Erläuterungen. I. Allgemeiner Teil. II. Besonderer Teil. Zu Artikel 1 (Änderung des Endbesteuerungsgesetzes)

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Erläuterungen. I. Allgemeiner Teil. II. Besonderer Teil. Zu Artikel 1 (Änderung des Endbesteuerungsgesetzes)"

Transkript

1 1 von 2 Entwurf Erläuterungen I. Allgemeiner Teil Hauptgesichtspunkte des Entwurfes: Zu Artikel 1 (Änderungen des Endbesteuerungsgesetzes) Mit den Änderungen im Endbesteuerungsgesetz soll die Möglichkeit geschaffen werden, zwei unterschiedliche KESt-Sätze einfachgesetzlich festzulegen. Zudem sollen die Änderungen in der Kapitalvermögensbesteuerung, die durch das BudBG 2011 vorgenommen wurden, auch verfassungsrechtlich abgesichert werden. II. Besonderer Teil Zu Artikel 1 (Änderung des Endbesteuerungsgesetzes) Zu Z 1 lit. a, lit. b und lit. c ( 1 Abs. 1): Die derzeitige Aufzählung der Einkünfte aus Kapitalvermögen in der Z 1 soll um Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen ( 27 Abs. 3 EStG 1988) und Einkünften aus Derivaten ( 27 Abs. 4 EStG 1988) ergänzt werden, die erst im Zuge der Reform der Besteuerung von Einkünften aus Kapitalvermögen durch das BudBG 2011 als Einkünfte aus Kapitalvermögen definiert wurden. Durch die Aufnahme dieser Einkünfte in das EndbesteuerungsG sollen im Falle des KESt-Abzuges die Abgeltungswirkung und die damit zusammenhängenden Folgen verfassungsrechtlich abgesichert werden. Derzeit sieht das EndbesteuerungsG eine als Folge des KESt-Abzuges eintretende Abgeltungswirkung für die in Z 1 und Z 2 genannten Einkünfte nur vor, soweit für diese Kapitalerträge nach der für das Kalenderjahr 1993 geltenden Rechtslage ein KESt-Abzug vorgesehen war. Die nunmehrige Erweiterung der Abgeltungswirkung auf Einkünfte aus realiserten Wertsteigerungen und Einkünfte aus Derivaten bedingt allerdings den Entfall dieser Einschränkung, weil für diese Einkünfte ein KESt-Abzug erst ab dem Jahr 2012 vorgesehen wurde. Die bisher nur für Forderungswertpapiere vorgesehene Ausnahme von der Abgeltungswirkung bei nicht öffentlichen Angeboten soll in Entsprechung der Bestimmung des 27a Abs. 2 EStG 1988 auf verbriefte Derivate und Anteile an in- und ausländischen Immobilieninvestmentfonds erweitert werden. Zu Z 1 lit. d ( 1 Abs. 2): Es soll ergänzt werden, dass die Abgeltungswirkung hinsichtlich der neu aufgenommenen Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen ( 27 Abs. 3 EStG 1988) und Einkünfte aus Derivaten ( 27 Abs. 4 EStG 1988), für die die Einkommen- oder Körperschaftsteuerschuld ab dem 1. April 2012 entstanden ist, greifen soll, womit sichergestellt ist, dass die Abgeltungswirkung des KESt-Abzuges seit dessen Inkrafttreten für diese Einkünfte verfassungsrechtlich abgesichert ist. Zu Z 1 lit. e ( 1 Abs. 3): Die Abgeltunsgwirkung des KESt-Abzuges soll bei betrieblichen Einkünften in Entsprechung der Bestimmung des 97 Abs. 1 lit. a EStG 1988 die Einkünfte aus realsierten Wertsteigerungen und die

2 2 von 2 Einkünfte aus Derivaten nicht mitumfassen, weshalb eine Anpassung des Verweises auf 1 Abs. 1 lit. a bis lit. f vorgenommen werden soll. Zu Z 1 lit. f ( 1 Abs. 4): Die Anpassung in dieser Bestimmung soll erfolgen, um unterschiedliche KESt-Sätze und damit einen niedrigeren KESt-Satz auf Geldeinlagen und sonstige Forderungen bei Kreditinstituten (insbesondere Sparbuchzinsen) zu ermöglichen. Überdies soll eine absolute Deckelung der möglichen KESt-Sätze (anstatt einer relativen Deckelung auf Basis des Spitzensteuersatzes) vorgesehen werden. Zu Z 2 ( 2 Abs. 1): Um die Änderung in 1 nachzuvollziehen, soll eine Verweisanpassung erfolgen.

3 1 von 2 Entwurf Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundesverfassungsgesetz über eine Steuerabgeltung bei Einkünften aus Kapitalvermögen, bei sonstigem Vermögen und bei Übergang dieses Vermögens von Todes wegen durch den Abzug einer Kapitalertragsteuer, über eine Steueramnestie, über eine Sonderregelung bei der Einkommen- und Körperschaftsteuerveranlagung für das Kalenderjahr 1992 und über eine Amnestie im Bereich des Devisenrechts (Endbesteuerungsgesetz) geändert wird Der Nationalrat hat beschlossen: Inhaltsverzeichnis Artikel 1 Änderung des Endbesteuerungsgesetzes Artikel 1 Änderung des Bundesverfassungsgesetzes über eine Steuerabgeltung bei Einkünften aus Kapitalvermögen, bei sonstigem Vermögen und bei Übergang dieses Vermögens von Todes wegen durch den Abzug einer Kapitalertragsteuer, über eine Steueramnestie, über eine Sonderregelung bei der Einkommen- und Körperschaftsteuerveranlagung für das Kalenderjahr 1992 und über eine Amnestie im Bereich des Devisenrechts (Endbesteuerungsgesetz) Das Endbesteuerungsgesetz, BGBl. Nr. 11/1993, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 201/1996, wird wie folgt geändert: 1. 1 wird wie folgt geändert: a) In Abs. 1 Z 1 lit. f wird das Wort sowie durch einen Beistrich ersetzt und werden folgende lit. g und h angefügt: g) Einkünften aus realisierten Wertsteigerungen von Kapitalvermögen ( 27 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes 1988), h) Einkünften aus Derivaten ( 27 Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes 1988) sowie b) In Abs. 1 entfällt im ersten Satz die Wortfolge samt Satzzeichen soweit diese Kapitalerträge nach der für das Kalenderjahr 1993 geltenden Rechtslage einem Kapitalertragsteuerabzug unterliegen c) In Abs. 1 lautet der letzte Satz: Unter die Steuerabgeltung fallen Einkünfte aus Wertpapieren, die ein Forderungsrecht verbriefen, einschließlich Derivate sowie Einkünfte aus Anteilscheinen und Anteilen an einem 40 oder 42 des Immobilien-Investmentfondsgesetz unterliegenden Gebilde nur dann, wenn diese bei ihrer Begebung sowohl in rechtlicher als auch in tatsächlicher Hinsicht einem unbestimmten Personenkreis angeboten werden; dies gilt hinsichtlich der Erbschafts- und Schenkungssteuer für Erwerbe von Todes wegen, wenn der Erblasser nach dem 31. Mai 1996 verstorben ist.

