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1 Klimaschutzkonzept Remscheid e&u energiebüro gmbh Markgrafenstr Bielefeld Telefon: 0521/ Fax: 0521/ Arbeitsgruppe Einsparungen bei Wohngebäuden Inhalt 1 Einleitung Energieverbrauch der Haushalte Bestandsgebäude Heizungssanierung Erneuerbare Energien zur Wärmeerzeugung in Bestandsgebäuden Wohngebäude Sanierung Gebäudehülle Ordnungspolitische Maßnahmen/Beratung/Öffentlichkeitsarbeit Ordnungspolitische Maßnahmen...8 Bielefeld, 25. Februar 2013

2 e&u energiebüro 2 Klimaschutzkonzept Remscheid AK Einsparungen bei Wohngebäuden

3 e&u energiebüro 3 Klimaschutzkonzept Remscheid AK Einsparungen bei Wohngebäuden 1 Einleitung Die Stadt Remscheid hat sich zum Ziel gesetzt, die CO 2 Emissionen in den nächsten 10 Jahren zu senken. Die Ziele der Bundesregierung sehen einen Rückgang bis 2020 um 20 % (gegenüber 2007) vor. Hierzu sind besondere Anstrengungen in allen Verbrauchssektoren erforderlich. Die Bestandaufnahme der CO 2 Emissionen hat ergeben, dass 2011 in Remscheid t CO 2 emittiert wurden. Der Anteil der Haushalte an diesen Emissionen betrug 36,4 % betrug. An dieser Stelle sollen Maßnahmen zur Reduzierung des Wärmebedarfs für Heizung und Warmwasser diskutiert werden. Die Reduzierung des Wärmebedarfs für Heizung und Warmwasser muss bei den bestehenden Gebäuden ansetzen. Neubauten bedeuten immer einen Zuwachs an CO 2 Emissionen. Beim Energieverbrauch dominieren Erdgas und Strom. Heizöl spielt nur noch eine untergeordnete Rolle, sollte aber durch CO 2 arme Energieträger ersetzt werden.

4 e&u energiebüro 4 Klimaschutzkonzept Remscheid AK Einsparungen bei Wohngebäuden 2 Energieverbrauch der Haushalte Im Bereich der Gebäude verursachen die Beheizung und die Warmwasserbereitung den weitaus größten Teil der CO 2 Emissionen. Da der Stromverbrauch der Haushalte nicht abnehmen wird, ist eine CO 2 Minderung bei Haushalten somit nur über Verbesserungen bei der Wärmedämmung, der Heizungssanierung, sowie durch erneuerbare Energien bzw. Kraft Wärme Kopplung erreichbar. An dieser Stelle sollen Maßnahmen zur Reduzierung des Wärmebedarfs für Heizung und Warmwasser diskutiert werden. Die Reduzierung des Wärmebedarfs für Heizung und Warmwasser muss primär bei den bestehenden Gebäuden ansetzen. Neubauten bedeuten immer einen Zuwachs an CO 2 Emissionen; daher sollte der Energiebedarf von Neubauten weitestgehend minimiert werden. Die gesetzlichen Grundlagen bilden die EU Gebäuderichtlinie aus 2010, die Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009 und das Erneuerbare Energien Wärme Gesetz (EEWärmeG), das zum Mai 2011 novelliert wurde. Folgende Entwicklung ist absehbar: EU Gebäuderichtlinie 2010 (EU GebRi) Neubauten: Festschreibung des Fastnullenergiehauses ab 2019 (öffentliche Gebäude) bzw (alle übrigen Gebäude) Altbauten: leichte Verschärfungen gegenüber bisherigem Recht Energieausweise: verpflichtende Kontrolle EnEV 2014 (EnEV) Pflicht zur Anpassung an EU GebRi bis 2012 Bundesregierung: Entwurf EnEV 2014: Überwachungspflichten für Energieausweise, keine höheren Anforderungen bei Sanierung EEWärmeG Einsatz erneuerbarer Energien in Neubauten Bestandsbauten: in öffentlichen Gebäuden auch bei Sanierung In Remscheid gibt es bereits viele vorbildliche Aktivitäten insbesondere im Bereich der Beratung von Gebäudeeigentümern bei Neubau und Sanierung.

