Verein EXTRAZUG.CH I h r p e r s ö n l i c h e r E x t r a z u g!

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1 Verein EXTRAZUG.CH I h r p e r s ö n l i c h e r E x t r a z u g! Stand:

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3 Einsteigen bitte Haben Sie einen Event geplant und suchen eine originelle Location? Oder suchen Sie das passende Rollmaterial für Ihre nostalgische Rundreise? Lassen Sie es nicht zum Problem werden. Getreu dem Motto Auch der Weg ist das Ziel reisen Sie im historischen LötschbergSchnellzug romantisch zu interessanten Zielen in der Schweiz. Erleben Sie die Faszination einer nostalgischen Reisekultur gemütlich, komfortabel, historisch und dennoch zeitgemäß. Wir organisieren Ihnen für Gruppen ab 20 Personen Ihre persönliche Reise mit unseren Nostalgiefahrzeugen. Wir freuen uns, Sie bald an Bord unseres historischen Lötschberg-Schnellzuges begrüssen zu dürfen. Ihr Verein EXTRAZUG.CH 3

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5 Die Geschichte Reisen Sie mit dem historischen Lötschberg-Schnellzug zurück ins Jahr 1970 Die Lötschbergstrecke gehört immer noch zu den imposantesten Alpenbahnen in der Schweiz. Schon alleine die Fahrt über die legendäre Südrampe ist ein unvergessliches Erlebnis. Schon bei der Eröffnung der Lötschbergstrecke 1913 setzte die BLS auf modernes und komfortables Rollmaterial. Mit der Einführung der Einheitswagen des Typs I erfolgte ein grosser Modernisierungsschub mit sehr bequemen Personenwagen. Der 2011 gegründete Verein EXTRAZUG.CH hat einige Fahrzeuge aus dieser Epoche in die heutige Zeit gerettet und betreibt mit dem historischen LötschbergSchnellzug im Stil von 1970 Sonderfahrten durch die ganze Schweiz. 5

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7 Napf-Rundfahrt Wie wäre es mit einer Fahrt rund um den Napf? In Bern wartet Ihr Sonderzug, bestehend aus der Lokomotive BLS Ae 4/4 251 und einem Erstklasswagen, auf Sie. Die Fahrt im Erstklasswagen führt von Solothurn via Burgdorf und Wolhusen nach Huttwil. In Huttwil besteht die Möglichkeit das schöne Städtchen anzuschauen und/ oder sich zu verpflegen. Anschliessend geht die Fahrt weiter via Langenthal und Burgdorf zurück nach Bern SFr Auf Wunsch servieren wir Ihnen zusätzlich auch ein Apéro oder ein Zvieri. Verlangen Sie unverbindlich eine detaillierte Offerte. 7

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9 Riviera-Schnellzug Sie träumen von Ihrem eigenen Schnellzug in die verträumte Westschweiz? Dann ist der Riviera-Schnellzug, bestehend aus der Lokomotive BLS Ae 4/4 251, dem Speisewagen und einem Erstklasswagen, das richtige für Sie. In Langnau wartet Ihr Schnellzug auf die Fahrt. Während der Fahrt von Langnau nach Montreux servieren wir Ihnen ein reichhaltiges Zmorge. In Montreux geniessen Sie die Waadtländer Riviera. Auf der Rückfahrt zurück nach Langnau beschert Ihnen unser Speisewagenteam ein leckeres Znacht SFr Auf Wunsch servieren wir Ihnen zusätzlich auch ein Apéro oder ein Zvieri. Verlangen Sie unverbindlich eine detaillierte Offerte. 9

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11 Erstklasswagen Die beiden Erstklasswagen sind ausgestattet mit 48 sehr bequemen Bremshey-Sesseln. Das Interieur besticht durch zeitlose Eleganz. Die verstärkte Deckenlüftung sorgt für ein angenehmes Raumklima. Jedes Abteil ist ausgestattet mit einem grösseren Ablagetischchen, so dass einem Apéro oder Snack nichts im Wege steht. Die beiden Erstklasswagen eignen sich hervorragend für verschiedenste Nostalgiefahrten. SFr BLS A 801 & Erstklasswagen Sitzplätze 48 Sitzabteile 8 Abteile je 4 Sitze 8 Abteile je 2 Sitze WC 1-2 V-max. 140 km/h Ausstattung Ablagetischchen 11

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13 Zweitklasswagen Der Zweitklasswagen besticht durch sein nostalgisches Interieur. Er ist ausgestattet mit 80 bequemen Sitzplätze. Sich zu öffnende Fenster und Quergepäckträger vermitteln eine Reiseart aus frühsten Kindheitserinnerungen. Dank den Ablagetischchen in den Abteilen steht einem Apéro oder Snack auch nichts im Weg. Der Zweitklasswagen eignet sich hervorragend für verschiedenste Nostalgiefahrten SFr. BLS B Zweitklasswagen Sitzplätze 80 Sitzabteile 20 Abteile je 4 Sitze WC 2 V-max. 140 km/h Ausstattung Ablagetischchen 13

