Arbeitsgruppe Kommunalinvestitionsprogramm
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- Agnes Jaeger
- vor 7 Jahren
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1 Hessisches Ministerium der Finanzen Arbeitsgruppe Kommunalinvestitionsprogramm 4. Sitzung am 16. Oktober 2015 Patrik Kraulich Referatsleiter IV 3
2 Agenda 1. Begrüßung 2. Abnahme des Protokolls der 3. Sitzung vom 15. September Neuste Entwicklungen zum KIP 4. Förderrichtlinie zum KIP 5. Grundzüge des Antragsverfahrens 6. Fragen der Kommunalen Spitzenverbände 7. Verschiedenes 2
3 Agenda 1. Begrüßung 2. Abnahme des Protokolls der 3. Sitzung vom 15. September Neuste Entwicklungen zum KIP 4. Förderrichtlinie zum KIP 5. Grundzüge des Antragsverfahrens 6. Fragen der Kommunalen Spitzenverbände 7. Verschiedenes 3
4 2. Protokoll Abnahme des Protokolls der 3. Sitzung vom 15. September 2015 Änderungs- oder Ergänzungswünsche wurden an das HMdF nicht herangetragen. 4
5 Agenda 1. Begrüßung 2. Abnahme des Protokolls der 3. Sitzung vom 15. September Neuste Entwicklungen zum KIP 4. Förderrichtlinie zum KIP 5. Grundzüge des Antragsverfahrens 6. Fragen der Kommunalen Spitzenverbände 7. Verschiedenes 5
6 3) Neuste Entwicklungen zum KIP Statistik des HSL fehlerhafte Datenbasis Übernahmefehler HSL bei der Datenübertragung in die Hessische Gemeindestatistik 2012 Betroffener Wert: Spalte 240, Steuereinnahmekraft Datenbasis für die Auswahl der antragsberechtigten Kommunen für das Bundesprogramm und die Verteilung der Kontingente in beiden Programmen Folge: Veränderungen bei den antragsberechtigten Kommunen im Bundesprogramm und sämtlichen Kontingenten 6
7 3) Neuste Entwicklungen zum KIP Angedachte Lösung Kommunalfreundliche Behebung des Fehlers Im Bundesprogramm kommen vier Kommunen hinzu. Es findet eine Günstigerprüfung statt: Kommunen, denen nach der neuen Berechnung ein höheres Kontingent zusteht, erhalten dieses. Kommunen, die nach der neuen Berechnung ein geringeres Kontingent erhalten würden, bekommen einen Ausgleich in Höhe der Differenz zwischen altem und neuem Gesamtkontingent im Landesprogramm. 7
8 3) Neuste Entwicklungen zum KIP Angedachte Lösung Die Zahl der im Bundesprogramm antragsberechtigten Kommunen erhöht sich auf 252 Kommunen. Neu dazu kommen: Erzhausen (LK Darmstadt-Dieburg) Oestrich-Winkel (LK Rheingau-Taunus) Mücke (Vogelsbergkreis) Großalmerode (Werra-Meißner) Keine Kommune erhält ein geringeres Gesamtkontingent als bisher. Der Ausgleich in Form eines erhöhten Landeskontingents ermöglicht eine höhere Flexibilität bei geringfügig ungünstigeren Konditionen. 8
9 3) Neuste Entwicklungen zum KIP Voraussetzung zur Umsetzung des Lösungsvorschlags Es ist ein Änderungsantrag im Gesetzgebungsverfahren erforderlich. 9
10 3) Neuste Entwicklungen zum KIP FAQ- Katalog Seit dieser Woche ist auf der Homepage des HMdF die FAQ-Liste zum KIPG-E und KInvFG eingestellt. Abrufbar auf unter Aktuelles/Downloads. Inhalt: Grundinformationen zum Programm sowie die bisher gestellten und beantworteten Fragen zu den einzelnen Förderbereichen. Regelmäßige Aktualisierung der FAQs 10
11 3) Neuste Entwicklungen zum KIP Positivliste zum Bundesprogramm Die aufgrund der Gesetzgebungskompetenz des Bundes eingeschränkten Förderbereiche des Bundesprogramms veranlassen einige Kommunen, eine ablehnende Haltung gegenüber dem Bundesprogramm einzunehmen. Ziel: Verwendung sämtlicher Fördermittel in Höhe von Lösung: Positivliste als Hilfestellung für Kommunen abrufbar unter Weitere Fragen befinden sich in der Klärung mit dem Bund. Regelmäßige Aktualisierung der Positivliste 11
