Bilanzierung für Einsteiger - Übungsbuch mit Lösungen

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1 Bilanzierung für Einsteiger - Übungsbuch mit Lösungen Übungen und Aufgaben zu Bewertung, Abschreibung, Gewinnermittlung, GuV, Kennzahlen, Rückstellungen, Anlagevermögen, Umlaufvermögen, Bilanz, Eigenkapital, Fremdkapital, Bilanzanalyse, Anlagenspiegel, Jahresabschluss, u.v.m. Sven Matthiesen

2 Bilanzierung für Einsteiger - Übungsbuch mit Lösungen. Übungen und Aufgaben zu Bewertung, Abschreibung, Gewinnermittlung, GuV, Kennzahlen, Rückstellungen, Anlagevermögen, Umlaufvermögen, Bilanz, Eigenkapital, Fremdkapital, Bilanzanalyse, Anlagenspiegel, Jahresabschluss, u.v.m. Autor: Sven Matthiesen, Dipl.-Volkswirt, Dipl-Sozialökonom Dozent für Bilanzierung und Steuerrecht Hier prüfen Sie, ob es aktuelle Änderungen zu diesem Buch gibt: Haben Sie Fragen oder Anregungen zum Buch? 1. Auflage, Druckversion vom , POD-5.1 Verlag: EduMedia GmbH, Augustenstraße 22/24, Stuttgart Redaktion: Maria Balk, M.A. Layout, Satz und Druck: Educational Consulting GmbH, Ziegelhüttenweg 4, Ilmenau Printed in Germany Umschlaggestaltung: Educational Consulting GmbH, Ilmenau EduMedia GmbH, Stuttgart Alle Rechte, insbesondere das Recht zu Vervielfältigung, Verbreitung oder Übersetzung, vorbehalten. Kein Teil des Werkes darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme gespeichert, verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden. Der Verlag haftet nicht für mögliche negative Folgen, die aus der Anwendung des Materials entstehen. Internetadresse: ISBN

3 Lernen leicht gemacht! Für Ihren optimalen Lernerfolg enthält dieses Buch authentische Übungsszenarien: Wenden Sie das erworbene Wissen in ausführlichen Übungsszenarien aus der beruflichen Praxis an. Lösungen: Überprüfen Sie Ihre Ergebnisse der Übungen und Praxisaufgaben aus dem Lehrbuch anhand der Lösungsdarstellungen. Was Sie wissen sollten... Damit unsere Unterrichtsmaterialien lebendig und lesbar bleiben, haben wir in dem vorliegenden Band auf Wortungetüme wie LeserInnen u. ä. verzichtet und stattdessen die männliche Form verwendet. Bitte haben Sie Verständnis für unser Vorgehen, liebe Leserin. Sie sind selbstverständlich ebenso gemeint, wenn wir z. B. von dem Unternehmer oder dem Kaufmann sprechen.

4 Inhaltsverzeichnis I Inhaltsverzeichnis 1 Übungen Übung: Bewertung im Umlaufvermögen Übung: Bewertung im Umlaufvermögen Übung: Grundstücksbewertung Übung: Inventar- und Bilanzerstellung Übung: Anschaffungskosten und korrespondierende Fremdwährungsverbindlichkeit Übung: Darlehen und Damnum Übung: Nachträgliche Herstellungskosten (Gebäude) Übung: Rechnungsabgrenzung (Damnum, Agio) Übung: Bewertung von Verbindlichkeiten Übung: PKW - AfA und Privatnutzung Übung: PKW - Totalschaden und Neukauf Übung: Wertberichtigungen auf Forderungen Übung: Rückstellungen Übung: Vorbereitende Jahresabschlussarbeiten Übung: Vorbereitende Jahresabschlussarbeiten Übung: Gewinnverteilung (KG) Übung: Kennzahlen Lösungen zu den Übungen Lösung zur 1. Übung: Bewertung im Umlaufvermögen Lösung zur 2. Übung: Bewertung im Umlaufvermögen Lösung zur 3. Übung: Grundstücksbewertung Lösung zur 4. Übung: Inventar- und Bilanzerstellung Lösung zur 5. Übung: Anschaffungskosten und korrespondierende Fremdwährungsverbindlichkeit Lösung zur 6. Übung: Darlehen und Damnum Lösung zur 7. Übung: Nachträgliche Herstellungskosten (Gebäude) Lösung zur 8. Übung: Rechnungsabgrenzung (Damnum, Agio) Lösung zur 9. Übung: Bewertung von Verbindlichkeiten Lösung zur 10. Übung: PKW - AfA und Privatnutzung Lösung zur 11. Übung: PKW - Totalschaden und Neukauf Lösung zur 12. Übung: Wertberichtigungen auf Forderungen Lösung zur 13. Übung: Rückstellungen Lösung zur 14. Übung: Vorbereitende Jahresabschlussarbeiten Lösung zur 15. Übung: Vorbereitende Jahresabschlussarbeiten Lösung zur 16. Übung: Gewinnverteilung (KG) Lösung zur 17. Übung: Kennzahlen

