Öffentliches Recht Newsletter 05/2016

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Öffentliches Recht Newsletter 05/2016"

Transkript

1 Öffentliches Recht Newsletter 05/2016 Informationen zur 10. EUROSOLAR-Konferenz Windenergie und Öffentliches Recht Aktuell in Mecklenburg-Vorpommern von Dr. Sebastian Helmes und Rebekka Klöcker Rechtsanwälte und Fachanwälte für Verwaltungsrecht Auf zu neuen Ufern? Bürgerbeteiligungsgesetz in Mecklenburg-Vorpommern Über das Gesetz über die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Gemeinden an Windparks diskutiert nicht nur die Windbranche. Was bedeutet die verpflichtende Beteiligung der Bürger für Projektentwickler? Welche Beteiligungsformen sind vorgesehen? Und ganz grundsätzlich: Kann das Gesetz überhaupt rechtlich Bestand haben? Hier ein Überblick. Seite 2 Der Anfang vom Ende? Bürgerwindparks und Ausschreibungsverfahren im EEG 2016 Die Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes steht vor der Tür und mit ihr die Umstellung des Förderregimes für Windenergie an Land auf ein Ausschreibungsverfahren. Dieser Paradigmenwechsel soll den Wettbewerb fördern. Welche Chancen haben kleine Akteure in diesem Wettbewerb zu bestehen? Welche Erleichterungen sind für sie vorgesehen? Seite 4 1

2 Auf zu neuen Ufern? Bürgerbeteiligungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern Die Windenergie in Mecklenburg-Vorpommern steht vor einer neuen Herausforderung: Am 19. April hat der Landtag das Gesetz über die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Gemeinden an Windparks verabschiedet. Ziel des Gesetzes ist es, die von der Windkraft Betroffenen finanziell besser an den Erlösen zu beteiligen und so die Akzeptanz vor Ort zu erhöhen. Vorbild ist ein entsprechendes Gesetz in Dänemark; in Deutschland hingegen ist das Gesetz ohne Vorbild. Die wichtigsten Aspekte des neuen Gesetzes und auch einige offene Punkte stellen wir im Folgenden vor. Die Diskussion um Bürgerbeteiligung bei der Windkraft ist nicht neu. So wird seit Jahren diskutiert, wie sichergestellt werden kann, dass die Erlöse der Windenergie denjenigen zugute kommen, die von den Anlagen betroffen sind. Einiges wurde bereits ausprobiert und manches davon von den Gerichten bereits wieder kassiert (z.b. der Versuch, Bürgerwindparks in der Bauleitplanung verbindlich vorzuschreiben). Einen neuen Weg geht nun Mecklenburg-Vorpommern mit seinem Bürgerbeteiligungsgesetz. Damit sollen die Projektentwickler und Betreiber gezwungen werden, den vor Ort Betroffenen die Möglichkeit zur Beteiligung anzubieten. Als Normfall ist die Möglichkeit vorgesehen, Bürgern und Kommunen den Kauf von Anteilen anzubieten. Stattdessen sind aber auch alternative Beteiligungsformen vorgesehen. Im Einzelnen: Grundsatz: Anteilskauf Der Vorhabenträger bietet mindestens zwanzig Prozent der Anteile an der (zu diesem Zweck gegründeten) Projektgesellschaft an, die die Rechte an dem Windpark hält. Dieses Angebot muss sich exklusiv an die im Gesetz bestimmten Kaufberechtigten richten: Das sind zunächst alle Bürger, die im Umkreis von fünf Kilometern um die Anlage wohnen, aber auch die Standortgemeinde und alle andere Kommunen im Umkreis von fünf Kilometern. Die Gemeinden können die Kaufberechtigung auch auf einen Zweckverband übertragen. Der Kaufpreis eines Anteils darf 500 Euro nicht überschreiten; eine Mindestabnahmemenge an Anteilen darf nicht vorgesehen werden. Wichtig und aus Sicht des Projektentwicklers wenig erfreulich ist, dass sich der Kaufpreis nicht nach dem Marktwert, sondern nach dem Sachwert zu richten hat. Es muss sichergestellt sein, dass die Haftung der Kaufberechtigten die Einlage nicht übersteigt und keine Nachschusspflicht besteht. Bei kommunalen Beteiligungen müssen zusätzlich die Voraussetzungen des Gemeindewirtschaftsrechts erfüllt sein insbesondere muss der Gemeinde ein angemessener Einfluss in der Satzung zugebilligt werden. Alternative Beteiligungsformen Anstelle der Beteiligung können auch alternative Beteiligungsformen angeboten werden. Hierbei ist die Möglichkeit einer alternativen wirtschaftlichen Teilhabe vorgesehen, die beispielsweise in einem vergünstigten lokalen Stromtarif bestehen kann. Außerdem ist es auch möglich, den betroffenen Gemeinden eine Ausgleichsabgabe zu zahlen, die diese dann zur Steigerung der Akzeptanz der Windenergie einsetzen. Dies ist jedoch nur im Einverständnis mit den betroffenen Gemeinden möglich. Wird dieser Weg gewählt, ist den betroffenen Bürgern zusätzlich ein alternatives Sparprodukt mit einer Laufzeit von drei bis zehn Jahren anzubieten, wobei bis zum Ende der Betriebszeit nach Ablauf Anschlussprodukte anzubieten sind. 2 >>>

