Haus- und Badeordnung für das TRIMMTREFF-Bad einschließlich der Außenflächen
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- Joseph Krüger
- vor 7 Jahren
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1 Haus- und Badeordnung für das TRIMMTREFF-Bad einschließlich der Außenflächen I. Allgemeines 1) Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in den Bädern. 2) Die Haus- und Badeordnung ist für alle Badegäste verbindlich. Mit dem Lösen der Eintrittskarte erkennt jeder Besucher diese sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen an. Die Haus- und Badeordnung ist auch für die verschiedenen Nutzergruppen, die während des allgemeinen oder außerhalb des Badebetriebes das Bad nutzen, verbindlich. 3) Die Badeeinrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung, schuldhafter Verunreinigung oder Beschädigung haftet der Badegast für den Schaden. 4) Die Badegäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft. 5) Das Rauchen im Bereich der Umkleiden, der Duschzone, der Geräte- und Aufenthaltsräume sowie des Hallenbades ist untersagt. 6) Behälter aus Glas und Metall dürfen im Umkleide-, Sanitär- und Badebereich nicht benutzt werden. 7) Das Personal des Bades übt gegenüber allen Besuchern das Hausrecht aus. Besucher, die gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen, können vorübergehend oder dauernd vom Besuch des Bades ausgeschlossen werden. In solchen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht zurückerstattet. 8) Wünsche, Anregungen und Beschwerden nimmt das Aufsichtspersonal bzw. die Betriebsleitung entgegen. 9) Fundgegenstände sind an das Personal abzugeben. Über Fundgegenstände wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfügt. 10) Den Badegästen ist es nicht erlaubt, Musikinstrumente, Tonwiedergabegeräte oder Fernsehgeräte im Bad zu benutzen.
2 Seite 2 der Haus- und Badeordnung + Badeentgelte für das TRIMMTREFF-Bad II. Öffnungszeiten und Zutritt 11) Die Öffnungszeiten und der Einlassschluss werden öffentlich bekannt gegeben. 12) Die Betriebsleitung kann die Benutzung des Bades oder Teile davon einschränken. 13) Der Zutritt ist nicht gestattet: a) Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen; b) Personen, die Tiere mit sich führen; c) Personen, die an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit im Sinne des Bundesseuchengesetzes (im Zweifel kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden) leiden; d) Personen, die an Hautveränderungen (z. B. Schuppen, Schorf) leiden, die sich ablösen und in das Wasser übergehen können. 14) Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen oder an- und auskleiden können, ist die Benutzung des Bades nur zusammen mit einer Begleitperson gestattet. 15) Kindern bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres ist der Zutritt und Aufenthalt nur in Begleitung Erwachsener gestattet. Personen mit Neigung zu Krampfund Ohnmachtsanfällen und geistig Behinderten ist der Zutritt und Aufenthalt nur mit einer sorgeberechtigten Begleitperson gestattet. 16) Jeder Badegast muss im Besitz einer gültigen Eintrittskarte sein. Das Entgelt für die Eintrittskarte richtet sich nach der jeweils geltenden Gebührenordnung. Die Eintrittskarte ist zum Nachweis der Berechtigung aufzubewahren und auf Verlangen vorzuzeigen. Die Einzeleintrittskarte ist nicht übertragbar. Den Badegästen steht keine Entschädigung für den Fall zu, dass das Bad oder Teile des Bades aus irgendeinem Grund geschlossen werden müssen oder ein Parallelbetrieb verschiedener Nutzergruppen stattfindet. 17) Gelöste Eintrittskarten werden nicht zurückgenommen, Entgelte bzw. Gebühren nicht zurückerstattet. Für verlorene Eintrittskarten wird kein Ersatz geleistet. Hiervon ausgenommen sind personenbezogene Zeitkarten. III. Haftung 18) Die Badegäste benutzen das Bad und seine Einrichtungen einschließlich der Spiel- und Sporteinrichtungen auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung des Betreibers, das Bad und seine Einrichtungen in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten. Für höhere Gewalt und Zufall sowie für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht sofort erkannt werden, haftet der Betreiber nicht.
3 Seite 3 der Haus- und Badeordnung + Badeentgelte für das TRIMMTREFF-Bad ) Für Zerstörung, Beschädigung oder für das Abhandenkommen der in die Einrichtungen eingebrachten Sachen wird nicht gehaftet. 20) Der Betreiber oder seine Erfüllungsgehilfen haften für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für die auf den Einstellplätzen des Bades abgestellten Fahrzeuge. 21) Für Wertsachen und Bargeld wird nur gehaftet, wenn sie an der dafür bestimmten Stelle hinterlegt sind. Ein Wertsachendepot befindet sich im Bereich der Kasse. Die Haftung wird auf einen Maximalbetrag von 25,-- begrenzt. IV. Besondere Bedingungen für die Benutzung des Bades 22) Die Kabine oder den Schrank hat der Badegast selbst zu verschließen, den Schlüssel hat er während des Bades bei sich zu behalten. Für in Verlust geratene Schlüssel ist der in der geltenden Gebührenordnung ausgewiesene Betrag zu entrichten. Der Verlierer erhält diesen Betrag zurück, falls der Schlüssel gefunden wird. 23) Die Becken dürfen nur nach gründlicher Körperreinigung benutzt werden. 24) Die Verwendung von Körperreinigungsmitteln und Kosmetika außerhalb der Duschräume ist nicht gestattet. 25) Die Badegäste dürfen die Barfußgänge, Duschräume und die Schwimmhalle nicht mit Straßenschuhen betreten. 26) Der Aufenthalt im Nassbereich des Bades ist nur in üblicher Badebekleidung gestattet. 27) Das Springen geschieht auf eigene Gefahr. Das Wippen ist nicht gestattet. Beim Springen ist unbedingt darauf zu achten, dass der Sprungbereich frei ist. Ob die Startblöcke zum Springen freigegeben werden, entscheidet das zuständige Aufsichtspersonal. 28) Seitliches Einspringen, das Hineinstoßen oder werfen anderer Personen in die Becken sowie das Unterschwimmen des Startblockbereiches sind untersagt. Die Benutzung von Schwimmflossen, Taucherbrillen, Schnorchelgeräten und Schwimmringen sowie das Ball- und Fangspielen bedarf einer besonderen Zustimmung des Aufsichtspersonals. Die Benutzung von Augenschutzbrillen (Schwimmbrillen) erfolgt auf eigene Gefahr.
