Ausblick auf rechtliche Änderungen und Entwicklungen 2014 Ralph Schmidt ARGE SOLAR e.v.

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1 Ausblick auf rechtliche Änderungen und Entwicklungen 2014 Ralph Schmidt ARGE SOLAR e.v. 8. Kommunalbörse im Rahmen der ENERGIEBERATUNG Saar für Kommunen, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr, 26. November

2 ENERGIEBERATUNG Saar Konzept des 3-Säulen-Modells Saarländische Energieversorger 8. Kommunalbörse im Rahmen der ENERGIEBERATUNG Saar für Kommunen, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr, 26. November

3 ENERGIEBERATUNG Saar beteiligte EVU-Partner 8. Kommunalbörse im Rahmen der ENERGIEBERATUNG Saar für Kommunen, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr, 26. November

4 ENERGIEBERATUNG Saar Kampagnen- Inhalte: Informations- und Motivationsarbeit Bereitstellung / Versand von individuell zusammengestellten Infomappen /-broschüren zu allen Fachthemen Durchführung von fachspezifischen Informationsabenden Durchführung von Fachforen / Workshops und Fach-, Infoveranstaltungen (z.b. Kommunalbörse) für Kommunen / kommunale Mandatsträger / kommunale Verwaltungs-Mitarbeiter / Hausmeister PR- und Öffentlichkeitsarbeit fachspezifischer -Newsletter Redaktionelle Presseveröffentlichungen Besuch vor Ort und Besprechung mit Verantwortlichen wo drückt der Schuh? Energie-Erleben-Aktionen z.b. als Mitarbeiter-Aktion oder für Kinder in kommunalen Grundschulen oder Kindergärten 8. Kommunalbörse im Rahmen der ENERGIEBERATUNG Saar für Kommunen, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr, 26. November

5 ENERGIEBERATUNG Saar Kampagnen- Inhalte: telefonische Fachberatung Hotline Telefonische Initialberatung über die zentrale Kampagnen-Beratungs-Hotline zu fachtechnischen oder förderrechtlichen Fragestellungen Durchführen von Beratungssprechstunden im Beratungszentrum der ARGE SOLAR oder beim EVU vor Ort Technische Analysen / Checks vor Ort und/oder weiterführende Studien nach Bedarf und vorheriger Abstimmung 8. Kommunalbörse im Rahmen der ENERGIEBERATUNG Saar für Kommunen, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr, 26. November

6 betrachtete Fachthemen Bauliche Effizienz Produktionseffizienz Verbrauchseffizienz Erneuerbare Energien Wärme Kälte Strom Wärme Kälte Strom Wärme Kälte Strom Wärme Kälte Strom Gebäudesanierung Neubau Wärmedämmmaßnahmen Lüftung/Wärmebrücken Heizungstechnik KWK / BHKW / Wärmepumpe Anlagenoptimierung Lüftungs-, Kältetechnik Sensibilisierung/ Nutzerverhalten Strom- und Wärmeeinsparung Haushalts- und Bürogeräte, Beleuchtung Photovoltaik Solarthermie Windkraft Biomasse/Holz 8. Kommunalbörse im Rahmen der ENERGIEBERATUNG Saar für Kommunen, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr, 26. November

7 ENERGIEBERATUNG Saar Ausblick Termine 2014: Termine 1. Quartal 2014: Di. 21. Januar Exkursion zum Aqua Mundo: Blick hinter die Kulissen - Besichtigung der Zentraleinheit und Technikzentrale des Center Parcs, Bostalsee Di. 11. Februar Workshop für Kommunen: Nutzersensibilisierung kommunaler Mitarbeiter und Nutzer kommunaler Einrichtungen Di. 11. März Kommunal-Börse: Energieeffiziente kommunale Liegenschaften Weitere Themen in 2014: Dezentrale Energieversorgung, lokale Energieerzeugungskonzepte Erneuerbare Energien und Beteiligungsmodelle Energiemanagement und controlling in öffentlichen und kirchlichen Einrichtungen Vertiefung: Nutzersensibilisierung und motivation, Einflussgröße Rolle der Nutzer Faktor Mensch 8. Kommunalbörse im Rahmen der ENERGIEBERATUNG Saar für Kommunen, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr, 26. November

8 Überblick Themen: rechtliche Änderungen und Entwicklungen im Bereich Energieeffizienz / EE EPDB (Energy Performance of Buildings Directive) EU-Gebäuderichtlinie 2010 Novellierung des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) 2013 Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 Auswirkungen auf das EE WärmeG Auswirkungen auf die Anforderungen aus Förderprogrammen 8. Kommunalbörse im Rahmen der ENERGIEBERATUNG Saar für Kommunen, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr, 26. November