3 ...Auf zu neuen Ufern? Bürgerbeteiligungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern Kritik Die Kritik am Bürgerbeteiligungsgesetz ist vielgestaltig. In juristischer Hinsicht werden grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedenken laut: So wird bezweifelt, ob das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern überhaupt über die erforderliche Gesetzgebungskompetenz für eine solche Regelung verfügt. In der Gesetzesbegründung ist ausgeführt, es handele sich um einen Gesetzgebungsakt im Gebiet der Raumordnung was in der Tat etwas konstruiert wirkt. Denn raumordnerisch ist ausschließlich von Belang, ob Windenergieanlagen errichtet werden nicht aber, wer Anteile daran hält. Davon unabhängig greift das Gesetz fundamental in die Rechte der Projektentwickler ein, die zum Verkauf von Anteilen gezwungen werden. Tangiert sind insoweit Grundrechte wie die Eigentumsgarantie und die Berufsfreiheit, aber auch das Diskriminierungsverbot; schließlich wird die Windenergie, nicht aber z.b. die Biomasse, erfasst. Ob die Zwecke des Gesetzes eine solch fundamentale Beeinträchtigung von Grundrechten rechtfertigen, ist keinesfalls ausgemacht. Neben den verfassungsrechtlichen Bedenken werden Schwierigkeiten bei der künftigen Ausschreibung der Windenergie nach dem EEG 2016 befürchtet. Ob die Regelungen des Bürgerbeteiligungsgesetzes insoweit einen Standortnachteil für Mecklenburg-Vorpommern bedeuten, wird sich zeigen. Das Bürgerbeteiligungsgesetz macht die Projektentwicklung im Zweifel teurer, langwieriger und komplizierter als in anderen Bundesländern nicht unbedingt die besten Voraussetzungen für die Teilnahme an einer bundesweiten Ausschreibung. Fazit Vieles an dem Bürgerbeteiligungsgesetz ist also umstritten. Weil das Gesetz aber Realität ist (und bis zu einer etwaigen Unwirksamkeitserklärung des Landesverfassungsgerichts auch angewendet werden muss), ist jeder Projektentwickler gut beraten, die neuen Pflichten und vor allem die verschiedenen Möglichkeiten der Beteiligung genau zu prüfen und in wirtschaftlicher Hinsicht zu bewerten. Insbesondere die alternativen Beteiligungsformen bieten durchaus Platz für unternehmerische Kreativität. Und nicht jede Form der Beteiligung führt automatisch zu wirtschaftlichen Einbußen des Projektentwicklers. Wenn das Gesetz seinen gewünschten Zweck erfüllt, so mag es für die Windenergie in Mecklenburg-Vorpommern (trotz aller Bedenken) unterm Strich sogar positiv sein schließlich könnten dann Projekte realisiert werden, die ansonsten am Widerstand vor Ort gescheitert wären. 3 >>>

