Stoffverteilungsplan für Verwaltungsfachangestellte

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1 Stoffverteilungsplan für Verwaltungsfachangestellte Fach: Personalwesen Jahrgangsstufe:10 Stand: 2004/05 Unterricht in 2 Blöcken mit zusammen ca. 13 Wochen zu je 3 Std. (gesamt ca. 39 Std.) zusätzlich 13 Wochen x 1 Std. DV Lerngebiete: 10.1 Die eigene Berufsausbildung mitgestalten 15 Std. Die Schüler und Schülerinnen orientieren sich in der für sie neuen Lebenssituation und gestalten ihre Berufsausbildung selbst- und verantwortungsbewusst mit. Sie ordnen ihr Ausbildungsverhältnis in das System der dualen Berufsausbildung ein, wenden für die Berufsausbildung wesentliche rechtliche Bestimmungen an und nutzen unterschiedliche Lerntechniken und Arbeitsformen. Sie artikulieren ihre Interessen und nehmen sie unter Beachtung der neuen Position angemessen wahr Personalvorgänge zielorientiert mitgestalten 24 Std. Die Schüler und Schülerinnen erkennen die zentrale Bedeutung der Mitarbeiter für die Zielerreichung der Verwaltung. Sie beurteilen Kriterien des quantitativen und qualitativen Personaleinsatzes. Sie analysieren die Mitarbeiterstruktur anhand des Stellenplans. Sie wirken bei Einstellungsverfahren, bei Maßnahmen der Mitarbeiterbetreuung und bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen mit. Dabei schätzen sie die unterschiedlichen Interessen der Beteiligten ein. Sie begründen den Schutzcharakter des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts und kennen die Möglichkeiten der gerichtlichen Durchsetzung. Sie wenden arbeitschutzrechtliche Bestimmungen an. Sie verstehen die Notwendigkeit des Schutzes personenbezogener Daten und sind über entsprechende rechtliche Regelungen informiert. Sie entwickeln eine Datenbankstruktur und werten die Daten aus. Sie führen den erforderlichen Schriftverkehr mit einem Textverarbeitungsprogramm durch. Sie gestalten die Kommunikation und Kooperation mit den Mitarbeitern zielgerichtet und verantwortungsbewusst, arbeiten im Team und nutzen die Möglichkeiten der Mitwirkung und Mitbestimmung der Arbeitnehmer für ihr eigenes Handeln. Sie beurteilen die Bedeutung und die Möglichkeiten der beruflichen Fort- und Weiterbildung als Instrument der betrieblichen Personalentwicklung und zur eigenen Entwicklung. Wichtiger Hinweis: Die zeitliche Abfolge ist nicht zwingend an die obige Reihenfolge gebunden, insbesondere ist eine feste Zuordnung an einen der beiden Blöcke nicht zwingend. Im Sinne der Handlungsorientierung ist eine andere Verknüpfung der Inhalte ebenfalls möglich und sinnvoll. Verbindlich einzuhalten ist aber die Stoffvermittlung insgesamt in dieser Jahrgangsstufe; d.h. keine Verschiebung auf eine andere Jahrgangsstufe! Zusätzlich zu den angeführten Stunden sind noch Stunden für Leistungsmessungen und ggf. Vertiefung oder Wiederholung. vorgesehen.

2 Fortsetzung Fach: Personalwesen VFA 10.Jahrgang Seite: 2 Lerninhalte 10.1 Die eigene Berufsausbildung mitgestalten Ausbildungsverhältnis Rechtliche Bestimmungen des Arbeitsschutzes für Jugendliche Betriebliche und gewerkschaftliche Interessenvertretung für Auszubildende Hinweise Begründung von Ausbildungsverhältnissen Beendigung von Ausbildungsverhältnissen Ausbildungsvertrag Rechtsgrundlagen des Arbeitsschutzes Jugend- und Auszubildendenvertretung 10.2 Personalvorgänge zielorientiert mitgestalten Beschäftigungsverhältnisse im öffentlichen Dienst Begründung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis Arbeitsschutz Arbeitsgerichtsbarkeit Mitwirkung und Mitbestimmung Angestellte, Arbeiter, Beamte Begründung von Arbeitsverhältnissen (nicht Beamtenverhältnis) Beendigung von Arbeitsverhältnissen (nicht Beamtenverhältnis) Rechte im Arbeitsverhältnis Pflichten im Arbeitsverhältnis Arbeitsschutz allgemein Kündigungsschutzgesetz (weitere Gesetze vgl. SK) Güteverfahren Arbeitsgerichtsbarkeit Mitwirkung und Mitbestimmung Personalrat (BayPVG Betriebsrat (BetrVG)

