Factsheet Menschenrechte
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- Ralf Salzmann
- vor 7 Jahren
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1 Inhalt Seite Allgemeine Erklärung der Menschenrechte 2-5 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (kinderfreundliche Fassung) 6-9 Einige Fragen und Anregungen zu den Menschenrechten (z.b. für Diskussionen) (c) Welthaus 2010; Nicaragua Welthaus
2 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Resolution 217 A (III) der Generalversammlung vom 10. Dezember 1948 bearbeitete Übersetzung des Deutschen Übersetzungsdienstes, Vereine Nationen, New York. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ist ein historisches Dokument aus dem Jahr PRÄAMBEL Da die Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen und unveräußerlichen Rechte aller Mitglieder der Gemeinschaft der Menschen die Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt bildet, da die Nichtanerkennung und Verachtung der Menschenrechte zu Akten der Barbarei geführt haben, die das Gewissen der Menschheit mit Empörung erfüllen, und da verkündet worden ist, dass einer Welt, in der die Menschen Rede- und Glaubensfreiheit und Freiheit von Furcht und Not genießen, das höchste Streben des Menschen gilt, da es notwendig ist, die Menschenrechte durch die Herrschaft des Rechtes zu schützen, damit der Mensch nicht gezwungen wird, als letztes Mittel zum Auf-stand gegen Tyrannei und Unterdrückung zu greifen, da es notwendig ist, die Entwicklung freundschaftlicher Beziehungen zwischen den Nationen zu fördern, da die Völker der Vereinten Nationen in der Charta ihren Glauben an die grundlegenden Menschenrechte, an die Würde und den Wert der menschlichen Person und an die Gleichberechtigung von Mann und Frau erneut bekräftigt und beschlossen haben, den sozialen Fortschritt und bessere Lebensbedingungen in größerer Freiheit zu fördern, da die Mitgliedstaaten sich verpflichtet haben, in Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen auf die allgemeine Achtung und Einhaltung der Menschenrechte und Grundfreiheiten hinzuwirken, da ein gemeinsames Verständnis dieser Rechte und Freiheiten von größter Wichtigkeit für die volle Erfüllung dieser Verpflichtung ist, verkündet die Generalversammlung diese Allgemeine Erklärung der Menschenrechte als das von allen Völkern und Nationen zu erreichende gemeinsame Ideal, damit jede/r einzelne und alle Organe der Gesellschaft sich diese Erklärung stets gegenwärtig halten und sich bemühen, durch Unterricht und Erziehung die Achtung vor diesen Rechten und Freiheiten zu fördern und durch fortschreitende nationale und internationale Maßnahmen ihre allgemeine und tatsächliche Anerkennung und Einhaltung durch die Bevölkerung der Mitgliedstaaten selbst wie auch durch die Bevölkerung der ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Gebiete zu gewährleisten. Artikel 1 Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen. Artikel 2 Jeder hat Anspruch auf alle in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten, ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand. Des weiteren darf kein Unterschied gemacht werden auf Grund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebietes, dem eine Person angehört, gleichgültig ob dieses unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder sonst in seiner Souveränität eingeschränkt ist. Welthaus
3 Artikel 3 Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person. Artikel 4 Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden; Sklaverei und Sklavenhandel in allen ihren Formen sind verboten. Artikel 5 Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden. Artikel 6 Jeder Mensch hat das Recht, überall als rechtsfähig anerkannt zu werden. Artikel 7 Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung, die gegen diese Erklärung verstößt, und gegen jede Aufhetzung zu einer derartigen Diskriminierung. Artikel 8 Jeder Mensch hat Anspruch auf einen wirksamen Rechtsbehelf bei den zuständigen innerstaatlichen