4 2 von 2 d) In Abs. 2 wird folgende Z 3 angefügt: 3. Lit. g und h für die Einkommensteuer (Körperschaftsteuer), soweit die Steuerschuld ab 1. April 2012 entstanden ist. e) In Abs. 3 wird die Wortfolge im Sinne des Abs. 1 durch die Wortfolge im Sinne des Abs. 1 Z 1 lit. a bis f ersetzt. f) Abs. 4 lautet wie folgt: (4) Die Kapitalertragsteuer für Kapitalerträge im Sinne des Abs. 1 darf nicht weniger als 20% und nicht mehr als 27,5% betragen. 2. In 2 Abs. 1 wird der Verweis 1 Abs. 2 Z 1 durch den Verweis 1 Abs. 2 ersetzt.

5 1 von 2 Textgegenüberstellung Geltende Fassung Vorgeschlagene Fassung Änderung des Endbesteuerungsgesetzes ABSCHNITT I ABSCHNITT I Steuerabgeltung bei bestimmten Einkünften aus Kapitalvermögen und sonstigem Vermögen durch Abzug von Kapitalertragsteuer Steuerabgeltung bei bestimmten Einkünften aus Kapitalvermögen und sonstigem Vermögen durch Abzug von Kapitalertragsteuer 1. (1) 1. (1) 1. a) bis e) 1. a) bis e) f) Zuwendungen jeder Art von Privatstiftungen an Begünstigte und Letztbegünstigte sowie f) Zuwendungen jeder Art von Privatstiftungen an Begünstigte und Letztbegünstigte, g) Einkünften aus realisierten Wertsteigerungen von Kapitalvermögen ( 27 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes 1988), h) Einkünften aus Derivaten ( 27 Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes 1988) sowie 2. des sonstigen Vermögens ( 69 des Bewertungsgesetzes 1955), aus dem die Kapitalerträge im Sinne der Z 1 fließen, sowie des Erwerbes dieses Vermögens von Todes wegen die Steuern (Abs. 2) soweit diese Kapitalerträge nach der für das Kalenderjahr 1993 geltenden Rechtslage einem Kapitalertragsteuerabzug unterliegen - mit dem Kapitalertragsteuerabzug abgegolten sind. Für abzugsfreie Forderungswertpapiere ist bundesgesetzlich vorzusehen, daß die Abgeltung der Steuern auch dann eintritt, wenn im Wege der kuponauszahlenden Stelle ein Betrag in Höhe dieser Kapitalertragsteuer geleistet wird. Unter die Steuerabgeltung fallen ab der Veranlagung 1996 Forderungswertpapiere im Sinne des 93 Abs. 3 Z 1 bis 3 nur dann, wenn sie bei ihrer Begebung sowohl in rechtlicher als auch in tatsächlicher Hinsicht einem unbestimmten Personenkreis angeboten werden; dies gilt hinsichtlich der Erbschafts- und Schenkungssteuer für Erwerbe von Todes wegen, wenn der Erblasser nach dem 31. Mai 1996 verstorben ist. 2. des sonstigen Vermögens ( 69 des Bewertungsgesetzes 1955), aus dem die Kapitalerträge im Sinne der Z 1 fließen, sowie des Erwerbes dieses Vermögens von Todes wegen die Steuern (Abs. 2) mit dem Kapitalertragsteuerabzug abgegolten sind. Für abzugsfreie Forderungswertpapiere ist bundesgesetzlich vorzusehen, daß die Abgeltung der Steuern auch dann eintritt, wenn im Wege der kuponauszahlenden Stelle ein Betrag in Höhe dieser Kapitalertragsteuer geleistet wird. Unter die Steuerabgeltung fallen Einkünfte aus Wertpapieren, die ein Forderungsrecht verbriefen, einschließlich Derivate sowie Einkünfte aus Anteilscheinen und Anteilen an einem 40 oder 42 des Immobilien-Investmentfondsgesetz unterliegenden Gebilde nur dann, wenn diese bei ihrer Begebung sowohl in rechtlicher als auch in tatsächlicher Hinsicht einem unbestimmten Personenkreis angeboten werden; dies gilt hinsichtlich der Erbschafts- und Schenkungssteuer für Erwerbe von Todes wegen, wenn der Erblasser nach dem 31. Mai 1996

