Fragen an die Direktkandidaten. der Landtagswahl für den Wahlkreis 37

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1 Fragen an die Direktkandidaten der Landtagswahl für den Wahlkreis 37 KNUT DÖRFEL Bitte möglichst alle Fragen mit "ja" oder "nein" beantworten. Die FAG ist bei der Landtagswahl 2013 nicht mit einem eigenen Kandidaten vertreten. Sie wird daher, wie bei der Stichwahl zum Oberbürgermeister der Stadt Frankfurt eine Wahlempfehlung für ihre Mitglieder, Anhänger und alle Fluglärmgeplagten des Frankfurter Südens herausgeben. Grundlage wird die Beantwortung unserer unten stehenden Fragen sein, die wir veröffentlichen werden. Seien Sie sich dabei bewusst, dass wir Ihre aktive politische Arbeit verfolgen und auf Ihre gegebenen Zusagen hin genau überprüfen werden. Der Planfeststellungsbeschluss zum Flughafenausbau ist noch nicht rechtskräftig. Trotzdem wurde die neue Nordwest-Landebahn schon eröffnet. Es sind noch 200 Klagen vor dem Verwaltungsgericht in Kassel anhängig und eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht wurde eingelegt. Nach dem Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetz könnte der Planfeststellungsbeschluss sowohl vor der Rechtskräftigkeit als auch danach aufgehoben werden. Es besteht die Möglichkeit, dass Fraport selbst eine Betriebsbeschränkung beantragt. Der Planfeststellungsbeschluss sieht im verfügenden Teil selbst den Vorbehalt weiterer Nebenbestimmungen zum Schutz der Bevölkerung vor Immissionen und zur Wahrung der Betriebssicherheit vor. (A, XI Seite 173) Vor diesem Hintergrund fragen wir Sie: 1. Werden Sie sich für die Stilllegung der Nordwest-Landebahn einsetzen? Antwort: Ja

2 Die Forderung nach der Stilllegung der Nordwest-Landebahn ist ein wesentliches Element des Widerstands des Bündnisses der Bürgerinitiativen. Ich habe sie von Anfang an entschieden unterstützt und werde mich weiter uneingeschränkt für diese Forderung einsetzen. Sie ist die logische und notwendige Konsequenz aus der Forderung, den raumunverträglichen Flughafenausbau zu verhindern. 2. Sind Sie für ein absolutes Nachtflugverbot von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr? Das absolute Nachtflugverbot ist absolut unverzichtbar für alle vom Fluglärm betroffenen Menschen. 3. Die Bewegungszahlen des Jahres 2005 definieren den Lärmfootprint, der nicht überschritten werden darf. Der Footprint wird festgelegt durch die Lärmisofone 50 db(a), 55 db(a) und 60 db(a). Dies sind die maximalen Ausdehnungsgrenzen des Fluglärms, eine Überschreitung ist nicht zulässig. Setzen Sie sich dafür ein, dass die Bewegungszahlen des Jahres 2005 zur Festlegung der Schutzzonen nach dem Fluglärmschutzgesetz und zur Festlegung des Siedlungsbeschränkungsbereichs herangezogen werden? 4. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Fraport AG wieder Mehrheitsgesellschafter der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH wird und über das Land Hessen und die Bundesregierung die Bildung eines Flughafensystems mit dem Flughafen Hahn nach europäischem Recht beantragt? Das Verkehrsaufkommen am Frankfurter Flughafen muss unbedingt gesenkt werden, die Option, dazu den Flughafen Hahn zu nutzen 2

