Betreuung, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung. Merkblatt
|
|
- Astrid Gerber
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 D R. C H R I S T O P H D Ö B E R E I N E R N O T A R Vilsbiburg, Stadtplatz 32/I Telefon (08741) Telefax (08741) 3577 notar@notariat-doebereiner.de Betreuung, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung Merkblatt I. Gerichtliche Betreuung Ein Volljähriger, der nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten ganz oder teilweise selbst zu besorgen, erhält vom Vormundschaftsgericht als gesetzlichen Vertreter einen Betreuer (früher: Vormund) bestellt, der die Besorgung dieser Angelegenheiten übernimmt. Selbst bei Ehegatten gilt nicht automatisch, dass im Falle der Betreuungsbedürftigkeit eines Ehegatten der andere befugt ist, für den Betreuungsbedürftigen zu handeln. Das Verfahren zur Einrichtung einer Betreuung wird auf Antrag des Betroffenen oder von Amts wegen eingeleitet. Zur Feststellung der Betreuungsbedürftigkeit wird in der Regel ein ärztliches Gutachten eingeholt. Der Aufgabenkreis des Betreuers wird je nach Bedarf bestimmt und richtet sich danach, für welche Bereiche der Betroffene Hilfe benötigt. Bei der Auswahl der Person des Betreuers hat das Gericht auf die persönlichen Verhältnisse des Betreuten Rücksicht zu nehmen, so dass meist eine Person aus dem Familienkreis (Ehegatte, Kinder) als Betreuer bestellt wird. Bei Fehlen oder Ungeeignetheit von nahestehenden Angehörigen wird eine fremde Person, die auch einem anerkannten Betreuungsverein oder der Betreuungsbehörde angehören kann, als Betreuer bestellt. Der Betreuer wird vom Vormundschaftsgericht überwacht und kann bestimmte wichtige Geschäfte und Handlungen (z.b. Grundstücksgeschäfte, Zustimmung zu schwerwiegenden ärztlichen Eingriffen) nur mit Genehmigung des Vormundschafts-
2 gerichts abschließen. Schenkungen (auch Übergaben) können vom Betreuer grundsätzlich nicht vorgenommen werden. Er muss in der Regel einmal jährlich gegenüber dem Vormundschaftsgericht Rechnung legen. Betreuer haben Anspruch auf Ersatz ihrer Auslagen (Porto, Telefongebühren, Fahrtkosten usw.), Berufsbetreuer zusätzlich Anspruch auf eine Vergütung. Bei Berufsbetreuern richten sich Auslagen und Vergütung nicht nach dem tatsächlichen Aufwand, sondern nach Pauschalsätzen (derzeit zwischen 27,-- und 44,-- EUR pro Stunde), die von der Dauer der Betreuung und dem Aufenthaltsort des Betreuten abhängen. II. Betreuungsverfügung Die sog. Betreuungsverfügung ist eine Erklärung der Person, die gerichtliche Betreuung benötigt. In der Erklärung können Wünsche in Bezug auf die gerichtliche Betreuung festgehalten werden, die das Vormundschaftsgericht zu berücksichtigen hat, z.b. - Auswahl der Person des Betreuers; - Betreuung durch mehrere Betreuer; - Festlegung der Aufgaben des Betreuers; - Gewünschte Lebensgestaltung des Betreuten. Eine rechtliche Form ist für die Betreuungsverfügung nicht vorgeschrieben. Eine notarielle Beglaubigung der Unterschriften vermag Zweifel über die Urheberschaft der Erklärung zu beseitigen und ist daher der sicherste Weg. III. Vorsorgevollmacht Durch die sogenannte Vorsorgevollmacht kann eine Person bevollmächtigt werden, alle Angelegenheiten zu erledigen, für die sonst ein gerichtlich bestellter Betreuer zuständig wäre. Zweck dieser Vollmacht ist es, die Anordnung einer gerichtlichen Betreuung zu vermeiden. Der Bevollmächtigte wird nicht vom Vormundschaftsgericht bestellt und nur in Ausnahmefällen überwacht. Eine Vorsorgevollmacht kann grundsätzlich nur vom Vollmachtgeber, von diesem aber jederzeit widerrufen werden. 2
3 Eine Vorsorgevollmacht ist stets, aber auch nur dann zu empfehlen, wenn eine Person vorhanden ist, die das uneingeschränkte Vertrauen des Betreuungsbedürftigen genießt, da der Bevollmächtigte wesentlich freier handeln kann als ein Betreuer. Eine Vollmacht kann auch missbraucht werden! Meist wird die Vollmacht dem Ehegatten oder Kindern erteilt. Nicht zu empfehlen ist es, mehreren Personen eine Vorsorgevollmacht dergestalt zu erteilen, dass diese nur gemeinsam handeln können, da bei Verhinderung eines Bevollmächtigten die Vollmacht wertlos ist. Werden mehrere Vollmachten z.b. an Kinder dergestalt erteilt, dass diese jeweils einzeln handeln können, kann dies in der Praxis zu Schwierigkeiten führen, wenn sich die Bevollmächtigten nicht einig sind und unterschiedliche Entscheidungen treffen. Für den Fall, dass der (Haupt-)Bevollmächtigte z.b. wegen Krankheit oder Tod nicht mehr in der Lage ist, die Vollmacht auszuüben, kann die Einsetzung eines Ersatzbevollmächtigten ratsam sein. Meist handelt es sich bei der Vorsorgevollmacht um eine sog. Generalvollmacht, die dem Bevollmächtigten alle nur erdenklichen Geschäfte und Handlungen erlaubt, insbesondere auch den Abschluss von Bank- oder Grundstücksverträgen, Öffnen von Briefen, Vertretung gegenüber Behörden, Einwilligungen in ärztliche Behandlungen u.