Sachsen wählt Landtags-, Europa- und Kommunalwahlen mit Ergebnissen der Europa- und Kommunalwahlen
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1 Sachsen wählt Landtags, Europa und Kommunalwahlen 2014 mit Ergebnissen der Europa und Kommunalwahlen
2 Landtagswahl Zwei Stimmen für Sachsen am Bei den Landtagswahlen wählen die Bürger des Freistaates Sachsen ihre Vertreter in den Sächsischen Landtag. Der Landtag wählt den Ministerpräsidenten oder die Ministerpräsidentin der nächsten Staatsregierung, bestimmt den Staatshaushalt und ist das oberste Gesetzgebungsorgan des Freistaates. Landtagswahl kompakt Termin: 31. August 2014 Gewählt werden die Abgeordneten des Sächsischen Landtages, des Gesetzgebungsorgans in Sachsen. Sitz des Landtages: Dresden Dauer der Wahlperiode: 5 Jahre Anzahl der Sitze: 120 Wahlsystem: personalisiertes Verhältniswahlrecht Stimmenanzahl: 2 pro Wähler Wählen dürfen alle Deutschen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und mindestens seit 3 Monaten im Wahlgebiet wohnen. Gewählt werden dürfen alle Deutschen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und mindestens seit 12 Monaten im Wahlgebiet wohnen. Allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim Die Wahlen zum Sächsischen Landtag sind laut Sächsischem Wahlgesetz allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim. Bei allgemeinen Wahlen dürfen alle Bürger, unabhängig von bestimmten Ständen, Klassen oder Schichten, zur Wahl gehen. Unmittelbare Wahlen zeichnen sich dadurch aus, dass die Abgeordneten direkt gewählt werden und nicht wie zum Beispiel bei der Wahl des Bundespräsidenten über Wahlmänner. Freie und geheime Wahlen sind im Gegensatz zu Wahlen in der ehemaligen DDR frei vom Zwang, eine bestimmte Partei oder Kandidatenliste wählen zu müssen, und gestehen jedem Bürger das Recht zu, seine Wahlentscheidung geheim zu halten. Im Wahllokal muß, z.b. durch Wahlkabinen und blickdichte Wahlurnen, sichergestellt sein, dass die Stimmenabgabe geheim erfolgen kann. Der Gleichheitsgrundsatz sichert allen Wählern die gleiche Stimmenzahl und allen Stimmen den gleichen Wert zu anders als beispielsweise beim preußischen Dreiklassenwahlrecht, das die Stimmen nach dem jeweiligen Steueraufkommen unterschiedlich gewichtete. Wann wird gewählt? Der erste Sächsische Landtag von 1990 war vier Jahre tätig. Die Verfassung von 1992 legte fest, dass Sächsische Landtage für eine Wahlperiode von fünf Jahren gewählt werden. Die nächsten regulären Landtagswahlen sind am 31. August Nach Artikel 58 der Landesverfassung kann sich der Sächsische Landtag auf Beschluss von zwei Dritteln seiner Mitglieder selbst auflösen. Gelingt es dem Landtag nicht, innerhalb von vier Monaten nach seiner Konstituierung oder nach dem Ausscheiden eines Ministerpräsidenten einen neuen Regierungschef zu wählen, wird der Landtag ebenfalls aufgelöst. Gewählt wird nach dem Prinzip der personalisierten Verhältniswahl mit Erst und Zweitstimme: Die Erststimme auch Direktstimme genannt wird für einen Wahlkreiskandidaten abgegeben. Mit der Zweitstimme auch Listenstimme genannt wird eine landesweite Parteiliste gewählt. Im Normalfall besteht der Landtag aus 120 Abgeordneten. 