Gerichten gegen Handlungen, durch die seine ihm nach der Verfassung oder nach dem Gesetz zustehenden Grundrechte verletzt werden. Artikel 9 Niemand darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder des Landes verwiesen werden. Artikel 10 Jeder Mensch hat bei der Feststellung seiner Rechte und Pflichten sowie bei einer gegen ihn erhobenen strafrechtlichen Beschuldigung in voller Gleichheit Anspruch auf ein gerechtes und öffentliches Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht. Artikel 11 (1) Jeder Mensch, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, hat das Recht, als unschuldig zu gelten, solange seine Schuld nicht in einem öffentlichen Verfahren, in dem er alle für seine Verteidigung not-wendigen Garantien gehabt hat, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist. (2) Niemand darf wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt werden, die zur Zeit ihrer Begehung nach inner-staatlichem oder internationalem Recht nicht strafbar war. Ebenso darf keine schwerere Strafe als die zum Zeitpunkt der Begehung der strafbaren Handlung angedrohte Strafe verhängt werden. Artikel 12 Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden. Jeder Mensch hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen. Artikel 13 (1) Jeder Mensch hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen. (2) Jeder Mensch hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen und in sein Land zurückzukehren. Artikel 14 (1) Jeder Mensch hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen. (2) Dieses Recht kann nicht in Anspruch genommen werden im Falle einer Strafverfolgung, die tatsächlich auf Grund von Verbrechen nichtpolitischer Art oder auf Grund von Handlungen erfolgt, die gegen die Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen verstoßen. Welthaus
4 Artikel 15 (1) Jeder Mensch hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit. (2) Niemandem darf seine Staatsangehörigkeit willkürlich entzogen noch das Recht versagt werden, seine Staatsangehörigkeit zu wechseln. Artikel 16 (1) Heiratsfähige Männer und Frauen haben ohne jede Beschränkung auf Grund der Rasse, der Staatsangehörigkeit oder der Religion das Recht, zu heiraten und eine Familie zu gründen. Sie haben bei der Eheschließung, während der Ehe und bei deren Auflösung gleiche Rechte. (2) Eine Ehe darf nur bei freier und uneingeschränkter Willenseinigung der künftigen Ehegatten geschlossen werden. (3) Die Familie ist die natürliche Grundeinheit der Gesellschaft und hat Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat. Artikel 17 (1) Jeder Mensch hat das Recht, sowohl allein als auch in Gemeinschaft mit anderen Eigentum innezuhaben. (2) Niemand darf willkürlich seines Eigentums beraubt werden. Artikel 18 Jeder Mensch hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder seine Weltanschauung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder seine Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen. Artikel 19 Jeder Mensch hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten. Artikel 20 (1) Alle Menschen haben das Recht, sich friedlich zu versammeln und zu Vereinigungen zusammenzuschließen. (2) Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören. Artikel 21 (1) Jeder Mensch hat das Recht, an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten seines Landes unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter/innen mitzuwirken. (2) Jeder Mensch hat das Recht auf gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern in seinem Lande. (3) Der Wille des Volkes bildet die Grundlage für die Autorität der öffentlichen Gewalt; dieser Wille muss durch regelmäßige, unverfälschte, allgemeine und gleiche Wahlen mit geheimer Stimmabgabe oder einem gleichwertigen freien Wahl-verfahren zum Ausdruck kommen. Artikel 22 Jeder Mensch hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf soziale Sicherheit und Anspruch darauf, durch innerstaatliche Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit sowie unter Berücksichtigung