Factsheet Menschenrechte

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Factsheet Menschenrechte"

Transkript

1 Inhalt Seite Allgemeine Erklärung der Menschenrechte 2-5 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (kinderfreundliche Fassung) 6-9 Einige Fragen und Anregungen zu den Menschenrechten (z.b. für Diskussionen) (c) Welthaus 2010; Nicaragua Welthaus

2 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Resolution 217 A (III) der Generalversammlung vom 10. Dezember 1948 bearbeitete Übersetzung des Deutschen Übersetzungsdienstes, Vereine Nationen, New York. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ist ein historisches Dokument aus dem Jahr PRÄAMBEL Da die Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen und unveräußerlichen Rechte aller Mitglieder der Gemeinschaft der Menschen die Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt bildet, da die Nichtanerkennung und Verachtung der Menschenrechte zu Akten der Barbarei geführt haben, die das Gewissen der Menschheit mit Empörung erfüllen, und da verkündet worden ist, dass einer Welt, in der die Menschen Rede- und Glaubensfreiheit und Freiheit von Furcht und Not genießen, das höchste Streben des Menschen gilt, da es notwendig ist, die Menschenrechte durch die Herrschaft des Rechtes zu schützen, damit der Mensch nicht gezwungen wird, als letztes Mittel zum Auf-stand gegen Tyrannei und Unterdrückung zu greifen, da es notwendig ist, die Entwicklung freundschaftlicher Beziehungen zwischen den Nationen zu fördern, da die Völker der Vereinten Nationen in der Charta ihren Glauben an die grundlegenden Menschenrechte, an die Würde und den Wert der menschlichen Person und an die Gleichberechtigung von Mann und Frau erneut bekräftigt und beschlossen haben, den sozialen Fortschritt und bessere Lebensbedingungen in größerer Freiheit zu fördern, da die Mitgliedstaaten sich verpflichtet haben, in Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen auf die allgemeine Achtung und Einhaltung der Menschenrechte und Grundfreiheiten hinzuwirken, da ein gemeinsames Verständnis dieser Rechte und Freiheiten von größter Wichtigkeit für die volle Erfüllung dieser Verpflichtung ist, verkündet die Generalversammlung diese Allgemeine Erklärung der Menschenrechte als das von allen Völkern und Nationen zu erreichende gemeinsame Ideal, damit jede/r einzelne und alle Organe der Gesellschaft sich diese Erklärung stets gegenwärtig halten und sich bemühen, durch Unterricht und Erziehung die Achtung vor diesen Rechten und Freiheiten zu fördern und durch fortschreitende nationale und internationale Maßnahmen ihre allgemeine und tatsächliche Anerkennung und Einhaltung durch die Bevölkerung der Mitgliedstaaten selbst wie auch durch die Bevölkerung der ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Gebiete zu gewährleisten. Artikel 1 Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen. Artikel 2 Jeder hat Anspruch auf alle in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten, ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand. Des weiteren darf kein Unterschied gemacht werden auf Grund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebietes, dem eine Person angehört, gleichgültig ob dieses unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder sonst in seiner Souveränität eingeschränkt ist. Welthaus

3 Artikel 3 Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person. Artikel 4 Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden; Sklaverei und Sklavenhandel in allen ihren Formen sind verboten. Artikel 5 Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden. Artikel 6 Jeder Mensch hat das Recht, überall als rechtsfähig anerkannt zu werden. Artikel 7 Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung, die gegen diese Erklärung verstößt, und gegen jede Aufhetzung zu einer derartigen Diskriminierung. Artikel 8 Jeder Mensch hat Anspruch auf einen wirksamen Rechtsbehelf bei den zuständigen innerstaatlichen Gerichten gegen Handlungen, durch die seine ihm nach der Verfassung oder nach dem Gesetz zustehenden Grundrechte verletzt werden. Artikel 9 Niemand darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder des Landes verwiesen werden. Artikel 10 Jeder Mensch hat bei der Feststellung seiner Rechte und Pflichten sowie bei einer gegen ihn erhobenen strafrechtlichen Beschuldigung in voller Gleichheit Anspruch auf ein gerechtes und öffentliches Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht. Artikel 11 (1) Jeder Mensch, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, hat das Recht, als unschuldig zu gelten, solange seine Schuld nicht in einem öffentlichen Verfahren, in dem er alle für seine Verteidigung not-wendigen Garantien gehabt hat, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist. (2) Niemand darf wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt werden, die zur Zeit ihrer Begehung nach inner-staatlichem oder internationalem Recht nicht strafbar war. Ebenso darf keine schwerere Strafe als die zum Zeitpunkt der Begehung der strafbaren Handlung angedrohte Strafe verhängt werden. Artikel 12 Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden. Jeder Mensch hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen. Artikel 13 (1) Jeder Mensch hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen. (2) Jeder Mensch hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen und in sein Land zurückzukehren. Artikel 14 (1) Jeder Mensch hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen. (2) Dieses Recht kann nicht in Anspruch genommen werden im Falle einer Strafverfolgung, die tatsächlich auf Grund von Verbrechen nichtpolitischer Art oder auf Grund von Handlungen erfolgt, die gegen die Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen verstoßen. Welthaus

4 Artikel 15 (1) Jeder Mensch hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit. (2) Niemandem darf seine Staatsangehörigkeit willkürlich entzogen noch das Recht versagt werden, seine Staatsangehörigkeit zu wechseln. Artikel 16 (1) Heiratsfähige Männer und Frauen haben ohne jede Beschränkung auf Grund der Rasse, der Staatsangehörigkeit oder der Religion das Recht, zu heiraten und eine Familie zu gründen. Sie haben bei der Eheschließung, während der Ehe und bei deren Auflösung gleiche Rechte. (2) Eine Ehe darf nur bei freier und uneingeschränkter Willenseinigung der künftigen Ehegatten geschlossen werden. (3) Die Familie ist die natürliche Grundeinheit der Gesellschaft und hat Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat. Artikel 17 (1) Jeder Mensch hat das Recht, sowohl allein als auch in Gemeinschaft mit anderen Eigentum innezuhaben. (2) Niemand darf willkürlich seines Eigentums beraubt werden. Artikel 18 Jeder Mensch hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder seine Weltanschauung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder seine Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen. Artikel 19 Jeder Mensch hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten. Artikel 20 (1) Alle Menschen haben das Recht, sich friedlich zu versammeln und zu Vereinigungen zusammenzuschließen. (2) Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören. Artikel 21 (1) Jeder Mensch hat das Recht, an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten seines Landes unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter/innen mitzuwirken. (2) Jeder Mensch hat das Recht auf gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern in seinem Lande. (3) Der Wille des Volkes bildet die Grundlage für die Autorität der öffentlichen Gewalt; dieser Wille muss durch regelmäßige, unverfälschte, allgemeine und gleiche Wahlen mit geheimer Stimmabgabe oder einem gleichwertigen freien Wahl-verfahren zum Ausdruck kommen. Artikel 22 Jeder Mensch hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf soziale Sicherheit und Anspruch darauf, durch innerstaatliche Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit sowie unter Berücksichtigung der Organisation und der Mittel jedes Staates in den Genuss der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen, die für seine Würde und die freie Entwicklung seiner Persönlichkeit unentbehrlich sind. Artikel 23 (1) Jeder Mensch hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit. (2) Jeder Mensch, ohne Unterschied, hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit. (3) Jeder Mensch, der arbeitet, hat das Recht auf gerechte und befriedigende Entlohnung, die ihm und seiner Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert, gegebenenfalls ergänzt durch andere soziale Schutzmaßnahmen. Welthaus