5 I Inhaltsverzeichnis 3 Lösungen zum Lehrbuch Lösung zum 1. Kapitel: Grundlagen der Bilanzierung Lösung zum 2. Kapitel: Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses Lösung zum 3. Kapitel: Vorschriften zur Bewertung in der Bilanz Lösung zum 4. Kapitel: Bewertung des Anlagevermögens Lösung zum 5. Kapitel: Bewertung des Umlaufvermögens Lösung zum 6. Kapitel: Bewertung des Fremdkapitals Lösung zum 7. Kapitel: Bilanzierung und Bewertung sonstiger Posten Lösung zum 8. Kapitel: Bilanzierung des Eigenkapitals Lösung zum 9. Kapitel: Einführung in die Bilanzanalyse Lösung zum 10. Kapitel: Grundzüge der Konzernrechnungslegung und internationalen Rechnungslegung

6 Übungen Dieses Kapitel enthält komplexe Übungen aus der betrieblichen Praxis der Bilanzierung. Die Übungen sind thematisch nach den Bausteinen des Einsteiger-Lehrbuches zusammengestellt. Inhalt 1. Übung: Bewertung im Umlaufvermögen 2. Übung: Bewertung im Umlaufvermögen 3. Übung: Grundstücksbewertung 4. Übung: Inventar- und Bilanzerstellung 5. Übung: Anschaffungskosten und korrespondierende Fremdwährungsverbindlichkeit 6. Übung: Darlehen und Damnum 7. Übung: Nachträgliche Herstellungskosten (Gebäude) 8. Übung: Rechnungsabgrenzung (Damnum, Agio) 9. Übung: Bewertung von Verbindlichkeiten 10. Übung: PKW - AfA und Privatnutzung 11. Übung: PKW - Totalschaden und Neukauf 12. Übung: Wertberichtigungen auf Forderungen 13. Übung: Rückstellungen 14. Übung: Vorbereitende Jahresabschlussarbeiten 15. Übung: Vorbereitende Jahresabschlussarbeiten 16. Übung: Gewinnverteilung (KG) 17. Übung: Kennzahlen 7

7 1 1. Übung: Bewertung im Umlaufvermögen 1. Übung: Bewertung im Umlaufvermögen Sachverhalt Zum hält die Karl Knauser GmbH 500 Aktien der Global Play AG zu Veräußerungszwecken im Umlaufvermögen. Zum Zeitpunkt des Kaufs der Aktien am erteilte die Hausbank folgende Abrechnung: 500 Aktien zu 28, ,00 Provision, Spesen 300,00 Abrechnungsbetrag ,00 Zum Bilanzstichtag beträgt der Kurswert der Aktien nach Angaben der Hausbank 21,75. Bis zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung ( ) schwankte der Kurswert zwischen 19,95 und 28,50. Aufgabenstellung a) Ermitteln Sie in einer übersichtlichen Aufstellung den Bilanzansatz zum , in der Handelsbilanz und in der Steuerbilanz. b) Begründen Sie den Wertansatz in der Bilanz zum nach handels- und steuerrechtlichen Vorschriften. Welche Besonderheiten sind hinsichtlich der Bilanzrechtsmodernisierung zu berücksichtigen? c) Welche Gewinnauswirkungen ergeben sich aus den gewählten Bilanzansätzen in Handelsbilanz und Steuerbilanz für 2014? 8

8 2. Übung: Bewertung im Umlaufvermögen 1 d) Welche Gewinnauswirkungen ergäben sich, wenn die GmbH die Aktien in 2015 für verkaufen würde: in der Handelsbilanz und in der Steuerbilanz? 2. Übung: Bewertung im Umlaufvermögen Sachverhalt Die Mike Scheepskin OHG hat am 02. Dezember 2014 für zuzüglich 19% USt einen Posten Frühjahrsmode erworben, dessen Teilwert bzw. Marktpreis am Bilanzstichtag zum 31. Dezember 2014 auf gefallen ist. Die Geschäftsführung rechnet auch zukünftig mit einem weiteren Preisverfall. Noch vor Aufstellung der Bilanz konnte die Ware dann am 10. März 2015 zu einem Preis von netto verkauft werden. Aufgabenstellung a) Bestimmen Sie den Bilanzansatz zum 31. Dezember 2014, nach handelsrechtlichen Bestimmungen und nach steuerrechtlichen Bestimmungen. b) Begründen Sie diesen Bilanzansatz, nach handelsrechtlichen Bestimmungen und nach steuerrechtlichen Bestimmungen. 9