3 Fortsetzung Fach: Personalwesen VFA 10.Jahrgang Seite: 3 Lerninhalte Fort- und Weiterbildung Gesprächsführung Datenschutz Hinweise z.b. AL II, Fachwirt, Lehrgänge Gesprächsführung allgemein Mitarbeitergespräch Beurteilungsgespräch Bedeutung des Datenschutzes für den Personalbereich Maßnahmen zur Einhaltung des Datenschutzes Textverarbeitung Wird im Fach Textverarbeitung unterrichtet

4 Stoffverteilungsplan für Verwaltungsfachangestellte Fach: Personalwesen Jahrgangsstufe:11 Stand: 2004/05 Unterricht in 2 Blöcken mit zusammen ca. 13 Wochen zu je 3 Std. (gesamt ca. 39 Std.) zusätzlich 13 Wochen x 1 Std. DV Lerngebiete: 11.1 Personalvorgänge zielorientiert mitgestalten 39 Std. Die Schüler und Schülerinnen erkennen die zentrale Bedeutung der Mitarbeiter für die Zielerreichung der Verwaltung. Sie beurteilen Kriterien des quantitativen und qualitativen Personaleinsatzes. Sie analysieren die Mitarbeiterstruktur anhand des Stellenplans. Sie wirken bei Einstellungsverfahren, bei Maßnahmen der Mitarbeiterbetreuung und bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen mit. Dabei schätzen sie die unterschiedlichen Interessen der Beteiligten ein. Sie begründen den Schutzcharakter des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts und kennen die Möglichkeiten der gerichtlichen Durchsetzung. Sie wenden arbeitschutzrechtliche Bestimmungen an. Sie verstehen die Notwendigkeit des Schutzes personenbezogener Daten und sind über entsprechende rechtliche Regelungen informiert. Sie entwickeln eine Datenbankstruktur und werten die Daten aus. Sie führen den erforderlichen Schriftverkehr mit einem Textverarbeitungsprogramm durch. Sie gestalten die Kommunikation und Kooperation mit den Mitarbeitern zielgerichtet und verantwortungsbewusst, arbeiten im Team und nutzen die Möglichkeiten der Mitwirkung und Mitbestimmung der Arbeitnehmer für ihr eigenes Handeln. Sie beurteilen die Bedeutung und die Möglichkeiten der beruflichen Fort- und Weiterbildung als Instrument der betrieblichen Personalentwicklung und zur eigenen Entwicklung. Wichtiger Hinweis: Die zeitliche Abfolge ist nicht zwingend an die obige Reihenfolge gebunden, insbesondere ist eine feste Zuordnung an einen der beiden Blöcke nicht zwingend. Im Sinne der Handlungsorientierung ist eine andere Verknüpfung der Inhalte ebenfalls möglich und sinnvoll. Verbindlich einzuhalten ist aber die Stoffvermittlung insgesamt in dieser Jahrgangsstufe; d.h. keine Verschiebung auf eine andere Jahrgangsstufe! Zusätzlich zu den angeführten Stunden sind noch Stunden für Leistungsmessungen und ggf. Vertiefung oder Wiederholung. vorgesehen.

