Versandt per Maßnahmenliste: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis z.hd. Herrn Landrat Stefan Dallinger Postfach Heidelberg

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1 Versandt per Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis z.hd. Herrn Landrat Stefan Dallinger Postfach Heidelberg Sehr geehrter Herr Landrat Dallinger,. für das Neue Jahr 2011 wünschen wir Ihnen und Ihren Mitarbeitern alles Gute, viel Glück, Erfolg und Unterstützung bei Ihrer Tätigkeit als Landrat. Doch vor allem wünschen wir Ihnen Gesundheit und die Erfüllung Ihre persönlichen Wünsche für Nach den Glückwünschen komme ich bereits mit dem "Geschäftlichen". Wir hatten vereinbart, dass wir eine Liste von notwendigen baulichen Maßnahmen erstellen, welche dazu dienen, die negativen Folgen der KVS für die Hemsbacher Bevölkerung zu reduzieren. Der Arbeitskreis Verkehr von PH setzte sich mit den verschiedenen Anregungen und Wünschen unserer Bürgerinnen und Bürger auseinander, welche uns über verschiedene Kommunikationswege erreichten. Auf dieser Grundlage wurde die nachstehende Maßnahmenliste erstellt. Ich halte es für wichtig, Ihnen die Stimmung in unserer Bevölkerung noch einmal deutlich zu machen, gerade auch im Hinblick auf die Bürgerproteste bei S21. Viele Bürgerinnen und Bürger brachten in den Gesprächen immer wieder ihr Unverständnis für diese Baumaßnahme zum Ausdruck. Sie verbanden dies mit der Feststellung, es sei nicht nachzuvollziehen ist, dass der RNK eine stark frequentierte Straße mitten durch eine Stadt baut! Noch dazu in einer Zeit, in der allerorts Veränderungen an bestehenden Verkehrsnetzen eingeleitet werden unter der Maßgabe, die Menschen vor den Gesundheitsgefährdungen durch Lärm, Abgase und Feinstaub zu schützen. Ihre Forderung war stets, den überregionalen Verkehr erst gar nicht in die Stadt zu führen sondern um diese herum, z.b. mittels Umgehungsstraßen. Die schriftlich eingegangen Bürgeranregungen/Bemerkungen haben wir Ihnen in einem separatem Schreiben zugesandt. Die Anregungen und Wünsche übermitteln wir, verbunden mit der Hoffnung, dass der RNK alles tun wird, um die negativen Auswirkungen für die Stadt Hemsbach, zu reduzieren. Maßnahmenliste: 1. Optimaler Lärmschutz für die Hemsbacher Bevölkerung: Durch die hohe Lage der Kreisverbindungsstraße werden weite Teile des gesamten Stadtgebietes von Hemsbach mit Lärm belastet. Zu den vorhandenen Lärmquellen A5, B3 und L3110 kommt mit der KVS eine weitere Lärmquelle hinzu. Um die Bevölkerung vor diesen zusätzlichen Lärmemissionen zu schützen, müssten meterhohe Lärmschutzwände entstehen. Dies ist an manchen Stellen baulich gar nicht zu realisieren bzw. städtebaulich nicht zu vertreten. Maßnahmenliste zur Reduzierung der negativen Auswirkungen für die Stadt Hemsbach Seite 1