6 2 von 2 Geltende Fassung Vorgeschlagene Fassung verstorben ist. (2) (2) Lit. c bis f für die Einkommensteuer, soweit die Steuerschuld ab 2. Lit. c bis f für die Einkommensteuer, soweit die Steuerschuld ab 1. Jänner 1994 entstanden ist. 1. Jänner 1994 entstanden ist; 3. Lit. g und h für die Einkommensteuer (Körperschaftsteuer), soweit die Steuerschuld ab 1. April 2012 entstanden ist. (3) Es ist bundesgesetzlich vorzusehen, daß für natürliche Personen bei Kapitalerträgen im Sinne des Abs. 1 die Einkommensteuer, soweit die Kapitalerträge nach dem 31. Dezember 1993 zugeflossen sind, auch dann mit dem Kapitalertragsteuerabzug oder mit einem im Wege der kuponauszahlenden Stelle geleisteten Betrag in Höhe der Kapitalertragsteuer (Abs. 1 letzter Satz) abgegolten sind, wenn sie zu den Betriebseinnahmen gehören. (4) Die Kapitalertragsteuer für Kapitalerträge im Sinne des Abs. 1 ist mit einem einheitlichen Satz festzusetzen. Sie darf nicht weniger als 20% und nicht mehr als die Hälfte des für das betreffende Jahr bei der Einkommensteuer geltenden höchsten Steuersatzes betragen. 2. (1) Es ist bundesgesetzlich vorzusehen, daß für Kapitalerträge und Vermögen, für die eine Abgeltung der Steuern ( 1 Abs. 2 Z 1) eintritt, bei der Ermittlung des Einkommens ( 2 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes 1988, 7 Abs. 2 des Körperschaftsteuergesetzes 1988), des Einkommens für Zwecke der Erstattung ( 1 Abs. 5), des Gesamtvermögens ( 76 des Bewertungsgesetzes 1955) und des Erwerbes von Todes wegen ( 20 des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes 1955) Werbungskosten, Schulden und Lasten nicht berücksichtigt werden. (3) Es ist bundesgesetzlich vorzusehen, daß für natürliche Personen bei Kapitalerträgen im Sinne des Abs. 1 Z 1 lit. a bis f die Einkommensteuer, soweit die Kapitalerträge nach dem 31. Dezember 1993 zugeflossen sind, auch dann mit dem Kapitalertragsteuerabzug oder mit einem im Wege der kuponauszahlenden Stelle geleisteten Betrag in Höhe der Kapitalertragsteuer (Abs. 1 letzter Satz) abgegolten sind, wenn sie zu den Betriebseinnahmen gehören. (4) Die Kapitalertragsteuer für Kapitalerträge im Sinne des Abs. 1 darf nicht weniger als 20% und nicht mehr als 27,5% betragen. 2. (1) Es ist bundesgesetzlich vorzusehen, daß für Kapitalerträge und Vermögen, für die eine Abgeltung der Steuern ( 1 Abs. 2) eintritt, bei der Ermittlung des Einkommens ( 2 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes 1988, 7 Abs. 2 des Körperschaftsteuergesetzes 1988), des Einkommens für Zwecke der Erstattung ( 1 Abs. 5), des Gesamtvermögens ( 76 des Bewertungsgesetzes 1955) und des Erwerbes von Todes wegen ( 20 des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes 1955) Werbungskosten, Schulden und Lasten nicht berücksichtigt werden.

7 1 von 2 Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundesverfassungsgesetz über eine Steuerabgeltung bei Einkünften aus Kapitalvermögen, bei sonstigem Vermögen und bei Übergang dieses Vermögens von Todes wegen durch den Abzug einer Kapitalertragsteuer, über eine Steueramnestie, über eine Sonderregelung bei der Einkommen- und Körperschaftsteuerveranlagung für das Kalenderjahr 1992 und über eine Amnestie im Bereich des Devisenrechts (Endbesteuerungsgesetz) geändert wird Einbringende Stelle: BMF Vorhabensart: Bundesgesetz Laufendes Finanzjahr: 2015 Inkrafttreten/ 2015 Wirksamwerden: Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung Vorblatt Problemanalyse Die Bundesregierung hat beschlossen, den bisher einheitlichen Kapitalertragsteuersatz (25%) aufzugeben und durch zwei unterschiedliche Steuersätze (25% oder 27,5%), abhängig vom Kapitalertrag, zu ersetzen. Dieser Beschluss ist auf der Grundlage der geltenden verfassungsrechtlichen Bestimmung nicht umsetzbar. Ziel(e) Mit den Änderungen im Endbesteuerungsgesetz soll die Möglichkeit geschaffen werden zwei unterschiedliche KESt-Sätze einfachgesetzlich festzulegen. Zudem sollen die Änderungen in der Kapitalvermögensbesteuerung, die durch das Budgetbegleitgesetz 2011 (BudBG 2011) vorgenommen wurden, auch verfassungsrechtlich abgesichert werden. Inhalt Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n): - Der gespaltene Kapitalertragsteuersatz wird durch eine Änderung des 1 Abs. 4 verfassungsrechtlich ermöglicht. - Die Maßnahmen des BudBG 2011 werden durch Ergänzung des 1 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 3 sowie des 2 Abs. 1 verfassungsrechtlich abgesichert. Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag Das Vorhaben hat keinen direkten Beitrag zu einem Wirkungsziel. Anmerkungen zu sonstigen, nicht wesentlichen Auswirkungen: Die Umsetzung der Ermächtigung in Zusammenhang mit dem gespaltenen Kapitalertragsteuersatz soll auf einfachgesetzlicher Ebene durch das Steuerreformgesetz 2015/16 erfolgen. Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.

8 2 von 2 Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens Zweidrittelmehrheit im Nationalrat im Hinblick auf eine vorgesehene Verfassungsbestimmung gemäß Art. 44 Abs. 1 B-VG Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 3.9 des WFA Tools erstellt.

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt. Wesentliche Auswirkungen

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt. Wesentliche Auswirkungen 1 von 8 Vorblatt Ziel(e) - Entfall der nachträglichen Beitragsvorschreibung für Aushilfskräfte - Entlastung der Dienstgeber - Harmonisierung des durch geringfügig Beschäftigte zu tragenden Pauschalbeitrages.

Mehr

Erläuterungen. Allgemeiner Teil. Besonderer Teil

Erläuterungen. Allgemeiner Teil. Besonderer Teil 1 von 1 Entwurf Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie, mit der die Kontrollgerätekartenverordnung geändert wird (2. Novelle zur KonGeV) Aufgrund des 102a Abs. 9 des Kraftfahrgesetzes

Mehr

Gericht. Entscheidungsdatum. Geschäftszahl. Sammlungsnummer. Leitsatz. Spruch. Begründung Verfassungsgerichtshof

Gericht. Entscheidungsdatum. Geschäftszahl. Sammlungsnummer. Leitsatz. Spruch. Begründung Verfassungsgerichtshof 17.06.2009 Gericht Verfassungsgerichtshof Entscheidungsdatum 17.06.2009 Geschäftszahl B53/08 Sammlungsnummer 18783 Leitsatz Keine Bedenken gegen die "Bruttobesteuerung" der - einem besonderen Steuersatz

Mehr

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt 237/ME XXV. GP - Ministerialentwurf - Vorblatt und Wirkungsorientierte Folgenabschätzung (Normativer Teil) 1 von 5 Vorblatt Ziel(e) - Längerer Verbleib von Arbeitnehmer/innen im Erwerbsleben Inhalt Das

Mehr

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt. Wesentliche Auswirkungen. Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt. Wesentliche Auswirkungen. Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte: 1 von 5 Vorblatt Ziel(e) Sicherstellung von Transparenz staatlichen Handelns Gewährleistung des Zugangs zu Informationen Allgemein zugängliche Zurverfügungstellung von Informationen von allgemeinem Interesse

