Autoren: Claudia Broyer, David F. Milleker, Christiane Seyffart, Dr. Rolf Schneider

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1 Economic Research Allianz Group Working Paper Nr. 54, Autoren: Claudia Broyer, David F. Milleker, Christiane Seyffart, Dr. Rolf Schneider Konjunkturprognose Zusammenfassung 2 2 Weltwirtschaftlicher Überblick: Konjunkturrisiken gestiegen 4 3 Konjunktur und wirtschaftspolitisches Umfeld im Euro-Raum 7 4 Wirtschaftspolitik Umfinanzierung in der Arbeitslosenversicherung durch eine höhere Mehrwertsteuer Mehrwertsteuer als globalisierungsfeste Finanzierungsform Aufkommens- und Konjunkturwirkungen Einkommensteuerreform Unternehmensteuerreform Politische Grundvorstellungen Niedrigere Steuersätze und schlechtere AfA: keine sinnvolle Kombination Sinnvolle Entwicklung zu einer Abgeltungssteuer 20 5 Wirtschaftslage und ausblick in Deutschland Aktuelle Wirtschaftslage Ausblick für 2006 bleibt positiv Privater Verbrauch mit moderatem Wachstum Investitionsbelebung hält 2006 an Export bleibt stabiler Konjunkturpfeiler Inflationsausblick trotz widriger Umstände nicht dramatisch Arbeitsmarkt vor der Wende 38 1

2 1 Zusammenfassung Bislang hat sich die Weltwirtschaft gegenüber der Hausse am Ölmarkt robust erwiesen. Sie wird damit auch 2006 von einer fortgesetzt kräftigen Expansion des Welthandels profitieren können. Während die Emerging Markets mehr und mehr zum globalen Wirtschaftswachstum beitragen, dürfte es in den USA 2006 zu einer Verlangsamung des bislang hohen Wachstumstempos kommen. Dabei nimmt die Gefahr einer stärkeren Bremswirkung durch mögliche steigende Zinsen und rückläufige Immobilienpreise zu. Auch weitere Ölpreissteigerungen würden die Risiken eines globalen Konjunkturabschwungs erhöhen. Im Euroraum dürfte 2006 trotz der erheblichen Belastungen eine moderate Wachstumsbeschleunigung gelingen. Angesichts der im EWU-Schnitt gemäßigten Lohnstückkostenentwicklung und nicht zu erwartender Zweitrundeneffekte bleibt auch der Inflationsausblick insgesamt günstig. Eine Verfestigung des konjunkturellen Trends sowie die Besorgnis erregende monetäre Dynamik dürften die Europäische Zentralbank in diesem Umfeld veranlassen, ihre stimulierenden Impulse langsam zurückzunehmen, d.h. die Zinsen schrittweise um insgesamt 75 Basispunkte zu erhöhen. Die deutsche Bundestagswahl vom 18. September hat kein leichtes Ergebnis gebracht. Dennoch muss eine große Koalition nicht Reformstillstand bedeuten, sondern kann wie die Zusammenarbeit bei einzelnen Reforminitiativen in der Vergangenheit gezeigt hat zu tragfähigen und durchsetzbaren Resultaten führen. Einen guten Anknüpfungspunkt stellen dabei die Ergebnisse des Jobgipfels vom Frühjahr dieses Jahres dar. Mit einigen anderen kurzfristig umsetzbaren Maßnahmen wie der Einführung einer Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge, der Senkung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung oder einer gewissen Flexibilisierung des Kündigungsschutzes bzw. der Lohnfindung wäre jedoch 2006/2007 durchaus ein politikinduzierter Wachstumsimpuls in der Größenordnung von kumuliert 0,5 Prozentpunkten realisierbar. Viele andere wirtschaftspolitische Maßnahmen im Unternehmens- und Einkommensteuerbereich sowie bei der sozialen Sicherung dürften erst später greifen; insofern bleiben diesbezügliche Konjunkturwirkungen innerhalb unseres Prognosehorizonts unberücksichtigt. Nach der Wachstumsdelle im zweiten Quartal 2005 konnte die deutsche Wirtschaft wieder Tritt fassen. Der aktuelle Datenkranz deutet auch für die kommenden Monate trotz der hohen Ölpreise auf eine robuste Industriekonjunktur hin, von der auch die unternehmensnahen Dienstleister profitieren. Die Konjunktur dürfte im nächsten Jahr an Fahrt gewinnen und um 1,7 % expandieren. Wirtschaftspolitische Maßnahmen der neuen Regierung sind hier nicht eingerechnet. Unterstützt wird dies durch einen Rückgang der Inflationsrate auf 1,5 % (2005: 2,0 %) aufgrund einer Beruhigung bei den Ölpreisen und den fortgesetzt fallenden Lohnstückkosten. Auch wenn sich 2006 der private Verbrauch - u.a. dank höherer Beschäftigung und einer Entspannung bei der Energierechnung - aus seiner Stagnation lösen sollte, 2

3 wird er im langfristigen Vergleich aufgrund der schwachen Einkommensentwicklung mit einem Zuwachs von 1,0 % nur unterdurchschnittlich zulegen. Kompensiert wird dies durch die anhaltend gut laufenden Exporte, die eine wichtige Stütze des deutschen Wirtschaftswachstums bleiben. Hinzu kommt, dass die realen Anlageinvestitionen 2006 erstmals seit 2000 wieder moderat anziehen dürften, obwohl die Bauinvestitionen nochmals leicht sinken. Die kräftige Gewinnentwicklung der Unternehmen, die günstigen Finanzierungskosten bei hohen Sachkapitalrenditen und nicht zuletzt der Investitionsstau lassen einen Anstieg der Ausrüstungsinvestitionen um 5 % erwarten. Insgesamt sieht es demnach danach aus, dass die Unternehmen wieder auf Expansionskurs gehen. Dies dürfte sich letztendlich am Arbeitsmarkt in einem Anstieg der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung und niedrigerer Arbeitslosigkeit niederschlagen, auch wenn hier zunächst die arbeitsmarktpolitischen Instrumente Triebfeder bleiben. Insgesamt rechnen wir für 2006 mit einem Rückgang der Arbeitslosigkeit um auf 4,6 Mio. und einem Anstieg der Beschäftigung um 0,8 %, was etwa Jobs entspricht. 3

