Netzwerk Land in Sicht! Förderung der beruflichen Integration von Flüchtlingen Kiel,
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- Alexander Althaus
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1 Netzwerk Land in Sicht! Förderung der beruflichen Integration von Flüchtlingen Kiel,
2 Land in Sicht! - Arbeit für Flüchtlinge in Schleswig- Holstein Förderung aus dem Bleiberechtsprogramm (Bunarbeitsministerium mit ESF-Förderung) Laufzeit: 1. November Dezember 2014 Koordination: Der PARITÄTISCHE und FLÜCHTLINGSRAT Schleswig-Holstein e.v. Projektstandorte in Kiel, Rendsburg, Lübeck, Norderstedt Kiel: Projekt Be In der ZBBS e.v.
3 Ziele und Zielgruppe von Land in Sicht! Zielgruppe: Flüchtlinge ohne sicheren Aufenthaltsstatus (Aufenthaltsgestattung, Duldung, humanitäre Aufenthaltserlaubnis) Ziel: Förderung ihrer nachhaltigen Arbeitsmarkt-Integration Flüchtlinge beraten und in Ausbildung, Arbeit und Weiterbildung vermitteln Bestehende Beschäftigungsverhältnisse sichern Öffentlichkeit, Verwaltung und Politik über das Anliegen der Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen informieren Interkulturelle Öffnung von Institutionen
4 Flüchtlinge in Schleswig-Holstein 2013 stellten ca Menschen in SH einen Asylantrag Hauptherkunftsländer: Russland, Syrien, Serbien, Afghanistan, Iran, Mazedonien, Irak 35 % der AsylantragstellerInnen 2013 waren minderjährig, weitere 21 % zwischen 18 und 25 Jahre alt 2013 wurden 25 % der Asylanträge positiv entschieden Menschen lebten mit einer Aufenthaltsgestattung, Menschen mit einer Duldung in SH (Stand: ); in Kiel: ca. 500 Personen Flüchtlinge ohne sicheren Aufenthaltsstatus sind von vielen Integrationsleistungen ausgeschlossen
5 Integrationsfeindliche Bedingungen Asylsuchende und geduldete Flüchtlinge haben nur als SelbstzahlerInnen Zugang zu Integrationskursen (Kosten: ca Euro + Fahrtkosten) Viele Flüchtlinge sind in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht (Folgen u.a.: Isolation, Mehrbettzimmer, schlechte Lernbedingungen) Residenzpflicht und Wohnsitzauflage beschränken die Bewegungsfreiheit Unsicherheit über die Lebensperspektive in Deutschland (Anerkennung Asylverfahrens? Abschiebung?)
6 Schulbesuch Die allgemeine Schulpflicht endet in Schleswig-Holstein mit Vollendung 16. Lebensjahrs Die Berufsschulpflicht endet mit der Volljährigkeit, wenn kein Ausbildungsverhältnis besteht Was passiert mit jungen volljährigen Flüchtlingen, die ohne Abschluss nach Deutschland kommen und lernen möchten? In SH: Flüchtlingsklassen mit DaZ-Förderung an Berufsschulen Vorbereitungskurse und Externenprüfung bei VHS Nicht ausreichend Änderung Schulgesetzes notwendig
7 Vorbereitung der Berufsausbildung Flüchtlinge, die keine Leistungen vom Jobcenter erhalten (Geduldete, Asylsuchende) haben Anspruch auf Beratung und Vermittlung in Ausbildung durch die Agenturen für Arbeit Eine Einstiegsqualifizierung kann auch für Flüchtlinge ohne gesicherten Aufenthaltsstatus von der BA gefördert werden Voraussetzung: Gültigkeit Aufenthaltspapiers zumint während der Dauer der Einstiegsqualifizierung Weitere Möglichkeiten: Freiwilligendienste, Praktika
8 Zugang zu Berufsausbildung Flüchtlinge mit einer Aufenthaltserlaubnis können ohne Wartefrist eine Berufsausbildung beginnen Seit 1. Juli 2013 dürfen Asylsuchende und geduldete Flüchtlinge eine duale Berufsausbildung beginnen ohne Vorrangprüfung. Voraussetzung für Asylsuchende: 9 Monate Aufenthalt Voraussetzung für Geduldete: 12 Monate Aufenthalt in Deutschland, kein Arbeitsverbot wegen mangelnder Mitwirkung bei der Vorbereitung der Ausreise Nach Abschluss der Berufsausbildung: gute Chancen auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ( 18a, 25a, 23a AufenthG) sichere Perspektive in Deutschland
9 Förderung der Berufsausbildung/ Studiums Anerkannte Flüchtlinge haben ohne Wartefrist Anspruch auf Förderung durch BAB/BaföG, Flüchtlinge mit einer Aufenthaltserlaubnis z.b. nach 25 Abs. 3, 25 Abs. 5 erst nach 4 Jahren Wartefrist Geduldete Flüchtlinge haben nach 4 Jahren Anspruch auf Förderung durch BAB/BaföG, Asylsuchende gar nicht Ausnahme ( 59 Abs. 3 SGB III): sie selbst waren 5 Jahre in Deutschland erwerbstätig, oder ihre Eltern waren mintens 3 Jahre erwerbstätig (Ausnahmen bei der Erwerbstätigkeit der Eltern möglich) Während der Berufsausbildung/ Studiums können Leistungen nach 3 AsylbLG weiter gezahlt werden Johanna Boettcher
10 Vielen Dank! Kontakt und Informationen unter
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