der Organisation und der Mittel jedes Staates in den Genuss der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen, die für seine Würde und die freie Entwicklung seiner Persönlichkeit unentbehrlich sind. Artikel 23 (1) Jeder Mensch hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit. (2) Jeder Mensch, ohne Unterschied, hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit. (3) Jeder Mensch, der arbeitet, hat das Recht auf gerechte und befriedigende Entlohnung, die ihm und seiner Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert, gegebenenfalls ergänzt durch andere soziale Schutzmaßnahmen. Welthaus
5 (4) Jeder Mensch hat das Recht, zum Schutze seiner Interessen Gewerkschaften zu bilden und solchen beizutreten. Artikel 24 Jeder Mensch hat das Recht auf Erholung und Freizeit und insbesondere auf eine vernünftige Begrenzung der Arbeitszeit und regelmäßigen bezahlten Urlaub. Artikel 25 (1) Jeder Mensch hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen, sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände. (2) Mutter und Kind haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie außereheliche, genießen den gleichen sozialen Schutz. Artikel 26 (1) Jeder Mensch hat das Recht auf Bildung. Die Bildung ist unentgeltlich, zum mindesten der Grundschulunterricht und die grundlegende Bildung. Der Grundschulunterricht ist obligatorisch. Fach- und Berufsschulunterricht müssen allgemein verfügbar gemacht werden, und der Hochschulunterricht muss allen gleichermaßen entsprechend ihren Fähigkeiten offenstehen. (2) Die Bildung muss auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und auf die Stärkung der Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten gerichtet sein. Sie muss zu Verständnis, Toleranz und Freundschaft zwischen allen Nationen und allen religiösen Gruppen beitragen und der Tätigkeit der Vereinten Nationen für die Wahrung des Friedens förderlich sein. (3) Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteilwerden soll. Artikel 27 (1) Jeder Mensch hat das Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen, sich an den Künsten zu erfreuen und am wissenschaftlichen Fortschritt und dessen Errungenschaften teilzuhaben. (2) Jeder Mensch hat das Recht auf Schutz der geistigen und materiellen Interessen, die ihm als Urheber von Werken der Wissenschaft, Literatur oder Kunst erwachsen. Artikel 28 Jeder Mensch hat Anspruch auf eine soziale und internationale Ordnung, in der die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten voll verwirklicht werden können. Artikel 29 (1) Jeder Mensch hat Pflichten gegenüber der Gemeinschaft, in der allein die freie und volle Entwicklung seiner Persönlichkeit möglich ist. (2) Jeder Mensch ist bei der Ausübung seiner Rechte und Freiheiten nur den Beschränkungen unterworfen, die das Gesetz ausschließlich zu dem Zweck vorsieht, die Anerkennung und Achtung der Rechte und Freiheiten anderer zu sichern und den gerechten Anforderungen der Moral, der öffentlichen Ordnung und des allgemeinen Wohles in einer demokratischen Gesellschaft zu genügen. (3) Diese Rechte und Freiheiten dürfen in keinem Fall im Widerspruch zu den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen ausgeübt werden. Artikel 30 Keine Bestimmung dieser Erklärung darf dahin ausgelegt werden, dass sie für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person irgendein Recht begründet, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung vorzunehmen, welche die Beseitigung der in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten zum Ziel hat. In dieser Bearbeitung wurde die Wortwahl geschlechtsneutral gestaltet, der Begriff Rasse herausgestrichen und auf die neue deutsche Rechtschreibung geachtet. Welthaus