5 (4) Jeder Mensch hat das Recht, zum Schutze seiner Interessen Gewerkschaften zu bilden und solchen beizutreten. Artikel 24 Jeder Mensch hat das Recht auf Erholung und Freizeit und insbesondere auf eine vernünftige Begrenzung der Arbeitszeit und regelmäßigen bezahlten Urlaub. Artikel 25 (1) Jeder Mensch hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen, sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände. (2) Mutter und Kind haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie außereheliche, genießen den gleichen sozialen Schutz. Artikel 26 (1) Jeder Mensch hat das Recht auf Bildung. Die Bildung ist unentgeltlich, zum mindesten der Grundschulunterricht und die grundlegende Bildung. Der Grundschulunterricht ist obligatorisch. Fach- und Berufsschulunterricht müssen allgemein verfügbar gemacht werden, und der Hochschulunterricht muss allen gleichermaßen entsprechend ihren Fähigkeiten offenstehen. (2) Die Bildung muss auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und auf die Stärkung der Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten gerichtet sein. Sie muss zu Verständnis, Toleranz und Freundschaft zwischen allen Nationen und allen religiösen Gruppen beitragen und der Tätigkeit der Vereinten Nationen für die Wahrung des Friedens förderlich sein. (3) Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteilwerden soll. Artikel 27 (1) Jeder Mensch hat das Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen, sich an den Künsten zu erfreuen und am wissenschaftlichen Fortschritt und dessen Errungenschaften teilzuhaben. (2) Jeder Mensch hat das Recht auf Schutz der geistigen und materiellen Interessen, die ihm als Urheber von Werken der Wissenschaft, Literatur oder Kunst erwachsen. Artikel 28 Jeder Mensch hat Anspruch auf eine soziale und internationale Ordnung, in der die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten voll verwirklicht werden können. Artikel 29 (1) Jeder Mensch hat Pflichten gegenüber der Gemeinschaft, in der allein die freie und volle Entwicklung seiner Persönlichkeit möglich ist. (2) Jeder Mensch ist bei der Ausübung seiner Rechte und Freiheiten nur den Beschränkungen unterworfen, die das Gesetz ausschließlich zu dem Zweck vorsieht, die Anerkennung und Achtung der Rechte und Freiheiten anderer zu sichern und den gerechten Anforderungen der Moral, der öffentlichen Ordnung und des allgemeinen Wohles in einer demokratischen Gesellschaft zu genügen. (3) Diese Rechte und Freiheiten dürfen in keinem Fall im Widerspruch zu den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen ausgeübt werden. Artikel 30 Keine Bestimmung dieser Erklärung darf dahin ausgelegt werden, dass sie für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person irgendein Recht begründet, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung vorzunehmen, welche die Beseitigung der in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten zum Ziel hat. In dieser Bearbeitung wurde die Wortwahl geschlechtsneutral gestaltet, der Begriff Rasse herausgestrichen und auf die neue deutsche Rechtschreibung geachtet. Welthaus

6 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Kinderfreundliche Fassung (Quelle: Compasito Handbuch zur Menschenrechtsbildung mit Kindern 2009, S ) Artikel 1, Menschenwürde und das Recht auf Gleichheit: Du bist als freier Mensch geboren und hast die gleiche Würde und die gleichen Rechte wie alle anderen Menschen. Du kannst selbstständig denken und weißt, was richtig und was falsch ist. Du sollst anderen in Freundschaft begegnen. (c) Welthaus 2010; Kinder in Nicaragua Artikel 2, das Recht, nicht diskriminiert zu werden: All diese Menschenrechte stehen dir zu, egal welcher Herkunft du bist, egal welche Hautfarbe, welches Geschlecht, welche Religion du hast, wer deine Familie ist, ob deine Eltern verheiratet sind oder nicht, egal welche Sprache du sprichst und welche Meinung du vertrittst, egal wie angesehen und wie reich oder arm du bist, wo du geboren wurdest und welche Staatsangehörigkeit du hast. Es gibt noch viele weitere Unterschiede zwischen Menschen, doch allen stehen die gleichen Menschenrechte zu. Artikel 3, das Recht auf Leben, Freiheit und menschliche Sicherheit: Du hast das Recht zu leben, frei zu sein und dich sicher zu fühlen. Artikel 4, Freiheit von Sklaverei: Niemand hat das Recht, dich zum Sklaven oder zur Sklavin zu machen, und du hast nicht das Recht, jemand anderen zu deinem Sklaven / deiner Sklavin machen. Artikel 5, das Recht, nicht gefoltert oder gedemütigt zu werden: Niemand hat das Recht, dich zu foltern, zu verletzen oder zu erniedrigen. Artikel 6, das Recht, als rechtsfähige Person anerkannt zu werden: Du hast das Recht, überall als eigenständige Person vor dem Gesetz anerkannt zu werden. Artikel 7, das Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz: Du hast das Recht, ohne jede Diskriminierung durch das Gesetz geschützt und gleich behandelt zu werden. Artikel 8, das Recht auf Rechtsbeistand durch fähige Richter: Wenn deine gesetzlichen Rechte verletzt werden, hast du das Recht, dich an ordentliche, ausgebildete Richter oder Richterinnen zu wenden, um deinen Rechten Geltung zu verschaffen. Artikel 9, das Recht, nicht grundlos verhaftet und ausgewiesen zu werden: Niemand hat das Recht, dich ohne triftigen Grund zu verhaften, ins Gefängnis zu stecken oder dich aus dem Land zu weisen. Artikel 10, das Recht auf eine ordentliche, öffentliche Gerichtsverhandlung: Wenn du eines Verbrechens beschuldigt wirst, hast du das Recht auf eine ordnungsgemäße und öffentliche Gerichtsverhandlung. Welthaus

7 Artikel 11, das Recht, bis zum Beweis der Schuld als unschuldig zu gelten: (1) Du hast das Recht, als unschuldig betrachtet zu werden, bis in einem ordentlichen Gerichtsverfahren bewiesen wird, dass du schuldig bist. (2) Du darfst nicht für etwas bestraft werden, was zu dem Zeitpunkt, als du es getan hast, nicht als Verbrechen angesehen wurde. Artikel 12, das Recht auf Achtung deiner Privatsphäre, deiner Familie, deiner Wohnung und deiner Post: Niemand hat das Recht, deinem guten Namen zu schaden, ohne deine Erlaubnis deine Wohnung zu betreten, deine Post zu öffnen oder dich und deine Familie ohne triftigen Grund zu bedrängen. Familie zu gründen. Dieses Recht darf nicht aufgrund deiner Herkunft, deiner Staatsangehörigkeit oder deiner Religion eingeschränkt werden. In der Ehe und bei der Trennung haben beide Partner dieselben Rechte. (2) Niemand darf dich zwingen zu heiraten. (3) Die Familie ist die Grundeinheit der Gesellschaft und hat Anspruch auf Schutz durch die Regierung. Artikel 17, das Recht, Eigentum zu besitzen: (1) Du hast das Recht, Dinge zu besitzen. (2) Niemand hat das Recht, dir diese Sachen ohne triftigen Grund wegzunehmen. Artikel 13, das Recht auf Bewegungsfreiheit: (1) Du hast das Recht, dich innerhalb deines Landes nach deinem Willen frei zu bewegen. (2) Du hast das Recht, dein Land zu verlassen, um in ein anderes Land zu reisen, und wieder in dein Land zurückzukehren, wenn du das willst. Artikel 14, das Recht, in einem anderen Land Schutz und Asyl zu suchen: (1) Wenn dir jemand droht, dich zu verletzen, dann hast du das Recht, in ein anderes Land zu gehen und dort als Flüchtling Schutz zu suchen. (2) Dieses Recht verlierst du, wenn du ein schweres Verbrechen begangen hast. Artikel 15, das Recht auf eine Staatsangehörigkeit und die Freiheit, sie zu wechseln: (1) Du hast das Recht, einem Land anzugehören, und das Recht auf eine Staatsangehörigkeit. (2) Niemand darf dir ohne triftigen Grund deine Staatsangehörigkeit entziehen. Du hast das Recht, deine Staatsangehörigkeit zu wechseln, wenn du das willst. Artikel 16, das Recht, zu heiraten und eine Familie zu gründen: (1) Wenn du nach dem Gesetz alt genug bist, hast du das Recht, zu heiraten und eine (c) Welthaus; Kinder aus Tansania Artikel 18, das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit: Du hast das Recht zu denken, was du willst, und deine Religion frei zu wählen. Du hast die Freiheit, deine Religion auszuüben und deinen Überzeugungen gemäß zu leben, und das Recht, beides zu ändern. Artikel 19, das Recht auf Meinungs- und Informationsfreiheit: Du hast das Recht, eine eigene Meinung zu haben und sie zu äußern. Du hast das Recht, deine Meinungen in jeder Weise mit anderen Menschen auszutauschen, auch mit Menschen aus anderen Ländern. Welthaus

