Vattenfall Europe Power Management GmbH (VEPM)

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1 Vattenfall Europe Power Management GmbH (VEPM) Dammtorstrasse Hamburg Offenlegungsbericht per Die Veröffentlichung des Offenlegungsberichts zum Prüfungsstichtag erfolgt gemäß den aufsichtsrechtlichen Anforderungen des Basel III-Regelwerkes Capital Requirements Regulation/Verordnung (EU) Nr. 575/2013, im Folgenden CRR. Der Offenlegungsbericht wird zur Erfüllung der Anforderungen des Artikels 433 der CRR jährlich aktualisiert und zeitnah auf der Internetseite der Gesellschaft als eigenständiger Bericht veröffentlicht. Hamburg, 01. Juni 2016 Die Geschäftsleitung Seite 1

2 Offenlegung nach Artikel 435 CRR Risikomanagementziele und -politik Wir weisen darauf hin, dass Teile der offenzulegenden Informationen zum Risikomanagement bereits im veröffentlichten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2015 enthalten sind und im Einklang mit Artikel 434 Abs. 2 der CRR in den nachfolgenden Darstellungen nicht erneut erfolgen. Jahresabschluss und Lagebericht werden im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Geschäftsführung der Gesellschaft bekleidet keine weiteren Leitungs- oder Aufsichtsfunktionen. Die Auswahl der Mitglieder der Geschäftsführung erfolgt unter Beachtung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes auf Basis der fachlichen Qualifikation durch den Gesellschafter. Die Bestellung der Geschäftsführer erfolgt im Einklang mit den Regelungen des GmbHG und KWG durch den Gesellschafter. Dabei spielen Sachverstand sowie Ausgewogenheit und Unterschiedlichkeit der Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen, insbesondere im physischen und finanziellen Strom- und Commodityhandel, eine wesentliche Rolle. Da die Geschäftsführung der Vattenfall Europe Power Management GmbH aktuell aus zwei Mitgliedern besteht, steht eine Aufteilung der Zuständigkeiten in Markt und Marktfolge im Vordergrund. Eine weitere Diversifizierung ist nicht nötig. Die Gesellschaft hat keinen Risikoausschuss gebildet. Bei Fragen des Risikos wird die Geschäftsleitung direkt durch die Mitarbeiter des Risikocontrollings informiert. Offenlegung nach Artikel 436 CRR - Anwendungsbereich Die Anforderungen über die Offenlegung gemäß CRR gelten für die Vattenfall Europe Power Management GmbH, Hamburg (im Folgenden: VEPM). VEPM hat keine Tochterunternehmen oder Beteiligungen, die im Rahmen eines Konzernabschlusses konsolidiert werden. Es wird ausschließlich ein Einzelabschluss nach handelsrechtlichen Vorschriften erstellt. Offenlegung nach Artikel 437 CRR Eigenmittel Die Eigenmittel bzw. Eigenmittelbestandteile werden ausschließlich gemäß Verordnung EU 575/2013 ermittelt. Seite 2

