Wegweiser. durch die Modulare Truppausbildung (MTA) im Landkreis Landshut

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1 Wegweiser durch die Modulare Truppausbildung (MTA) im Landkreis Landshut 1. Allgemeines Seit Mai 2014 ist die Modulare Truppausbildung für die Feuerwehren Bayerns gültig. Ab Februar 2015 wird diese nun auch für die Feuerwehren im Landkreis Landshut eingeführt. Mit diesem Wegweiser soll eine einheitliche Durchführung der neuen Ausbildungsform ermöglicht werden. Damit sollen aber auch unterschiedliche Meinungen über Art und Umfang diverser Inhalte ausgeräumt werden. Die Modulare Truppausbildung erfolgt in zwei Stufen: 1.1 Basismodul Diese Ausbildungseinheit vermittelt die grundlegenden Kenntnisse und Fertigkeiten für den späteren Einsatz als Truppführer in allen Feuerwehren. Sie setzt sich aus 115 Unterrichtseinheiten (à 45 Minuten) zusammen (ersichtlich in den im Anhang 1 aufgelisteten Ausbildungseinheiten), die zwingend zu absolvieren sind. 1.2 Modul Ausbildungs- und Übungsdienst Festigung und Anwendung des erworbenen Wissens aus dem Basismodul in ca. 40 Unterrichtseinheiten über den/einen Zeitraum von ca. zwei Jahren. Ziel ist die Erlangung von Praxiserfahrung im Rahmen des Übungsdienstes in der eigenen Feuerwehr. Wird im Rahmen dieses Moduls eine Leistungsprüfung abgelegt, werden als Bonus 10 Unterrichtseinheiten angerechnet (Voraussetzungen siehe Punkt 4). Erst mit dem erfolgreichen Abschluss beider Teile ist die Modulare Truppausbildung beendet. Der Teilnehmer hat damit die Qualifikation als Truppführer erreicht. Die abgeschlossene MTA ist Voraussetzung für den Besuch weiterführender Lehrgänge, z.b. an den Staatlichen Feuerwehrschulen. In Lehrgängen bei denen der Sprechfunker als Voraussetzung gefordert ist, gilt ebenfalls die abgeschlossene MTA als Bescheinigung. 1.3 Ergänzungsmodule Zur Anpassung der Fähigkeiten der Feuerwehrdienstleitenden an die örtlich vorhandenen Fahrzeuge und Ausrüstungen sind diverse Ergänzungsmodule im Rahmen der modularen Ausbildung durchzuführen. Verantwortlich hierfür ist der jeweilige Kommandant, dieser legt die Ausbildungsinhalte der Ergänzungsmodule fest. Er kann einzelne Ausbildungsinhalte an geeignete Feuerwehrdienstleistende, Gruppenführer und Ausbilder übertragen. Nach Festlegung der Feuerwehr können Ergänzungsmodule auch schon in das Basismodul eingeschoben werden, z. B. Ausbildung an der Schiebeleiter oder Multifunktionsleiter in Zusammenhang mit der Steckleiterausbildung. Die erfolgreiche Teilnahme an den Ergänzungsmodulen kann durch die Feuerwehr mit einer entsprechenden Teilnahmebestätigung oder mit einem Dienstbucheintrag dokumentiert werden.