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH P. b. b. Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt. 1030 Wien BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 1993 Ausgegeben am 12. Jänner 1993 8. Stück 11. Bundesverfassungsgesetz: Endbesteuerungsgesetz

Mehr

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt 1 von 5 Vorblatt Ziel(e) - Behebung des Fachkräftemangels im nächsten Kalenderjahr durch Fachkräfte aus Drittstaaten Inhalt Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n): - Festlegung einer Liste

Mehr

Beilage E 1kv zur Einkommensteuererklärung E1 für Einkünfte aus Kapitalvermögen 2012

Beilage E 1kv zur Einkommensteuererklärung E1 für Einkünfte aus Kapitalvermögen 2012 Beilage E 1kv zur Einkommensteuererklärung E1 für Einkünfte aus Kapitalvermögen 2012 1. Kapitalerträge zugeflossen bis 31.3.2012 nur solche aus der Überlassung von Kapital unverändert gegenüber 2011 -

Mehr

Erläuterungen. Allgemeiner Teil. Besonderer Teil

Erläuterungen. Allgemeiner Teil. Besonderer Teil 1 von 1 ENTWURF Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie, mit der die Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung 1967 geändert wird (61. Novelle zur KDV 1967) Aufgrund des Kraftfahrgesetzes

Mehr

Erläuterungen. Allgemeiner Teil. Besonderer Teil

Erläuterungen. Allgemeiner Teil. Besonderer Teil 1 von 2 Entwurf Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie, mit der die Führerscheingesetz-Durchführungsverordnung geändert wird (12. Novelle zur FSG-DV) Auf Grund 3 Abs. 3,

Mehr

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt 1 von 6 Vorblatt Ziel(e) - Steuerung der jährlichen quotenpflichtigen Zuwanderung nach Österreich Inhalt Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n): Beschäftigungsbewilligungen für befristet

Mehr

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt. Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union: Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt. Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union: Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens: 1 von 5 Vorblatt Ziel(e) - Erhöhung der Rechtssicherheit Inhalt Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n): - Neufassung der 27. Hauptstücks des ABGB Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt

Mehr

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt. Wesentliche Auswirkungen

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt. Wesentliche Auswirkungen 1 von 8 Vorblatt Ziel(e) - Angemessener Ersatz für die Abschaffung des Pflegeregresses zur Sicherstellung der Finanzierbarkeit des Pflegesystems Durch den verfassungsgesetzlich vorgesehenen Entfall des

Mehr

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt 1 von 5 Vorblatt Ziel(e) - Steuerung der jährlichen quotenpflichtigen Zuwanderung nach Österreich Inhalt Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n): Beschäftigungsbewilligungen für befristet

Mehr

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt 1 von 6 Vorblatt Ziel(e) - Steuerung der jährlichen quotenpflichtigen Zuwanderung nach Österreich Inhalt Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n): Beschäftigungsbewilligungen für befristet

Mehr

Textgegenüberstellung. Artikel 2 Änderung des Einkommensteuergesetzes ABSCHNITT 2. ABSCHNITT

Textgegenüberstellung. Artikel 2 Änderung des Einkommensteuergesetzes ABSCHNITT 2. ABSCHNITT 1 von 6 Textgegenüberstellung Artikel 2 Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988 2. ABSCHNITT 2. ABSCHNITT Steuerbefreiungen Steuerbefreiungen 3. (1) Von der Einkommensteuer sind befreit: 3. (1) Von der

Mehr

Bundesgesetz über die Enteignung der Liegenschaft Salzburger Vorstadt Nr. 15, Braunau am Inn. Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung

Bundesgesetz über die Enteignung der Liegenschaft Salzburger Vorstadt Nr. 15, Braunau am Inn. Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung 1250 der Beilagen XXV. GP - Regierungsvorlage - Vorblatt und WFA 1 von 4 1 von 4 Bundesgesetz über die Enteignung der Liegenschaft Salzburger Vorstadt Nr. 15, Braunau am Inn Einbringende Stelle: Vorhabensart:

Mehr

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt 317/ME XXV. GP - Ministerialentwurf - WFA 1 von 6 1 von 6 Vorblatt Ziel(e) - Finanzielle Entlastung für Kleinbetriebe im Falle der Erkrankung bzw. eines Arbeitsunfalles eines Dienstnehmers/einer Dienstnehmerin

Mehr

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt. Wesentliche Auswirkungen

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt. Wesentliche Auswirkungen 1 von 7 Vorblatt Ziel(e) - Rentenleistung für Heimopfer Inhalt Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n): - Erlassung eines Heimopferrentengesetzes Wesentliche Auswirkungen Durch das Heimopferrentengesetz

Mehr

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt. Wesentliche Auswirkungen

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt. Wesentliche Auswirkungen 1 von 9 Vorblatt Ziel(e) - Kaufkraftstärkung sowie Kaufkrafterhaltung von Pensionist/inn/en sowie der Bezieher/innen von Renten aus der Sozialentschädigung. Inhalt Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende

Mehr

Vorblatt. Ziel. Inhalt. Wesentliche Auswirkungen

Vorblatt. Ziel. Inhalt. Wesentliche Auswirkungen 1767 der Beilagen XXV. GP - Regierungsvorlage - Vorblatt und WFA 1 von 6 Vorblatt Ziel Kaufkraftstärkung sowie Kaufkrafterhaltung von Pensionist/inn/en Das Vorhaben umfasst folgende Maßnahme: Inhalt -

Mehr

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt 1 von 5 Vorblatt Ziel(e) - Anpassung des IVF-Fonds-Gesetzes an die Reform des Fortpflanzungsmedizinrechts - Anpassungen an die Anforderungen der Praxis Inhalt Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2017 Ausgegeben am 26. Juli 2017 Teil I

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2017 Ausgegeben am 26. Juli 2017 Teil I 1 von 6 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2017 Ausgegeben am 26. Juli 2017 Teil I 105. Bundesgesetz: Mitarbeiterbeteiligungsstiftungsgesetz 2017 MitarbeiterBetStG 2017 (NR: GP XXV

Mehr

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt 119/ME XXV. GP - Ministerialentwurf - WFA 1 von 7 1 von 7 Vorblatt Ziel(e) - Aufrechterhaltung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung älterer ArbeitnehmerInnen Inhalt Das Vorhaben umfasst hauptsächlich

Mehr

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt 1 von 6 Vorblatt Ziel(e) - Umsetzung von Durchführungsrichtlinien der EU in nationales Recht Inhalt Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n): - Änderung der 21 und 22 der Pflanzenschutzverordnung

Mehr

ENTWURF WIENER LANDTAG

ENTWURF WIENER LANDTAG Beilage Nr. 25/2010 LG 04515-2010/0001 ENTWURF Beilage Nr. 25/2010 WIENER LANDTAG Gesetz, mit dem das Wiener Bezügegesetz 1995 (11. Novelle zum Wiener Bezügegesetz 1995), die Pensionsordnung 1995 (21.