ä. Die Vorsorgevollmacht kann jedoch auf einzelne Bereiche beschränkt sein. Sie kann für höchstpersönliche Angelegenheiten, z.b. eine Heirat oder die Errichtung eines Testamentes nicht erteilt werden. Die Vorsorgevollmacht wird grundsätzlich sofort mit der Unterschrift wirksam, d.h. sobald der Bevollmächtigte diese in Händen hat, kann er damit handeln. Einschränkungen in der Vollmacht, dass diese erst gilt, wenn der Betreffende geschäftsunfähig ist, sind zwar wirksam, führen in der Praxis aber zu einer eingeschränkten Praxistauglichkeit der Vollmacht, da der Bevollmächtigte dann die Geschäftsunfähigkeit bei jedem Gebrauch der Vollmacht nachweisen muss. Üblicherweise wird deshalb die Vollmacht vom Vollmachtgeber selbst verwahrt und dem Bevollmächtigten erst im Bedarfsfall ausgehändigt. Der Bevollmächtigte sollte jedoch für den Fall, dass der Vollmachtgeber nicht mehr in der Lage, die Vollmacht zu übergeben, wissen, wo die Vollmacht hinterlegt ist. Möglich ist es auch, dem Bevollmächtigten im Innenverhält- 3
4 nis gesonderte, d.h. in einem eigenen Schriftstück enthaltene Weisungen über den Gebrauch der Vollmacht zu erteilen, Eine bestimmte Form ist für eine Vorsorgevollmacht nicht vorgesehen. Wenn z.b. eine Verfügung über Immobilien möglich sein soll, muss sie jedoch mindestens notariell beglaubigt werden. Soll die Vollmacht auch zur Aufnahme von Verbraucherdarlehen gelten, ist sie notariell zu beurkunden. Soll die Vollmacht auch für ärztliche Maßnahmen gelten, so muss dies ausdrücklich aufgeführt sein. Allgemein ist eine notarielle Vollmacht zu empfehlen, da sie eine erhöhte Beweiskraft hat, im Rechtsverkehr (z.b. von Banken) immer anerkannt wird und vom Notar - soweit möglich - die Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers festgestellt wird. Die Vollmacht gilt in der Regel über den Tod hinaus, so dass der Bevollmächtigte bis zur in der Regel erforderlichen Ermittlung der Erben durch das Nachlassgericht den Nachlass abwickeln, z.b. die Beerdigungskosten bezahlen kann. IV. Patientenverfügung Die Patientenverfügung (missverständlich auch Patiententestament genannt) ist die Erklärung einer Person an ihre Ärzte und Verwandten, wie sie im Krankheitsfall behandelt und versorgt werden möchte. Eine gesetzliche Regelung der Patientenverfügung fehlt bisher. In der Patientenverfügung kann z.b. der Wunsch geäußert werden, dass der Betreffende nicht künstlich beatmet und nicht mittels einer Magensonde ernährt werden möchte, ferner, dass er nach seinem Tod keine Organentnahme wünscht. In der Patientenverfügung kann - in bestimmten Grenzen - auch festgelegt werden, ob und wann ein Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen gewünscht wird. Solche Wünsche sind nach der neuen Rechtsprechung verbindlich und von den behandelnden Ärzten, Betreuern und Angehörigen zu beachten. Zu beachten ist dabei, dass die sog. aktive Sterbehilfe in Deutschland verboten und strafbar ist. Die Abgrenzung von der zulässigen Hilfe beim Sterben und Hilfe zum Streben ist fließend und kann im Einzelfall äußerst schwierig sein. 4
5 Eine rechtliche Form ist für die Patientenverfügung nicht vorgeschrieben. Eine notarielle Beglaubigung der Unterschriften vermag Zweifel über die Urheberschaft der Erklärung zu beseitigen und ist daher der sicherste Weg. Die Patientenverfügung kann auch in eine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung aufgenommen werden und dient dann auch als entsprechende Anweisung für den Betreuer bzw. Bevollmächtigten. V. Kosten Wird der Notar bei einer der vorgenannten Erklärungen hinzugezogen, berechnen sich die Kosten der Vollmacht nach dem Wert dessen, was der Bevollmächtigte erledigen kann und soll. In der Regel liegen die Kosten bei ca. Euro 80,-- bis 100,--. Die Kosten für eine Patientenverfügung oder eine Betreuungsverfügung sind geringer. 5
Rechtliche Vorsorge für s Alter. Betreuungsverfügung Patientenverfügung Vorsorgevollmacht Testament
Rechtliche Vorsorge für s Alter Betreuungsverfügung Patientenverfügung Vorsorgevollmacht Testament Hinweis Es handelt sich hier um rechtlich komplizierte Vorgänge, die erhebliche Auswirkungen auf Ihr Leben
MehrVorsorgevollmacht und Betreuungsrecht Claudia Stockmann Caritasverband Meschede e.v.