8 Artikel 20, das Recht, sich friedlich zu versammeln und zusammenzuschließen: (1) Du hast das Recht, dich friedlich mit anderen Menschen zu versammeln. (2) Niemand darf dich zwingen, einer Gruppe anzugehören. Artikel 21: das Recht, zu wählen und sich an der Regierung zu beteiligen: (1) Du hast das Recht, dich an der Regierung deines Landes zu beteiligen, entweder indem du ein Amt übernimmst oder indem du eine Person wählst, die dich vertritt. (2) Du hast das Recht, in öffentlichen Ämtern zu arbeiten, ebenso wie alle anderen Menschen. (3) Regierungen sollen regelmäßig in ordentlicher, freier und geheimer Wahl gewählt werden. Artikel 22, das Recht auf soziale Sicherheit: Du hast Anspruch darauf, dass die Gesellschaft, in der du lebst, dir soziale Sicherheit bietet und die Rechte gewährt, die für deine Würde und Entwicklung notwendig sind. Artikel 23, das Recht, wünschenswerte Arbeit zu haben und Gewerkschaften beizutreten: (1) Du hast das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl und gute Arbeitsbedingungen. (2) Wer die gleiche Arbeit leistet, hat Anspruch auf gleiche Bezahlung. (3) Du hast das Recht auf einen Verdienst, von dem du leben und deine Familie unterstützen kannst. (4) Alle arbeitenden Menschen haben das Recht, sich in Gewerkschaften zusammenzuschließen und ihre Interessen zu verteidigen. Artikel 24, das Recht auf Ruhe und Freizeit: Du hast das Recht auf Ruhepausen und Freizeit. Dein Arbeitstag darf nicht zu lang sein und du hast Anspruch auf regelmäßigen bezahlten Urlaub. Artikel 25, das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard: (1) Du hast ein Recht auf die Dinge, die du und deine Familie für ein gesundes und angenehmes Leben brauchen, einschließlich Essen, Kleidung, Wohnung, medizinische Betreuung und andere Sozialleistungen. Du hast das Recht auf Hilfe, wenn du arbeitslos oder arbeitsunfähig wirst. (2) Alle Mütter und Kinder haben Anspruch auf besondere Betreuung und Hilfe. Artikel 26, das Recht auf Bildung: (1) Du hast ein Recht auf Bildung. Der Besuch der Grundschule soll verpflichtend und kostenlos sein. Du hast das Recht, einen Beruf zu erlernen oder deinen Bildungsweg fortzusetzen, soweit dir das nach deinen Fähigkeiten möglich ist. (2) In der Schule hast du Anspruch darauf, alle deine Begabungen zu entwickeln und Respekt gegenüber anderen zu lernen, egal welcher Herkunft sie sind, welche Religion oder Staatsangehörigkeit sie haben. (3) Deine Eltern haben das Recht, über die Art der Bildung, die du erhalten sollst, mitzuentscheiden. Artikel 27, das Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft teilzunehmen: (1) Du hast das Recht, an den Traditionen und dem Wissen der Gemeinschaft teilzuhaben, dich an den Künsten zu erfreuen und Nutzen aus wissenschaftlichen Fortschritten zu ziehen. (2) Wenn du Künstler / in oder Wissenschaftler / in bist, hast du Anspruch auf Schutz deiner Arbeit und das Recht, aus ihr Nutzen zu ziehen. Artikel 28, das Recht auf eine soziale Ordnung: Du hast das Recht auf eine Welt, in der du und alle Menschen diese Rechte und Freiheiten genießen können. Welthaus

9 Artikel 29, Verpflichtungen gegenüber der Gemeinschaft: (1) Deine Persönlichkeit kann sich nur innerhalb einer Gemeinschaft voll entwickeln und du hast dieser Gemeinschaft gegenüber Verantwortung. (2) Das Gesetz muss die Menschenrechte garantieren. Es muss jedem die Möglichkeit verschaffen, andere zu achten und selbst geachtet zu werden. (3) Diese Rechte und Freiheiten müssen mit dem Zweck und den Grundsätzen der Vereinten Nationen übereinstimmen. Artikel 30, das Recht, vor Eingriffen in diese Menschenrechte geschützt zu werden: Kein Mensch, keine Gruppe und keine Regierung irgendwo auf der Welt hat das Recht, diese Rechte abzuschaffen. Diese kinderfreundliche Version wurde vom Europarat entwickelt und für die deutschsprachige Ausgabe von COMPASITO-Handbuch zur Menschenrechtsbildung mit Kindern von Marion Schweizer für das Institut für Menschenrechte übersetzt und bearbeitet. Welthaus

10 Einige Fragen und Anregungen zu den Menschenrechten (Quelle: Modifiziert übernommen aus: Kompass Menschenrechtsbildung. Online unter Häufig gestellt Fragen über Menschenrechte werden im Folgenden aufgelistet und Anregungen und Ansätze für die Beantwortung geliefert. Dieser Abschnitt eignet sich als Einstieg in umfassendere inhaltliche Diskussionen und Auseinandersetzung mit dem Thema (und erhebt nicht den Anspruch, alle Fragen zu Konzept und Verwirklichung der Menschenrechte erschöpfend zu beantworten). Was sind Menschenrechte? (c) Welthaus; Senegal Menschenrechte sind Rechte, die jeder Mensch auf der Welt hat, einzig aufgrund der Tatsache, dass er oder sie ein Mensch ist. Wenn wir uns auf unsere Menschenrechte berufen und sie in Anspruch nehmen, erheben wir eine moralisch motivierte Forderung normalerweise an unsere eigenen Regierung-, dies oder jenes zu tun bzw. zu unterlassen, weil es unsere persönliche Würde schützt, bzw. verletzt. Niemand kein Mensch, keine Regierung kann uns jemals unsere Menschenrechte wegnehmen. Woher kommen die Menschenrechte? Überall auf der Welt engagieren sich Menschen für ihre Rechte, weil wir nicht nur körperliche, sondern auch moralische und geistig-seelische menschliche Wesen sind. Menschenrechte werden gebraucht, um eines jeden Menschen Menschlichkeit zu schützen und zu bewahren, um sicherzustellen, dass der/die Einzelne ein Leben in Würde und ein menschenwürdiges Leben kann. Am 10. Dezember 1948 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Nach diesem historischen Ereignis forderte die Generalversammlung all ihre Mitgliedsstaaten auf, den Text der Erklärung zu veröffentlichen. Warum sollte irgendwer sich daran halten? Im Prinzip deshalb, weil jeder/jede ein Mensch und daher ein moralische Wesen ist. Die meisten Menschen werden eine Handlung unterlassen, wenn man ihnen zeigt, dass sie damit die persönliche Würde eines anderen verletzen. Im Allgemeinen wollen Menschen andere Menschen nicht verletzen. Doch zusätzlich zu den moralischen Sanktionen des eigenen Gewissens oder des Gewissens von anderen gibt es heute in den meisten Ländern der Welt Gesetze, die die Regierungen verpflichten, die Grundrechte ihrer Bürger/innen zu achten, selbst wenn sie es nur widerwillig tun. Welthaus