60 werden über Direktmandate (60 Wahlkreise) und 60 über Listenplätze der Kandidatenlisten der Parteien bestimmt. Maßgeblich für die Sitzverteilung im Sächsischen Landtag ist die Zweitstimme. Bei der Sitzverteilung werden nur Parteien berücksichtigt, die mindestens fünf Prozent der abgegebenen gültigen Zweitstimmen erhalten oder in mindestens zwei Wahlkreisen ein Direktmandat errungen haben. Die Sitzverteilung erfolgt nach dem Höchstzahlverfahren nach d Hondt. Hat eine Parteiliste mehr Direktmandate errungen, als ihr über die Listenstimmen zustehen (Überhangmandate), dann werden diese für die übrigen Fraktionen ausgeglichen (Ausgleichsmandate). Dadurch hat der aktuelle Landtag 132 Abgeordnete. DIE LINKE: 29 : 9 : 14 : 14 : 58 : 8 Abbildung: Fraktionen im Sächsischen Landtag gemäß Sitzordnung und Anzahl der Sitze (Stand: März 2014) Foto: Plenarsaal im Sächsischen Landtag. Landtagswahlen in Sachsen (Ergebnisse in %) DIE LINKE (PDS) Wahlbeteiligung ,1 16,5 16,6 5,6 5,3 58,4 56,9 22,2 10,7 2,6 1,1 1,4 61,1 41,1 23,6 9,8 5,1 5,9 9,2 59,6 40,2 20,6 10,4 6,4 10,0 5,6 52,2 Höchstzahlenverfahren nach d`hondt Der belgische Mathematiker Viktor d Hondt entwickelte ein Verfahren zur Sitzverteilung in Parlamenten. Die von den Parteien erzielten Zweitstimmen werden nacheinander durch die Zahlen 1, 2, 3, 4, 5, 6, geteilt. Jede Teilung ergibt eine sogenannte Höchstzahl. Es werden so viele Höchstzahlen errechnet, wie Mandate zu vergeben sind. Die größte Höchstzahl erhält Mandat Nr. 1, die zweitgrößte Nr. 2 usw. Foto: Sächsischer Landtag Steffen Giersch 2 Landtagswahl 2014 Landtagswahl
3 1: Ein Abgeordneter im Sächsischen Landtag vertritt im Durchschnitt Bürger. Wahlberechtigt ist jeder Deutsche, der mindestens 18 Jahre alt ist und seinen Hauptwohnsitz mindestens drei Monate im Freistaat Sachsen hat. Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die seit mindestens zwölf Monaten ihren Hauptwohnsitz in Sachsen haben. Für die Ausübung des Wahlrechts ist es erforderlich, in das Wählerverzeichnis eingetragen zu sein oder einen Wahlschein zu haben. Das Wählerverzeichnis wird von der Gemeinde auf der Grundlage des Einwohnermelderegisters vor jeder Wahl erstellt. Bei den letzten Landtagswahlen lag die Wahlbeteiligung im Freistaat Sachsen bei 52,2%. Foto: Sächsischer Landtag Unger Abbildung: Einteilung der Wahlkreise für die Wahl zum 6. Sächsischen Landtag am 31. August Quelle: Landeswahlleiterin Welche Auswirkungen hat das Ergebnis? Die Abgeordneten des Landtages wählen den Ministerpräsidenten. Das Ergebnis der Landtagswahl hat starken Einfluss auf diese wichtige Personalentscheidung. Je nach den Mehrheitsverhältnissen bildet entweder die stärkste Partei alleine die Regierung oder es schließen sich mehrere Parteien zu einer Regierungskoalition zusammen. Wer die Politik schließlich macht, bestimmt der Wähler. Musterstimmzettel für die Landtagswahl Die wichtigsten Aufgaben des Landtages sind die Gesetzgebung und die Kontrolle der Regierung. Dem sogenannten Budgetrecht kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Der Landtag bestimmt den finanzielle Handlungsrahmen der Regierung. 01 Vogtland 1 02 Vogtland 2 03 Vogtland 3 04 Vogtland 4 05 Zwickau 1 06 Zwickau 2 07 Zwickau 3 08 Zwickau 4 09 Zwickau 5 10 Chemnitz 1 11 Chemnitz 2 12 Chemnitz 3 13 Erzgebirge 1 14 Erzgebirge 2 15 Erzgebirge 3 16 Erzgebirge 4 17 Erzgebirge 5 18 Mittelsachsen 1 19 Mittelsachsen 2 20 Mittelsachsen 3 21 Mittelsachsen 4 22 Mittelsachsen 5 23 Leipzig Land 1 24 Leipzig Land 2 25 Leipzig Land 3 26 Leipzig Land 4 27 Leipzig 1 28 Leipzig 2 29 Leipzig 3 30 Leipzig 4 31 Leipzig 5 32 Leipzig 6 33 Leipzig 7 34 Nordsachsen 1 35 Nordsachsen 2 36 Nordsachsen 3 37 Meißen 1 38 Meißen 2 39 Meißen 3 40 Meißen 4 41 Dresden 1 42 Dresden 2 43 Dresden 3 44 Dresden 4 45 Dresden 5 46 Dresden 6 47 Dresden 7 48 Sächsische Schweiz Osterzgebirge 1 49 Sächsische Schweiz Osterzgebirge 2 50 Sächsische Schweiz Osterzgebirge 3 51 Sächsische Schweiz Osterzgebirge 4 52 Bautzen 1 53 Bautzen 2 54 Bautzen 3 55 Bautzen 4 56 Bautzen 5 57 Görlitz 1 58 Görlitz 2 59 G ö r l i t z 3 60 