AERZTEGESELLSCHAFT DES KANTONS ZÜRICH AGZ JAHRESBERICHT 2012
|
|
- Cornelia Solberg
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 AERZTEGESELLSCHAFT DES KANTONS ZÜRICH AGZ JAHRESBERICHT 2012
2
3 2012 Vorwort des Präsidenten von Dr. med. Urs Stoffel, Präsident der AGZ Liebe Kolleginnen und Kollegen Wieder liegt ein Verbandsjahr hinter uns und wieder betrachten wir die Aktivitäten und Geschehnisse des vergangenen Jahres aus einer gewissen Distanz, also sozusagen aus der Perspektive eines «Rückspiegels». Der vorliegende Jahresbericht versucht einen Querschnitt über die wichtigsten Ereignisse und Tätigkeiten aus der Optik der kantonalen und auch der schweizerischen Gesundheitspolitik zu vermitteln. Nicht zu vermeiden ist dabei, dass die Akzente und die Gewichtung der Themen aus einer subjektiven Sicht erfolgen und vielleicht in einigen Jahren ganz anders beurteilt werden. Aus kantonaler Sicht dürfte der 1. Mai 2012 ein gewichtiges Datum in den Annalen der AGZ werden. Es ist kaum zu glauben, aber an diesem Datum wurde nun endlich die «Wahlfreiheit beim Medikamentenbezug» für alle Patientinnen und Patienten im Kanton Zürich flächendeckend umgesetzt. Auch die denkwürdige Abstimmung zur Managed Care Vorlage am 17. Juni 2012 ging nicht spurlos an der AGZ vorbei. Die Meinungen blieben bis zum Schluss geteilt, auch wenn die Urabstimmung der FMH zu dieser Frage und der Beschluss der Delegiertenversammlung der AGZ für ein klares NEIN votierten. Auf der nationalen Ebene der Standespolitik war das vergangene Verbandsjahr der FMH zweifellos durch zwei entscheidende Ereignisse geprägt. Einerseits die Amtsablösung des amtierenden FMH Präsidenten Jacques de Haller durch Jürg Schlup und dann natürlich durch den eindrücklichen und überragenden Abstimmungssieg der FMH gegen die Managed Care Vorlage. Herausragende Ereignisse aus der kantonalen Optik Wie bereits erwähnt war sicherlich die praktische und flächendeckende Umsetzung der «Wahlfreiheit beim Medikamentenbezug» im Kanton Zürich ein Meilenstein in der standespolitischen Geschichte der AGZ. Nachdem die letzten juristischen Hürden durch die penetranten Einsprachen der Apothekerschaft durch abweisende Bundesgerichtsurteile überwunden werden konnten, wurde ein langjähriges Ziel der AGZ Wirklichkeit. Dieser denkwürdige Erfolg hat auch andere Kantone ohne direkte ärztliche Medikamentenabgabe dazu motiviert, diesen Weg der Volksinitiative zu gehen. In Schaffhausen und im Kanton Aargau stehen für das Jahr 2013 Volksabstimmungen zu dieser Frage bevor. Wir wünschen den Kantonen Schaffhausen und Aargau viel Glück und Erfolg bei den Abstimmungen. Wie zu erwarten hat das Bundesgerichtsurteil zur «Zürcher Abstimmung» aber auch weitreichende Auswirkungen bis in die nationale Gesundheitspolitik. Die ursprünglich für die Revision des Heilmittelgesetzes (HMG) vorgesehene «Abschaffung» der Selbstdispensation
4 wurde in der bundesrätlichen Botschaft zur Gesetzesrevision des HMG, nicht zuletzt wegen des Zürcher Bundesgerichtsurteils, wieder fallen gelassen. Der «2. Zürcher Ärzteball» am 12. Mai 2012 war wiederum ein grosser Erfolg und auch in diesem Jahr konnten wir anlässlich dieses Benefizballes dem «Neuromuskulären Zentrum Zürich» einen Check mit der stolzen Summe von Franken überreichen. Auch in diesem Jahr haben über 200 Ballgäste im Hotel Dolder Grand in einer rauschenden Ballnacht getanzt und gefeiert und trotzdem nicht vergessen, dass es auch weniger privilegierte Mitmenschen gibt. Mit der grosszügigen Spende haben sie gezeigt, dass sie sich ihrer sozialen und ethischen Verantwortung in unserer Gesellschaft durchaus bewusst sind. Die neue Spitalfinanzierung mit der Einführung der DRG Fallpauschalen, welche am in Kraft trat, hat den standespolitischen Alltag der AGZ in diesem Berichtsjahr ebenfalls geprägt. In der Abstimmung zum Spitalfinanzierungsgesetz im Kanton Zürich am 17. Juni 2012 wurde der ominöse Fonds, der aus den Gewinnen aus dem Zusatzversicherungsbereich gespiesen werden sollte, klar abgelehnt. Das Spitalfinanzierungsgesetz wurde aber mit ebenso klarer Mehrheit angenommen. Wegen der Verunsicherung bei der Einführung der DRG Fallpauschalen und der neuen Spitalfinanzierung hat die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich eine Beschwerdestelle für die Bevölkerung eingerichtet, welche die AGZ im Auftrag des Kantons Zürich betreibt. Zusätzlich hat sich die AGZ entschlossen, eine eigene Internetplattform «DRGIRS» (zusammengesetzt aus den Wörtern DRG und CIRS (critical incidence reporting system) zu implementieren). Auf dieser Plattform können sich, auch anonym, Leistungserbringer melden, welche im Zusammenhang mit der Einführung der Fallpauschalen unerwünschte und negative Auswirkungen auf die Gesundheitsversorgung feststellen. Erstaunlicherweise gingen im Jahre 2012 aber nur sehr wenige negative Meldungen bei beiden Beschwerdestellen ein. Gesundheitspolitische Entscheidungen aus Sicht der nationalen Standespolitik Am 1. Januar 2012 trat der neu gewählte Bundesrat Alain Berset sein Amt als Vorsteher des eidgenössischen Departement des Innern an. Damit hat die Schweiz einen neuen Gesundheitsminister. Der Erwartungsdruck sowohl bei der Bevölkerung wie auch bei den Parlamentariern und natürlich auch bei der schweizerischen Ärzteschaft waren und sind sehr hoch. Nach einer Stagnation der schweizerischen Gesundheitspolitik erwartet man von Alain Berset neue Impulse und mehrheitsfähige Lösungsvorschläge. Als erste Aufsehen erregende Massnahme lancierte der neue Gesundheitsminister den so genannten «Masterplan». Ziel dieses Masterplans war und ist es die Anliegen und Forderungen der Hausärzte Schweiz, die sie mit ihrer Hausarztinitiative verfolgen, zu antizipieren und rasch umzusetzen. Damit hofft BR Berset zu erreichen, dass das Initiativkomitee die Initiative zurückzieht. Ob dieses Vorhaben gelingt wird das Jahr 2013 zeigen. Im Verlauf dieses Jahres muss der Entscheid über einen allfälligen Rückzug der Initiative fallen. Wir verfolgen die Entwicklungen aufmerksam und sind gespannt auf die Resultate. Am 23. Mai 2012 wurde die eidgenössische Volksinitiative «Für eine öffentliche Krankenkasse» (Einheitskasse) eingereicht. Seither wird diese Forderung nach einer radikalen und epochalen Änderung im schweizerischen Gesundheitswesen heftig und kontrovers disku- 2