11 Wer hat Menschenrechte? Absolut jede und jeder. Kriminelle, Staatsoberhäupter, Kinder, Frauen, Männer, Afrikaner/innen, Amerikaner/innen, Europäer/innen, Asiat/innen, Flüchtlinge, Arbeitslose, Arbeitende, Lehrer/innen, - Ausnahmslos alle! Die Stärke der Menschenrechte liegt gerade darin, dass alle Menschen im Hinblick auf ihre Menschenwürde gleich behandelt werden. Manche Menschenrechte gelten jedoch absolut, wie z.b. der Schutz vor Folter und erniedrigender Behandlung, das heißt, sie sind notstandsfest und dürfen unter keinen Umständen eingeschränkt werden. Wer kümmert sich um die Menschenrechte? Das müssen wir alle tun. Auf nationaler wie auf internationaler Ebene gibt es gesetzlich festgelegte Grenzen für das, was Regierungen mit ihren Bürger/innen tun und lassen dürfen. Aber wenn niemand darauf hinweist, wenn internationale Normen verletzt werden, können Regierungen ungestraft weitermachen. Als Einzelpersonen müssen wir nicht nur in unserem Alltag die Rechte anderer achten, sondern auch unsere Regierungen und andere kontrollieren. Wie kann ich meine Rechte verteidigen? Versuchen sie, darauf hinzuweisen, dass gegen sie verstoßen wurde; fordern sie ihre Rechte ein. Machen sie ihrem Gegenüber klar, dass sie wissen: Für diese Behandlung gibt es keine rechtliche Grundlage. Verweisen sie auf die relevanten Artikel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, der Europäischen Menschenrechtskonvention oder anderer internationaler Dokumente. Wenn es in ihrem Land entsprechende Gesetze gibt, verwesen sie sie auch auf diese. Reden sie darüber: Erzählen sie es der Presse, informieren sie alle NGOs die sich für Menschenrechte einsetzen, schreiben sie in ihre Parlamentsabgeordneten. Erbitten sie ihren Rat. Zur endgültigen Untersuchung des Falles und wenn alles andere gescheitert ist, können sie sich an die Gerichte wenden. Wie gehe ich an den Europäischen Gerichtshof? Die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten ( hält ein Verfahren für Individualbeschwerden und auch für Beschwerden eines Staats gegen einen anderen Staat bereit. Allerdings gibt es strenge Zulässigkeitskriterien, bevor ein Fall auch nur untersucht wird. Zum Beispiel müssen sie ihre Klage bereits vor den nationalen Gerichten ihres Landes (bis hin zum obersten Gericht) erhoben haben, bevor sie den Fall vor den Europäischen Gerichtshof bringen können. Es wird empfohlen, Rechtsberatung oder den Rat einschlägig tätiger NGOs einzuholen, um sicherzugehen, dass ihre Forderung eine reale Erfolgschance hat. Rechnen sie damit, dass es bis zu einem endgültigen Urteil ein langer und komplizierter Weg sein kann. Welthaus

12 Von wem kann ich meine Rechte einfordern? Fast alle in internationalen Dokumenten aufgeführten Menschenrechte sind Ansprüche gegen ihre Regierung oder Amtspersonen des Staates. D.h. Menschenrechte schützen ihre Interessen gegenüber dem Staat, daher müssen sie diese auch vom Staat bzw. von dessen Vertreter/innen einfordern. Ist irgendjemand verpflichtet, meine Rechte zu schützen? Ja. Ein Recht, für dessen Schutz niemand zuständig ist, ist wertlos. Jede/r Einzelne hat die moralische Pflicht, ihre persönliche Würde nicht zu verletzen. Ihre Regierung jedoch hat internationale Übereinkommen unterzeichnet und ist deshalb nicht nur ethisch-moralisch, sondern auch gesetzlich dazu verpflichtet. Ist die Einhaltung der Menschenrechte nur in nichtdemokratischen Ländern ein Problem? Bis heute gibt es kein Land auf der Welt mit einer vollkommen weißen Weste, was den Menschenrechtsschutz betrifft. In einigen Ländern werden die Menschenrechte vielleicht häufiger verletzt als in anderen oder es ist ein größerer Teil der Bevölkerung davon betroffen, aber jede einzelne Menschenrechtsverletzung ist ein problematischer Vorfall, der nicht hätte geschehen dürfen und verfolgt werden m7uss. Für Einzelne, deren Rechte in einer der etablierten Demokratien verletzt werden, wird es kaum ein Trost sein, dass ihr Len im Allgemeinen hinsichtlich der Menschenrechte `besser` dasteht als andere Länder der Welt! Haben wir Fortschritte gemacht bei der Reduktion von Menschenrechtsverletzungen? Ja, große Fortschritte - selbst wenn es manchmal so aussieht, als sei das nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Beispiele: Die Abschaffung der Sklaverei, das Frauenwahlrecht, Länder die die Todesstrafe abgeschafft haben, die Befreiung von Gewissensgefangenen auf internationalen Druck hin, den Zusammenbruch des Apartheidregimes in Südafrika, die Fälle die vor dem Europäischen Gerichtshof verhandelt wurden und die Gesetze, die infolgedessen geändert werden mussten. Die allmähliche Veränderung der internationalen Kultur zwingt heute selbst die autoritärsten Regime, die Menschenrechte einzuhalten, wenn sie auf internationaler Bühne akzeptiert werden wollen. Welthaus

DIE 30 UNGEKÜRZTEN ARTIKEL DER ALLGEMEINEN ERKLÄRUNG DER MENSCHENRECHTE.

DIE 30 UNGEKÜRZTEN ARTIKEL DER ALLGEMEINEN ERKLÄRUNG DER MENSCHENRECHTE. DIE 30 UNGEKÜRZTEN ARTIKEL DER ALLGEMEINEN ERKLÄRUNG DER MENSCHENRECHTE. Artikel 1 Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen

Mehr

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.

Mehr

Anhang Menschenrechte

Anhang Menschenrechte 1 Anhang Rundenmodell Weil s gerecht ist, fairändern wir die Welt! Anhang Menschenrechte Die internationalen Menschenrechte umfassen: 1. Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.

Mehr

Resolution 217 A (III) der Generalversammlung vom 10. Dezember 1948

Resolution 217 A (III) der Generalversammlung vom 10. Dezember 1948 Resolution 217 A (III) der Generalversammlung vom 10. Dezember 1948 PRÄAMBEL Da die Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen und unveräußerlichen Rechte aller Mitglieder der Gemeinschaft der

Mehr

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Resolution 217 A (III) der Generalversammlung vom 10. Dezember 1948 PRÄAMBEL Da die Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen und unveräußerlichen Rechte

Mehr

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Resolution 217 A (III) der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 10.

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Resolution 217 A (III) der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 10. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Resolution 217 A (III) der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1948 PRÄAMBEL Da die Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen

Mehr

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Resolution 217 A (III) der Generalversammlung vom 10. Dezember 1948 Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Präambel Da die Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen und unveräußerlichen Rechte

Mehr

Resolution 217 A (III) der UN-Generalversammlung vom 10. Dezember 1948 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte PRÄAMBEL

Resolution 217 A (III) der UN-Generalversammlung vom 10. Dezember 1948 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte PRÄAMBEL Resolution 217 A (III) der UN-Generalversammlung vom 10. Dezember 1948 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte PRÄAMBEL Da die Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen und unveräußerlichen Rechte

Mehr

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Resolution 217 A (III) vom 10.12.1948 Präambel Da die Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen und unveräußerlichen Rechte aller Mitglieder der Gemeinschaft

Mehr

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Resolution 217 A (III) vom 10.12.1948 Präambel Da die Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen und unveräußerlichen Rechte aller Mitglieder der Gemeinschaft

Mehr

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Alle Menschen verfügen von Geburt an über die gleichen, unveräusserlichen Rechte und Grundfreiheiten.

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Alle Menschen verfügen von Geburt an über die gleichen, unveräusserlichen Rechte und Grundfreiheiten. Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Alle Menschen verfügen von Geburt an über die gleichen, unveräusserlichen Rechte und Grundfreiheiten. Die Vereinten Nationen bekennen sich zur Gewährleistung und

Mehr

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Alle Menschen verfügen von Geburt an über die gleichen, unveräußerlichen Rechte und Grundfreiheiten. Die Vereinten Nationen bekennen sich zur Gewährleistung und

Mehr

Dieses Heft ist ein Konglomerat einer kleinen Auswahl von einer Fülle von Bildmaterial, welche ich zu den Menschenrechten im Internet gefunden habe.

