Our Land Our Life Our Future

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1 Our Land Our Life Our Future MEMORANDUM VON FORDERUNGEN AN DEN NATIONALEN GIPFEL ZU LAND UND AGRARREFORM, Juli 2005 Alliance of Land and Agrarian Reform Movements (ALARM) (Bündnis zur Landfrage und Agrarreform) Forderungen Die rein marktorientierte Landreform muss ersetzt werden; Eine andere Politik für die ländlichen Gebiete ist möglich: der Staat muss die Steuerung der Land- und Agrarreform übernehmen; Der Staat muss Enteignungen als Mittel für Landumverteilungen aktiv und initiativ nutzen; Neue Fristen für Zulassung weiterer Landrückgabeforderungen müssen gesetzt werden; Vertreibungen von Farm-BewohnerInnen sind zu beenden; Der Communal Land Rights Act (Gesetz über kommunales Landrecht) muss überarbeitet werden; Nachhaltige Existenzgrundlagen müssen gefördert und entwickelt werden; Ein konsultativer, repräsentativer und demokratischer Prozess nach dem Gipfeltreffen ist zu gewährleisten. 1. Hintergrund 1.1. Dieses Memorandum ist ein gemeinsamer Beitrag von landlosen Gemeinschaften, ländlichen BewohnerInnen, nationalen und provinziellen Nichtregierungsorganisationen (NROs), Organisationen der Landlosen, kleinen Bauern und Erzeugergruppen, NROs des Wohnungs- und Umweltsektors sowie der Südafrikanischen Kommunistischen Partei (SACP), der sich an den Land und Agrarreform-Gipfel, und insbesondere an das Ministerium für Landfragen richtet Zu Beginn der zweiten Dekade der Demokratie hat unser Sektor wertvolle Erfahrungen in der Ermöglichung des Zugangs von ländlichen Armen zu Land, technischen Leistungen, Infrastruktur und finanzieller Unterstützung gemacht. Außerdem haben wir Einsicht in alternative Planungsmethoden der Landnutzung im Rahmen des bestehenden Landreformprogramms gewonnen. Wir haben wichtige

2 2 Erfahrungen in der Arbeit mit FarmarbeiterInnen bei deren Kampf um ihre Rechte sowohl als ArbeiterInnen unter dem LRA (Land Reform Act Landreformgesetz) als auch als BewohnerInnen unter ESTA (Extension of Security Tenure Act- Gesetz zur Sicherung der Nutzungsrechte) gesammelt. Wir haben BewohnerInnen kommunaler Gebiete in ihrem Kampf um den Schutz ihrer Rechte unterstützt. Wir haben geduldig gewartet, um enteignetes Land wiederzuerhalten. Andere wiederum waren aktiv an Programmen zur gesteigerten Produktion von Nahrungsmitteln ( massive food production schemes) als auch an öffentlich-privaten Projekten zum Anbau von Baumwolle, Rüben oder Oliven beteiligt. In zehn Jahren ist viel erreicht worden und wir sind aufgrund unserer Erfahrungen der letzten 10 Jahren gut in der Lage, uns an der einschlägigen politischen Debatte zu beteiligen Unser Memorandum beruht auf diesen konkreten Erfahrungen und dem Glauben, dass wir einen bedeutsamen Beitrag zur Entwicklung eines neuen Land- und Agrarreformprogramms leisten können, das ländliche Armut, ländliche Unterentwicklung und historische Ungleichheit und Ungerechtigkeiten überwinden kann Der Sektor sieht diesen Land-Gipfel als einen bedeutenden Moment in der Geschichte unserer neuen Demokratie an. Wir sind uns bewusst, dass dies nicht der erste vom Ministerium organisierte Gipfel ist, doch wir glauben, dass die Entscheidung, ihn einzuberufen, inspiriert ist von den Forderungen, Zielen, Interessen und Kämpfen der Landlosen und ihrer Organisationen während der letzten 11 Jahre Wir nehmen an dem Gipfel teil trotz dessen kurzfristiger Einberufung sowie dessen unklarer Zielstellung, da wir ihn als Möglichkeit sehen, uns mit allen Interessensgruppen und besonders der Regierung mit den Herausforderungen der ländlichen Armut, Ernährungsunsicherheit, Landlosigkeit und massiven Arbeitslosigkeit auseinanderzusetzen. Uns ist auch schmerzlich bewusst, dass es frühere Gipfel gab, auf denen Resolutionen verabschiedet wurden; allerdings haben wir bis zum heutigen Tag keine Berichte darüber erhalten, wie diese umgesetzt worden sind Die heutige ländliche Armut resultiert aus einer Unterentwicklung der ländlichen Gebiete, die sich aus der Enteignung natürlicher produktiver Ressourcen der ländlichen Bevölkerung wie Land, Wasser und Wälder ergibt. Dieser Prozess beraubte sie ihrer Fähigkeiten und entfremdete sie von ihren ländlichen Lebensformen. Er schaffte eine starke Abhängigkeit von Wanderarbeit und staatlicher Unterstützung, die bis heute andauert Ein Problem, das dringender Lösung bedarf, ist die Situation der FarmbewohnerInnen. Die ca. 5,3 Mio. schwarzen SüdafrikanerInnen, die auf kommerziellen Farmen leben, gehören weiterhin zu den am meisten benachteiligten Gruppen in Südafrika. Sie sind Vertreibungen, Sklavenlöhnen, der Zerstörung ihres Familienlebens und ihrer sozialen Netzwerke, unsicheren