäft: Kaufvertrag Abstraktionsprinzip Erfüllungsgeschäft: Übergabe der Kaufsache Erfüllungsgeschäft: Übergabe des Geldes B Zustandekommen eines Kaufvertrages,
MehrBürgerliches Gesetzbuch
Professor Dr. Reiner Schulze (Schriftleitung) Bürgerliches Gesetzbuch Handkommentar Professor Dr. Heinrich Dörner, Universität Münster Priv.-Doz. Dr. Ina Ehert, Universität Kiel Professor Dr. Jörn Eckert,
MehrEinführung in das Bürgerliche Recht
Einführung in das Bürgerliche Recht von Jan Schapp 4. Auflage bearbeitet von Dr. Jan Schapp o. Professor an der Universität Gießen und Dr. Wolfgang Schur Privatdozent an der Universität Gießen Verlag Franz
Mehr[1] Dr. Jacoby IPR Einführung I. 1. Def. Internationales Privatrecht?
Test IPR [1] Dr. Jacoby IPR Einführung I. 1 Def. Internationales Privatrecht? [1] Dr. Jacoby IPR Einführung I. 1 Internationales Privatrecht I. Einführung 1. Begriff Gesamtheit der Rechtssätze, die bei
MehrGeschäftsfähigkeit. Voraussetzung des wirksamen Rechtsgeschäfts
Geschäftsfähigkeit Voraussetzung des wirksamen Rechtsgeschäfts Geschäftsfähigkeit Ist die Fähigkeit, Rechtsgeschäfte wirksam vornehmen zu können ( 105 I) Zu unterscheiden von: Ehe- und Testierfähigkeit
Mehrbeck-shop.de Inhaltsverzeichnis
Vorwort...V Literaturverzeichnis...XIII Teil 1. Familienrecht... 1 Kapitel 1. Systematik und verfassungsrechtliche Einordnung des Familienrechts... 1 Kapitel 2. Eheschließung, Ehescheidung... 5 A. Begriff
MehrHochschuldozent Dr. Elmar Mand Juniorprofessur für Zivil- und Gesundheitsrecht. Schuldrecht Allgemeiner Teil
Schuldrecht - Allgemeiner Teil Juniorprofessur für Zivil- und Gesundheitsrecht Literaturempfehlungen Lehrbücher Medicus, Schuldrecht I, Allgemeiner Teil, 14. Auflage 2003 Brox/Walker, Allgemeines Schuldrecht,
Mehr