2 2. Voraussetzungen zur Teilnahme an der Modularen Truppausbildung 2.1 Beginn Basismodul Der Teilnehmer muss der aktiven Mannschaft einer Freiwilligen Feuerwehr angehören, feuerwehrdiensttauglich sein, mindestens 15 Jahre alt sein. 2.2 Beginn Modul Ausbildungs- und Übungsdienst Der Teilnehmer muss das Basismodul erfolgreich abgeschlossen haben, mindestens 16 Jahre alt sein 2.3 Beginn Ergänzungsmodule Die Anzahl der Ergänzungsmodule und der Ausbildungsbedarf sind von der am Standort vorhandenen Ausrüstung abhängig. Der Kommandant legt die für seine Einsatzkräfte erforderlichen Inhalte der Module nach Art und Umfang fest. 3. Durchführung der Ausbildung 3.1 Allgemeines Die Durchführung der Grundausbildung ist nicht an eine anerkannte Ausbildungsstätte gebunden. Sinnvoll ist es jedoch, bei der Ausbildung nur solche Standorte in Betracht zu ziehen, die möglichst alle notwendigen Voraussetzungen erfüllen. Müssen Fahrzeuge und Geräte aus verschiedenen Standorten bzw. Feuerwehren herangezogen werden, so muss deren Versicherungsschutz mit dem zuständigen Sachaufwandsträger abgeklärt werden. Der Kommandant der jeweiligen Feuerwehr meldet die Teilnehmer mit Hilfe des Anmeldeformulars bei dem für den Brandbezirk zuständigen Ausbildungsbeauftragten MTA an. Ein Ausbildungsplan auf Grundlage des Musterplans der MTA ist zu erstellen, dieser soll weitestgehend eingehalten werden. Der Plan ist dem zuständigen Ausbildungsbeauftragten MTA vor Beginn der Ausbildung vorzulegen, dieser ist auch Ansprechpartner. Der zuständige Ausbildungsbeauftragte MTA meldet den Beginn der Ausbildung an den zuständigen KBI bzw. sofern vorhanden an den zuständigen Fach-KBM Ausbildung. Der EH Kurs ist ggf. extern zu organisieren. Etwaige anfallenden Gebühren sind mit der ausbildenden Organisation (BRK, Malteser, Johanniter usw.) selbst abzuklären. Ein Teilnehmer kann die Zwischenprüfung zum Abschluss des Basismodules nur absolvieren, wenn für alle Ausbildungsinhalte die entsprechenden Nachweise und Bestätigungen vorhanden sind. Dies gilt insbesondere für die Bereiche Funk, Erste Hilfe und PSNV. Die MTA muss schrittweise durchlaufen werden, d.h. mit dem Modul Ausbildungs- und Übungsdienst darf erst nach dem erfolgreich absolvierten Basismodul begonnen werden. Den Prüfungstermin für die Zwischenprüfung (Basismodul) und für die Abschlussprüfung (Modul Ausbildungs- und Übungsdienst) hat der Kommandant der ausbildenden Feuerwehr über den zuständigen Ausbildungsbeauftragten MTA im Vorfeld rechtzeitig mit dem KBI und dem Fach-KBM Ausbildung abzustimmen, da diese den Prüfungsinhalt und den Ablauf für den theoretischen Leistungsnachweis und die praktische Prüfung festlegen.

3 3.2 Prüfungsumfang Basismodul Theoretischer Leistungsnachweis: Beantwortung von 50 Fragen aus dem 200 Fragen umfassenden Katalog. Praktischer Leistungsnachweis: Durchführung von mindestens drei praktischen Aufgaben aus 7 vorgegebenen Möglichkeiten. 