4 2 Weltwirtschaftlicher Überblick: Konjunkturrisiken gestiegen Für die Weltwirtschaft war 2005 erneut ein gutes Jahr. Der Zuwachs der globalen gesamtwirtschaftlichen Produktion wird voraussichtlich reichlich 3 % betragen. Damit war die Expansion nicht ganz so kräftig wie 2004, stellt aber nach wie vor einen stabilen Aufwärtstrend dar. Die zunehmende Integration der Weltwirtschaft schlug sich auch 2005 in einer fortgesetzt kräftigen Expansion des Welthandels nieder (+ 7 %). Mehr und mehr sind die Emerging Markets Motor der Weltkonjunktur. Über drei Jahre kumuliert erzielten sie über 15 % Wirtschaftswachstum. Überdies scheinen die Emerging Markets strukturell gefestigter zu sein als vor wenigen Jahren. Reduzierte Haushaltsdefizite, außenwirtschaftliche Überschüsse dank hoher Rohstoffpreise, gesunkene Inflationsraten und flexiblere Wechselkurse als früher verbessern ihren Ruf an den internationalen Finanzmärkten und stellen einen Beitrag zur wachsenden Stabilität des internationalen Finanzsystems dar. Unter den Industrieländern überraschte 2005 einmal mehr die USA mit voraussichtlich 3,6 % Wachstum im Gesamtjahr. Allerdings verstärkten sich im laufenden Jahr die belastenden Faktoren. Der Produktivitätsanstieg verlangsamte sich tendenziell, die Lohnstückkosten stiegen beschleunigt, der Höhenflug des Ölpreises entzog massiv Kaufkraft. Vor dem Hintergrund der fortbestehenden Ungleichgewichte - wie eines extremen außenwirtschaftlichen Defizits, aber auch eines Finanzierungsdefizits der Haushalte und außergewöhnlich hoch bewerteter Immobilienmärkte - muss man die wirtschaftlichen Perspektiven der USA inzwischen als in hohem Maße risikobehaftet ansehen. Von höheren Zinsen und rückläufigen Immobilienpreisen könnte eine stärkere Bremswirkung ausgehen. Trotz dieser Risiken erwarten wir keinen Abschwung in den USA. Die Konjunktur wird in den nächsten Monaten auch unterstützt durch die öffentlichen Programme zum Aufbau der vom Wirbelsturm Katrina verwüsteten Regionen robust bleiben. Im Verlauf des nächsten Jahres dürfte es jedoch zu einer wirtschaftlichen Abkühlung kommen, die mit bedingt sein wird durch eine weitere Straffung der Geldpolitik. Im Jahresdurchschnitt 2006 ist aber immerhin noch mit reichlich 3 % Wirtschaftswachstum zu rechnen. Die japanische Konjunktur befindet sich dank einer dynamischen Binnennachfrage inzwischen in einer festen Verfassung. Darin spiegeln sich klar die Restrukturierungserfolge des Unternehmenssektors wider, dessen Gesundung Spielraum für neue Investitionen und steigende Einkommen schafft. Es bestehen gute Chancen, dass Japan auch im nächsten Jahr auf einem moderaten Wachstumspfad bleibt. Angesichts des dramatischen Anstiegs des Ölpreises seit Mitte 2004 muss es verwundern, wie robust sich die Weltkonjunktur zeigt. Negative wirtschaftliche Auswirkungen vergleichbar mit den 4

5 Folgen der Ölpreiskrisen in den siebziger und achtziger Jahren sind nicht in Sicht. Was sind die Gründe hierfür? Der wesentliche Grund dürfte sein, dass - anders als damals - die Geldpolitik einen bislang expansiven Kurs verfolgen kann. Der Preisimpuls, der vom Öl ausgeht, zieht bislang keine Zweitrundeneffekte nach sich. Insbesondere in Europa reagieren die Löhne kaum mehr auf eine energiebedingte Beschleunigung der Verbraucherpreise. Dies ist nicht zuletzt Folge eines weltweit reichlichen Angebots an Arbeit, wie es sich im Zuge der Globalisierung eingestellt hat. Selbst in den USA, in denen die Notenbank die Zinsen sukzessive nach oben führt nach unserer Einschätzung bis auf 4,5 % Anfang , kann bisher nur von einer Rücknahme des expansiven Kurses, nicht aber von einer geldpolitischen Restriktion gesprochen werden. Wachstum wichtiger weltwirtschaftlicher Regionen - Veränderung des realen Bruttoinlandsprodukts gegenüber Vorjahr in % ) ) Industrieländer 1,0 1,3 1,8 3,1 2,4 2,5 Europäische Union 1,8 1,1 1,1 2,3 1,5 2,1 Euro-Raum 1,7 0,9 0,7 2,1 1,3 1,9 USA 0,5 1,9 2,7 4,2 3,6 3,3 Japan 0,2-0,3 1,4 2,7 2,0 1,7 Emerging Markets 2,6 3,8 4,9 6,4 5,3 5,2 Asien 4,1 5,8 6,5 7,4 6,5 6,3 Lateinamerika 0,3-0,2 1,5 5,8 3,8 3,8 Osteuropa 4,1 3,7 5,3 5,7 4,7 4,7 Welt 1,3 1,8 2,4 3,8 3,0 3,1 gemäß IWF-Ländergewichtung 2) 2,2 2,6 3,5 4,7 4,0 4,0 1) Prognose. 2) Kaufkraftparitäten-Rechnung des IWF. Infolge geringer Inflationsrisiken trotz steigender Ölpreise blieben auch die langfristigen Zinsen außergewöhnlich niedrig. Mehr noch: Neue Höchststände beim Ölpreis gingen einher mit Konjunktursorgen an den Märkten und führten zu rückläufigen Langfristzinsen. Gemessen an früheren Erfahrungen ist dies eine verkehrte Ökonomie, sie hilft jedoch die Folgen des Ölpreisschubs in den Industrieländern zusätzlich zu mildern. Dennoch steht außer Frage, dass der Ölpreisschub die Konjunkturperspektiven insbesondere der ölimportierenden Länder belastet und den konjunkturellen Aufwärtstrend auf eine fragile Grundlage gestellt hat. Für die Konjunkturprognose Deutschland 2006 unterstellen wir als internationale Rahmendaten: Die Lage am Ölmarkt entspannt sich leicht. Rohöl pro Barrel (Brent) kostet im Jahresdurchschnitt USD nach rund 55 USD in diesem Jahr. 5

6 Der Welthandel expandiert 2006 wie schon in diesem Jahr mit einer Größenordnung von 7 %. Die amerikanische Notenbank hebt die Leitzinsen bis Anfang 2006 in drei weiteren Schritten auf 4,5 % an. Dieses Niveau behält sie bis Ende 2006 bei. Die EZB verzichtet bis zum 2. Quartal 2006 auf Zinsanhebungen, führt die Leitzinsen bis Ende 2006 dann aber schrittweise um 75 Basispunkte nach oben. Der Wechselkurs des Euro schwankt bis Jahresende zwischen 1,20 und 1,25 USD, im Verlauf von 2006 gewinnt der Euro wieder an Stärke und erreicht Ende 2006 ein Kursniveau von nahe 1,30 USD. 6