4 DerAnfang vom Ende? Bürgerwindparks und Ausschreibungsverfahren im EEG 2016 Die Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes steht vor der Tür und mit ihr die Umstellung des Förderregimes für Windenergie an Land auf ein Ausschreibungsverfahren. Anstelle einer garantierten Einspeisevergütung, deren Höhe sich nach der Inbetriebnahme der Anlage richtet, kommen Windenergieanlagen künftig nur dann zum Zuge, wenn sie im Rahmen einer Ausschreibung bei der Bundesnetzagentur einen Zuschlag erhalten haben. Mit diesem Paradigmenwechsel soll, so der Wunsch der Befürworter, mehr Wettbewerb im Bereich der Erneuerbaren Energien entstehen. Schwierig könnte es allerdings für kleine Akteure werden. Denn die mit der Ausschreibung verbundenen Risiken wiegen für Bürgerwindparks und Energiegenossenschaften schwerer als für größere Wettbewerber. Der aktuelle Gesetzesentwurf zum EEG 2016 sieht deswegen erstmals Sonderregeln für solche Konstellationen vor. Lesen Sie hier, wer davon profitiert, welche Privilegien vorgesehen sind, und wo die Knackpunkte liegen. Es ist ein erklärtes Anliegen des Gesetzgebers, die Akteursvielfalt im Bereich der Windenergie auch nach der Umstellung auf das Ausschreibungssystem zu erhalten. Das Bekenntnis allein hilft allerdings nicht und über den besten Weg dahin kann man trefflich streiten. Deswegen wurde die Veröffentlichung des Referentenentwurfs zum EEG 2016 im April 2016 mit Spannung erwartet schließlich sind dort erstmals konkrete Formulierungen für künftige Vorschriften vorgesehen. Keine pauschale Freistellung Auch im neuen Entwurf des EEG 2016 ist die in den EU-Beihilfeleitlinien ausdrücklich vorgesehene Erleichterungsmöglichkeit für kleine Windparks, Windparks mit maximal 6 MW Leistung oder maximal sechs Anlagen freizustellen, nicht umgesetzt. Stattdessen wird im aktuellen Entwurf des EEG 2016 ein anderer Weg gewählt, um kleineren Akteuren zu helfen: So sollen Bürgerenergiegesellschaften unter bestimmten Umständen erleichterte Zugangsbedingungen zum Gebotsverfahren und auch bei der Projektrealisierung erhalten. Was ist eine Bürgerenergiegesellschaft? Auch wenn sich der deutsche Gesetzgeber damit den Schwerpunkt auf die Betreiber legt, ist eine Maximalgröße für das Windparkprojekt zu beachten. Erleichterte Bedingungen gelten nur für Gebote, die sich auf bis zu sechs Windenergieanlagen mit einer Leistung von maximal 18 MW beziehen. In personeller Hinsicht muss der Bieter eine Bürgerenergiegesellschaft sein ein Begriff, der rechtlich bislang nicht definiert gewesen ist. Hier bemüht sich der Entwurf des EEG 2016 um Klarheit und liefert eine Definition. Danach muss eine Bürgerenergiegesellschaft drei Voraussetzungen erfüllen: Sie muss erstens aus mindestens zehn natürlichen Personen als stimmberechtigte Gesellschafter bestehen. Zweitens müssen mindestens 51 % der Stimmrechte bei natürlichen Personen liegen, die seit mindestens einem Jahr ihren Erstwohnsitz in dem Landkreis haben, in dem die Anlagen errichten werden sollen. Drittens darf keines der Mitglieder mehr als zehn Prozent der Anteile halten. Weitere versteckte, gleichwohl wichtige Voraussetzung: weder die Gesellschaft noch eines ihrer stimmberechtigten Mitglieder dürfen in einer anderen Ausschreibungsrunde der vergangenenzwölf Monaten bereits einen Zuschlag erhalten haben. Welche Erleichterungen gibt es? Sind die Voraussetzungen erfüllt, so sind die Zugangsschranken zur Ausschreibung deutlich gesenkt. So muss die Bürgerenergiegesellschaft nicht bereits bei 4 >>>

