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1 Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / Antrag der Abg. Dr. Dietrich Birk u. a. CDU und Stellungnahme des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Rückabwicklung des Universitätsmedizingesetzes Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. an welchen Universitätsklinika es welche Hochschulambulanzen seit wann gibt; 2. wie sich die Patientenzahlen in den letzten Jahren möglichst ab der Sozialgesetzbuch-Umstellung im Jahr 2002 in den einzelnen Hochschulambulanzen entwickelt haben; 3. welche (finanziellen) Auswirkungen sich für das Land und die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) durch die Integration der Orthopädischen Klinik Heidelberg-Schlierbach in die Universitätsklinik Heidelberg ergeben haben; 4. welche (finanziellen) Auswirkungen sich für das Land und die GKV durch die Übernahme der Lungenfachklinik (DRV/Deutsche Rentenversicherung Baden- Württemberg) Heidelberg-Rohrbach in die Universitätsklinik Heidelberg ergeben werden; 5. welche (finanziellen) Auswirkungen sich durch die Gründung der GRN Gesundheitszentren Rhein-Neckar ggmbh für das Land und für die GKV ergeben haben; 6. welche (finanziellen) Konsequenzen sich für das Land und die GKV durch den Übergang des Zentrums für Brusterkrankungen Südbaden (bisher niedergelassener Prof. Dr. M. B.) vom Diakonie- und St. Elisabeth-Krankenhaus in Freiburg sowie dem Kreiskrankenhaus Emmendingen auf das Universitätsklinikum Freiburg ergeben; Eingegangen: / Ausgegeben: Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen Der Blaue Engel. 1

2 7. welche (finanziellen) Konsequenzen sich für das Land und die GKV durch die nach wie vor geplante Fusion des Herzzentrums Bad Krozingen mit der Universitätsklinik Freiburg ergeben; 8. wie sichergestellt werden kann, dass der Haushaltsgesetzgeber in strukturell bedeutsame Entscheidungen an den Universitätsklinika für Investitionen, Beteiligungen und Auswirkungen auf die Patientenversorgung in Zukunft besser eingebunden ist, da das Land und somit der Landeshaushalt unmittelbar als Gewährträger in einer Mitverantwortung steht; 9. wie sichergestellt werden kann, dass Expansionsbestrebungen der Universitätsklinika nicht in einem Widerspruch zu einer flächendeckenden Krankenhausversorgung im Land stehen und mit Mitteln der öffentlichen Hand keine ungleichen Wettbewerbsbedingungen mehr zu anderen Krankenhausträgern geschaffen werden Dr. Birk, Wacker, Kurtz, Locherer, Röhm CDU Begründung Die Landesregierung beabsichtigt, das im Februar 2011 vom Landtag beschlossene Universitätsmedizingesetz rückgängig zu machen. Neben der stärkeren Verzahnung von Universität und Universitätsmedizin wurden mit dem Gesetz Regelungen geschaffen, die dem Land eine bessere Wahrnehmung seiner politischen Verantwortung als Gewährträger der Universitätsmedizin ermöglichen. Mit dem Antrag soll die Landesregierung um Auskunft gebeten werden, wie sichergestellt werden kann, dass der Haushaltsgesetzgeber in strukturell bedeutsame Entscheidungen an den Universitätsklinika für Investitionen, Beteiligungen und Auswirkungen auf die Patientenversorgung in Zukunft eingebunden ist. Stellungnahme*) Mit Schreiben vom 17. November 2011 Nr /571 nimmt das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst zu dem Antrag wie folgt Stellung: Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. an welchen Universitätsklinika es welche Hochschulambulanzen seit wann gibt; Die Hochschulambulanzen der Universitätsklinika sind aus den Institutsambulanzen der einzelnen Polikliniken hervorgegangen. Aufgrund der betreffenden Gesetzesänderung des 117 SGB V durch das Gesetz zur Einführung des diagnose-orientierten Fallpauschalensystems für Krankenhäuser (Fallpauschalengesetz FPG) mit Wirkung zum 1. Januar 2003 sind die Hochschulambulanzen an den Standorten eingerichtet worden. Für die einzelnen Hochschulambulanzen werden von den Standorten nach 117 SGB V i. V. m. 96 SGB V bei den Zulassungsausschüssen der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Landesverbände der Krankenkassen die Zulassungen beantragt und erteilt. *) Der Überschreitung der Drei-Wochen-Frist wurde zugestimmt. 2

