Dialogforum der Ingenieurkammer Hessen
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- Karl Armbruster
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1 Dialogforum der Ingenieurkammer Hessen Erneuerbare Energien durch den Ausbau von Wasserkraft - Potenzial und Ausblick für Hessen Dipl.-Ing. Karl-Winfried Seif, Staatssekretär a.d. Vorsitzender der Fachgruppe Erneuerbare Energien der Ingenieurkammer Hessen
2 Herzlich Willkommen! 15.September 2011 Regierungspräsidium Gießen Sitzungsraum 332/332a (3. Stock) Landgraf-Philipp-Platz 1-7 D Gießen
3 Reaktivierungsstudie der Landesregierung in den 90er Jahren: Wasserkraftanlagen mit 4,2 MW als nicht reaktivierfähig und 160 Wasserkraftanlagen wurden mit Landeszuschüssen reaktiviert. -1-
4 2004: Stromerzeugung aus Wasserkraft 370 GWh = 1,15 v.h. auf die Bruttostrommenge oder 1,1 v.h. auf den Nettostromverbrauch in Hessen. Kleine Anfrage Hessischer Landtag: Drucksache 16/5485 vom : Stromerzeugung aus Wasserkraft 391,7 GWh = 1,39 v.h. auf die Bruttostrommenge in Hessen Berichtsantrag im ULA
5 2008: Auftrag an die Universität Kassel: Analyse der hessischen Wasserkraftnutzung (Prof. Theobald) 23.August 2011: Antwort HMUELV an IngKH: 633 Laufwasserkraftwerke an 602 Querbauwerkstandorten in Betrieb (außerdem 2 Pumpspeicherwerke) -3-
6 1.September 2011 (Antwort Ministerin Puttrich an IngKH): Steigerung der jährlichen Stromerzeugung durch zusätzliche Nutzung vorhandener Wehr- und Stauanlagen um rund 20 % von derzeit 420 GWh auf bis zu 540 GWh. -4-
7 System der Vergütung für Strom aus Wasserkraft wurde vereinfacht durch Novellierung EEG zum : Vergütungsdauer von 15 auf 20 Jahre verlängert -5-
8 EEG - 23 Wasserkraft (1) Für Strom aus Wasserkraft, der in Anlagen mit einer Leistung bis einschließlich 5 Megawatt erzeugt wird, beträgt die Vergütung 1. bis einschließlich einer Leistung von 500 Kilowatt 12,67 Cent pro Kilowattstunde, 2. bis einschließlich einer Leistung von 2 Megawatt 8,65 Cent pro Kilowattstunde und 3. bis einschließlich einer Leistung von 5 Megawatt 7,65 Cent pro Kilowattstunde. -6-
9 EEG - 23 Wasserkraft (2) Für Strom aus Wasserkraft, der in Anlagen mit einer Leistung bis einschließlich 5 Megawatt erzeugt wird, die vor dem 1. Januar 2009 in Betrieb genommen und nach dem 31. Dezember 2008 modernisiert worden sind, beträgt die Vergütung 1. bis einschließlich einer Leistung von 500 Kilowatt 11,67 Cent pro Kilowattstunde, 2. bis einschließlich einer Leistung von 5 Megawatt 8,65 Cent pro Kilowattstunde. Der Anspruch auf die Vergütung nach Satz 1 besteht für die Dauer von 20 Jahren zuzüglich des Jahres, in dem die Modernisierung abgeschlossen worden ist. -7-
10 EEG - 23 Wasserkraft (3) Für Strom aus Wasserkraft, der in Anlagen mit einer Leistung über 5 Megawatt erzeugt wird, beträgt die Vergütung 1. bis einschließlich einer Leistung von 500 Kilowatt 7,29 Cent pro Kilowattstunde, 2. bis einschließlich einer Leistung von 10Megawatt 6,32 Cent pro Kilowattstunde, 3. bis einschließlich einer Leistung von 20 Megawatt 5,8 Cent pro Kilowattstunde, 4. bis einschließlich einer Leistung von 50 Megawatt 4,34 Cent pro Kilowattstunde und 5. ab einer Leistung von 50 Megawatt 3,5 Cent pro Kilowattstunde. -8-
11 Wasserkraftnutzung muss im Einklang mit der gewässerökologischen Situation stehen! -9-
12 Gesprächs und Handlungsbedarf zur Umsetzung der WRRL in Verbindung mit dem WHG: Anforderungen der 33,34 und 35 Wasserhaushaltsgesetz: 33.. das Aufstauen eines oberirdischen Gewässers nur zulässig, wenn die Abflussmenge erhalten bleibt.. 34 Abs. 1..neue Stauanlagen nur, wenn durch geeignete Einrichtungen- und Betriebsweisen die Durchgängigkeit der Gewässer erhalten oder wieder hergestellt wird.. 35 Abs. 1..Nutzung von Wasserkraft nur, wenn auch geeignete Maßnahmen zum Schutz der Fischpopulation ergriffen werden.. Umsetzung WRRL bis 2015, Verlängerungsmöglichkeit bis 2021 und nochmals bis
13 Aufgabe für Ingenieure: 1.) Wasserkraftpotenzial im Einklang mit der WRRL (WHG) an derzeit nicht genutzten Wehrstandorten (30 Plus) unter technischen und ökonomischen Gesichtspunkten prüfen und umsetzten 2.) Anforderungen an vorhandenen Wasserkraftanlagen entsprechend den WRRL erfüllen 3.) Vorhandene Wasserkraftanlagen zu optimieren 4.) Standorte für Kleinwasserkraftanlagen, die bisher nicht erfasst wurden, zu erschließen -11-
14 Herausforderung für Ingenieure Durch eine enge Zusammenarbeit mit : Genehmigungsbehörden, Fischereiverbänden, Kommunen und Investoren einen Beitrag zum Ausbau der Erneuerbaren Energien leisten! -12-
15 Herzlichen Dank für Ihr Interesse! Kontakt: Ingenieurkammer Hessen Gustav-Stresemann Ring Wiesbaden Telefon: Telefax: info@ingkh.de /
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