7 3 Konjunktur und wirtschaftspolitisches Umfeld im Euro-Raum Die wirtschaftlichen Indikatoren im Euro-Raum weisen nach wie vor keine klare Richtung auf. Einerseits waren jüngste Konjunkturindikatoren ermutigend. So scheint etwa die Schwäche im Industriesektor überstanden zu sein u.a. dank einer günstigen Entwicklung der Exporte in Länder außerhalb der Währungsunion, wozu sicher auch die Abwertung des Euro seit seinen Höchstständen zum Jahreswechsel 2004/05 beigetragen hat. In der Summe deuten die Indikatoren auf ein etwas verstärktes EWU-Wirtschaftswachstum im zweiten Halbjahr hin, das sich 2006 eigentlich noch leicht beschleunigen sollte. Andererseits stellt natürlich der Ölpreis, je länger er auf dem unerwartet hohen Niveau bleibt oder sogar noch ansteigt, einen großen Belastungs- und Risikofaktor für die Kaufkraft der privaten Haushalte sowie die Unternehmensgewinne dar. Da wir aus heutiger Sicht davon ausgehen, dass sich zum einen die Konjunktur als widerstandsfähig erweisen und zum anderen am Ölmarkt eine gewisse Entspannung einsetzen wird, halten wir 2006 einen Zuwachs des EWU-BIP von knapp 2 % für erreichbar (2005: 1,3 %). Infolgedessen dürfte sich die Lage am Arbeitsmarkt auch konjunkturell bedingt allmählich verbessern. Dagegen sind die aktuell etwas günstigeren Daten wohl maßgeblich auf arbeitsmarktpolitische Maßnahmen zurückzuführen. Dies gilt insbesondere für die zuletzt saisonbereinigt rückläufigen Arbeitslosenzahlen bei den beiden EWU-Schwergewichten Deutschland und Frankreich. Euro-Raum: Kennzahlen und Prognosen* Q1 Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q p 2006p BIP real 0,6 0,5 0,3 0,2 0,4 0,3 0,4 0,5 0,5 0,6 0,6 0,5 2,1 1,3 1,9 Privater Verbrauch 0,7 0,1 0,2 0,8 0,2-0,1 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 1,4 1,2 1,8 Staatsverbrauch 0,1 0,3 0,4-0,3 0,5 0,3 0,4 0,3 0,4 0,3 0,3 0,3 1,1 1,1 1,4 Anlageinvestitionen 0,2 0,1 0,5 0,4-0,2 0,2 0,8 0,9 0,5 1,0 0,9 0,8 1,3 1,2 3,1 Exporte 1,7 2,5 1,3 0,5-0,7 2,1 1,3 1,3 1,2 1,4 1,4 1,3 6,0 3,5 5,5 Importe 0,8 2,6 2,5 1,4-1,4 2,1 1,5 1,3 1,2 1,3 1,4 1,3 6,1 4,2 5,6 Arbeitslosenquote % 8,9 8,9 8,9 8,8 8,8 8,7 8,6 8,5 8,4 8,4 8,3 8,2 8,9 8,6 8,3 Verbraucherpreise J/J, n.sb. 1,7 2,3 2,2 2,3 2,0 2,0 2,3 2,4 2,3 1,8 1,6 1,5 2,1 2,2 1,8 *) Quartalswerte: Veränderung gegen Vorperiode in %, saisonbereinigt - sofern nicht anders angegeben. BIP-Jahreswert unbereinigt. Außenhandel inkl. Intrahandel. p = Prognose. Bezüglich des Preisumfelds im Euro-Raum rechnen wir für dieses Jahr mit einer Inflationsrate von 2,2 %, d.h. ölpreisbedingt wird die 2 %-Stabilitätsmarke der EZB aufs Neue knapp verfehlt. Zurzeit liegt die Kerninflation etwa 0,8 Prozentpunkte unter der Gesamtinflation. Sowohl der Preisanstieg für Dienstleistungen als auch jener für Waren übersteigt 2 %, während die Preise von Industriegütern ohne Energieprodukte gegenüber dem Vorjahr stagnieren. Obwohl die Kerninflation in der Tendenz anziehen dürfte, sehen wir für 2006 eine Teuerung von 1,8 %, da die im EWU- Schnitt gemäßigte Lohnstückkostenentwicklung preisdämpfend wirken sollte. Dabei ist ein durchschnittlicher Ölpreis von 52 USD unterstellt. Käme es zu einer Mehrwertsteueranhebung in Deutschland um 2 Prozentpunkte, würde dies die Inflationsrate des Euro-Raums maximal um 0,3 Prozentpunkte erhöhen. Ein solcher durch Steueränderungen verursachter Effekt sollte für die Geldpolitik aber ohne Relevanz bleiben, weil er im gegenwärtigen u.a. durch hohe Arbeitslosig- 7

8 keit und fortschreitende Globalisierung geprägten Umfeld nicht zu stärkerem Lohnauftrieb (Zweitrundeneffekten) führen dürfte. Obwohl sich kein ernstlicher Preisdruck abzeichnet, wird die Europäische Zentralbank wahrscheinlich vorsichtig vom derzeit mit 2 % historisch niedrigen Leitzinsniveau abgehen, sobald die Konjunkturindikatoren klarer anzeigen, dass die erwartete EWU-Wirtschaftsbelebung tatsächlich auf dem Weg ist. Wir rechnen für den Zeitraum ab Frühjahr bis Ende 2006 mit drei Zinserhöhungen um jeweils 25 Basispunkte. Ein langsames Zurückfahren der stimulierenden Impulse erscheint sinnvoll, um möglichen Fehlentwicklungen wie Vermögenspreisblasen, zunehmender Verschuldung privater Haushalte oder unrentablen Unternehmensinvestitionen entgegenzuwirken. Hinweise darauf können nicht zuletzt monetäre Daten geben. Wenngleich richtig ist, dass sich die schon über einen längeren Zeitraum hinweg starke Geldmengenexpansion bislang nicht in mehr Preissteigerung niedergeschlagen hat, besitzt die inzwischen zunehmend kreditgetriebene M3- Ausweitung eine andere Qualität als jene, die durch Sondereffekte (Portfolioumschichtungen) verursacht wurde. Bedenklich stimmt in diesem Zusammenhang, dass vor allem in bestimmten Ländern der Währungsunion aber auch im EWU-Durchschnitt die Kreditvergabe an den privaten Sektor aktuell deutlich schneller wächst als das nominale Bruttoinlandsprodukt bzw. verfügbare Einkommen, was auf eine künftig untragbare Verschuldungssituation hinauslaufen kann. Wie nachfolgende Grafik zeigt, bestehen allerdings zwischen den großen Volkswirtschaften des Euro-Raums erhebliche Unterschiede: Während in Deutschland die Kreditvergabe an private Haushalte und nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften zusammengenommen weiter einen Vorjahresabstand nahe Null aufweist, hat dieser in Spanien jüngst mehr als +20 % erreicht. Unseres Erachtens sind solche Diskrepanzen für ein reibungsloses Funktionieren der einheitlichen EZB-Geldpolitik als problematischer anzusehen als die so häufig diskutierten Inflations- und Wachstumsdifferenzen zwischen den einzelnen EWU-Ländern. 8

9 Kreditvergabe an den privaten Sektor Veränderung gegenüber Vorjahr in % EWU Deutschland Frankreich Italien Spanien Was schließlich die Staatsfinanzen betrifft, dürfte sich die Defizitquote des Euro-Raums von 2,7 % im vergangenen Jahr bis 2006 nicht verringern, sondern nahe der 3 %-Marke verharren. Wahrscheinlich werden fünf Mitgliedsstaaten (Deutschland, Frankreich, Italien, Portugal sowie Griechenland) in Konflikt mit dem Maastricht-Kriterium bleiben. Die EWU-Schuldenstandsquote wird voraussichtlich leicht ansteigen, sich von knapp 71 % also keineswegs auf die Maastricht- Grenze von 60 % zu bewegen. 9