9 1 3. Übung: Grundstücksbewertung c) Welche Gewinnauswirkungen lassen sich ermitteln für das Geschäftsjahr 2014 und für das Geschäftsjahr 2015, nach handelsrechtlichen Bestimmungen und nach steuerrechtlichen Bestimmungen? d) Wie ist zu verfahren, wenn die OHG einzig an der Erstellung einer Einheitsbilanz interessiert ist? 3. Übung: Grundstücksbewertung Sachverhalt Die Karl Knauser KG hatte am für betriebliche Zwecke ein Grundstück mit aufstehender Lagerhalle erworben, um hier ein Zwischenlager einzurichten. Die Eintragung des Eigentümerwechsels im Grundbuch wurde am vorgenommen. Die Lagerhalle (Baujahr 1978) wird nicht zu Wohnzwecken genutzt. Die Anschaffungskosten des bebauten Grundstücks betrugen einschließlich der aktivierungspflichtigen Nebenkosten Der Anteil des Grund und Boden beträgt laut vorliegendem Gutachten 25%. Auf dem unmittelbar angrenzenden Nachbargrundstück sollte im Juli 2012 mit dem Bau eines Atomkraftwerkes begonnen werden, sodass zulässigerweise der Grundstücksanteil zum Bilanzstichtag handels- und steuerrechtlich mit dem niedrigeren Verkehrswert von angesetzt wurde. Dieser Wertansatz ist nicht mehr zutreffend, da der Bau des Kraftwerks aufgrund massiver Bürgerproteste verworfen wurde. Der Teilwert bzw. Verkehrswert des Grundstücks beträgt zum laut vorliegendem Gutachten Aufgabenstellung Begründen Sie Ihre Entscheidung jeweils für Handels- und Steuerbilanz anhand gesetzlicher Fundstellen. a) Wie hoch sind die Anschaffungskosten für das Gebäude? 10

10 4. Übung: Inventar- und Bilanzerstellung 1 b) Mit welchem Wert sind Grundstück und Gebäude in der Bilanz zum ausgewiesen? c) Mit welchem Wert ist das Gebäude in der Bilanz zum auszuweisen? d) Mit welchem Wert ist das Grundstück in der Bilanz zum auszuweisen? 4. Übung: Inventar- und Bilanzerstellung Sachverhalt Karl Kräuter und Max Matjes erwerben zum ein Einzelunternehmen zur Fischverarbeitung mit Großund Einzelhandel von ihrem ehemaligen Arbeitgeber Friedel Fisch e.k., welches zukünftig als offene Handelsgesellschaft unter dem Namen Friedel Fisch OHG zu führen ist. Gemäß Kaufvertrag vom werden alle Gegenstände der Betriebs- und Geschäftsausstattung und Fahrzeuge veräußert, sofern diese in der dem Vertrag beigefügten Aufstellung enthalten sind. Zudem erhalten die Käufer das Recht, die vom Verkäufer angemieteten und mit Umbauten versehenen betrieblichen Räumlichkeiten am Kieler Fischmarkt weiterhin zu nutzen. Verkauft wird zudem der mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertete Stoffe- und Warenbestand zum abzüglich der noch vorhandenen Verbindlichkeiten. Nicht übertragen werden sämtliche Forderungen sowie der Kassenbestand und das Bankguthaben zum Der Kaufpreis besteht aus einem zu folgenden Terminen fälligen Teilbetrag und einer Veräußerungsrente. Die erste Rate in Höhe von ist fällig am 10. Januar Die zweite Rate in Höhe von ist fällig am 10. März Die dritte Rate in Höhe von ist fällig am 10. Juni Die Zahlung für den zu übernehmenden Warenbestand abzüglich der offenen Verbindlichkeiten per ist fällig am 01.April