5 DerAnfang vom Ende? Bürgerwindparks und Ausschreibungsverfahren im EEG 2016 Gebotsabgabe über die sonst obligatorische BImSchG-Genehmigung verfügen. Vielmehr soll hier ein zertifiziertes Ertragsgutachten für den geplanten Standort ausreichen. Damit können Bürgerenergiegesellschaften deutlich früher als andere Bieter in das Verfahren einsteigen was erheblich weniger Investitionsbedarf bedeutet. Außerdem ist die Sicherheitsleistung für solche Gesellschaften verringert und beträgt nur 15 Euro pro kw installierter Leistung. Damit sich dieser zeitliche und finanzielle Vorteil nicht später in einen Nachteil verwandelt, genießen Bürgergesellschaften auch hinsichtlich der Realisierungsdauer deutliche Vorteile. Auf diese Weise soll sichergestellt sein, dass etwaige Verzögerungen im Genehmigungsverfahren, die ja nie ausgeschlossen werden können, kein unkalkulierbares Risiko darstellen. Während für sonstige Bieter eine dreißigmonatige Realisierungsfrist ab Zuschlag gilt, haben Bürgerenergiegesellschaften mehr Zeit. So beginnt die Frist erst zu laufen, wenn die BImSchG-Genehmigung vorliegt und die Bundesnetzagentur auf dieser Grundlage den Zuschlag auf das Projekt zugeordnet hat. Dies bedeutet aber nicht, dass die Gesellschaft keine Sorgfaltspflichten im Hinblick auf den zeitlichen Umgang mit der BImSchG-Genehmigung hätte. Vielmehr sieht der Gesetzesentwurf vor, dass die Gesellschaft innerhalb von zwei Monaten ab Bekanntgabe der BImSchG-Genehmigung die Zuordnung des Zuschlags beantragen muss. Versäumt sie diese Frist, erlischt der Zuschlag. Achtung: Weil im Gesetzesentwurf ausdrücklich von einer materiellen Ausschlussfrist die Rede ist, kann man hier nicht auf Nachsicht hoffen. Weder kann die Frist verlängert werden, noch kann sich derjenige, der die Frist versäumt hat, auf fehlendes Verschulden berufen. Fazit Es ist zu begrüßen, dass der derzeitige Referentenentwurf erstmals ausdrückliche Erleichterungen für Bürgerenergiegesellschaften vorsieht. Auch die Entscheidung, eine Privilegierung nicht nur an die Größe bzw. Leistung des Windparks zu knüpfen, sondern dabei die Eigentümerstruktur zu berücksichtigen, ist im Grundsatz nicht zu beanstanden. Gleichwohl: Ob die derzeit vorgesehenen Regeln zum erklärten Ziel führen, die Akteursvielfalt zu gewährleisten, ist zweifelhaft. So erscheint die faktische Zugangsschranke für institutionelle Investoren wie Stadtwerke (nichts anderes ist die 10 Prozent-Grenze für Gesellschaftsbeteiligungen) kontraproduktiv. In der Vergangenheit waren vor allem die Bürgerwindparks erfolgreich, in denen sich Stadtwerke und Gemeindebürger gemeinsam engagieren. Der Erfolg künftiger Bürgerwindparks richtet sich aber ohnehin nicht nur nach den formellen Zutrittsschranken, sondern natürlich auch nach den sonstigen Rahmenbedingungen, die letztlich auch über die Zuschlagshöhe entscheiden werden. Insbesondere der im Gesetzesentwurf vorgesehene geringe jährliche Zubaudeckel von MW ist kritisch zu sehen, weil er weit unter den tatsächlichen Zubauraten der letzten Jahre liegt. Wenn es dabei bleibt, können nur vergleichsweise geringe Mengen ausgeschrieben werden so dass der Konkurrenzkampf groß und die Zuschlagspreise gering sein werden. Noch steht nicht endgültig fest, wie die Neuregelungen letztlich aussehen werden. Wer derzeit einen Bürgerwindpark plant, sollte die Entwicklung aufmerksam verfolgen und die verschiedenen Optionen und ihre Auswirkungen prüfen. 5

6 rechtsanwälte WirtschAftsprÜfer steuerberater unternehmensberater Ihre Ansprechpartner: Dr. Sebastian Helmes Rebekka Klöcker, Rechtsanwälte und Fachanwälte für Verwaltungsrecht, Sterr-Kölln & Partner, Berlin Stand der Informationen: 09. Mai 2016 freiburg berlin paris sterr-kölln & partner mbb emmy-noether-str freiburg fon fax An der kieler brücke berlin fon fax rue de hanovre paris fon fax