10 4 Wirtschaftspolitik Die Bundestagswahl vom 18. September hat kein leichtes Ergebnis gebracht, sondern fordert von allen Beteiligten im politischen Prozess ein Handeln jenseits der eingefahrenen Lager. Wenn nun die Weichen in Richtung einer großen Koalition gestellt sind, so muss dies allerdings nicht a priori etwas Schlechtes sein. Vielmehr bietet sich dadurch auch die Chance, das häufig von öffentlichem Antagonismus geprägte Zusammenspiel der großen Parteien hinsichtlich der Mehrheitsverhältnisse in Bundestag und Bundesrat in der Bundesregierung konstruktiver zu gestalten. Dass man trotz aller Gegensätze zwischen Christ- und Sozialdemokraten nach außen relativ zügig zu tragfähigen und ökonomisch sinnvollen Reformen kommen kann, haben etwa das Koch- Steinbrück-Konzept zum Subventionsabbau und die Ergebnisse des Jobgipfels vom März dieses Jahres gezeigt. Die Hauptergebnisse des Jobgipfels bestehend aus einer Senkung des Körperschaftsteuersatzes um sechs Punkte sowie einem höheren Anrechnungsfaktor der Gewerbe- auf die Einkommensteuer bei Personengesellschaften, die Erleichterung bei der Erbschaftsteuer bei Weiterführung von Unternehmen, bessere Zuverdienstmöglichkeiten im Rahmen von Hartz IV sowie eine Lockerung der Regelungen für Anschlussverträge in befristeten Beschäftigungsverhältnissen wären ein guter Anknüpfungspunkt für ein Maßnahmenpaket der neuen Bundesregierung im Jahr In diesem Zusammenhang könnte die Einführung einer Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge ein erster Schritt sein. Denn neben dem fiskalischen Vorteil der Verbreiterung der Steuerbasis hat sie zudem den positiven Effekt, dass die Attraktivität, Kapital ins Ausland zu verlagern, verringert wird. Eine Weiterentwicklung der Körperschaftsteuer zur Abgeltungssteuer mit dem Ziel einer rechtsformneutralen Unternehmensbesteuerung ( duale Einkommensteuer ) ist dagegen erst mittelfristig denkbar. Auch mit Blick auf die Sozialsysteme dürfte der Kompromissrahmen größer sein als es zunächst vielleicht den Anschein hat. Bei der Verlängerung der Lebensarbeitszeit beispielsweise durch die Verringerung der Anreize zur Frühverrentung liegen SPD und CDU/CSU faktisch relativ nahe beieinander. Auch eine stärkere Finanzierung der Sozialsysteme über die Mehrwertsteuer wäre eine organische Fortsetzung des vermehrten Einsatzes von Konsumsteuern, der ja bereits mit der Ökosteuer beschritten und bei der SPD durchaus wohlwollend diskutiert worden ist. Zudem liegen die Christ- und Sozialdemokraten auch bei ihren Ansichten zur Förderung des Niedriglohnsektors relativ nahe beieinander. In der Familienpolitik gibt es zwar dahingehend Gegensätze, ob ihre Ausweitung eher über höhere monetäre Zuwendungen wie Kindergeld und Kinderfreibeträge oder eine eher objektgebundene Förderung wie beitragsfreie Kindergartenplätze anzugehen wäre. Im Ziel, die Familienförderung erheblich auszubauen, ist man sich jedoch einig. Zudem dürfte die große Koalition die einzige Regierungsvariante sein, unter der es zu Fortschritten bei der Neuordnung der föderalen Ordnung in Deutschland kommen kann. 10

11 Aus der Liste möglicher Reformbereiche gibt es nur wenige, die kurzfristig priorisiert werden können. Dazu zählen unseres Erachtens u.a. weil fertige Konzepte in den Schubladen liegen die Umsetzung der Ergebnisse des Job-Gipfels, darunter insbesondere die Senkung der Körperschaftsteuer um sechs Prozentpunkte, eine Einführung einer Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge gekoppelt mit einer weitreichenden Amnestie, eine Senkung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung um 0,5 Prozentpunkte sowie eine Lockerung des Kündigungsschutzes für kleine Unternehmen sowie die Erleichterung betriebsindividueller Tarif- und Arbeitsverträge. Zusammengenommen könnten diese Maßnahmen durchaus einen politikinduzierten Wachstumsimpuls in der Größenordnung von 0,5 Prozentpunkten generieren. Ein solcher Impuls könnte überschlägig etwa neue Arbeitsplätze schaffen. Zwar wären kurzfristig vermutlich zusätzliche Belastungen in den öffentlichen Haushalten zu verkraften, u.a. weil eine vollständige Gegenfinanzierung der Maßnahmen schwierig zu erreichen ist. Darüber sollten allerdings die langfristig positiven Effekte auf die staatlichen Einnahmen aus einer solchen Strukturverbesserung nicht aus den Augen verloren werden, so dass es sich hierbei um eine kurzfristig durchaus verkraftbare Größenordnung handelt. 1. Umsetzung des Job-Gipfels Wirtschaftspolitische Prioritäten für 2006 (Wachstumsimpuls 2006/2007: 0,5 Prozentpunkte) 2. Einführung einer Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge (etwa 20 %) 3. Absenkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung um 0,5 Prozentpunkte 4. Lockerung des Kündigungsschutzes für Unternehmen bis 20 Mitarbeiter; Erleichterung betriebsindividueller Tarif- und Arbeitsverträge Mittelfristig werden Überlegungen und Diskussionen zur Unternehmen- und Einkommensteuerreform wie auch die Umfinanzierung der sozialen Sicherungssysteme mit dem Ziel der Senkung der Lohnnebenkosten wieder auf die wirtschaftspolitische Agenda rutschen. In den folgenden Abschnitten haben wir drei finanzwirtschaftliche Themen, die im Wahlkampf eine prominente Rolle gespielt haben, hinsichtlich ihrer konjunkturellen Auswirkungen untersucht. Dabei handelt es sich um die Umfinanzierung von zwei Beitragspunkten in der Arbeitslosenversicherung durch eine Anhebung des Mehrwertsteuersatzes um zwei Punkte, die Senkung der Einkommensteuer, wie im Unionskonzept dargelegt, und eine Änderung der Unternehmensbesteuerung unter Berücksichtigung angedachter Änderungen bei den Abschreibungsregelungen für Investitionen. 4.1 Umfinanzierung in der Arbeitslosenversicherung durch eine höhere Mehrwertsteuer Zwar scheint der von der Union eingebrachte Vorschlag, ab Jahresbeginn 2006 die Beitragssätze zur Arbeitslosenversicherung um zwei Punkte auf 4,5 % zu senken und im Gegenzug die Mehrwertsteuer um zwei Punkte auf 18 % anzuheben, aufgrund der politischen 11