Landnutzungssituationen sowie dem Mangel an Zugang zu Land für die eigene Bewirtschaftung ausgesetzt. Diese inakzeptable Situation besteht weiterhin trotz einer Gesetzgebung, die seit 1994 in Kraft ist, um den FarmbewohnerInnenn beschränkte Rechte einzuräumen. Diese Realität widerspricht den Forderungen der Freiheitscharta (Freedom Charter), den Bestimmungen im Wiederaufbau und Entwicklungsprogramm (Reconstruction and Development Programme RDP) und der Erklärung zu Ländlicher Entwicklung und der Charta der Landlosen (Charters of Rural Development and Landless People), die noch nicht einmal als relevante Dokumente im gegenwärtigen Landreformprogramm anerkannt werden Gleichermaßen war die Verabschiedung des Gesetzes über kommunales Landrecht (Communal Land Rights Act) dazu gedacht, Gemeinschaften die Kontrolle und Eigentümerschaft über kommunales Land zu überlassen, Frauen gleiche Landrechte zu sichern und die demokratische Kontrolle über lokale landverwaltende Einrichtungen zu ermöglichen. Leider ist nichts davon erreicht worden und so sollte das Gesetz abgeschafft und durch ein geeigneteres ersetzt werden.

3 Ungeachtet aller dieser Herausforderungen glauben wir, dass ländliche Gebiete anders gestaltet werden können und dass Südafrika ländliche Armut und Unterentewicklung durch integrierte Land- und Agrarreformprogramme beseitigen kann. Zur Erreichung dieses Ziels müssen jedoch folgende Änderungen vorgenommen werden: Eine umfassende Überarbeitung und Änderung der politischen Weichenstellungen, unter besonderer Berücksichtigung der grundlegenden makro-ökonomischen Politik; eine Umstrukturierung der Land- und Agrarreformpolitik, sodass kleine ProduzentInnen und landhungrige ländliche Gemeinschaften bevorzugt behandelt werden; die Stärkung der Landrechte von FarmbewohnerInnen und BewohnerInnen kommunaler Gebiete; die schnelle Freigabe von Land durch Farmer, Landbesitzer und den Staat zur Nutzung durch FarmbewohnerInnen und anderer Landloser; die Reorganisation der Unterstützungsmaßnahmen und öffentlichen Dienste für Begünstigte der Land- und Agrarreform; ein erneuertes Engagement für eine nachhaltige Entwicklung Nach 10 Jahren ist deutlich geworden, dass das gegenwärtige markt-orientierte Modell der Landreform nicht die gewünschten Ergebnisse bei der Landumverteilung an Arme und der Wiedergutmachung vergangenen Unrechts erzielt hat. Auch hat es keine angemessenen Unterstützungsmaßnahmen für kleine ProduzentInnen bereitstellen können, die nach wie vor unter extrem schwierigen Bedingungen leben müssen. Das produktivste Land in Südafrika gehört immer noch weißen kommerziellen Farmern, die weiterhin die Hauptbegünstigten der Agrarpolitik sind. Die momentane Landreformpolitik gibt den Landverkäufern zu viel Macht. 2. Schritte zu einer von der Basis ausgehenden und vom Staat gesteuerten Land- und Agrarreform 2.1. Die Regierung hat versucht, die großen Ungleichheiten im Landbesitz durch eine markt-orientierte Landreform zu beheben, welche das willing seller - willing buyer-prinzip ( williger Verkäufer williger Käufer-Prinzip ) zur Grundlage hat. Eine der wichtigsten Fragen, die wir auf diesem Gipfel stellen müssen ist, ob dieser Ansatz in Südafrika erfolgreich war oder nicht, oder ob er irgendwelche Möglichkeiten bietet, das historische Erbe der Enteignung und die durch die Apartheid auferlegten Verbote von Landbesitz beheben zu können Die Antwort ist eindeutig NEIN! Es ist weithin anerkannt, dass knapp 4% Land, die in den letzten 11 Jahren umverteilt wurden, zu gering sind und nichts in Bezug auf Landbesitzverhältnisse in Südafrika geändert haben. Auch haben die Landreformprogramme die Lebensbedürfnisse der ländlichen Gemeinschaften nicht berücksichtigt. Wie wir vom Hauptverantwortlichen der Kommission für Landforderungen, Tozi Gwanya, gehört haben, gibt es statt dessen massive Landspekulationen, einen steilen Anstieg der Landpreise und wenig willige Verkäufer in den wichtigsten Landwirtschaftsgebieten und daher auch wenig Änderungen in der ungerechten Landbesitzstruktur der Vergangenheit In vielen Fällen sind nur kleine und mittelgroße Farmen oder Farmen in entlegenen Gegenden (wie zum Beispiel Farmen an der Grenze zur Transkei und Ciskei) verkauft und an diejenigen Gemeinschaften transferiert worden, welche sich beim Ministerium für Landfragen im Zuge des Landumverteilungsprogramms für landwirtschaftliche Entwicklung (Land Redistribution for Agricultural Development, LRAD) dafür beworben hatten. Eine Analyse des transferierten Landes wird ergeben, dass es hauptsächlich weit entfernt liegende, mit zu wenigen Mitteln ausgestattete und/oder bankrotte Farmen sind, die auf den Markt gekommen sind.