3 muss neben mehreren anderen Optionen unbedingt intensiv verfolgt werden. Die Anzahl der Flüge ist in den letzten Jahren zurückgegangen statt zu steigen. Das heißt: Die dem Planfeststellungsbeschluss zugrunde liegende Bedarfsprognose ist fehlerhaft. Die Notwendigkeit eines neuen Terminals ist nicht gegeben. 5. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die zur Zeit von der Fraport AG angekündigte Planergänzung zum Terminal 3 nicht genehmigt und das Terminal 3 nicht gebaut wird? Jede weitere Investition in den jetzigen Standort Frankfurt zum Zweck des Ausbaues ist ein schwerwiegender Fehler und wird in der Konsequenz dazu dienen, weiteren Ausbau zu rechtfertigen. Die Lärmbelastung hat sich nach Eröffnung der neuen Landebahn für die Menschen unzumutbar erhöht. In allen Siedlungsbereichen, die innerhalb der Tag-Schutzzone 1 und der Nacht-Schutzzone liegen, sollte den Hauseigentümern von der Fraport AG der bedingungslose Abkauf ihrer Immobilie zum Verkehrswert vor Flughafenausbau angeboten werden. Hier muss das Verursacherprinzip gelten. 6. Werden Sie in Ihrer Fraktion den Antrag auf eine entsprechende Erweiterung des casa-programmes initiieren? Allerdings muss unbedingt das Casa-Programm über das jetzige Konzept hinaus über die jetzigen Grenzfestlegungen hinaus erweitert werden. Die Fraport-AG muss nach dem Verursacherprinzip zu vollem Schadenersatz für alle wirtschaftlichen Schäden verpflichtet werden, die der betroffenen Bevölkerung entstehen. Beim jetzigen Casa-Programm ist in dieser Hinsicht erheblich nachzubessern. Die Grenzen zwischen Anspruch auf Entschädigung und Wegfall jeglichen Anspruchs sind viel zu eng gezogen. 3

4 7. Werden Sie sich im Landtag dafür einsetzen, dass die Fraport AG als Verursacherin die Kosten für passiven Lärmschutz an allen schutzbedürftigen Einrichtungen innerhalb der Tag- Schutzzone 2 übernimmt? Wer Kosten für passiven Lärmschutz verursacht, hat diese auch in vollem Umfang zu übernehmen und darf sie nicht teilweise oder ganz auf andere abwälzen. 8. Setzen Sie sich dafür ein, dass es zu zügigen und unbürokratischen Erstattungen von Aufwendungen für Schallschutzmaßnahmen kommt? Das ist eine Selbstverständlichkeit. Alles andere ist ein Schlag ins Gesicht der betroffenen Menschen. Derzeit läuft eine aufwendige und teure Studie der Landesregierung zur Gesundheitsbelastung durch den Fluglärm, obwohl es gerade in letzter Zeit eine Reihe von seriösen Untersuchungen zu diesem Thema gibt. Wir halten es für absurd, erst die Bevölkerung mit einer immensen Lärmbelastung zu schädigen und dann im Anschluss zu untersuchen, ob es wirklich zu Schädigungen kommt. 9. Werden Sie sich im Landtag für die sofortige Einstellung der NORAH-Studie einsetzen? Die NORAH-Studie wurde viel zu spät gestartet und dient nach meiner Bewertung vor allem dazu, das dringend notwendige öffentliche Diskussion um die nachweislich unerträgliche Belastung der Bevölkerung zu verzögern und die unbedingt erforderlichen politischen Konsequenzen abzuwehren. Die NORAH-Studie dient m. E. nahezu ausschließlich dem Zweck, die 4

5 Menschen zu beruhigen und abzulenken, während der Ausbau und der sich daraus ergebende Luftverkehr uneingeschränkt weiter betrieben und so vollendetetatsachen geschaffen werden. Es liegen längst ausreichend wissenschaftliche Erkenntnisse vor, die die Notwendigkeit eines sofortigen Ausbaustopps beweisen. Rund ein Drittel der Flüge am Frankfurter Flughafen verbinden Reiseziele, die im Umkreis von bis zu 500 Km liegen bzw. mit einer maximalen Reisezeit von 3-4 Stunden auf die Bahn verlegt werden könnten. Zubringerflüge könnten durch einen Bahnshuttle, bei dem man schon am Bahnhof einchecken kann, abgelöst werden. Vor diesem Hintergrund fragen wir: 10. Stimmen Sie der Forderung des Bündnisses der Bürgerinitiativen für die Deckelung der Flugbewegungen auf maximal im Jahr zu und werden Sie sich dafür einsetzen? Antwort : Ja. Diese Forderung ist richtig und darum muss die Arbeit an der Umsetzung sofort beginnen. 5

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