4 Seite 4 der Haus- und Badeordnung + Badeentgelte für das TRIMMTREFF-Bad V. Besondere Bestimmungen für die Außenflächen 29) Für verlorene Kleidung und sonstige Wertgegenstände wird nicht gehaftet. Für den Tascheninhalt wird keine Haftung übernommen. 30) Bewegungsspiele und Sport sind auch ohne Bälle und Geräte nur auf den dafür vorgesehenen Plätzen auszuüben. 31) Im übrigen gelten die Nrn. 18 bis 21 des Abschnittes III sinngemäß. VI. Benutzung der Solaranlagen, Sonnenwiese und Dampfsauna 32) Die Benutzung der Solaranlagen, der Sonnenwiese und der Dampfsauna geschieht auf eigene Gefahr. Die jeweiligen Gebrauchsanleitungen sind zu beachten. Nach der Benutzung des Ganzkörpersolariums ist die Liegefläche mit dem bereitgestellten Reinigungsmittel zu säubern. VII. Ausnahmen 33) Die Haus- und Badeordnung gilt für den allgemeinen Badebetrieb. Bei Sonderveranstaltungen können von dieser Haus- und Badeordnung Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es einer besonderen Aufhebung der Haus- und Badeordnung bedarf. VIII. In-Kraft-Treten 34) Diese Haus- und Badeordnung tritt nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Alle bisherigen Badeordnungen der Stadt Püttlingen verlieren hiermit ihre Gültigkeit. Püttlingen, 19. November 2002 DER BÜRGERMEISTER Martin Speicher
5 Eintrittspreise Hallenbad TTV Eintrittspreise Eintrittspreise bis ab Einzelkarten Erwachsene ab 18 J. 4,10 4,30 Kinder; freier Eintritt bis einschl. *) 5 Jahre 5 Jahre Kinder und Jugendliche (6-17 Jahre) 1,80 1,90 Schüler, Stud., Azubis, Freiw.dienstleistende ab 18 J. 2,00 2,20 Behinderte**) 2,00 2,50 Familienkarte 8,00 9,00 (mit einem od. mehreren Kindern bis 18 J.) 6er Karten Erwachsene 22,00 25,00 Kinder und Jugendliche (6-17 Jahre) 9,50 11,00 Schüler, Stud., Azubis, Freiw.dienstleistende ab 18 J. 11,30 13,00 Behinderte**) 11,30 15,00 12er Karten Erwachsene 44,00 47,00 Kinder und Jugendliche (6-17 Jahre) 19,00 21,00 Schüler, Stud., Azubis, Freiw.dienstleistende ab 18 J. 21,00 24,00 Behinderte**) 21,00 27,00 20er Karten Erwachsene 70,00 74,00 Kinder und Jugendliche (6-17 Jahre) 31,00 33,00 Schüler, Stud., Azubis, Freiw.dienstleistende ab 18 J. 33,00 38,00 Behinderte**) 33,00 43,00 Jahreskarte / 50er Karten Erwachsene 248,00 172,00 Kinder und Jugendliche (6-17 Jahre) 110,00 76,00 Schüler, Stud., Azubis, Freiw.dienstleistende ab 18 J. 116,00 88,00 Behinderte**) 116,00 100,00 Solarien Sonnenhimmel 1,50 1,50 Ganzkörperbräuner 3,00 3,00 Garderobenschlüssel Verlust 21,00 21,00 Vereine einheimische Vereine, je Stunde 60,00 64,00 dto., jedoch je Bahn jede weitere Bahn 4,50 4,70 auswärtige Vereine, je Stunde 84,00 88,00 dto., jedoch je Bahn jede weitere Bahn 6,90 7,30
6 Schulen je Schüler Stadt Püttlingen 2,20 2,50 Regionalverband Saarbrücken 2,20 3,00 Sonstige 2,20 3,00 Schwimmkurse Die Gebühren für Schwimmkurse werden individuell, je nach Art, Umfang und Teilnehmerzahl marktorientiert festgesetzt. *) Dies gilt nur in Begleitung Erwachsener **) Behinderte mit Behinderungsgrad ab 50 % u. nur gegen Vorlage des Ausweises
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