Vorsorgevollmacht und Betreuungsrecht 1 Betreuungsrecht - 1992 löste das Betreuungsrecht das bis dahin bestehende Vormundschaftsrecht ab - Keine Entmündigung mehr - Wenn ein Mensch sein Leben nicht mehr
MehrVorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung 12. März 2019 Düsseldorfer Jonges - Dr. Carolin Opgenhoff, Notarin - Inhalt Wozu eine Vorsorgevollmacht? Inhalt und Regelungsumfang Betreuungsverfügung Patientenverfügung
MehrFachanwältin für Familienrecht Fachanwältin für Sozialrecht. Krankheits- und Altersvorsorge aus juristischer Sicht
Fachanwältin für Familienrecht Fachanwältin für Sozialrecht Krankheits- und Altersvorsorge aus juristischer Sicht Es kann jeden treffen. Ein Verkehrsunfall oder eine schwere Krankheit - und plötzlich ist
MehrVorsorgevollmacht (Muster/Textbausteine) 9. Hinweise zur Betreuungsverfügung 15. Betreuungsverfügung (Muster/Textbausteine) 19
Schnellübersicht Schnellübersicht 1 Vorsorgevollmacht 3 Hinweise zur Vorsorgevollmacht 3 Vorsorgevollmacht (Muster/Textbausteine) 9 2 Betreuungsverfügung 15 Hinweise zur Betreuungsverfügung 15 Betreuungsverfügung
MehrPatienten- Information. Patientenverfügung Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung
Patienten- Information Patientenverfügung Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung PDer Notfall sollte Sie auch in rechtlicher Hinsicht a ve nicht unvorbereitet treffen. Eine plötzliche oder altersbedingte
Mehr18 werden mit Behinderung
18 werden mit Behinderung -Vorsorgevollmacht -gesetzliche Betreuung Jutta Hertneck-Rechtsanwältin In den Ziegeläckern 8 in 71332 Waiblingen kanzlei@hertneck.com Rechtsanwältin Jutta Hertneck - 2016 1 Vollmacht
MehrBetreuungsrecht Vorsorgevollmacht Patientenverfügung. Präsentiert von: Annette Reimers Betreuungsverein für den Kreis Herzogtum Lauenburg e.v.
Betreuungsrecht Vorsorgevollmacht Patientenverfügung Präsentiert von: Annette Reimers Betreuungsverein für den Kreis Herzogtum Lauenburg e.v. Vortragsaufbau Grundzüge des Betreuungsrechts Vorsorgevollmacht
MehrRechtliche Betreuung. Betreuungsbehörde der Stadt Kassel Rathaus, Obere Königsstraße 8, Geschäftszimmer H 408 a, Telefon (05 61)
Rechtliche Betreuung Betreuungsbehörde der Stadt Kassel Rathaus, Obere Königsstraße 8, Geschäftszimmer H 408 a, Telefon (05 61) 7 87-50 10 Falsche Vorstellungen!!! Rechtliche Betreuung betrifft nicht nur
MehrVorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung Aufenthaltsbestimmung ist die Wahl und Bestimmung des Wohnsitzes und des Ortes, an dem sich eine Person tatsächlich aufhalten soll. Ausfertigung Das Original der
MehrVorsorgevollmacht Beratung, Errichtung, Beglaubigung
Vorsorgevollmacht Beratung, Errichtung, Beglaubigung Betreuungsverfügung Patientenverfügung Constanze Maag Landratsamt Bodenseekreis 1 Wofür sollte ich Vorsorge treffen? Jeder von uns kann durch Unfall,
MehrVorsorgevollmachten, Patientenverfügungen Unternehmensnachfolge VDAW Verbandstag 4. Juni 2016
Gemeinsam erfolgreich Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen Unternehmensnachfolge VDAW Verbandstag 4. Juni 2016 1 Ausgangssituation bei Handlungsunfähigkeit heute Letztwillige Verfügung Handlungsunfähigkeit
MehrVorsorgevollmacht, Generalvollmacht, Betreuungsverfügung. von Rechtsanwalt Thomas Stritter Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Vorsorgevollmacht, Generalvollmacht, Betreuungsverfügung von Rechtsanwalt Thomas Stritter Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Handlungs- und Entscheidungsausfall infolge Krankheit Demenz Tod Ohne
MehrBNotK. Zukunft selbst gestalten. Zentrales Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer
BNotK Zukunft selbst gestalten Zentrales Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer Zukunft selbst gestalten Krankheit oder Altersschwäche können bei jedem von uns zu einer hilflosen Lage führen. In diesen
MehrVorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung Dr. Stefanie Hitschmann Rechtsanwältin und Notarin in Griesheim Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Fachanwältin für Familienrecht Büro Darmstadt Bleichstraße
MehrVorsorgevollmacht und Patientenverfügung
12. Bürger-Info-Tag der Notarkammer Frankfurt a.m. Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung Notarin Bettina Schmidt Rechtsanwältin Sonja Reiff KANZLEI SCHMIDT & KOLLEGEN Rechtsanwälte Notarin Frankfurt
MehrWas Sie tun können, um richtig vorzusorgen Durch einen Unfall, eine schwere Krankheit oder Altersabbau kann jeder Mensch in eine Situation kommen, in
1BUJFOUFOWFSGÛHVOH 7PSTPSHFWPMMNBDIU #FUSFVVOHTWFSGÛHVOH Was Sie tun können, um richtig vorzusorgen Durch einen Unfall, eine schwere Krankheit oder Altersabbau kann jeder Mensch in eine Situation kommen,
MehrZusammenfassung des Vortrags von Herrn Jan Haubold anlässlich unserer Veranstaltung am
Generalvollmacht Eine Generalvollmacht räumt dem Bevollmächtigten sehr weitreichende Rechte ein, die alle Bereich des Lebens umfassen können. Da sie von einem Notar beurkundet werden muss, ist meist eine
MehrBetreuung, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung. Dr. Gerald Prinz Richter am Amtsgericht
Betreuung, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung Dr. Gerald Prinz Richter am Amtsgericht Vorsorgevollmacht/Betreuung : Worum geht es? Ganz oder teilweise fehlende Handlungs- bzw. Geschäftsfähigkeit in
MehrHolger Weidenmann Notar in Leonberg. Die Vorsorgevollmacht aus Sicht des Notars
Holger Weidenmann Notar in Leonberg Die Vorsorgevollmacht aus Sicht des Notars Notariat Leonberg Notar Holger Weidenmann General- (Vorsorge-) Vollmacht zur Vermeidung einer gesetzlichen Betreuung I. Warum
MehrVollmacht. (Vollmachtgeber/in)
Vollmacht Seite 1 Vollmacht Ich, (Vollmachtgeber/in) Name, Vorname Geburtsdatum Geburtsort Adresse Telefon, Telefax erteile hiermit Vollmacht an (bevollmächtigte Person) Name, Vorname Geburtsdatum Geburtsort
MehrFachanwalt für Erb-, Steuerund Versicherungsrecht. Vorsorgevollmacht
Thomas Röwekamp Fachanwalt für Erb-, Steuerund Versicherungsrecht Ihr Recht auf Selbstbestimmung durch Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht »Was meinen Eltern im Alter widerfahren ist, möchte ich nicht
MehrVorsorgevollmacht. und Patientenverfügung Rechtsanwalt & Notar Dr. Peter
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung 21.09.2007 Rechtsanwalt & Notar Dr. Peter Gliederung I. Sonstige Maßnahmen vorsorgender rechtlicher Gestaltung II. Vorsorgevollmacht III. Betreuungsverfügung IV.