3 Offenlegung der Eigenmittel zum Bilanzposition TEUR Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio (6) davon gezeichnetes Kapital (6) Verweis auf Artikel in der Verordnung (EU) Nr. 575/ (1), 27, 28, 29, Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 Einbehaltene Gewinne (6) 0 26 (1) (c) Kumuliertes sonstiges Ergenis (und sonstige Rücklagen) (6) (1) Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatorischen Anpassungen Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals (CET1) insgesamt 0 Hartes Kernkapital (CET1) Zusätzliches Kernkapital (AT1) 0 Kernkapital (T1 = CET1 + AT1) Ergänzungskapital (T2) 0 Eigenkapital insgesamt (TC = T1 + T2) Risikogewichtete Aktiva insgesamt 1) Eigenkapitalquoten in % Verweis auf Artikel in der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 Harte Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 51,7% 92 (2) (a) Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 51,7% 92 (2) (b) Gesamtkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 51,7% 92 (2) (c) Hinweis: Nicht aufgeführte Positionen sind für die VEPM nicht relevant. 1) Risikopositionen inkl. operationeller Risiken und Marktpreisrisiken. Das Kernkapital Tier 1 (T1) gemäß Artikel 25 CRR besteht aus dem Common Equity Tier 1 (CET1) gemäß Artikel 26 ff. CRR und dem Additional Tier 1 (AT1) gemäß Artikel 51 ff. CRR. Das CET1 beinhaltet zunächst das eingezahlte Kapital (Stammkapital i.s.d. 5 GmbHG) in Höhe von TEUR Darüber hinaus sind im Kernkapital Gewinnrücklagen als sonstige anrechenbare Rücklagen in Höhe von TEUR berücksichtigt. Die Differenz zwischen den Eigenmitteln und dem bilanziellen Eigenkapital zum 31. Dezember 2015 in Höhe von TEUR 512 betrifft den Jahresüberschuss, welcher gemäß Artikel 26 Abs. 2 CRR vor dem offiziellen Beschluss zur Bestätigung des endgültigen Jahresergebnisses nicht angerechnet wird. Die weiteren Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente i.s.d. Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 1423/2013 sind nicht anwendbar und daher nicht aufgeführt. Offenlegung nach Artikel 438 CRR Eigenmittelanforderungen Zur Berechnung der Eigenmittelanforderungen verwendet die Gesellschaft den Standardansatz. Die Geschäftsleitung von VEPM hat festgelegt, dass die Kapitalbedarfsplanung einen Zeitraum von drei Jahren umfasst. Dabei wird berücksichtigt, wie sich über den Risikobetrachtungshorizont des Risikotragfähigkeitskonzepts hinaus Veränderungen der eigenen Geschäftstätigkeit oder der strategischen Ziele sowie Veränderungen des wirtschaftlichen Umfelds auf den Kapitalbedarf auswirken. Dadurch wird zusätzlicher Kapitalbedarf (intern und regulatorisch) identifiziert, um erforderlichenfalls frühzeitig geeignete Maßnahmen einleiten zu können. Seite 3

4 VEPM berechnet die risikogewichteten Positionsbeträge nach Teil 3 Titel II Kapitel 2 CRR. Die folgende Tabelle zeigt die relevanten risikogewichteten Positionsbeträge und Eigenmittelanforderungen der in Artikel 112 CRR genannten Risikopositionsklassen. Eigenmittelanforderungen zum Kreditrisiko - Standardansatz (KSA) risikogewichtete Positionsbeträge Eigenmittelanforderungen in TEUR Risikopositionen gegenüber Instituten Risikopositionen gegenüber Unternehmen Summe Kreditrisiko - Standardansatz (KSA) Offenlegung nach Artikel 439 CRR Gegenparteiausfallrisiko Wir weisen darauf hin, dass Teile der offenzulegenden Informationen zum Gegenparteiausfallrisiko bereits im veröffentlichten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2015 enthalten sind und im Einklang mit Artikel 434 Abs. 2 der CRR in den nachfolgenden Darstellungen nicht erneut erfolgen. Kreditgeschäfte im traditionellen Sinn werden von der Gesellschaft nicht betrieben. Die Gesellschaft ist nicht befugt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern oder Wertpapieren von Kunden zu verschaffen. Im Rahmen des Geschäftsmodells werden Kreditentscheidungen im Sinne der Mindestanforderungen an das Risikomanagement lediglich im Zusammenhang der Erbringung von Dienstleistungen in Form von Provisionsforderungen aus nicht aufsichtsrelevanten oder aufsichtsrelevanten (z.b. aus Finanzkommissionsgeschäften) Geschäften getroffen. Darüber hinaus erfolgen interne Limitfestlegungen für die Anlage des Vermögens der Gesellschaft (Liquiditätsreserve) bei Kreditinstituten. Grundsätzlich werden Einzellimite vergeben ohne internes Kapital gesondert freizuhalten. Im Rahmen des Risikotragfähigkeitskonzeptes werden die Geschäftsfelder o Portfoliomanagement o Marktzugang o Beratung o Finanzkommissionsgeschäft bei der Betrachtung der Adressenausfallrisiken Limite allokiert. Kreditreserven werden seitens der Gesellschaft nicht gebildet. Auch Besicherungen werden beim derzeitigen Geschäftsmodell nicht vorgenommen. Eine Nachschusspflicht für den Fall einer Herabstufung der Bonität der Gesellschaft besteht derzeit nicht. Seite 4