12 Machtverhältnisse zunächst keine Perspektive auf eine schnelle Umsetzung zu haben. Dennoch halten wir eine Würdigung dieses Vorschlags für wichtig, da er eine gangbare Möglichkeit zur Senkung der Lohnnebenkosten aufzeigt. Der Vorschlag gehörte zu den am kontroversesten diskutierten Punkten des Wahlkampfs. Im Vordergrund stand dabei die zu erwartende negative Wirkung auf die ohnehin schwache Binnennachfrage. Entstanden ist der Vorschlag aufgrund einer gemeinsamen Anregung von drei Wirtschaftsforschungsinstituten (Institut der deutschen Wirtschaft Köln, DIW und HWWA: Was heute schon machbar ist: Ein Impuls für die deutsche Volkswirtschaft, ), der kurz vor dem Jobgipfel im März publiziert worden war. Konkret wurde von den drei Instituten angeregt, die Mehrwertsteuer um zwei Punkte anzuheben und mit diesem Aufkommen den Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung um einen Punkt zu senken sowie den Solidaritätszuschlag abzuschaffen. Bei der ökonomischen Beurteilung des Vorschlages ist es von entscheidender Bedeutung zwischen ordnungspolitischen Überlegungen einerseits sowie Wachstums- und Konjunkturimplikationen andererseits zu unterscheiden. Bevor wir in diese Diskussion einsteigen, ist es allerdings notwendig eine Vorbemerkung zu machen: In der öffentlichen Diskussion wurde immer wieder darauf verwiesen, dass nach der gegenwärtig gültigen Teilung des Aufkommens aus der Mehrwertsteuer der Bund nur die Hälfte des zu erwartenden Steueraufkommens einbehalten könne. Für den Fall, dass die Länder ihren Teil aus der Mehrwertsteuererhöhung behielten und zur Haushaltskonsolidierung verwendeten, befürchteten einige Kommentatoren einen (weiteren) kontraktiven Impuls für die Konjunktur. Eine solche Befürchtung ist allerdings aus unserer Sicht vollkommen unangebracht. Denn soweit der Bund in jedem Fall eine Senkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung durchsetzt, wäre die Aufkommensteilung aus der Mehrwertsteuererhöhung für die makroökonomischen Wirkungen irrelevant. Im Zweifelsfall würde sich das Defizit des Bundes um genau den Betrag verschlechtern, um den sich die Defizite der Länder vermindern. In der gesamtstaatlichen Abgrenzung käme es folglich zu keinerlei Änderung der Haushaltsposition und somit auch keinem kontraktiven Impuls. Wobei sich freilich verfassungsrechtlich für den Bund das Problem stellen würde, wie im Haushalt die Investitionssumme die Kreditaufnahme übersteigen könnte, wenn ein erheblicher Zusatzbedarf durch die Beitragssenkung entstünde. Dieses Problem reicht freilich weit über die hier zu diskutierende Fragestellung hinaus, so dass wir es im weiteren ausklammern wollen Mehrwertsteuer als globalisierungsfeste Finanzierungsform Für die meisten Ökonomen stellt die Mehrwertsteuer eine fast optimale Steuer dar. Sie verzerrt weder die Entscheidung zwischen Gegenwarts- und Zukunftskonsum, noch die Wahl des Einsatzes zwischen Arbeit und Kapital, noch die Entscheidung zwischen Importen und Exporten. Die letzten beiden Punkte stehen im Vordergrund der Debatte über eine Umfinanzierung der Arbeitslosenversicherung durch eine höhere Mehrwertsteuer. Einziger Wermutstropfen bei der Mehrwertsteuer besteht in dem höheren Anreiz zu Schwarzarbeit. 12

13 Im Status quo sind die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung eine Abgabe auf den Faktor Arbeit, dem als Gegenleistung eine Risikoabsicherung des Einkommens im Falle der Arbeitslosigkeit gegenübersteht. Abstrahiert man von dieser Absicherungsfunktion, so verteuert der Arbeitgeberbeitrag zum einen den Einsatz des Faktors Arbeit gegenüber dem des Faktors Kapital. Zudem werden im Inland hergestellte Güter gegenüber im Ausland hergestellten Gütern, die nicht einer vergleichbaren Abgabenbelastung unterworfen sind, verteuert das gilt auf dem Inlands- wie auf dem Auslandsmarkt. Von einer Mehrwertsteuer, im Gegensatz zu einer Beitragsfinanzierung, könnte man sich dagegen dreierlei versprechen: Erstens würde zumindest die Benachteiligung der heimischen gegenüber der ausländischen Produktion beseitigt, denn Exportgüter werden an der Grenze von der Mehrwertsteuer befreit, Importgüter dagegen belastet. Die Mehrwertsteuer ist die einzige Besteuerungsform, die eine solche Neutralität gegenüber dem internationalen Wettbewerb herstellen kann. Damit trägt sie auch der Tatsache Rechnung, dass letztlich die heimische Verwendung die einzige Bemessungsgrundlage ist, auf die die öffentlichen Haushalte verlässlich zugreifen können. Zweitens würde eine Abgabe, die explizit den Faktor Arbeit belastet, durch eine faktorneutrale Steuer ersetzt. Die Ersetzung von Arbeit durch Kapital würde somit weniger attraktiv. Dies ist freilich ordnungspolitisch dann einigermaßen problematisch, wenn die Leistung der Sozialversicherung ebenfalls am Faktor Arbeit anknüpft. Dieser Punkt wird noch zu diskutieren sein. Drittens bietet die Stärkung der Steuerfinanzierung die Möglichkeit, aus dem bisherigen Teufelskreis auszubrechen, dass ein konjunktureller Abschwung eine sinkende Beschäftigung bewirkt, die wiederum steigende Beitragssätze nach sich zieht, welche dann letztlich auch wieder die Konjunktur- und Beschäftigungsdynamik bremsen. Erreicht wird dies allerdings nur, wenn die automatische Stabilisatorenfunktion der Steuern voll wirksam werden kann, also im Abschwung nicht mit hektischen Steuererhöhungen reagiert wird. Grundsätzlich kann eine Umfinanzierung in Richtung Mehrwertsteuer somit einen Beitrag dazu leisten, die Finanzierung der sozialen Sicherung auf eine festere Grundlage zu stellen Aufkommens- und Konjunkturwirkungen Die Gesamteinnahmen der Arbeitslosenversicherung belaufen sich auf knapp 58 Mrd. EUR. Davon entfallen 82,5 % auf die Beitragseinnahmen. Damit entspricht ein Beitragspunkt zur Arbeitslosenversicherung einem Finanzbetrag von 7,4 Mrd. EUR, während ein Mehrwertsteuerpunkt in etwa ein Aufkommen von 7 bis 8 Mrd. EUR erbringt. Durch das vorgeschlagene Umfinanzierungsvolumen von jeweils zwei Punkten bei der Arbeitslosenversicherung würde also ein Gesamtvolumen von 14 bis 16 Mrd. EUR bewegt. Ob es dabei zu einem leichten Plus für den gesamtstaatlichen Finanzierungssaldo käme oder nicht, bewegt sich im Bereich der statistischen Unschärfe. Analytisch nähert man sich den konjunkturellen Wirkungen am besten über die Untersuchung einer Preisbildung auf Lohnkostenbasis sowie die Unterscheidung zwischen Export- und heimischem Preis. Grundsätzlich kann man davon ausgehen, dass ein Unternehmen einen 13