3 2. wie sich die Patientenzahlen in den letzten Jahren möglichst ab der Sozialgesetzbuch-Umstellung im Jahr 2002 in den einzelnen Hochschulambulanzen entwickelt haben; Die Entwicklungen der Patientenzahlen der Hochschulambulanzen an den einzelnen Standorten sind als Anlagen 1 bis 4 in tabellarischer Übersicht unterlegt. 3. welche (finanziellen) Auswirkungen sich für das Land und die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) durch die Integration der Orthopädischen Klinik Heidelberg-Schlierbach in die Universitätsklinik Heidelberg ergeben haben; In der letzten Legislaturperiode hat der Landtag das Gesetz zur Aufnahme der Stiftung Orthopädische Universitätsklinik Heidelberg durch das Universitätsklinikum Heidelberg verabschiedet (LT-Drs. 14/5446). Mit dem Gesetz wurde die Stiftung Orthopädische Universitätsklinik Heidelberg aufgelöst und der Krankenhausbetrieb als eigenes Department vollständig in das Universitätsklinikum Heidelberg eingegliedert. Bis zur landesgesetzlichen Eingliederung der ehemaligen Stiftung Orthopädie in das Universitätsklinikum Heidelberg zum 1. Januar 2010 hatte das Universitätsklinikum keine eigene orthopädische Einrichtung. Es bestand nur eine Kooperation zwischen den Häusern. Die Eingliederung hat damit das Fächerspektrum des Universitätsklinikums sinnvoll ergänzt. Mittel des Wissenschaftsministeriums wurden bei der gesetzlichen Eingliederung nicht eingesetzt. Das Universitätsklinikum trägt sämtliche die Grundstücke und Gebäude der Stiftung betreffenden Kosten und Baulasten selbst. Nach 5 des o. g. Gesetzes erhält die Uniklinik für den eingegliederten Krankenhausbetrieb für die Stiftung für die Dauer von 15 Jahren eine Förderung in Höhe der seitherigen jährlichen Pauschalförderung der Stiftung nach den Vorschriften des Landeskrankenhausgesetzes, da durch die Eingliederung grundsätzlich ein Ausscheiden des Krankenhausbetriebs der Orthopädie aus dem Kreis der vom Sozialministerium KHG/LKHG-geförderten Krankenhäuser verbunden ist. Die jetzt gezahlte jährliche Pauschalförderung hätte in gleicher Höhe bei Nichteingliederung gezahlt werden müssen. Durch die Eingliederung der Orthopädischen Klinik Heidelberg-Schlierbach in die Universitätsklinik konnte eine Insolvenz der Stiftung verhindert und das Zusammenspiel der bisherigen Aufgaben von Stiftung und Universitätsklinikum in den Bereichen der Forschung und Lehre und der Krankenversorgung wesentlich verbessert werden. Für die GKV ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen. Die Vergütung der Krankenhausleistungen erfolgt auf der Basis der erbrachten Leistungen und wird somit durch die Klinikintegration nicht berührt. 4. welche (finanziellen) Auswirkungen sich für das Land und die GKV durch die Übernahme der Lungenfachklinik (DRV/Deutsche Rentenversicherung Baden- Württemberg) Heidelberg-Rohrbach in die Universitätsklinik Heidelberg ergeben werden; Durch die Übernahme der Thoraxklinik Heidelberg-Rohrbach von der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg wurde das Fächerspektrum des Universitätsklinikums Heidelberg vervollständigt. Bis zur Übernahme hatte das Universitätsklinikum Heidelberg keine eigene Lungenklinik sondern kooperierte mit der Thoraxklinik. Landesmittel wurden bei der Übernahme der Thoraxklinik nicht eingesetzt. Betriebsträgerin der Thoraxklinik Heidelberg ist nach wie vor die Thoraxklinik Heidelberg ggmbh. Lediglich die Geschäftsanteile wurden von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) an die Universitätsklinik Heidelberg verkauft. Bereits vor dieser Übertragung der Geschäftsanteile wurde die DRV als Eigentümerin der entsprechenden Klinikgrundstücke und -gebäude als Investitionsträgerin gefördert. Eine derartige förderfähige gemeinschaftliche Trägerschaft nach 2 a Landeskrankenhausgesetz (LKHG) Baden-Württemberg besteht auch weiterhin. Für das Land hat die Übertragung der Geschäftsanteile an der Thoraxklinik Heidelberg 3