Görlitz 4 Auswirkungen auf die Bundespolitik Das Ergebnis der Landtagswahl und die daraus resultierende Regierungsbildung beeinflußt die Zusammensetzung des Bundesrates. Der Bundesrat ist das gemeinsame Organ der Länder auf Bundesebene. Er spielt eine wichtige Rolle beim Zustandekommen von Gesetzen auf nationaler Ebene. Die Bundesratsmitglieder werden von den Regierungen der Länder bestellt und abberufen (Art.51 GG). Zu den Mitgliedern des Bundesrates zählen die Regierungschefs der Länder, die Minister für Bundesangelegenheiten und weitere Fachminister. Der Bundesrat hat 69 Stimmen. Deren Verteilung auf die Länder erfolgt gestaffelt nach Einwohnerzahl. Der Freistaat Sachsen besitzt vier Stimmen. 4 Landtagswahl 2014 Landtagswahl
4 Europawahl Eine Stimme für das Europäische Parlament am 25. Mai 2014 Das Europäische Parlament ist die einzige direkt von der Bevölkerung der Mitgliedstaaten gewählte Institution der Europäischen Union. Die Wahl zum Europäischen Parlament bietet für Europas Bürger die wichtigste Möglichkeit zur direkten Einflussnahme auf die EUPolitik. Das gilt ab 2014 noch mehr, denn erstmalig wird der Präsident der Europäischen Kommission von den Abgeordneten des Europäischen Parlamentes mitgewählt. Vom 22. bis 25. Mai 2014 fand die achte Europawahl statt. Deutschland wählte am 25. Mai Foto: European Union 2014 European Parliament Europawahl kompakt Termin: 25. Mai 2014 Gewählt werden die Abgeordneten des Parlamentes der Europäischen Union. Sitz des Europäischen Parlamentes: Brüssel und Straßburg Dauer der Wahlperiode: 5 Jahre Anzahl der Sitze: 751 davon 96 für Deutschland Wahlsystem: Verhältniswahl Stimmenanzahl: 1 pro Wähler 57% 57% der deutschen Exporte gehen in EUStaaten Deutsche nutzen das Erasmus Programm für ein Auslandsstudium in der EU von 50 europäischen Staaten haben sich zu einer Union vereinigt. Wer erhält wieviel Sitze? Seit 1979 werden alle fünf Jahre Wahlen zum Europäischen Parlament, dem Abgeordnetenhaus der Europäischen Union, durchgeführt. Durch die EUErweiterungen der letzten Jahre handelt es sich 2014 um die größte Wahl in der Geschichte Europas. Im Vertrag von Lissabon wurde die Anzahl der Mitglieder des Europäischen Parlamentes auf 751 vereinbart. Jeder Mitgliedstaat hat eine feste Anzahl von Sitzen. Es gilt, größere Staaten haben mehr Sitze als kleinere; kleinere Staaten verfügen aber über mehr Sitze je Einwohner als größere. Deutschland erhält bei den Europawahlen 96 Sitze, Frankreich 74, das Vereinigte Königreich 73. Die geringste Anzahl von sechs Sitzen entfällt auf Zypern, Malta, Luxemburg und Estland. Auf EUEbene besteht kein einheitliches Wahlgesetz. Die Abgeordneten werden in den 28 Mitgliedstaaten nach verschiedenen nationalen Verfahren gewählt. Allerdings gilt in allen Ländern das Verhältniswahlrecht. Die Sitze werden proportional zu den erzielten Stimmen vergeben. Eine Sperrklausel für kleine Parteien ist möglich, auch hier ist die Ausgestaltung den Mitgliedstaaten überlassen. Die höchste Sperrklasuel hat Bulgarien mit maximal 5,88 Prozent. Die rechtliche Grundlage für die Wahl zum Europäischen Parlament bildet in der Bundesrepublik Deutschland das Europawahlgesetz (EuWG), welches die allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahl der Kandidaten zum Europäischen Parlament vorsieht. Das Europawahlgesetz (EuWG) und die Europawahlordnung (EuWO) regeln die ordnungsgemäße Durchführung der Europawahl. Wahlberechtigt sind in der Bundesrepublik Deutschland alle deutschen Staatsbürger und hier wohnhafte Bürger aus EUMitgliedstaaten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Wähler müssen seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik oder in den übrigen Mitgliedstaaten der EU wohnen. Sie dürfen nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein und müssen im Wählerverzeichnis ihrer Gemeinde eingetragen sein. Die in anderen EUMitgliedstaaten lebenden deutschen Staatsbürger müssen sich entscheiden, ob sie in Deutschland oder in ihrem Wohnortland von ihrem aktiven Wahlrecht Gebrauch machen wollen. In Deutschland kann jeder Deutsche oder Bürger eines anderen EUMitgliedstaates mit Vollendung des 18. Lebensjahres für einen Sitz im Europäischen Parlament kandidieren (passives Wahlrecht). Das aktive und passive Wahlrecht kann von den Unionsbürgern jeweils nur in einem EUMitgliedstaat ausgeübt werden. Gewählt wird in Wahllokalen der Wahlbezirke oder per Briefwahl. Im Unterschied zur Bundestagswahl verfügt der Wähler nur über eine Stimme, mit der er die Landes bzw. Bundesliste Portugal: 21 Slowenien: 8 Slowakei: 13 Schweden: 20 Rumänien: 32 Polen: 51 Österreich: 18 Spanien: 54 Malta: 6 Niederlande: 26 Litauen: 11 Luxemburg: 6 Tschechien: 21 Lettland: 8 Kroatien: 11 Ungarn: 21 Italien: 73 Zypern: 6 Europawahlen in Sachsen (Ergebnisse in %) DIE LINKE (PDS) AfD Wahlbeteiligung Belgien: 21 Bulgarien: 17 Irland: 11 Dänemark: : Die sechs Gründungsstaaten entsandten in das erste Europäische Parlament 78 Abgeordnete 45,9 21,0 19,6 2,7 2,3 1,2 53,6 Abbildung: Sitzverteiung im Europäischen Parlament ab ,5 23,5 11,9 6,1 5,2 3,3 46,1 Großbritannien: 73 35,3 20,1 11,7 6,7 9,8 3,6 47,6 Deutschland: 96 Estland: 6 Finnland: 13 Frankreich: 74 Griechenland: ,5 18,3 15,6 6,0 2,6 3,6 10,1 49,2 6 Europawahl 2014 Europawahl
5 Foto: European Union 2013 European Parliament Foto: Sondersitzung im Europäischen Parlament am 22. Oktober Aung San Suu Kyi erhält den SacharowPreis. der jeweiligen Partei oder Vereinigung wählt. Listenvorschläge einer Partei können für ein Bundesland oder als gemeinsame Liste für ganz Deutschland aufgestellt werden. Seit Februar 2014 gilt in Deutschland für die Europawahl keine Sperrklausel mehr. Anders als beispielsweise bei der Bundestagswahl sind damit auch Parteien, die weniger als 5 Prozent der Stimmen erhalten haben, im Europaparlament vertreten. 1: Ein deutscher Abgeordneter im Europäischen Parlament vertritt im Durchschnitt Bürger. 24 Sprachen 1 Parlament Die gewählten Abgeordneten der verschiedenen Länder schließen sich im Europäischen Parlament zu Fraktionen zusammen. Deren Bildung erfolgt nach politischen Schwerpunkten. Eine Fraktion hat mindestens 25 Abgeordnete, die aus mindestens einem Viertel (sieben) der Mitgliedstaaten stammen. Die Mehrsprachigkeit ist eine Besonderheit des EuropaParlamentes. Aktuell gibt es 24 Amtssprachen. Jeder Abgeordnete hat das Recht, in einer dieser Sprachen zu sprechen. Alle Dokumente werden in allen Amtssprachen veröffentlicht. ALDE Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa: 67 (84) Grüne/EFA Grüne/Freie Europäische Allianz: 50 (58) EVP Europäische Volkspartei: 221 (274) S&D Progressive Allianz der Sozialisten & Demokraten: 191 (195) EKR Europäische Konservative und Reformisten: 68 (57) GUENGL Vereinigte Europäische Linke / Nordische Grüne Linke: 52 (35) 751 EFD Europa der Freiheit und Demokratie: 48 (31) Fraktionslose: 54 (32) Abbildung: Fraktionen im Europäischen Parlament gemäß Sitzordnung und Anzahl der Sitze (Stand: 19. Juni 2014; in Klammern: vorhergehende Wahl) 8 Europawahl 2014 Kolumnentitel 9