Rechtsfragen rund um Bürgerenergiegesellschaften. 26. Windenergietage 8. November 2017 Dr. Florian Valentin Rechtsanwalt

Rechtsfragen rund um Bürgerenergiegesellschaften. 26. Windenergietage 8. November 2017 Dr. Florian Valentin Rechtsanwalt Rechtsfragen rund um Bürgerenergiegesellschaften 26. Windenergietage 8. November 2017 Dr. Florian Valentin Rechtsanwalt Über uns Umfassende rechtliche Beratung u.a. von Anlagenbetreibern, Projektentwicklern,

Mehr

Bürgerbeteiligungsgesetz MV und EEG 2017 Einschätzungen aus Sicht der Energiegenossenschaften

Bürgerbeteiligungsgesetz MV und EEG 2017 Einschätzungen aus Sicht der Energiegenossenschaften Bürgerbeteiligungsgesetz MV und EEG 2017 Einschätzungen aus Sicht der Energiegenossenschaften RA René Groß, LL.M. (Leuven) Referent für Energierecht und Energiepolitik Rostock, 12. August 2016 Bundesgeschäftsstelle

Mehr

Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern. Rechtsanwalt Janko Geßner Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern. Rechtsanwalt Janko Geßner Fachanwalt für Verwaltungsrecht Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern Rechtsanwalt Janko Geßner Fachanwalt für Verwaltungsrecht Gliederung 1. Einführung 2. Einzelfragen 3. Fazit Rechtsanwalt Janko Geßner Bürger-

Mehr

Kommunale Bürgerwindparks

Kommunale Bürgerwindparks Kommunale Bürgerwindparks Chancen und Risiken aus rechtlicher Sicht Dr. Sebastian Helmes Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht 24. Windenergietage 2015 SPREEWIND GmbH 11.11.2015 Van der Valk

Mehr

Bürgerbeteiligung als Mittel der Konfliktlösung

Bürgerbeteiligung als Mittel der Konfliktlösung Geiersberger Glas Rechtsanwälte und Fachanwälte Rostock Schwerin Der ländliche Raum als Energiespender Bürgerbeteiligung als Mittel der Konfliktlösung Dr. Thomas Hänsch Rechtsanwalt Fachanwalt für Handels-

Mehr

Bürgerwindpark südliche Ortenau und Bürgerenergiegesellschaften. Möglichkeiten für Bürgerbeteiligung im regulatorischen Umfeld

Bürgerwindpark südliche Ortenau und Bürgerenergiegesellschaften. Möglichkeiten für Bürgerbeteiligung im regulatorischen Umfeld Bürgerwindpark südliche Ortenau und Bürgerenergiegesellschaften Möglichkeiten für Bürgerbeteiligung im regulatorischen Umfeld Samstags-Forum Regio Freiburg 22. Oktober 2016 Inhalt 1.Green City Energy 2.Der

Mehr

Beteiligungsmodelle aus Sicht der Wissenschaft Ein Vergleich zwischen Thüringen und Mecklenburg- Vorpommern

Beteiligungsmodelle aus Sicht der Wissenschaft Ein Vergleich zwischen Thüringen und Mecklenburg- Vorpommern Institute for Advanced Sustainability Studies IASS in Potsdam Beteiligungsmodelle aus Sicht der Wissenschaft Ein Vergleich zwischen Thüringen und Mecklenburg- Vorpommern ThEGA-Forum, 18.04.2016 Boris Gotchev,

Mehr

Quelle: energiedialog.nrw.de. Energietag Baden-Württembergischer Genossenschaf tsv erband e. V.

Quelle: energiedialog.nrw.de. Energietag Baden-Württembergischer Genossenschaf tsv erband e. V. Quelle: energiedialog.nrw.de Energietag 2016 Das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2017 21. Oktober 2016 Energietag 2016 Lukas Winkler Agenda EEG 2017 - Allgemein EEG 2017 - Solarenergie EEG 2017 - Windenergie

Mehr

Kommunaler Spitzenverband in Deutschland und Europa.