5 e&u energiebüro 5 Klimaschutzkonzept Remscheid AK Einsparungen bei Wohngebäuden 3 Bestandsgebäude 3.1 Heizungssanierung In Remscheid gibt es einen überproportional hohen Anteil an Heizkesseln, die vor 1978 errichtet wurden. Diese Kessel sollten laut EnEV bereits saniert sein. Auch der Anteil der Kessel, die zwischen 1979 und 1982 errichtet wurden ist hoch. In den nächsten 10 Jahren werden Ölkessel und Gaskessel erneuert, die vor 1989 errichtet wurden. Hiervon haben 539 Ölkessel und 541 Gaskessel eine Leistung von mehr als 50 kw und sind daher grundsätzlich für den Einsatz von BHKW geeignet. Zentraler Ansatzpunkt ist die Beratung der Eigentümer. Ziel sollte es sein, eine frühzeitige Investitionsentscheidung zu treffen, um falsche Entscheidungen in Notsituationen zu vermeiden. Insbesondere geht es darum, das energieeffizienteste System einzusetzen bzw. auf erneuerbare Energien (Holz, Wärmepumpe, Solarthermie, BHKW) umzustellen. In Zusammenhang mit der Heizungssanierung sollte Solarthermie, sofern technisch möglich, berücksichtigt werden. Ziel sollte es sein, bei 90 % der sanierungsbedürftigen Ölkessel einen Energieträgerwechsel zu erreichen.

6 e&u energiebüro 6 Klimaschutzkonzept Remscheid AK Einsparungen bei Wohngebäuden 3.2 Erneuerbare Energien zur Wärmeerzeugung in Bestandsgebäuden Die Nutzung erneuerbarer Energie zur Wärmeerzeugung ist bei Neubauten z. Zt. durch das EEWärmeG geregelt. Bei Sanierungen von Bestandsbauten gibt es mit Ausnahme öffentlicher Gebäude in NRW, im Gegensatz zu Baden Württemberg, bisher keine Regelungen. Zur Nutzung erneuerbarer Energie kommen von Fernwärme aus Biogasanlagen abgesehen Solaranlagen zur Brauchwassererwärmung und Heizungsunterstützung, Holzpelletkessel und Wärmepumpen in Frage. Bei größeren Gebäuden bzw. Gebäudeverbünden kann der Einsatz von Holz Hackschnitzeln sinnvoll sein. Hier können Nahwärmeverbünde geschaffen werden. Die Energieeffizienz der Anlagen ist zu beachten. Dies gilt insbesondere für die Planung von Wärmepumpen. Die Effizienzkriterien des EEWärmeG sollten Grundlage für die Beratung sein. Besonders nachhaltig wirkt es, wenn Gebäude in der Nachbarschaft besichtigt werden, wo beispielhafte Sanierungen erfolgt sind.

7 e&u energiebüro 7 Klimaschutzkonzept Remscheid AK Einsparungen bei Wohngebäuden 3.3 Wohngebäude Sanierung Gebäudehülle Derzeit wird nur ca. 1 % der Gebäude pro Jahr energetisch saniert. Dieser Wert sollte auf 3 % gesteigert werden. Problematisch ist, dass das Anforderungsniveau der EnEV bei Sanierungen unzureichend ist. Sanierungen der Gebäudehülle sind kostenintensiv. Hier ist eine frühzeitige Beratung erforderlich über: mögliche Kosteneinsparungen Steigerung des Wohnkomforts Wertsteigerung der Immobilie gesetzliche Grundlagen (EnEV) sowie Fördermöglichkeiten Die Techem AG veröffentlicht jährlich eine Analyse der Energieverbräuche von Wohngebäuden aus den von ihr erstellten Heizkostenabrechnungen. Die Daten liegen seit 2007 bundesweit, regional und für größere Städte wie Remscheid auch stadtspezifisch vor. Bei der Analyse handelt es sich im Wesentlichen um Mehrfamilienhäuser. Entsprechend diesen Daten ist der witterungsbereinigte Energiebedarf der Wohngebäude seit 2007 leicht gestiegen. Die ausgewiesenen Energiekennwerte für Heizung und Warmwasser können als Maß für die Steigerung der Energieeffizienz von Wohngebäuden in Remscheid genommen werden. Ziel sollte es sein, den von der Techem AG ausgewiesenen Energiekennwert in den nächsten 10 Jahren um 20 % zu senken. Beratungsaktionen werden bereits in Remscheid von der Stadt und der Klima Allianz und anderen Partnern durchgeführt. Viele Handwerker und Planer sind noch nicht in der Lage, anspruchsvolle energetische Sanierungen zu realisieren. Zudem fehlt oft das Wissen über gesetzliche Anforderungen wie z. B. die Pflicht zur Erstellung einer Unternehmerbescheinigung bzgl. der durchgeführten Arbeiten.