Dieses Heft ist ein Konglomerat einer kleinen Auswahl von einer Fülle von Bildmaterial, welche ich zu den Menschenrechten im Internet gefunden habe. Die aktuelle Lage Dieses Heft ist ein Konglomerat einer kleinen Auswahl von einer Fülle von Bildmaterial, welche ich zu den Menschenrechten im Internet gefunden habe. Daniela de Maddalena 2015 Allgemeine

Mehr

Alle 30 Artikel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte

Alle 30 Artikel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte Alle 30 Artikel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte Resolution 217 A (III) vom 10.12.1948 Präambel Da die Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen und unveräußerlichen Rechte aller Mitglieder

Mehr

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Präambel UNO-Resolution 217 A (III) vom 10. Dezember 1948 Da die Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen und unveräusserlichen Rechte aller Mitglieder

Mehr

DIE 30 ARTIKEL DER MENSCHENRECHTSERKLÄRUNG

DIE 30 ARTIKEL DER MENSCHENRECHTSERKLÄRUNG ARTIKEL 1, GLEICHHEIT, BRÜDERLICHKEIT Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Brüderlichkeit begegnen.

Mehr

ALLGEMEINE ERKLÄRUNG DER

ALLGEMEINE ERKLÄRUNG DER ALLGEMEINE ERKLÄRUNG DER MENSCHENRECHTE DIE ALLGEMEINE ERKLÄRUNG DER MENSCHENRECHTE BESTEHT AUS 30 ARTIKELN, BESCHLOSSEN VON DEN VEREINTEN NATIONEN. (RESOLUTION 217 A (III) VOM 10.12.1948) ALLGEMEINE ERKLÄRUNG

Mehr

ALLGEMEINEN ERKLA RUNG DER MENSCHENRECHTE

ALLGEMEINEN ERKLA RUNG DER MENSCHENRECHTE ALLGEMEINEN ERKLA RUNG DER MENSCHENRECHTE UN-Resolution 217 A (III) vom 10.12.1948 Präambel Da die Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen und unveräußerlichen Rechte aller Mitglieder der Gemeinschaft

Mehr

ich bin frei. Artikel 1: 60 JAHre MeNSCHeNreCHte ich SCHütze Sie Sie SCHützeN MiCH www. w amnesty.yde/60jahre

ich bin frei. Artikel 1: 60 JAHre MeNSCHeNreCHte ich SCHütze Sie Sie SCHützeN MiCH www. w amnesty.yde/60jahre ICH bin frei. Artikel 1: Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Brüderlichkeit begegnen. ICH bin ANDERS.

Mehr

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Liebe Leserinnen und Leser, die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte niedergelegten Rechte sind Ihre Rechte. Sie stehen ausnahmslos jedem Menschen

Mehr

ALLGEMEINE ERKLÄRUNG DER MENSCHENRECHTE. Würde und Gerechtigkeit für uns alle

ALLGEMEINE ERKLÄRUNG DER MENSCHENRECHTE. Würde und Gerechtigkeit für uns alle ALLGEMEINE ERKLÄRUNG DER MENSCHENRECHTE Würde und Gerechtigkeit für uns alle ALLGEMEINE ERKLÄRUNG DER MENSCHENRECHTE 60. Jahrestag Sonderausgabe 1948-2008 3 Vorwort Am 10. Dezember 1948 wurde die Allgemeine

Mehr

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte UNO-Resolution 217 A (III) vom 10. Dezember 1948

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte UNO-Resolution 217 A (III) vom 10. Dezember 1948 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte UNO-Resolution 217 A (III) vom 10. Dezember 1948 Präambel Da die Anerkennung der allen Mitgliedern der menschlichen Familie innewohnenden Würde und ihrer gleichen

Mehr

Ein Puzzle voller Menschenrechte - Anmerkungen zum Ausdruck

Ein Puzzle voller Menschenrechte - Anmerkungen zum Ausdruck Aktionskalender Respekt zeigen! Ein Puzzle voller Menschenrechte - Anmerkungen zum Ausdruck Vorlage Umriss Mensch mit Puzzleteilen (1x) Möglichst auf A3 ausdrucken. Bei der Druckeinstellung Tatsächliche

Mehr

spiel scharade unterrichtsvorschlag spiel sozial /gemeinschaftskunde, ethik, religion spielverlauf (DaUer 45 minuten)

spiel scharade unterrichtsvorschlag spiel sozial /gemeinschaftskunde, ethik, religion spielverlauf (DaUer 45 minuten) Amnesty InternAtIonAl Briefmarathon 2016 Unterrichtsvorschlag / 1 spiel scharade unterrichtsvorschlag spiel sozial /gemeinschaftskunde, ethik, religion verfügbares material: allgemeine erklärung der menschenrechte

Mehr

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Resolution 217 A (III) der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1948 Es gibt kulturelle Unterschiede, aber keine zivilisatorischen. Wenn

Mehr

START. Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

START. Allgemeine Erklärung der Menschenrechte START Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Sie wurde am 10. Dezember 1948 durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. Die Erklärung umfasst ein Vorwort und 30 Artikel. Die bürgerlichen,

Mehr

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Präambel Da die Anerkennung der allen Mitgliedern der menschlichen Familie innewohnenden Würde und ihrer gleichen und unveräußerlichen Rechte die Grundlage der Freiheit,

Mehr

DIE ALLGEMEINE ERKLÄRUNG DER MENSCHENRECHTE

DIE ALLGEMEINE ERKLÄRUNG DER MENSCHENRECHTE DIE ALLGEMEINE ERKLÄRUNG DER MENSCHENRECHTE Resolution 217 A (III) der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1948 Es gibt kulturelle Unterschiede, aber keine zivilisatorischen. WENN

Mehr

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen e. V. United Nations Association of Germany Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Die 30 Artikel in der

Mehr

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Am 10. Dezember 1948 durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen genehmigt und verkündet

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Am 10. Dezember 1948 durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen genehmigt und verkündet Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Am 10. Dezember 1948 durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen genehmigt und verkündet VORWORT Liebe Leserinnen und Leser, am 10. Dezember 1948 genehmigte

Mehr

ARTIKEL 2 DISKRIMINIERUNGSVERBOT ARTIKEL 1 MENSCHENWÜRDE

ARTIKEL 2 DISKRIMINIERUNGSVERBOT ARTIKEL 1 MENSCHENWÜRDE ARTIKEL 1 MENSCHENWÜRDE Wenn Kinder geboren werden, gleich, wie verschieden sie sind, sollen sie gleiche Würde und gleiche Rechte haben. Sie sollen immer gerecht behandelt werden, damit sie lernen, wie

Mehr

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Praeambel Da die Anerkennung der allen Mitgliedern der menschlichen Familie innewohnende Würde und ihrer gleichen und unveräußerlichen Rechte die Grundlage der Freiheit,

Mehr

Aushandeln von Menschenrechten

Aushandeln von Menschenrechten Unterrichtsfach Schulstufe Thema Fachliche Vorkenntnisse Sprachliche Kompetenzen Politische Bildung/Geschichte 9. (1. Klasse HAS, 2. Klasse HAK) Die wichtigsten Menschenrechte Kann sowohl als Einstieg

Mehr

162 Der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte (UNO-Pakt II) zählt 162 Vertragsstaaten. 4

162 Der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte (UNO-Pakt II) zählt 162 Vertragsstaaten. 4 Menschenrechtstag 1610. Dezember Definition 1950 haben die Vereinten Nationen den 10. Dezember zum Tag der Menschenrechte erklärt (Resolution 423 (V)). Alle Völker der Erde sollten damit für die universellen

Mehr

Allgemeines zu den Menschenrechten

Allgemeines zu den Menschenrechten Unterrichtsfach Schulstufe Thema Fachliche Vorkenntnisse Sprachliche Kompetenzen Politische Bildung/Geschichte 9/10 (1. Klasse HAS, 2. Klasse HAK) Tetanalyse zum Thema Menschenrechte Sachteten wesentliche

Mehr

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Allgemeine Erklärung der Menschenrechte From Wikisource

Mehr

Menschenrechte Quelle:

Menschenrechte Quelle: Deutsch Übungszirkel: Menschenrechte Quelle: www.jugend-fuer-menschenrechte.de Setze für jeden Absatz die Wortzwischenräume richtig, löse den Schlangensatz auf oder schreibe unter Beachtung der Groß- und

Mehr

off ART. Platz der Menschenrechte, Wien Fritz Balthaus Juni 2017

off ART. Platz der Menschenrechte, Wien Fritz Balthaus Juni 2017 off ART. Platz der Menschenrechte, Wien Fritz Balthaus Juni 2017 1 FRITZ BALTHAUS Realisierungswettbewerb: Künstlerischen Gestaltung am Platz der Menschenrechte, Wien off ART. www.platz-der-menschenrechte.wien