12 3) Neuste Entwicklungen zum KIP Erste Erfolge zur Ausweitung der Förderbereiche im Bundesprogramm Der Bund legte den Förderbereich 3 Nr. 2 Buchstabe a) KInvFG Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur, einschließlich des Anschlusses dieser Infrastruktur an ein vorhandenes Netz, aus dem Wärme aus erneuerbaren Energieträgern bezogen wird eng aus und verstand hierunter nur die Förderung von U3. Aufgrund diverser Nachfragen der hessischen Kommunen gelang es, eine Ausweitung des Förderbereichs auch für Ü3 Einrichtungen zu erreichen. 12
13 3) Neuste Entwicklungen zum KIP Erste Erfolge zur Ausweitung der Förderbereiche im Bundesprogramm Somit sind nun in Abstimmung mit dem Bundesministerium der Finanzen auch folgende Maßnahmen förderfähig: Die frühkindliche Infrastruktur erfasst Einrichtungen, die sich mit der Betreuung, Förderung, Erziehung und Bildung von Menschen in der Zeit vor der Einschulung beschäftigen. Förderfähig ist der Bereich der frühkindlichen Infrastruktur für Kinder vor dem Schuleintritt (Nicht förderfähig sind Hortplätze). 13
14 3) Neuste Entwicklungen zum KIP Erfahrungen aus den Konjunkturprogrammen Zweifelsfragen sollten im Interesse aller Beteiligten vorab geklärt werden. Das Prinzip keine schlafenden Hunde wecken ist fehl am Platz und führt im Zweifel zum Ausschluss von der Förderung. Andererseits sollte von einer telefonischen oder schriftlichen Erörterung eindeutiger Fälle Abstand genommen werden. 14
15 Agenda 1. Begrüßung 2. Abnahme des Protokolls der 3. Sitzung vom 15. September Neuste Entwicklungen zum KIP 4. Förderrichtlinie zum KIP 5. Grundzüge des Antragsverfahrens 6. Fragen der Kommunalen Spitzenverbände 7. Verschiedenes 15
16 4) Förderrichtlinie zum KIP Förderrichtlinie Das HMdF Förderrichtlinie (FRL) zum Programmteil Kommunale Infrastruktur im Landesprogramm sowie zum Bundesprogramm. In dieser nicht enthalten sind die Programmteile Wohnraum ( Zuständigkeit HMUKLV) und Krankenhäuser ( Zuständigkeit HMSI) 16
17 4) Förderrichtlinie zum KIP Förderrichtlinie - Allgemeines Grundsätzlich gelten für die Förderung die vorläufigen Verwaltungsvorschriften (VV) zu 44 der Hessischen Landeshaushaltsordnung (LHO) inklusive der Anlagen 2 und 3 sowie dem Muster 5, soweit sich aus der FRL nichts Abweichendes ergibt. Die Fördermittel stehen den Kommunen im Rahmen von Kontingenten zur Verfügung. Maßnahmen können bis zur Kontingenthöhe angemeldet werden (zur Anmeldung mehr unter 5.). Über diese Kontingente entscheiden die Fördermittelempfänger eigenverantwortlich und sind dafür verantwortlich, dass die tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen für jede einzelne Maßnahme vorliegen und eingehalten werden. 17
18 4) Förderrichtlinie zum KIP Förderrichtlinie - Allgemeines Die Prüfung wird sich auf eine Plausibilitätskontrolle beschränken, d.h. bei offensichtlich nicht förderfähigen Maßnahmen erhält die Kommune einen entsprechenden Hinweis von der WIBank. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung oder Abschluss eines Darlehens für eine bestimmte Maßnahme besteht nicht. Es ist zu empfehlen, dass jede Kommune ihre einzelnen Maßnahmen schon zu einem möglichst frühen Zeitpunkt ihrer örtlichen Rechnungsprüfung vorab vorlegt, damit Zweifel an der Förderfähigkeit einer Maßnahme nicht erst am Ende der Maßnahme thematisiert werden. 18