6 Kommunalwahlen Drei Stimmen. Kumulieren und panaschieren Kreistagswahlen Kommunalwahlen sind die Wahlen zu den ehrenamtlichen Kommunalparlamenten. Am 25. Mai 2014 wurden in Sachsen die Ortschaftsräte, Stadt und Gemeinderäte, Kreistage sowie einige Bürgermeister gewählt. Der Kreistag ist die Vertretung der Bürger und das Hauptorgan des Landkreises. (Sächsische Landkreisordnung) Der Kreistag ist das zentrale Entscheidungsgremium auf Kreisebene. Die Landkreise erfüllen überörtliche kommunale Aufgaben, beispielsweise organisieren sie öffentliche Einrichtungen (Ämter), die für das soziale, kulturelle und wirtschaftliche Wohl ihrer Einwohner wichtig sind. Kommunalwahl kompakt Termin: 25. Mai 2014 Gewählt werden die Vertreter der Bürger in den Kreistagen, Stadt, Gemeinde und Ortschaftsräten in Sachsen. Anzahl der Sitze: nach Einwohnerzahl Dauer der Wahlperiode: 5 Jahre Wahlsystem: Verhältniswahlrecht mit offenen Listen und ohne Sperrklauseln Stimmenanzahl: 3 pro Wähler und Wahl Wählen dürfen alle Deutschen und EUBürger, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und mindestens seit 3 Monaten im Wahlgebiet wohnen. Gewählt werden dürfen alle Deutschen und EUBürger, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und mindestens seit 3 Monaten im Wahlgebiet wohnen. Aufgaben der Kreise und Gemeinden Freiwillige Aufgaben Pflichtaufgaben Weisungsaufgaben Entscheidung über ob und wie Kreis: Altenheime, Sportstätten, Vereins förderung, Schulen u.a. Gemeinde: Krankenhäuser, Jugendzentren, Theater, Bäder, Museen, Bibliotheken u.a. Entscheidung über wie Kreis: Berufs u. Sonderschulen, Kreisstraßen, Abfallentsorgung, Schülerbeförderung, Kinder u. Jugendhilfe u.a. Gemeinde: Schulen, Straßen, Abwasser, Feuerwehr, Friedhof u.a. kein Entscheidungsspielraum Kreis: KFZZulassung, Ausbildungsförderung u.a. Gemeinde: Standesamt, Bauaufsicht, Ortspolizei, Meldewesen u.a. Wahlberechtigt sind die Bürger einer Gemeinde bzw. eines Landkreises und EUWohnbürger. Das sind Bürger eines anderen EU Mitgliedsstaates mit Wohnsitz im Wahlgebiet seit mindestens drei Monaten. Wählbar zum Gemeinderat und Kreistag sind ebenfalls alle wahlberechtigten Bürger sowie die EUWohnbürger. In Sachsen darf bei Kommunalwahlen ab 18 Jahren gewählt werden. Bei Gemeinderats, Stadtrats und Kreistagswahlen im Freistaat Sachsen gelten die Regeln der Verhältniswahl. Die Sitze werden proportional zu den Wählerstimmen zugeteilt. Die Wahlperiode dauert jeweils fünf Jahre. Wahlgebiet ist die Gemeinde bzw. bei Wahlen zum Kreistag der Landkreis. Kreisfreie Städte und Landkreise sind in Wahlkreise gegliedert. Jeder Wahlberechtigte hat bei diesen Kommunalwahlen drei Stimmen, die er entweder einem einzigen Bewerber geben kann (kumulieren) oder aber auf zwei oder drei Bewerber auch unterschiedlicher Parteien aufteilen kann (panaschieren). Parteien, Wählervereinigungen und Einzelbewerber dürfen zu jeder Gemeinderats oder Kreistagswahl Wahlvorschläge einreichen. Die Wahlvorschläge benötigen Unterstützungsunterschriften. Von dieser Pflicht befreit sind die Parteien oder Wählervereinigungen, die im Sächsischen Landtag oder seit der letzten Wahl im Gemeinderat bzw. Kreistag vertreten waren. Liegt nur ein oder kein gültiger Wahlvorschlag vor, kann der Wähler auch eine wählbare Person benennen und ihr das Vertrauen durch Ankreuzen aussprechen. In der Praxis ist dieser Fall selten. Wer wird gewählt? Bei den Kreistagswahlen bestimmen die Wähler, wer als Kreisrat dem Kreistag des jeweiligen Landkreises angehören soll. Der Kreistag setzt sich zusammen aus den Kreisräten und dem Landrat als Vorsitzendem des Kreistages. Letzterer wird gesondert gewählt. Wahlberechtigt sind alle Deutschen oder EUBürger, die ihren Wohnsitz seit mindestens drei Monaten im Landkreis haben und das 18. Lebensjahr vollendet haben. Hat ein Bürger mehrere Wohnsitze, so