4 ggmbh daher keine finanziellen Auswirkungen. Nach wie vor fördert das Land die DRV als Eigentümerin der Grundstücke und Anlagegüter. Die verstärkte Zusammenarbeit zwischen der Thoraxklinik Heidelberg und der Universitätsklinik ist medizinisch sinnvoll und gesundheitspolitisch zu begrüßen. Für die GKV ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen (s. o. zu Frage 3.). 5. welche (finanziellen) Auswirkungen sich durch die Gründung der GRN Gesundheitszentren Rhein-Neckar ggmbh für das Land und für die GKV ergeben haben; Die GRN Gesundheitszentren Rhein-Neckar ggmbh ist ohne Beteiligung des Landes ein kommunaler Verbund von Krankenhäusern. Die Krankenhäuser Weinheim, Schwetzingen, Sinsheim und Eberbach gehören dem Verbund an. Zusätzlich zu dem in der Region beheimateten Universitätsklinikum Heidelberg und dem Universitätsklinikum Mannheim, gewährleisten sie die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung. Die Krankenhäuser der GRN sind im Krankenhausplan des Landes aufgenommen und werden durch dieses wie alle anderen kommunalen Krankenhäuser mit Mitteln aus dem Kommunalen Investitionsfonds gefördert. Die Gründung der Gesundheitszentren Rhein-Neckar ggmbh (GRN) steht grundsätzlich nicht in Verbindung mit dem Universitätsklinikum Heidelberg. Gleichwohl bestehen medizinische Kooperationen zwischen dem Universitätsklinikum Heidelberg und den Kliniken der GRN. Für das Land haben sich keine negativen finanziellen Auswirkungen durch die Gründung der Gesundheitszentren Rhein- Neckar ggmbh ergeben. Das Land hat darüber hinaus auf den Zusammenschluss von Kliniken zu Verbünden, Kooperationen oder Fusionen abgesehen vom Kartellrecht keinen Einfluss, solange eine bedarfsgerechte stationäre Versorgung der Bevölkerung gewährleistet ist. Für die GKV ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen (s. o. zu Frage 3.). 6. welche (finanziellen) Konsequenzen sich für das Land und die GKV durch den Übergang des Zentrums für Brusterkrankungen Südbaden (bisher niedergelassener Dr. M. B.) vom Diakonie- und St. Elisabeth-Krankenhaus in Freiburg sowie dem Kreiskrankenhaus Emmendingen auf das Universitätsklinikum Freiburg ergeben; Das Zentrum für Brusterkrankungen Südbaden wurde bisher von einem niedergelassenen Radiologen und Gynäkologen (Prof. Dr. M. B.) zusammen mit dem Diakonie- und St. Elisabeth-Krankenhaus in Freiburg sowie dem Kreiskrankenhaus Emmendingen (jeweils öffentlich geförderte Kliniken) in Freiburg betrieben. Ein weiteres Brustzentrum in Freiburg wurde und wird vom Universitätsklinikum betrieben. Der bisher niedergelassene Prof. Dr. M. B. hat im Februar 2011 eine Rahmenvereinbarung mit dem Universitätsklinikum Freiburg geschlossen, nach der seine ambulanten und stationären Aktivitäten auf das Klinikum übertragen werden. Die ambulante Tätigkeit wird im Rahmen eines MVZs durch das Universitätsklinikum fortgeführt. Im Universitätsklinikum besteht die Möglichkeit der engen interdisziplinären Zusammenarbeit bei der Behandlung von Krebserkrankungen über das Tumorzentrum Ludwig Heilmeyer (CCCF). Für das Land bedeutet der Übergang eines Teils des Zentrums für Brusterkrankungen Südbaden eine deutliche Vergrößerung des bereits etablierten Brustzentrums am Universitätsklinikum Freiburg, die einer verbesserten Versorgung der Bevölkerung Südbadens dient. Die klinische und grundlagenorientierte Forschung wird maßgeblich gestärkt. Außerdem geht das Klinikum von Zuwächsen in der Krankenversorgung aus. Finanzielle Konsequenzen für das Land sind nicht erkennbar. Ebenso wenig ergeben sich finanzielle Konsequenzen für die GKV (s. o. zu Frage 3.). 4