5 tiert. Noch hat der Abstimmungskampf zu dieser Abstimmungsvorlage, deren Entscheidung für das Jahr 2014 vorgesehen ist, noch nicht begonnen. Es kann eine spannende und heftige Auseinandersetzung zu dieser Frage erwartet werden. Die Ärztekammer am 7. Juni 2012 brachte eine standespolitische Überraschung. Nach 8 Jahren als Präsident der FMH wurde Jacques de Haller nicht mehr in den Zentralvorstand gewählt und als neuer Zentralpräsident der FMH löste der langjährige Hausarzt und ehemalige Kantonalpräsident der Berner Ärztegesellschaft, Jürg Schlup, Jacques de Haller an der Spitze der FMH ab. Damit bricht eine neue Ära in der Verbandspolitik der FMH an. Nach der erfolgreichen Ergreifung des Referendums gegen die Managed Care Vorlage durch die FMH, brachte der 17. Juni 2012 einen eindrücklichen und in dieser Höhe einzigartigen Abstimmungssieg der FMH gegen eine bundesrätliche Gesetzesvorlage. Das Schweizer Volk lehnte die Gesetzesvorlage zu Managed Care mit über 75% «Nein-Stimmen» unerwartet wuchtig ab. Zurück blieb in der eidgenössischen Gesundheitspolitik und beim Parlament Konsternation und Ratlosigkeit. In der Verzweiflung wurden dann in gesundheitspolitischen Kreisen wieder Stimmen laut zur Abschaffung des Kontrahierungszwanges. Einige Stimmen aus rechtsbürgerlichen Kreisen forderten sogar die Aufhebung des Versicherungsobligatoriums. Diese Forderung wurde aber rasch von praktisch allen politischen Kreisen vehement abgelehnt und wahr wohl nie mehrheitsfähig. Zur Zeit versucht man im Parlament wenigstens die weitgehend unbestrittene Forderung nach einer morbiditätsbasierten Verfeinerung des Risikoausgleichs aus der abgestürzten Managed Care Vorlage zu retten. Insgesamt haben wir wiederum ein ereignisreiches Jahr aus gesundheitspolitischer Sicht hinter uns. Es wurden teilweise offene Fragen beantwortet, aber gleichzeitig auch neue Fragen aufgeworfen. Nach einer gewissen Ernüchterung durch die wuchtige Abstimmungsniederlage am 17. Juni 2012 zur Managed Vorlage sind nun neue und innovative Lösungen gefragt, welche es auch in Zukunft erlauben, für die schweizerische Bevölkerung das beste Gesundheitswesen der Welt zu erhalten. 3
6 4
7 Inhaltsübersicht
8 2012 Vorwort des Präsidenten Ehrenmitglieder 8 I GESETZGEBUNG, GESUNDHEITSPOLITIK UND VERKEHR MIT BEHÖRDEN Eidgenossenschaft 3 2. Kanton Zürich 3 II KRANKENVERSICHERUNGEN santésuisse und einzelne Krankenversicherer 7 III SCHWEIZERISCHE DACHORGANISATIONEN Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte (FMH) Konferenz der Kantonalen AerzteGesellschaften KKA VEDAG Konferenz der Ostschweizer ÄrzteGesellschaften K-Koch 25 IV STANDESANGELEGENHEITEN 27 1 Standespolitik Standesrecht Ehrenrat Beauftragte für Beschwerdesachen Genossenschaft FMT Forum FMT Notfalldienstkommission Kommission für Kindesschutz des Kantons Zürich 33 V ÖFFENTLICHKEITSARBEIT UND MITGLIEDERINFORMATION Öffentlichkeitsarbeit Mitgliederinformation 37 6
9 FAMILIENAUSGLEICHSKASSE, FONDS FÜR SOFORTHILFE, MPA-FONDS Familienausgleichskasse Fonds für Soforthilfe Fonds für MPA-Ausbildung 44 VI VEREINSORGANE Mitgliederversammlung Delegiertenversammlungen Präsidenten Generalsekretariat Vorstand 49 VII Berichte aus den Ressorts: Tarife und Verträge 50 Partner-Organisationen 52 Spitäler/Kaderärzte 53 Spitäler/Assistenzärzte 55 Berufsbildung 56 Freie Praxis und Finanzen 58 Freie Praxis 60 Notfalldienst 61 RECHNUNGSBERICHT 63 AerzteGesellschaft des Kantons Zürich AGZ 64 VIII MITGLIEDERBEWEGUNG UND STATISTIK Eintritte Austritte Statistik per IX ANHANG: ADRESSEN Verbandsorgane und Kommissionen (Adressen) 86 X 7
10 Ehrenmitglieder
11 Dr. med. Walter Grete, Halden 5, 8484 Bachenbülach (2009) Dr. med. Max L. Hefti, Lindenbergstrasse 11, 8700 Küsnacht (1997) Dr. med. Alfred Hunziker, Berghaldenstrasse 58, 8053 Zürich (1995) Dr. med. Georg Kaufmann, Gellertstrasse 2, 8044 Zürich (1985) Dr. med. Jürg Pellaton, Breitistrasse 57, 8303 Bassersdorf (2009) Dr. iur. Heiner Rittmeyer, Wachtelstrasse 15, 8038 Zürich (1995) 9
12 10
13 GESETZGEBUNG, GESUNDHEITSPOLITIK UND VERKEHR MIT BEHÖRDEN I
14 12
15 I. GESETZGEBUNG, GESUNDHEITSPOLITIK UND VERKEHR MIT BEHÖRDEN 1. EIDGENOSSENSCHAFT Im Vorwort des Präsidenten sind bereits die wichtigsten gesundheitspolitischen Entwicklungen in diesem Berichtsjahr erwähnt worden. Die neue Spitalfinanzierung, die DRG-Einführung, das Referendum gegen die Managed Care Vorlage und die folgende Abstimmung sowie der bundesrätliche Vorschlag für einen Masterplan haben uns beschäftigt. I 2. KANTON ZÜRICH Spitalplanungs- und -finanzierungsgesetz: Am 17. Juni 2012 hatte die Zürcher Bevölkerung in einer komplizierten Vorlage über das neue Spitalplanungs- und Finanzierungsgesetz zu befinden. Im Rahmen des Abstimmungskampfes wurde insbesondere der vom Kanton vorgeschlagene Stützungsfonds kontrovers und heftig diskutiert. Auch der Gegenvorschlag des VPOD, welcher Schutzbestimmungen für das Personal im Gesetz verankern wollte, wurde unterschiedlich bewertet. Mit einer Zweidrittelsmehrheit hat sich das Stimmvolk schliesslich klar für das neue Zürcher Spitalgesetz ausgesprochen. I Einführung der ärztlichen Medikamentenabgabe in den Städten Zürich und Winterthur: Der mehr als 10 Jahre dauernde Kampf für die Wahlfreiheit beim Medikamentenbezug hat am 1. Mai 2012 ein glückliches Ende gefunden. Nachdem das Bundesgericht auch die letzte Beschwerde der Apotheker abgewiesen hatte, konnte die vom Regierungsrat beschlossene Änderung im Gesundheitsgesetz und damit die erweiterte Medikamentenabgabe im Kanton Zürich am 1. Mai 2012 endlich in Kraft treten. Seit diesem Datum können auch Ärztinnen und Ärzte in Zürich und Winterthur mit einer entsprechenden Bewilligung Medikamente an eigene Patienten abgeben. Neues Kindes- und Erwachsenenschutzgesetz: Per 1. Januar 2013 ist ein neues Kindesund Erwachsenenschutzgesetz in Kraft getreten. Mit dem neuen Recht wurden in der ganzen Schweiz die Vormundschaftsbehörden durch die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) abgelöst. Das neue Recht hat auch für die Ärzteschaft in einigen Bereichen eine grosse Bedeutung. So sind insbesondere die Bestimmungen über die Fürsorgerische Unterbringung FU (früher Fürsorgerische Freiheitsentziehung FFE) und die Patientenverfügung im medizinischen Alltag von Bedeutung. Vernehmlassungen: In diesem Berichtsjahr hat sich die AGZ am Vernehmlassungsverfahren zur Verordnung über die nichtärztlichen Psychotherapeutinnen und -therapeuten beteiligt. 13
16 14
17 KRANKENVERSICHERUNGEN II
18 16
19 II. KRANKENVERSICHERUNGEN 1. SANTÉSUISSE UND EINZELNE KRANKENVERSICHERER Auch in diesem Berichtsjahr erfolgten keine Kontakte auf kantonaler Ebene. Im Rahmen der Leistungs- und Kostenvereinbarung LeiKoV konnten von den Vertragspartnern keine Steuerungsempfehlung ausgesprochen werden. Der Taxpunktwert für das Jahr 2013 wurde unverändert bei 89 Rappen belassen. Im Umgang mit einzelnen Krankenversicherungen waren in diesem Berichtsjahr keine besonderen Vorkommnisse zu verzeichnen. II 17
20 18
21 SCHWEIZERISCHE DACHORGANISATIONEN III
22 20
23 III. SCHWEIZERISCHE DACHORGANISATIONEN 1. VERBINDUNG DER SCHWEIZER ÄRZTINNEN UND ÄRZTE (FMH) In diesem Berichtsjahr wurde am 7. Juni 2012 und am 6. Dezember 2012 eine Ärztekammer durchgeführt. Im Juni 2012 standen die Neuwahlen der Zentralvorstandsmitglieder sowie des FMH Präsidenten auf der Traktandenliste. Nach einer hochspannenden und von Überraschungen geprägten Wahl wurde der Berner Allgemeinmediziner Jürg Schlup als neuer FMH-Präsidenten bestimmt. Er löste Jacques de Haller ab, der seit 2004 an der Spitze des Verbands stand. Um einen reibungslosen Wechsel zu gewährleisten, wurde eine sechsmonatige Übergangsphase vereinbart. Der Präsident der AGZ, Urs Stoffel, wurde als neues Mitglied in den Zentralvorstand der FMH gewählt. An der Ärztekammer vom 6. Dezember 2012 erfolgte die Stabsübergabe vom alten an den neuen Präsidenten. Im Rahmen derselben Ärztekammer zeigte sich Bundesrat Alain Berset in seiner Rede vor den 200 Delegierten überzeugt, dass die Komplexität des Schweizer Gesundheitssystems sich auch als Vorteil erweisen könne und stellte die Patienten ins Zentrum