Schwarzwaldstraße Lahr. Telefon Telefax Infothek. Elterngeld und Elterngeld Plus.
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- Gertrud Lenz
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1 Infothek Elterngeld und Elterngeld Plus Stand: 06/2015
2 Elterngeld und Elterngeld Plus Mit diesem Artikel möchten wir Sie über das Elterngeld und das neue Elterngeld Plus informieren, das seit dem 1. Juli 2015 gilt. Was ist Elterngeld? Mit dem Elterngeld unterstützt der Staat Väter und Mütter, die aufgrund der Geburt eines Kindes ganz oder teilweise auf eine Erwerbstätigkeit verzichten. Generell hat jeder werdende und jede werdende Mutter Anspruch auf Elterngeld. Dadurch ist es auch Personen möglich Elterngeld zu beziehen, die kein geregeltes Einkommen haben, wie zum Beispiel Schüler und Studenten. In Ausnahmefällen können auch Verwandte bis zum dritten Verwandtschaftsgrad Elterngeld erhalten, beispielsweise Großeltern oder Geschwister. Hierbei gewährt der Staat, dem betreuenden Elternteil, zwischen % des durchschnittlichen Nettoeinkommens der zurückliegenden 12 Monate vor der Geburt des Kindes. Jedoch beträgt es mindestens 300 und höchstens Der Bezug erstreckt sich über einen Zeitraum von 14 Monaten nach Geburt des Kindes. Allerdings kann ein Elternteil allein die Leistung nur für 12 Monate beziehen. Um als Elternpaar die vollen 14 Monate Elterngeld beziehen zu können, muss ein Elternteil für mindestens zwei Monate die Voraussetzungen erfüllen, wenn der andere 12 Monate bezieht. Alleinerziehende können bis zu 14 Monaten Elterngeld beziehen, allerdings muss gewährleistet sein, dass das Kind nur im Haushalt des Alleinerziehenden lebt. Wichtig: Das Elterngeld sowie auch das Elterngeld Plus sind steuerfrei. Dennoch werden die Bezüge bei der Ermittlung des Steuersatzes miteinbezogen! Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen um Anspruch auf Elterngeld zu haben? Anspruch auf Elterngeld haben Eltern, die: Ihre Kinder nach der Geburt selbst betreuen und erziehen und nicht mehr als 30 Stunden in der Woche erwerbstätig sind und gemeinsam mit ihren Kindern in einem Haushalt leben und einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Hat ein Elternpaar gemeinsam ein zu versteuerndes Einkommen von über (Alleinerziehende ) im Jahr vor der Geburt des Kindes, so entfällt ein Anspruch auf Elterngeld. Elterngeld Plus Für nach dem 30. Juni 2015 geborene Kinder, können Väter und Mütter künftig auch Elterngeld Plus beantragen oder dieses mit dem normalen Basiselterngeld kombinieren. Durch die Regelungen des Elterngeld Plus erhöht sich der Bezugszeitraum auf maximal 28 Monate, wenn die Eltern oder das Elternteil nach der Geburt des Kindes in Teilzeit arbeiten. Arbeiten und Mutter gleichzeitig in Seite 2
3 Teilzeit und betreuen das Kind gemeinsam, so haben sie Anspruch auf jeweils vier zusätzliche Monate Elterngeld Plus durch den. Ebenso sind Elternpaare flexibler in der Gestaltung der Elternzeit, da sie nun die Möglichkeit haben die 36 Monate Elternzeit, die Ihnen jeweils zustehen, in 3 Betreuungsblöcke unterteilen zu können, ohne das es dazu der Zustimmung des Arbeitgebers bedarf. Des Weiteren kann man nun zwischen dem dritten und achten Lebensjahr des Kindes 24 statt der vorherigen 12 Monate in Elternzeit gehen. Zur Veranschaulichung dessen, folgt ein Beispiel einer möglichen Aufteilung der Elternzeit: Mutter Betreuungsblock Betreuungsblock Betr.- block Betr.- blk Lebensjahr des Kindes Die Vor- und Nachteile des Elterngeld Plus werden in folgender Tabelle auf einen Blick dargestellt: Elterngeld Elterngeld Plus Bezugszeitraum Max. 14 Monate Max. 28 Monate Elternzeit Anmeldefrist beim Arbeitgeber Kein Anspruch Aufteilung in zwei Betreuungsblöcke spätestens 7 Wochen vor Geburt des Kindes vier Monate Elterngeld Plus pro Elternteil zusätzlich Aufteilung in drei Betreuungsblöcke möglich spätestens 13 Wochen vor Geburt des Kindes Wie Sie aus der Tabelle entnehmen können, ist es seit dem 1. Juli 2015 möglich den Bezug von Elterngeld Plus auf 28 Monate auszuweiten. Folglich entsprechen zwei Elterngeld Plus Monate einem Monat Basiselterngeld hinsichtlich der Bezugshöhe. Die Bezüge liegen damit je nach Einkommen zwischen mindestens 150 und maximal 900 monatlich. Die Verlängerung des Bezugszeitraums, soll Eltern zur Teilzeiterwerbstätigkeit anregen. Seite 3
4 Nachfolgend ein Beispiel zu möglichen Kombinationen des Basiselterngeld, des Elterngeld Plus und des : Mutter Elterngeld Elterngeld Plus und Teilzeit Vollzeit Elterngeld Lebensmonat des Kindes Beispiel 2: Mögliche Kombinationen von Elterngeld Plus und Mutter Elterngeld Plus und Teilzeit Elterngeld Plus und Teilzeit Lebensmonat des Kindes Wie wird Elterngeld beantragt? Das Elterngeld muss schriftlich beantragt werden. Hierbei kann jedes Elternteil für sich einen Antrag bei der Staatsbank für Baden-Württemberg (L-Bank) einreichen. Es gilt zu beachten, dass die Anträge spätestens bis drei Monate nach Geburt des Kindes bei der L-Bank eingehen, da rückwirkend nur Zahlungen für maximal drei Monate gewährt werden können. Seite 4
5 Dank des neuen Elterngeld Plus entstehen mehrere Gestaltungsmöglichkeiten für werdende Eltern. So können Sie ihre Elternzeit sowohl zeitlich als auch finanziell einplanen. Dadurch wird jeder Elterngeldbezug und Elterngeldantrag individuell verschieden und komplex. Um daraus die bestmögliche Lösung für Sie zu finden, stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Falls Sie sich noch weiter über Elterngeld und das neue Elterngeld Plus informieren wollen, haben wir hier noch ein paar Links gelistet, die Ihnen weiterhelfen: fa-familienfoerderung/elterngeld.xml?ceid= Ihre Ansprechpartner: Johannes Pilgram DH-Student Tel.: / Seite 5
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