4 Unserer Ansicht nach brauchen wir eine Agrarreform, die wirklich Land umverteilt; eine, die auf sozialer Gerechtigkeit, historischem Ausgleich und wirtschaftlicher Entwicklung basiert. Mit anderen Worten: ein umverteilendes Land- und Agrarprogramm ist nicht nur ein rechtliches Erfordernis, sondern hat auch eine nachhaltige, transformatorische und umverteilende WIRTSCHAFTLICHE Logik. Der Markt kann keine Umverteilung vornehmen, aber der Staat kann und sollte sie durchführen. Der Staat sollte nicht nur Land- und Agrarreformen ermöglichen, sondern sollte sich aktiv für die Armen einsetzen und die Land- und Agrarreform als zentrales Anliegen in die Hand nehmen und vorantreiben Wir machen dazu folgende Vorschläge: Der Schutz der privaten Besitzrechte der Reichen in der Verfassung sollte abgeschafft werden und durch ein Recht auf Land für Landlose ersetzt werden, welches das verfassungsmäßige Recht auf Eigenaktivitäten der Landlosen garantiert, sich Zugang zu Land zu verschaffen, es zu besitzen und es zu nutzen. Dazu kommt die Notwendigkeit entwicklungsbezogener Entschädigungen über die Frist des Landgesetzes von 1913 hinaus, um Entschädigung, den Ausgleich historischer Ungerechtigkeiten und die Förderung sozialer Gerechtigkeit zu gewährleisten Die Einrichtung eines neuen Ministeriums für Land- und Agrarreform mit ausreichenden finanziellen wie auch personellen Ressourcen, um Programme der Land- und Agrarreform und der ländlichen Entwicklung effektiv voranzubringen Die marktorientierte Landreform muss ersetzt werden durch ein von unten initiiertes, und auf die Bedürfnisse der ländlichen Bevölkerung zugeschnittenes Programm, welches vom Staat getragen und gesteuert wird. Es soll Preise und Landgrößen regulieren, den Landwirtschaftssektor und dessen Wertschöpfungskette umwandeln, die südafrikanische Agrarstruktur im allgemeinen grundlegend verändern sowie einen starken Sektor mit KleinproduzentInnen und Kooperativen ländlicher Armer unterstützen Landumverteilung muss der Hauptmotor für die Wiederbelebung und die Reorganisation der ländlichen Wirtschaft sein Der Staat muss die Landrechte von FarmbewohnerInnen und BewohnerInnen in kommunalen Gebieten garantieren Staatliches und halbstaatliches Land muss sofort auf geplante Art und Weise in allen Kommunen zur Umverteilung für Ernährungssicherung sowie für Wohnsiedlungen genutzt werden Ernährungssicherheit muss der Kernpunkt der Land- und Agrarreform sein Ein staatlich getragenes, von unten vorangetriebenes, hauptsächlich auf Arme ausgerichtetes Programm sollte eine adäquate und angemessene soziale, wirtschaftliche und landwirtschaftliche Infrastruktur bereitstellen Ein staatlich getragener, von unten vorangetriebener, hauptsächlich auf Arme ausgerichteter Prozess zur Restrukturierung und Umwandlung der landwirtschaftlichen Wertschöpfungskette muss entwickelt werden Demokratisierung und Dezentralisierung der Verarbeitung und Lagerung von landwirtschaftlichen Produkten mit dem Ziel einer arbeitsintensiven wertsteigernden Produktion zur Stärkung von kleinen ProduzentInnen müssen gefördert werden Dies gilt auch für die Demokratisierung und Umstrukturierung von Agrarmärkten, um Ernährungssicherheit zu fördern und den Marktzugang für angehende FarmerInnen, KleinproduzentInnen und Kooperativen zu erleichtern Die Demokratisierung und Umstrukturierung der ländlichen und landwirtschaftlichen Finanzmärkte und -institutionen zur Förderung kleiner ProduzentInnen müssen vorangebracht werden Eine partizipative und umfassende Überarbeitung aller existierenden unterstützenden Programme, muss sicherstellen, dass KleinproduzentInnen von angemessener und ausreichender Unterstützung für Saatgut und Düngemittel, verbesserter Infrastruktur, Forschung und anderen Leistungen profitieren Eine Reihe von Maßnahmen zur Regulierung der Landnutzung und zum Unterbinden von Landspekulationen muss eingeführt werden (z.b. eine Landsteuer auf den produktiven Wert des Besitzes).