2 Daher appellieren wir an den Kreis, die Straße tiefer zu legen und mit einer Haube zu versehen. Sollte eine Tieferlegung aus planungsrechtlichen Gründen nicht realisierbar sein, so bietet eine Einhausung der KVS im Stadtgebiet von Hemsbach den erforderlichen Lärmschutz für die Hemsbacher Bevölkerung. Diese Art des Lärmschutzes führen viele Städte an bestehenden Straßennetzen durch, um ihre Bevölkerung vor den Belastungen des Verkehrslärms zu schützen. Diese Möglichkeit eines aktiven Lärmschutzes sollte mit oberster Priorität geprüft werden. 2. Lärmschutzmaßnahmen der DB und des RNK aufeinander abstimmen: Betrachtet man die Planung der beiden Lärmschutzmaßnahmen von DB und RNK so ergeben sich die folgende Fragen: 1. Der RNK verzichtet teilweise auf der östlichen Seite der KVS auf Lärmschutzmaßnahmen. Daraus resultiert die Frage, erfolgte zwischen den beiden Bauträgern DB und RNK eine Abstimmung der baulichen Lärmschutzmaßnahmen? 2. Wurde in die Berechnungen der Lärmschutzmaßnahme der DB die Lärmquelle der KVS mit einbezogen? Sind die geplanten Lärmschutzmaßnahmen der DB für beide Lärmquellen, Schiene + KVS, ausgelegt? 3. Wurde ein rechnerischer Nachweis geführt, dass die vorhandene Wallaufschüttung im Bereich zwischen Heinestraße und Starkäckerweg einen ausreichenden Lärmschutz erbringt? Wir schlagen vor, für die nächste Gesprächsrunde die beiden Lärmschutzmaßnahmen DB + RNK zu betrachten. Offene Fragen dazu haben wir im Anhang aufgeführt. Sollte eine gemeinsame Abstimmung der geplanten Lärmschutzmaßnahmen von DB und RNK nicht erfolgt sein, so muss dieser Abstimmungsprozess eingeleitet werden. Nur dadurch können Synergieeffekte genutzt und der Lärmschutz den beiden Lärmquellen angemessen angepasst werden. 3. Lärmschutz muss sich über das gesamte Stadtgebiet erstrecken: Durch die Nähe zur Autobahn, durch die B3 und L3110 sowie durch den Schienenverkehr gehört Hemsbach zu den höchstbelasteten Bergstraßengemeinden in Bezug auf Lärmemission. Welche gesundheitlichen Auswirkungen stetige Belastung durch Lärm mit sich bringt ist hinreichend bekannt. Wenn nun im Jahre 2011/12 eine weitere Lärmquelle mitten durch eine Stadt geführt werden soll, sehen wir den Bauträger in der Pflicht, alles zu tun um die Bürger vor Lärm, Abgasen und Feinstaub zu schützen. Die Wohngebiete liegen (östlich wie westlich) direkt an der Trasse bzw. in unmittelbarer Nähe. Daher ist es erforderlich ein Schallberechnung entlang des gesamten Streckenverlaufs (Schienen + Straßenverkehr) zu erstellen. Aufgrund dieser Berechnung leiten sich dann die erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen für das gesamte Stadtgebiet ab. Zudem ergeben sich Widersprüche bei der vorliegenden Planung der Lärmschutzmaßnahmen, die eine exakte Überprüfung erforderlich machen und ggf. eine Nacharbeit erfordern. Maßnahmenliste zur Reduzierung der negativen Auswirkungen für die Stadt Hemsbach Seite 2