seiner Gesundheitspolitik. Die Delegierten der FMH trafen sich zu sechs Sitzungen und behandelten eine Vielzahl von gesundheits- und standespolitischen Geschäften. III 2. KONFERENZ DER KANTONALEN ÄRZTEGESELLSCHAFTEN KKA-CCM Die Konferenz der Kantonalen Ärztegesellschaften ist die nationale Dachorganisation von allen 24 kantonalen Ärztegesellschaften der Schweiz und koordiniert die gesundheitspolitischen Anliegen und Aufgaben ihrer Mitglieder. III 2.1 Lenkungsbüro-LeiKoV (Leistungs- und Kosten Vereinbarung) Zum wiederholten Male fehlte es den durch tarifsuisse gelieferten Daten an der nötigen Qualität. Die Uneinigkeit der Versicherer untereinander bezüglich des Mitspracherechts der Einkaufsgemeinschaft HSK (Helsana Sanitas KPT) bei den LeiKoV-Verhandlungen hat eine korrekte Lieferung der HSK-Daten an tarifsuisse verhindert. Diese fehlenden Daten (die Daten der Assura fehlen seit Jahren) bewirkten eine für eine Steuerungsempfehlung ungenügende Datenbasis. Die tarifsuisse kam somit auch im 2012 ihrer vertraglichen Pflicht zur Bereitstellung der Datengrundlage als Basis für die Steuerungsempfehlung 2013 nicht nach und es konnten zum zweiten Mal keine Steuerungsempfehlungen für die Kantone erfolgen. Die einzelnen Kantonalgesellschaften wurden auch im Jahre 2012 durch die KKA und ihr technisches Backoffice, die Firma NewIndex, in allen Belangen der LeiKoV fachlich beraten. Die Kantone in laufenden Festsetzungsverfahren wurden juristisch begleitet und mit datenbasierten Argumenten unterstützt. Die bisherige Erfahrung zeigt, dass das Kosten-Nutzenverhältnis bei einer Kündigung - das heisst Kündigung von Ziffer 2 von Anhang B (TPW) des kantonalen AV-TARMED - suboptimal ist. Der Aufwand im Festsetzungsverfahren für die betroffene Kantonalgesellschaft ist gross und die Chancen auf einen höheren TPW sind praktisch chancenlos. Alle nicht modellierten Bereiche (SUVA, Medikamente, Analysenliste, etc.) waren in den letzten Jahren stärker von Senkungen betroffen. Von der Gesundheitspolitik wird die LeiKoV als Vertragswerk mit Regeln zur Steuerung nach wie vor positiv wahrgenommen. Aus diesem 21
24 Grund wurden auch die Verhandlungen für ein neues Modell bzw. Nachfolgemodell LeiKoV2 intensiv fortgeführt. 2.2 Projekte in Zusammenarbeit mit unseren Partnern Ein Schwerpunkt im 2012 war die Lancierung des neuen Projekts OBELISC (Objective Evaluation and Leadership in Scientific Health Data Collection), um den Datenpool der Schweizer Ärzteschaft für die Zukunft zu rüsten. Es handelt sich dabei nicht um eine neue Datensammlung, sondern um ein spezielles Subkollektiv, welches Auswertungen auf Einzeldatenbasis ermöglicht. Im Rahmen der Versorgungsforschung kann zum Beispiel gezeigt werden, wie sich das Konsumverhalten der Patienten in Abhängigkeit zur Demografie oder zu anderen Kriterien verändert (bsp. für die Planung der Kapazitäten für die Organisation des Notfalldienstes). Weiter kann gezeigt werden, ob ein Kanton vor allem eigene oder viele ausserkantonale Patienten (Patientenimport) versorgt. Auch die Frage, ob es Regionen mit Zentrumsfunktion gibt und wie sich diese entwickeln, kann beantwortet werden. Mit dem Projekt OBELISC wird es der Ärzteschaft möglich, solche versorgungsrelevanten Aussagen mit unseren eigenen Daten zu machen. Wie beim RFE und der RoKo stehen die gleichen Zielsetzungen hinter diesem Projekt. Wir brauchen OBELISC, damit durch NewIndex die von der Ärzteschaft geforderten und benötigten Analysen durchgeführt werden können. Im Kanton Zürich arbeitete NewIndex erfolgreich mit der AGZ und den 3 Zürcher Trust Centern zusammen, um einen möglichst hohen Abdeckungsund Akzeptanzgrad bei der Ärzteschaft zu erreichen. In der Ende 2011 durch die KKA erfolgten ausführlichen Stellungnahme zum Vorentwurf des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier (EPDG) wurde klar festgehalten, dass der Nutzen des OnlinePatientenDossiers OPD für die Ärzteschaft mehr immaterieller Natur sein wird, beispielsweise durch die Vermeidung von möglichen Doppelspurigkeiten und der damit verbundenen Effizienzsteigerung. Potenzielle Effizienzgewinne werden sich aus Sicht der KKA angesichts des sehr grossen bürokratischen Aufwandes bei der Einführung und Pflege des OPD sowie der Bindung der sonst schon knappen Ressourcen im Medizinalsektor wohl kaum materialisieren. Per Saldo wird der Aufwand in zeitlicher, finanzieller und administrativer Hinsicht für die Ärzteschaft sicher grösser werden. Die KKA erachtete es als notwendig, dass die Ärzteschaft selber in dieser für die Zukunft unseres Berufes wichtigen Thematik die Führung übernimmt und eine «bottom up» Strategie einschlägt, welche sich an den Bedürfnissen der gesamten niedergelassenen Ärzteschaft ausrichtet. Zu diesem Zweck gründete die KKA zusammen mit dem Verband Hausärzte Schweiz MFE sowie dem Institut für Hausarztmedizin der Universität Zürich IHAM als assoziiertem Mitglied das Institut für Praxisinformatik IPI. Das IPI soll als Ansprechpartner für die Ärztinnen und Ärzte, die e-industrie und die Politik gleichermassen dienen. Grundziele des IPI sind die Förderung der elektronischen Krankengeschichte ekg, die bedürfnisgerechte Weiterentwicklung und Förderung der IT-Kompetenz in den Praxen, die Interessenvertretung der Ärzteschaft gegenüber Behörden und IT-Industrie. Das IPI unternimmt oder unterstützt zur Umsetzung dieser Ziele die Erarbeitung der allgemeinen Grundlagen und die Forschung sowie die Entwicklung im Bereich Praxisinformatik und ehealth. Es berät und unterstützt die Ärzteschaft, dient als Ansprechpartner für politische Instanzen, Behörden, Verbände und weitere interessierte Kreise. 22
25 2.3 Vernehmlassungen und Politarbeit Im 2012 hat die KKA zur Teilrevision des Bundesgesetzes vom 18. März 1994 über die Krankenversicherungen (KVG) betreffend die vorübergehende Wiedereinführung der bedarfsabhängigen Zulassung ausführlich Stellung genommen. Grundsätzlich begrüsste die KKA eine zukünftig ressourcengesteuerte Sicherung der medizinischen Versorgung, erachtete aber die dabei vorgesehene Abstellung ausschliesslich auf die von der SASIS AG verteilten ZSR-Nummern als völlig untauglich. Die KKA war dediziert der Ansicht, dass eine Planung aufgrund von Zahlen, welche den Umfang der effektiv erbrachten Leistungen nicht berücksichtigen, zu gravierenden Verzerrungen, unerwünschten Fehlentwicklungen und unter Umständen zu unerwarteten regionalen oder lokalen Versorgungsengpässen führen wird. Eine sinnvolle Planung kann nur aufgrund von verlässlichen Zahlen erfolgen. Die KKA forderte deshalb, dass bei der Abklärung der Frage, ob eine Unter- oder Überversorgung vorliegt, vorgängig die Beurteilung der Leistungserbringer- und Berufsverbände basierend auf der bestehenden ärzteeigenen Datensammlung eingeholt werden muss. Grundsätzlich soll bei der kantonalen Ressourcenplanung und -steuerung die grösstmögliche Freiheit bei den zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung zu treffenden Massnahmen gegeben sein. Dazu gehört auch die Definition von Qualitätskriterien für eine qualitativ hochstehende medizinische Versorgung. Die KKA ersuchte den Bund zu prüfen, ob die Zulassung bzw. die Erteilung der Berufsausübungsbewilligung an die Bedingung einer