14 marktabhängigen Gewinnzuschlag (Mark-up) auf die Lohnstückkosten erhebt. Neben der Produktivität bestimmen die Lohnkosten als Summe aus Nettolohn, Lohnsteuer, Arbeitnehmerbeitrag zur Sozialversicherung und die Lohnzusatzkosten diese ökonomische Größe. Unter Vernachlässigung von verminderten Preisüberwälzungsspielräumen durch die Erhebung der Mehrwertsteuer im Inland und Normierung auf den Faktor 100 käme man - wie in der unteren Grafik dargestellt - im Status quo bei der gegenwärtigen Mehrwertsteuer von 16 % auf ein Exportpreisniveau von 100 und ein heimisches Preisniveau von 116. Durch die Ersetzung der Sozialversicherungsbeiträge sinken zunächst einmal Arbeitnehmerbeitrag und Lohnnebenkosten, so dass der Nettolohn steigt und die Lohnkostenkomponente sinkt. Ceteris paribus sinkt damit der Exportpreis um rund einen Prozentpunkt, während im Gegenzug der heimische Preis durch die Mehrwertsteuererhöhung um ebenfalls rund einen Prozentpunkt steigt. Preisbildung auf Lohnkostenbasis ,0 Status quo 116,0 98,8 Umfinanzierung 117, Exportpreis Heimischer Preis Exportpreis Heimischer Preis Nettolohn Lohnsteuer Arbeitnehmerbeitrag Sozialversicherung Lohnzusatzkosten Gewinn Mehrwertsteuer Selbstverständlich handelt es sich bei diesen Überlegungen ausschließlich um den Primäreffekt der Maßnahme, von dem zahlreiche Sekundäreffekte ausgehen können. Beispielsweise kann man davon ausgehen, dass die Unternehmen die höhere Mehrwertsteuer gar nicht oder nur zu einem geringen Teil an die Kunden im Inland weitergeben können und bei den nachfolgenden Lohnverhandlungen der durch die Beitragssenkung induzierte positive Effekt auf die Nettolöhne ganz oder teilweise wieder ausgeglichen wird, um die Gewinnmargen nicht in vollem Umfang der Mehrwertsteuererhöhung sinken zu lassen. Umgekehrt wäre freilich auch denkbar, dass sich Unternehmen und Arbeitnehmer den positiven Effekt aus der gestiegenen Wettbewerbsfähigkeit teilen also bei Konstanz der preislichen Wettbewerbsfähigkeit gegenüber dem Ausland sowohl die Gewinnmargen als auch die Nettolöhne gegenüber dem Status quo stärker steigen als durch den Primäreffekt angezeigt wird. Schon diese kleine Betrachtung zeigt allerdings, dass es gesamtwirtschaftlich kein eindeutiges Ergebnis gibt. Viel hängt von der Reaktion der Löhne und 14

15 Investitionen auf die veränderten Rahmenbedingungen ab. Für eine numerische Annäherung des Konjunktureffekts scheint es jedoch nicht unplausibel, mit den Primäreffekten weiterzurechnen. Unter dieser Prämisse würden die Exporte im Jahr der Umsetzung der Maßnahme relativ deutlich um rund 0,9 Prozentpunkte anziehen. Aufgrund der internationalen Vorleistungsverflechtungen zöge der Exportanstieg allerdings auch einen Zuwachs der Importe um 0,3 bis 0,4 Prozentpunkte nach sich, so dass der positive Wachstumsbeitrag des Außenhandels geringer ausfiele als aus dem Anstieg der Exporte zunächst vermutet werden könnte. Auch auf der Seite des privaten Verbrauchs stehen sich zwei gegensätzliche Effekte gegenüber: Zunächst einmal der positive Effekt aus der Steigerung des Nettolohns aus der Beitragssenkung in der Arbeitslosenversicherung in einem Umfang von etwa 0,2 Prozentpunkten. Hier ist zu beachten, dass zum einen nur der Teil der Erwerbstätigen von der Senkung profitiert, der auch tatsächlich in die Arbeitslosenversicherung einzahlt. Zudem wird die Entlastung nicht voll konsumwirksam, wenn man von einer konstanten Sparquote ausgeht. Dazu käme dann für alle privaten Haushalte allerdings der negative Effekt aus der Erhöhung der Mehrwertsteuer über ein gestiegenes Preisniveau, der mit 0,9 Prozentpunkten deutlich stärker zu Buche schlagen würde als der Einkommenseffekt. Per saldo ergäbe sich aus den außen- und binnenwirtschaftlichen Reaktionen auf die Umfinanzierung ein leicht negativer Konjunktureffekt von etwa 0,2 Prozentpunkten auf das BIP. Längerfristig sollte sich dagegen die geänderte Struktur der Sozialstaatsfinanzierung positiv auf den Arbeitsmarkt und damit das Wirtschaftswachstum auswirken. Konjunkturwirkungen im Jahr 2006 (Primäreffekt) Änderung in Prozentpunkten gegenüber Basisszenario BIP Konsum (Einkommenseffekt) Konsum (Preiseffekt) Importe Exporte -1,0-0,8-0,6-0,4-0,2 0,0 0,2 0,4 0,6 0,8 1,0 4.2 Einkommensteuerreform Zwar lagen im Wahlkampf die Vorstellungen der großen Parteien über eine weitere Einkommensteuerreform weit auseinander. Während CDU/CSU konkret einen Plan zur Einkommensteuersenkung bei einer Verbreiterung der Bemessungsgrundlage durch die Abschaffung steuerlicher Ver- 15