3.3 Prüfungsumfang Modul Ausbildungs- und Übungsdienst Leistungsnachweis: Einsatzübung als Truppführer (z. B. Löscheinsatz im Gruppenrahmen) Truppaufgabe in der Funktion als Truppführer Jeder Teilnehmer erhält nach der Prüfung im Basismodul eine Teilnahmebestätigung sowie nach der Prüfung im Modul Ausbildungs- und Übungsdienst ein Zeugnis über die Abschlussprüfung von der Kreisbrandinspektion. Der jeweilige Ausbildungsteil wird nach erfolgreichem Abschluss in das Dienstbuch eingetragen. Bei der Zwischenprüfung zum Basismodul fallen pro Teilnehmer Kosten in Höhe von 30,00 an. Die Kosten für die Abschlussprüfung sind darin bereits enthalten. 3.4 Ausbildungsstätten Für die Truppausbildung sowie für Lehrgänge der Feuerwehr allgemein sind bestimmte Voraussetzungen nötig, um eine fundierte Ausbildung erreichen und garantieren zu können: Geeigneter Unterrichtsraum Notwendige Fahrzeuge und Geräte Erforderliche Lehr- und Lernmittel Notwendige Anzahl geeigneter Ausbilder 3.5 Ausbildungshilfen Für die Ausbildungshilfen zur Modularen Truppausbildung (MTA) werden zwei Varianten angeboten: a) Unterlagen für Lehrgangsteilnehmer Vom KFV Landshut wird denteilnehmern kostenlos ein Ringbuch mit allen erforderlichen Teilnehmerunterlagen zur Verfügung gestellt. Während der Ausbildung erhalten die Teilnehmer zusätzlich diverse Merkblätter und Dienstvorschriften. (siehe Anhang 2) Die Teilnehmerunterlagen können auch von der Homepage der Staatlichen Feuerwehrschule Würzburg heruntergeladen werden: Im Untermenü Lehr- und Lernmittel den Punkt Modulare Truppausbildung (MTA) aufrufen. Auf der sich öffnenden Seite den Hinweis auf die Datei Teilnehmerunterlagen Basismodul als PDF-Datei suchen und den Link einfach anklicken. Sofern gewünscht kann die aufgerufene Datei dann über die Menüleiste des Anzeigeprogramms (in der Regel Acrobat Reader) abgespeichert werden. Auch möglich: Durch Rechtsklick und anschließende Auswahl von Ziel speichern unter die Teilnehmerunterlagen herunterladen. Der Download ist ohne Registrierung für alle Interessenten möglich. b) Unterlagen für Ausbilderinnen und Ausbilder Durch den Arbeitskreis MTA im Landkreis Landshut wurde eine ausführliche Übersicht aller notwendigen und zu den diversen Themen zusätzlich vorhandenen Ausbildungsunterlagen und Ausbildungshilfen erstellt. Außerdem wurde eine Übersicht zur leichteren Vorbereitung für die Ausbilder, gegliedert in Thema, erforderliche Ausbildungsunterlage und Verlinkung erstellt.

4 Mit Hilfe dieser Datei entfällt die zeitraubende Suche, über die hinterlegten Links gelangt man direkt zu den benötigten Unterlagen. Beide Übersichten stehen auf der Homepage des KFV Landshut zum Download bereit. Der Arbeitskreis MTA im Landkreis Landshut wird die Unterlagen zur MTA sofern erforderlich jährlich aktualisieren. Zusätzliche Unterlagen, insbesondere solche, die für eine Ausbildung im Bereich der Ergänzungsmodule benötigt werden, sollen von den Kommandanten dieser Feuerwehren in Eigenverantwortlichkeit erstellt bzw. beschafft werden. Hierzu sind die Bedienungsanleitungen und Unterlagen der Hersteller heranzuziehen. Auch möglich: Über den Downloadbereich der Staatlichen Feuerwehrschule Würzburg gelangt man ebenfalls zu den Unterlagen. Für den Zugang zu diesem Downloadbereich ist eine einmalige Registrierung erforderlich, die aber ohne großen Aufwand durchführbar ist und für alle Feuerwehrdienstleistenden der bayerischen Feuerwehren zur Verfügung steht: Im Untermenü Lehr- und Lernmittel