3 4. Wiederherstellung der Park und Ride Möglichkeiten im Bereich Bahnhof: Zur Förderung des öffentlichen Nahverkehrs und für die zukünftige S-Bahn benötigt Hemsbach genügend P+R Möglichkeiten. Durch den Bau der KVS verlieren wir unsere P+R Möglichkeit am Bahnhof. Diese sind wieder herzustellen. Dazu bietet sich das im Besitz des RNK befindliche Grundstück 3409 an. Durch den Abriss des Hauses kann ein Ersatz für die weggefallenen P+R Plätze geschaffen werden. 5. Optimierung des Einmündungsbereiches Reichenberger/Stettiner Straße Durch den Ankauf des Grundstückes Stettiner Straße 10 und Abriss des Anwesens kann dieser Einmündungsbereich optimaler gestaltet werden. Zudem können die Auflagen für die Gebäude Stettiner Straße besser realisiert werden. 6. Art und Gestaltung der Lärmschutzwände innerhalb unseres Stadtgebietes: Sollte der RNK eine Einhausung der KVS im Streckenverlauf Stadtgebiet Hemsbach nicht realisieren wollen oder können, dann sehen wir aus städtebaulicher Sicht es als erforderlich an, dass über die Lärmschutzmaßnahmen im gesamten Streckenverlauf im Detail gesprochen wird. Grundlage dazu ist die Vorlage der Schallexpertise für diesen Streckenabschnitt, aus welcher die Höhen der Schallschutzmaßnahmen hervorgehen, aber auch die Belastungswerte der angrenzenden Wohngebiete. Ein weiterer wichtiger Aspekt beim Lärmschutz mit Schallschutzwänden ist die Forderung nach städtebaulichen und landschaftsverträglichen Lösungen. Die Gefahr, das Stadtbild zu zerstören ist bei dieser Maßnahme sehr groß. Daher sehen wir es als erforderlich an, sich intensiv mit den verschiedenen Möglichkeiten des Lärmschutzes auseinander zu setzen. 7. Zusätzliche Maßnahmen zur Lärmreduzierung: Tempolimit 30Km/h bzw. 50Km/h auf dem gesamten Streckenverlauf durch Hemsbach Nächtliches LKW - Fahrverbot Beschaffenheit des Straßenbelages - Flüsterasphalt 8. Kontrollierung der Zielerreichung: Ziel der Maßnahme: 1. Entlastung der B3 2. Entlastung der L3110 Nach Beendigung der Baumaßnahme erfolgt üblicherweise Weise die Kontrollphase. Sie dient der Überprüfung, ob die Ziele durch die erfolgte Maßnahme erreicht wurden. Ob die eingesetzten Mittel gerechtfertigt waren. Sie gibt Aufschluss darüber, wie sich das Verkehrsverhalten/aufkommen nach dieser Maßnahme darstellt. 9. Mittelfristige Perspektiven: Eigener Autobahnanschluss für die Gemeinde Laudenbach Diese 9 Punkte kristallisieren sich als Arbeitsschwerpunkte für den Bereich innerhalb unseres Stadtgebietes heraus. Gerne sind wir bereit, schon im Vorfeld offenen Fragen mit den Fachabteilungen zu erörtern. Im Anhang sind wir sequenziell die einzelnen Bereiche durchgegangen und haben die offenen Fragen dazu detailliert aufgeführt. Vorab verbleiben wir mit freundlichen Grüßen Marlies Drissler Maßnahmenliste zur Reduzierung der negativen Auswirkungen für die Stadt Hemsbach Seite 3

4 Anhang zum Thema: Lärmschutzmaßnahmen DB und RNK: Bei der Auseinandersetzung mit den geplanten Lärmschutzmaßnahmen von DB und RNK ergeben sich folgende Fragen: 1: Betrachtungsbereich zwischen Thomastraße und Gottlieb-Daimler-Straße Im östlichen Bereich gibt es KEINEN Lärmschutz. Lärmschutz über einen Lärmschutzwall von 2 m Höhe und Lärmschutz von 3,50 m bis 4,50 m. Welcher dba-wert liegt bei der Wohnbebauung ohne Lärmschutz bzw. mit Lärmschutzwall 2 m vor? Im westlichen Teil verzichtet der RNK komplett auf Lärmschutz, da die DB Lärmschutzmaßnahmen vorsieht. Fragen: Höhe dieser Lärmschutzwände Ist dieser Lärmschutz der DB für die Lärmemission durch die KVS + den Schienenverkehr ausgelegt? Reicht diese Lärmschutzmaßnahme für die Wohnbebauung (Heinestraße, Scheffelstraße) aus? Mit welcher Lärmbelastung (dba) ist in diesem Wohngebiet zu rechnen? 2: Betrachtungsbereich zwischen Gottlieb-Daimler-Straße und Reichenberger Straße In westlichen Bereich gibt es Lärmschutz über einen Lärmschutzwall von 2 m Höhe und Lärmschutz über Lärmschutzwände mit einer Höhe von 3,00 m bis 5,00 m. Ist der Lärmschutz für die Grundschule und den Kindergarten mit 2 m ausreichend? Warum stellt man keine Lärmschutzwand über die gesamte Länge des Walls? Gerade im Schul- und Kindergartenbetrieb sollte der Lärmpegel so gesenkt sein, dass das Öffnen von Fenstern während des Betriebs möglich ist. Im östlichen Bereich verzichtet der RNK und die DB auf Lärmschutz. Teile dieses Wohngebietes sind nicht geschützt, der südliche Teil hat eine Aufschüttung. Fragen: Wurde für das Wohngebiet zwischen Heinestraße und Schloßgasse eine schalltechnische Berechnung durchgeführt, die belegt, dass kein Lärmschutz notwendig ist? Wurde geprüft, ob die vorhandenen Lärmschutzmaßnahmen (Erdaufschüttung mit Holzwänden ) im Teilbereich dieses Wohngebietes von ihrer Beschaffenheit her den aufkommenden Schall absorbieren können? 3: Betrachtungsbereich zwischen Reichenberger Straße und Am Bildstöckel Im östlichen Bereich verzichtet der RNK auf Lärmschutz, da ein Lärmschutz vorhanden ist. Wurde eine schalltechnische Berechnung durchgeführt, die belegt, dass die vorhandenen Wände den erforderlichen Lärmschutz leisten? 4: Betrachtungsbereich zwischen Am Bildstöckel und Königsberger Straße In westlichen Bereich gibt es Lärmschutz mittels Lärmschutzwänden von 3,00 m bis 4,50 m. Maßnahmenliste zur Reduzierung der negativen Auswirkungen für die Stadt Hemsbach Seite 4