6 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Kinderfreundliche Fassung (Quelle: Compasito Handbuch zur Menschenrechtsbildung mit Kindern 2009, S ) Artikel 1, Menschenwürde und das Recht auf Gleichheit: Du bist als freier Mensch geboren und hast die gleiche Würde und die gleichen Rechte wie alle anderen Menschen. Du kannst selbstständig denken und weißt, was richtig und was falsch ist. Du sollst anderen in Freundschaft begegnen. (c) Welthaus 2010; Kinder in Nicaragua Artikel 2, das Recht, nicht diskriminiert zu werden: All diese Menschenrechte stehen dir zu, egal welcher Herkunft du bist, egal welche Hautfarbe, welches Geschlecht, welche Religion du hast, wer deine Familie ist, ob deine Eltern verheiratet sind oder nicht, egal welche Sprache du sprichst und welche Meinung du vertrittst, egal wie angesehen und wie reich oder arm du bist, wo du geboren wurdest und welche Staatsangehörigkeit du hast. Es gibt noch viele weitere Unterschiede zwischen Menschen, doch allen stehen die gleichen Menschenrechte zu. Artikel 3, das Recht auf Leben, Freiheit und menschliche Sicherheit: Du hast das Recht zu leben, frei zu sein und dich sicher zu fühlen. Artikel 4, Freiheit von Sklaverei: Niemand hat das Recht, dich zum Sklaven oder zur Sklavin zu machen, und du hast nicht das Recht, jemand anderen zu deinem Sklaven / deiner Sklavin machen. Artikel 5, das Recht, nicht gefoltert oder gedemütigt zu werden: Niemand hat das Recht, dich zu foltern, zu verletzen oder zu erniedrigen. Artikel 6, das Recht, als rechtsfähige Person anerkannt zu werden: Du hast das Recht, überall als eigenständige Person vor dem Gesetz anerkannt zu werden. Artikel 7, das Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz: Du hast das Recht, ohne jede Diskriminierung durch das Gesetz geschützt und gleich behandelt zu werden. Artikel 8, das Recht auf Rechtsbeistand durch fähige Richter: Wenn deine gesetzlichen Rechte verletzt werden, hast du das Recht, dich an ordentliche, ausgebildete Richter oder Richterinnen zu wenden, um deinen Rechten Geltung zu verschaffen. Artikel 9, das Recht, nicht grundlos verhaftet und ausgewiesen zu werden: Niemand hat das Recht, dich ohne triftigen Grund zu verhaften, ins Gefängnis zu stecken oder dich aus dem Land zu weisen. Artikel 10, das Recht auf eine ordentliche, öffentliche Gerichtsverhandlung: Wenn du eines Verbrechens beschuldigt wirst, hast du das Recht auf eine ordnungsgemäße und öffentliche Gerichtsverhandlung. Welthaus
7 Artikel 11, das Recht, bis zum Beweis der Schuld als unschuldig zu gelten: (1) Du hast das Recht, als unschuldig betrachtet zu werden, bis in einem ordentlichen Gerichtsverfahren bewiesen wird, dass du schuldig bist. (2) Du darfst nicht für etwas bestraft werden, was zu dem Zeitpunkt, als du es getan hast, nicht als Verbrechen angesehen wurde. Artikel 12, das Recht auf Achtung deiner Privatsphäre, deiner Familie, deiner Wohnung und deiner Post: Niemand hat das Recht, deinem guten Namen zu schaden, ohne deine Erlaubnis deine Wohnung zu betreten, deine Post zu öffnen oder dich und deine Familie ohne triftigen Grund zu bedrängen. Familie zu gründen. Dieses Recht darf nicht aufgrund deiner Herkunft, deiner Staatsangehörigkeit oder deiner Religion eingeschränkt werden. In der Ehe und bei der Trennung haben beide Partner dieselben Rechte. (2) Niemand darf dich zwingen zu heiraten. (3) Die Familie ist die Grundeinheit der Gesellschaft und hat Anspruch auf Schutz durch die Regierung. Artikel 17, das Recht, Eigentum zu besitzen: (1) Du hast das Recht, Dinge zu besitzen. (2) Niemand hat das Recht, dir diese Sachen ohne triftigen Grund wegzunehmen. Artikel 13, das Recht auf Bewegungsfreiheit: (1) Du hast das Recht, dich innerhalb deines Landes nach deinem Willen frei zu bewegen. (2) Du hast das Recht, dein Land zu verlassen, um in ein anderes Land zu reisen, und wieder in dein Land zurückzukehren, wenn du das willst. Artikel 14, das Recht, in einem anderen Land Schutz und Asyl zu suchen: (1) Wenn dir jemand droht, dich zu verletzen, dann hast du das Recht, in ein anderes Land zu gehen und dort als Flüchtling Schutz zu suchen. (2) Dieses Recht verlierst du, wenn du ein schweres Verbrechen begangen hast. Artikel 15, das Recht auf eine Staatsangehörigkeit und die Freiheit, sie zu wechseln: (1) Du hast das Recht, einem