bereits erfolgten und zeitlich definierten Tätigkeit in der Patientenbehandlung im Schweizer Gesundheitssystem geknüpft werden könnte. Ebenso engagierte sich die KKA in der Vorbereitung zur parlamentarischen Debatte zum teilrevidierten Heilmittelgesetz HMG, welche im 2013 stattfinden wird. In ihrer Stellungnahme im 2010 begrüsste die KKA eine Teilrevision des geltenden HMG, soweit damit offensichtliche Mängel des bestehenden Gesetzes ausgemerzt werden sollen und die gesetzlichen Regelungen gewährleisten, dass Heilmittel qualitativ hochstehend, sicher und wirksam sind. Die KKA unterstützt insbesondere die Anstrengungen, die zur Verbesserung der Forschungslage für Kinder gemacht werden. Hingegen sprach sich die KKA strikte gegen eine Einschränkung der direkten ärztlichen Medikamentenabgabe aus, denn die ärztliche Medikamentenabgabe gehört zum Instrumentarium des Arztes wie das Stethoskop! Eine flächendeckende Arzneimittelversorgung der Bevölkerung in der Schweiz ist ohne direkte ärztliche Medikamentenabgabe nicht gewährleistet und sie ist bei der Bevölkerung beliebt und günstig. Weitere Kernpunkte der Vorlage sind die Erleichterungen beim Zulassungsverfahren für Arzneimittel (dies betrifft insbesondere Arzneimittel der Komplementärmedizin und Pflanzenheilkunde), mehr Kompetenzen für Apotheken und Drogerien bei der selbständigen Abgabe von Arzneimitteln. Drogistinnen und Drogisten sollen gemäss der Vorlage in der ganzen Schweiz sämtliche nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel selbstständig abgeben dürfen und Apothekerinnen und Apotheker wiederum sollen die Möglichkeit erhalten, einen Teil der verschreibungspflichtigen Arzneimittel im Rahmen einer fachlichen Beratung auch ohne ärztliches Rezept persönlich abzugeben. Zudem wurden die Regelungen hinsichtlich der geldwerten Vorteile wie Warenboni oder Gratismuster, mit denen Hersteller ihre Produkte bei Ärztinnen oder Apothekern bewerben, vom Gesetzgeber überarbeitet. Er bezweckt damit, mehr Transparenz und Klarheit über die Zulässigkeit solcher Rabatte zu schaffen, die bei der Verschreibung, Abgabe und Anwendung von Arzneimitteln und Medizinprodukten gewährt werden. 23
26 Im Mai 2012 wurde die Initiative «für eine öffentliche Gesundheitskasse» mit Unterschriften eingereicht. Der Trägerverein setzt sich aus der SP Schweiz, dem VPOD, dem Dachverband Schweizerischer Patientenstellen, dem VSAO, dem CH-Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner (SBK) und weiteren Exponenten aus Politik und Gesundheitswesen zusammen. Die KKA hat ihren Mitgliedern ein Pro- und Contra-Argumentarium zu den Zielen dieser Volksinitiative zur Verfügung gestellt. Darauf basierend hat die AGZ mittels einer elektronischen Umfrage ihre Mitglieder zur Volksinitiative für «eine öffentliche Gesundheitskasse» direkt befragt. Die Mehrheit der Antwortenden (55%) hat sich gegen die Schaffung einer Einheitskasse ausgesprochen. Die Gegner einer Einheitskasse nannten in erster Linie das unerwünschte Monopol der Versicherung als Grund für ihre Ablehnung. Ebenfalls wichtig waren der drohende Eingriff in die Behandlungsfreiheit und die Rationierungsgefahr. Bei den Befürwortern wurde in erster Linie der Wegfall der Jagd nach guten Risiken als Grund genannt. Ebenfalls wichtige Argumente bei den Befürwortern waren Einsparungen durch den Wegfall von teuren Kassenwechseln und eine Vereinfachung der administrativen Abläufe. Eine Studie, welche die Ostschweizer Gesundheitsdirektorenkonferenz in Auftrag gegeben hatte, zeigte auf, dass der finanzielle Vorteil eher klein ist und die rechtlichen Probleme bei der Umsetzung eher gross. Kritisiert wurde darin auch der wachsende Machteinfluss der Kantone und darauf hingewiesen, dass der Kanton keinesfalls gleichzeitig Regulator und Player sein darf. Ein fehlender Wettbewerb zwischen den Krankenversicherungen behindert zudem Anreize für innovative Versorgungsmodelle. Im Vorfeld der Neuwahlen für den Zentralvorstand FMH vom 7. Juni 2012 hat sich die KKA wiederum für die längst fälligen Strukturreformen (beispielsweise die Umsetzung der sogenannten Führungsmodelle) stark gemacht. Für die Umsetzung der notwendigen Reformen braucht es einen starken Zentralvorstand, welcher sich auf dezentrale Strukturen wie die Delegiertenversammlung der FMH, Ärzteorganisationen und -verbände sowie die Fachgesellschaften und die Ärztekammer abstützen und verlassen können muss. Ebenso braucht der Zentralvorstand die Rückendeckung der Kantonal- und Fachgesellschaften und das Vertrauen der Basis! Aus genannten Gründen unterstützte die KKA die drei Kandidierenden Ch. Bosshard (Past-Präsident VSAO), J. Schlup (Past-Präsident der Berner Ärztegesellschaft) und U. Stoffel (Präsident AGZ) und empfahl diese den Kantonalgesellschaften zur Wahl. Alle Drei wurden in den ZV-FMH und J. Schlup nachfolgend zum neuen Präsidenten der FMH gewählt. III 3. DER VERBAND DEUTSCHSCHWEIZERISCHER ÄRZTEGESELLSCHAFTEN VEDAG 4 Ausgaben von «Politik+Patient» Zu jeder Session des nationalen Parlaments erscheint die VEDAG-Publikation «Politik+Patient», in welcher die politische Haltung der Ärzteschaft zu aktuellen gesundheitspolitischen Themen einer breiten und interessierten Öffentlichkeit kommuniziert werden kann und die auch bei den Parlamentariern grosse Beachtung findet. Qualitäts-Basis-Modul (QBM) Der VEDAG engagierte sich auch 2012 schwerpunktmässig in seinem Projekt zur Entwicklung eines Qualitäts-Management-Systems. Das Qualitäts-Basis-Modul (QBM) des VEDAG soll allen 24
27 interessierten Hausärztinnen und Hausärzten einen einfachen Einstieg in das Thema Qualität ermöglichen und darüber hinaus einen Nachweis für die aktive Teilnahme an der Qualitätsentwicklung erbringen. Mit QBM können Ärztinnen und Ärzte sich selber und das Praxisteam testen, Abläufe in der Praxis bewerten und Patienten befragen. Sie erfassen ihre Leistungen systematisch und erhalten Auswertungen mit individuellen Empfehlungen. Das Modul wurde mit dem Kompetenzzentrum Qualitätsmanagement der Berner Fachhochschule entwickelt. Reorganisation VEDAG, neue Geschäftsstelle Der VEDAG und die KKA haben sich an den Mitgliederversammlungen vom 15. November 2012 für eine Konzentration der Ressourcen in der Verbandsarbeit ausgesprochen, damit die Kantonalgesellschaften in der Zielverfolgung ihrer Interessen effizienter arbeiten können. Der VEDAG vertritt grundsätzlich die Interessen seiner Mitglieder in der Delegiertenversammlung und der Ärztekammer der FMH. Die Kernthemen der VEDAG-Verbandsarbeit sind die ärztliche Medikamentenabgabe, Projekte im Bereich Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung (Projekt QBM) sowie die Öffentlichkeitsarbeit. Gemäss seinen per revidierten Statuten kann der VEDAG für die Verbandsmitglieder administrative und organisatorische Dienstleistungen übernehmen. Zu diesem Zweck wurde eine Geschäftsstelle eingerichtet, welche in Personalunion mit der Geschäftsstelle der KKA agiert. 4. KONFERENZ DER OSTSCHWEIZER ÄRZTEGESELLSCHAFTEN K-OCH Die K-OCH ist ein Zusammenschluss der Ärztegesellschaften der Kantone beider Appenzell, Glarus, Graubünden, Schaffhausen, St. Gallen, Thurgau und Zürich und ist ein Pendant zur Konferenz der Ostschweizer Gesundheitsdirektoren GDK Ost. Der Dachverband vertritt die gemeinsamen standes- und regionalpolitischen Anliegen nach Innen und nach Aussen. Zu den Kernaufgaben des Verbandes gehören die Aufbereitung der für die Region relevanten Daten für die Vorbereitung von Tarifverhandlungen sowie die Unterstützung der kantonalen Fachgesellschaften für individuelle Auswertungen. Im 2012 wurde unter der Leitung von Rainer Hurni, Vorstandsmitglied AGZ und KKA, und unter Mitwirkung der NewIndex AG die neue Tarifgruppe OST ins Leben gerufen. III 25
