Brückensperrung Lustenau / Au: Öffnungszeiten und Abfertigungsbefugnisse der Zollverwaltungen
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1 Brückensperrung Lustenau / Au: Öffnungszeiten und Abfertigungsbefugnisse der Zollverwaltungen 12. April 2016
2 Was bisher passiert ist Entscheid der Vorarlberger Landesregierung zur Brückensanierung Au / Lustenau in der Zeit vom 11. Juli bis 28. August (7 Wochen) Mittels Vollsperrung, keine Sanierung unter Verkehr Während der Hauptferienzeit (weniger Schwerverkehr) Gleichzeitig werden das Zollamt Au saniert und die Spediteurbüros neu erstellt
3 Was für ein Verkehrsregime ist geplant Diverse Sitzungen mit Vertretern von Land Vorarlberg und Kanton St. Gallen, den Zollverwaltungen und Polizeibehörden, Gemeindebehörden sowie Vertretern des Speditionsgewerbes Gemeinsames Festlegen eines Verkehrsregimes während der Bauzeit Mit dem Ziel möglichst wenig Verkehrsbehinderungen zu verursachen Ziel ist dabei eine Verkehrsauffächerung über andere Grenzübergänge für den grenzüberschreitenden Waren und Personenverkehr
4 Projektverantwortung Die Gesamtverantwortung für das Sanierungsprojekt liegt bei der Bauherrschaft, dem Land Vorarlberg. Dazu gehört auch die Planung der Verkehrsführung Die Zollverwaltungen haben bei der Lösung der Verkehrsaufteilung über die einzelnen Grenzübergänge mitgearbeitet, um im Rahmen der Brückensanierung einen möglichst reibungslosen Grenzübertritt sicherzustellen Eine entsprechende Signalisation sowie der Einsatz von Verkehrskadetten ist aber Sache von Land und Kanton
5 Massnahmen der Zollverwaltungen Personaleinsatz Der Personaleinsatz wird während der gesamten Bauzeit den veränderten Gegebenheiten anpasst, d.h. die während der Sanierung stärker belasteten Grenzübergänge werden personell verstärkt Öffnungszeiten Die Öffnungszeiten bei den stärker belasteten Grenzübergängen werden erweitert Abstempelung der U34 im Reiseverkehr Auf die Details des Verkehrskonzepts kommen wir im Verlauf der Präsentation zu sprechen
6 Information und Kommunikation Der Zoll informiert das Transportgewerbe im Bereich Verkehrsführung über die Grenze mittels Informationsveranstaltung Merkblätter für die Fahrer die an den Zollstellen frühzeitig aufgelegt werden Infoschreiben an die Spediteure Information in den Tageszeitungen Grundsätzlich ist aber die Bauherrschaft für die Information der Bevölkerung und der interessierten Kreise zuständig, d.h. das Land Vorarlberg
7 Wir sitzen alle im selben Boot Und jetzt komme ich meines Erachtens zum Wichtigsten: Wir sitzen alle im selben Boot. Wir alle haben Interesse an einem möglichst reibungslosen Ablauf des Verkehrs über die Grenze Und hier haben Sie, geschätzte Spediteure und Transportunternehmer, einen ganz wichtigen Part Sie sind das Bindeglied zu den Fahrern und ausländischen Transporteuren und können die Verkehrsströme, mindestens zum Teil, aktiv steuern
8 Wir ziehen alle am selben Strick Informieren Sie Ihre Partner frühzeitig und umfassend über das geltende Verkehrsregime während der Brückensanierung in Au Steuern und organisieren Sie die Transporte, wo immer möglich, bereits auf die richtigen Korridore und Grenzübergänge Jeder Falschfahrer verursacht Mehrfahrten und Behinderungen im Grenzgebiet und das sollte, wenn immer möglich, verhindert werden Nur gemeinsam können wir das Verkehrsaufkommen an der Grenze bewältigen Wir zählen deshalb auf ihre aktive Mitarbeit
9 Öffnungszeiten Handelswaren: Montag-Freitag: Samstag-Sonntag: Geschlossen Internationaler Transit: Montag-Freitag: (Zugelassene Versender und Samstag-Sonntag: Geschlossen in Richtung Österreich)
10 Abfertigungen Verkehrsrichtung Schweiz Periodische Sammelanmeldungen (Lieferscheinverfahren) bestehend Sendungen geladen bei Speditionen in Lustenau (Sperger, Scheffknecht) Fahrzeuge <3.5 to bestehend sowie von Lustenau / Au Bestehendes Laufzettelverfahren Höchst St. Margrethen Leerfahrzeuge (ausserhalb der Öffnungszeiten nur mit Emotach)