5 7. welche (finanziellen) Konsequenzen sich für das Land und die GKV durch die nach wie vor geplante Fusion des Herzzentrums Bad Krozingen mit der Universitätsklinik Freiburg ergeben; Die geplante Fusion zur Universitären Herzzentrum GmbH dient der Schaffung einer wettbewerbsfähigen klinischen Einrichtung für Herzerkrankungen. Die Versorgung der Bevölkerung wird auf diese Weise sichergestellt und sogar ausgebaut. Der Zusammenschluss beider Bereiche in eine eigene Betriebsgesellschaft hat förderrechtlich für das Land keine Nachteile. Dem Land entstehen durch die Überführung des Herzbereichs des Universitätsklinikum Freiburg in die UHZ GmbH keine finanziellen Belastungen, die über die bisherige Landeszuführung an Medizinische Fakultät und Universitätsklinikum für den Herzbereich und über die Investitionsverpflichtung des Landes (MWK, MFW) hinausgehen. Das Land stellt lediglich eine Stelle für eine Professur Experimentielle Kardiovaskuläre Medizin für den Zeitraum von 5 Jahren zur Verfügung. Am Standort Bad Krozingen werden Investitionsmaßnahmen auch weiterhin nach dem KHG/LKHG (SM) gefördert. Für das Universitätsklinikum Freiburg insgesamt und damit auch für die Herzbereiche des Universitätsklinikums Freiburg gilt gegenwärtig eine Gewährträgerhaftung des Landes. Nach der Übertragung der Herzbereiche des Universitätsklinikums Freiburg auf die UHZ-GmbH ist die Gewährträgerhaftung des Landes für die UHZ GmbH hingegen gesetzlich nach 4 Abs. 5 UKG ausgeschlossen. Finanzielle Auswirkungen für die GKV ergeben sich nicht (s. o. zu Frage 3.). 8. wie sichergestellt werden kann, dass der Haushaltsgesetzgeber in strukturell bedeutsame Entscheidungen an den Universitätsklinika für Investitionen, Beteiligungen und Auswirkungen auf die Patientenversorgung in Zukunft besser eingebunden ist, da das Land und somit der Landeshaushalt unmittelbar als Gewährträger in einer Mitverantwortung steht; Der Haushaltsgesetzgeber kann im Rahmen seiner Haushaltskompetenzen in vollem Umfang seiner Mitverantwortung für das Land als Gewährträger, wie auch in anderen Gewährträgerbereichen wie beispielsweise den Hochschulen, gerecht werden. Parlamentarische Kontrolle hinsichtlich der strukturellen und strategischen Weiterentwicklung der Universitätsklinika hat darüber hinaus der Wissenschaftsausschuss bislang regelmäßig in seiner Zuständigkeit wahrgenommen. 9. wie sichergestellt werden kann, dass Expansionsbestrebungen der Universitätsklinika nicht in einem Widerspruch zu einer flächendeckenden Krankenhausversorgung im Land stehen und mit Mitteln der öffentlichen Hand keine ungleichen Wettbewerbsbedingungen mehr zu anderen Krankenhausträgern geschaffen werden. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass Bestrebungen der Universitätsklinika, ihr Fächer- und Leistungsspektrum zu vergrößern, einer flächendeckenden Krankenhausversorgung nicht nur nicht widerspricht, sondern ganz im Sinne einer regionalen und überregionalen optimalen ärztlichen Versorgung von Patientinnen und Patienten zu sehen ist. Die unter den Fragen 3. bis 7. angesprochenen konkreten Anlässe haben gezeigt, dass keine Mittel des Landes für den Erwerb oder die Übernahme von Kliniken verwendet werden. Dass es bei der Übernahme von einzelnen kleinen Kliniken nicht zu Wettbewerbsvorteilen gegenüber anderer Krankenhausträger kommt, wird durch eine kartellrechtliche Prüfung und Genehmigung des Bundeskartellamtes von derartigen Übernahmen oder Zusammenschlüssen sichergestellt. 5

6 Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass zur Gewährleistung einer bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen, wirtschaftlich gesicherten und eigenverantwortlich wirtschaftenden Krankenhäusern für das Land ein Krankenhausplan aufgestellt wird. Die Zuständigkeit hierfür liegt beim Sozialministerium. In Vertretung Walter Staatssekretär 6

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