besteht das Wahlrecht nur am Hauptwohnsitz. Wer wird gewählt? Kandidaten, die sich bei Kreistagswahlen zur Wahl stellen wollen, müssen ebenfalls das 18. Lebensjahr vollendet haben und mindestens seit drei Monaten im Landkreis wohnen; dies gilt auch für Bürger anderer EUStaaten. Die Sitzstärke der Kreistage, also die Anzahl an gewählten Kreisräten bemisst sich nach der Einwohnerzahl der Landkreise. Die Mitglieder der Kreistage werden für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Es gilt das Prinzip der Verhältniswahl. Jeder Wahlberechtigte hat drei Stimmen: Hierbei können drei oder weniger Kandidaten eine bis drei Stimmen erhalten. Sollte nur ein oder kein gültiger Wahlvorschlag vorliegen, kann der Wähler auch eine wählbare Person benennen und ihr das Vertrauen durch Ankreuzen aussprechen. Kreistagswahlen in Sachsen (Ergebnisse in %) DIE LINKE/PDS DSU Wählervereinig. AfD 44,5 18,7 19,2 3,7 5,2 2,2 6,1 38,4 13,6 21,6 5,2 7,2 2,2 0,9 10,1 Große Kreise = große Kreistage (Anzahl der Kreisräte) bis Einwohner Nordsachsen bis Einwohner Sächsische Schweiz Osterzgebirge, Vogtland bis Einwohner Görlitz, Meißen, LK Leipzig über Einwohner Bautzen, Zwickau, Mittelsachsen, Erzgebirgskreis ,5 11,5 18,7 3,1 8,3 1,5 5,1 12,1 2014* 40,5 11,4 16,5 4,1 5,3 0,5 4,6 11,5 5,4 * Vorläufiges Ergebnis, ohne Stimmen in 2 Wahlkreisen der Stadt Zwickau Daten: Statistsisches Landesamt Sachsen 10 Kommunalwahlen 2014 Kommunalwahlen
7 Stadtrats und Gemeinderatswahlen Ortschaftsratswahlen Der Gemeinderat ist das politische Hauptorgan der Gemeinde und entscheidet in allen wichtigen Gemeindeangelegenheiten. Die Mitglieder des Gemeinderates, die Gemeinderäte, sind gewählte Vertreter der Gemeindebürgerschaft. In den Städten führen die Gemeinderäte die Bezeichnung Stadträte. Die Gemeinderäte üben ihr Amt ehrenamtlich aus und erhalten dafür in der Regel eine Aufwandsentschädigung. Ortschaften sind die kleinsten politischen Einheiten, in denen Wahlen stattfinden. Sächsische Gemeinden können Ortschaften mit eigenen Ortschaftsverfassungen ins Leben rufen. Bei Flächengemeinden können z.b. ein oder mehrere Dörfer eine Ortschaft bilden. In größeren Städten können Ortschaften aus einem oder mehreren Ortsteilen gebildet werden. Sie sollen die Integration in die Gemeinde unterstützen, die örtliche Identität und Eigenverantwortlichkeit der Ortschaft bewahren. Stadtrats und Gemeinderatswahlen in Sachsen (Ergebnisse in %) DIE LINKE/PDS DSU Wählervereinig. AfD 39,9 15,7 16,9 2,4 4,1 1,3 19,0 34,8 11,4 18,6 3,1 5,1 1,1 0,5 24,4 32,1 10,9 15,4 5,0 8,3 0,5 2,3 24,6 * Vorläufiges Ergebnis, ohne Ergebnis von 4 Gemeinden mit Wahlabsage. Daten: Statistsisches Landesamt Sachsen * 33,3 10,7 16,5 5,8 4,2 0,1 1,9 23,8 2,5 In Sachsen gibt es 432 Gemeinden, darunter 171 Städte (Stand ). Die Sitzstärke der Gemeinderäte richtet sich nach der Bevölkerungszahl der Gemeinde. In Gemeinden bis 500 Einwohner umfassen die Gemeindräte acht Personen. Große Städte mit über Einwohnern haben Stadträte von 60 Personen. Die beiden kreisfreien Städte Dresden und Leipzig hatten in der Wahlperiode Stadträte. Die Wahl der Stadt und Gemeinderäte erfolgt wie die Kreistagswahl nach den Regeln der Verhältniswahl. Jeder Wahlberechtigte hat drei Stimmen: Hierbei können drei oder weniger Kandidaten eine bis drei Stimmen erhalten. Die Gemeinderäte werden für fünf Jahre gewählt. Wird nur ein gültiger oder kein Wahlvorschlag eingereicht, findet Mehrheitswahl ohne Bindung an die vorgeschlagenen Bewerber und ohne das Recht der Stimmenhäufung auf einen Bewerber statt. Der Wähler kann, wenn vorhanden, einzelne Bewerber ankreuzen oder bis zu drei