Kommunaler Spitzenverband in Deutschland und Europa. Kommunaler Spitzenverband in Deutschland und Europa 1 / 25 Aktuelle Rechtsfragen der Energiewende 6. Forum Recht der kommunalen Wirtschaft Referatsleiter Marc Elxnat Deutscher Städte- und Gemeindebund

Mehr

Das Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern

Das Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern Das Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern Kombinationsmodell Beteiligungspflicht über ein Kombinationsmodell 1. Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz M-V Gesetzliche Pflicht

Mehr

Besondere Ausschreibungsbestimmungen fu r Bu rgerenergiegesellschaften nach EEG Nr. 15 und 36g

Besondere Ausschreibungsbestimmungen fu r Bu rgerenergiegesellschaften nach EEG Nr. 15 und 36g Besondere Ausschreibungsbestimmungen fu r Bu rgerenergiegesellschaften nach EEG 2017 3 Nr. 15 und 36g 22. Dezember 2016 Im EEG 2017 wurde unter 3 Nr. 15 eine Gruppe von Akteuren definiert, die ohne eine

Mehr

EEG Zentrale Inhalte, Veränderungen

EEG Zentrale Inhalte, Veränderungen EEG2017 - Zentrale Inhalte, Veränderungen Dr. Philipp Wolfshohl, Referat für Erneuerbare Energien 10. Windenergietag Rheinland-Pfalz Bingen, 21.06.2017 www.bundesnetzagentur.de EEG 2017 allgemein Dr. Philipp

Mehr

Das Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern

Das Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern Das Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern Grundlagen 1. Grundgesetz: - die Raumordnung befindet sich in der konkurrierenden Gesetzgebung zwischen Bund und Ländern (nach Wegfall

Mehr

Ausschreibungen im EEG 2016

Ausschreibungen im EEG 2016 Ausschreibungen im EEG 2016 BEE Unternehmertag, Berlin, 24. Februar 2016 Workshop 3: Wie begegne ich den neuen Herausforderungen des Ausschreibungsmodells im EEG 2016? Dr. Florian Valentin Über uns Umfassende

Mehr

Bürgerbeteiligung und Akzeptanz: Finanzielle Beteiligung von Bürgern und Kommunen an WEA Rechtlicher Rahmen und Vorschläge zur Weiterentwicklung

Bürgerbeteiligung und Akzeptanz: Finanzielle Beteiligung von Bürgern und Kommunen an WEA Rechtlicher Rahmen und Vorschläge zur Weiterentwicklung Bürgerbeteiligung und Akzeptanz: Finanzielle Beteiligung von Bürgern und Kommunen an WEA Rechtlicher Rahmen und Vorschläge zur Weiterentwicklung Linstow, 08.11.2018 1 Kurzprofil BBH Becker Büttner Held

Mehr

QUO VADIS ENERGIEWENDE? CHANCEN UND HERAUSFORDERUNGEN FÜR KOMMUNEN NEUE CHANCEN FÜR KOMMUNEN UND STADTWERKE DURCH AKTUELLE AKZEPTANZMAßNAHMEN

QUO VADIS ENERGIEWENDE? CHANCEN UND HERAUSFORDERUNGEN FÜR KOMMUNEN NEUE CHANCEN FÜR KOMMUNEN UND STADTWERKE DURCH AKTUELLE AKZEPTANZMAßNAHMEN QUO VADIS ENERGIEWENDE? CHANCEN UND HERAUSFORDERUNGEN FÜR KOMMUNEN NEUE CHANCEN FÜR KOMMUNEN UND STADTWERKE DURCH AKTUELLE AKZEPTANZMAßNAHMEN Nils Boenigk, Agentur für Erneuerbare Energien SEIT 10 JAHREN:

Mehr

Bürgerenergieprojekte: Neuer rechtlicher Rahmen durch Ausschreibungen

Bürgerenergieprojekte: Neuer rechtlicher Rahmen durch Ausschreibungen Bürgerenergieprojekte: Neuer rechtlicher Rahmen durch Ausschreibungen Forum Ausschreibungen 1 Kurzprofil BBH Becker Büttner Held gibt es seit 1991. Bei uns arbeiten Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und

Mehr

Perspektiven für kommunale Windenergieprojekte nach

Perspektiven für kommunale Windenergieprojekte nach Perspektiven für kommunale Windenergieprojekte nach dem EEG 2017 9. Jahrestagung Kommunaler Energie-Dialog Sachsen Dr. Katrin Antonow Über uns Umfassende rechtliche Beratung u.a. von Anlagenbetreibern,