Land anzugehören, und das Recht auf eine Staatsangehörigkeit. (2) Niemand darf dir ohne triftigen Grund deine Staatsangehörigkeit entziehen. Du hast das Recht, deine Staatsangehörigkeit zu wechseln, wenn du das willst. Artikel 16, das Recht, zu heiraten und eine Familie zu gründen: (1) Wenn du nach dem Gesetz alt genug bist, hast du das Recht, zu heiraten und eine (c) Welthaus; Kinder aus Tansania Artikel 18, das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit: Du hast das Recht zu denken, was du willst, und deine Religion frei zu wählen. Du hast die Freiheit, deine Religion auszuüben und deinen Überzeugungen gemäß zu leben, und das Recht, beides zu ändern. Artikel 19, das Recht auf Meinungs- und Informationsfreiheit: Du hast das Recht, eine eigene Meinung zu haben und sie zu äußern. Du hast das Recht, deine Meinungen in jeder Weise mit anderen Menschen auszutauschen, auch mit Menschen aus anderen Ländern. Welthaus
8 Artikel 20, das Recht, sich friedlich zu versammeln und zusammenzuschließen: (1) Du hast das Recht, dich friedlich mit anderen Menschen zu versammeln. (2) Niemand darf dich zwingen, einer Gruppe anzugehören. Artikel 21: das Recht, zu wählen und sich an der Regierung zu beteiligen: (1) Du hast das Recht, dich an der Regierung deines Landes zu beteiligen, entweder indem du ein Amt übernimmst oder indem du eine Person wählst, die dich vertritt. (2) Du hast das Recht, in öffentlichen Ämtern zu arbeiten, ebenso wie alle anderen Menschen. (3) Regierungen sollen regelmäßig in ordentlicher, freier und geheimer Wahl gewählt werden. Artikel 22, das Recht auf soziale Sicherheit: Du hast Anspruch darauf, dass die Gesellschaft, in der du lebst, dir soziale Sicherheit bietet und die Rechte gewährt, die für deine Würde und Entwicklung notwendig sind. Artikel 23, das Recht, wünschenswerte Arbeit zu haben und Gewerkschaften beizutreten: (1) Du hast das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl und gute Arbeitsbedingungen. (2) Wer die gleiche Arbeit leistet, hat Anspruch auf gleiche Bezahlung. (3) Du hast das Recht auf einen Verdienst, von dem du leben und deine Familie unterstützen kannst. (4) Alle arbeitenden Menschen haben das Recht, sich in Gewerkschaften zusammenzuschließen und ihre Interessen zu verteidigen. Artikel 24, das Recht auf Ruhe und Freizeit: Du hast das Recht auf Ruhepausen und Freizeit. Dein Arbeitstag darf nicht zu lang sein und du hast Anspruch auf regelmäßigen bezahlten Urlaub. Artikel 25, das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard: (1) Du hast ein Recht auf die Dinge, die du und deine Familie für ein gesundes und angenehmes Leben brauchen, einschließlich Essen, Kleidung, Wohnung, medizinische Betreuung und andere Sozialleistungen. Du hast das Recht auf Hilfe, wenn du arbeitslos oder arbeitsunfähig wirst. (2) Alle Mütter und Kinder haben Anspruch auf besondere Betreuung und Hilfe. Artikel 26, das Recht auf Bildung: (1) Du hast ein Recht auf Bildung. Der Besuch der Grundschule soll verpflichtend und kostenlos sein. Du hast das Recht, einen Beruf zu erlernen oder deinen Bildungsweg fortzusetzen, soweit dir das nach deinen Fähigkeiten möglich ist. (2) In der Schule hast du Anspruch darauf, alle deine Begabungen zu entwickeln und Respekt gegenüber anderen zu lernen, egal welcher Herkunft sie sind, welche Religion oder Staatsangehörigkeit sie haben. (3) Deine Eltern haben das Recht, über die Art der Bildung, die du erhalten sollst, mitzuentscheiden. Artikel 27, das Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft teilzunehmen: (1) Du hast das Recht, an den Traditionen und dem Wissen der Gemeinschaft teilzuhaben, dich an den Künsten zu erfreuen und Nutzen aus wissenschaftlichen Fortschritten zu ziehen. (2) Wenn du Künstler / in oder Wissenschaftler / in bist, hast du Anspruch auf Schutz deiner Arbeit und das Recht, aus ihr Nutzen zu ziehen. Artikel 28, das Recht auf eine soziale Ordnung: Du hast das Recht auf eine Welt, in der du und alle Menschen diese Rechte und Freiheiten genießen können. Welthaus