Mehr

Was schützen Menschenrechte? Arbeitsblatt

Was schützen Menschenrechte? Arbeitsblatt 02 / Menschenrechte Lehrerinformation 1/11 Arbeitsauftrag Ziel Die Sch befassen sich mit der Grundidee der Menschenrechte und lernen deren grobe Unterteilung kennen. Sie befassen sich zudem mit dem Grunddokument

Mehr

Artikel 3 Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person

Artikel 3 Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person Artikel 3 Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person. C. Acworth / Handicap International Am 29. Juni 2003 ging Wahid, der in

Mehr

Resolution 217 A (III) der Generalversammlung vom 10. Dezember 1948. Allgemeine Erklärung der Menschenrechte PRÄAMBEL

Resolution 217 A (III) der Generalversammlung vom 10. Dezember 1948. Allgemeine Erklärung der Menschenrechte PRÄAMBEL Resolution 217 A (III) der Generalversammlung vom 10. Dezember 1948 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte PRÄAMBEL Da die Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen und unveräußerlichen Rechte

Mehr

Menschenrechte kennen keine Grenzen

Menschenrechte kennen keine Grenzen Menschenrechte kennen keine Grenzen Arbeitshilfe zum Tag des Flüchtlings am 30.09.2016 Liebe Schwestern und Brüder, Menschenrechte kennen keine Grenzen lautet das Motto des Flüchtlingstages am 30. September

Mehr

RESOLUTION DER GENERALVERSAMMLUNG

RESOLUTION DER GENERALVERSAMMLUNG RESOLUTION DER GENERALVERSAMMLUNG verabschiedet am 20. November 1963 1904 (XVIII). Erklärung der Vereinten Nationen über die Beseitigung aller Formen der Rassendiskriminierung Die Generalversammlung, in

Mehr

Menschenrechte 1948/1958 Die Entwicklung und Bedeutung der Menschenrechte in Österreich

Menschenrechte 1948/1958 Die Entwicklung und Bedeutung der Menschenrechte in Österreich Menschenrechte 1948/1958 Die Entwicklung und Bedeutung der Menschenrechte in Österreich Anläßlich des Gedenk- und Erinnerungsjahres Österreich 2018 bitten Univ.-Prof. DDr. Christoph Grabenwarter, Vizepräsident

Mehr

Resolution der Generalversammlung. 217 A (III). Allgemeine Erklärung der Menschenrechte PRÄAMBEL

Resolution der Generalversammlung. 217 A (III). Allgemeine Erklärung der Menschenrechte PRÄAMBEL Vereinte Nationen A/RES/217 A (III) Generalversammlung Verteilung: Allgemein 10. Dezember 1948 Dritte Tagung Resolution der Generalversammlung 217 A (III). Allgemeine Erklärung der Menschenrechte PRÄAMBEL

Mehr

Anhang: Die Menschenrechte

Anhang: Die Menschenrechte Am 10. Dezember 1948 hat die Generalversammlung der Vereinigten Nationen Die Allgemeine Deklaration der Menschenrechte verkündet. Da die Deklaration der Menschenrechte nur nummerierte Artikel aufweist,

Mehr

Europäische Menschenrechtskonvention

Europäische Menschenrechtskonvention Europäische Menschenrechtskonvention www.human-rights-convention.org Am 4. November 1950 unterzeichneten zwölf Staaten einen Meilenstein des Europarats, die Europäische Menschenrechtskonvention, die seit

Mehr

Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Kinderrechte: Entstehung, Inhalt, Notwendigkeit und Durchsetzung

Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Kinderrechte: Entstehung, Inhalt, Notwendigkeit und Durchsetzung Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form Auszug aus: Kinderrechte: Entstehung, Inhalt, Notwendigkeit und Durchsetzung Das komplette Material finden Sie hier: School-Scout.de SCHOOL-SCOUT

Mehr

Schutz der Menschenwürde

Schutz der Menschenwürde Schutz der Menschenwürde 30.11.2018 14.00 Uhr Stadtwerk Strubergasse 18 Foto: privat Workshop 6 Stefan Kieber, Robert Krammer Moderation: Birgit Bahtic Kunrath Foto: privat Tagung Zukunft: International

Mehr

Neuhofen Ludwigshafen am Rhein, 16. Februar 2018

Neuhofen Ludwigshafen am Rhein, 16. Februar 2018 1 Deutscher Bundestag Platz der Republik 1 11011 Berlin Telefon: 030 227 0 Fax 03022736979 Fax 03022736878 E-Mail: mail@bundestag.de Neuhofen Ludwigshafen am Rhein, 16. Februar 2018 Petition: Aussetzung

Mehr

Frei von Furcht in Deutschland leben - kein Platz für Rechtsextremismus

Frei von Furcht in Deutschland leben - kein Platz für Rechtsextremismus Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) Präambel Da die Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen und unveräußerlichen Rechte aller Mitglieder der Gemeinschaft der Menschen die Grundlage

Mehr

Bedürfnisse, Rechte, Verantwortung

Bedürfnisse, Rechte, Verantwortung MENSCHENE AKTIVITÄT 1 1/2 UNTERRICHTSEINHEIT Bedürfnisse, Rechte, Verantwortung ÜBERSICHT LERNZIELE Die SuS diskutieren Werte und Bedürfnisse, die für ein würdevolles Leben und für das Zusammenleben in

Mehr

Europäische Menschenrechtskonvention

Europäische Menschenrechtskonvention Europäische Menschenrechtskonvention Unsere Rechte, unsere Freiheiten T-Shirts mit den 15 wichtigsten Artikeln Unsere Rechte, Unsere Freiheit Artikel 2 Recht auf Leben Die Menschenrechte gelten für alle:

Mehr

Europäische Menschenrechtskonvention

Europäische Menschenrechtskonvention Europäische Menschenrechtskonvention Unsere Rechte, unsere Freiheiten T-Shirts mit den 15 wichtigsten Artikeln Unsere Rechte, Unsere Freiheit Die Menschenrechte gelten für alle: jeden Mann, jede Frau,

Mehr

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Allgemeine Erklärung der Menschenrechte 1 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Am 10. Dezember 1948 genehmigte und verkündete die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Allgemeine Erklärung der

Mehr

STUFE 2 PLAN FÜR EINE UNTERRICHTSEINHEIT MIT 12- BIS 14-JÄHRIGEN: RECHTE, PFLICHTEN UND FLÜCHTLINGE

STUFE 2 PLAN FÜR EINE UNTERRICHTSEINHEIT MIT 12- BIS 14-JÄHRIGEN: RECHTE, PFLICHTEN UND FLÜCHTLINGE STUFE 2 PLAN FÜR EINE UNTERRICHTSEINHEIT MIT 12- BIS 14-JÄHRIGEN: RECHTE, PFLICHTEN UND FLÜCHTLINGE ZIELE DER UNTERRICHTSEINHEIT Wissen Das Wesen der Menschenrechte und der damit einhergehenden Pflichten

Mehr

(1) Jeder Mensch hat ein angeborenes Recht auf Leben. Dieses Recht ist gesetzlich zu schützen.

(1) Jeder Mensch hat ein angeborenes Recht auf Leben. Dieses Recht ist gesetzlich zu schützen. Menschenrechtskatalog Artikel 6 (1) Jeder Mensch hat ein angeborenes Recht auf Leben. Dieses Recht ist gesetzlich zu schützen... Artikel 7 Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender

Mehr

Baustelle Demokratie

Baustelle Demokratie Baustelle Demokratie Ein Poster-Set zu Politik und Zusammenleben Grundgesetzartikel für den Grundgesetz-Sprint Artikel 1 [Menschenwürde, Menschenrechte, Rechtsverbindlichkeit] (1) Die Würde des Menschen

Mehr

wegen der Verletzung von Menschenrechten wegen der Diskriminierung von chronisch kranken, behinderten und schwerbehinderten Menschen

wegen der Verletzung von Menschenrechten wegen der Diskriminierung von chronisch kranken, behinderten und schwerbehinderten Menschen Andreas Klamm Schillerstr. 31 D 67141 Neuhofen Germany EINSCHREIBEN Büro des Menschenrechtskommissars Europarat F-67075 Strasbourg Cedex FRANCE / FRANKREICH Tel. 0 162 375 330 0 Tel. 0 6236 416 802 Schillerstr.