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien- Gesetzes (EEG)

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien- Gesetzes (EEG) Bundesrat Drucksache 3/18 09.01.18 Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen Wi - U Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien- Gesetzes (EEG) A. Problem Im novellierten EEG, dessen Regelungen

Mehr

Nach der Ausschreibung ist vor der Ausschreibung Erfahrungen und Ausblick

Nach der Ausschreibung ist vor der Ausschreibung Erfahrungen und Ausblick Nach der Ausschreibung ist vor der Ausschreibung Erfahrungen und Ausblick Christina Flaskühler, Referat für Erneuerbare Energien 18. Würzburger Gespräche zum Umweltenergierecht: Energiewenderecht 2021

Mehr

Das neue Ausschreibungsmodell für PV-Freiflächenanlagen

Das neue Ausschreibungsmodell für PV-Freiflächenanlagen WWW.GOETZE.NET Das neue Ausschreibungsmodell für PV-Freiflächenanlagen Dr. Roman Götze Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Petersstraße 15, 04109 Leipzig Anja Assion Rechtsanwältin, Petersstraße

Mehr

Ausschreibungen EEG 2017

Ausschreibungen EEG 2017 Ausschreibungen EEG 2017 Dr. Bernhard Dreher Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Referat IIIB5 Erneuerbare Energien im Stromsektor Biogaspartner Die Konferenz, Berlin, 7. Dezember 2017 17-12-05

Mehr

Vorabfassung - wird durch die lektorierte Fassung ersetzt.

Vorabfassung - wird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Deutscher Bundestag Drucksache 19/1320 19. Wahlperiode 21.03.2018 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare- Energien-Gesetzes A. Problem und Ziel Im novellierten

Mehr

20. November 2014 Energiekonferenz Strausberg Das neue EEG 2.0 aus Sicht der Anlagenbetreiber

20. November 2014 Energiekonferenz Strausberg Das neue EEG 2.0 aus Sicht der Anlagenbetreiber 20. November 2014 Energiekonferenz Strausberg Das neue EEG 2.0 aus Sicht der Anlagenbetreiber Rechtsanwalt Janko Geßner Fachanwalt für Verwaltungsrecht ausschließlich öffentlich-rechtlich / bundesweit

Mehr

Ausschreibungen nach dem EEG

Ausschreibungen nach dem EEG Ausschreibungen nach dem EEG Dr. Philipp Leander Wolfshohl, Referat für Erneuerbare Energien Zukunftsforum Energiewende Kassel, 28.11.2017 www.bundesnetzagentur.de 2 Allgemeines Entstehung 3 Die DG-Competition

Mehr

Ausschreibungen im EEG 2017: Auswirkungen auf neue Windpark-Projekte

Ausschreibungen im EEG 2017: Auswirkungen auf neue Windpark-Projekte 25. Windenergietage: Mächtig Gewaltig Ausschreibungen im EEG 2017: Auswirkungen auf neue Windpark-Projekte Rechtsanwalt Dr. Julian Asmus Nebel Potsdam, 9. November 2016 Agenda I. Zentrale Änderungen für

Mehr

Headline EEG-Novelle Kernpunkte des Bundestagsbeschlusses vom

Headline EEG-Novelle Kernpunkte des Bundestagsbeschlusses vom Headline EEG-Novelle 2017 Kernpunkte des Bundestagsbeschlusses vom 8.7.2016 Ziel der Novelle Wir stellen die Förderung erneuerbarer Energien von politisch festgesetzten Preisen auf wettbewerbliche Ausschreibungen

Mehr

STELLUNGNAHME ZUM ENTWURF EINES ZWEITEN GESETZES ZUR ÄNDERUNG DER LANDESBAUORDNUNG (DRUCKSACHE 7/788)

STELLUNGNAHME ZUM ENTWURF EINES ZWEITEN GESETZES ZUR ÄNDERUNG DER LANDESBAUORDNUNG (DRUCKSACHE 7/788) STELLUNGNAHME ZUM ENTWURF EINES ZWEITEN GESETZES ZUR ÄNDERUNG DER LANDESBAUORDNUNG (DRUCKSACHE 7/788) Landtag Mecklenburg-Vorpommern Ausschuss für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Dr. Marike