11 1 4. Übung: Inventar- und Bilanzerstellung Die Veräußerungsrente beträgt monatlich und ist zahlbar bis zum 10. eines Monats für den laufenden Monat. Die Laufzeit der Veräußerungsrente beträgt 11 Jahre und ist jeweils zum 31.Dezember eines Jahres mit dem aktuellen Verbraucherpreisindex abzugleichen und, sofern nötig, per 01. Januar des Folgejahres anzupassen. Die erste Zahlung hat am 10. Januar 2014, die letzte Zahlung am 10. Dezember 2024 zu erfolgen. Umsatzsteuer ist auf den Kaufpreis nicht zu zahlen, da es sich um eine Geschäftsveräußerung im Ganzen gemäß 1 Abs. 1a UStG handelt. Das von den Gesellschaftern im Dezember 2013 eingerichtete geschäftliche Bankkonto weist per einen betrieblichen Aufwandssaldo von 20,00 aus (15,00 Gebühren für den Grundbuchauszug sowie 5,00 Bankgebühren). Die Bar-Einlage in der Kasse per beträgt 400,00 und wurde von den Gesellschaftern zu gleichen Teilen vorgenommen. Anlage zum Kaufvertrag EUR EUR Büro-Einrichtung (Möbel) 1.000,00 EDV (Hardware und Betriebssystem) 500,00 Software (Finanzbuchhaltung u. Faktura) 1.000,00 Telefonanlage 150,00 Kombi-Faxgerät 100,00 Waschwannen (3 x 50,00 ) 150,00 Hubwagen (2 x 300,00 ) 600,00 Bottiche und Paletten (15 x 100,00 ) 1.500, ,00 Kühlraum ,00 Kühlraum ,00 Kühltresen 500,00 Präzisions-Waage 500,00 Nirosta-Spülbecken (2 x 500,00 ) 1.000,00 Nirosta-Arbeitstisch (2 x 800,00 ) 1.600,00 PKW mit Kühlung Escort 5.000,00 LKW mit Kühlung Transit ,00 Kundenstamm ,00 Rezepturen , ,00 Warenbestand ,00 Rohstoffe 5.000,00 Gebinde 1.500, ,00 Verbindlichkeiten aus Lieferungen ,00 12

12 4. Übung: Inventar- und Bilanzerstellung 1 Aufgabenstellung a) Berechnen Sie die Verbindlichkeiten aus der Betriebsübernahme. Für die Barwertermittlung sind Rentenanpassungen von jährlich 2,5 % zu unterstellen. Der von der Bundesbank veröffentliche maßgebliche Zinssatz beträgt 5%. b) Ermitteln Sie den handelsrechtlich in Ansatz zu bringenden Firmenwert aus der Betriebsübernahme. c) Erstellen Sie das Inventar der OHG zum d) Erstellen Sie die Eröffnungsbilanz der OHG zum e) Berechnen Sie den Barwert der Rentenverpflichtung für die steuerliche Gewinnermittlung anhand der Anlage 9a zum Bewertungsgesetz. Was ist zum Ende der folgenden Wirtschafts- bzw. Geschäftsjahre jeweils zu berücksichtigen. 13

13 Lösungen zu den Übungen In diesem Kapitel finden Sie die Lösungen zu den 17 Übungsaufgaben aus Kapitel 1. Inhalt Lösung zur 1. Übung: Bewertung im Umlaufvermögen Lösung zur 2. Übung: Bewertung im Umlaufvermögen Lösung zur 3. Übung: Grundstücksbewertung Lösung zur 4. Übung: Inventar- und Bilanzerstellung Lösung zur 5. Übung: Anschaffungskosten und korrespondierende Fremdwährungsverbindlichkeit Lösung zur 6. Übung: Darlehen und Damnum Lösung zur 7. Übung: Nachträgliche Herstellungskosten (Gebäude) Lösung zur 8. Übung: Rechnungsabgrenzung (Damnum, Agio) Lösung zur 9. Übung: Bewertung von Verbindlichkeiten Lösung zur 10. Übung: PKW - AfA und Privatnutzung Lösung zur 11. Übung: PKW - Totalschaden und Neukauf Lösung zur 12. Übung: Wertberichtigungen auf Forderungen Lösung zur 13. Übung: Rückstellungen Lösung zur 14. Übung: Vorbereitende Jahresabschlussarbeiten Lösung zur 15. Übung: Vorbereitende Jahresabschlussarbeiten Lösung zur 16. Übung: Gewinnverteilung (KG) Lösung zur 17. Übung: Kennzahlen 39