9 Artikel 29, Verpflichtungen gegenüber der Gemeinschaft: (1) Deine Persönlichkeit kann sich nur innerhalb einer Gemeinschaft voll entwickeln und du hast dieser Gemeinschaft gegenüber Verantwortung. (2) Das Gesetz muss die Menschenrechte garantieren. Es muss jedem die Möglichkeit verschaffen, andere zu achten und selbst geachtet zu werden. (3) Diese Rechte und Freiheiten müssen mit dem Zweck und den Grundsätzen der Vereinten Nationen übereinstimmen. Artikel 30, das Recht, vor Eingriffen in diese Menschenrechte geschützt zu werden: Kein Mensch, keine Gruppe und keine Regierung irgendwo auf der Welt hat das Recht, diese Rechte abzuschaffen. Diese kinderfreundliche Version wurde vom Europarat entwickelt und für die deutschsprachige Ausgabe von COMPASITO-Handbuch zur Menschenrechtsbildung mit Kindern von Marion Schweizer für das Institut für Menschenrechte übersetzt und bearbeitet. Welthaus
10 Einige Fragen und Anregungen zu den Menschenrechten (Quelle: Modifiziert übernommen aus: Kompass Menschenrechtsbildung. Online unter Häufig gestellt Fragen über Menschenrechte werden im Folgenden aufgelistet und Anregungen und Ansätze für die Beantwortung geliefert. Dieser Abschnitt eignet sich als Einstieg in umfassendere inhaltliche Diskussionen und Auseinandersetzung mit dem Thema (und erhebt nicht den Anspruch, alle Fragen zu Konzept und Verwirklichung der Menschenrechte erschöpfend zu beantworten). Was sind Menschenrechte? (c) Welthaus; Senegal Menschenrechte sind Rechte, die jeder Mensch auf der Welt hat, einzig aufgrund der Tatsache, dass er oder sie ein Mensch ist. Wenn wir uns auf unsere Menschenrechte berufen und sie in Anspruch nehmen, erheben wir eine moralisch motivierte Forderung normalerweise an unsere eigenen Regierung-, dies oder jenes zu tun bzw. zu unterlassen, weil es unsere persönliche Würde schützt, bzw. verletzt. Niemand kein Mensch, keine Regierung kann uns jemals unsere Menschenrechte wegnehmen. Woher kommen die Menschenrechte? Überall auf der Welt engagieren sich Menschen für ihre Rechte, weil wir nicht nur körperliche, sondern auch moralische und geistig-seelische menschliche Wesen sind. Menschenrechte werden gebraucht, um eines jeden Menschen Menschlichkeit zu schützen und zu bewahren, um sicherzustellen, dass der/die Einzelne ein Leben in Würde und ein menschenwürdiges Leben kann. Am 10. Dezember 1948 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Nach diesem historischen Ereignis forderte die Generalversammlung all ihre Mitgliedsstaaten auf, den Text der Erklärung zu veröffentlichen. Warum sollte irgendwer sich daran halten? Im Prinzip deshalb, weil jeder/jede ein Mensch und daher ein moralische Wesen ist. Die meisten Menschen werden eine Handlung unterlassen, wenn man ihnen zeigt, dass sie damit die persönliche Würde eines anderen verletzen. Im Allgemeinen wollen Menschen andere Menschen nicht verletzen. Doch zusätzlich zu den moralischen Sanktionen des eigenen Gewissens oder des Gewissens von anderen gibt es heute in den meisten Ländern der Welt Gesetze, die die Regierungen verpflichten, die Grundrechte ihrer Bürger/innen zu achten, selbst wenn sie es nur widerwillig tun. Welthaus
11 Wer hat Menschenrechte? Absolut jede und jeder. Kriminelle, Staatsoberhäupter, Kinder, Frauen, Männer, Afrikaner/innen, Amerikaner/innen, Europäer/innen, Asiat/innen, Flüchtlinge, Arbeitslose, Arbeitende, Lehrer/innen, - Ausnahmslos alle! Die Stärke der Menschenrechte liegt gerade darin, dass alle Menschen im Hinblick auf ihre Menschenwürde gleich behandelt werden. Manche Menschenrechte gelten jedoch absolut, wie z.b. der Schutz vor Folter und erniedrigender Behandlung, das heißt, sie sind notstandsfest und dürfen unter keinen Umständen eingeschränkt werden. Wer kümmert sich um die Menschenrechte? Das müssen wir alle tun. Auf nationaler wie auf internationaler Ebene gibt es gesetzlich festgelegte Grenzen für das, was Regierungen mit ihren Bürger/innen tun und lassen dürfen. Aber wenn niemand darauf hinweist, wenn internationale