8 e&u energiebüro 8 Klimaschutzkonzept Remscheid AK Einsparungen bei Wohngebäuden 4 Ordnungspolitische Maßnahmen/Beratung/Öffentlichkeitsarbeit 4.1 Ordnungspolitische Maßnahmen Die Umsetzung von Maßnahmen ist zwar Aufgabe der Investoren, Planer und Handwerker. Die hierfür zu Grunde liegenden Gesetze müssen aber überwacht bzw. überhaupt erst bekannt gemacht werden. Der Entwurf der EnEV 2014 enthält entsprechende Überwachungspflichten. Die Aufgaben werden von der Stadt Remscheid als untere Baubehörde wahrgenommen. Überwachung EnEV Überwachung EnEV Bereich Energieausweise Bestand Überwachung Neubau Sanierungen Festlegung EnEV Stichprobenhafte Kontrolle Registrierung (EnEV 2014) Erklärung Planer vor Baubeginn Unternehmerbescheinigung Stichprobenhafte Kontrollen Ausweis nach Bauübergabe Unternehmerbescheinigung zur Einhaltung der EnEV Stichprobenhafte Kontrolle der Zuständig Stadt Stadt Sachverständige Fachunternehmer Stadt Die EnEV enthält verschiedene Maßnahmen zur Qualitätssicherung bzw. Überwachung. Mit der EnEV 2014 werden diese verschärft. Bei Sanierungen müssen die ausführenden Handwerker in der Unternehmerbescheinigung dokumentieren, was sie eingebaut haben und das die Anforderungen der EnEV eingehalten wurden. Der Unternehmer ist diesbezüglich in der Haftungspflicht. Nicht vorhandene oder fehlerhafte Ausweise bzw. Unternehmerbescheinigungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar. Die untere Baubehörde hat das Recht zur stichprobenhaften Kontrolle von Ausweisen und Unternehmerbescheinigungen. Kontrollen bei Neubauten erfolgen durch die Baubehörde; Planer müssen Nachweise beibringen. Unternehmerbescheinigung Ziel der Überwachung der Anforderungen der EnEV ist neben der Einhaltung der energetischen Qualität der Verbraucherschutz der Baufamilien. Die Überwachung obliegt der unteren Baubehörde. Im Rahmen der Bauordnung sollten daher Gespräche mit dem Ziel geführt werden, dass diese Überwachungspflichten wahrgenommen werden. Im Rahmen der Bauberatung der Stadt ist auf die gesetzlichen Vorschriften hinzuweisen. Bauleitplanung Im Rahmen der Bauleitplanung können Festlegungen bzgl. energetischer Auswirkungen gesetzt werden. Dabei sind sowohl die vorhandenen als auch die zukünftigen B Pläne zu berücksichtigen. Die vorhandenen B Pläne sollten auf Hemmnisse für Solartechnik überprüft werden. Bei neuen B Plänen sind im Rahmen eines Energiekonzeptes CO 2 Bilanzen zu erstellen und CO 2 Minderungsszenarien zu entwerfen.

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