Mehr

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt. Wesentliche Auswirkungen

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt. Wesentliche Auswirkungen 1 von 5 Vorblatt Ziel(e) - Umsetzung der zivilrechtlichen Bestimmungen der Richtlinie (EU) 2015/2302 über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen - Bestmögliche Einpassung der Neuerungen in die bestehende

Mehr

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt. Wesentliche Auswirkungen. Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt. Wesentliche Auswirkungen. Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union: 1 von 5 Vorblatt Ziel(e) Zur Umsetzung der Richtlinie 2014/27/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Änderung der Richtlinien 92/58/EWG, 92/85/EWG, 94/33/EG und 98/24/EG

Mehr

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt. Wesentliche Auswirkungen

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt. Wesentliche Auswirkungen 1513 der Beilagen XXV. GP - Regierungsvorlage - Vorblatt und WFA 1 von 5 Vorblatt Ziel(e) - Umsetzung der zivilrechtlichen Bestimmungen der Richtlinie (EU) 2015/2302 über Pauschalreisen und verbundene

Mehr

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt. Wesentliche Auswirkungen. Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt. Wesentliche Auswirkungen. Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union: 528 der Beilagen XXV. GP - Regierungsvorlage - Vorblatt und WFA 1 von 5 Vorblatt Ziel(e) Zur Umsetzung der Richtlinie 2014/27/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Änderung

Mehr

20-686. B e s c h l u s s

20-686. B e s c h l u s s B e s c h l u s s 20-686 des Burgenländischen Landtages vom.., mit dem die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG, mit der die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die gemeinsame Förderung der 24-Stunden-Betreuung

Mehr

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt 199 der Beilagen XXV. GP - Vereinbarung Art. 15a B-VG - Vorblatt und WFA 1 von 7 Vorblatt Ziel(e) - Durch die mit der Vereinbarung vorgesehene Verlängerung der Übertragungsmöglichkeit nicht verbrauchter

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung E Außenstelle Wien Senat 3 GZ. RV/0254-W/03 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Europa Treuhand Ernst & Young, gegen den Bescheid des Finanzamtes

Mehr

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt 150/ME XXV. GP - Ministerialentwurf - WFA 1 von 6 1 von 6 Vorblatt Ziel(e) - Umsetzung der zivilrechtlichen Sonderbestimmungen für Hypothekar- und Immobilienkreditverträge von Verbrauchern wie von der

Mehr

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt 21/ME XXV. GP - Ministerialentwurf - Vorblatt und Wirkungsorientierte Folgenabschätzung 1 von 5 1 von 5 Vorblatt Ziel(e) - Identifikation von zusätzlichen Einsparungspotenzialen im Beschaffungswesen des

Mehr

21 Anwendungsvorschriften

21 Anwendungsvorschriften TK Lexikon Arbeitsrecht Gesetz über die Besteuerung bei Auslandsbeziehungen 21 Anwendungsvorschriften HI41796 (1) Die Vorschriften dieses Gesetzes sind, soweit in den folgenden Absätzen nichts anderes

Mehr

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt. Wesentliche Auswirkungen. Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt. Wesentliche Auswirkungen. Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union: 1 von 5 Vorblatt Ziel(e) - Präzisierung der Aufgaben und Pflichten der Depotbank - risikoadäquate und transparente Vergütungsstrukturen Die Vorschriften für Verwahrstellen, die im Wesentlichen seit 1985

Mehr

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt 23 der Beilagen XXVI. GP - Regierungsvorlage - Vorblatt und WFA 1 von 7 Vorblatt Ziel(e) - Stärkung der Wettbewerbsposition des österreichischen Tourismus Inhalt Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende

Mehr

Bundesgesetz, mit dem das Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 geändert wird

Bundesgesetz, mit dem das Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 geändert wird 42/ME XXV. GP - Ministerialentwurf - Gesetzestext, Vorblatt, Wirkungsorientierte Folgenabschätzung, Erläuterungen, Textgegenüberstellung 1 von 8 1 von 8 Entwurf Bundesgesetz, mit dem das Gelegenheitsverkehrs-Gesetz

Mehr

Vorblatt. Ziele. Inhalt

Vorblatt. Ziele. Inhalt 129/ME XXV. GP - Ministerialentwurf - Wirkungsorientierte Folgenabschätzung Steuerreformgesetz 2015 - AlV 1 von 9 1 von 9 Vorblatt - Gegenfinanzierung Steuerreform - Verwaltungsvereinfachung für Unternehmen

Mehr

Einbringende Stelle: Laufendes Finanzjahr: 2013 Inkrafttreten/ Wirksamwerden: Vorblatt. Ziele

Einbringende Stelle: Laufendes Finanzjahr: 2013 Inkrafttreten/ Wirksamwerden: Vorblatt. Ziele 1 von 6 Bundesgesetz, mit dem das Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz, das Kunstförderungsbeitragsgesetz 1981 und das Denkmalschutzgesetz geändert werden (Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien Senat 20 GZ. RV/1651-W/03 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Frau E.R., W., vertreten durch Herrn D.L., gegen den Bescheid des Finanzamtes für

Mehr

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt 1 von 7 Vorblatt Ziel(e) - Sicherung der EU-Konformität betreffend Liste der Verteidigungsgüter. - Keine Lieferungen von Verteidigungsgütern in Waffenembargoländer. Inhalt Das Vorhaben umfasst hauptsächlich

Mehr

4. P R O S P E K T N A C H T R A G. zum A N G E B O T S P R O G R A M M. der. UniCredit Bank Austria AG (Emittentin) über die Begebung von

