DVWO Dachverband der Weiterbildungsorganisationen e.v.

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1 Rahmenvereinbarung Zertifizierung QM / DVWO Qualitätsmodell Systemzertifizierung vom Tag/Monat 2006 zwischen DVWO Dachverband der Weiterbildungsorganisationen e.v. Kreuzkamp Diekholzen und EUROCERT Gesellschaft zur Zertifizierung von Personal und Qualitätsmanagement-Systemen mbh Frenzenstraße Erftstadt

2 Ziel Ziel dieser Rahmenvereinbarung ist die Zertifizierung von Einrichtungen im Weiterbildungsmarkt gemäß der ISO 9001:2000/DVWO Qualitätsmodell durch die EUROCERT Gesellschaft zur Zertifizierung von Personal und Qualitätsmanagement- Systemen mbh. Die Möglichkeit des DVWO, Zertifizierungen auch über andere Zertifizierungsstellen abzuwickeln, bleibt unberührt. Einrichtungen gemäß diesem Vertrag sind (1) Verbände, die dem DVWO als Mitglied angehören (2) Ausbildungsinstitute, die einem der DVWO Mitgliedsverbände angehören (3) Trainer/Weiterbildner/Dozenten, die einem der DVWO Mitgliedsverbände angehören (4) Verbände, die nicht dem DVWO als Mitglied angehören (5) Ausbildungsinstitute, die nicht einem der DVWO Mitgliedsverbände angehören (6) Trainer/Weiterbildner/Dozenten, die nicht einem der DVWO Mitgliedsverbände angehören Neben den Anforderungen der DIN EN ISO in der jeweils aktuellen Fassung - wird auch das DVWO-Qualitätsmodell im Zertifizierungsverfahren zugrunde gelegt. Die Federführung des Zertifizierungsverfahrens erfolgt durch EUROCERT. Es wird ein Mitglied des DVWO Präsidiums in das Lenkungsgremium von EUROCERT berufen. Die Auswahl des Mitgliedes erfolgt durch den DVWO. Der DVWO unterstützt die Bemühungen von EUROCERT in werblicher Hinsicht. EUROCERT verpflichtet sich, gegenüber den Mitgliedern des DVWO zur Einhaltung des integrierten DVWO Qualitätsmodells soweit dieses nicht den geltenden Anforderungen zur Zertifizierung widersprechen. Angebotserstellung Grundlage für die Angebotserstellung sind die Vorgaben der Akkreditierungsgesellschaft hinsichtlich der zu berücksichtigenden Audit- Personentage und die Tagesverrechnungssätze von EUROCERT. Die Einrichtung erhält ein Angebot. DVWO erhält dieses Angebot zeitgleich in Kopie zur Information. Auftragspartner sind die Einrichtung und EUROCERT. Rahmenvertrag Systemzertifizierung / Version: / Versionsdatum: Seite 2 von 7

3 Auditorenteam EUROCERT stellt den Lead- Auditor (Auditleiter) und weitere Auditoren. Das Auditteam wird durch EUROCERT benannt. Mindestens ein Auditor des jeweiligen Auditteams ist ein bei EUROCERT gelisteter Auditor vom DVWO. Diese Auditoren müssen die Voraussetzungen zur Auditierung beibringen und bei EUROCERT als Auditoren zugelassen und gelistet sein. Jährlich findet ein Erfahrungsaustausch der Auditoren statt. Die Teilnahme ist obligatorisch. Die Kosten trägt jeweils der Auditor bzw der entsendende Verband. EUROCERT Auditoren Als Lead-Auditoren werden ausschließlich EUROCERT Auditoren eingesetzt. Die Audit- Planung, Dokumentationsbewertung, Auditdurchführung, Berichterstellung sowie weitere administrative Aufgaben erfolgen gemäß den Richtlinien der Zertifizierungsstelle EUROCERT GmbH. Dem EUROCERT -Auditor obliegt die Prüfung der o.g. Formalien sowie des ISO 9001-Teils (oberer Teil der DVWO-Prozess-Acht im DVWO Qualitätsmodell). DVWO-Auditoren Eingesetzt werden DVWO-Auditoren mit der erworbenen Qualifikation zum QM-Auditor sowie den zusätzlichen Forderungen der Norm ISO 19011:2002 und dem DVWO- Qualitätsmodell. Die Unabhängigkeit des DVWO-Auditors von der zu überprüfenden Einrichutng muss sichergestellt sein. Der DVWO-Auditor überprüft den DVWO-spezifischen Teil (unterer Teil der DVWO-Prozess-Acht im DVWO Qualitätsmodell). Der DVWO-Auditor verfasst dazu einen Bericht, der als Anhang Bestandteil des Hauptberichtes wird. Durch die EUROCERT GmbH erfolgt eine formale Überprüfung der eingesetzten DVWO- Auditoren. Des Weiteren wird eine Vertragsvereinbarung zwischen EUROCERT und dem DVWO-Auditor über den Nachweis der Qualifikation, den Nachweis der gemäß DIN erforderlichen Weiterbildung, eine Regelung zur Vertraulichkeit und Unabhängigkeit vom zu auditierenden Bereich erstellt, die der DVWO-Auditor mit seiner Unterschrift bestätigt. Rahmenvertrag Systemzertifizierung / Version: / Versionsdatum: Seite 3 von 7

