2. Spielbetrieb. 2.2 Abweichende Regeln. 2.3 Unbespielbarkeit des Platzes. 2.4 Nichtantreten zu einem Pflichtspiel

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1 NIEDERSÄCHSISCHER FUSSBALLVERBAND E. V. Kreis Uelzen Jugendausschuss Heino Drewes, Hauptstr. 14, Wriedel ( ) Wriedel, den Ausschreibung/Durchführungsbestimmungen der Juniorinnen für das Spieljahr 2011/2012 im kreisübergreifenden Spielbetrieb mit den Kreisen Uelzen und Lüchow Dannenberg 1. Allgemeines Für die Durchführung des gemeinsamen Spielbetriebes der B-, C-, D- und E- Juniorinnen im NFV Kreis Uelzen und NFV Kreis Lüchow-Dannenberg sind die Satzung, die Jugendordnung (JO), die Spielordnung (SpO), die Rechts- und Verfahrensordnung (RuVO) des Niedersächsischen Fußballverbandes (NFV) und diese Ausschreibung mit ihren Durchführungsbestimmungen maßgebend und zu beachten. Der Jugendausschuss des NFV Kreis Uelzen ist für die Feldsaison Punkt- und Freundschaftsspiele zuständig, der Jugendausschuss des NFV Kreis Lüchow Dannenberg für Hallenrunde und Juniorinnenturniere, die im Kreis Uelzen bzw. Lüchow Dannenberg stattfinden. Für alle spieltechnischen Fragen wie Verlegungen, Ab- und Neuansetzungen bzw. spielrechtlichen Festlegungen ist der Jugendausschuss des NFV Kreis Uelzen für die Feldserie bzw. Kreis Lüchow- Dannenberg für die Hallensaison, insbesondere die jeweilige Staffelleitung des Jugendausschusses des NFV Kreis Uelzen bzw. NFV Kreis Lüchow Dannenberg verantwortlich. Der Jugendausschuss des NFV Kreis Uelzen und Lüchow-Dannenberg empfiehlt die Durchführung der Fußballspiele der Juniorinnen auf einem rauchfreien Sportplatz ohne Alkoholgenuss. 2. Spielbetrieb 2.1 Spielfeldgrößen Die Spielfeldgrößen der Juniorinnen richten sich nach den Regelungen im Anhang 1 der Jugendordnung sowie der Spielordnung des NFV. Die 9er- Mannschaften spielen ca. von Strafraum zu Strafraum des Großfeldes (Platzlänge min. 75 m, Platzbreite min. 50 m) mit Toren der Größe von 2,00 m x 5,00 m, Ecken werden als ganze Ecken ausgeführt, Ball der Größe 5 (kein Leichtspielball). 2.2 Abweichende Regeln Die Rückpassregel ist bei den E- Juniorinnen aufgehoben. Bei den E- und D-Juniorinnen werden Strafstöße von der 8 m Strafstoßmarke getreten, bei den C- und B-Juniorinnen von der 9 m Strafstoßmarke. 2.3 Unbespielbarkeit des Platzes Bei Unbespielbarkeit des Platzes ist 28 SpO zu beachten. Dem Spielleiter ist die geforderte Anordnung des Eigentümers bzw. des zur Anordnung Berechtigten innerhalb von 10 Tagen vorzulegen. 2.4 Nichtantreten zu einem Pflichtspiel Beim Nichtantreten zu einem Pflichtspiel wird das Spiel gemäß 37, 38 SpO gewertet. Zu beachten ist, dass eine 45-minütige Wartepflicht für die gegnerische Mannschaft und den Schiedsrichter besteht. 1

2 2.5 Mindestanzahl der Spieler Die Mindestzahl der Spielerinnen bei 9er -Mannschaften beträgt 6 Spielerinnen und bei 7er Mannschaften 5 Spielerinnen. Andernfalls darf das Spiel nicht angepfiffen werden. Der Tatbestand ist im Spielbericht zu vermerken. Bei E- bis D- Juniorinnen Mannschaften darf eine unbegrenzte Anzahl Spieler beliebig oft einund ausgewechselt werden. Ab der Altersklasse C-Juniorinnen dürfen max. 4 Spieler ausgewechselt werden. Die gemeldeten Siebener Mannschaften der B- und C-Juniorinnen nehmen am Spielbetrieb der C 9 und B 9 Mannschaften teil. Diese Mannschaften müssen mindestens mit sieben und können mit bis zu neun Spielerinnen antreten. Sie dürfen nur eine Auswechselspielerinnen haben, d.h. tritt eine Mannschaft an einem Spieltag mit neun Spielerinnen an, muss sie mit acht Spielerinnen spielen und hat eine Auswechselspielerin. Zum Spiel angetretene Neunermannschaften hat die gleiche Anzahl von Spieler auf dem Spielfeld. Neunermannschaften dürfen immer mit 9 Spielerinnen plus 4 Auswechselspielerinnen antreten. 