MehrGESUNDHEITSVOLLMACHT (Formulierungsvorschlag)
Ich GESUNDHEITSVOLLMACHT (Formulierungsvorschlag) erteile hiermit 1. 2.... je einzeln die widerrufliche Vollmacht, mich bei sämtlichen Gesundheitsangelegenheiten zu vertreten. Die behandelnden Ärzte sind
MehrVorsorgevollmacht. Ich,... (Vollmachtgeber/in) (Name, Vorname) ... (Geburtsdatum, Geburtsort) ... (Adresse) ... (Telefon, Telefax) ...
Vorsorgevollmacht Seite 1 Vorsorgevollmacht Ich,... (Vollmachtgeber/in) (Name, Vorname) (Geburtsdatum, Geburtsort) (Adresse) (Telefon, Telefax) (E-Mail) erteile hiermit Vollmacht an...(bevollmächtigte
MehrPatientenverfügung + Vorsorgevollmacht
Steuerberatung Wirtschaftsprüfung Rechtsberatung Wirtschaftsberatung Belegdepot Patientenverfügung + Vorsorgevollmacht Referent: Michael Weil, Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht 1 Überblick Osthessischer
MehrBeizeiten vorsorgen mit Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung. RA Dr. Pierre Kago
Beizeiten vorsorgen mit Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung Vorsorgevollmacht Patientenverfügung Betreuungsverfügung 1,3 Mio Heutzutage 3,0 Mio in 2050 Menschen, die Ihren Alltag aufgrund
MehrCHECKLISTE VORSORGEVOLLMACHT
CHECKLISTE VORSORGEVOLLMACHT Achtung Eheleute: Vorsicht vor Halbwissen! Die folgenden Regelungen für Familie und Erbfall sollten Sie kennen Auch Eheleute brauchen eine Vorsorgevollmacht, um im Pflegefall
MehrSinnvoll für Alt und Jung
Sinnvoll für Alt und Jung Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung Quelle: Hess.Familientag Meike Schoeler, Rechtsanwältin, Schladenweg 2a, 34560 Fritzlar Selbstbestimmt leben mit Vorsorgevollmachten und
MehrVorsorgevollmacht. (Name, Vorname) ... (Geburtsdatum, Geburtsort) ... (Adresse) ... (Telefon, Telefax) ... ( ) (Name, Vorname,) ...
Vorsorgevollmacht Vorsorgevollmacht Seite 1 Ich,... (Vollmachtgeber/in) (Name, Vorname) (Geburtsdatum, Geburtsort) (Adresse) (Telefon, Telefax) (E-Mail) erteile hiermit Vollmacht an...(bevollmächtigte
MehrMerkblatt zur Vorsorgevollmacht
Betreuungsverein der Arbeiterwohlfahrt Altenkirchen e.v. Wiedstrasse 1 D-57610 Altenkirchen Stand: 11/2001 Arbeitskreis Betreuungsrecht im Landkreis Altenkirchen Merkblatt zur Vorsorgevollmacht Bitte lesen
MehrVORSORGEVOLLMACHT. Notarvertreter Jean-Philip Möllmann, MBA
VORSORGEVOLLMACHT Notarvertreter Jean-Philip Möllmann, MBA Bis 31.12.2017 Ab 01.01.2018 Notariat Herrenberg B3 Marienstraße 21 71083 Herrenberg Tel.. 07032/942151 Reinhold-Schick-Platz 4 71083 Herrenberg
Mehr10 Tipps für jede Vorsorgevollmacht. und die Verbindung zur Patientenverfügung. Jürgen Kors
10 Tipps für jede Vorsorgevollmacht und die Verbindung zur Patientenverfügung Jürgen Kors gesetzliche Regelung ( 1896 BGB): Kann ein Volljähriger auf Grund einer... Krankheit oder Behinderung seine Angelegenheiten
MehrBUCHHOLZ FRANCASTEL NOTARE
BUCHHOLZ FRANCASTEL NOTARE Dr. Jörg Buchholz Dr. Julie Francastel, LL.M. (Köln/ Paris), MJur (Oxford) (als Amtsnachfolgerin des Notars Dr. Jan Link) Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung Vorsorgevollmacht
Mehrauremar - Fotolia.com Die Betreuungsverfügung Ratgeber mit Muster. Worauf Sie beim Erstellen achten müssen!
auremar - Fotolia.com Die Betreuungsverfügung Ratgeber mit Muster. Worauf Sie beim Erstellen achten müssen! 1 Die Betreuungsverfügung Worauf Sie beim Erstellen achten müssen! Es passiert immer wieder.