Normen verletzt werden, können Regierungen ungestraft weitermachen. Als Einzelpersonen müssen wir nicht nur in unserem Alltag die Rechte anderer achten, sondern auch unsere Regierungen und andere kontrollieren. Wie kann ich meine Rechte verteidigen? Versuchen sie, darauf hinzuweisen, dass gegen sie verstoßen wurde; fordern sie ihre Rechte ein. Machen sie ihrem Gegenüber klar, dass sie wissen: Für diese Behandlung gibt es keine rechtliche Grundlage. Verweisen sie auf die relevanten Artikel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, der Europäischen Menschenrechtskonvention oder anderer internationaler Dokumente. Wenn es in ihrem Land entsprechende Gesetze gibt, verwesen sie sie auch auf diese. Reden sie darüber: Erzählen sie es der Presse, informieren sie alle NGOs die sich für Menschenrechte einsetzen, schreiben sie in ihre Parlamentsabgeordneten. Erbitten sie ihren Rat. Zur endgültigen Untersuchung des Falles und wenn alles andere gescheitert ist, können sie sich an die Gerichte wenden. Wie gehe ich an den Europäischen Gerichtshof? Die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten ( hält ein Verfahren für Individualbeschwerden und auch für Beschwerden eines Staats gegen einen anderen Staat bereit. Allerdings gibt es strenge Zulässigkeitskriterien, bevor ein Fall auch nur untersucht wird. Zum Beispiel müssen sie ihre Klage bereits vor den nationalen Gerichten ihres Landes (bis hin zum obersten Gericht) erhoben haben, bevor sie den Fall vor den Europäischen Gerichtshof bringen können. Es wird empfohlen, Rechtsberatung oder den Rat einschlägig tätiger NGOs einzuholen, um sicherzugehen, dass ihre Forderung eine reale Erfolgschance hat. Rechnen sie damit, dass es bis zu einem endgültigen Urteil ein langer und komplizierter Weg sein kann. Welthaus
12 Von wem kann ich meine Rechte einfordern? Fast alle in internationalen Dokumenten aufgeführten Menschenrechte sind Ansprüche gegen ihre Regierung oder Amtspersonen des Staates. D.h. Menschenrechte schützen ihre Interessen gegenüber dem Staat, daher müssen sie diese auch vom Staat bzw. von dessen Vertreter/innen einfordern. Ist irgendjemand verpflichtet, meine Rechte zu schützen? Ja. Ein Recht, für dessen Schutz niemand zuständig ist, ist wertlos. Jede/r Einzelne hat die moralische Pflicht, ihre persönliche Würde nicht zu verletzen. Ihre Regierung jedoch hat internationale Übereinkommen unterzeichnet und ist deshalb nicht nur ethisch-moralisch, sondern auch gesetzlich dazu verpflichtet. Ist die Einhaltung der Menschenrechte nur in nichtdemokratischen Ländern ein Problem? Bis heute gibt es kein Land auf der Welt mit einer vollkommen weißen Weste, was den Menschenrechtsschutz betrifft. In einigen Ländern werden die Menschenrechte vielleicht häufiger verletzt als in anderen oder es ist ein größerer Teil der Bevölkerung davon betroffen, aber jede einzelne Menschenrechtsverletzung ist ein problematischer Vorfall, der nicht hätte geschehen dürfen und verfolgt werden m7uss. Für Einzelne, deren Rechte in einer der etablierten Demokratien verletzt werden, wird es kaum ein Trost sein, dass ihr Len im Allgemeinen hinsichtlich der Menschenrechte `besser` dasteht als andere Länder der Welt! Haben wir Fortschritte gemacht bei der Reduktion von Menschenrechtsverletzungen? Ja, große Fortschritte - selbst wenn es manchmal so aussieht, als sei das nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Beispiele: Die Abschaffung der Sklaverei, das Frauenwahlrecht, Länder die die Todesstrafe abgeschafft haben, die Befreiung von Gewissensgefangenen auf internationalen Druck hin, den Zusammenbruch des Apartheidregimes in Südafrika, die Fälle die vor dem Europäischen Gerichtshof verhandelt wurden und die Gesetze, die infolgedessen geändert werden mussten. Die allmähliche Veränderung der internationalen Kultur zwingt heute selbst die autoritärsten Regime, die Menschenrechte einzuhalten, wenn sie auf internationaler Bühne akzeptiert werden wollen. Welthaus
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