den Punkt Modulare Truppausbildung (MTA) aufrufen. Auf der sich öffnenden Seite findet man unter der Überschrift Lehr- und Lernmittel rechts eine grau hinterlegte Box. Sofern man bereits für den Zugang registriert ist, kann man sich hier direkt anmelden und anschließend die Ausbildungsunterlagen herunterladen. Falls noch keine Registrierung erfolgte, kann man dies durch Anklicken der Schaltfläche HIER REGISTRIEREN leicht nachholen. Zur Anmeldung sind nur wenige Informationen nötig. Die SFS Würzburg prüft die Zugangsberechtigung und versendet an die bei der Registrierung angegebene -Adresse eine Zugangsbestätigung. 4. Übergangsregelungen In der Übergangszeit wird es häufig vorkommen, dass Feuerwehrfrauen und männer einen Teil der Ausbildung nach dem alten Modell begonnen oder bereits abgeschlossen haben, die Feuerwehr aber auf die MTA umgestellt hat. Eine Wiederholung von bereits absolvierten Ausbildungsteilen bzw. Neubeginn gemäß MTA ist nicht erforderlich. Hier sollte nach folgendem Muster vorgegangen werden: (Empfehlung) Teilnehmer befindet sich in der Ausbildung TM 1: Der Teilnehmer macht TM1 und TM2 / TF fertig. Teilnehmer befindet sich in der Ausbildung TM 2 / TF: Der Teilnehmer machttm2 / TF fertig. Die TM2 / TF Ausbildung muss bis zum abgeschlossen werden. Die Kommandanten sollen in solchen Fällen in Absprache mit demzuständigen Ausbildungsbeauftragten MTA und dem KBI eine praxisnahe Lösung finden. Bei einer Vermischung der Ausbildungsmodelle alt und neu müssen insbesondere fehlende Ausbildungsinhalte nachgeholt werden, um die notwendigen Fähigkeiten zur Teilnahme an der Abschlussprüfung der MTA und im künftigen Einsatzdienst mitzubringen. Bei Leistungsprüfungen Die Gruppe im Löscheinsatz und Die Gruppe im für die Stufe 1 muss künftig das Basismodul begonnen sein, für die Stufe 2 muss das Basismodul abgeschlossen sein. Für die Stufe 3 muss die MTA abgeschlossen sein. Die in den jeweiligen Richtlinien festgelegten Altersgrenzen bleiben davon unberührt. Die Festlegungen im Wegweiser zur Modularen Truppausbildung im Landkreis Landshut entsprechen dem Stand vom Januar Davon abweichende bzw. ergänzende Ausführungen nach diesem Termin werden durch den Arbeitskreis MTA bei der nächsten Ausgabe aktualisiert Thomas Loibl, Kreisbrandrat

5 Übersicht der Merkblätter und FWDV für die MTA Nr. Thema Erforderliche Unterlagen für den Ausbilder / Teilnehmer Neue Modulare Truppausbildung Bayern Basis 2.1 Organisation der Feuerwehr Sonderdruck Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG), Sonderdruck Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (AVBayFwG) Sonderdruck Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (VollzBekBayFwG) Sonderdruck Kennzeichnung der Dienstkleidungsträger der Feuerwehren Bayerns Basis 2.2 Rechtsgrundlagen Örtliche Regelungen (Alarmierung-/Ausrückeordnung, sonstige Regelungen) und Organisation Satzung für die Freiwillige Feuerwehr als Verein Ansonsten wie für Thema 2.1 Basis 3 Brennen und Löschen Merkblatt 5.01 Brennen und Löschen Merkblatt 5.02 Löschmittel Löschverfahren Merkblatt 8.12 Tragbare Feuerlöscher Basis 4.1 Fahrzeugkunde Theorie Merkblatt Feuerwehrfahrzeuge Basis 5.1 Persönliche Schutzausrüstung