MehrRechtliche Betreuung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Betreuungsstelle Rechtliche Betreuung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung Die Betreuungsstelle stellt sich vor Betreuungsrecht - rechtliche Grundlagen - Anregung einer Betreuung - weitere Anknüpfungspunkte
MehrDie gesetzliche Betreuung
Das derzeit gültige Betreuungsgesetz (BtG) ist zum 01.01.1992 in Kraft getreten und löste damit das über 100-jährige Vormundschaftsrecht im Erwachsenenbereich ab. Betreuung als Rechtsfürsorge zum Wohl
MehrVorsorgevollmacht. ohne Zwang und aus freiem Willen gemäß 1896 Abs. 2 BGB folgende. Vorsorgevollmacht:
Vorsorgevollmacht Hiermit erteile ich: (Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum, Geburtsort) ohne Zwang und aus freiem Willen gemäß 1896 Abs. 2 BGB folgende Vorsorgevollmacht: Herr/Frau (Name, Vorname, Adresse,
MehrPatientenverfügungen. Vorsorge in Gesundheitsfragen
Patientenverfügungen Vorsorge in Gesundheitsfragen Patientenverfügung Gliederung Was ist eine Patientenverfügung? Was ist beim Abfassen zu beachten? Wie wird eine Patientenverfügung vom Arzt umgesetzt?
MehrTübingen-Lustnau / Dettenhausen
II Urkundenrolle 2016 Nr.. Notariat Tübingen-Lustnau Tübingen-Lustnau / Dettenhausen Geschehen am i. W.: Vor mir, Notarin Barbara Haußmann, beim Notariat Tübingen-Lustnau ist in 72074 Tübingen-Lustnau,
MehrZukunft selbst gestalten. Merkblatt zur Vorsorgevollmacht -
Zukunft selbst gestalten Merkblatt zur Vorsorgevollmacht - Merkblatt zur Vorsorgevollmacht / Betreuungsverfügung Die Vorsorgevollmacht dient nicht nur dazu, die eigene Selbstbestimmung im Falle einer
MehrBEREITS ERSCHIENEN. The Fall. - Prophezeiung eines Untergangs * * * Umstieg auf. Microsoft Word leicht gemacht * * * DIE VORSORGEVOLLMACHT
1 BEREITS ERSCHIENEN The Fall - Prophezeiung eines Untergangs * * * Umstieg auf Microsoft Word 2007 leicht gemacht * * * DIE VORSORGEVOLLMACHT 2 DIE VORSORGEVOLLMACHT Marcel Niggemann 3 2008 Marcel Niggemann.
MehrThema. Gesetzliche Betreuung für Erwachsene - Vorsorge. Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung Patientenverfügung
Thema Gesetzliche Betreuung für Erwachsene - Vorsorge Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung Patientenverfügung Wichtige Bausteine für ein selbstbestimmtes Leben nicht nur im Alter Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung
MehrDie rechtliche Betreuung
Die rechtliche Betreuung Wenn ein Volljähriger sich wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht mehr um seine Angelegenheiten kümmern kann, muss
MehrKölner Vorsorgetag Harald reske
Kölner Vorsorgetag 2014 Betreuung 1896 Abs. 1 BGB.. auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung.. 280, 281, 282 FamFG 280: Vor der Bestellung eines
MehrMuster: Vollmacht. Ich,, (Name, Vorname, Geburtsdatum) (Adresse) -Vollmachtgeber(in), meine Vertrauensperson,, (Name, Vorname, Geburtsdatum)
Muster: Vollmacht Ich,, (Name, Vorname, Geburtsdatum) (Adresse) -Vollmachtgeber(in), bevollmächtige meine Vertrauensperson,, (Name, Vorname, Geburtsdatum) (Adresse) -bevollmächtigte Person, mich in allen
MehrNOTFALL- und VORSORGEMAPPE
NOTFALL- und VORSORGEMAPPE von (Name, Vorname) E- _ welche! Name der Versicherung Telefon V 26 27 Vollmacht Seite 1 Vorsorgevollmacht Ich, Name, Vorname (Vollmachtgeber/in) Geburtsdatum
MehrVorsorgemaßnahmen Deshalb sollten Sie vorsorgen...
Vorsorgemaßnahmen Deshalb sollten Sie vorsorgen... Vollmachten ermöglichen ein hohes Maß an Selbstbestimmung, auch dann, wenn aufgrund von Unfall, Krankheit oder auch nachlassender geistiger Kräfte Entscheidungen
MehrGrußwort. Fachreferenten
Grußwort Bernd Dürr Bürgermeister Gemeinde Bondorf Fachreferenten Andreas Kleiß Betreuungsbehörde Landratsamt Böblingen Thema: Betreuungsrecht Christel Welte-Schell Notarin Notariat Herrenberg Thema: Vorsorgevollmacht
MehrPatientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuung. Rechtsanwältin Judith Hartmann Fachanwältin für Sozialrecht
Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuung Rechtsanwältin Judith Hartmann Fachanwältin für Sozialrecht Vorsorge Vor dem Tod: - Vorsorgevollmacht - Betreuungsverfügung - Patientenverfügung Nach dem
MehrVortrag Vorsorgemöglichkeiten
Eric Thormählen Betreuungsstelle Stadt Oldenburg 1 Vortrag Vorsorgemöglichkeiten Eric Thormählen Betreuungsstelle Stadt Oldenburg Eric Thormählen Betreuungsstelle Stadt Oldenburg 2 Individuelle Vorsorgemöglichkeiten
MehrPatientenverfügung Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung. Ein freiwilliges Vorsorgeinstrument für Sie!