5 Die Gesellschaft hält aktuell keinerlei Derivatepositionen, insofern bestehen daraus keine Kontrahenten- bzw. Gegenparteienausfallrisiken. Derivative Adressenausfallrisikopositionen würden mit ihren Kreditäquivalenzbeträgen der Marktbewertungsmethode auf die entsprechenden Kontrahentenlimite angerechnet werden. Das Risikomanagement der Bank ist so ausgerichtet, dass im Berichtsjahr die Risikopositionen ohne das Eingehen von Derivatgeschäften mit anderen Geschäftspartnern gesteuert werden konnten. Die Gesellschaft setzt keinerlei Kreditderivate ein. VEPM hat keine Genehmigung zur Alpha-Schätzung beantragt. Offenlegung nach Artikel 440 CRR Kapitalpuffer Der antizyklische Kapitalpuffer wird erstmalig ab dem 1. Januar 2016 festgelegt. Offenlegung nach Artikel 441 CRR Systemrelevanz Die Gesellschaft wird nicht als global systemrelevant eingestuft. Offenlegung nach Artikel 442 CRR Kreditrisikoanpassungen Als überfällig gelten ausstehende Rechnungen (Überziehungen), die länger als 90 Tage andauern. Einzelwertberichtigungen sind grundsätzlich dann zu bilden, sobald eine Überziehung seitens eines Kontrahenten länger als 90 Tage andauert. Eine abschließende Entscheidung obliegt der Geschäftsleitung. In diesem Fall wird von einem möglichen Kreditausfall ausgegangen. Die Einzelwertberichtigung ist dann in voller Höhe zu bilden. Pauschalwertberichtigungen werden nicht vorgenommen. Mit einem Anfangsbestand von EUR 0,00 zum 01. Januar 2015 waren auch zum Stichtag keine Überziehungen von mehr als 90 Tagen zu verzeichnen. Offenlegung nach Artikel 443 CRR Unbelastete Vermögenswerte Gemäß Artikel 443 CRR sind Angaben zu den belasteten und unbelasteten Vermögenswerten zu machen. Vermögenswerte gelten dann als belastet, wenn sie für das Institut nicht frei verfügbar sind. Dies ist dann gegeben, wenn sie verliehen oder verpfändet sind. Die Gesellschaft gewährt keine Darlehen an Dritte, die zu einer entsprechenden Position in der Bilanz führen würde. Offenlegung nach Artikel 444 CRR Inanspruchnahme von ECAI Die Risikogewichtung für Risikopositionen gegenüber Instituten erfolgt nach Artikel 121 Abs. 1 CRR, für Risikopositionen gegenüber Unternehmen nach Artikel 122 Abs. 2 CRR. Seite 5

6 ECAI werden für die Berechnung der risikogewichteten Forderungsbeträge nicht in Anspruch genommen. Offenlegung nach Artikel 445 CRR Marktrisiko Die Gesellschaft geht keine Marktrisikopositionen ein, für die Eigenmittelanforderungen gemäß CRR Artikel 92 Absatz 3 Buchstaben b und c zu berechnen sind. Offenlegung nach Artikel 446 CRR Operationelles Risiko Die Gesellschaft wendet für die Bewertung der Eigenmittelanforderungen für operationelle Risiken den Basisindikatoransatz an. Offenlegung nach Artikel 447 CRR Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen Die Gesellschaft hält keinerlei Beteiligungspositionen im Anlagebestand und/oder dem Handelsbuch. Offenlegung nach Artikel 448 CRR Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen Die Gesellschaft unterhält ausschließlich ihre Liquiditätsreserve als overnight-guthaben bei Geschäftsbanken. Offenlegung nach Artikel 449 CRR Risiko aus Verbriefungspositionen Die Gesellschaft unternimmt keinerlei Verbriefungsaktivitäten. Offenlegung nach Artikel 450 CRR Vergütungspolitik Das Vergütungssystem der VEPM beruht auf einem Manteltarifvertrag, einem Vergütungstarifvertrag, Betriebsvereinbarungen für die variable Vergütung sowie individualrechtlichen Absprachen für sog. AT-Beschäftigte. Das Vergütungssystem ist auf die Erreichung der Ziele der Gesellschaft ausgerichtet, die in der Geschäfts- und Risikostrategie niedergelegt sind. Das Vergütungssystem beinhaltet grundsätzlich folgende Komponenten: Monatliches Grundgehalt (Fixum) Bonus (variables Vergütungselement) Die variable Vergütung beträgt dabei einen gewissen Prozentsatz vom jährlichen Bruttogehalt, das für das jeweilige Leistungsjahr ausbezahlt wird. Der Anteil der variablen Vergütung an der Gesamtvergütung beträgt in der Regel maximal 15 Prozent. Die variable Vergütung wird aufgrund von unternehmerischen (aufgeteilt in zwei Blöcke) und individuellen Zielen vergeben, wobei der jeweilige Anteil 50% beträgt. Seite 6