28 26
29 STANDESANGELEGENHEITEN IV
30 IV IV. STANDESANGELEGENHEITEN 1. STANDESPOLITIK Standespolitisch erfreulich war, dass in diesem Jahr die sehnlichst erwartete Einführung der ärztlichen Medikamentenabgabe in den Städten Zürich und Winterthur endlich erfolgte. Mit diesem letzten Akt endete ein mehr als 10 Jahre dauernder Kampf für die Wahlfreiheit beim Medikamentenbezug. Intensiv beschäftigte uns auch die Einführung der neuen Spitalfinanzierung und DRG. Der Kanton Zürich setzte eine neue Spitalliste mit neuen Leistungserbringern in Kraft und die AGZ erhielt von der Gesundheitsdirektion das Mandat, die im 21 SPFG vorgesehene Beschwerdestelle zu betreiben. Die Beschwerdestelle hatte einzelne Meldungen von Patientinnen und Patienten zu behandeln. Einen Verstoss gegen die Aufnahmepflicht durch ein Spital mit kantonalem Leistungsauftrag konnte die Beschwerdestelle aber nicht feststellen. Im Zusammenhang mit der DRG Einführung wurde von der Chefärzte-Gesellschaft des Kantons Zürich und der AGZ ein gemeinsames Projekt DRGIRS lanciert. Mit dem DRGIRS sollte ein Instrument geschaffen werden, diejenigen Probleme zu erfassen, die in allen sonst angedachten und laufenden Begleitforschungsprojekten zur neuen Spitalfinanzierung nicht zum Ausdruck kommen. Alle im Gesundheitswesen tätigen Personen sollten die Möglichkeit erhalten, über einen geschützten Zugang auf der Website der AGZ Beobachtungen und Meldungen in anonymisierter Form zu deponieren. Etwas überraschend musste das Projektteam Ende Jahr feststellen, dass kaum Meldungen eingegangen waren. Gegen Jahresende sorgte schliesslich die von Bundesrat A. Berset vorgeschlagene Wiedereinführung des Zulassungsstopps für Spezialisten per 1. April 2013 auf kantonaler und eidgenössischer Ebene für kontroverse und heftige Diskussionen. IV 2. STANDESRECHT Standesrechtlich segneten die Delegierten an der Versammlung vom 30. Januar 2012 eine umfassende Statutenrevision ab. Gesundheitsrechtlich von Bedeutung war eine durch ein Verwaltungsgerichtsurteil ausgelöste Praxisänderung der Gesundheitsdirektion betreffend der Erteilung von Betriebsbewilligungen für ambulante ärztliche Institutionen. Seit Januar 2012 werden entsprechende Bewilligungen von der Gesundheitsdirektion unter vereinfachten Bedingungen erteilt. Die Möglichkeit der neuen Bewilligungsform wird im Kanton auch bereits rege genutzt. IV 3. EHRENRAT Bericht von Dr. iur. Balz Rust, Sekretär des Ehrenrates In der vergangenen Berichtsperiode hat den Ehrenrat vor allem ein Fall beschäftigt: Der Vorstand der Ärztegesellschaft AGZ ersuchte den Ehrenrat um Überprüfung der Werbekampagne eines Gesundheitszentrums mit Institutsbewilligung. Der Fall konnte schliesslich durch Vergleich erledigt werden. 28
Statuten des Vereins guild42.ch
Statuten des Vereins guild42.ch I. NAME UND SITZ Art. 1 Unter dem Namen "guild42.ch" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB als juristische Person. Der Verein besteht auf unbestimmte Dauer. Art.
Mehr1 Name und Sitz. 2 Zweck
1 Name und Sitz Der Verein trägt den Namen Kinderbildungswerk Magdeburg. Sitz des Vereins ist Magdeburg. Er soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Magdeburg eingetragen werden. Geschäftsjahr ist
MehrPatientenmobilität an der schweizerischen Grenze
Patientenmobilität an der schweizerischen Grenze Deutsch-französisch-schweizerische Konferenz, Baden-Baden, 17. 18. November 2014 Susanne Jeker Siggemann, stellvertretende Leiterin Sektion Rechtliche Aufsicht
MehrVEREINIGUNG ZÜRCHER IMMOBILIENUNTERNEHMEN (VZI)
VEREINIGUNG ZÜRCHER IMMOBILIENUNTERNEHMEN (VZI) Statuten vom 6. März 1997 / 28. August 2008 / 27. August 2012 A. NAME, SITZ, ZWECK Art. 1 Unter dem Namen «Vereinigung Zürcher Immobilienunternehmen» (VZI)
MehrReglement Generalsekretariat SDM
Reglement Generalsekretariat SDM Gestützt auf Artikel 15 Abs. 3 und Artikel 18 der Statuten erlässt der Vorstand das nachfolgende Reglement: Inhaltsverzeichnis I. Grundsatz 2 Art. 1 Grundsätze 2 II. Aufgaben
MehrDas Persönliche Budget in verständlicher Sprache
Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,
MehrS P E C T R A K T U E L L FREIE WAHL DER KRANKENVERSICHERUNG: SORGENVOLLER BLICK IN DIE ZUKUNFT 8/00. I:\PR-ARTIK\Aktuell00\08\Krank_neu.
S P E C T R A FREIE WAHL DER KRANKENVERSICHERUNG: A SORGENVOLLER BLICK IN DIE ZUKUNFT 8/00 K T U E L L I:\PR-ARTIK\Aktuell00\08\Krank_neu.doc Freie Wahl der Krankenversicherung: Sorgenvoller Blick in die
Mehrexpopharm 30. September 2015
expopharm 30. September 2015 Dr. Martin Zentgraf Vorsitzender des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie e.v. - Es gilt das gesprochene Wort - Seite 2 Sehr geehrter Herr Schmidt, sehr geehrter
MehrRVK. Volksinitiative Für eine öffentliche Krankenkasse. 14. Juni 2013. Pascal Strupler, Direktor BAG
RVK Volksinitiative Für eine öffentliche Krankenkasse 1 Vernehmlassung Die Vernehmlassung fand vom 27. Februar bis am 3. Juni 2013 statt Mehr als 100 Stellungnahmen sind eingegangen Der Vernehmlassungsbericht
MehrVerein Barmelweid. Statuten
Verein Barmelweid Statuten 4. Juni 2008 I. NAME, SITZ UND ZWECK Art. 1 Name Unter dem Namen «Verein Barmelweid» (vormals «Aargauischer Heilstätteverein») besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB.
MehrSatzung. der. Industriemeistervereinigung. Würzburg e.v.
Satzung der Industriemeistervereinigung Würzburg e.v. 1 : NAME UND SITZ 1. Die Vereinigung führt den Namen: Industriemeistervereinigung ( IMV ) Würzburg e. V. 2. Die Vereinigung ist im Vereinsregister
MehrSTATUTEN. Gewerbeverein Stäfa
STATUTEN 1. Name und Zweck Art. 1 Unter dem Namen besteht in Stäfa ein am 9. November 1862 gegründeter, 1869 aufgelöster und am 10. März 1877 erneut gebildeter, unabhängiger Verein im Sinne von Art. 66
MehrTennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e.v. Satzung
Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e.v. Satzung 1 Name des Vereins Der Verein führt den Namen Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e. V und ist im Vereinsregister eingetragen. 2 Sitz und Geschäftsjahr Der Sitz
MehrVerband der TÜV e. V. STUDIE ZUM IMAGE DER MPU
Verband der TÜV e. V. STUDIE ZUM IMAGE DER MPU 2 DIE MEDIZINISCH-PSYCHOLOGISCHE UNTERSUCHUNG (MPU) IST HOCH ANGESEHEN Das Image der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) ist zwiespältig: Das ist
MehrAlle Menschen brauchen einen Hausarzt. Hausärzte für die Schweiz heute und in der Zukunft
Alle Menschen brauchen einen Hausarzt Hausärzte für die Schweiz heute und in der Zukunft www.hausarztstiftung.ch Haus- und Kinderärzte in der Schweiz Jeder Mensch, ob alt oder jung, gesund oder krank,
MehrDiese Broschüre fasst die wichtigsten Informationen zusammen, damit Sie einen Entscheid treffen können.