Patientenverfügung Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung Ein freiwilliges Vorsorgeinstrument für Sie! Inhalt Seite Patientenverfügung 3 1. Was leistet eine Patientenverfügung? 2. Wie gelangt die Patientenverfügung
MehrDie Patientenverfügung
14 Möglichkeiten der Vorsorge Zwei Fallbeispiele, die zeigen, dass jeder Mensch durch Krankheit, Unfall oder zunehmendes Alter in eine Situation geraten kann, in der er nicht mehr Wünsche äußern oder Entscheidungen
MehrGeneral- und Vorsorgevollmacht
Notarin Karin Mudler-Joos beim Notariat Kornwestheim, Zimmer 23, Tel.: 07154 / 202-7454 oder 07154 / 202-7455 Homepage: www.mudler-joos.de Notariat Kornwestheim Notarin Mudler-Joos Informationsbroschüre
MehrInformationsveranstaltung Vorsorgevollmacht. Referentin: Margret Wilkes, Rechtsanwältin + Notarin, Rohrmeisterei Schwerte,
Informationsveranstaltung Vorsorgevollmacht Referentin: Margret Wilkes, Rechtsanwältin + Notarin, Rohrmeisterei Schwerte, 17.07.2013 Rechtlicher Hintergrund I. Erteilung einer Vorsorgevollmacht II. Umfang
MehrPatientenverfügung Betreuungsverfügung (General)Vollmacht
Patientenverfügung Betreuungsverfügung (General)Vollmacht Erfurt 11.Juni 2013 Dr. Achim Spenner Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter Erklärung der Begriffe: Patientenverfügung, Betreuungsverfügung,
MehrRECHTLICHE BETREUUNG UND VORSORGEVOLLMACHT
RECHTLICHE BETREUUNG UND VORSORGEVOLLMACHT Notarvertreter Jean-Philip Möllmann, MBA Notariat Herrenberg B3 Marienstraße 21 71083 Herrenberg Tel.. 07032/942151 In welchen Situationen wird eine Vorsorgevollmacht
MehrGesetzliche Betreuungen in Düsseldorf (Stand )
Gesetzliche Betreuungen in Düsseldorf (Stand 30.06.2013) 6.720; 1,1% Einwohner Betreuungen 592.393; 98,9% 02.12.2013 Amt / 51/6.5 Betreuungsstelle 1 Vorsorgemöglichkeiten zur Wahrung des Selbstbestimmungsrechts
MehrPatientenverfügungen. Vorsorge in Gesundheitsfragen
Patientenverfügungen Vorsorge in Gesundheitsfragen Gliederung Was ist eine Patientenverfügung? Was ist beim Abfassen zu beachten? Wie wird eine Patientenverfügung vom Arzt umgesetzt? Weitere häufig gestellte
MehrSelbstbestimmung bis zum Lebensende. Veranstaltung am
Selbstbestimmung bis zum Lebensende Veranstaltung am 21.06.2011 Selbstbestimmung bis zum Lebensende Nadine Schier Rechtsanwältin Königstr. 5a 23847 Rethwisch 04539/8885170 info@kanzlei-schier.de Gliederung
MehrSteueroptimiertes Schenken und Vererben Selbstbestimmung bis zum Lebensende. Veranstaltung am 15. Oktober 2009
Steueroptimiertes Schenken und Vererben Selbstbestimmung bis zum Lebensende Veranstaltung am 15. Oktober 2009 Steueroptimiertes Schenken und Vererben Selbstbestimmung bis zum Lebensende Selbstbestimmung
MehrNotariat Kornwestheim Notarin Mudler-Joos. Informationsbroschüre zum Thema: General- und Vorsorgevollmacht / Patientenverfügung
Notarin Karin Mudler-Joos beim Notariat Kornwestheim, Zimmer 23, Tel.: 07154 / 202-7454 oder 07154 / 202-7455 Homepage: www.mudler-joos.de Notariat Kornwestheim Notarin Mudler-Joos Informationsbroschüre
MehrGeneralvollmacht - Vorsorgevollmacht
Hiermit erteile ich: Thomas Artzt - Danziger Str.1-58256 Ennepetal - Telefon: 02333.2040 thomas.artzt@t-online.de www.betreuungen.tk (Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum, Geburtsort) ohne Zwang und aus
MehrIch, Herr/Frau geboren(e): geb. am: in: zurzeit wohnhaft: 1.) Herr/Frau geboren(e): geb. am: in zurzeit wohnhaft:
Vorsorgevollmacht Ich, Herr/Frau geboren(e): geb. am: in: zurzeit wohnhaft: erteile hiermit VORSORGEVOLLMACHT für: 1.) Herr/Frau geboren(e): geb. am: in zurzeit wohnhaft: Sollte diese(r) nicht in der Lage
MehrAlles geregelt?! Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Alles geregelt?! Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung Sara Ristau Rechtsanwältin, Fachanwältin für Steuerrecht, VorsorgeAnwältin Ristau & Ristau Fachanwälte Steuerberater Düsseldorf
MehrVorsorgende Verfügungen
Vorsorgende Verfügungen Betreuungsverfügung Vorsorgevollmacht Patientenverfügung Betreuungsverfügung & Vorsorgevollmacht Informationsmaterial Heft Betreuungsrecht Mit ausführlichen Informationen zur Vorsorgevollmacht
MehrWeisungen zum Innenverhältnis. erteilt.