5 In den nächsten 12 Monaten muss der Staat eine breite und umfassende Land-Bestandsaufnahme unterstützen und ermöglichen, so dass bekannt wird, wie viel Land für Landreformen zur Verfügung steht und dies in die neuen Land- und Agrarreformprogramme mit einfließen kann Das Vorkaufsrecht auf alle Landverkäufe sollte der Staat haben Die Privatisierung von Land und anderen natürlichen Ressourcen wie Wälder und Meere muss gestoppt werden Es muss ein Moratorium auf den Verkauf von Ackerland für Wildparks und andere Erholungseinrichtungen geben, von denen nur wenige profitieren Es muss eine Überarbeitung des Umverteilungsprogramms für ländliche Entwicklung (Land Redistribution for Agricultural Development, LRAD) und des Programms zur Unterstützung der Landwirtschaft (Comprehensive Agricultural Support Programme, CASP) zu deren Konsolidierung erfolgen. Dies sollte auf der Basis eines staatsgetragenen, von und besonders für arme Menschen gemachtes Land- und Agrarreformprogramm, für das in diesem Memorandum plädiert wird, geschehen Die Orientierung von Gesetzen, Politik und Programmen zu natürlichen Ressourcen und Umwelt muss überprüft werden, um eine Land- und Agrarreform für Arme sowie den Zugang, den Besitz und die Kontrolle aller natürlicher Ressourcen und der Umwelt zu fördern Alle existierenden Gleichstellungsprogramme im Landwirtschaftsbereich müssen überprüft werden, um die Interessen von ArbeiterInnen und Gemeinschaften zu schützen, so dass die demokratische Eigentümerschaft und Kontrolle von Unternehmen durch Kooperativen und andere kollektive Formen von Besitztum umgesetzt werden kann Die Förderung und staatliche Unterstützung von demokratischen Kooperativen und anderen kollektiven Formen von Landbesitz und landwirtschaftlichen Unternehmen ist zu gewährleisten. 3. Enteignungen 3.1 Einer der Hauptgründe für die geringe Landumverteilung in den letzten 11 Jahren ist die Tatsache, dass die meisten Agrarflächen kommerziell genutzt werden und Privateigentum sind. Außerdem hat der Staat nicht genügend Kapital für den Kauf dieses Landes zur Umverteilung bereitgestellt. Und doch hat die Regierung die Macht und das Recht, Land für den Landreformprozess zu enteignen. Angesichts finanzieller Engpässe im Budget, langsam voranschreitender Landreform und der begrenzten Bereitstellung von Ackerland muss die Regierung das Mittel der Enteignung für die Zwecke der Landumverteilung anwenden. 3.2 Klare Verfahren und Kriterien für die Enteignungsprozesse sollten in Kraft treten, sodass dies nicht zu einem politisch überfrachteten Prozess wird, sondern zu einem, der kommerziellen Farmern klar macht, dass es keinen Raum für Spekulationen und schleppende Verfahren gibt. 3.3 Enteignung muss auch einhergehen mit Obergrenzen von Landbesitz und ungenutztem Land. Das Ministerium für Landfragen, DLA, und andere zuständige Ministerien müssen Landnutzungspläne und Wirtschaftspläne als einen integralen Bestandteil für lokale Stadtplanung und Umstrukturierung ansehen, so dass sowohl Aspekte der Siedlungsmöglichkeiten, der Ernährungssicherung und der Unterstützung zur nachhaltigen Entwicklung mit einbezogen werden. 3.4 Die Regierung sollte die Zahl und Größe der Farmen in Privatbesitz begrenzen. Wenn diese Zahl überschritten wird, sollte die Regierung das Land enteignen und es angemessen umverteilen. 3.5 Hinsichtlich der Wohnungen von FarmarbeiterInnen sollte die Möglichkeit der Enteignung und Aufteilung des Landes, auf dem diese sich befinden, in Betracht gezogen werden. In solchen Fällen sollten die Lokalverwaltungen ihre Bereitschaft zur Bereitstellung von Wasser- und Stromanschlüssen

6 6 für diese Wohnungen von FarmarbeiterInnen zeigen. Dies ist notwendig, um die kommerziellen FarmerInnen an den Vertreibungen zu hindern, die den Mangel an Infrastruktur und Anschlüssen als Ausrede für diese nutzen. 3.6 Wir fordern die Enteignung und Übereignung an demokratische Kooperativen und andere Zusammenschlüsse von Landlosen, FarmbewohnerInnen und FarmarbeiterInnen von: Farmen und Land, die bei der Landbank und anderen Institutionen verschuldet sind; schlecht arbeitenden und bankrotten Farmen; Farmen, deren BesitzerInnen die FarmbewohnerInnen und arbeiterinnen vertreiben; Farmen, deren BesitzerInnen die Rechte und gesetzlich geregelten Arbeitsbedingungen von FarmarbeiterInnen nicht respektieren; Farmen, die dem Staat und Kommunen gehören, sowie deren Land, das an private FarmerInnen verpachtet ist; Schulen auf privaten Farmen, so dass sie in staatlichen Besitz übergehen, damit sie sicher sind und die Ausbildung in den Farmgebieten unter der Aufsicht des Staates abläuft. 