Feuerwehr-Dienstvorschrift 1 (FwDV 1) und erweiterte Persönliche Schutzausrüstung Feuerwehr-Dienstvorschrift 3 (FwDV 3) Merkblatt 1.10 Vorsorgemaßnahmen der Feuerwehr bei Ansteckungsgefahren Basis 5.2 Spezielle Keine persönliche Schutzausrüstung Basis 5.3 Gerätekunde Merkblatt Tragbare Feuerlöscher Löschgeräte Theorie Basis 5.4 Gerätekunde Merkblatt Tragbare Feuerlöscher Löschgeräte Praxis Basis 5.5 Gerätekunde Merkblatt Feuerlöschschläuche Schläuche und Armaturen Theorie Basis 5.6 Gerätekunde Feuerwehr-Dienstvorschrift 1 (FwDV 1) Schläuche und Armaturen Praxis Basis 5.7 Gerätekunde Feuerwehr-Dienstvorschrift 1 (FwDV 1) Geräte für einfache Hilfeleistung Basis 5.8 Gerätekunde Feuerwehr-Dienstvorschrift 1 (FwDV 1) Geräte für erweiterte Hilfeleistung Basis 5.9 Gerätekunde Feuerwehr-Dienstvorschrift 1 (FwDV 1) Rettungsgeräte Theorie Feuerwehr-Dienstvorschrift 10 (FwDV 10) Die tragbaren Leitern Basis 5.10 Gerätekunde Feuerwehr-Dienstvorschrift 1 (FwDV 1) Rettungsgeräte Knoten und Stiche Basis 5.11 Gerätekunde Feuerwehr-Dienstvorschrift 1 (FwDV 1) Rettungsgeräte Praxis Leitern Feuerwehr-Dienstvorschrift 10 (FwDV 10) Die tragbaren Leitern

6 Nr. Thema Erforderliche Unterlagen für den Ausbilder / Teilnehmer Neue Modulare Truppausbildung Bayern Basis 5.12 Gerätekunde Feuerwehr-Dienstvorschrift 1 (FwDV 1) Rettung Feuerwehr-Dienstvorschrift 3 (FwDV 3) Feuerwehr-Dienstvorschrift 10 (FwDV 10) Die tragbaren Leitern Basis 5.13 Gerätekunde Feuerwehr-Dienstvorschrift 1 (FwDV 1) Beleuchtungs- und Warngeräte Merkblatt 6.03 Verkehrsabsicherung von Einsatzstellen der Feuerwehr Basis 6.1 Erste Hilfe Ausbildungsunterlagen der Hilfsorganisationen BRK, MHD, Johanitter Unfallhilfe ect. EH Kurs Basis 6.2 Erste Hilfe Physische und psychische Keine Belastungen im Einsatz Basis 7.1 Verhalten im Einsatz Keine und in der Öffentlichkeit Basis 7.2 Verhalten im Einsatz Keine Hygiene im Einsatz Basis 8 Verhalten bei Gefahr Keine Basis 9.1 Löschwasserversorgung Feuerwehr-Dienstvorschrift 1 (FwDV 1) Theorie Feuerwehr-Dienstvorschrift 3 (FwDV 3) Basis 9.2 Löschwasserentnahme Feuerwehr-Dienstvorschrift 1 (FwDV 1) Praxis Feuerwehr-Dienstvorschrift 3 (FwDV 3) Basis 9.3 Löschen Merkblatt 5.01 Brennen und Löschen Anwendung im Brandeinsatz Merkblatt 5.02 Löschmittel, Löschverfahren Merkblatt 5.03 Feuerlöschtechnik Ausbilderleitfaden Atemschutzschutzgeräteträger Thema Rauchdurchzündung und Rauchexplosion Basis 9.4 Löscheinsatz Handhabung Keine von Hohlstrahlrohren Basis 9.5 Löscheinsatz Feuerwehr-Dienstvorschrift 1 (FwDV 1) Einheiten im Löscheinsatz Theorie Feuerwehr-Dienstvorschrift 3 (FwDV 3) Merkblatt 5.03 Feuerlöschtechnik Basis 9.6 Löscheinsatz Feuerwehr-Dienstvorschrift 3 (FwDV 3) Einheiten im Löscheinsatz Praxis 1 Basis 9.7 Löscheinsatz Feuerwehr-Dienstvorschrift 1 (FwDV 1) Einsatz mit Bereitstellung Praxis 2 Feuerwehr-Dienstvorschrift 3 (FwDV 3) Basis 9.8 Löscheinsatz Feuerwehr-Dienstvorschrift 1 (FwDV 1) Einsatz ohne Bereitstellung Praxis 3 Feuerwehr-Dienstvorschrift 3 (FwDV 3)