Mehr

ENTWURF DER CHARTA DER GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN UNION

ENTWURF DER CHARTA DER GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN UNION ENTWURF DER CHARTA DER GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN UNION fundamental.rights@consilium.eu.int Brüssel, den 4. Juni 2000 (04.06) (OR. FR) CHARTE 4333/00 CONVENT 36 VERMERK DES PRÄSIDIUMS Betrifft: Entwurf

Mehr

Ich habe Rechte, du hast Rechte, er/sie/es hat Rechte... Eine Einführung in die Rechte von Kindern

Ich habe Rechte, du hast Rechte, er/sie/es hat Rechte... Eine Einführung in die Rechte von Kindern Ich habe Rechte, du hast Rechte, er/sie/es hat Rechte... Eine Einführung in die Rechte von Kindern Jeder hat Rechte. Darüber hinaus haben Jungen und Mädchen unter 18 Jahren besondere Rechte. Eine Liste

Mehr

Völkerrechtliche Verträge: VölkerR

Völkerrechtliche Verträge: VölkerR Beck-Texte im dtv 5031 Völkerrechtliche Verträge: VölkerR Textausgabe Bearbeitet von Prof. Dr. Oliver Dörr 14. Auflage 2016. Buch. XXII, 860 S. Kartoniert ISBN 978 3 406 69194 2 Format (B x L): 12,4 x

Mehr

2. Europarat. Bereinigte Übersetzung, zwischen Deutschland, Liechtenstein, Österreich und der Schweiz abgestimmte Fassung. Fassung.

2. Europarat. Bereinigte Übersetzung, zwischen Deutschland, Liechtenstein, Österreich und der Schweiz abgestimmte Fassung. Fassung. 1051 2. Europarat a) Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten 219 Vom 4. November 1950, ETS/STE Nr. 005 (BGBl. II 1952 S. 685, 953), zuletzt geändert durch Protokoll Nr.

Mehr

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Religionen der Welt

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Religionen der Welt Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Religionen der Welt Da Menschen dazu angehalten werden zu bejahen, dass es mehr gibt im Leben als das Leben selbst, durch menschliche und göttliche Inspiration;

Mehr

Menschenrechtsbildung mit Jugendlichen Karteikarten für den Workshopeinsatz

Menschenrechtsbildung mit Jugendlichen Karteikarten für den Workshopeinsatz Menschen? Rechte? Unverzichtbar. Menschenrechtsbildung mit Jugendlichen Karteikarten für den Workshopeinsatz Menschen- und Kinderrechte (Schwerpunkt Jugendliche unter Freiheitsentzug): Gesamtbestand www.hausderdemokratie.de/unverzichtbar

Mehr

Menschenrechtliche Grundlagen fu r ein inklusives Bildungssystem

Menschenrechtliche Grundlagen fu r ein inklusives Bildungssystem Menschenrechtliche Grundlagen fu r ein inklusives Bildungssystem Warum eine Schule fu r alle eine menschenrechtliche Notwendigkeit ist Salzburg, 6. Juni 2013 Überblick Menschenrecht Bildung Grundprinzipien

Mehr

Verabschiedet am Die Generalversammlung,

Verabschiedet am Die Generalversammlung, Erklärung über das Recht und die Verpflichtung von Einzelpersonen, Gruppen und Organen der Gesellschaft, die allgemein anerkannten Menschenrechte und Grundfreiheiten zu fördern und zu schützen Verabschiedet

Mehr

Kinderrechte- Karten. c kija Salzburg Illustratorin: Brigitte Grabner-Hausmann

Kinderrechte- Karten. c kija Salzburg Illustratorin: Brigitte Grabner-Hausmann Kinderrechte- Karten c kija Salzburg Illustratorin: Brigitte Grabner-Hausmann Drachen-Joker Drachen-Joker Artikel 21 Adoptivkinder sollen sich wohlfühlen Bei einer Adoption muss darauf geachtet werden,

Mehr

Kinderrechte- Karten Drachen-Joker

Kinderrechte- Karten Drachen-Joker Kinderrechte- Karten Drachen-Joker Illustratorin: Brigitte Grabner-Hausmann 21 Bei einer Adoption muss darauf geachtet werden, was für das Kind am besten ist. Wenn das Kind alt genug ist, wird seine Meinung

Mehr

Zudem bin ich staatlich examinierter Gesundheits- & Krankenpfleger seit 1993 und zudem Rettungssanitäter.

Zudem bin ich staatlich examinierter Gesundheits- & Krankenpfleger seit 1993 und zudem Rettungssanitäter. Andreas Klamm Schillerstr. 31 D 67141 Neuhofen Germany Büro des Menschenrechtskommissars Thomas Hammarberg Europarat F-67075 Strasbourg Cedex FRANCE / FRANKREICH Tel. 0 162 375 330 0 Tel. 0 6236 416 802

Mehr

Übereinkommen über die Rechte des Kindes (KRK)

Übereinkommen über die Rechte des Kindes (KRK) Übereinkommen über die Rechte des Kindes (KRK) UN-GV Res 44/25 vom 20.11.1989, in Kraft getreten am 2.9.1990 Artikel 16 Schutz des Privatlebens des Kindes (1) Kein Kind darf willkürlichen oder rechtswidrigen

Mehr

Kinderrechte- Karten. c kija salzburg Illustratorin: Brigitte Grabner-Hausmann

Kinderrechte- Karten. c kija salzburg Illustratorin: Brigitte Grabner-Hausmann Kinderrechte- Karten Illustratorin: Brigitte Grabner-Hausmann 21 Bei Adoptionen soll darauf geachtet werden, was für das Kind am besten ist. Wenn das Kind alt genug ist, wird seine Meinung berücksichtigt.

Mehr

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Allgemein gesehen, sind die Menschenrechte grundlegende Rechte, die allen Menschen unabhängig von Herkunft, Rasse, Sprache, Staatsangehörigkeit, Religion und Geschlecht

Mehr

Menschenrechte - Menschenpflichten

Menschenrechte - Menschenpflichten P:\ALLE\Personal\PRSMTTLG\1997\PM-97164-Human rights-responsib\pm_97164d.doc Personalmitteilung Nr. 97164 98-03-18 >>990201 KS>080128-KS Menschenrechte - Menschenpflichten Sehr geehrte Firmenangehörige,

Mehr

Menschenrechtsbildung mit Jugendlichen Karteikarten für den Workshopeinsatz

Menschenrechtsbildung mit Jugendlichen Karteikarten für den Workshopeinsatz Menschen? Rechte? Unverzichtbar. Menschenrechtsbildung mit Jugendlichen Karteikarten für den Workshopeinsatz www.hausderdemokratie.de/unverzichtbar KR 1 Jeder junge Mensch hat das Recht nicht in Armut

Mehr

Menschenrechtsbildung mit Jugendlichen Karteikarten für den Workshopeinsatz

Menschenrechtsbildung mit Jugendlichen Karteikarten für den Workshopeinsatz Menschen? Rechte? Unverzichtbar. Menschenrechtsbildung mit Jugendlichen Karteikarten für den Workshopeinsatz www.hausderdemokratie.de/unverzichtbar EMRK 1 Jede Person hat das Recht auf Freiheit und Sicherheit.

Mehr

- klug - gerecht tapfer maßvoll // gehorsam fleißig gewissenhaft demütig // Glaube Hoffnung - Liebe

- klug - gerecht tapfer maßvoll // gehorsam fleißig gewissenhaft demütig // Glaube Hoffnung - Liebe - klug - gerecht tapfer maßvoll // gehorsam fleißig gewissenhaft demütig // Glaube Hoffnung - Liebe Personalmitteilung Nr. 97164 Menschenrechte - Menschenpflichten - qualitativ? innovativ? leistungsbereit?