2.6 Beaufsichtigung Keine Juniorinnenmannschaft darf ohne Beaufsichtigung durch einen Beauftragten des Vereines gemäß 9 (4) Jugendordnung des DFB reisen oder ein Spiel austragen. 2.7 Spielzeiten Die Spielzeit richtet sich nach den Regelungen des 16 JO. Die Halbzeitpause beträgt in allen Altersklassen 15 Minuten. Bei den Entscheidungs- und Pokalspielen wird ohne Verlängerung gespielt. Die Entscheidung erfolgt durch Schüsse von der Strafstoßmarke (5 Spieler / innen je Mannschaft). Ziffer 2.2 ist hierbei zu beachten. 2.8 Fehlende Spielerlaubnis bzw. Spielberechtigung Werden Spielerinnen ohne Spielerlaubnis oder Spielberechtigung eingesetzt, wird das Spiel gemäß 38 (1c) SpO in Verbindung mit 37 (4) SpO gewertet. 2.9 fehlender Spielerpass Bei fehlendem Spielerpass ist nach 5 JO zu verfahren. Im Spielbericht ist in diesem Fall der Name, Vorname und das Geburtsdatum der Juniorin einzutragen. Auf der Rückseite ist die Beantragung des Spielerpasses zu vermerken und mit der Unterschrift des Betreuers zu bestätigen Spielberechtigung von Juniorinnen Frühester Tag der Spielberechtigung ist der Tag des Einganges der vollständigen Unterlagen bei der Passstelle des NFV (s. a. 5 SpO). Aus Rechtssicherheitsgründen wird empfohlen, nur die Juniorin einzusetzen, deren Spielerlaubnis im DFBNet ersichtlich ist Zweitspielrecht Das Zweitspielrecht für die Juniorinnen regelt sich aus 14 der JO. Hiernach kann jeder Juniorin ein Zweitspielrecht für einen anderen Verein erwerben. Das Zweitspielrecht ist auf einen Gastverein beschränkt. Der Antrag auf ein Zweitspielrecht ist beim zuständigen Kreisjugendobmann zu beantragen. Der Antrag ist auf der Homepage unter hinterlegt Festspielen Das Festspielen ist im Anhang 1, 2 der Spielordnung geregelt. Diese Bestimmungen regeln den Einsatz in einer höheren Altersklasse wie auch den Einsatz in verschiedenen Mannschaften einer Altersklasse Ausnahmegenehmigungen zum Einsatz in einer jüngeren Altersklasse Die Regelungen zur Beantragung und Erteilung einer Ausnahmegenehmigung sind in 4 Abs. 5 JO enthalten. Spielerinnen mit einer Ausnahmegenehmigung sind im Spielbericht vor dem Spielernamen mit - A zu kennzeichnen. Die ausgestellte Ausnahmegenehmigung ist an den Spielerpass anzuheften bzw. Bestandteil der Passmappe. 2

3 In allen Altersklassen dürfen Spielerinnen des jüngeren Jahrgangs der nächst höheren Altersklasse teilnehmen. In einer 7-er Mannschaft darf 1 Spielerin und in einer 9-er Mannschaft dürfen 2 Spielerinnen spielen. (Beispiel C-Juniorinnen 7 Mannschaft 1 Spielerin jüngerer B-Juniorinnen Jahrgang, C-Juniorinnen 9-er Mannschaft 2 Spielerinnen jüngerer B-Juniorinnen Jahrgang.) Auf dem Spielbericht dürfen bis zu 3 Spielerinnen aufgeführt werden, es dürfen sich aber nur 1 bzw. 2 Spielerinnen auf dem Spielfeld befinden. Bei den B-Juniorinnen dürfen U17 Spielerinnen nur mitspielen, wenn keine Frauenmannschaft im Verein vorhanden ist. Falls es Probleme mit dieser Regelung geben sollte, können die Verantwortlichen der beiden Kreise die Regelung ohne Begründung jederzeit wieder außer Kraft setzen Pokalspiele In jeder Altersklasse wird ein Pokalsieger ermittelt. Sollten in einer Altersklasse zwei Mannschaften eines Vereins das Halbfinale erreichen, spielen sie in diesem automatisch gegeneinander. Sollte in einer Altersklasse eine Pokalrunde in Hin- und Rückspielen gespielt werden, so werden bei Punkt- und Torgleichheit nach beiden Spielen die auswärts erzielten Tore doppelt gezählt Sportgruß Alle Jugendfußballspiele sollen mit dem Sportgruß beendet werden. In allen Spielen laufen die Teams geschlossen auf und begrüßen sich wie in der Bundesliga. 