19 4) Förderrichtlinie zum KIP Förderrichtlinie - Doppelförderungsverbot Im Bundesprogramm sind die Doppelförderungsverbote nach 4 Abs. 1 KInvFG und 3 der Verwaltungsvereinbarung des Bundes und der Länder zur Durchführung des KInvFG (VV-KInvFG) zu beachten. Nach dem KIFG-E ist eine Kombination der Investitionsförderung aus dem Bundes- oder Landesprogramm mit anderen Förderprogrammen des Landes, des Bundes oder der Europäischen Union nicht zulässig. Ein Doppelförderungsverbot besteht für die jeweilige Maßnahme. Die Zuordnung zu einem Programm hat so zu erfolgen, dass die betreffende Maßnahme entweder aus dem Landes- oder aus dem Bundesprogramm finanziert wird. 19
20 4) Förderrichtlinie zum KIP Förderrichtlinie - Doppelförderungsverbot Eine Aufteilung einer Gesamtmaßnahme in eindeutig abgegrenzte Bauabschnitte und deren Zuordnung zu den verschiedenen Programmen ist zulässig, sofern diese tatsächlich und rechtlich möglich ist. Die jeweiligen Förderbedingungen müssen dies zulassen. Ob dies der Fall ist, muss vom Zuwendungsempfänger geklärt werden. Besonderheiten gelten bei einer Inanspruchnahme von Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). 20
21 4) Förderrichtlinie zum KIP Förderrichtlinie - Zeitrahmen Maßnahmenbeginn nach dem 30. Juni 2015 Maßnahmenbeginn = Abschluss eines der Umsetzung dienenden rechtsverbindlichen Leistungs- und Lieferungsvertrages sowie der Beginn von Eigenarbeiten. Die Auftragsvergabe für Planungsleistungen und die Durchführung der Planung sowie Voruntersuchungen und Grunderwerb begründen noch keinen Maßnahmenbeginn. Maßnahmenende = Abnahme aller Leistungen im Bundesprogramm bis zum 31. Dezember 2018 im Landesprogramm bis zum 30. Juni 2019 und in beiden Programmen Abrechnung mit der WIBank im Jahr
22 4) Förderrichtlinie zum KIP Förderrichtlinie - Eigenanteil im Bundesprogramm Die Finanzhilfen des Bundes dürfen 90 Prozent des öffentlichen Finanzierungsanteils der förderfähigen Kosten bezogen auf jede einzelne Maßnahme nicht übersteigen. Damit die finanzschwachen Kommunen den mindestens 10-prozentigen Eigenanteil erbringen können, werden diesen auf volle Euro aufgerundete Komplementärfinanzierungsdarlehen zur Verfügung gestellt. Die Beantragung und der Abruf der Komplementärfinanzierungsdarlehen sind fakultativ. Soweit diese nicht in Anspruch genommen werden, hat die Kommune den Nachweis des Einsatzes eigener Mittel zu erbringen. Von dritter Seite eingebrachte Mittel mindern die förderfähigen Kosten und können den Eigenanteil der Kommune nicht begründen. 22
23 4) Förderrichtlinie zum KIP Förderrichtlinie - Fördervoraussetzungen Die Kommunen stellen sicher, dass die Fördermittel unter Beachtung des Vergaberechts und des EU-Beihilferechts verwendet werden. Eine zentrale Notifizierung bei der EU (insbesondere für den Förderbereich Informationstechnologie/Breitbandausbau) ist nicht vorgesehen. Es ist in jedem Einzelfall von den Kommunen zu prüfen, ob die Förderung beihilferechtlich relevant ist und ggf. unter welchen Voraussetzungen eine beihilferechtskonforme Gewährung und Verwendung der Mittel sichergestellt ist. 23
24 4) Förderrichtlinie zum KIP Förderrichtlinie - Längerfristige Nutzbarkeit Die geförderten Investitionen sollen unter Berücksichtigung der demografischen Veränderungen längerfristig nutzbar sein. Die bei der Förderung anzusetzende Nutzungsdauer beträgt bei Grundstücken und grundstückgleichen Rechten mindestens 25 Jahre, im Übrigen mindestens 10 Jahre. Abweichend hiervon beträgt die Nutzungsdauer geringwertiger Wirtschaftsgüter mindestens 5 Jahre. 24