4. P R O S P E K T N A C H T R A G. zum A N G E B O T S P R O G R A M M. der. UniCredit Bank Austria AG (Emittentin) über die Begebung von 4. P R O S P E K T N A C H T R A G zum A N G E B O T S P R O G R A M M der UniCredit Bank Austria AG (Emittentin) über die Begebung von Nichtdividendenwerten gemäß 1 Abs 1 Z 4b KMG zum Zwecke des öffentlichen

Mehr

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt 1/ME XXVI. GP - Ministerialentwurf - Vorblatt und WFA 1 von 5 1 von 5 Vorblatt Ziel(e) - Vermeidung von Verzerrungen beim Leistungsexport der Familienbeihilfe und des Kinderabsetzbetrages Angesichts dieser

Mehr

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt 1 von 7 Vorblatt Ziel(e) - Rechtssicherheit für Luftfahrzeugbetreiber/innen - Schaffung klarerer Durchsetzungsregelungen gegenüber Luftfahrzeugbetreiber/innen in Nichteinhaltung Inhalt Das Vorhaben umfasst

Mehr

Vorblatt. Ziele. Inhalt

Vorblatt. Ziele. Inhalt 1 von 7 Vorblatt Ziele - Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Österreich Inhalt Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme: - Senkung des Tarifs der Flugabgabe Finanzielle Auswirkungen

Mehr

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt 1 von 6 Vorblatt Ziel(e) - Aufbringung der für die Abdeckung der zu leistenden Investitionszuschüsse gemäß ÖSG 2012 sowie der für die anteilige Abdeckung der Mehraufwendungen der Ökostromabwicklungsstelle

Mehr

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt. Wesentliche Auswirkungen

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt. Wesentliche Auswirkungen 1 von 6 Vorblatt Ziel(e) - Ermöglichung einer erleichterten Überwachung für wasserrechtlich nicht bewilligte Indirekteinleiter, sofern Schwerkraft-Fettabscheider den Stand der Technik darstellen - Gewährleistung,

Mehr

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt 698 der Beilagen XXV. GP - Staatsvertrag - Vorblatt und WFA 1 von 5 Vorblatt Ziel(e) - Erweiterte bilaterale Bildungskooperationen im Allgemein- und Berufsbildungsbereich - Erweiterte bilaterale Kooperationen

Mehr

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt. Wesentliche Auswirkungen

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt. Wesentliche Auswirkungen 1 von 6 Vorblatt Ziel(e) - Nachweis, dass Österreich seinen Verpflichtungen der Richtlinie 2009/28/EG nachkommt - Zurückziehung der Klage durch die Europäische Kommission in der Rechtssache C-663/13 vor

Mehr

zdie Neuregelungen auf einen Blick

zdie Neuregelungen auf einen Blick 50 EStG zdie Neuregelungen auf einen Blick z Stärkere Bindung der Gewährung von Grundfreibetrag und Sonderausgabenabzug an beschränkt steuerpflichtige Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit z Anpassungen

Mehr

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt 114 der Beilagen XXVI. GP - Staatsvertrag - Vorblatt und WFA 1 von 4 Vorblatt Ziel(e) - Erweiterte bilaterale Kooperationen in den Bereichen Kunst und Kultur Inhalt Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende

Mehr

Bericht. des Finanzausschusses. 881 der Beilagen zu den Steno graphischen Protokollen des Nationalrates XVIII. GP

Bericht. des Finanzausschusses. 881 der Beilagen zu den Steno graphischen Protokollen des Nationalrates XVIII. GP 881 der Beilagen XVIII. GP - Ausschussbericht NR (gescanntes Original) 1 von 6 881 der Beilagen zu den Steno graphischen Protokollen des Nationalrates XVIII. GP / Bericht des Finanzausschusses über die

Mehr

Gesetz vom., mit dem das Burgenländische Landesverwaltungsgerichtsgesetz

Gesetz vom., mit dem das Burgenländische Landesverwaltungsgerichtsgesetz 21-50 Gesetz vom., mit dem das Burgenländische Landesverwaltungsgerichtsgesetz geändert wird Der Landtag hat beschlossen: Das Burgenländische Landesverwaltungsgerichtsgesetz - Bgld. LVwGG, LGBl. Nr. 44/2013,

Mehr

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt 1 von 5 Vorblatt Ziel(e) - Studierende an Konservatorien, die einer finanziellen Förderung bedürfen und die erforderlichen Leistungen erbringen, beginnen mithilfe einer bereitgestellten Unterstützung ein

Mehr

Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz

Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz 1 von 2 Verordnung des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz vom #.# 2018 über die Nichtanwendung einer Rechnungslegungsvorschrift des Unternehmensgesetzbuches (Override-Verordnung)

Mehr

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt 8/ME XXV. GP - Ministerialentwurf - Vorblatt, Wirkungsorientierte Folgenabschätzung 1 von 5 1 von 5 Vorblatt Ziel(e) - Klarstellung und Verwaltungsvereinfachung bei der Berechnung des Pflegekarenzgeldes

Mehr

I M N A M E N D E R R E P U B L I K!

I M N A M E N D E R R E P U B L I K! Verwaltungsgerichtshof Zl. 2004/14/0078-24 (früher 99/14/0164) I M N A M E N D E R R E P U B L I K! Der Verwaltungsgerichtshof hat durch den Vorsitzenden Senatspräsident Dr. Steiner und die Hofräte Mag.

Mehr

IM NAMEN DER REPUBLIK!

IM NAMEN DER REPUBLIK! VERFASSUNGSGERICHTSHOF G 336/2016-11 14. Juni 2017 IM NAMEN DER REPUBLIK! Der Verfassungsgerichtshof hat unter dem Vorsitz des Präsidenten Dr. Gerhart HOLZINGER, in Anwesenheit der Vizepräsidentin Dr.