4. Rückübertragung: Aufforderung, das Verfahren wieder zu öffnen 4.1 Landrückübertragung (restitution) ist eine der wichtigsten Möglichkeiten für die Enteigneten, ihre Landrechte zurückzuerlangen. Viele Gemeinschaften haben vor dem Stichtag im Dezember 1998 keinen Antrag vorgelegt. Heute betreffen die meisten abgeschlossenen Anträge den städtischen Bereich und sind durch finanzielle Kompensationen statt mit Landrückgabe beglichen worden. 4.2 Die Arbeit der Kommission soll in zweieinhalb Jahren zu Ende gehen; während viele städtische Anträge abgeschlossen sein werden, ist die große Mehrheit der ländlichen Anträge noch zu stellen, bzw. Anträge, die schon gestellt worden sind, sind noch nicht entschieden worden. Vor diesem Hintergrund gibt es gerechtfertigte Forderungen nach einer Wiederaufnahme des Prozesses, da viele potentielle AntragstellerInnen den Stichtag verpasst haben. Da die, die finanziell kompensiert wurden, immer noch landlos sind (und sich manchmal in einer schwierigeren Lage als vorher befinden) glauben wir, dass nicht nur die Frist für die Antragstellung verlängert werden sollte, sondern dass das Rückgabeprogramm dahingehend geändert werden muss, dass die Landumverteilung in ländlichen Gegenden sichergestellt ist. 4.3 Viele Opfer von Verbesserungsmaßnahmen (betterment schemes) in den früheren Homelands konnten ihr Recht, ihr verlorenes Land bis zum Stichtag zurückzufordern, nicht wahrnehmen. Diese Gemeinschaften müssen ihre konstitutionellen Rechte noch wahrnehmen können. Wir fordern den Staat daher auf, diesen Menschen zu erlauben, ihre Landrückgabeanträge zu stellen. Wir plädieren ebenfalls für ein einfacheres, verständliches und allgemein zugängliches Rückgabeverfahren, das die besonderen Bedürfnisse nach Unterstützung und Hilfe für ländliche und landlose Gemeinschaften berücksichtigt. 4.4 Das Ministerium muss größere Anstrengungen unternehmen, so dass arme Menschen und besonders Frauen, Zugang zu Informationen über Landrückgabe, Landreform und Existenzgründungen haben. 4.5 Aus Mangel an Informationen wissen Landlose oft nicht, welche Möglichkeiten ihnen der Landreformprozess bietet. Einige Probleme, denen Landlose beim Zugang zur Landreform begegnen, sind:

7 7 Mangel an Wissen der ländlichen Armen (und besonders Frauen und Männer, die auf Farmen leben), über Landreform; logistische Hindernisse beim Zugang zu den aufgelegten Programmen; Mangel an sozio-ökonomischen Unterstützungsprogrammen, um zu ihren Rechten zu kommen. Überdies haben generelle Armut und Arbeitslosigkeit eine Situation geschaffen, in der Arme die Option einer geringen finanziellen Entschädigung gewählt haben statt Land zu fordern. 5. Beendigung der Vertreibung von FarmarbeiterInnen 5.1 In der Freiheitscharta heißt es stolz: Das Land soll unter denen geteilt werden, die es bearbeiten. Es gibt laut offizieller Statistik ca FarmarbeiterInnen und 2,9 Millionen schwarze FarmbewohnerInnen. Dies sind die Menschen, die das Land bearbeiten: unter extrem schlechten Bedingungen erzeugen sie die Nahrung, die wir verzehren; ihre Kinder sind jedoch aufgrund der schlechten Ernährung stärker in ihrem Wachstum behindert als andere Kinder. Sie müssen eine besonders begünstigte Zielgruppe im Land- und Agrarreformprozess werden. 5.2 FarmarbeiterInnen und -bewohnerinnen haben nicht von der Landreform profitiert, im Gegenteil: sie werden weiterhin von den Farmen vertrieben und landen in überfüllten ehemaligen Homelands und in anwachsenden informellen Wohnsiedlungen. Dies ist eine Fortsetzung der Landenteignungen im Apartheid-Stil. Es gibt bisher keine Informationen über das Ausmaß der Vertreibung auf Farmen, doch wird eine nationale Studie, die in den nächsten Monaten fertiggestellt wird, diese Information liefern. 5.3 Es wird deutlich, dass der kontinuierliche Missbrauch von FarmarbeiterInnen, deren Ausbeutung und die Vernachlässigung dieser Gruppe bei den Landreformprojekten ein Ergebnis der extrem ungleichen Machtverhältnisse zwischen den verletzlichsten Gruppen unserer Gesellschaft und den Landbesitzern ist. 5.4 Wir fordern daher: Die Einführung eines pro-aktiven Programms zur langfristigen Nutzungssicherheit für FarmbewohnerInnen in eigenen Häusern und Wohnungen, und mit Zugang zu Land für eigene Bewirtschaftung als Teil der integrierten lokalen Entwicklungspläne; Den Aufkauf von geeignetem Land, wenn erforderlich durch Enteignung, zur Schaffung nachhaltiger Siedlungen für FarmarbeiterInnen auf kommerziellen Farmen; Die Einrichtung eines speziellen Haushaltspostens im Budget des Ministeriums für Landfragen für den Erhalt der bestehenden Nutzungsrechte für FarmbewohnerInnen und die Umsetzung des Programms für langfristige Nutzungssicherheit; Die Wahrung von Interessen und Besitzrechten der FarmbewohnerInnen und arbeiterinnen, wenn