Aufklärung über die Weiterverwendung/Nutzung von biologischem Material und/oder gesundheitsbezogen Daten für die biomedizinische Forschung. (Version V-2.0 vom 16.07.2014, Biobanken) Sehr geehrte Patientin,
MehrVertrauensarzt (SGV) Fähigkeitsprogramm vom 1. Juli 2003 (letzte Revision: 16. Juni 2011) SIWF
SIWF ISFM Vertrauensarzt (SGV) Fähigkeitsprogramm vom 1. Juli 2003 (letzte Revision: 16. Juni 2011) SIWF Schweizerisches Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung ISFM Institut suisse pour la formation
MehrStatuten der QGIS Anwendergruppe Schweiz
Statuten der QGIS Anwendergruppe Schweiz 1 Ziele der QGIS Anwendergruppe 1.1 Die QGIS Anwendergruppe Schweiz ist ein Verein im Sinne des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Art. 60 79 ZGB). 1.2 Die Ziele
MehrVFA Reformmonitor 2009
VFA Reformmonitor 2009 Meinungsbild der Bürger zur Gesundheitsreform Klaus-Peter Schöppner März 2009 1 Untersuchungsdesign Institut: TNS Emnid Medien- und Sozialforschung GmbH Erhebungszeitraum: 02.03.
MehrGründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit
Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit politische Lage verlassen sich auf Familie persönliche, finanzielle Lage meinen, sich Vorsorge leisten zu können meinen, sie seien zu alt nicht mit
MehrGlaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln
Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Regeln ja Regeln nein Kenntnis Regeln ja Kenntnis Regeln nein 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % Glauben Sie, dass
MehrÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT
PROTOKOLL (Nr. 2) ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT DIE HOHEN VERTRAGSPARTEIEN IN DEM WUNSCH sicherzustellen, dass die Entscheidungen in der Union so bürgernah
MehrDachverband Xund Statuten
für natürliche Methoden im Gesundheitswesen S T A T U T E N Inhaltsverzeichnis Seite I. Name, Sitz, Zweck 2 Art. 1 Name und Sitz 2 Art. 2 Zweck 2 II. Mitgliedschaft 2 Art. 3 Mitglieder des Vereins sind
MehrThun, 27. April 2012. Pressekonferenz VPSB 27.04.2012
Thun, 27. April 2012 Pressekonferenz VPSB 27.04.2012 Die Klinik Hohmad ist eine in der Region Thun stark verwurzelte Privatklinik mit einer bewegten Vergangenheit. Unsere Klinik hat sich in dieser Region
MehrSTATUTEN. des Vereins Kinderkrippe Sennhof
STATUTEN des Vereins Kinderkrippe Sennhof 1. INHALT 2. Name und Sitz... 3 3. Zweck... 3 4. Mitgliedschaft... 3 4.1 Allgemeines, Entstehung, Erlöschen, Ausschluss... 3 5. Rechte und Pflichten der Mitglieder...
MehrAntrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch'
Antrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch' Der Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich will Betroffenen
MehrWichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.
Das ist ein Text in leichter Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für den Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter e. V.. Das hier ist die Übersetzung der Originalsatzung. Es wurden nur
MehrNachhaltiges Gesundheitssystem
Nachhaltiges Gesundheitssystem publifocus «Nutzen und Kosten medizinischer Behandlungen» Dr. Sergio Bellucci, TA-SWISS Ziele des publifocus Die Meinung der Bürgerinnen und Bürger zu folgenden Punkten einholen:
Mehrmehrmals mehrmals mehrmals alle seltener nie mindestens **) in der im Monat im Jahr 1 bis 2 alle 1 bis 2 Woche Jahre Jahre % % % % % % %
Nicht überraschend, aber auch nicht gravierend, sind die altersspezifischen Unterschiede hinsichtlich der Häufigkeit des Apothekenbesuchs: 24 Prozent suchen mindestens mehrmals im Monat eine Apotheke auf,
MehrSwiNOG Federation Statuten. Index
SwiNOG Federation Statuten Index KAPITEL I ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN... 2 ART. 1 NAME UND SITZ... 2 ART. 2 ZWECK... 2 ART. 3 FINANZEN... 2 KAPITEL II MITGLIEDSCHAFT... 3 ART. 4 MITGLIEDSCHAFT... 3 ART. 5
MehrSTATUTEN DES SKICLUB STEIL'ALVA NENNIGKOFEN
STATUTEN DES SKICLUB STEIL'ALVA NENNIGKOFEN 1. Name und Sitz Art.1.1 Unter dem Namen Skiclub Steil'Alva besteht ein Verein im Sinne von Art.60 ff. ZGB. Der Sitz des Vereins ist in Nennigkofen. 2. Zweck
Mehr40-Tage-Wunder- Kurs. Umarme, was Du nicht ändern kannst.
40-Tage-Wunder- Kurs Umarme, was Du nicht ändern kannst. Das sagt Wikipedia: Als Wunder (griechisch thauma) gilt umgangssprachlich ein Ereignis, dessen Zustandekommen man sich nicht erklären kann, so dass
MehrDas NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung. Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr. Fragen und Antworten
Das NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr Fragen und Antworten Stand: Juni 2015 1 Grundsatzfragen zum neuen Leistungspaket 1.1
MehrStadtwerke im Spiegelbild der öffentlichen Meinung. Energie 2009
Stadtwerke im Spiegelbild der öffentlichen Meinung Energie 2009 Untersuchungsdesign Institut: TNS Emnid Medien- und Sozialforschung GmbH Erhebungszeitraum: 26.06. - 04.07.2009 Grundgesamtheit: Stichprobe:
MehrBericht und Antrag der Ratsleitung an den Landrat
Bericht und Antrag der Ratsleitung an den Landrat 2. Februar 205 zur Änderung der Geschäftsordnung des Landrats (GO); Anpassungen betreffend Kantonalbankkommission A. Ausgangslage Am 8. Juni 204 hat der
MehrBei Personenbezeichnungen gilt die weibliche Form auch für die männliche und umgekehrt.
Verband Bernischer Tageselternvereine VBT Statuten Bei Personenbezeichnungen gilt die weibliche Form auch für die männliche und umgekehrt. 1. Name Unter dem Namen "Verband Bernischer Tageselternvereine"
MehrSelbstständig als Immobilienmakler interna
Selbstständig als Immobilienmakler interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Vorwort... 7 Persönliche Voraussetzungen... 8 Berufsbild... 9 Ausbildung... 10 Voraussetzung für die Tätigkeit als Immobilienmakler...
Mehrzum Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung
GSD/Vorentwurf vom 6.05.00 Ausführungsgesetz vom zum Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung Der Grosse Rat des Kantons Freiburg gestützt auf das Bundesgesetz vom 3. Juni 008 über die Neuordnung
MehrHäufig gestellte Fragen zur Initiative Sportverein 2020
Häufig gestellte Fragen zur Initiative Sportverein 2020 1. An wen richtet sich die Initiative Sportverein 2020 und wer kann daran teilnehmen? Die Initiative Sportverein 2020 richtet sich an alle Sportvereine
MehrPraktischer Leitfaden für eine angemessene Versorgung
Mein Recht als Patient Praktischer Leitfaden für eine angemessene Versorgung Gesundheit ist ein Menschenrecht Im Grundgesetz ist das Recht auf körperliche Unversehrtheit fest verankert. Damit hat unser
MehrLetzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge
Zusatzbeiträge - Gesundheitsfonds Foto: D. Claus Einige n verlangten 2010 Zusatzbeiträge von ihren Versicherten. Die positive wirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2011 ermöglichte den n die Rücknahme der
Mehr2 Vereinszweck 1. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche
SATZUNG DES GEMEINNÜTZIGEN VEREINES ORANGERIE E.V. Gründungsdatum 10.12.2010 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr 1. Der Verein trägt den Namen Orangerie e.v. 2. Er hat den Sitz in Augsburg. 3. Er soll
MehrSchweizerische Gesellschaft Technik und Armee (STA) Statuten. Art. 1 Name, Sitz, Gerichtsstand und Dauer
Schweizerische Gesellschaft Technik und Armee (STA) Statuten Art. 1 Name, Sitz, Gerichtsstand und Dauer 1.1 Die Schweizerische Gesellschaft Technik und Armee (STA) ist ein Verein im Sinne von Art. 60 ff
MehrVolksinitiative Für eine öffentliche Krankenkasse und indirekter Gegenvorschlag (Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung; KVG)
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau Staatskanzlei, Schlossmühlestrasse 9, 8510 Frauenfeld Eidgenössisches Departement des Innern Herr Alain Berset Bundesrat 3003 Bern Frauenfeld, 28. Mai 2013 Volksinitiative
MehrDER SELBST-CHECK FÜR IHR PROJEKT
DER SELBST-CHECK FÜR IHR PROJEKT In 30 Fragen und 5 Tipps zum erfolgreichen Projekt! Beantworten Sie die wichtigsten Fragen rund um Ihr Projekt für Ihren Erfolg und für Ihre Unterstützer. IHR LEITFADEN
MehrVerein. Association of Management Schools Switzerland (AMS) - S t a t u t e n - Mai 2009. AMS S t a t u t e n Mai 2009 1 / 7
Verein Association of Management Schools Switzerland (AMS) - S t a t u t e n - Mai 2009 1 / 7 Inhaltsverzeichnis I Name, Sitz und Zweck Art. 1: Name, Sitz Art. 2: Zweck II Mitgliedschaft Art. 3: Mitglieder
MehrSTATUTEN. Verein ungerwägs
STATUTEN Verein ungerwägs Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesen Statuten auf die sprachliche Gleichbehandlung von Mann und Frau verzichtet. Name des Vereins Art. 1 Unter dem Namen Verein ungerwägs
MehrKrankenpflegeverein Gossau Statuten Krankenpflegeverein Gossau
Krankenpflegeverein Gossau Statuten Krankenpflegeverein Gossau Geschäftsstelle Spitex Gossau Rosenweg 6,9201 Gossau Tel. 071 383 23 63 / Fax 071 383 23 65 kpv.gossau@spitexgossau.ch Krankenpflegeverein
MehrKundInnenbefragung zur mobilen Pflege und Betreuung 2012
KundInnenbefragung zur mobilen Pflege und Betreuung 2012 Ergebnisse und Erkenntnisse Stand: Oktober 2012 Daten zur KundInnenbefragung Im Jahr 2012 führte der Fonds Soziales Wien eine KundInnenbefragung
MehrMobile Intranet in Unternehmen
Mobile Intranet in Unternehmen Ergebnisse einer Umfrage unter Intranet Verantwortlichen aexea GmbH - communication. content. consulting Augustenstraße 15 70178 Stuttgart Tel: 0711 87035490 Mobile Intranet
MehrDAS GRÜNE REZEPT. Für eine sichere Medikation mit rezeptfreien Arzneimitteln
DAS GRÜNE REZEPT Für eine sichere Medikation mit rezeptfreien Arzneimitteln Was ist das Grüne Rezept? Obwohl das Grüne Rezept schon seit Jahren in Arztpraxen verwendet wird, ist es vielen Patienten und
MehrAuswirkungen einer Einheitskasse für die Versicherten und die Zentralschweiz
Dir vertraue ich Auswirkungen einer Einheitskasse für die Versicherten und die Zentralschweiz Luzerner Forum für Sozialversicherungen und Soziale Sicherheit Nikolai Dittli 03.02.2014 Die CONCORDIA gehört
MehrWann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt?