16 günstigungen vorgelegt hatten, befürwortete die SPD eine Reformpause mit einer leichten Steuererhöhung für hohe Einkommen. Mittelfristig dürfte das Thema auch unter dem Aspekt der Steuervereinfachung aber nicht vom Tisch sein. Vor diesem Hintergrund haben wir den Vorschlag der CDU/CSU genauer analysiert und ihn - wie auch den im Wahlkampf prominenten Vorschlag des ehemaligen Verfassungsrichters Kirchhof dem Status Quo gegenübergestellt. Die genauen Berechnungen und ihre zugrundeliegenden Annahmen finden sich im Anhang. Die wichtigsten Ergebnisse sind: Im Jahr der Einführung würde sich beim CDU/CSU-Tarif eine Bruttoentlastung von rund 39 Mrd. EUR ergeben. Dem stünde ein Abbau von steuerlichen Vergünstigungen von 31 Mrd. EUR gegenüber. Damit verbliebe ein Netto-Entlastungsvolumen von 8 Mrd. EUR. Zudem ist durch die geplante Freibetragsregelung, die für alle Familienmitglieder d.h. auch für Kinder einen Freibetrag von EUR vorsieht, die Tarifentlastung stark auf Haushalte mit Kindern konzentriert. Dies verstärkt die von einer Entlastung ausgehende konjunkturelle Wirkung, weil es sich hier um eine besonders konsumstarke Bevölkerungsgruppe handelt. Überschlägig würde sich im CDU/CSU-Tarif ein Konjunkturimpuls von 0,3 Prozentpunkten über dem Referenzpfad ergeben, der durch eine direkt höhere Konsumnachfrage sowie ein Plus bei den Ausrüstungsinvestitionen über den Entlastungseffekt bei den Selbständigen und Personengesellschaften zustande käme. Dämpfend wirkte dagegen eine induzierte höhere Importnachfrage. Dem Netto-Entlastungsvolumen stünde naturgemäß kurzfristig eine Verschlechterung der Staatsfinanzen gegenüber. Über die Zeit weist der CDU/CSU-Tarif aber eine gute Selbstfinanzierung auf. Insgesamt wäre damit die von CDU/CSU vorgeschlagene Einkommensteuerreform ein Schritt in die richtige Richtung. 4.3 Unternehmenssteuerreform Politische Grundvorstellungen Bei den politischen Parteien besteht ein Grundkonsens, dass die Sätze der Unternehmenssteuern gesenkt werden müssen wenn auch in unterschiedlichem Ausmaß. So schlägt die Union eine relativ moderate Senkung der Körperschaftsteuer von 25 auf 22 % vor, die SPD eine Senkung von 25 auf 19 %, die FDP will zwar die gegenwärtigen 25 % beibehalten, aber zu einem Stufentarif von 15 und 25 % übergehen und gleichzeitig die Gewerbesteuer durch ein kommunales Zuschlagsrecht auf diese Steuer ersetzen. Dagegen will die SPD an der Gewerbesteuer auf jeden Fall festhalten, während CDU/CSU zusammen mit Wirtschaft und Kommunen eine sinnvolle Alternative entwickeln wollen. Die Notwendigkeit abgesenkter Unternehmenssteuersätze ergibt sich vor allem aus dem verschärften europäischen Wettbewerb um Steuerbasen. Denn seit dem Abschluss von Binnenmarkt und Währungsunion ist es ja ohne Reibungsverluste möglich, im Segment der international handelbaren Güter und Dienstleistungen an einem Ort mit niedrigen Steuersätzen zu produzieren (und Steuern zu zahlen) und an einem anderen Ort mit höheren 16

17 Steuersätzen seine Produkte zu verkaufen. Die einzige Steuer, die in Hinsicht auf die Entscheidung des Produktionsstandorts völlig unverzerrend wirkt, ist die Mehrwertsteuer (siehe auch Abschnitt 4.1). Wie aus der nachfolgenden Grafik ersichtlich wird, liegt Deutschland mit einem durchschnittlichen Steuersatz auf einbehaltene Gewinne von Kapitalgesellschaften von 38,7 % am oberen Ende der Belastung in Europa. Mithin ist der Wettbewerbsdruck auf den Unternehmensstandort Deutschland hinsichtlich der Steuern hoch, selbst wenn in der Gesamtbetrachtung natürlich auch andere Standortfaktoren wie die Größe des Absatzmarktes, die Güte der Infrastruktur oder die Entwicklung der Lohnkosten eine ganz erhebliche Rolle spielen. Durchschnittlicher Steuersatz von Kapitalgesellschaften auf einbehaltene Gewinne Deutschland (2005) Frankreich Spanien Niederlande Italien Großbritannien Tschechien Schweden Schweiz (Kanton Zürich) Slowakei Polen Ungarn Lettland Irland Estland Quelle: BMF. 0,0 19,0 19,0 12,5 15,018,0 25,0 28,0 28,0 30,033,0 35,4 38,7 35,0 34, Zumindest Union und SPD wollen zudem die Steuersatzsenkung vollständig aus dem Unternehmenssektor gegenfinanzieren. Die gewählten Ansätze hierfür Abschaffung der degressiven AfA (Absetzungen für Abnutzung) bei der Union einerseits, höhere Anrechnung von Dividendenzahlungen bei der SPD andererseits - sind jedoch nicht dazu angetan, der Wirtschaft zu helfen. Die erste Finanzierungsform stellt eine klare Belastung der Investitionstätigkeit dar, die zweite führt zu unerwünschten Verzerrungen von Gewinnverwendungsentscheidungen. Der Aspekt der AfA wird in Abschnitt intensiver diskutiert, der Aspekt einer Gegenfinanzierung durch eine Anhebung der Besteuerung von Dividenden dagegen in Abschnitt Ein weiterer gemeinsamer Nenner zwischen den Wahlprogrammen von Union, SPD und FDP ist die Betonung einer rechtsformneutralen Besteuerung mit Abgeltungscharakter (Konzept der dualen Einkommensteuer) sprich Personen- und Kapitalgesellschaften sollen künftig steuerlich gleich behandelt werden. Im Kern treffen sich hier die Forderung nach einer Gleichbehandlung der mittelständischen Wirtschaft mit den Interessen des Finanzministers, der unter den Maßgaben des Europarechts durch eine Abgeltungslösung auch den Zugriff auf Steuerbasen aus ausländischen Beteiligungsvermögen in Deutschland behält. In der praktischen Umsetzung ist der Vorschlag al- 17

18 lerdings dahingehend problematisch, als es kaum möglich sein wird, ihn ohne eine höhere Belastung von sehr kleinen Unternehmen zu realisieren. Diese Thematik wird in Abschnitt ausführlich diskutiert Niedrigere Steuersätze und schlechtere AfA: keine sinnvolle Kombination Das Unionsprogramm hat sich für eine Ersetzung der degressiven durch eine rein lineare AfA ausgesprochen. Die Möglichkeit der Absetzungen für Abnutzung soll steuerlich den Verschleiß von Kapitalgütern im Wirtschaftsprozess abbilden. Da der Staat die Erträge aus dem Einsatz von Kapital besteuert, muss er systemkonform auch die Investitionskosten als Ausgaben zum Zwecke der Einkommenserzielung steuerlich freistellen. Die AfA obwohl gemeinhin gerne als Abschreibung bezeichnet stellt im Kern somit keine steuerliche Subvention dar und wird in der ökonomischen Literatur auch nicht als solche bewertet. Das Steuergesetz berücksichtigt den Kapitalverschleiß, indem in den sogenannten AfA-Tabellen eine übliche Nutzungsdauer für bestimmte Kapitalgüter festgelegt wird. Aus dem Verhältnis von Investitionskosten einerseits und Nutzungsdauer andererseits ergibt sich ein typischer Ansetzungsbetrag, der von der Steuerbemessungsgrundlage abgezogen werden darf. Der sogenannte Abschreibungssatz ermittelt sich als Verhältnis von 100 zur Nutzungsdauer. Dies ist die Grundlage der linearen AfA. Bei der degressiven AfA wird dagegen ein konstanter (prozentualer) Abschreibungssatz verwendet, der maximal doppelt so hoch sein darf wie der der linearen AfA und jeweils auf den Restwert der Investition angewendet wird. Dadurch ergeben sich zunächst höhere Abzugsbeträge von der Bemessungsgrundlage. Aufgrund der Anwendung des konstanten Satzes auf den Rest- und nicht auf den Anschaffungswert sinken die Abzugsbeträge jedoch im Zeitablauf und liegen ab einem bestimmten Zeitpunkt unter denen der linearen AfA. Das Steuergesetz erlaubt zu diesem Zeitpunkt einen Wechsel in die lineare AfA auf Basis von Restlaufzeit und Restwert. Die Wahl der gesetzlich festgelegten Absetzungsmöglichkeiten kann natürlich nie völlig objektiv erfolgen. Denn sieht man einmal vom Fall ab, dass eine Maschine wirklich nicht mehr verwendbar oder reparabel ist steht die Einsatzdauer einer Investition im unternehmerischen Ermessen. Bereits im Zuge der Unternehmenssteuerreform 2000 wurde die Tarifentlastung der Körperschaftsteuer zu ganz wesentlichen Teilen durch eine Verlängerung der AfA-Zeiträume gegenfinanziert. Als Argument gegen die degressive AfA lässt sich zudem anführen, dass es zwar in den ersten Perioden zu einem erhöhten Wertverlust der Maschinen kommt, eigentlich aber doch relevant sein müsse, ob die Maschine im Betrieb eingesetzt wird oder nicht. Solange eine ökonomische Nutzung erfolgt, erübrige sich eine besondere Berücksichtigung des Wertverlustes im Steuerrecht. Eine solche Sichtweise verstellt freilich den Blick auf die ökonomisch relevante Fragestellung, wie es um das für Investitionsentscheidungen relevante zeitliche Amortisationsprofil von Investitionen bestellt ist. Denn für den Unternehmer erwirtschaftet eine Investition erst dann wirklich einen Gewinn, wenn sie ihre Kapitalkosten wieder erwirtschaftet hat. Sowohl der Steuersatz als 18