7 Nr. Thema Erforderliche Unterlagen für den Ausbilder / Teilnehmer Neue Modulare Truppausbildung Bayern Basis 9.9 Löscheinsatz Feuerwehr-Dienstvorschrift 1 (FwDV 1) Einheiten im Löscheinsatz Wasserentnahme aus offenen Feuerwehr-Dienstvorschrift 3 (FwDV 3) Gewässern ohne ATS Praxis 4 Basis 9.10 Löscheinsatz Feuerwehr-Dienstvorschrift 1 (FwDV 1) Einheiten im Löscheinsatz Wasserentnahme aus Feuerwehr-Dienstvorschrift 3 (FwDV 3) Hydranten ohne ATS Praxis 5 Basis 10.1 Sichern gegen Absturtz Ausbilderleitfaden Absturzsicherung Theorie Feuerwehr-Dienstvorschrift 1 (FwDV 1) Basis 10.2 Sichern gegen Absturtz Ausbilderleitfaden Absturzsicherung Praxis Feuerwehr-Dienstvorschrift 1 (FwDV 1) Basis 11.1 Einheiten im Feuerwehr-Dienstvorschrift 1 (FwDV 1) Theorie Feuerwehr-Dienstvorschrift 3 (FwDV 3) Merkblatt 6.03 Verkehrsabsicherung von Einsatzstellen der Feuerwehr Basis 11.2 Einheiten im Feuerwehr-Dienstvorschrift 1 (FwDV 1) Praxis 1 Feuerwehr-Dienstvorschrift 3 (FwDV 3) Merkblatt 6.03 Verkehrsabsicherung von Einsatzstellen der Feuerwehr Basis 11.3 Einheiten im Feuerwehr-Dienstvorschrift 1 (FwDV 1) Praxis 2 Feuerwehr-Dienstvorschrift 3 (FwDV 3) Merkblatt 6.03 Verkehrsabsicherung von Einsatzstellen der Feuerwehr Basis 11.4 Einheiten im Keine Praxis 3 Basis 11.5 Einheiten im Feuerwehr-Dienstvorschrift 1 (FwDV 1) Einsatzübung 1 Feuerwehr-Dienstvorschrift 3 (FwDV 3) Basis 11.6 Einheiten im Feuerwehr-Dienstvorschrift 1 (FwDV 1) Einsatzübung 2 Feuerwehr-Dienstvorschrift 3 (FwDV 3) Basis 11.7 Einheiten im Feuerwehr-Dienstvorschrift 1 (FwDV 1) Einsatzübung 3 Feuerwehr-Dienstvorschrift 3 (FwDV 3) Maschinenunfall Dringende Türöffnung Basis 12.1 ABC Gefahrstoffe Feuerwehrdienstvorschrift 500 (FwDV 500) - Einheiten im ABC-Einsatz Gefahren und Kennzeichnungen Basis 12.2 ABC Gefahrstoffe Feuerwehrdienstvorschrift 500 (FwDV 500) - Einheiten im ABC-Einsatz Verhalten im Einsatz

8 Nr. Thema Erforderliche Unterlagen für den Ausbilder / Teilnehmer Neue Modulare Truppausbildung Bayern Basis 13 Fahrzeugtechnik Merkblatt Erdgas alternative Antriebe Basis 14.1 a Sprechfunker Merkblatt 9.01 Sprechfunk Analog Sonderdruck 9.04 BOS-Funkrichtlinie Sonderdruck 9.06 Funkrufnamen BOS Verpflichtungsniederschrift Sonderdruck Auszug aus dem Telekommunikationsgesetz Sonderdruck Auszug aus dem Strafgesetzbuch Basis 14.1 Grundlagen Digitalfunk Bayerisches Staatsministerium des Innern Projektgruppe DigiNet, Grundlagenkonzepte (Internet Basis 14.2 a Sprechfunker Keine Analog Basis 14.3 Funk Bedienungsanleitungen der Hersteller Gerätekunde und Bedienung Downloadseiten des Herstellers Basis 14.4 Funk Merkblatt Nr. 9.1 Sprechfunk Grundsätze des Sprechfunk Merkblatt Nr. 9.3 Buchstabiertafel Basis 14.4 a Sprechfunker Merkblatt Nr. 9.1 Sprechfunk Analog Basis 14.5 Funk Merkblatt Nr. 9.1 Sprechfunk Merkblatt Nr. 9.3 Buchstabiertafel Übungen mit Fahrzeugfunkger. Sonderdruck 9.06 Funkrufnamen BOS Übungen mit Handfunkgeräten Feuerwehrdienstvorschrift 100 Basis 14.5 a Funk Merkblatt Nr. 9.1 Sprechfunk Merkblatt Nr. 9.3 Buchstabiertafel Übungen im 4m Bereich Sonderdruck 9.06 Funkrufnamen BOS Basis 14.6 Funk Merkblatt Nr. 9.1 Sprechfunk Sonderdruck 9.04 BOS-Funkrichtlinie Übungen im DMO Betrieb Sonderdruck 9.06 Funkrufnamen BOS Feuerwehrdienstvorschrift 100 Basis 14.6 a Funk Merkblatt Nr. 9.1 Sprechfunk Merkblatt Nr. 9.3 Buchstabiertafel Übungen im 2m Bereich Telekom

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