3. Spielberichtsformular 3.1 Spielbericht Der Spielbericht ist ein Dokument und leserlich in Blockschrift vollständig auszufüllen. Die verantwortlichen Trainer/Betreuer der Mannschaften tragen zunächst die neunstellige Spielnummer, die Altersklasse, die Spielklasse (Kreisliga, Kreisklasse) und Staffel (1, 2, 3 usw.) in den Spielbericht ein. Vor Spielbeginn sind alle Spielerinnen die evtl. spielen sollen auf dem Spielbericht aufzuführen. Nach Beendigung des Spiels markiert der dort eingesetzte Schiedsrichter auf dem Spielbericht dann die Spielerinnen, die ein-/ausgewechselt worden sind. Spielerinnen die nicht gespielt haben sind nach Spielende zu streichen. Sollten Rückennummer vorhanden sein, müssen diese mit den Eintragungen auf dem Spielberichtsbogen übereinstimmen. Zusammengeheftete oder geklebte Formulare bzw. eingeklebte Namenslisten sind nicht zulässig, da nicht fälschungssicher. 3.2 Spielbericht an den Spielleiter Der ausgefüllte Spielbericht und ein Freiumschlag mit der Anschrift: Ronald Salge, Dannenriede 9, Uelzen ist dem Schiedsrichter vor dem Spiel auszuhändigen. Der Spielbericht ist innerhalb von 3 Tagen an die vorstehende Anschrift zu senden. Wird der Spielbericht bei Spielen ohne angesetzten Schiedsrichter nicht bis zum 5. Tag oder gar nicht vorgelegt, wird der Platzverein mit einer Strafe gemäß 23 (3b) Nr. 14 JO belastet. 4. Spielpläne/Spielverlegungen/DFB-Net 4.1 DFB-Net Die gültigen und verbindlichen Spielpläne sind nach entsprechender Mitteilung per Mail aus dem DFBNet (Spiel- und Schiedsrichteransetzungen) zu entnehmen, es erfolgt kein Postversand. Die gastgebenden Vereine sind gem. 27 (6) SpO verpflichtet, die Spielergebnisse unverzüglich, spätestens 1 Stunde nach Spielende, ausgehend von der Anstoßzeit im DFBNet, dem NFV über das DFBNet zu melden. 4.2 Spielpläne Jeder Verein ist verpflichtet, seine Spielpläne sofort nach Bereitstellung im DFBNet oder nach Zustellung per auf Spielüberschneidungen oder andere Fehler zu überprüfen. Fehler sind dem Spielleiter sofort mitzuteilen. Bei Überschneidungen ist gemäß Punkt 4.3 zu verfahren. 3

4 4.3 Spielverlegungen Spielverlegungen der C- bis B- Juniorinnen können in Ausnahmefällen vorgenommen werden, wenn mindestens 10 Tage vor dem Spieltag dem Spielleiter ein schriftlicher Antrag auf dem zur Verfügung gestellten Vordruck per mit Begründung vom Jugendleiter oder einer von ihm benannten Person des beantragenden Vereins vorgelegt wird. Anträge ohne schriftliche Einverständniserklärung des Spielpartners und Nennung des neuen Termins werden nicht angenommen. Über den Antrag entscheidet der Spielleiter endgültig. Bei Ablehnung der Spielverlegung werden die Vereine per informiert. Spielverlegungen sind erst mit dem Eintrag in das DFBNet gültig. Telefonische Absprachen oder Aussagen zu Spielverlegungen sind nicht rechtsgültig und nicht zulässig. Wird keine Einigung zwischen den beteiligten Vereinen erzielt oder der gegnerische Verein beantwortet die Anfrage nicht innerhalb von 10 Tagen und der Antragstellende Verein weist die Erfordernis der Spielverlegung nach, erfolgt eine verbindliche Neuansetzung im DFBNet durch den Spielleiter. Dieses Erfordernis muss in Zweifelsfällen schriftlich nachgewiesen werden. Sollte in beiden Fällen der Spielleiter nicht erreichbar sein, entscheidet der Vorsitzende des Kreisjugendausschusses Uelzen. Spielverlegungen der E- und D- Juniorinnen sind mindestens 7 Tage vor dem Spieltag beim Spielleiter mit einem schriftlichen Antrag auf dem zur Verfügung gestellten