Airbus Group Zulieferer Versicherungsprogramm Luftfahrt Produkthaftpflichtversicherung
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- Heiko Wagner
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1 Willis GmbH & Co. KG Nymphenburger Str München Airbus Group Zulieferer Versicherungsprogramm Luftfahrt Produkthaftpflichtversicherung Sie erhalten diese Information als Zulieferer von Materialien, Komponenten, Teilen und Sub-Systemen, welche die Airbus Group zur Herstellung bzw. zum Einbau in ihre Luftfahrtprodukte verwendet, oder als Dienstleister (Ingenieurs-/Konstruktionsdienstleistungen bzw. Arbeitnehmerüberlassung) der Airbus Group. Wie Sie wissen, ist jegliche Tätigkeit im Rahmen der Luftfahrtindustrie mit besonderen Haftungsrisiken verknüpft: Haftung gegenüber der Fluggesellschaft, dem Fluggast, geschädigten Dritten, usw. Für jedes in der Luftfahrtindustrie tätige Unternehmen stellt daher die Absicherung des Haftungsrisikos Luftfahrt eine der wichtigsten Maßnahmen zur Sicherung des wirtschaftlichen Fortbestandes des Unternehmens dar. Aus diesem Grunde hat das Airbus Group Insurance Risk Management ein Produkthaftpflicht- Versicherungsprogramm für Zulieferer/Dienstleister der Airbus Group geschaffen, um Ihnen die Möglichkeit zu geben, Ihre Haftungsrisiken adäquat abzudecken und die vertraglichen Anforderungen der Airbus Group zu erfüllen. Dieses Programm bietet einen breit gefächerten Deckungsschutz, angepasst an Ihre Bedürfnisse als Luftfahrt-Zulieferer, zu äußerst wettbewerbsfähigen Prämienkonditionen.
2 Die wesentlichen Bestandteile des Airbus Group Zulieferer-Versicherungsprogramms sind wie folgt: 1. Versicherte Unternehmen Namentlich genannte Zulieferer/Dienstleister der Airbus Group. Zulieferer/Dienstleister, die außerhalb der Europäischen Union ansässig sind, können nur versichert werden, sofern keine lokale Versicherungspflicht besteht. Zulieferer/Dienstleister, die in USA/Kanada ansässig sind, können derzeit nicht in diesem Programm versichert werden. 2. Versicherer Allianz Global Corporate & Specialty SE, München, als Führender Versicherer, und andere führende europäische Versicherer mit einem Rating von mindestens A. 3. Versichertes Risiko Dieses Versicherungskonzept bietet Zulieferern/Dienstleistern der Luftfahrtindustrie für Zulieferungen/ Dienstleistungen zu allen Produktbereichen der Airbus Group Produkthaftpflicht-Versicherungsschutz. Als versichert gilt das Luftfahrt-Produkthaftpflichtrisiko der Zulieferer/Dienstleister zu Airbus Group Programmen aus der Lieferung fehlerhafter Produkte bzw. der fehlerhaften Ausführung von Arbeiten und Leistungen. Folgende Deckungsbausteine sind Bestandteil des Airbus Group Zulieferer-Versicherungsprogramms: Luftfahrt-Produkthaftpflicht einschl. Grounding und einschl. Nachhaftungsrisiko (Past production) Obhutshaftpflicht, ausgenommen Flugrisiken, z.b. Werkstattflüge, Abnahmeflüge, etc. (nicht anwendbar für Raumfahrtrisiken) Erweiterte Produkthaftpflicht (z.b. Aus- und Einbaukosten) (nicht anwendbar für Raumfahrtrisiken) Rückrufkosten (nicht anwendbar für Raumfahrtrisiken) Raumfahrt-Produkthaftpflicht (sofern Raumfahrtumsätze deklariert werden) Verletzung von Persönlichkeitsrechten (Personal Injury) (nicht anwendbar für Raumfahrtrisiken) Excess-Betriebshaftpflicht (nur im Anschluss an eine bestehende Grunddeckung mit mindestens USD 2 Mio. Versicherungssumme) Excess-Umwelthaftpflicht (nur im Anschluss an eine bestehende Grunddeckung mit mindestens USD 2 Mio. Versicherungssumme) - nur für Betriebsstätten in Deutschland Umweltschadenversicherung in Bezug auf versicherte Luftfahrtprodukte (nur anwendbar für Betriebsstätten im Geltungsbereich der EU-Umwelthaftungsrichtlinie 2004/35/EG) Kriegshaftpflicht gem. AVN 52G Zulieferungen/Dienstleistungen zu anderen Firmen können mitversichert werden, soweit die Zulieferungen/Dienstleistungen an Firmen der Airbus Group mindestens 50% des für die Versicherung gemeldeten Umsatzes umfassen