25 4) Förderrichtlinie zum KIP Förderrichtlinie - Begleit- und Folgemaßnahmen Investive Begleit- und Folgemaßnahmen werden nur gefördert, wenn sie in unmittelbarem Zusammenhang zu den geförderten Maßnahmen stehen. Sie müssen zur Erreichung des Förderziels zwingend erforderlich sein. 25
26 4) Förderrichtlinie zum KIP Förderrichtlinie - Nicht förderfähige Kosten Nicht förderfähig sind insbesondere Kosten des Grunderwerbs, Personalkosten des Zuwendungsempfängers und des Maßnahmenträgers, ihnen nahestehender natürlicher oder juristischer Personen, Kosten der Arbeitnehmerüberlassung, Verrechnungen zwischen unselbständigen Einheiten des Zuwendungsempfängers und des Maßnahmenträgers sowie zwischen beiden, Gebühren und Entgelte zwischen Zuwendungsempfänger und Maßnahmenträger sowie nicht notwendige Kosten (z.b. für Richtfeste, Einweihungsfeiern, Festschriften, Fotobände o.ä.), Ausgaben, für die ein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden kann, sind insoweit nicht förderfähig. 26
27 4) Förderrichtlinie zum KIP Förderrichtlinie - Refinanzierungsverbot Das Refinanzierungsverbot, dass eine Förderung ausschließt, wenn eine Maßnahme ohne eine vorher erteilte Förderzusage begonnen wird, gilt nicht. 27
28 4) Förderrichtlinie zum KIP Förderrichtlinie - Trägerneutralität Kommunalersetzend sind Maßnahmen, bei denen ein nichtkommunaler Träger (Dritter) eine Maßnahme im kommunalen Aufgabenbereich durchführt, wenn er die Aufgabe anstelle der Kommune wahrnimmt. Antragsteller und Vertragspartner der WIBank ist auch in diesem Fall die Kommune, die den Förderbetrag an den Dritten weiterleitet. Hierbei ist durch die Kommune sicherzustellen, dass die für sie geltenden Fördervoraussetzungen auch von dem Dritten eingehalten werden. Die Kommunen haben bei der Weitergabe der Mittel zudem eine trägerneutrale Förderung sicherzustellen. Ein von dem Dritten eingebrachter Finanzierungsanteil ist nicht förderfähig; er senkt die förderfähigen Kosten im Rahmen der öffentlichen Finanzierung. 28
29 4) Förderrichtlinie zum KIP Förderrichtlinie - Gemeindegebiet Die Maßnahmen sind im Gebiet des jeweiligen Zuwendungsempfängers durchzuführen. 29
30 4) Förderrichtlinie zum KIP Förderrichtlinie - Finanzierungsanteile Dritter Finanzierungsanteile Dritter, insbesondere Straßenanliegerbeiträge, mindern die förderfähigen Kosten. Werden von einer Kommune keine Anliegerbeiträge, obwohl dies rechtlich zulässig wäre, ist ein pauschaler Abzug in Höhe von 30% der Aufwendungen vorzunehmen. 30
31 4) Förderrichtlinie zum KIP Förderrichtlinie - Verschiedenes Die Investitionen im Landesprogramm sind vorrangig im pflichtigen Bereich durchzuführen. Auf die Förderung nach dem KInvFG durch den Bund und das Land sowie auf die Förderung nach dem KIPG durch das Land ist auf Bauschildern und nach Fertigstellung in geeigneter Form hinzuweisen. Das entsprechende Layout wird in Kürze auf der Homepage des HMdF sowie der WIBank zur Verfügung gestellt. 31
32 Agenda 1. Begrüßung 2. Abnahme des Protokolls der 3. Sitzung vom 15. September Neuste Entwicklungen zum KIP 4. Förderrichtlinie zum KIP 5. Grundzüge des Antragsverfahrens 6. Fragen der Kommunalen Spitzenverbände 7. Verschiedenes 32