DGSV-Kongress 2009 Wann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt? Sybille Andrée Betriebswirtin für und Sozialmanagement (FH-SRH) Prokuristin HSD Händschke Software
MehrSTATUTEN Verein "Traubenblütenfest (TBF)"
STATUTEN Verein "Traubenblütenfest (TBF)" Inhaltsverzeichnis 1 Name und Sitz 3 2 Zweck 3 3 Mitgliedschaft 3 3.1 Aktivmitglied 3 3.2 Passivmitglieder 3 4 Ein-/Austritte und Ausschluss 3 4.1 Eintritte 3
MehrÄrzte befürchten Engpässe bei der Patientenversorgung
allensbacher berichte Institut für Demoskopie Allensbach November 2010 Ärzte befürchten Engpässe bei der Patientenversorgung Die Ärzte in Deutschland sind außerordentlich besorgt, dass es in Zukunft verstärkt
MehrBildungsmonitoring Schweiz: Gemeinsames Vorhaben von Bund und Kantonen
1 1 1 1 Bildungsmonitoring Schweiz: Gemeinsames Vorhaben von Bund und Kantonen 1 1 1 1 0 1 Bildungsmonitoring Schweiz: Gemeinsames Vorhaben von Bund und Kantonen Was ist das Bildungsmonitoring Schweiz?
MehrDer Arbeitsrechtler. GHR Arbeitsrechtsteam. Vertrauen ist gut Kontrolle besser?
GHR Arbeitsrechtsteam Vertrauen ist gut Kontrolle besser? Die Verwendung von Social Media, insbesondere Internet und E-Mails, für private Zwecke am Arbeitsplatz ist für jeden Arbeitgeber und jeden Arbeitnehmer
MehrEs gilt das gesprochene Wort. Anrede
Sperrfrist: 28. November 2007, 13.00 Uhr Es gilt das gesprochene Wort Statement des Staatssekretärs im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Karl Freller, anlässlich des Pressegesprächs
Mehrallensbacher berichte
allensbacher berichte Institut für Demoskopie Allensbach 03 / Nr. VORSCHLÄGE ZUR REFORM DES GESUNDHEITSSYSTEMS Die Bevölkerung findet kaum etwas zumutbar Allensbach am Bodensee, Ende August 03 - Die überwältigende
Mehr10. Keine Annahme weiterer Arbeiten
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Perle 1. Grundsätzliches 2. Zielsetzung 3. Dienstleistungsumfang 4. Dienstleistung 5. Dienstleistungsgrenzen 6. Tarife und Rechnungsstellung 7. Kündigung 8. Schweigepflicht
MehrSatzung des Sportvereins Eintracht Hiddestorf
Satzung des Sportvereins Eintracht Hiddestorf 1 Name und Sitz Der Sportverein Eintracht Hiddestorf von 1924 e.v., im folgenden kurz Verein genannt, ist der Zusammenschluss von Sportlern. Der Verein hat
MehrFragebogen zur Evaluation von NLP im Coaching
Fragebogen zur Evaluation von NLP im Coaching Der Bogen wird anonym ausgewertet, deshalb wird auch nicht nach Ihrem Namen gefragt, und auch keine Kontaktdaten erhoben! Alle erhobenen Daten werden vertraulich
MehrStatuten in leichter Sprache
Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch
MehrDAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)
DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.
MehrOrganisationsverordnung für das Tagungszentrum Rügel (Organisationsverordnung Rügel)
Organisationsverordnung Rügel 7.300 Organisationsverordnung für das Tagungszentrum Rügel (Organisationsverordnung Rügel) vom. Oktober 05 (Stand 0. Januar 06) Der Kirchenrat der Evangelisch-Reformierten
MehrTarif und Tarifanpassung in der Krankenversicherung (KVG)
Tarif und Tarifanpassung in der Krankenversicherung (KVG) Folien-Auszüge von Willy Oggier, Dr.oec.HSG Aufbau Wie war die Tarifaushandlung im KVG gedacht? Methodische Hinweise Die Fragen im einzelnen Fazit
Mehr1. Eine Frage vorab: Nutzen Sie Ihre Wohnung selbst oder vermieten Sie diese? Kontakt
Gundlach GmbH & Co. KG Haus- und Grundstücksverwaltung Kundenbefragung 2014 1. Eine Frage vorab: Nutzen Sie Ihre Wohnung selbst oder vermieten Sie diese? Selbstnutzung Vermietung Kontakt 2. Wie beurteilen
Mehr1. Die Stiftung führt den Namen Wilhelm Wagenfeld Stiftung.
Satzung 1 Name, Sitz, Rechtsform und Geschäftsjahr 1. Die Stiftung führt den Namen Wilhelm Wagenfeld Stiftung. 2. Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts und hat ihren Sitz in Bremen.
MehrKommunikationskonzept
Spitex Verband Kanton St. Gallen Kommunikationskonzept 1. Leitgedanken zur Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit Der Spitex Verband Kanton St. Gallen unterstützt mit seiner Kommunikation nach innen und
MehrAuszug aus der Auswertung der Befragung zur Ermittlung der IT-Basiskompetenz
Auszug aus der Auswertung der Befragung zur Ermittlung der IT-Basiskompetenz Wir arbeiten in Strukturen von gestern mit Methoden von heute an Problemen von morgen, vorwiegend mit Menschen, die die Strukturen
MehrRobert Günther Versicherungsmakler
Robert Günther Versicherungsmakler Bewertung: Sehr hoch Schwerpunkte: Private Krankenversicherung Altersvorsorge Berufsunfähigkeit Krankenzusatzversicherung betriebliche Altersvorsorge Gewerbeversicherung
MehrErfahrungen mit Hartz IV- Empfängern
Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Ausgewählte Ergebnisse einer Befragung von Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Pflege und Handwerk Pressegespräch der Bundesagentur für Arbeit am 12. November
MehrBürger legen Wert auf selbstbestimmtes Leben
PRESSEINFORMATION Umfrage Patientenverfügung Bürger legen Wert auf selbstbestimmtes Leben Ergebnisse der forsa-umfrage zur Patientenverfügung im Auftrag von VorsorgeAnwalt e.v. Der Verband VorsorgeAnwalt
Mehrin flagranti Schon gewusst, dass die Kranken versicherer mit Ihren Prämien haus hälterisch umgehen?