4 Zertifikate Die auditierte Einrichtung erhält nach erfolgreicher Überprüfung ein Zertifikat. Neben dem Namen des zertifizierten Unternehmens wird zusätzlich das DVWO-Logo platziert. Ein Hinweis auf die Umsetzung der Forderungen des DVWO-Qualitätsmodells ergänzt das Zertifikat. Jede zertifizierte Einrichtung erhält ein auf ihren Namen ausgestelltes Zertifikat. Unterzertifikate müssen an die Laufzeit des Hauptzertifikats angepasst werden. Der Geltungsbereich des Zertifikats richtet sich ausschließlich nach der im Qualitätsmanagement-Handbuch der Einrichtung befindlichen Betitelung. Zahlungsbedingungen Die Zahlungsbedingungen werden mit der Einrichtung auftragsbezogen festgelegt. Die Abrechnung erfolgt zwischen der Einrichtung und EUROCERT. 8. Wettbewerb EUROCERT wird nicht ohne vorherige Einwilligung durch den DVWO für eine andere Einrichtung direkt oder über Dritte Zertifizierungen in Verbindung mit dem DVWO-Modell als Ganzes oder von Teilen des DVWO-Modells anbieten. Dies gilt auch für Einrichtungen, die ihren Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben. Im Falle einer Zuwiderhandlung gegen diese Klausel, insbesondere bei Durchführung von Zertifizierungen ohne vorheriges Nachsuchen um Einwilligung, kann der DVWO für jeden Fall der Verletzung gegen diese Klausel 70 % der Honorareinnahmen, mindestens aber 70 % des Gewinns, der aus dem Honorareinnahmen resultiert, verlangen. 9. Scientology-Klausel EUROCERT versichert, dass sie nicht nach der Technologie von L.Ron Hubbard arbeitet, gearbeitet hat oder arbeiten wird, sondern diese ablehnt. Weder sie noch ihre Mitarbeiter werden oder wurden nach dieser Technologie geschult. EUROCERT versichert, dass eine solche Schulung oder überhaupt die Teilnahme an Veranstaltungen nach dieser oder für diese Technologie auch nicht beabsichtigt ist. EUROCERT und seine Mitarbeiter sind nicht Mitglied in der IAS (International Association of Scientologists) und versichert, dies auch zukünftig jedenfalls während der Zusammenarbeit nach diesem Vertrag nicht zu werden oder werden zu wollen. Ein Verstoß berechtigt den DVWO zum sofortigen Rücktritt und zum Ersatz des daraus und aus dem Rücktritt entstehenden Schadens. Zusätzlich wird eine Vertragsstrafe ihv. 5 % des zu erreichenden Vertragsvolumens, mindestens jedoch Euro ,00 fällig. Rahmenvertrag Systemzertifizierung / Version: / Versionsdatum: Seite 4 von 7

5 10. Textform Alle Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden und Streichungen, die diesen Vertrag betreffen, bedürfen der Textform. Der Textform bedarf auch die Änderung dieses Formerfordernisses. Ein Fax erfüllt die nach dieser Bestimmung vorgesehene Textform, sofern es handschriftlich unterzeichnet ist. oder jede andere Form der EDV-Erklärung erfüllt diese Form nicht, es sei denn, es wurde nach den Vorschriften des Signaturgesetzes signiert. Die Beteiligten geben bei ihrer Unterschrift ihre Funktion im Unternehmen/Verband an sowie einen Hinweis auf ihre Vertretungsmacht für das Unternehmen/Verband. 11. Schiedsklausel Die Beteiligten möchten die Unsicherheit vermeiden, ob zwischen ihnen eine Schiedsvereinbarung innerhalb dieses Vertragstextes getroffen werden kann oder ob sie eine gesonderte Vereinbarung bilden muss. Die Beteiligten schließen daher die Schiedsvereinbarung anbei in gesonderter Form ab (Anhang 1). 12. Gerichtsstand Soweit die Wahl des Gerichtsstands zulässig ist, wird Köln von den Beteiligten gewählt. 13. Laufzeit und Kündigung Die Laufzeit dieses Vertrages beginnt am Tag/Monat Er läuft auf unbestimmte Zeit. Eine Kündigung dieses Rahmenvertrages kann von beiden Seiten mit einer Frist von 6 Monaten zum Jahresende erfolgen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Eine Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. Ein wichtiger Grund ist auch die Missachtung der Grundsätze des Berufskodex für die Weiterbildung des Forums Werteorientierung in der Weiterbildung e.v. in seiner jeweils aktuellen Form. In den ersten 24 Monaten können vom DVWO beschlossene oder von EUROCERT gewünschte Änderungen oder Ergänzungen auch im Wege einer Änderungskündigung mit einer Frist von vier Wochen in den Vertrag eingebracht werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Rahmenvertrag Systemzertifizierung / Version: / Versionsdatum: Seite 5 von 7

6 14. Salvatorische Klausel Im Falle der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages wird die Wirksamkeit des Vertrages hiervon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung soll durch eine wirksame ersetzt werden, die der unwirksamen Regelung wirtschaftlich möglichst nahe kommt. Erftstadt, Tag/Monat 2006 Ort, Tag/Monat 2006 EUROCERT GmbH DVWO Rahmenvertrag Systemzertifizierung / Version: / Versionsdatum: Seite 6 von 7

7 Anhang 1: Schiedsklausel Alle Streitigkeiten, die sich in Zusammenhang mit diesem Vertrag oder über seine Gültigkeit ergeben, werden durch das Schiedsgericht der Handelskammer Hamburg unter Ausschluss der ordentlichen Gerichte entgültig entschieden. Dies gilt - soweit gesetzlich zulässig - auch für die Gültigkeit dieser Schiedsvereinbarung. Das Schiedsgericht entscheidet in der Besetzung mit einem Einzelrichter und wendet die Verfahrensordnung dieses Schiedsgerichts in der jeweils gültigen Fassung an. Erftstadt, Tag/Monat 2006 Ort, Tag/Monat 2006 EUROCERT GmbH DVWO Rahmenvertrag Systemzertifizierung / Version: / Versionsdatum: Seite 7 von 7

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