Weisungen zum Innenverhältnis Mit Datum vom habe ich Vollmachtgeber/in, Geb.-Datum, Anschrift eine Vorsorgevollmacht an folgende Person/en 1. Bevollmächtigte/r, Geb.-Datum, Anschrift 2. Ersatzbevollmächtigter
MehrVerhandelt zu Plön am. Jens Hollborn
Verhandelt zu Plön am Vor mir, dem unterzeichnenden Notar Jens Hollborn mit dem Amtssitz in Plön erschien Die Erschienene ist dem Notar von Person bekannt; ihre zweifelsfreie Identifikation erfolgte bereits
MehrInformationen zur rechtlichen Betreuung
Informationen zur rechtlichen Betreuung Vorwort In unserer schnelllebigen Zeit gibt zunehmend Menschen, die es aufgrund ihres Alters, einer Krankheit oder Behinderung nicht mehr schaffen, im Alltag allein
MehrIch,... geb. am... in..., V O R S O R G E V O L L M A C H T
Kanzlei Urbainsky - Nymphenburger Straße 90 e - Ich,...... geb. am..... in..., zurzeit wohnhaft....., erteile hiermit V O R S O R G E V O L L M A C H T für 1. 2. 3. Die Vollmachtnehmer zu 1), zu 2) und
MehrDie Vorsorgevollmacht. Einführung
Die Vorsorgevollmacht Einführung Im Allgemeinen ist es bekannt, dass der so genannte letzte Wille durch die Errichtung von i.d.r. Testamenten bestimmt werden kann. Weniger bekannt ist jedoch, dass es auch
MehrKatja Rosendahl, Volljuristin Leiterin Schuldner und Insolvenzberatung
Katja Rosendahl, Volljuristin Leiterin Schuldner und Insolvenzberatung Vortrag 02.03.2018 Landesverband Volkssolidarität MV e.v. Gutenbergstraße 1 19061 Schwerin Tel: 0385-30 347-460 E- Mail: Katja.Rosendahl@Volkssolidaritaet.de
MehrVorsorge-Vollmacht. Ich, Erteile hiermit Vollmacht an
Vorsorge-Vollmacht Ich, Name, Vorname (Vollmachtgeber/in) Geburtsdatum Geburtsort Adresse Telefon, Telefax, E-Mail Erteile hiermit Vollmacht an Name, Vorname (Vollmachtgeber/in) Geburtsdatum Geburtsort
MehrV o l l m a c h t. Ich (Straße, Postleitzahl und Ort) ... (Telefon, ) erteile hiermit Vollmacht an. (Straße, Postleitzahl und Ort)
V o l l m a c h t Ich (Vollmachtgeber/in) erteile hiermit Vollmacht an (Vollmachtnehmer/in) Diese Vertrauensperson wird hiermit bevollmächtigt, mich in allen Angelegenheiten zu vertreten, die ich im Folgenden
MehrWichtige Fragen und Antworten zur Betreuungsverfügung
Wichtige Fragen und Antworten zur Betreuungsverfügung Die Vorsorgevollmacht Durch die Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie eine von Ihnen eingesetzte Vertrauensperson für den Fall der Entscheidungs- und
Mehr(Straße) (Telefon) (Straße) Die Betreuung soll meinen Wünschen entsprechend geführt werden. Ich wünsche:
Bertreuungsverfügung Von Datum (Name/ Vorname) (Telefon) Ich möchte niemandem eine Vollmacht erteilen. Sollte ich durch Unfall, Krankheit oder eine Behinderung in eine Lage geraten, in der ich meine Angelegenheiten
MehrNeues aus dem Recht. Zwangsbehandlung, Selbstbestimmung und Betreuung bei psychischer Erkrankung
Angehörigenwochenende 20. + 21.04.13 in Bad Salzhausen Neues aus dem Recht Zwangsbehandlung, Selbstbestimmung und Betreuung bei psychischer Erkrankung Michael Goetz, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht,
MehrDie Zukunft gestalten, solange Sie gesund sind
Die Zukunft gestalten, solange Sie gesund sind durch Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung Rechtsanwältin Myriam Güntert Fachanwältin für Familienrecht Seit mehr als 10 Jahren aktuelle
MehrVorsorgevollmacht. Name (ggf. Geburtsname): Vorname: Geburtsdatum: Strasse: Wohnort: Telefon:
Vorsorgevollmacht Meine Personalien Wohnort: Sobald infolge einer schweren körperlichen oder psychischen Erkrankung oder einer Behinderung meine Entscheidungsfähigkeit zeitweise oder dauerhaft eingeschränkt
MehrWer hilft mir, wenn ich mir nicht mehr selbst helfen kann?
Wer hilft mir, wenn ich mir nicht mehr selbst helfen kann? Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung aus rechtlicher Sicht A. Abgrenzung 1.) Vorsorgevollmacht: rechtsgeschäftliche Ermächtigung
MehrVorsorge - was geht mich das an?