eine Farm verkauft wird; Eine einzige Gesetzgebung für Besitzrechte, die nicht wie ESTA und LTA die Vertreibungen ermöglicht oder reguliert, sondern Vertreibungen ausschließt und die Besitzrechte der FarmbewohnerInnen garantiert. Zusätzlich muss diese Gesetzgebung Möglichkeiten der langfristigen und nicht-vertreibbaren Nutzung für FarmbewohnerInnen schaffen und muss denen eine rechtliche Grundlage bieten, die ihre Nutzungssicherheit rechtlich bestätigen lassen wollen. Diese Gesetzgebung sollte überdies die Diskriminierung von Frauen beenden, die weiterhin als minderjährig angesehen werden und deren Nutzungsrechte von einem männlichen Haushaltsvorstand abhängig sind Getrennte Behandlung der Arbeitsrechte der FarmarbeiterInnen und der Besitzrechte von FarmbewohnerInnen, damit sichergestellt ist, dass ihre Besitzrechte erhalten bleiben, wenn die Arbeit auf der Farm beendet ist;

8 Ein Moratorium auf alle Vertreibungen von Farmen in ländlichen und städtischen Gegenden, bis es eine einzige Gesetzgebung zu Besitz- und Nutzungsrechten gibt und Besitz- und Arbeitsrechte durch alle in diesem Bereich involvierten Regierungsministerien und die Polizei effektiv durchgesetzt werden; Effektive Durchsetzung von Arbeitsrechten für FarmarbeiterInnen sowie eine weiter ausgedehnte Verbreitung von Informationen für FarmarbeiterInnen und verstärkte Inspektionen der Farmen; Freie Rechtsberatung durch eine Rechtsberatungsstelle (Legal Aid Board) für bedürftige FarmbewohnerInnen und -arbeiterinnen, deren Besitz- und/oder Arbeitsrechte bedroht sind; Ministerien für Umwelt und Tourismus sollten keine neuen Lizenzen für die Einrichtung touristischer Zentren oder Naturparks ausstellen oder bestehende verlängern, ohne vorher die Rechte von FarmbewohnerInnen auf in Frage kommendes Land sicherzustellen; Ein verbindliches Strafmaß von 5 Jahren für alle FarmerInnen und LandbesitzerInnen, die FarmarbeiterInnen und -bewohnerinnen vertreiben; Weiterführende Gespräche nach dem Gipfel mit allen Beteiligten unter Einbeziehung der Ergebnisse der nationalen Untersuchung zu Farmvertreibungen (National Survey of Evictions from Farms), um die Wahrnehmung der Rechte der FarmbewohnerInnen sicherzustellen und ihnen zu ermöglichen, ihren rechtmäßigen Platz in an vorderster Stelle in der Land- und Agrarreform und in der neuen einzigen Gesetzgebung zu Besitzrechten, für die wir oben plädiert haben, einzunehmen; Durchsetzung der Bestimmungen für FarmarbeiterInnen durch: Ein staatliches Programm zur Unterrichtung der FarmarbeiterInnen über ihre Rechte; die Bereitstellung von genügend Arbeitsinspektoren, die regelmäßig die Arbeitsbedingungen auf allen Farmen untersuchen; die gesetzliche Belangung von FarmerInnen, die die Rechte verletzen und den Inspektoren, Gewerkschaften und Menschenrechtsorganisationen Zugang zu ihrer Farm verweigern, und ein verbindliches Strafmaß für alle FarmerInnen und LandbesitzerInnen, die diese Rechte verletzen. 6. Überarbeitung des Communal Land Right Acts 6.1 Nach 11 Jahren Demokratie hat eine nachhaltige Landrechtsreform in den kommunalen Gebieten (den früheren Homelands ), in denen 21 Millionen SüdafrikanerInnen wohnen, noch nicht begonnen. Das Gesetz über kommunales Landrecht von 2004 (Communal Land Rights Act, CLARA) ist ein missglücktes Stück Gesetzgebung, das Jahrzehnte brauchen wird, um es umzusetzen, und möglicherweise mehr Rechte untergräbt als es schützt. 6.2 Die Art und der Inhalt der neuen Ordnungsrechte, die in CLARA festgelegt sind, sind nicht wie in der Verfassung gefordert, eindeutig definiert. (Die Verfassung legt fest, dass der Umfang von gesicherten Rechten durch ein neues Gesetz definiert werden soll). 6.3 Die breiten, dem eigenen Gutdünken überlassenen gesetzlichen Befugnisse des Ministers in Bezug auf die Bestimmung von Landrechten sind gegen die Verfassung (Es gibt keine klaren Kriterien für die Entscheidungen des Ministers und wenig Möglichkeiten, an diesen wichtigen Entscheidungen mitzuwirken oder sie anzufechten). 6.4 Der verfassungsgemäßen Forderung, dass die Gesetze zu Besitzrechten angemessene Entschädigungen vorsehen, wird nicht entsprechend Rechnung getragen. (Der Minister hat weite Befugnisse, um Entschädigungen zuzuteilen, und es gibt keine Leitlinien für ministerielle Entscheidungen). 6.5 Maßnahmen zur Gleichberechtigung von Frauen im Landrechtsbereich sind unzureichend. (Bei den Rechten nach alter Ordnung haben Ehepartner gleiche Rechte in einer Ehe, nicht nur der Ehemann, doch momentan sind die Rechte von alleinstehenden Frauen unverheiratet oder Witwen nicht gesichert und es gibt keine Bestimmung für die Landverwaltungskomitees, Land auf der gleichen Grundlage an Männer wie an Frauen zu verteilen).