9 EPDB EU-Gebäuderichtlinie 2010 Quelle: EPDB: Energy Performance of Buildings Directive Neue EU Gebäuderichtlinie seit 8. Juli 2010 in Kraft Die EU-Mitgliedstaaten haben 2-3 Jahre Zeit die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen Die Richtlinie Sie fordert auch energieeffiziente Gebäude bei größeren Sanierungen und verstärkt die Rolle des Energieausweises bei Verkauf, Vermietung sowie bei Aushang definiert nach wie vor die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (= Energiemenge für Heizung, Warmwasser, Kühlung, Lüftung, Beleuchtung) 8. Kommunalbörse im Rahmen der ENERGIEBERATUNG Saar für Kommunen, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr, 26. November

10 EnEG 2013 Energieeinsparungsgesetz Die Anforderungen aus dem Energieeinspargesetz bilden die Forderungen der EU-Gebäuderichtlinie ab Das EnEG bildet die Gesetzesgrundlage für die Novellierung der EnEV - es gilt seit dem 13. Juli 2013 Alle rot markierten Felder wurden neu verabschiedet Quelle: 8. Kommunalbörse im Rahmen der ENERGIEBERATUNG Saar für Kommunen, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr, 26. November

11 EnEV 2014 Energieeinsparverordnung Quelle: Die EnEV 2014 wurde am im Bundesgesetzblatt veröffentlicht Die neue EnEV tritt als 'EnEV 2014' am 1. Mai 2014 in Kraft Die neue EnEV 2014 setzt auch die Ziele der EU-Gebäuderichtlinie 2010 um u.a. die Rolle des Energieausweises als Information, als Entscheidungshilfe für Käufer oder Neumieter und nicht zuletzt als rechtsverbindliches Dokument stärken. 8. Kommunalbörse im Rahmen der ENERGIEBERATUNG Saar für Kommunen, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr, 26. November

12 EnEV 2014 Energieeinsparverordnung Anforderungen an Neubauten werden ab 2016 stufenweise erhöht Anforderungen an Bestandsgebäude bleiben gleich Heizungsanlagen älter als 1985 müssen erneuert werden Nachtstromspeicherheizungen dürfen auch nach 2019 betrieben werden Kommunale Liegenschaften benötigen jetzt ab einer Fläche von 500m² einen Energieausweis Es werden stichprobenartige Kontrollen vor Ort durchgeführt Effizienzklassen im Energieausweis für Wohngebäude Grundsätzlich gilt, dass Baudenkmäler von den energetischen Anforderungen an Sanierungen befreit sind Ordnungswidrigkeiten erheblich erweitert; die Länder sind für stichprobenartige Kontrollen der Energieausweise und Inspektionen der Klimaanlagen verantwortlich und müssen dies der Bundesregierung berichten 8. Kommunalbörse im Rahmen der ENERGIEBERATUNG Saar für Kommunen, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr, 26. November

13 Änderungen beim Energieausweis Effizienzklassen im Energieausweis für Wohngebäude Energiekennwerte in kommerziellen Immobilienanzeigen (gilt erst für Ausweise, die nach dem Inkrafttreten der EnEV 2014 ausgestellt werden, für ältere besteht keine Angabepflicht in Immobilienanzeigen) Energieausweis muss Käufern oder Neumietern unverzüglich vorgelegt oder übergeben werden, die geltende EnEV-Fassung ist anzugeben Energieausweis in öffentlichen Bauten aushängen - Kommunale Liegenschaften benötigen jetzt ab einer Fläche von 500m² einen Energieausweis, ab 9. Juni 2015 soll diese Grenze auf 250 m² sinken. Energieausweise auch u.a. in Kinos, Theater, Banken, Kaufhäuser verpflichtend Modernisierungsempfehlungen sind im Ausweis zu integrieren Registriernummer für Energieausweise, Übermittlung der Daten an Landes/Bundesbehörden, Energieausweise werden stichprobenweise kontrolliert und von Behörden umfassend ausgewertet 8. Kommunalbörse im Rahmen der ENERGIEBERATUNG Saar für Kommunen, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr, 26. November

14 Energieeffizienzklassen im Energieausweis 8. Kommunalbörse im Rahmen der ENERGIEBERATUNG Saar für Kommunen, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr, 26. November

15 Änderungen im Energieausweis Auszug Aussteller müssen sich listen lassen Angaben für die Deckung eines Kältebedarfs von Gebäuden Angaben für die Immobilienanzeigen 8. Kommunalbörse im Rahmen der ENERGIEBERATUNG Saar für Kommunen, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr, 26. November