3 4. Versicherte Limits Es gilt eine Deckungssumme von EUR , pauschal für Personen- und Sachschäden, für alle Schadenereignisse innerhalb eines Versicherungsjahres vereinbart, für alle in diesem Programm mitversicherten Unternehmen zusammen Im Rahmen der Höchsthaftungssumme von EUR besteht die Möglichkeit für das einzelne versicherte Unternehmen, folgende Deckungssummen zu wählen: EUR EUR EUR EUR EUR Sublimits EUR EUR EUR EUR Das gewählte Limit gilt als Höchsthaftungssumme für das jeweilige versicherte Unternehmen Die nachfolgend genannten Sublimits übersteigen in keinem Fall die vom jeweiligen versicherten Unternehmen gewählte Deckungssumme Grounding Obhutshaftpflicht USD je Grounding und für alle Schadenereignisse innerhalb eines Versicherungsjahres EUR je Schadenfall EUR für alle Schadenereignisse innerhalb eines Versicherungsjahres nicht anwendbar für Raumfahrtrisiken Erw. Produkthaftpflicht Rückrufkosten Raumfahrt verletzung von Persönlichkeitsrechten EUR je Schadenfall EUR für alle Schadenereignisse innerhalb eines Versicherungsjahres nicht anwendbar für Raumfahrtrisiken - EUR je Schadenfall EUR für alle Schadenereignisse innerhalb eines Versicherungsjahres nicht anwendbar für Raumfahrtrisiken - USD für einen Satelliten aber nur USD je Satellit, wenn zwei oder mehrere an Bord eines Trägersystems sind, und für alle Schadenereignisse innerhalb eines Versicherungsjahres USD je Schadenfall und für alle Schadenereignisse innerhalb eines Versicherungsjahres nicht anwendbar für Raumfahrtrisiken -
4 Excess-Betriebshaftpflicht Excess-Umwelthaftpflicht Kriegsrisiken EUR je Schadenfall und für alle Schadenereignisse innerhalb eines Versicherungsjahres (gilt nur im Anschluss an bestehende Grunddeckungen mit mind. USD 2 Mio. Versicherungssumme) EUR je Schadenfall und für alle Schadenereignisse innerhalb eines Versicherungsjahres (gilt nur im Anschluss an bestehende Grunddeckungen mit mind. USD 2 Mio. Versicherungssumme) nur für Betriebsstätten in Deutschland EUR je Schadenfall und für alle Schadenereignisse innerhalb eines Versicherungsjahres gem. AVN 52G 6. Selbstbehalte Obhutshaftpflicht 5% je Schadenfall, mind. EUR 2.500, max. EUR Rückrufkosten 10% je Schadenfall, mind. EUR Erw. Produkthaftpflicht 10% je Schadenfall, mind. EUR 2.500, max. EUR Geltungsbereich Weltweit 8. Wichtigste Ausschlüsse Grounding Risiken von Militärflugzeugen (Ausschluß nicht anwendbar auf nicht bewaffnete Militärflugzeuge, die an das Militär geliefert werden und für paramilitärische Einsätze vorgesehen sind) Luftfahrzeug- und Motorenhersteller Be- und Enttankungsunternehmen, sowie Dienstleister auf Flughäfen/Betriebsgeländen 9. Versicherungszeitraum Er beginnt derzeit jeweils am 15. Oktober eines Jahres, Uhr (bzw. tatsächlicher Beginn der Versicherung), bis zum 15. Oktober des darauffolgenden Jahres, Uhr. Zulieferer/Dienstleister können unterjährig eingeschlossen werden
5 10. AbrechnunG Die Prämiensätze sind nach Umsatz des Zulieferers/Dienstleisters und nach Art der Zulieferung/ Dienstleistung gestaffelt. Je nach gewählter Deckungssumme gibt es umsatzunabhängige Mindestprämien. Die Beitragsberechnung erfolgt auf Basis der abgefragten Umsatzzahlen. Bei unterjährigem Einschluss erfolgt die Abrechnung für den jeweils versicherten Zeitraum anteilig, sofern nicht im Einzelfall die Mindestprämie zum Ansatz kommt. Wenn Sie an einer Mitversicherung im beschriebenen Zulieferer-Programm interessiert sind, füllen Sie bitte den Risikofragebogen aus und senden ihn an die aufgeführte Adresse. Es wird Ihnen dann in Kürze ein Angebot zugesandt werden. Sie finden den aktuellen Fragebogen und weitere Informationen auf der Internetseite Willis GmbH & Co. KG München
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