wählbare Person schriftlich benennen. Dasselbe gilt, wenn mehrere Wahlvorschläge eingereicht werden, die zusammen weniger Bewerber als zwei Drittel der festgelegten Zahl der Mitglieder des Gemeinderates umfassen. Die Bürger der Gemeinde sind im Rahmen der Gesetze zu den Gemeindewahlen wahlberechtigt und haben das Stimmrecht in Gemeindeangelegenheiten. Die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Gemeinschaft sind auch wahlberechtigt und stimmberechtigt in Gemeindeangelegenheiten, sofern sie das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnen... (SächsGemO 16(1)) Analog zum Gemeinderat wird in Ortschaften ein Ortschaftsrat gewählt. Die Ortschaftsratswahlen erfolgen nach den Grundsätzen von Gemeinderatswahlen. Es handelt sich also normalerweise um Verhältniswahlen, jeder Wähler hat drei Stimmen. Wählen bzw. gewählt werden können alle Deutschen und EUBürger mit Wohnsitz in der Ortschaft seit mindestens drei Monaten und im Alter von mindestens 18 Jahren. Ortschaften einer Gemeinde haben einen ehrenamtlichen Ortsvorsteher im Sinne eines Ortschaftsbürgermeisters. Diese Ortsvorsteher werden jedoch nicht direkt, sondern indirekt von den Ortschaftsräten gewählt. Der Ortschaftsbürgermeister steht an der Verwaltungsspitze einer Ortschaft. Zu den Aufgaben des Ortschaftsrates zählt zum Beispiel die Unterhaltung öffentlicher Einrichtungen mit Ausnahme von Schulen oder die Pflege öffentlicher Anlagen. Sonderfall: Kreisfreie Städte In Kreisfreien Städten besteht zusätzlich die Möglichkeit, Stadtbezirke einzurichten. Diese Stadtbezirke können mit Stadtbezirksbeiräten ausgestattet werden. Stadtbezirksbeiräte sind jedoch keine direkt gewählten Vertretungen. Sie werden vom Stadtrat nach jeder Stadtratswahl benannt. Der Stadtbezirksbeirat muss parteipolitisch die Verhältnisse im Stadtrat widerspiegeln. Stadtbezirksbeiräte müssen in dem jeweiligen Stadtbezirk wohnhaft sein. Ortschaftsratswahlen in Sachsen (Ergebnisse in %) DIE LINKE/PDS Wählervereinig. AfD Einzelvorschlag 37,9 6,7 6,5 0,5 3,2 43,3 2,0 36,9 5,6 8,6 0,2 3,5 43,9 1,0 Daten: Statistsisches Landesamt Sachsen 35,3 5,2 7,3 0,6 4,2 0,1 45,8 1, ,8 5,4 6,6 1,0 2,5 0,1 49,1 0,1 1,4 Kumulieren und panaschieren Jeder Wähler hat zu den Kommunalwahlen je drei Stimmen. Diese Stimmen kann er auf die Bewerber einer Partei/Liste oder unterschiedlicher Parteien/Listen verteilen (panaschieren). Dabei kann er einzelnen Bewerbern bis zu drei Stimmen geben (kumulieren): x xxx x x 12 Kommunalwahlen 2014 Kommunalwahlen
8 WahlOMat. Du hast die Wahl! Wahlhelfer. Links und Literatur Der WahlOMat ist eines der erfolgreichsten Angebote der politischen Bildung in Deutschland. Seit 2002 soll der WahlOMat den Wählern bei Europa, Bundestags oder Landtagswahlen eine Entscheidungshilfe geben, so auch zur Sächsischen Landtagswahl Der WahlOMat zur Sächsischen Landtagswahl ensteht in Zusammenarbeit der Sächsischen Landeszentrale und der Bundeszentrale für politische Bildung und ist ab 5. August online. Die Landezentrale will mit diesem WahlhelferÜberblick bei einer kompetenten Wahlentscheidung unterstützen. Bücher und Links zur inhaltlichen Auseinandersetzung mit den Wahlen und den politischen Systemen. Position gefragt Der Benutzer positioniert sich zu etwa 30 politischen Thesen. Er kann mit stimme zu, neutral und stimme nicht zu antworten. Thesen, die dem Benutzer besonders wichtig sind, können doppelt gewichtet werden. Einzelne Thesen können auch überspringen, später oder gar nicht bewertet werden. Die Antworten vergleicht der WahlOMat mit den autorisierten Positionen von maximal acht Parteien. Die Auswertung zeigt die rechnerische Übereinstimmung mit den ausgewählten Parteien. Alle Antworten werden mit den Aussagen der ausgewählten Parteien detailliert verglichen. Von Jugendlichen für Jugendliche Die Thesen des WahlOMat werden von Jungwählern auf Basis der Wahlprogramme zusammengestellt und richten sich vorrangig auch an diese Zielgruppe. So wurde der Fragenkatalog für die Sächsische Landtagswahl von einem Redaktionsteam aus 18 Jungwählern im Alter von 18 bis 26 Jahren in zwei Workshops entwickelt. 