Mehr

Menschenrechte im Islam

Menschenrechte im Islam : Auszüge aus islamischen und westlich-säkularen Menschenrechtserklärungen* Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der UN von 1948 81 Gleichberechtigung von Mann und Frau. (Präambel) Alle Menschen sind

Mehr

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte wurde am 10. Dezember 1948 von der Vollversammlung der Vereinten Nationen ohne Gegenstimmen angenommen (48 Pro-Stimmen, 8 Enthaltungen). Diese Allgemeine Erklärung

Mehr

Gesetzestext (Vorschlag für die Verankerung eines Artikels in der Bundesverfassung)

Gesetzestext (Vorschlag für die Verankerung eines Artikels in der Bundesverfassung) Gesetzestext (Vorschlag für die Verankerung eines Artikels in der Bundesverfassung) Recht auf Bildung Jeder Mensch hat das Recht auf Bildung. Bildung soll auf die volle Entfaltung der Persönlichkeit, der

Mehr

Menschenrechtsbildung mit Jugendlichen Karteikarten für den Workshopeinsatz

Menschenrechtsbildung mit Jugendlichen Karteikarten für den Workshopeinsatz Menschen? Rechte? Unverzichtbar. AEMR 1 Menschenrechtsbildung mit Jugendlichen Karteikarten für den Workshopeinsatz Artikel 1 Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. www.hausderdemokratie.de/unverzichtbar

Mehr

Menschenrechte- Seite1

Menschenrechte- Seite1 Menschenrechte- Seite1 00:00 Länge Text 00:07 23 Die Welt ist voller unterschiedlicher Kulturen, Länder und Menschen. Bei allen Unterschieden gibt es aber eine wichtige Gemeinsamkeit: Alle Menschen sind

Mehr

Das Basis-Dokument. 1 Demokratie und Rechtsstaat

Das Basis-Dokument. 1 Demokratie und Rechtsstaat Das Basis-Dokument Wien ist eine internationale Großstadt, die von unterschiedlichen Lebensstilen, Weltanschauungen und Auffassungen geprägt ist. Junge und Alte, Frauen und Männer, Menschen unterschiedlicher

Mehr

in der Erwägung, daß der Genuß von Rechten und Freiheiten auch die Übernahme von Pflichten mit sich bringt;

in der Erwägung, daß der Genuß von Rechten und Freiheiten auch die Übernahme von Pflichten mit sich bringt; Menschenrechtsschutz in Afrika Banjul Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker (27. Juni 1981) Präambel Die afrikanischen Mitgliedstaaten der Organisation für afrikanische Einheit (OAU), Vertragsstaaten

Mehr

ENTWURF DER CHARTA DER GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN UNION

ENTWURF DER CHARTA DER GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN UNION ENTWURF DER CHARTA DER GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN UNION fundamental.rights@consilium.eu.int Brüssel, den 15. März 200 (16.03) (OR. fr) CHARTE 4162/00 CONTRIB 46 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Betr.: Entwurf der

Mehr

- klug - gerecht tapfer maßvoll // gehorsam fleißig gewissenhaft demütig // Glaube Hoffnung - Liebe

- klug - gerecht tapfer maßvoll // gehorsam fleißig gewissenhaft demütig // Glaube Hoffnung - Liebe - klug - gerecht tapfer maßvoll // gehorsam fleißig gewissenhaft demütig // Glaube Hoffnung - Liebe SM 97164 Menschenrechte - Menschenpflichten ex Personalmitteilung Nr. 97164 - qualitativ? innovativ?

Mehr

Kinder haben Rechte haben Kinder Rechte? /// Rechte der Kinder Kinder im Recht

Kinder haben Rechte haben Kinder Rechte? /// Rechte der Kinder Kinder im Recht Kinder haben Rechte haben Kinder Rechte? /// Rechte der Kinder Kinder im Recht Kinderrechte allgemein Der Umgang mit Kindern hat mit pädagogischen Anerkennungsverhältnissen zu tun. Diese Verhältnisse orientieren

Mehr

RESOLUTION DER GENERALVERSAMMLUNG. verabschiedet am 29. November 1959

RESOLUTION DER GENERALVERSAMMLUNG. verabschiedet am 29. November 1959 RESOLUTION DER GENERALVERSAMMLUNG verabschiedet am 29. November 1959 1386 (XIV). Erklärung der Rechte des Kindes Präambel Da die Völker der Vereinten Nationen in der Charta ihren Glauben an die Grundrechte

Mehr

Das Gebäude der Kinderrechte

Das Gebäude der Kinderrechte Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention: Schutz (Protection) Diskriminierungsverbot (Artikel 2, Abs. 1) Die Vertragsstaaten achten die in diesem Übereinkommen festgelegten Rechte und gewährleisten sie jedem

Mehr

Was passiert mit den Kindern?

Was passiert mit den Kindern? Was passiert mit den Kindern? Kinderrechte in der Praxis Mag. a Elke Sarto Volksanwaltschaft Kinderrechte In der Praxis der Volksanwaltschaft 138 ABGB Kriterienkatalog zum Kindeswohl Punkt 2-Schutz der

Mehr

Menschenrechte Dokumente und Deklarationen

Menschenrechte Dokumente und Deklarationen Menschenrechte Dokumente und Deklarationen Bundeszentrale für politische Bildung 5 Inhalt Inhalt Karl Josef Partsch Der internationale Menschenrechtsschutz. Eine Einführung 11 I. Internationale Abkommen,

Mehr

Die UNO-Kinderrechtskonvention

Die UNO-Kinderrechtskonvention Die UNO-Kinderrechtskonvention von Kindern neu geschrieben mit Mario Lodi Artikel 1: Alle Menschen bis zum 18. Lebensjahr sind Kinder. Artikel 2: Die Staaten sollen in ihrem Land die Rechte aller Kinder

Mehr

Das Zeitalter der Aufklärung

Das Zeitalter der Aufklärung Das Zeitalter der Aufklärung Im Zeitalter der Aufklärung formulierten zahlreiche Philosophen Ideen, die den Menschen in einem Staat gewissen fundamentale Rechte zugestanden und dies nicht aufgrund ihrer

Mehr

Kinderrechte sind Menschenrechte!

Kinderrechte sind Menschenrechte! Kinderrechte sind Menschenrechte! Materialien zur Politischen Bildung von Kindern und Jugendlichen www.demokratiewebstatt.at Mehr Information auf: www.demokratiewebstatt.at Übung: Mein gutes Recht! Es

Mehr

Grundrechtliche Gewährleistungen bei Vernehmung und Befragung ROLAND HOHEISEL-GRULER

Grundrechtliche Gewährleistungen bei Vernehmung und Befragung ROLAND HOHEISEL-GRULER Grundrechtliche Gewährleistungen bei Vernehmung und Befragung Wo stehen wir? Gefahrenabwehr Strafverfolgung Befragung Vernehmung Handeln der Polizei Art. 1 (3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung,

Mehr

Das Taschenbuch der Kinderrechte

Das Taschenbuch der Kinderrechte Das Taschenbuch der Kinderrechte Was ist UNICEF? Jedes Kind hat ein Recht auf Schule, auf Pflege bei Krankheit und auf Schutz vor Gewalt. Alle Kinder sollen gleich behandelt werden, egal welche Hautfarbe

Mehr

PRESSEKONFERENZ zum Tag der Menschenrechte am 10. Dezember

PRESSEKONFERENZ zum Tag der Menschenrechte am 10. Dezember PRESSEKONFERENZ zum Tag der Menschenrechte am 1. Dezember EINSTELLUNG DER DEUTSCHEN ZU MENSCHENRECHTEN ERGEBNISSE EINER REPRÄSENTATIVEN BEFRAGUNG Ort: Hauptbahnhof Frankfurt, IC-Treff; Raum Berlin Zeit:

Mehr

Konvention über die Rechte des Kindes

Konvention über die Rechte des Kindes www.unicef.de Konvention über die Rechte des Kindes Konvention über die Rechte des Kindes 20. November 1989 Diese Fassung hat UNICEF Deutschland kinderfreundlich formuliert. Das Original findest Du unter:

Mehr

UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom )

UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom ) UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom 13.12.2006) Rechtliche Hintergrund: Die BRK ist ein völkerrechtlicher Vertrag (genauer 2 Verträge)

Mehr