Vordruck per einzureichen. Im Übrigen ist exakt wie bei der Spielverlegung der B- und C-Juniorinnen zu verfahren. In schriftlich begründeten Ausnahmefällen sind Spielverlegungen auch außerhalb der genannten Fristen möglich. Begründeter Ausnahmefall ist zum Beispiel die Erkrankung mehrerer Spielerinnen einer Mannschaft. Der Nachweis hierzu ist innerhalb von 5 Tagen dem Spielleiter vorzulegen. Eine Liste mit den zuständigen Personen in den Vereinen wird auf den Internetseiten veröffentlicht. Nachträgliche Benennungen sind möglich. ( Junioren / Juniorinnen/Vereine Kreis Uelzen/Anschriften Jugendleiter / Vertreter) Vordrucke für die zu beantragenden Spielverlegungen werden auf den Internetseiten unter zur Verfügung gestellt. Die Absetzung/Verlegung von Pflichtspielen bei Überschneidung mit Spielen/Turnieren usw. der Auswahl- und Stützpunktmannschaften ist entsprechend 19 JO möglich und zulässig. Bei Nichteinhaltung der Fristen werden die anfallenden Kosten dem Antragssteller zur Last gelegt. Eigenmächtige Spielverlegungen sind ausgeschlossen und werden neben einer Spielwertung gemäß 38 Ziffer 1 d SpO geahndet. An den letzten beiden Spieltagen können Spielverlegungen nur in begründeten Ausnahmefällen genehmigt werden. Sind die beteiligten Vereine nicht 5 Tage vor dem ursprünglichen Spieltermin über die Spielverlegung informiert worden oder ist das Spiel bis zu dem Zeitpunkt nicht im DFBNet verlegt worden, haben beide Vereine die Pflicht sich beim Spielleiter über die beantragte Spielverlegung zu informieren. 5. Schiedsrichter 5.1 Schiedsrichter und Schiedsrichteransetzungen Der Schiedsrichter hat seinen vollen Namen, (Druckschrift) seine Anschrift und das genaue Spielergebnis deutlich einzutragen und den Spielbericht zu unterschreiben. Die Ansetzung der Schiedsrichter zu den Meisterschafts- und Pokalspielen der B- und C- Juniorinnen des Pokalhalbfinales der E und D- Juniorinnen und der eventuellen Kreismeisterentscheidungsspiele durch den Kreisschiedsrichterausschuss des jeweiligen Kreises. Meisterschafts- / Pokalspiele bis zum Viertelfinale der E- und D Juniorinnen werden von Schiedsrichtern der Platzvereine geleitet. Dieses sollten möglichst geprüfte Jungschiedsrichter sein. Die Abrechnung der Schiedsrichter erfolgt vor Ort. Erscheint kein Schiedsrichter, so ist entsprechend 30 SpO zu verfahren. 6. Freundschaftsspiele/Turniere Freundschaftsspiele im NFV Kreis Uelzen bzw. NFV Kreis Lüchow-Dannenberg sind vor Spielbeginn schriftlich beim KJO anzumelden. 4

5 Turniere (einschl. Halle) im NFV Kreis Uelzen bzw. NFV Kreis Lüchow-Dannenberg sind spätestens 14 Tage vorher schriftlich mit dem Spielplan und Angabe der teilnehmenden Mannschaften bei Heino Drewes, Hauptstraße 14, Wriedel (für den Kreis Uelzen) Peter Peitz, Am Galgenberg 20, Hitzacker (für den Kreis Lüchow-Dannenberg) zur Genehmigung anzumelden. Bei Veranstaltung eines nicht genehmigten Turniers wird der Verein mit einer Strafe gemäß 23 (3b) Nr. 17 JO belastet. 7. Spielgemeinschaften Spielgemeinschaften sind genehmigungspflichtig. Sie dürfen aus höchstens 3 Vereinen bestehen. Werden von den an der SG beteiligten Vereinen zwei oder mehr Mannschaften als SG gemeldet, muss zwingend eine Einteilung nach erster, zweiter usw. Mannschaft vorgenommen werden. Sollte auf Bezirksebene eine Mannschaft gemeldet worden sein, die nur aus Spieler eines Vereins besteht, der zusätzlich noch Mitglied einer SG ist, so ist die auf Bezirksebene spielende Mannschaft die obere Mannschaft. Wird für die Bezirksebene eine SG gemeldet, kann auch auf Kreisebene nur eine SG gemeldet werden. Keiner der an der SG beteiligten Vereine kann auf Kreisebene alleine eine Mannschaft melden. Eine SG wird im Spielbetrieb grundsätzlich wie ein eigenständiger Verein geführt. 