16 Änderungen bei Neubau-vorhaben Die Anforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von Neubauten (Primärenergiebedarfs QP und dem Transmissionswärmeverlust HT ) werden schrittweise um durchschnittlich 25 % des zulässigen Jahres- Primärenergiebedarfs und um durchschnittlich 20 % bei der Wärmedämmung der Gebäudehülle angehoben Die Anhebung der Neubauanforderungen ist ein wichtiger Zwischenschritt hin zum EU-Niedrigstenergiegebäudestandard, der spätestens ab 2021 gilt. Ab 2021 müssen nach europäischen Vorgaben alle Neubauten im Niedrigstenergiegebäudestandard errichtet werden (Behördenneubauten bereits ab 2019). Die Vorgaben an die energetische Mindestqualität von Niedrigstenergiegebäuden werden rechtzeitig bis Ende 2016 (für Behördengebäude) bzw. Ende 2018 (für alle Neubauten) festgelegt Die Anforderungen der EnEV werden erst 2016 im Neubaubereich verschärft, danach ist auch hier mit einer schrittweisen Anhebung der Förderkriterien zu rechnen 8. Kommunalbörse im Rahmen der ENERGIEBERATUNG Saar für Kommunen, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr, 26. November

17 Änderungen bei Sanierungsvorhaben Bei der Sanierung bestehender Gebäude ist keine Verschärfung vorgesehen. Die Anforderungen bei der Modernisierung der Außenbauteile sind bereits sehr anspruchsvoll. Das zu erwartende Energieeinsparpotenzial wäre bei einer zusätzlichen Verschärfung im Vergleich zur EnEV 2009 nur gering. Die Austauschpflicht alter Heizkessel wurde verschärft. In der EnEV 2009 waren lediglich Heizkessel von vor 1978 von der Erneuerung betroffen. In der Novellierung müssen bereits Kessel älter als Bj bzw. älter als 30 Jahre ausgetauscht werden. Viel selbstgenutzte Ein- und Zweifamilienhäuser sind jedoch von dieser Pflicht ausgenommen, sofern kein Eigentümerwechsel nach dem 01. Februar 2002 stattfand. Im Fall eines Eigentümerwechsels ist die Pflicht innerhalb von zwei Jahren zu erfüllen. Hinweis: Energieausweis-Ersteller müssen ab 2015 gelistet sein und es gibt zum Änderungen in der Berechtigung zur Unterschrift als Sachverständiger gemäß KfW (nur noch Experten der eee-liste der dena) 8. Kommunalbörse im Rahmen der ENERGIEBERATUNG Saar für Kommunen, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr, 26. November

18 EnEV 2014 Energieeinsparverordnung Die Angaben zu den Nutzungsanteilen erneuerbarer Energien bleiben bestehen und werden auch nicht erhöht 15% aus Solarer Strahlungsenergie 30% mit einem Biogas-BHKW 50% mit einem effizienten Pflanzenölkessel oder einem Biomasseheizkessel 50% aus Geothermie oder Umweltwärme 50% aus Abwärme (Wärmepumpe, Lüftungsanlagen mit WRG, sonstige Abwärme) 50% aus Kraft-Wärme-Kopplung 50% aus einer Nah- oder Fernwärmeversorgung (mit wesentlichen Anteilen Erneuerbarer Energie oder mindestens 50% Abwärmenutzung oder mindestens 50% Kraft- Wärme- Kopplung) Ausnahme: Verschärfung der Alternativvariante: 15% Unterschreitung der Anforderung der Energieeinsparverordnung in der jeweils geltenden Fassung durch weiterreichende Dämm-Maßnahmen d.h. ab 1. Mai 2014 bezogen auf neue Anforderungen EnEV Kommunalbörse im Rahmen der ENERGIEBERATUNG Saar für Kommunen, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr, 26. November

19 Fazit Quelle: Auszug Koalitionsvertrag 15. Legislaturperiode, S. 16: 8. Kommunalbörse im Rahmen der ENERGIEBERATUNG Saar für Kommunen, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr, 26. November

20 Ausblick auf rechtliche Änderungen und Entwicklungen 2014 Ralph Schmidt, Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 8. Kommunalbörse im Rahmen der ENERGIEBERATUNG Saar für Kommunen, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr, 26. November

21 Veränderte Förderkulisse von Bund und Land in 2014 Landesförderprogramme im Wandel Klaus-Dieter Uhrhan, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr (MWAEV) Aktueller Überblick und Neuerungen in den Bundesförderprogrammen der KfW Jochen Gemmel und Alexander Schmitt, SIKB AG Neue Förderrichtlinien im Bereich der Klimaschutz- und Quartierskonzepte für Kommunen Michael Meiser, GIU GmbH und Eva Kiefer, ARGE SOLAR e.v. 8. Kommunalbörse im Rahmen der ENERGIEBERATUNG Saar für Kommunen, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr, 26. November

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