Mehr

Beilage Nr. 23/2006 LG /0001 ENTWURF. eines Gesetzes, mit dem das Wiener Pflegegeldgesetz WPGG geändert wird

Beilage Nr. 23/2006 LG /0001 ENTWURF. eines Gesetzes, mit dem das Wiener Pflegegeldgesetz WPGG geändert wird Beilage Nr. 23/2006 LG 01950-2006/0001 ENTWURF eines Gesetzes, mit dem das Wiener Pflegegeldgesetz WPGG geändert wird Entwurf: Gesetz, mit dem das Wiener Pflegegeldgesetz WPGG geändert wird Der Wiener

Mehr

Bundesgesetz, mit dem das Pensionskassengesetz, das Investmentfondsgesetz 2011 und das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, geändert werden

Bundesgesetz, mit dem das Pensionskassengesetz, das Investmentfondsgesetz 2011 und das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, geändert werden 1 von 5 Entwurf Bundesgesetz, mit dem das Pensionskassengesetz, das Investmentfondsgesetz 2011 und das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, geändert werden Der Nationalrat hat beschlossen: Inhaltsverzeichnis

Mehr

Die Besteuerung von Kapitalvermögen

Die Besteuerung von Kapitalvermögen Die Besteuerung von Kapitalvermögen Mit dem Budgetbegleitgesetz 2011 erfuhr die Besteuerung von Kapitalvermögen in Österreich ab 1.4.2012 eine grundlegende Änderung. Waren zuvor lediglich Früchte aus Kapitalvermögen,

Mehr

Selbständiger Antrag der Abgeordneten zum Vorarlberger Landtag Werner Huber und Klubobmann Mag. Roland Frühstück, ÖVP

Selbständiger Antrag der Abgeordneten zum Vorarlberger Landtag Werner Huber und Klubobmann Mag. Roland Frühstück, ÖVP Selbständiger Antrag der Abgeordneten zum Vorarlberger Landtag Werner Huber und Klubobmann Mag. Roland Frühstück, ÖVP Beilage 99/2012 An die Präsidentin des Vorarlberger Landtages Landhaus 6900 Bregenz

Mehr

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt 1 von 5 Vorblatt Ziel(e) - Aufteilung der Mittel Inhalt Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n): - Berechnung der Aufteilung Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH 1 von 4 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2006 Ausgegeben am 26. Juni 2006 Teil I 100. Bundesgesetz: Strukturanpassungsgesetz 2006 (StruktAnpG 2006) (NR: GP XXII RV 1434 AB 1477 S.

Mehr

Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz und das Datenschutzgesetz geändert werden (Datenschutz-Deregulierungs-Gesetz 2018)

Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz und das Datenschutzgesetz geändert werden (Datenschutz-Deregulierungs-Gesetz 2018) 98 der Beilagen XXVI. GP - Ausschussbericht NR - Gesetzestext 1 von 4 Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz und das Datenschutzgesetz geändert werden (Datenschutz-Deregulierungs-Gesetz 2018)

Mehr

Vorblatt. Ziele. Inhalt

Vorblatt. Ziele. Inhalt 1262 der Beilagen XXV. GP Regierungsvorlage Vorblatt und WFA 1 von 5 Vorblatt Ziele Das vorgeschlagene hat im Wesentlichen die folgenden Ziele: Anpassung der bisher eingeholten gesetzlichen Veräußerungsermächtigungen

Mehr

= steuerpflichtiges EINKOMMEN x Steuertarif ( 33) = Einkommensteuerschuld Absetzbeträge ( 33 Abs 2 ff)

= steuerpflichtiges EINKOMMEN x Steuertarif ( 33) = Einkommensteuerschuld Absetzbeträge ( 33 Abs 2 ff) 2 Abs2 EStG: 1. EK aus Land- und Forstwirtschaft ( 21) 2. EK aus selbständiger Arbeit ( 22) 3. EK aus Gewerbebetrieb ( 23) 4. EK aus nichtselbständiger Arbeit ( 25) 5. EK aus Kapitalvermögen ( 27) 6. EK

Mehr

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt 1 von 6 Vorblatt Ziel(e) - Längerer Verbleib von Arbeitnehmer/innen im Erwerbsleben Zu den Maßnahmen, um das Ziel der langfristigen Sicherung des gesetzlichen Pensionssystems durch Anhebung des faktischen

Mehr

Solidarbeitrag für Besserverdienende

Solidarbeitrag für Besserverdienende News- letter- Inhalt Quick NEWS (20. FEBRUAR 2012) Solidarbeitrag für Besserverdienende Nun ist er da, der Begutachtungsentwurf des Stabilitätsgesetzes 2012. Dieser Gesetzesentwurf enthält die steuerlichen

Mehr

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt. Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union: Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt. Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union: Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens: 1 von 5 Vorblatt Ziel(e) - Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen für den Austausch klassifizierter Informationen Das Abkommen bietet die rechtliche Grundlage für den Austausch von klassifizierten Informationen

Mehr

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt 253 der Beilagen XXVI. GP - Regierungsvorlage - Vorblatt und WFA 1 von 5 Vorblatt Ziel(e) - Erleichterung und Attraktivierung der Gründung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit dem Notar durch

Mehr

Die Besteuerung von Kapitalvermögen

Die Besteuerung von Kapitalvermögen Die Besteuerung von Kapitalvermögen Mit dem Budgetbegleitgesetz 2011 erfuhr die Besteuerung von Kapitalvermögen in Österreich eine grundlegende Änderung. Waren zuvor lediglich Früchte aus Kapitalvermögen,

Mehr

KESt neu bald geht s los! 1. Februar Andreas Hable Christoph Urtz Christian Wimpissinger

KESt neu bald geht s los! 1. Februar Andreas Hable Christoph Urtz Christian Wimpissinger KESt neu bald geht s los! 1. Februar 2012 Andreas Hable Christoph Urtz Christian Wimpissinger Inhalt 1. Ziele der Neuerungen 2. Einkünfte aus privatem Kapitalvermögen 3. Inkrafttreten (Privatvermögen)

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH 1 von 4 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2011 Ausgegeben am 28. Dezember 2011 Teil I 139. Bundesgesetz: Änderung des Kinderbetreuungsgeldgesetzes und der Exekutionsordnung (NR: GP

Mehr

Antrag. Deutscher Bundestag 7. Wahlperiode. Drucksache 7/ 680. des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß)

Antrag. Deutscher Bundestag 7. Wahlperiode. Drucksache 7/ 680. des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) Deutscher Bundestag 7. Wahlperiode Drucksache 7/ 680 06.06.73 Sachgebiet 611 Antrag des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Steueränderungsgesetz 1973 - Drucksachen

Mehr

Ausnahme: 7 Abs. 3 Körperschaften (zb Kapges) außer Ermächtigung zur Datenweitergabe Zurückbehaltungsrecht, wenn KESt nicht ersetzt

Ausnahme: 7 Abs. 3 Körperschaften (zb Kapges) außer Ermächtigung zur Datenweitergabe Zurückbehaltungsrecht, wenn KESt nicht ersetzt KESt neu - Überblick Grundtatbestände erweitert Einbeziehung Substanz und Derivate Verlustausgleich auf KV beschränkt Boxen innerhalb KV, kein Verlustvortrag Gleichstellung betrieblich-außerbetrieblich