11 Abfertigungen Verkehrsrichtung Österreich Bestehender Verkehr mit Abfertigung im Freilager (zugelassener Warenort bis 1800) Verkehr ex Au und Diepoldsau mit Abfertigung im Freilager Bestehender Transit ex Zugelassene Versender St. Margrethen (ZV) Leerfahrzeuge (ausserhalb der Öffnungszeiten nur mit Emotach)
12 Wolfurt Öffnungszeiten Handelswaren: Montag-Freitag: Samstag-Sonntag: Geschlossen Internationaler Transit: Montag-Freitag: Samstag-Sonntag: Geschlossen Abfertigungen Verkehrsrichtung Schweiz Bestehender Verkehr (Laufzettelverfahren ausschliesslich nach Mäder / Kriessern) Laufzettelverfahren nach St. Margrethen sistiert. Die Abfertigung hat vollständig in Wolfurt zu erfolgen Fahrzeuge <3.5to von Au und Diepoldsau
13 Öffnungszeiten Handelswaren: Montag-Freitag: Samstag-Sonntag: Geschlossen Internationaler Transit / Lieferscheinverfahren: Montag-Freitag: Samstag-Sonntag: Geschlossen
14 Abfertigungen Verkehrsrichtung Schweiz Internationaler Transit (inkl. Transit zu den EVO in Diepoldsau mit Geleitschein) Vorausabfertigungen ex Wolfurt ausserhalb Bürozeiten (05.00 bis und bis 22.00) analog Information an Spediteure vom Periodische Sammelanmeldungen (Lieferscheinverfahren) bestehend bzw. von Lustenau / Au Fahrzeuge mit Sonderbewilligungen (Dimension / Gewicht) Fahrzeuge <3.5to bestehend Servicefahrzeuge von Au (spez. Bewilligung) Carnet ATA Leerfahrzeuge Sendungen in Hohenems geladen
15 Abfertigung Verkehrsrichtung Österreich Internationaler Transit Fahrzeuge <3.5 to Fahrzeuge mit Sonderbewilligungen (Dimension / Gewicht) Leerfahrzeuge Carnet ATA Sendungen in Diepoldsau geladen
16 Öffnungszeiten Handelswaren: Montag-Freitag: (Nachlauf Wolfurt: 1800) Samstag-Sonntag: Geschlossen Nachlauf Wolfurt = nur Abnahme Laufzettel
17 Abfertigungen Verkehrsrichtung Schweiz Alle vorabgefertigten Fahrzeuge von Wolfurt (Laufzettelverfahren) Leerfahrzeuge (ausserhalb der Öffnungszeiten nur mit Emotach)
18 Abfertigungen Verkehrsrichtung Österreich Bestehender Verkehr (ausgenommen Transit) Leerfahrzeuge (ausserhalb der Öffnungszeiten nur mit Emotach)
19 Vorgezogene Massnahmen Auf Grund der baulichen Massnahmen im Mai 2016 (Erweiterung Stellplätze auf Seite Mäder) wird der Regionalverkehr in Verkehrsrichtung Schweiz nach Meiningen / Oberriet umgeleitet. Diese Massnahme tritt ab nachstehendem Datum in Kraft: Montag, 02. Mai 2016
20 Öffnungszeiten Handelswaren: Montag-Freitag: Samstag-Sonntag: Geschlossen Internationaler Transit: Montag-Freitag: Samstag-Sonntag: Geschlossen
21 Abfertigungen Verkehrsrichtung Schweiz Bestehender Verkehr Importverkehr (nach CH) von Kriessern (ab 02. Mai 2016) Leerfahrzeuge (ausserhalb der Öffnungszeiten nur mit Emotach) Periodische Sammelanmeldungen (Lieferscheinverfahren) bestehend bzw. von Mäder / Kriessern
22 Abfertigungen Verkehrsrichtung Österreich Bestehender Verkehr Leerfahrzeuge (ausserhalb der Öffnungszeiten nur mit Emotach)
23 Schmitter Abfertigungen Verkehrsrichtung Schweiz Bestehender Verkehr (PSA / Lieferscheinverfahren) Leerfahrzeuge mit Emotach Verkehrsrichtung Österreich Bestehender Verkehr Leerfahrzeuge mit Emotach
24 Tisis / Schaanwald Öffnungszeiten Handelswaren: Montag-Donnerstag: (Ausfuhr bis 1800) Freitag: (Ausfuhr bis 1800) Samstag: Sonntag: Geschlossen Internationaler Transit: Montag-Freitag: Samstag: Sonntag: Geschlossen
25 Tisis / Schaanwald Achtung Die Abfertigungen an Samstagen finden nur in Tisis / Schaanwald statt.
26 Wiesenrain / Widnau und Grenzübergang Gaissau / Rheineck Kein Handelswarenverkehr
27 Reiseverkehr Der Reiseverkehr wird bei allen vorerwähnten Übergängen nach den bestehenden Vorschriften (inkl. Öffnungszeiten) abgefertigt. Zusätzliches Angebot: In Höchst werden auch an Samstagen von bis sog. U34 abgefertigt Touristenexporte sind in Hohenems / Diepoldsau von Montag Sonntag während 24 Stunden möglich
28 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Fragen?????
Öffnungszeiten D Mo Fr :00 Uhr. 2. Sonderregelung / (soweit auf einen Werktag fallend) keine Öffnungszeiten
Appenweier 06.00 18:00 Uhr 2. Sonderregelung 24.12. / 31.12. 3. Amtsplatz Hausach Di und Do 08:00 12:00 Uhr Freiburg 07:30 17:00 Uhr 2. Sonderregelung 24.12. / 31.12. Rheinfelden-Autobahn 07:30 22:00 Uhr
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