9 9 6.6 CLARA untergräbt die existierenden Besitzrechte von Gemeinschaften, die kommunales Land traditionell oder durch Treuhandschaften und Vereinigungen für kommunalen Landbesitz (Communal Property Associations) besitzen. (Vielen Gemeinschaften wurde Land durch das Rückgaberecht zurückgegeben und viele anerkennen die traditionellen Führer nicht, die ihnen in der Apartheid-Ära aufoktroyiert wurden.) 6.7 Für die Einrichtung geeigneter demokratischer und rechenschaftspflichtiger Institutionen für die Landverwaltung wird nicht angemessen gesorgt. (Die Definition von Landverwaltungskomitee klärt nicht, ob dies in allen Gebieten ein traditioneller Rat ist, wo ein solcher vorhanden ist. Absatz 21 (2) besagt: Wenn eine Gemeinschaft einen anerkannten traditionellen Rat hat, können die Rechte und Pflichten des Landverwaltungskomitees einer solchen Gemeinschaft durch einen solchen Rat ausgeübt werden. Das Wort können scheint dabei eher dehnbar gehandhabt zu werden und dem traditionellen Rat die Befugnisse des Landverwaltungskomitees zu übertragen, anstatt dem Rechtsinhaber eine Wahl zu lassen. Keine andere Gesetzesverfügung erlaubt eine solche Wahlmöglichkeit.) 6.8 CLARA wird faktisch traditionelle Autoritäten zu Landverwaltungskomitees machen. (CLARA verweist dabei auf die neuen traditionellen Räte, die durch das Rahmengesetz für traditionelle Führer und Verwaltung, den Traditional Leadership and Governance Framework Act, geschaffen wurden. Dieses Gesetz beinhaltet eine Übergangslösung, die traditionelle Autoritäten, die durch den repressiven Bantu Authorities Act von 1951 geschaffen wurden, zu traditionellen Räten macht. Die traditionellen Autoritäten haben ein Jahr Zeit, um 30 % Frauen und 25 % gewählte Mitglieder aufzunehmen, doch gibt es keine Sanktionen, wenn die Quoten nicht eingehalten werden). 6.9 CLARA sieht momentan für BewohnerInnen kommunaler Gebiete für Besitz, Kontrolle und Ausbeutung von Rohstoffen auf kommunalem Land keine Mitbestimmung und Rechte vor. In der Realität werden Arbeiter oft ausgebeutet, der Boden degradiert, die Umwelt verschmutzt und Häuser zerstört durch Bergbaugesellschaften, die ihre Verträge mit nicht-repräsentativen, nicht-gewählten und undemokratischen traditionellen Autoritäten und anderen Verwaltungsstrukturen abgeschlossen haben Angesichts der Auswirkungen der HIV/AIDS Pandemie besonders auf Frauen, berücksichtigt CLARA nicht angemessen die Festlegung sicherer Nutzungsrechte von betroffenen Haushalten und Minderjährigen CLARA ist ohne zusätzliche Landumverteilung von privatem Landbesitz, der an kommunale Gebiete angrenzt, nicht ausreichend Daher fordern wir, dass CLARA nach einem umfangreichen Beratungsprozess mit den betroffenen Gemeinden und anderen Beteiligten umgeschrieben wird, um alle oben genannten Schwächen und Probleme adäquat zu behandeln. 7. Die Entwicklung von nachhaltigen Existenzgrundlagen 7.1 Der Zugang zu Land kann ländliche Lebensformen zu mehr als nur dem reinen Überleben befähigen, wenn Landreform in ein breiteres Entwicklungsprogramm integriert wird, welches breit gefächerte Unterstützungsmaßnahmen bereitstellt, die notwendig sind, um eine Vielzahl an Beschränkungen zu überwinden. Land ist der Schlüssel zur Armutsbekämpfung, wenn es Teil eines integrierten Dienstleistungssystems wird, bei dem Zugang zu Land mit Zugang zu Kleinkrediten und anderen

10 10 Unterstützungsmaßnahmen verbunden wird, welche die wirtschaftliche und soziale Entwicklung nachhaltig fördern. 7.2 Städtische und ländliche Armut stellen hohe Herausforderungen für ein nachhaltiges Management von natürlichen Ressourcen dar. Es ist wichtig zu erkennen, dass die Vermeidung von Umweltzerstörung zu einer Verbesserung sozialer Ungleichheiten beiträgt. Nachhaltige Strategien zur Sicherung des Lebensunterhaltes sollten umweltrelevante, soziale und wirtschaftliche Bedürfnisse von Gemeinschaften gleichermaßen integrieren. Ein integrierter Ansatz erfordert die Einrichtung des vorgeschlagenen Ministeriums für Land- und Agrarreform und die Koordination von Ressourcen und Dienstleistungen von einer Reihe von Regierungsstellen wie des Ministeriums für Landfragen und Landwirtschaft, der Kommission für die Rückübertragung von Landrechten, des Ministeriums für Umwelt und Tourismus, des Ministeriums für Wohnungsangelegenheiten, des Ministeriums für soziale Entwicklung sowie der Lokalverwaltungen. 