19 auch die möglichen AfA-Beträge beeinflussen dies ganz maßgeblich. Zur Veranschaulichung verwenden wir folgende Beispielrechnung: Eine Maschine mit einem Anschaffungswert von 100 EUR produziert einen konstanten Zahlungsstrom von 20 EUR pro Periode und hat eine maximale technische Nutzungsdauer von 20 Perioden. In einer steuerlosen Referenzsituation ergibt sich daraus ein unternehmerischer Reingewinn von 300 EUR (= 20 x ). Zur Darstellung der steuerlichen Wirkungen diskutieren wir nun drei Fälle: a) eine degressive Abschreibung bei einer steuerlich festgelegten Nutzungsdauer von zehn Perioden und einem Steuersatz von 38,7 % (Status quo), b) eine lineare Abschreibung bei einer steuerlich festgelegten Nutzungsdauer von zehn Perioden von 35,7 % als Annäherung an das Unionsmodell und c) eine lineare Abschreibung bei einer steuerlich festgelegten Nutzungsdauer von 15 Perioden und einem Steuersatz von 35,7 %. Steuerbelastungsprofil der Beispielinvestition Steuer Status quo mit degressiver AfA Lineare AfA mit Steuersatzsenkung Lineare AfA (mit Verlängerung) und Steuersatzsenkung Perioden Die vorangegangene Grafik zeigt die Steuerbelastung auf die Investitionserträge über die Zeit. Die Steuerbelastung ist das komplementäre Gegenstück zur Amortisation, da diese Beträge dem Unternehmen nicht mehr zur Deckung der Kapitalkosten zur Verfügung stehen. Aus der Grafik wird ersichtlich, dass sich im Falle der degressiven Abschreibung die Fortschritte bei der Amortisation deutlich schneller zeigen als in den beiden anderen Fällen, denn in den ersten drei Nutzungsperioden fällt eine erheblich niedrigere Steuerbelastung an, als dies in den beiden Modellen der linearen AfA der Fall ist. Kumuliert über die Perioden der Nutzung, beginnt die Steuersatzsenkung erst nach Erreichen des steuerlich festgelegten Abschreibungszeitpunktes ökonomisch zu wirken und die Fälle b) und c) bringen dem Unternehmen zusätzliche Erträge. Aus unternehmerischer Sicht ergibt sich somit durch eine Steuersatzsenkung bei gleichzeitiger Abschaffung der degressiven AfA und womöglich sogar einer Verlängerung der AfA- Zeiträume eine ganz klare Begünstigung einer längeren Nutzungsdauer des bestehenden Maschinenparks. Denn der Mix verschlechtert das Amortisationsprofil von Neuinvestitionen bei 19

20 einer steuerlichen Besserstellung von Altinvestitionen. In einer geschlossenen Volkswirtschaft wäre somit mit einer deutlichen Verschlechterung der Investitionsdynamik als Resultat dieser Maßnahme zu rechnen. Unter den eingangs angeführten Rahmenbedingungen der europäischen Standortkonkurrenz wird dies freilich zum Teil dadurch kompensiert, dass die Steuersatzsenkung natürlich auch den Produktionsstandort Deutschland attraktiver machen würde. Eine Reduzierung des Körperschaftsteuersatzes um drei Punkte würde jedoch noch nicht einmal ausreichen, um Deutschland vom Spitzenplatz der europäischen Unternehmenssteuersätze weg, sondern gerade einmal auf ein ähnliches Niveau wie Frankreich zu bringen. Per saldo bliebe es somit bei einer leichten Verminderung der Investitionsdynamik und einer konjunkturellen Belastung. Konjunkturwirkungen im Durchführungsjahr Änderung in Prozentpunkten gegenüber Basisszenario BIP Ausrüstungsinvestitionen: Senkung des Körperschaftsteuersatzes um 3 Punkte Ausrüstungsinvestitionen: Abschaffung der degressiven AfA -0,5-0,4-0,3-0,2-0,1 0,0 0,1 0,2 0, Sinnvolle Entwicklung zu einer Abgeltungssteuer Unter einer Abgeltungssteuer für Unternehmensgewinne ist zu verstehen, dass die Einkünfte des Unternehmens nur noch auf der Unternehmensebene selber, aber nicht mehr zusätzlich auf der persönlichen Ebene besteuert werden. Die Fortentwicklung der Unternehmensbesteuerung zu einer Abgeltungssteuer hat zwei ganz zentrale Vorteile: Erstens schreibt das geltende Europarecht zwingend vor, dass mit Blick auf die Steuern ein ausländischer Anteilseigner in gar keinem Falle schlechter behandelt werden darf als ein heimischer. Somit ist etwa ein Herunterrechnen der Steuerlast auf ausgeschüttete Gewinne (wie es bis zur Unternehmenssteuerreform 2000 in Deutschland über das Anrechnungsverfahren praktiziert wurde) nicht mehr zulässig. Allenfalls könnte man ausgeschüttete Gewinne an inländische Bürger vollständig der Einkommensteuer unterwerfen, müsste aber im Gegenzug die Dividenden, die ausländischen Anteilseignern zufließen, vollständig steuerfrei stellen. Neben dem Ausschluss von Steuerumgehungskonstruktionen ermöglicht eine Abgeltungssteuer auf Unternehmensgewinne also vor allem die Sicherung von Steuerbasen für den Fiskus. Zweitens wird aber mit einer Abgeltungssteuer auch ein Defekt der gegenwärtigen Praxis der Besteuerung von Kapitalgesellschaften geheilt. Das Konstrukt des Halbeinkünfteverfahrens (nach einem Quellenabzug auf den Gewinn gehen ausgeschüttete Gewinne zur Hälfte in die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer ein) führt dazu, dass sich für den An- 20

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