Mehr

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt. Wesentliche Auswirkungen. Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt. Wesentliche Auswirkungen. Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union: 1 von 6 Vorblatt Ziel(e) - Schaffung der Möglichkeit einer direkten Verrechnung zwischen dem von der Behörde ("Akkreditierung Austria") bestellten nicht-amtlichen Sachverständigen und der Konformitätsbewertungsstelle

Mehr

2. P R O S P E K T N A C H T R A G. zum A N G E B O T S P R O G R A M M. der. UniCredit Bank Austria AG (Emittentin) über die Begebung von

2. P R O S P E K T N A C H T R A G. zum A N G E B O T S P R O G R A M M. der. UniCredit Bank Austria AG (Emittentin) über die Begebung von 2. P R O S P E K T N A C H T R A G zum A N G E B O T S P R O G R A M M der UniCredit Bank Austria AG (Emittentin) über die Begebung von Nichtdividendenwerten gemäß 1 Abs 1 Z 4b KMG zum Zwecke des öffentlichen

Mehr

2. Die Beschwerdeführerin machte in ihrer Berufung die Erbschaftssteuerbefreiung gemäß 15 Abs1 Z17 ErbStG geltend.

2. Die Beschwerdeführerin machte in ihrer Berufung die Erbschaftssteuerbefreiung gemäß 15 Abs1 Z17 ErbStG geltend. 25021999 Gericht Verfassungsgerichtshof Entscheidungsdatum 25021999 Geschäftszahl B128/97 Sammlungsnummer 15428 Leitsatz Verletzung im Gleichheitsrecht bei der Vorschreibung von Erbschaftssteuer durch

Mehr

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt. Wesentliche Auswirkungen

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt. Wesentliche Auswirkungen 1 von 7 Vorblatt Ziel(e) - Festlegung von allgemeinen Pflichten für den zur Ausübung des Gewerbes der Organisation von Personenbetreuung Berechtigten - Transparente Darstellung des Verhältnisses zwischen

Mehr

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt 1 von 7 Vorblatt Ziel(e) - Fokussierung der Verwendung von Lehrkräften auf die pädagogischen Kernaufgaben und Entlastung der Lehrkräfte von administrativen Tätigkeiten - Effizienzsteigerung des Personalressourceneinsatzes

Mehr

66 der Beilagen XXVI. GP - Regierungsvorlage - Vorblatt und WFA 1 von 5

66 der Beilagen XXVI. GP - Regierungsvorlage - Vorblatt und WFA 1 von 5 66 der Beilagen XXVI. GP - Regierungsvorlage - Vorblatt und WFA 1 von 5 Anpassung des Bundesgesetzes über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-JZG),

Mehr

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt 1 von 5 Vorblatt Ziel(e) - Erstellung eines nationalen Programms zur Entsorgung der in Österreich anfallenden radioaktiven Abfälle In Umsetzung von Art. 11 und 12 der Richtlinie 2011/70/Euratom hat Österreich

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien Senat 20 GZ. RV/0389-W/08 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Dr. NN., vom 2. Jänner 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes

Mehr

Einkünfte aus Kapitalvermögen ( 27 EStG)

Einkünfte aus Kapitalvermögen ( 27 EStG) UE aus Finanzrecht SS 2017 I. Einkünfte aus der Überlassung von Kapital ( 27 Abs 2 EStG) - Früchte Gewinnausschüttungen von Kapitalgesellschaften Bezüge von Genossenschaften/Genussrechten/Partizipationskapital

Mehr

203 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIII. GP

203 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIII. GP 1 von 6 203 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIII. GP Regierungsvorlage Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz und das Bundeshaushaltsgesetz geändert

Mehr

Vorblatt. 900 der Beilagen XXIV. GP - Regierungsvorlage - Materialien 1 von 5. Problem:

Vorblatt. 900 der Beilagen XXIV. GP - Regierungsvorlage - Materialien 1 von 5. Problem: 900 der Beilagen XXIV. GP - Regierungsvorlage - Materialien 1 von 5 Problem: Vorblatt Personalprobleme (Lenker) bei freiwilligen Feuerwehren und Rettungsorganisationen Ziel: Umsetzung der Anliegen Inhalt/Problemlösung:

Mehr

Die Besteuerung von Kapitalvermögen

Die Besteuerung von Kapitalvermögen Die Besteuerung von Kapitalvermögen Kapitalanlagen können sich entweder im Privat- oder im Betriebsvermögen befinden. Einkünfte aus Kapitalanlagen, die sich im Betriebsvermögen befinden sind der jeweiligen

Mehr

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das EU- Quellensteuergesetz und die Bundesabgabenordnung geändert werden

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das EU- Quellensteuergesetz und die Bundesabgabenordnung geändert werden Antrag der Abgeordneten und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das EU- Quellensteuergesetz und die Bundesabgabenordnung geändert werden Der Nationalrat wolle

Mehr

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt. Wesentliche Auswirkungen

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt. Wesentliche Auswirkungen 1 von 5 Vorblatt Ziel(e) - Erleichterung einer möglichst getreuen, vollständigen und einheitlichen Darstellung der finanziellen Lage unter Berücksichtigung der Haushaltsregelungen nach den Grundsätzen

Mehr

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt 674 der Beilagen XXV. GP - Regierungsvorlage - Vorblatt und WFA 1 von 7 Vorblatt Ziel(e) - Aufrechterhaltung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung älterer ArbeitnehmerInnen Inhalt Das Vorhaben

Mehr

Vorblatt. Ziel. Inhalt

Vorblatt. Ziel. Inhalt 1 von 7 Vorblatt Ziel - Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Banken im europäischen Kontext Inhalt Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme: - Absenkung der Stabilitätsabgabe Finanzielle Auswirkungen

Mehr

KONZEPT Stand: 7. September 2018 ENTWURF. Jahrgang 2018 Ausgegeben am xx. xxxx 2018

KONZEPT Stand: 7. September 2018 ENTWURF. Jahrgang 2018 Ausgegeben am xx. xxxx 2018 KONZEPT Stand: 7. September 2018 ENTWURF Jahrgang 2018 Ausgegeben am xx. xxxx 2018 xx. Gesetz: Gesetz über den Nationalpark Donau-Auen (Wiener Nationalparkgesetz); Änderung Gesetz, mit dem das Gesetz über

Mehr