Schulordnung Stiftsgymnasium Sindelfingen (11/2011)

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1 Schulordnung Stiftsgymnasium Sindelfingen (11/2011) Böblinger Str. 26, Sindelfingen, Tel /816035, Fax / Internet: Mail: Spielregeln am Stifts 1

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3 O. Allgemeines Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrerkollegium des STIFTSGYMNASIUMS haben sich im Schuljahr 1998/99 auf eine Hausordnung geeinigt. Sie soll helfen, das Miteinander in dem gemeinsamen Lebensraum Schule so zu regeln, dass sich alle wohlfühlen und entfalten können. Grundlage unseres Zusammenlebens sind der Respekt voreinander, die Achtung vor anderen Kulturen und Weltanschauungen sowie die Verantwortung für Natur und Umwelt. An unserer Schule pflegen wir eine Atmosphäre des Vertrauens und des offenen und freundlichen Umgangs. Verletzende oder beleidigende Äußerungen sind von allen zu vermeiden; körperliche Auseinandersetzungen sind zu unterlassen. Das gilt für den regulären Unterricht und die Pausenzeiten ebenso wie für außerunterrichtliche Schulveranstaltungen wie Feste und Studienfahrten. Wir alle verpflichten uns zum sorgsamen und pfleglichen Umgang mit dem Eigentum anderer wie auch den Einrichtungsgegenständen, Lehr- und Unterrichtsmaterialien in unserer Schule. Lehrerinnen, Lehrer und Eltern fühlen sich gleichermaßen verpflichtet, das schulische und soziale Engagement der Schülerinnen und Schüler zu fördern. Besondere Möglichkeiten zur Mitwirkung bieten sich in der aktiven SMV-Arbeit für Schülerinnen und Schüler sowie im Elternbeirat für Eltern. Die kontinuierliche Mitarbeit im Elternbeirat ist erwünscht. I. Verhalten im Schulhaus Öffnungszeiten Das Schulhaus und die Unterrichtsräume sind ab 7.30 Uhr geöffnet. Fachräume und die Sporthalle dürfen nur in Anwesenheit der Fachlehrerin oder des Fachlehrers betreten werden. Dasselbe gilt für Räume, die mit Beamer und Smartboard ausgestattet sind. Nach Ende der Stunde schließen die Fachlehrer diese Räume wieder ab. In Hohlstunden und bei frühzeitiger Rückkehr vom Sport halten sich die Schülerinnen und Schüler im Aufenthaltsraum oder der Mensa auf. So kann der übrige Unterricht störungsfrei stattfinden. 3

4 Unterricht Lehrerinnen bzw. Lehrer und Schülerinnen bzw. Schüler sorgen gemeinsam dafür, dass der Unterricht pünktlich beginnt. Dazu gehört, dass alle Schülerinnen und Schüler sich nach dem Läuten im Klassenzimmer aufhalten und ihre Unterrichts-Materialien bei sich haben. Ist 5 Minuten nach dem Läuten noch keine Lehrerin bzw. kein Lehrer bei der Klasse, so meldet dies die Klassensprecherin bzw. der Klassensprecher auf dem Rektorat. Zu spät kommende Schülerinnen und Schüler entschuldigen sich bei der unterrichtenden Lehrkraft. Klassenzimmer / Fachräume Damit wir uns im Klassenzimmer wohlfühlen, können die Schülerinnen und Schüler zusammen mit der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer ihre Zimmer umgestalten. Gastklassen respektieren selbstverständlich diese Gestaltung. In jeder Klasse gibt es wechselnde Klassenordnerinnen und Klassenordner, die dafür sorgen, dass am Ende jeder Stunde die Tafel gewischt wird und das Klassenzimmer sauber und ordentlich aussieht. Die Klasse unterstützt jedoch die Ordnerinnen bzw. Ordner, da für das Klassenzimmer alle verantwortlich sind. Die Lehrkraft der jeweils letzten Stunde am Vor- oder Nachmittag achtet darauf, dass das Zimmer ordnungsgemäß verlassen wird. Abfälle sind nach jeder Unterrichtsstunde in die Abfalltrennboxen auf dem Gang zu entsorgen. Die Fachräume und die Turnhalle dürfen aus Sicherheitsgründen nur zusammen mit den Fachlehrerinnen oder den Fachlehrern betreten werden. Schüler und Schülerinnen, deren Unterricht in einem dieser Räume stattfindet, warten im Gang auf ihre Lehrkräfte und verhalten sich ruhig. 4