in flagranti 608489 Schon gewusst, dass die Kranken versicherer mit Ihren Prämien haus hälterisch umgehen? Äusserst haushälterisch: Ihre Berner Krankenversicherer Mit dieser Information wollen Visana und
MehrExkurs: Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen
Exkurs: Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen 139a SGB V Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (1) Der Gemeinsame Bundesausschuss nach 91 gründet
MehrStatuten. A Allgemeine Bestimmungen Name und Sitz Zweck des Vereins
Statuten A Allgemeine Bestimmungen Name und Sitz Zweck des Vereins B Mitgliedschaft Mitglieder Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft Mitgliederbeiträge C Vorstand Stellung Zusammensetzung Aufgaben D Generalversammlung
MehrWechselbereitschaft von. Bevölkerungsrepräsentative Umfrage vom 09. Januar 2014. www.putzundpartner.de 2014 PUTZ & PARTNER Unternehmensberatung AG
Wechselbereitschaft von Stromkunden 2014 Bevölkerungsrepräsentative Umfrage vom 09. Januar 2014 PUTZ & PARTNER Unternehmensberatung AG Telefon: +49 (0)40 35 08 14-0 Seite Telefax: 0 +49 (0)40 35 08 14-80
MehrAnleitung Scharbefragung
Projekt Evaline Anleitung Scharbefragung v.1.2 Inhalt Anleitung Scharbefragung... 1 1 Einleitung... 2 1.1 Vorlagen... 2 1.2 Journal... 2 2 Befragung Veranstaltungen / Angebote... 3 2.1 Methode... 3 2.2
MehrInterpellation der SVP-Fraktion betreffend Krankenversicherung und Zugang zur Gesundheitsversorgung der SansPapiers (Vorlage Nr. 2162.
Seite 1/5 Vorlage Nr. Laufnummer 14186 Interpellation der SVP-Fraktion betreffend Krankenversicherung und Zugang zur Gesundheitsversorgung der SansPapiers (Vorlage Nr. 2162.1-14107) Antwort des Regierungsrates
MehrInformation zum Projekt. Mitwirkung von Menschen mit Demenz in ihrem Stadtteil oder Quartier
Information zum Projekt Mitwirkung von Menschen mit Demenz in ihrem Stadtteil oder Quartier Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr Wir führen ein Projekt durch zur Mitwirkung von Menschen mit Demenz in
MehrSatzung des Vereins zur Förderung der Ausbildung in der Immobilienwirtschaft in Niedersachsen-Bremen
Satzung des Vereins zur Förderung der Ausbildung in der Immobilienwirtschaft in Niedersachsen-Bremen 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein zur Förderung der Ausbildung in der Immobilienwirtschaft
MehrStiftung. Jugend und Kindertheater. Olten. Statuten
Stiftung Jugend undkindertheater Olten Statuten 23.12.2008 Name,Dauer,Aufsicht UnterdemNamenStiftungJugend undkindertheateroltenbestehtaufunbestimmtezeiteine StiftunggemässArt.80ffdesSchweizerischenZivilgesetzbuchesundgemässdervorliegenden
Mehr1 MIO ÖSTERREICHISCHE SKIFAHRER SCHÜTZEN SICH BEREITS MIT HELM - UM 370.000 MEHR ALS IM VORJAHR
1 MIO ÖSTERREICHISCHE SKIFAHRER SCHÜTZEN SICH BEREITS MIT HELM - UM 370.000 MEHR ALS IM VORJAHR 3/09 1 MIO ÖSTERREICHISCHE SKIFAHRER SCHÜTZEN SICH BEREITS MIT HELM - UM 370.000 MEHR ALS IM VORJAHR Mehr
MehrVerbandes der stadtzürcherischen evangelisch-reformierten Kirchgemeinden. Reglement des Personal- und Entwicklungsfonds.
Verbandes der stadtzürcherischen evangelisch-reformierten Kirchgemeinden Reglement des Personal- und Entwicklungsfonds Ausgabe 2015 Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1 Name... 3 2 Zweck... 3 3 Organe... 3 4 Zuständigkeiten
MehrStatuten. Bürgerlich-Demokratische Partei Bezirk Bremgarten AG. (BDP Bezirk Bremgarten, Bezirkspartei)
Statuten Bürgerlich-Demokratische Partei Bezirk Bremgarten AG (BDP Bezirk Bremgarten, Bezirkspartei) Rev 0 18 Juni 2010 Statuten Bürgerlich-Demokratische Partei Bezirk Bremgarten, Bezirkspartei Präambel:
MehrStatuten VDSS ASMFD ASMLD
Verein diplomierter Spenglermeister der Schweiz Association suisse des maîtres ferblantiers diplômés Associazione svizzera dei maestri lattonieri diplomati Statuten VDSS ASMFD ASMLD Verein diplomierter
MehrNeomentum Coaching. Informationsbroschüre für Studienteilnehmer
mittels Imaginationsgeleiteter Intervention Informationsbroschüre für Studienteilnehmer Das Case Management arbeitet mit dem Unternehmen zusammen. Das von ist auf eine messbare Integration und Stabilisation
MehrMontessori Verein Kösching e.v.
Darlehensvertrag Zwischen dem Montessori Verein Kösching e.v. als Träger der Montessori-Schule Kösching - nachfolgend Schule genannt Und (Name, Vorname) (Straße, PLZ, Wohnort) - nachfolgend Darlehensgeber
MehrGesetz über die Förderung des Tourismus (Tourismusgesetz)
Anhang Fassung gemäss erster Lesung im Kantonsrat vom 4. März 003 Gesetz über die Förderung des Tourismus (Tourismusgesetz) Änderung vom Der Kantonsrat des Kantons Appenzell A.Rh. beschliesst: I. Das Gesetz
MehrBehindert ist, wer behindert wird
Behindert ist, wer behindert wird Alle Menschen müssen lernen, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt sind Auf der ganzen Welt leben sehr viele Menschen mit Behinderungen: über 1 Milliarde Menschen
MehrDGIV-Seminar. Neue Möglichkeiten für innovative Versorgungsformen durch das Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG)
DGIV-Seminar Neue Möglichkeiten für innovative Versorgungsformen durch das Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) 17. Juni 2015 Veranstaltungsort: AOK PLUS Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen.
Mehrgeosuisse ZÜRICH - SCHAFFHAUSEN SEKTION DES SCHWEIZ. VERBANDES FÜR GEOMATIK UND LANDMANAGEMENT STATUTEN Stat-Rev-neu.doc
geosuisse ZÜRICH - SCHAFFHAUSEN SEKTION DES SCHWEIZ. VERBANDES FÜR GEOMATIK UND LANDMANAGEMENT STATUTEN Die Sektion geosuisse Zürich - Schaffhausen ist ein Verein im Sinne der Art. 60 und folgenden des
MehrSpesenreglement für Non-Profit-Organisationen (NPO)
Spesenreglement für Non-Profit-Organisationen (NPO) Auszug aus Kreisschreiben der Steuerverwaltung des Kantons Bern vom 18. Januar 2008 Spesenreglemente für Non-Profit-Organisationen (NPO) Rahmenbedingungen
MehrLeit-Bild. Elbe-Werkstätten GmbH und. PIER Service & Consulting GmbH. Mit Menschen erfolgreich
Leit-Bild Elbe-Werkstätten GmbH und PIER Service & Consulting GmbH Mit Menschen erfolgreich Vorwort zu dem Leit-Bild Was ist ein Leit-Bild? Ein Leit-Bild sind wichtige Regeln. Nach diesen Regeln arbeiten
MehrReferat CSL Behring AG Einweihung Logistik- und Service-Center 21. September 2012
Referat CSL Behring AG Einweihung Logistik- und Service-Center 21. September 2012 Grussbotschaft Regierungsrat Bernhard Pulver, Erziehungsdirektor des Kantons Bern Logistik- und Service-Centren gehören
MehrHäufig gestellte Fragen zum Thema Migration
Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration Was tun die EU und die Niederlande zur Bekämpfung der Fluchtursachen? Im November 2015 haben die Europäische Union und zahlreiche afrikanische Länder in der
MehrDie große Wertestudie 2011
Die große Wertestudie Projektleiter: Studien-Nr.: ppa. Dr. David Pfarrhofer Prof. Dr. Werner Beutelmeyer ZR..P.F/T Diese Studie wurde für die Vinzenz Gruppe durchgeführt Dokumentation der Umfrage ZR..P.F/T:
MehrStatuten des Vereins. Lehrpersonen Bündner. Kantonsschule (VLBKS)
Statuten des Vereins Lehrpersonen Bündner Kantonsschule (VLBKS) I. ALLGEMEINES Name und Sitz Art. 1 Unter dem Namen Verein Lehrpersonen Bündner Kantonsschule (VLBKS) besteht ein Verein im Sinne von Art.
Mehrinfach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock
infach Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Geld Florian Mock FBV Die Grundlagen für finanziellen Erfolg Denn Sie müssten anschließend wieder vom Gehaltskonto Rückzahlungen in Höhe der Entnahmen vornehmen, um
Mehr