39 Millionen Aufrufe Der WahlOMat basiert auf dem StemWijzer aus den Niederlanden und wurde in Deutschland erstmals zur Bundestagswahl 2002 angeboten. Seitdem wurde er bei allen Bundestags und Europawahlen sowie bei 23 Landtagswahlen eingesetzt. Der WahlOMat wurde bisher etwa 39 Millionen Mal genutzt. Allein zur Bundestagswahl 2013 wurde er über 13,3 Millionen Mal aufgerufen. Am 5. August 2014 wird der WahlOMat zur Sächsischen Landtagswahl freigeschaltet. Christian Demuth/Jakob Lempp (Hrsg.): Parteien in Sachsen, Dresden erhältlich bei der SLpB Eckhard Jesse/ Thomas Schubert/ Tom Thieme: Politik in Sachsen, Wiesbaden 2014 erhältlich bei der SLpB KarlRudolf Korte: Wahlen in Deutschland, Bonn Andreas Kost/Werner Rellecke/Reinhold Weber (Hrsg.): Parteien in den deutschen Ländern, München 2010 erhältlich bei der SLpB Dieter Nohlen: Wahlrecht und Parteiensystem, Stuttgart Paul Nolte: Was ist Demokratie? Geschichte und Gegenwart, München 2012 erhältlich bei der SLpB Wichard Woyke: Stichwort Wahlen. Ein Ratgeber für Wähler, Wahlhelfer und Kandidaten, Wiesbaden Infoseiten der SLpB Sächsischer Landtag mit Informationen zur Arbeitsweise des Landtages Wahlsonderseiten der SLpB Statistisches Landesamt Sachsen mit den sächsischen Wahlergebnissen Plattform mit Informationen zu allen Wahlen von der kommunalen bis zur Europaebene WahlOMat Der WahlOMat vergleicht die politischen Positionen des Nutzers mit denen der Kandidaten bei der Landtagswahl. Mehr Informationen auf Seite 14. Der WahlOMat steht ab 5. August 2014 zur Verfügung: WahlOMatTour in Sachsen Unsicher beim Umgang mit dem WahlOMat? Vor der Landtagswahl kommen wir gern in Ihre Einrichtung, helfen bei der Handhabung und erklären das Verfahren. Bereits vereinbarte Standorte unseres Infomobil auf unserer WahlOMatTour durch Sachsen finden Sie auf auf der WahlSeite unserer Homepage. Infos: WahlSimulator Mit dem Wahlsimulator können Gruppen die Wahlen zum Sächsischen Landtag und zum Deutschen Bundestag realitätsnah spielen. Es gibt Stimmzettel auf denen die realen Kandidaten des eigenen Wahlkreises stehen. Die Stimmen werden öffentlich ausgezählt, mit Hilfe des Wahlsimulators ausgewertet und wie im Fernsehen sieht man am Ende der Wahl die Stimmund Sitzverteilung. Der WahlSimulator steht auf der WahlSeite unserer Homepage zum Download: 14 WahlOMat Wahlhelfer 15
9 Sächsische Landeszentrale für politische Bildung Schützenhofstraße Dresden Tel.: Fax: Internet: Öffnungszeiten der Publikationsausgabe und Bibliothek: Montag 09:00 11:30 Uhr Dienstag 09:00 11:30 und 13:00 16:00 Uhr Mittwoch 13:00 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 18:00 Uhr Gesprächszeiten nach Vereinbarung. Impressum Herausgeber: Sächsische Landeszentrale für politische Bildung Redaktion: Thomas Platz und Dr. Annette RehfeldStaudt, Telefon: 0351 / Abbildungen: wenn nicht anders angegeben SLpB Auflage: Redaktionsschluss 2. Auflage Verteilerhinweis: Diese Informationsschrift wird von der SLpB im Rahmen ihres Auftrages herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlhelfern zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden.
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