7 Die individuellen Ziele werden jeweils am Jahresanfang im Performance-Gespräch gemeinsam vom Vorgesetzten und Mitarbeiter bestimmt. Mit der Gewährung einer variablen Vergütung soll die leistungsorientierte und motivierte Arbeitsweise der Mitarbeiter unterstützt und weiterentwickelt werden. Die unternehmerischen Ziele basieren einerseits auf einer Business Scorecard für die Vattenfall-Gruppe, andererseits auf der Business Scorecard für die Business Area Markets, der VEPM im Vattenfall-Konzern zugeordnet ist. Die Gesellschaft ist nicht in Geschäftsbereiche aufgeschlüsselt. VEPM hat auf Basis einer Risikoanalyse einerseits auf die Einrichtung eines Vergütungsausschusses und anderseits auch auf eine Differenzierung nach sog. Risk Takern und sonstigen Mitarbeitern verzichtet. In den fixen Vergütungen sind auch die im Rahmen von Dienstleistungsverträgen vereinbarten Entgelte für ausgelagerte Tätigkeiten, die einen wesentlichen Einfluss auf das Risikoprofil der VEPM haben, enthalten. Die variable Vergütung wurde ausschließlich in Bargeld gewährt. Es wurden in 2015 keinerlei Vergütungen zurückbehalten. In 2015 wurden keine Neueinstellungsprämien oder Abfindungen gezahlt. Vergütungen > 1 Mio. EUR wurden nicht gezahlt. Folgende Vergütungen wurden für die Tätigkeiten bei der VEPM in 2015 vergütet: Quantitative Angaben zur Vergütung in TEUR Geschäftsleitung sonstige Mitarbeiter Gesamtvergütung davon fix davon variabel Anzahl der Begünstigten 2 6 / div. Die Berichtssystematik entspricht dem Zuflussprinzip, d. h. es wird darüber berichtet, was im Geschäftsjahr 2015 als Vergütung ausgezahlt wurde. Somit sind auch solche Vergütungszahlungen in den Bericht einbezogen, die sich auf Leistungen aus dem Vorjahr (2014) beziehen. Bei der Anzahl der Begünstigten für sonstige Mitarbeiter ist eine Quantifizierung aufgrund der Einbeziehung der Insourcer nicht möglich, da die jeweiligen Mitarbeiter nicht ausschließlich für VEPM tätig sind. Die Anzahl der Begünstigten bezieht sich auf den Handelsbereich. Dieser umfasst auch 100% der ausgezahlten, variablen Vergütungen. Folgende Auslagerungen wurden unter fixer Vergütung mitberücksichtigt: Seite 7

8 Risikocontrolling Compliance (WpHG) Marktfolge (Credit Risk) Offenlegung nach Artikel 451 CRR Verschuldung Aus Sicht der Gesellschaft ist die Meldung und somit auch die Offenlegung der Verschuldungsquote nach CRR Artikel 429 gemäß CRR Artikel 6 Abs. 5 i.v.m. Art. 96 Absatz 1 lit. a nicht erforderlich, sondern erfolgt auf freiwilliger Basis. Verschuldungsquote zum Position in TEUR Kernkapital Gesamtrisikoposition Verschuldungsquote (Leverage Ratio) 64,16% Die Gesellschaft verfügt über keinerlei nicht bilanziertes Treuhandvermögen. Offenlegung nach Artikel 452 CRR Anwendung des IRB-Ansatzes auf Kreditrisiken Die Gesellschaft verzichtet auf die Anwendung eines IRB-Ansatzes auf Kreditrisiken. Offenlegung nach Artikel 453 CRR Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken Zum gegenwärtigen Zeitpunkt werden keine Kreditrisikominderungstechniken angewendet. Offenlegung nach Artikel 454 CRR Verwendung fortgeschrittener Messansätze für operationelle Risiken Die Gesellschaft wendet zur Berechnung ihrer Eigenmittelanforderungen keine fortgeschrittenen Messansätze an. Offenlegung nach Artikel 455 CRR Verwendung interner Modelle für das Marktrisiko Die Gesellschaft wendet zur Berechnung ihrer Eigenmittelanforderungen keine internen Modelle im Sinne des Artikels 363 CRR an. Offenlegung nach Paragraph 26a Absatz 1 Kreditwesengesetz VEPM gehört keiner Institutsgruppe an. Seite 8

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