33 5) Antragsverfahren Antragsverfahren Folgende Formulare werden zur Verfügung gestellt und können zu gegebener Zeit aus dem Internet heruntergeladen werden: Förderantrag für Investitionsmaßnahmen i. R. d. KInvFG des Bundes Förderantrag für Investitionsmaßnahmen i. R. d. KIPG des Landes Hessen Förderantrag für Investitionsmaßnahmen i. R. d. KIPG speziell für Pauschalmittel Förderantrag für Investitionsmaßnahmen i. R. d. KIPG speziell für Krankenhäuser Förderantrag für Investitionsmaßnahmen i. R. d. KIPG speziell für Wohnraum 33
34 5) Antragsverfahren Antragsformular 34
35 5) Antragsverfahren Antragsverfahren pro Maßnahme ist jeweils Antrag ein Antrag erforderlich! Kommune Die Kommune füllt das Anmeldeformular aus und sendet dieses per und in Papierform mit den erforderlichen Anlagen an die WIBank. WIBank 35
36 5) Antragsverfahren Antragsverfahren WIBank Die WIBank prüft die Anmeldung und teilt das Ergebnis der Prüfung dem HMdF sowie nach dortiger Freigabe der Kommune in Form einer Anmeldeliste mit. evtl. Rückfragen HMdF In Zweifelfällen schaltet sich das HMdF ein. 36
37 5) Antragsverfahren Zeitfenster Antragsverfahren und Mittelabruf voraussichtlich Beginn der Anmeldung voraussichtlich Beginn der Auszahlung Bundesprogramm voraussichtlich letzter Mittelabruf Bundesprogramm Dez Jan Feb Okt Mai 2019 voraussichtlich Beginn der Auszahlung Landesprogramm voraussichtlich letzte Anmeldung von Maßnahmen voraussichtlich letzter Mittelabruf Landesprogramm 37
38 5) Antragsverfahren Abruf der Fördermittel - Generell Nach der Anmeldung der Maßnahmen bedarf es noch des Abrufs der Fördermittel. Hierzu stellt die WIBank ein Abrufformular zur Verfügung. Hierbei versichert der Empfänger der Fördermittel, dass mit der Maßnahme begonnen wurde und dass die Mittel innerhalb von zwei Monaten nach Auszahlung für fällige Zahlungen im Rahmen des Zuwendungszwecks benötigt werden. Die genauen Termine zum Mittelabruf befinden sich in der Abstimmung. 38
39 5) Antragsverfahren Abruf der Fördermittel - Pauschalmittel Als Abruf der Pauschalmittel gilt die Anmeldung eines entsprechenden Bedarfs durch den Zuwendungsempfänger. Die Mittel werden in der angemeldeten Höhe in zwei Tranchen in der Regel im Abstand von sechs Monaten ausgezahlt. Die Pauschalmittel müssen innerhalb von sechs Monaten nach Auszahlung für fällige Zahlungen im Rahmen des Zuwendungszwecks verwendet werden. Die erste Auszahlung erfolgt unmittelbar nach Prüfung der Pauschalmittelanmeldung. Die WIBank teilt dem Zuwendungsempfänger die bevorstehende erste Auszahlung rechtzeitig mit. 39
40 Agenda 1. Begrüßung 2. Abnahme des Protokolls der 3. Sitzung vom 15. September Neuste Entwicklungen zum KIP 4. Förderrichtlinie zum KIP 5. Grundzüge des Antragsverfahrens 6. Fragen der Kommunalen Spitzenverbände 7. Verschiedenes 40
41 6) Förderrichtlinie zum KIP Fragenkataloge des HST vom 17. September 2015, 5. Oktober 2015 und 8. Oktober 2015 Fragen wurden beantwortet und wurden bzw. werden an die AG- Mitglieder versandt. Weitere Fragen sind zur Vorbereitung der AG Sitzung derzeit von den KSpV nicht an das HMdF herangetragen worden. 41
42 6) Förderrichtlinie zum KIP Gibt es aktuelle Fragen der KSpV? 42
43 Agenda 1. Begrüßung 2. Abnahme des Protokolls der 3. Sitzung vom 15. September Neuste Entwicklungen zum KIP 4. Förderrichtlinie zum KIP 5. Grundzüge des Antragsverfahrens 6. Fragen der Kommunalen Spitzenverbände 7. Verschiedenes 43
44 8. Verschiedenes Monat Termin für die 5. Sitzung der AG Kommunalinvestitionsprogramm Vorschlag Termin im November vor/nach 2. Lesung im Hessischen Landtag 44
45 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Arbeitsgruppe Kommunalinvestitionsprogramm
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