14 2 Lösung zur 1. Übung: Bewertung im Umlaufvermögen Lösung zur 1. Übung: Bewertung im Umlaufvermögen a) Handelsbilanz: Kurswert am : 500 x 21, ,00 anteilige Anschaffungsnebenkosten 300,00 : 28,35 x 21,75 230,16 Bilanzansatz zum ,16 Steuerbilanz: Bilanzansatz zum (AK plus NK) ,00 b) Handelsbilanz: Gemäß dem strengen NWP ist auf den niedrigeren Börsenpreis abzuschreiben ( 253 Abs. 4 S. 1 HGB). Steuerbilanz: Die Bewertung erfolgt zu den AK zuzüglich der Nebenkosten, da es sich bis zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung um keine dauernde Wertminderung handelt ( 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG); der Maßgeblichkeitsgrundsatz nach 5 Abs.1 Satz 1 EStG greift nicht. Aufgrund der Differenz in den Wertansätzen sind für mittelgroße und große KapGes. ggf. aktive latente Steuern gem. 274 HGB zu ermitteln und auszuweisen (Wahlrecht). c) Handelsbilanz: Anschaffungskosten ,00 Kurswert ,16 Gewinnminderung 3.369,84 Steuerbilanz: keine Auswirkung, da Beibehaltungspflicht der AK. d) Handelsbilanz: Verkaufspreis ,00 Bilanzansatz ,16 Gewinn aus Veräußerung 2.874,84 Steuerbilanz: Verkaufspreis ,00 Bilanzansatz ,00 Verlust aus Veräußerung 495,00 Lösung zur 2. Übung: Bewertung im Umlaufvermögen a)handelsbilanz (Marktpreis): 5.000,00 Steuerbilanz (AK): 6.000,00 b) Handelsrechtlich ist bei nur vorübergehender Wertminderung der niedrigere Wertansatz von zwingend vorgeschriebenen ( 253 Abs. 4 Satz 1 HGB). Steuerrechtlich handelt es sich um keine dauernde Wertminderung, die im Falle des Umlaufvermögens bis zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung anhalten müsste. Ein niedriger Teilwert kann somit nicht angesetzt werden, vielmehr ist der Ansatz der Anschaffungskosten zwingend ( 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG). 40

15 Lösung zur 3. Übung: Grundstücksbewertung 2 c) Für die Handelsbilanz ergibt sich in: 2014: AK 6.000,00./. Marktpreis von 5.000,00 = ,00 Gewinnminderung 2015: Diff. Marktpreis 5.000,00 zu Vk-Wert 8.000,00 = ,00 Gewinnerhöhung Für die Steuerbilanz ergibt sich in: 2014: 0,00 Erfolgsneutral 2015: Diff. AK 6.000,00 zu Vk-Wert 8.000,00 = ,00 Gewinnerhöhung d) Die Erstellung einer Einheitsbilanz ist nicht möglich, da Handels- als auch Steuerrecht die oben ermittelten Wertansätze jeweils zwingend vorschreibt. Lösung zur 3. Übung: Grundstücksbewertung a) Ermittlung der Anschaffungskosten zum nach 255 Abs. 1 HGB und 5 Abs. 1 EStG AK des bebauten Grundstücks insgesamt ,00 Anteil Grund und Boden (25 %) ,00 AK des Gebäudes ,00 b) Ermittlung der Wertansätze in der Bilanz zum nach 253 Abs. 3 S. 3 HGB und 7 Abs. 4 Nr. 2 EStG AK des Gebäudes ,00./. AfA (Fertigstellung nach dem ; 7 Abs. 4 Nr. 2 EStG 2 % der AK, zeitanteilig für 8 Monate; Übergang Nutzen + Lasten) 4.192,00 Bilanzansatz Gebäude ,00 Bilanzansatz Grundstück (Wertobergrenze) ,00 c) Bestimmung der Wertansätze in der Bilanz zum AK Gebäude zum ,00./. 8 % von AK ,00 (4 Jahre) ,00 Bilanzansatz ,00 d) Bestimmung des Wertansatzes für das Grundstück zum Handelsbilanz: Wertaufholungsgebot gem. 253 Abs. 5 HGB ,00 Steuerbilanz: Wertaufholungsgebot gem. 6 Abs. 1 Nr. 2 S. 3 EStG ,00 41

16 2 Lösung zur 4. Übung: Inventar- und Bilanzerstellung Lösung zur 4. Übung: Inventar- und Bilanzerstellung a) Berechnung der Verbindlichkeiten aus der Betriebsübernahme Verbindlichkeiten RLZ < 1 Jahr Zahlungen lt. Kaufvertrag EUR EUR EUR Warenbestand./. Verb.a.L.L. per Berechnung: Warenbestand /.Verb.a.L.L Konto Verb. RLZ < 1 Jahr per Verbindlichkeiten RLZ > 5 Jahre lfd. Zahlungen für Kaufpreisraten unverzinslich Handelsrechtliche Bewertung gem. 253 Abs. 2 S. 4 HGB Berechnung: 12 x x 11 Jahre = Aufzinsung x (1,025) 11 = Abzinsung / (1,050) 11 = Konto Verb. RLZ > 5 Jahre per Verbindlichkeiten geg. Veräußerer insgesamt per