5 Ist diese Höhe ausreichend, um im OG Schutz vor Lärm zu haben? In vielen Häusern befinden sich die Schlafräume im OG. Im östlichen Bereich verzichtet der RNK auf Lärmschutzmaßnahmen. Wurde eine schalltechnische Berechnung durchgeführt, die belegt, dass die vorhandenen Wände bzw. die geplanten Maßnahmen der DB den erforderlichen Lärmschutz für Bahn + KVS leisten? 5: Betrachtungsbereich zwischen Königsberger Straße und Kurpfalzkreisel In westlichen Bereich sind Lärmschutzwände mit einer Höhe von 4,00 m bis 4,50 m geplant. In östlichen Bereich verzichtet der RNK auf Lärmschutzmaßnahmen. Wurde eine schalltechnische Berechnung durchgeführt, die belegt, dass die geplanten Maßnahmen der DB den erforderlichen Lärmschutz für Bahn + KVS leisten? 6: Betrachtungsbereich zwischen Kurpfalzkreisel und Görlitzer Straße In westlichen Bereich sind Lärmschutzwände mit einer Höhe von 3,00 m geplant. Belegt eine Berechnung, dass die Höhe von 3 m ausreichend Lärmschutz gewährleistet für das Wohngebiet? Im östlichen Bereich verzichtet der RNK auf Lärmschutzmaßnahmen. Wurde eine schalltechnische Berechnung durchgeführt, die belegt, dass die geplanten Maßnahmen der DB den erforderlichen Lärmschutz für Bahn + KVS leisten? 7: Betrachtungsbereich zwischen Görlitzer Straße und am Hinterrot Im westlichen Bereich verzichtet der RNK auf Lärmschutzmaßnahmen (Gewerbegebiet) Belegen Berechnungen, dass das unmittelbar angrenzende Wohngebiet (westlich Berlinerstraße) genügend geschützt ist vom Lärm der KVS? Im östlichen Bereich sieht der RNK Lärmschutzwände vor (2,50 m bis 2 m) UND die DB! Warum nur in diesem Streckenabschnitt - Lärmschutz durch RNK + DB? Reichen die Lärmschutzmaßnahmen der DB nicht aus, um die beiden Lärmquellen DB+KVS zu absorbieren? Wenn dies der Fall ist, dann müssen in allen Streckenabschnitten durch den RNK die notwendigen Lärmschutzmaßnahmen installiert werden! 8: Betrachtungsbereich Am Hinterrot und Müchelner Straße Im westlichen Bereich verzichtet der RNK auf Lärmschutzmaßnahmen (Gewerbegebiet) Maßnahmenliste zur Reduzierung der negativen Auswirkungen für die Stadt Hemsbach Seite 5

6 Belegen Berechnungen, dass das angrenzende Wohngebiet (westlich Berlinerstraße) genügend geschützt ist vom Lärm der KVS? Im östlichen Bereich sieht der RNK Lärmschutzwände vor (Höhe 2 m) UND die DB! wie bei Betrachtungsbereich 7 9: Betrachtungsbereich Müchelner Straße und Auf den Besenäckern Im westlichen und östlichen Bereich verzichtet der RNK auf Lärmschutzmaßnahmen (Gewerbegebiet) Belegen Berechnungen, dass das angrenzende Wohngebiet (westlich Berlinerstraße) genügend geschützt ist vom Lärm der KVS? Maßnahmenliste zur Reduzierung der negativen Auswirkungen für die Stadt Hemsbach Seite 6

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