5 Fortsetzung Fach: Personalwesen VFA 11.Jahrgang Seite: 2 Lerninhalte 11.1 Personalvorgänge zielorientiert mitgestalten Ziele und Aufgaben der Personalpolitik Hinweise Quantitative und qualitative Bestimmungsfaktoren geeigneter Mitarbeiter in einer Verwaltungsbehörde Interne und externe Personalbeschaffung Personalbedarfs- und Personaleinsatzplanung Analyse der Mitarbeiterstruktur anhand eines Stellenplanes Stellenbeschreibung Anforderungsprofil Kriterien der Personalauswahl Mitarbeiterführung Führungsstile, Führungsprinzipien Betriebliches Vorschlagswesen Personalentwicklung Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten Datenbank Mitarbeiterstrukturbildung

6 Stoffverteilungsplan für Verwaltungsfachangestellte Fach: Personalwesen Jahrgangsstufe:12 Stand: 2004/05 Unterricht in 2 Blöcken mit zusammen ca. 11 Wochen zu je 3 Std. (gesamt ca. 33 Std.) zusätzlich 13 Wochen x 1 Std. DV Lerngebiete: 12.1 Rechtsgrundlagen zur Ermittlung von Einkommen im öffentlichen Dienst anwenden und Arbeitsentgelte berechnen Die Schüler und Schülerinnen vollziehen das Zustandekommen von Tarifverträgen nach und setzen sie zu anderen Rechtsgrundlagen in Beziehung. Sie unterscheiden die Besoldung der Beamten von den Arbeitsentgelten der Arbeitnehmer. Sie berechnen die Arbeitsentgelte von Arbeitern und Angestellten und wenden entsprechende Software an. Sie überblicken das Verfahren der Einkommensteuererhebung, erkennen Notwendigkeit und Grenzen sozialgesetzlicher Regelungen und sind über Möglichkeiten der Vermögensbildung von Arbeitnehmern informiert. Sie sind sich ihrer Mitverantwortung für die Absicherung von Lebensrisiken bewusst. Wichtiger Hinweis: Die zeitliche Abfolge ist nicht zwingend an die obige Reihenfolge gebunden, insbesondere ist eine feste Zuordnung an einen der beiden Blöcke nicht zwingend. Im Sinne der Handlungsorientierung ist eine andere Verknüpfung der Inhalte ebenfalls möglich und sinnvoll. Verbindlich einzuhalten ist aber die Stoffvermittlung insgesamt in dieser Jahrgangsstufe; d.h. keine Verschiebung auf eine andere Jahrgangsstufe! Zusätzlich zu den angeführten Stunden sind noch Stunden für Leistungsmessungen und ggf. Vertiefung oder Wiederholung. vorgesehen.

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8 Fortsetzung Fach: Personalwesen VFA 12.Jahrgang Seite: 2 Lerninhalte 12.1 Rechtsgrundlagen zur Ermittlung von Einkommen im öffentlichen Dienst anwenden und Arbeitsentgelte berechnen Tarifverträge Entgelt- und Besoldungsbestandteile Sozialversicherung Vermögensbildung Berechnung der Nettoentgelte Ermittlung des zu versteuernden Jahreseinkommens Hinweise -Entstehung von Tarifverträgen -Beziehung von Tarifverträgen zu anderen Rechtsgrundlagen (GG, BV, RV,...) -insbesondere Lohn- und Gehaltstarifvertrag -Unterscheidung der Besoldung der Beamten zu den Arbeitsentgelten der Angestellten und Arbeiter -Grundvergütung/ -gehalt -Ortszuschlag/ Familienzuschlag -Zulagen -Vorschriften BAT, BMT-G II -Zweige der Sozialversicherung im Hinblick auf die Lohn- und Gehaltsberechnung -Vermögenswirksame Leistungen nach dem Vermögensbildungsgesetz -Private Absicherung von Lebensrisiken -Bruttoentgelt -Lohnsteuer -Kirchensteuer -Solidaritätszuschlag -Sozialversicherungsbeiträge -vermögenswirksame Leistungen -Berechnung am PC (vgl. DV) -Einkunftsarten -Werbungskosten -Sonderausgaben -außergewöhnliche Belastungen -Berechnung am PC (vgl. DV)

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