17 Lösung zur 4. Übung: Inventar- und Bilanzerstellung 2 b) Ermittlung Firmenwert gem. 255 (4) HGB Kaufpreis EUR EUR EUR Verb. RLZ > 5 Jahre Verb. RLZ < 1 Jahr erworbene Vermögensteile EDV Software BGA Büroeinrichtung Fahrzeuge GWG Waren / R-H-B-Stoffe zum Verb. a.l.l. zum Firmenwert zum

18 2 Lösung zur 4. Übung: Inventar- und Bilanzerstellung c) Inventar S. 1/2 zum Vermögen Konto Bezeichnung EUR EUR EDV-Software Faktura u. Finanzbuchhaltung Firmenwert Unterschiedsbetrag gem. 255 (4) H GB BGA Kühlraum Kühlraum Kühltresen 500 Präzisions-Waage 500 Nirosta-Spülbecken (2 x 500,00 ) Nirosta-Arbeitstisch (2 x 800,00 ) Büroeinrichtung Mo biliar EDV 500 Fuhrpark PKW mit Kühlung Escort LKW m it Kühlung Transit GWG Telefonanlage 150 Kombi-Faxgerät 100 Waschwannen (3 x 50,00 ) 150 Hubwagen (2 x 300,00 ) 60 0 Bottiche und P aletten (15 x 100,00 ) R-/H-/B-Sto ffe Ro hstoffe Gebinde Fertige Waren Warenbestand Kasse Bareinlage K. Kräuter 200 Bareinlage M. Matjes ARA Auf wendu ngen vor Betriebsübernahme 20 Summe Vermögen

19 Lösungen zum Lehrbuch Dieser Abschnitt enthält die Lösungen zu den im Lehrbuch für Einsteiger enthaltenen Wissenskontrollfragen und Übungen. Die Lösungen sind dem jeweiligen Kapitel zugeordnet. Inhalt Lösung zum 1. Kapitel: Grundlagen der Bilanzierung Lösung zum 2. Kapitel: Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses Lösung zum 3. Kapitel: Vorschriften zur Bewertung in der Bilanz Lösung zum 4. Kapitel: Bewertung des Anlagevermögens Lösung zum 5. Kapitel: Bewertung des Umlaufvermögens Lösung zum 6. Kapitel: Bewertung des Fremdkapitals Lösung zum 7. Kapitel: Bilanzierung und Bewertung sonstiger Posten Lösung zum 8. Kapitel: Bilanzierung des Eigenkapitals Lösung zum 9. Kapitel: Einführung in die Bilanzanalyse Lösung zum 10. Kapitel: Grundzüge der Konzernrechnungslegung und internationalen Rechnungslegung 67

20 3 Lösung zum 1. Kapitel: Grundlagen der Bilanzierung Lösung zum 1. Kapitel: Grundlagen der Bilanzierung Wissenskontrollfragen 1) Welche Hauptaufgaben haben Bilanzen zu erfüllen gegenüber a) den Inhabern bzw. Anteilseignern b) den Gläubigern und c) den Veranlagungs-Finanzämtern? a) Gegenüber den Inhabern und Anteilseignern liefern Bilanzen Information über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens. Zudem sind Bilanzen die Grundlage für die Rechenschaftslegung durch Geschäftsführung oder Vorstand. b) Gegenüber den Gläubiger dienen Bilanzen zur Informationsgewinnung oder als Rechenschafts- und Wertsicherungsinstrument, z.b. im Falle von Auseinandersetzungen bei Insolvenz. c) Für Veranlagungs-Finanzämter sind Steuerbilanzen die Ermittlungsgrundlage für die einkommenund ertragsabhängige Besteuerung (Einkommen-/Körperschaft-/Kapitalertragsteuer und Gewerbesteuer) und dienen Dokumentations- und Beweiszwecken. 2) Welche Unternehmen haben gemäß HGB Bücher zu führen und zugleich ihren Jahresabschluss zu veröffentlichen? Nach 238 i.v.m. 1 HGB sind nur Kaufleute zur Führung von Handelsbüchern verpflichtet. Zur Veröffentlichung des Jahresabschlusses sind gemäß 325 HGB Kapitalgesellschaften und 264a HGB offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften verpflichtet, bei denen nicht ein persönlicher Gesellschafter eine natürliche Person ist oder eine ohg, KG oder andere Personengesellschaft mit einer natürlichen Person als persönlich haftenden Gesellschafter ist oder sich die Verbindung von Gesellschaften in dieser Art fortsetzt. Der Umfang der Veröffentlichung ist größenabhängig geregelt. Näheres siehe 325 ff. HGB. 3) Fordern die Regelungen des HGB ein bestimmtes Buchführungssystem? Im HGB wird explizit kein besonderes Buchführungssystem gefordert. Da jedoch 242 Abs.2 HGB eine Gewinn- und Verlustrechnung verlangt, ist faktisch das System der Doppelten Buchführung gefordert, da nur in diesem System die Aufstellung der GuV möglich ist. 4) Sie werden von der Geschäftsführung beauftragt, ein geeignetes Inventurverfahren für die Bestandsermittlung von Rohstoffen zu prüfen. Nennen Sie die zulässigen Inventurverfahren und geben Sie die Zeitpunkte an, zu denen eine körperliche Bestandsaufnahme zu erfolgen hat. Für Gegenstände des Vorratsvermögens sind folgende Inventurverfahren zulässig: Stichtagsinventur: Bestandsaufnahme zum Bilanzstichtag auch erweitert bzw. zeitnah möglich innerhalb von 10 Tagen vor und 10 Tage nach dem Stichtag mit mengen- und wertmäßiger Vor- und Rückrechnung vom Inventurtag zum Bilanzstichtag. Zeitverschobene Inventur: Bestandsaufnahme bis zu 3 Monaten vor und bis zu 2 Monaten nach dem Bilanzstichtag durch wertmäßige Fortschreibung oder Rückrechnung auf den Bilanzstichtag. Permanente Inventur: jederzeitige Bestandsaufnahme während des Geschäftsjahrs mit bestands- und wertmäßiger Fortschreibung auf den Bilanzstichtag unter folgenden Voraussetzungen: - Lagerbuchhaltung, in der tägliche Zugänge und Abgänge einzeln nach Datum, Art und Menge erfasst werden - Mindestens einmal jährlich hat eine körperliche Bestandsaufnahme jeder Lagerposition zu erfolgen. Vorteil ist, dass die Arbeiten über das gesamte Jahr verteilt werden können und Unterbeschäftigungen besser verteilt werden können. 68