7.3 Folgende Aspekte müssen beachtet werden: Alternative Modelle von Landwirtschaft und Landnutzungsplanung sind erforderlich: es muss akzeptiert werden, dass große, kommerzielle Landwirtschaftsbetriebe mit hohen Umsätzen aber auch hohen Kosten nicht unbedingt besser sind als kleinere, die auf Teilzeit-Basis produzieren Statt Gewinnen müssen Ernährungssicherheit und Ernährungssouveränität erste Priorität haben. Lokale Märkte müssen geschützt und unterstützt werden Ernährungssicherheit und Produktion der einzelnen Haushalte sollten unterstützt werden Basisinfrastruktur wie Wasser, Strom und Strassen helfen ländlichen Gemeinden, vielfältige Strategien für ihre Lebensgrundlage zu entwickeln Planung für ländliche Gemeinden muss menschliche Wohnbedürfnisse und Zugang zu Lebensgrundlagen respektieren Die Integration von Land- und Agrarreform in die integrierten Entwicklungspläne von Lokalverwaltungen ist zu gewährleisten Berufliche Ausbildung und Bereitstellung von Kapital und Krediten für KleinproduzentInnen und Kooperativen sind notwendig. 8. Weiteres Vorgehen nach dem Gipfel 8.1 Wir fordern unmittelbar während des Gipfels ein Moratorium für alle Vertreibungen und die Enteignung von Farmschulen. 8.2 Wir fordern ein neues Land- und Agrarreformprogramm und eine positive Antwort auf die Forderungen dieses Memorandums bis zum 31.Juli Wir fordern eine kontinuierliche Weiterarbeit nach dem Gipfel, damit der Gipfel nicht nur ein Austausch von Gedanken bleibt, und Entscheidungen und Resolutionen umgesetzt werden. In diesem Prozess müssen landlose Gemeinschaften (insbesondere auf dem Land), Landorganisationen und Gewerkschaften repräsentiert sein und effektiv partizipieren. Wir fordern im Besonderen die Einrichtung eines gemeinsamen und repräsentativen Komitees, um die Umsetzung zu überwachen, einen Evaluierungsplan zu erstellen und darüber hinaus ein geeignetes Forum für die Weiterarbeit nach dem Gipfel einzurichten. 8.4 Wir fordern, dass der Staat nach diesem Gipfel den landlosen Gemeinschaften, Landorganisationen, Gewerkschaften und anderen Organisationen der Zivilgesellschaft Mittel ohne Auflagen zur Verfügung stellt, die umfassende Bestandsaufnahmen von Land, Forschung, Kapazitätsförderung, Programme

11 11 und Aktivitäten der landlosen Gemeinschaften sowie der oben genannten Organisationen ermöglichen helfen. 8.5 Als landlose Gemeinschaften und Landorganisationen verpflichten wir uns darauf, einen Gipfel zu Land und Agrarreform der Zivilgesellschaft und der landlosen Gemeinschaften einzuberufen. Wir werden diesen Gipfel nutzen, um den Kampf für eine Land- und Agrarreform fortzuführen und die Fortschritte bei der Umsetzung des Regierungs-Gipfels zu beurteilen. Wir fordern die Regierung auf, Mittel ohne Auflagen für die Vorbereitung und Durchführung eines solchen Gipfels zur Verfügung zu stellen. 9. Unterstützung 9.1. Folgende Organisationen unterstützen das Memorandum unter dem Dach des Bündnisses zur Landfrage und Agrarreform (ALARM): Association of Community and Rural Advancement Biowatch BAWSI Development Action Group Free State Rural Development Association Land Access Movement of South Africa Ndabeni Community Property Trust Nkuzi Development Association Olive People s Trust Restoration Farmers Rural Legal Trust Sikhula Sonke (eine Gewerkschaft von Farmarbeiterinnen) SACADO South African Communist Party Southern Cape Land Committee Surplus People s Project Transkei Land Service Organisation The Rural Action Committee Mpumalanga Trust for Community Outreach and Education Women on Farms Project Young Communist League 9.2 AnsprechpartnerInnen des Koordinationskomitees von ALARM: Lucas Mufamadi (National Land Committee) Mercia Andrews (Trust for Community Outreach & Education) Navy Simukonda (Transkei Land Service Organisation) Fatima Shabodien (Women on Farms Project) Chris Williams (The Rural Action Committee Mpumalanga) Mazibuko Jara (SACP) Übersetzung: Redaktion: Karin Saarmann, Bundeskomitee Aktion Bundesschluss. Christine Hausmann und Theo Kneifel, Kirchliche Arbeitsstelle Südliches Afrika (KASA). Herausgabe: KASA., Heidelberg, Januar 2006.

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