5 Sachbeschädigungen und Verschmutzungen in den Klassenzimmern sind unverzüglich dem Sekretariat zu melden, damit der Schaden möglichst schnell behoben werden kann und Gefahren für andere vermieden werden. Die Nutzung von Mobiltelefonen (Handys) ist Schülerinnen und Schülern auf dem Schulgelände nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlungen werden diese Handys konfisziert. Werbung (z.b. das Aufhängen von Plakaten) und Verkauf können auf dem Schulgelände nur mit Genehmigung der Schulleitung gestattet werden. Verstöße von Schülerinnen und Schülern gegen die Hausordnung werden im Tagebuch vermerkt. Ansonsten gelten die allgemeinen Bestimmungen des Schulgesetzes (siehe Anhang). Schulversäumnisse siehe Anhang. II. In den Pausen Die Pausen dienen in erster Linie der Erholung. Die Schülerinnen und Schüler nehmen aufeinander Rücksicht und achten darauf, dass Gebäude und Inventar schonend behandelt werden. Die Schülerinnen und Schüler der Klassen 5-9 verlassen zu Beginn der ersten großen Pause die Unterrichtsräume und halten sich auf dem Pausengelände im Freien auf. In den großen Pausen findet in der Mensa ein Pausenverkauf statt. In den Pausen und in Hohlstunden ist der Aufenthalt in der Mensa gestattet, dabei sind die Verhaltensregeln zu beachten (s.u.). Das 1. und 2. OG, der Teppichbodenbereich im EG, der gesamte Gebäudebereich der VHS und die Tiefgaragen gehören nicht zum Pausengelände. Im gesamten Teppichbodenbereich sind zu allen Zeiten offene Getränke und Eis verboten. Die Pausenaufsicht innerhalb des Schulgebäudes schließt nach dem ersten Läuten die Klassenzimmer auf. 5

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8 Die Treppen müssen in jedem Fall freigehalten werden. Schulbus Die Haltestelle vor der Schule ist für den Schulbus reserviert. Eltern, die ihre Kinder mit dem Auto abholen, dürfen nicht in der Busbucht warten, damit der Schulbus unbehindert anfahren kann und es zu keiner Gefährdung unserer Fahrschülerinnen und Fahrschüler beim Ein- und Aussteigen kommt. Beim Einsteigen in den Schulbus sind die Schülerinnen und Schüler zur gegenseitigen Rücksicht angehalten. V. Außerunterrichtliche Veranstaltungen Am Stiftsgymnasium finden häufig außerunterrichtliche Veranstaltungen statt. Diese sind Teil der schulischen Bildungs- und Erziehungsarbeit. Zu ihnen gehören Praktika, Tagesexkursionen, Lerngänge und Klassenausflüge ebenso wie Landheimaufenthalte, Studienfahrten oder Veranstaltungen im Rahmen des internationalen Schüleraustauschs, aber auch Konzerte, Theateraufführungen und Feste. Über diese Veranstaltungen werden die Eltern in den Klassen 5-11 in schriftlicher Form, in den Jahrgangsstufen 12 und 13 über die Schülerinnen und Schüler informiert. Selbstverständlich gelten für außerunterrichtliche Veranstaltungen die Regeln der Schulordnung. Insbesondere bei Schüleraustauschmaßnahmen müssen sich alle darüber im Klaren sein, dass sie im Ausland ihre Schule und ihr Land repräsentieren. 8

9 VI. Parken - Besucher können in der Tiefgarage parken. - Der Parkscheinautomat befindet sich neben der Einfahrt. - Parkberechtigungen (Sender) für Schülerinnen und Schüler werden in Absprache mit der Schulleitung ausgegeben, sie gelten nur für das Untergeschoss der Tiefgarage, es ist ein Pfand von 50,-- zu hinterlegen. Schlussbemerkung Um eine angenehme Atmosphäre im Schulalltag zu bewahren, sollten Konflikte im direkten Gespräch aller Beteiligten gelöst werden. Klassensprecherinnen und Klassensprecher, Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer, Verbindungslehrkräfte oder Elternvertreterinnen und Elternvertreter können als Moderatorinnen und Moderatoren angesprochen werden, um die Konflikte kooperativ anzugehen. 9

10 Anhang : Schulversäumnisse Nach der Schulbesuchsverordnung sind Schülerinnen und Schüler bzw. die Erziehungsberechtigten verpflichtet, eine Verhinderung unverzüglich unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer der Schule mitzuteilen. Die schriftliche Benachrichtigung muss innerhalb von 3 Tagen erfolgen. In begründeten Einzelfällen (z.b. Versäumen von Klausuren in den Jahrgangsstufen 12 und 13) kann die Schule die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung oder eines Attests verlangen. Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 12 und 13 führen ein Entschuldigungsbuch und legen es unaufgefordert den jeweiligen Fachlehrerinnen und Fachlehrern vor, sobald sie den Unterricht wieder besuchen. Falls Schülerinnen und Schüler während eines Unterrichtstages erkranken, haben sie in berechtigten Fällen die Möglichkeit einen Laufzettel auf dem Sekretariat abzuholen und ihn von der Fachlehrerin bzw. dem Fachlehrer der nächsten Stunde abzeichnen zu lassen. Die Laufzettel müssen nach Gegenzeichnung durch die Eltern bei der Klassenlehrerin bzw. dem Klassenlehrer abgegeben werden. Beurlaubungen sind nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Sie sind rechtzeitig schriftlich zu beantragen, bis zu zwei Tagen bei der Klassenlehrerin bzw. beim Klassenlehrer, ansonsten bei der Schulleitung. Beurlaubungen vor und nach Ferien sind grundsätzlich bei der Schulleitung zu beantragen. Sindelfingen,

11 Graphische Gestaltung : Gregor Schwarz Catalina Körber 11

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