21 Lösung zum 1. Kapitel: Grundlagen der Bilanzierung 3 5) Welche Unterschiede hinsichtlich des zeitlichen Bezugs bestehen zwischen Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung? Die Bilanz ist eine Stichtagsrechnung aller Vermögens- und Schuldteile z.b. per eines Geschäftsjahres. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist eine Zeitraumrechnung z.b. vom bis des Geschäftsjahres. 6) In welchem Verhältnis stehen Handels- und Steuerbilanz zueinander? Die nach handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung erstellte Handelsbilanz ist zugleich Grundlage für die Besteuerung, sofern nicht zwingende steuerrechtliche Vorschriften eine Abweichung verlangen. Die Steuerbilanz ist keine eigenständige Bilanz, sondern eine aus der Handelsbilanz abgeleitete Bilanz ( 242 ff. HGB und 5 ff. EStG). Sie muss den steuerlichen Vorschriften entsprechen ( 60 Sbs.2 S.2 EStDV). Wenn Handels- und Steuerbilanz übereinstimmen, dann wird von einer Einheitsbilanz ausgegangen. 7) Was ist unter dem Prinzip der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz zu verstehen? Die in der Handelsbilanz gewählten Wertansätze sind maßgebend auch für die Wertansätze in der Steuerbilanz, sofern steuerrechtliche Vorschriften keine abweichenden, meist höheren Wertansätze vorsehen. Ein in der Handelsbilanz nicht ausgeübtes Wahlrecht kann in der Steuerbilanz nicht nachgeholt werden, z.b. für steuerliche Sonderabschreibungen ( 5 Abs.1 Satz2 EStG). 8) Welche Arten der Gewinnermittlung sind Ihnen bekannt und für welche Einkünfte sind diese anzuwenden? Freiwilliger Betriebsvermögensvergleich nach 4 Abs. 1 i.v.m. 5 EStG für Einkünfte aus selbständiger Arbeit ( 18 EStG) sowie Land- und Forstwirtschaft ( 13 EStG). Betriebsvermögensvergleich nach 5 EStG für alle Gewerbetreibenden ( 15 EStG) unter Berücksichtigung der handelsrechtlichen GoB. Überschussrechnung der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben nach 4 Abs. 3 EStG für Kleingewerbetreibende" (unter den Merkmalsgrenzen gem. 141 Abs. 1 AO und 241a HGB), Selbständige sowie Land- und Forstwirte. Gewinnermittlung nach Durchschnittsätzen für Land- und Forstwirte nach 13a EStG (Vereinfachung unter bestimmten Voraussetzungen). 9) Wie lauten die Grundsätze bzw. Prinzipien zu folgenden Aussagen? a) In der Bilanz sind grundsätzlich alle bilanzierungsfähigen Wirtschaftsgüter des Unternehmens aufzunehmen, es sei denn, dass gesetzlich eingeräumte Wahlrechte in Anspruch genommen werden. Vollständigkeitsprinzip ( 246 Abs. 1 HGB) b) Für alle aufeinanderfolgenden Jahresabschlüsse ist die Form der Darstellung, insbesondere Gliederung und inhaltliche Abgrenzung der Posten, beizubehalten. Formelle Bilanzkontinuität ( 252 Abs. 1 Nr. 1 u. 265 HGB) c) Die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres müssen mit den Wertansätzen in der Schlussbilanz des Vorjahres übereinstimmen. Bilanzidentität ( 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB) d)sachlich verschiedene Bilanzpositionen dürfen nicht in einer Position ausgewiesen werden, wie z. B. die Zusammenfassung von Hilfsstoffen und Wertpapieren zu sonstigen Vorräten. Bilanzklarheit und Prinzip der Einzelbewertung ( 246 Abs. 2 HGB i.v.m. 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB) e) Die angewendeten Bewertungsmethoden sind in der Regel von Jahresabschluss zu Jahresabschluss beizubehalten. Materielle Bilanzkontinuität ( 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB) 69