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15 Speisewagen Der Speisewagen ist der ideale Treffpunktwagen. Ob bei einer Rundfahrt während des Essens oder bei einem Meeting, der Speisewagen fördert den gegenseitigen Austausch. In der Bordküche kann Ihr Essen frisch zubereitet werden. Das flexible Mobiliar kann ganz nach Ihren Wünschen angeordnet werden. Der Speisewagen eignet sich hervorragend für verschiedenste kulinarische Nostalgiefahrten oder Berufs- oder Vereinsmeetings. SFr SBB WR Speisewagen Sitzplätze 30 Sitzabteile WC - V-max. Ausstattung Flexible Anordnung 140 km/h Küche, Bartheke, Klimaanlage, 230V- Anschluss, Musikanschluss für CD- Player oder ipod 15

16 FACTS AGB (Langnau: ) Organisation Verein EXTRAZUG.CH, Moosstrasse 22, 3550 Langnau i.e., nachfolgend EXCH genannt Vertragsabschluss Zwischen dem Besteller und der Organisationsstelle wird ein Vertrag abgeschlossen. Nach gegenseitiger Unterzeichnung des Vertrags werden die Rechte und Pflichten für beide Parteien wirksam. Fahrstrecke Die Fahrstrecke wird zwischen dem Besteller und dem EXCH vertraglich festgelegt. Bei unvorhersehbaren betrieblichen Erfordernissen behält sich der EXCH vor, im Einvernehmen mit dem Besteller, eine andere Strecke zu befahren oder die Fahrt entschädigungslos zu annullieren. Entstandene Zusatzkosten werden dem Verursacher in Rechnung gestellt. Fahrplan Die Extrazüge des EXCH verkehren nach einem festgelegten Fahrplan, dabei werden die Wünsche des Bestellers berücksichtigt, soweit es die Betriebsverhältnisse erlauben. Die Abfahrtszeiten gemäss Vertrag sind verbindlich. Die Reisegruppe hat sich frühzeitig am Einsteigebahnhof einzufinden. Wenn sie sich bei der Anreise verspätet, kann die Fahrt ohne Anspruch auf eine Preisreduktion gekürzt werden oder ganz ausfallen. Entstandene Zusatzkosten werden vollumfänglich dem Besteller in Rechnung gestellt. Rollmaterialeinsatz Öffentliche Fahrten mit Anmeldung Änderung durch EXCH 16 Der Rollmaterialeinsatz erfolgt gemäss Offerte bzw. Vertrag. Aus technischen Gründen kann die Komposition durch einen gleichwertigen Ersatz getauscht werden. Der Kunde wird in diesem Fall umgehend über die Änderung informiert. Öffentliche Fahrten mit obligatorischer Voranmeldung werden wie folgt verrechnet: bis 15 Tagen vor der Fahrt entstehen für den Besteller keine Kosten. ab dem 14. Tag vor der Fahrt ist der volle Betrag geschuldet, sofern der Besteller nicht selber für Ersatz sorgt, oder der Platz nicht anderweitig vergeben werden kann. Technische oder betriebliche Änderungen von Fahrstrecke oder Rollmaterialstellung, der Einsatz eines anderen Triebfahrzeugs, sowie Zugsverspätungen sind keine klagbaren Tatbestände. Finanzielle Ansprüche seitens des Bestellers sind ausgeschlossen.

17 Vertragsannullierung Für die Annullierung einer bestellten Fahrt durch den Besteller wird diesem wie folgt Rechnung gestellt: bis 30 Tage vor der Abfahrt: nur die Aufwendungen von Drittpersonen 29-7 Tage vor der Abfahrt: Annullierungspauschale von CHF plus Trasseannullierungskosten des OSS. ab dem 6. Tage vor der Abfahrt: der vertraglich festgelegte Rechnungsbetrag. Der Zutritt zur Besichtigung des Führerstandes ist nur mit Einverständnis des Lokpersonals möglich. Während der Fahrt ist der Aufenthalt im Führerstand für Fahrgäste nur in Ausnahmefällen und mit vorheriger schriftlicher Bewilligung durch die Betriebsleitung gestattet. Das Betreten von Geleiseanlagen ist verboten. Ausnahme: Bei offiziellen Fotohalten auf der Strecke gemäss Anweisung des Zugpersonals. Weiterbeförderung bei unvorhergesehen Ereignissen Ereignisse höherer Gewalt, technische Probleme, behördliche Massnahmen, Anordnungen der Netzbetreiber oder Streiks können den EXCH veranlassen vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde wird über diese Änderungen so rasch als möglich informiert. Bezahlung Nach Erhalt der definitiven Auftragsbestätigung wird der halbe Rechnungsbetrag zur Zahlung innert 10 Tagen fällig. Die zweite Hälfte des Rechnungsbetrages wird nach der Fahrt in Rechnung gestellt. Diese ist innert 15 Tagen rein netto zu bezahlen. Sicherheitsbestimmungen Sollte ein unvorhergesehenes Ereignis eintreten, das nur eine Weiterfahrt verunmöglicht, besteht für den Weitertransport nur ein Anspruch auf den normalen Verkehr (2. Klasse) oder mit einem vom Veranstalter organisierten Ersatzbus. Der Veranstalter entscheidet über die Art der Weiterbeförderung. Haftung EXCH haftet für seine eigenen Leistungen im Rahmen des Schweizerischen Rechts. Gerichtsstand ist Langnau. 17

18 Verein EXTRAZUG.CH Moosstrasse 22 CH-3550 Langnau im Emmental PC:

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