8. Schlussbemerkungen 8.1 Altersklasseneinteilung für das Spieljahr 2011/2012 B-Juniorinnen 1995 und 1996 C-Juniorinnen 1997 und 1998 D-Juniorinnen 1999 und 2000 E-Juniorinnen 2001 und jünger 8.2 Veranstaltungen Wegen schuldhafter Nichtteilnahme an Pflichtveranstaltungen (Kreisjugendtag, Arbeitstagungen, Staffeltage, Schulungen, usw.) des Jugendausschusses des NFV- Kreis Uelzen kann ein Verein mit einer Ordnungsstrafe belegt werden. 8.3 Rahmenspielplan Der Rahmenspielplan wird nach Eingang und Auswertung der elektronischen Mannschaftsmeldungen veröffentlicht. Es handelt sich dabei nur um eine Planung. Er ist nicht endgültig. 8.4 Anschriftenverzeichnisse der Vereine Durch den Jugendausschuss wird ein Anschriftenverzeichnis im Internet zur Verfügung gestellt. Mitteilungen/Veröffentlichungen des Jugendausschusses können per , durch die Presse oder unter erfolgen. Der Schriftverkehr zwischen dem Kreisjugendausschuss Uelzen bzw. dem Kreis Lüchow-Dannenberg und den Jugendobleuten der Vereine erfolgt über das geschlossene E-Postfachsystem *@nfv.evpost.de bzw. im Kreis Lüchow Dannenberg über die hinterlegte Adresse. Diese Schriftstücke des Kreisjugendausschusses Uelzen bzw. Lüchow Dannenberg sind auch ohne Unterschrift gültig. Nachteile durch nicht regelmäßig abgerufene Mails gehen zu Lasten der Vereine. Von externen -Adressen kann nicht in dieses geschlossene System g t werden! Durch den Kreisjugendausschuss Uelzen wird jedem Verein ein Anschriftenverzeichnis per Mail zur Verfügung gestellt. Sich ergebene Änderungen für das Anschriftenverzeichnis müssen umgehend schriftlich dem Kreisjugendausschuss Uelzen bzw. Lüchow-Dannenberg gemeldet werden. Mögliche Rechtsfolgen durch nicht gemeldete Änderungen sind vom betreffenden Verein zu vertreten. 8.5 Verstöße gegen die Ausschreibung Verstöße gegen diese Ausschreibung und die Nichtbeachtung einzelner Bestimmungen werden nach den Strafbestimmungen des NFV geahndet. 5

6 8.6 Rechtsmittel Gegen diese Ausschreibung ist gemäß 15 (1) RuVO die gebührenfreie Anrufung beim zuständigen Kreisjugendsportgericht möglich. Die Rechtsmittelfrist beginnt mit dem Tag der Veröffentlichung der Ausschreibung, frühestens jedoch am 20. Juli Nach Ablauf der Rechtsmittelfrist ist diese Ausschreibung rechtskräftig. 8.7 Verwaltungsstrafen Auszug aus der Liste der Verwaltungsstrafen ( 23 JO): Fehlender Pass 2,-- im Wiederholungsfall 3,-- Fehlen aller Pässe 11er Mannschaft 10,-- 7er Mannschaft 5,-- Verspätete Meldung / Nichtmelden von Spielergebnissen 10,-- Einsetzen von unberechtigten Spielern 20,-- + Punktverlust Einsetzen von Spielern ohne Spielerlaubnis 30,-- + Punktverlust Verlegen eines Spieles ohne Genehmigung 25,-- Mangelhafter Platzbau 10,-- Fehlende Eintragung im Spielbericht 3,-- Verspätete Einsendung des Spielberichtes 5,-- Nichteinsendung des Spielberichtes 15,-- Nichteinhaltung eines Termins oder Nichtabgabe 25,-- einer verlangten Meldung Nicht vollständiger Spielerpass 5,-- Nichtantreten zu einem Pflichtspiel 25,-- bei der 1. Wiederholung 35,-- bei der 2. Wiederholung 50,-- + Ausschl. v. Spielbetrieb Abmeldung einer Mannschaft während der 30,-- laufenden Serie Jugendturnier nicht angemeldet 30,-- Gebühren für Spielverlegungen mit Schieds- 10,-- richter Gebühren für Spielverlegungen ohne Schiedsrichter Verwaltungskosten 5,-- 3,-- 6,-- ab 20,-- Gesamtstrafe gez. Heino Drewes Vors. Kreisjugendausschuss NFV Kreis Uelzen gez. Peter Peitz Vors. Kreisjugendausschuss NFV Kreis Lüchow Dannenberg 6

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