Vorsorge - was geht mich das an? Hinweise zur Erstellung einer persönlichen Vollmacht bzw. Patientenverfügung Vorsorge - was geht mich das an? Durch Unfall, Krankheit usw. kann sich das Leben von heute
MehrVorsorgevollmacht mit Patientenverfügung
Urk.R.Nr. /2008 Vorsorgevollmacht mit Patientenverfügung I. Vorsorgevollmacht Hiermit bevollmächtige ich,..., geborene..., geboren am... wohnhaft...,..., geboren am... wohnhaft... -nachfolgend "der Bevollmächtigte
MehrVorsorge für Alter und Krankheit
Vorsorge für Alter und Krankheit 2. Göttinger Erbrechttag 20. November 2010 1 Überblick Ein Gesetz zur Patientenverfügung Der Vorsorgefall Vertrauensperson Vermögen und persönliche Angelegenheiten Patientenwille
MehrVorlage. Vorsorgevollmacht & Betreuungsverfügung
Vorlage Vorsorgevollmacht & Betreuungsverfügung 1 Vorlage Vorsorgevollmacht Vorsorgevollmacht Ich, erteile hiermit Vollmacht an Diese Person ist hiermit bevollmächtigt, mich in allen Angelegenheiten zu
MehrHerr/Frau, geb. am in wohnhaft
Herr/Frau, geb. am in wohnhaft dem Notar von Person bekannt, ausgewiesen durch _ Der Notar befragte die/den Erschienene/n, ob er oder einer der mit ihm zur gemeinsamen Berufsausübung verbundenen Rechtsanwälte
MehrVorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Ablauf. 1. General- und Vorsorgevollmacht nebst Betreuungsverfügung 2. Patientenverfügung
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung Vortrag im Rahmen der MS Selbsthilfe Lohmar 12. Mai 2010 Notar Dirk Höfinghoff Notare Dr. Schmittat & Höfinghoff 53721 Siegburg, Weierstr. 14 Ablauf 1. General-
MehrVorsorgevollmacht (Bitte ausfüllen und Nichtzutreffendes streichen)
Vorsorgevollmacht (Bitte ausfüllen und Nichtzutreffendes streichen) Ich, (Vollmachtgeber/in) Name, Vorname:... geborene..., geb. am...in..., wohnhaft in... Straße:...; Telefon... E-Mail:... erteile hiermit
MehrGeneral- und Vorsorgevollmacht mit Betreuungs- und Patientenverfügung
Notar XXXXXXXXXXX Urk. Rolle Nr. /2013 Vom 2013 General- und Vorsorgevollmacht mit Betreuungs- und Patientenverfügung Heute, den zweitausenddreizehn erschienen vor mir, Notar - 2013 - in meinen Amtsräumen
MehrVorsorgevollmacht und Patientenverfügung Notar Robert Walter, LL.M. Markt Mittweida
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung Notar Robert Walter, LL.M. Markt 20-23 09648 Mittweida Der Begriff Vorsorge lateinisch: procuratio zu procurare für etwas Sorge tragen; pflegen; verwalten 30.09.2015
MehrVorsorgevollmacht. mit integrierter Betreuungsverfügung. Hiermit erteile ich als Vollmachtgeber/in:
Vorsorgevollmacht mit integrierter Betreuungsverfügung Hiermit erteile ich als Vollmachtgeber/in: Name Vorname Geburtsdatum Geburtsort Straße PLZ/Wohnort Telefon ohne Zwang und aus freiem Willen folgende
MehrVorwort Kapitel 1 Vorsorgende Verfügungen richtig planen
Vorwort... 5 Kapitel 1 Vorsorgende Verfügungen richtig planen Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung Was ist der Unterschied?... 14 Wer muss welche Verfügung haben?... 16 Sind die Verfügungen
MehrVorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Dr. Michael Lingenberg LL.M. oec. Rechtsanwalt/Fachanwalt f. Steuerrecht
und Patientenverfügung Dr. Michael Lingenberg LL.M. oec. Rechtsanwalt/Fachanwalt f. Steuerrecht Grundlagen Was passiert, wenn jmd. aufgrund Unfall, Krankheit oder Alters nicht mehr in der Lage ist, wichtige
MehrBehalten Sie Ihr Leben in der Hand.
Behalten Sie Ihr Leben in der Hand. Mit einer Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. 6 Wissen mit Brief und Siegel Behalten Sie Ihr Leben in der Hand. 3 Warum und wie vorsorgen? 1. Die Vorsorgevollmacht
MehrIDEAL Versicherung. Vollmachten und Betreuungsverfügungen mit Verkaufs- und Vertriebsansätzen. Stand 07/ Der Spezialist für Senioren.
IDEAL Versicherung Vollmachten und Betreuungsverfügungen mit Verkaufs- und Vertriebsansätzen Stand 07/ 2013 Der Spezialist für Senioren. Agenda 2 Agenda Grundlagen des Betreuungsrechts Formen und Inhalte
MehrBestimmen Sie über Ihr Leben, ehe es andere für Sie tun! Sorgen Sie vor durch Vollmachten oder Verfügungen
Bestimmen Sie über Ihr Leben, ehe es andere für Sie tun! Sorgen Sie vor durch Vollmachten oder Verfügungen Vollmachten & Verfügungen Broschüre Patientenverfügung Broschüre Vorsorgevollmacht, sämtliche
MehrDie Betreuungsverfügung
Die Was ist das? In der benennt der volljährige Verfasser eine Person des eigenen Vertrauens für den Fall, dass das Vormundschaftsgericht wegen Entscheidungs- und Handlungsunfähigkeit einen gesetzlichen
MehrBetreuungsverfügung. Dient auch zur Vorlage beim Vormundschaftsgericht. wohnhaft in:.
Betreuungsverfügung Dient auch zur Vorlage beim Vormundschaftsgericht Ich (Vollmachtgeber) Vor- und Zuname:. geboren am:. in:.... wohnhaft in:. schlage für den Fall, dass für mich ein gesetzlicher Betreuer
MehrLeitfaden zur Errichtung einer Vollmacht
Leitfaden zur Errichtung einer Vollmacht Vorsorgevollmacht Wer klug ist sorgt vor! Eigenverantwortlich die Zukunft gestalten! Herausgegeben von der Betreuungsstelle der Stadt Viersen Der Inhalt ist nach
Mehr