22 3 Lösung zum 1. Kapitel: Grundlagen der Bilanzierung f) Bei Aufstellung des Jahresabschlusses müssen alle Angaben gemacht werden, die für den Bilanzempfänger von Bedeutung sein können; umgekehrt sollen sie unberücksichtigt bleiben, wenn sie dazu beitragen würden, ein nicht den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu vermitteln. Bilanzwahrheit ( 252 Abs. 1 Nr. 4 u. 264 Abs. 2 HGB) oder Bilanzvollständigkeit g)forderungen und Verbindlichkeiten dürfen grundsätzlich nicht gegeneinander aufgerechnet werden; Entsprechendes gilt für den Ausweis von Aufwendungen und Erträgen. Saldierungsverbot bzw. Bruttoprinzip ( 246 Abs. 2 HGB) 10) Für welche Unternehmungen ist eine Prüfung des Jahresabschlusses vorgeschrieben? Gemäß 316 Abs.1 HGB ist die Prüfung vorgeschrieben für alle mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften sowie nach 264a HGB auch für bestimmte Personenhandelsgesellschaften ohne wenigstens einen persönlich haftenden Gesellschafter. Einzelunternehmer, OHG oder KG sind nur prüfungspflichtig, sofern sie aufgrund ihrer Größe unter 5 PublG fallen. 11) Welcher Art von Gewinn- und Verlustrechnung kommt betriebswirtschaftlich die größere Aussagekraft zu? Die größere Aussagekraft hat die GuV als Bruttorechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren (GKV): Die Bruttorechnung zeigt unsaldierte Posten und bietet damit den besten Einblick in die Aufwandsund Ertragsstruktur. Die Staffelform ist die vorgeschriebene Berichtsform, die gegenüber der Kontoform übersichtlicher ist. Das Gesamtkostenverfahren zeigt alle effektiven Aufwendungen und Erträge und nicht nur die zur Umsatzleistung benötigten Umsatzaufwendungen. 12) Was ist unter Eigenleistungen und anderen aktivierten Eigenleistungen zu verstehen? Bei Eigenleistungen handelt es sich um zu Herstellungskosten bewertete selbst erstellte Güter und Dienstleistungen. Andere aktivierte Eigenleistungen sind alle nicht zu den unfertigen und fertigen Erzeugnissen gehörenden Leistungen, wie z.b. selbst erstellte Anlagen, oder zu aktivierende Großreparaturen (zu Herstellungsaufwand nicht Erhaltungsaufwand). 13) Erläutern Sie das Zustandekommen von Verlusten aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens. Sofern der Buchwert eines ausgeschiedenen Gegenstandes des Anlagevermögens (abzüglich ggf. der Veräußerungskosten) höher ist als der Veräußerungspreis entsteht ein Verlust aus Abgang von AV. Übung Ein Optiker in Hamburg ermittelt seinen Gewinn durch Bilanzierung. Sein Betriebsvermögen betrug zum ,00 und zum ,00. Im Laufe des Jahres 2014 hat der Optiker aus seinem Geschäft ,00 bar entnommen und aus einer Erbschaft ,00 in den Betrieb eingelegt. Von seinem betrieblichen Bankkonto hat er noch im Dezember des Jahres Erbschaftssteuer in Höhe von 6.000,00 an das Finanzamt Wandsbek überwiesen. a) Wie hoch ist der Gewinn des Optikers für 2014? BV am ,00 - BV am ,00 + Entnahmen ,00 - Einlagen ,00 = Gewinn ,00 70

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