Mehr

Fachkonferenz Zukunft der Windenergie. Der Ausbau der Windenergie zwischen Wunsch und Wirklichkeit - finanzielle Teilhabe von Gemeinden und Bürgern -

Fachkonferenz Zukunft der Windenergie. Der Ausbau der Windenergie zwischen Wunsch und Wirklichkeit - finanzielle Teilhabe von Gemeinden und Bürgern - Fachkonferenz Zukunft der Windenergie Der Ausbau der Windenergie zwischen Wunsch und Wirklichkeit - finanzielle Teilhabe von Gemeinden und Bürgern - Lothar Säwert, Abteilungsleiter Landesentwicklung Berlin,

Mehr

M A S L A T O N. Rechtsanwaltsgesellschaft mbh. Köln Holbeinstraße 24, Leipzig. Leipzig

M A S L A T O N. Rechtsanwaltsgesellschaft mbh. Köln Holbeinstraße 24, Leipzig. Leipzig Rechtliche Rahmenbedingungen des EEG M A S L A T O N Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Leipzig. München. Köln Holbeinstraße 24, 04229 Leipzig Prof. Dr. Martin Maslaton Recht der Erneuerbaren Energien TU Chemnitz,

Mehr

Workshop Wie können Kommunen von

Workshop Wie können Kommunen von Workshop Wie können Kommunen von erneuerbaren Energien profitieren?" Dipl. Ing. (FH) Stefan Thieme-Czach Keds Jahrestagung 7. November 2011 Stand der erneuerbaren Energien in Sachsen 35,0% Anteil der erneuerbaren

Mehr

Ausschreibungen für die Förderung von Erneuerbare-Energien-Anlagen. Die Windenergie an Land im neuen EEG 2017

Ausschreibungen für die Förderung von Erneuerbare-Energien-Anlagen. Die Windenergie an Land im neuen EEG 2017 BBWind Projektberatungsgesellschaft mbh Ausschreibungen für die Förderung von Erneuerbare-Energien-Anlagen Die Windenergie an Land im neuen EEG 2017 Verabschiedung im Bundestag u. Bundesrat am 8. Juli

Mehr

EEG-Novelle Kernpunkte des Kabinettbeschlusses vom Referent 1

EEG-Novelle Kernpunkte des Kabinettbeschlusses vom Referent 1 EEG-Novelle 2016 Kernpunkte des Kabinettbeschlusses vom 8.6.2016 16-06-08 Referent 1 Ziel der Novelle Wir stellen die Förderung erneuerbarer Energien von politisch festgesetzten Preisen auf wettbewerbliche

Mehr

Das neue Ausschreibungsmodell für PV-Freiflächenanlagen

Das neue Ausschreibungsmodell für PV-Freiflächenanlagen WWW.GOETZE.NET Das neue Ausschreibungsmodell für PV-Freiflächenanlagen Dr. Roman Götze Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Petersstraße 15, 04109 Leipzig Anja Assion Rechtsanwältin, Petersstraße

Mehr

Bürgerenergiegesellschaften in der Ausschreibung

Bürgerenergiegesellschaften in der Ausschreibung Bürgerenergiegesellschaften in der Ausschreibung Gesetzliche Anforderungen, Gestaltungsspielräume, Fallstricke M A S L A T O N Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Leipzig. München. Köln Holbeinstraße 24, 04229

Mehr

WENN UMWELTVERBÄNDE MITMISCHEN

WENN UMWELTVERBÄNDE MITMISCHEN Praxisbericht zum Umgang mit Verbandsklagen Dr. SebasGan Helmes Rechtsanwalt Fachanwalt für Verwaltungsrecht SEITE 1 EXPERTEN IN SACHEN ERNEUERBARE ENERGIEN Sterr- Kölln & Partner mbb INTERDISZIPLINÄR:

Mehr

EEG-Novelle Eckpunkte. Berlin, Referent 1

EEG-Novelle Eckpunkte. Berlin, Referent 1 EEG-Novelle 2016 Eckpunkte Berlin, 15.02.2016 16-02-12 Referent 1 Ziel der Novelle Wir stellen die Förderung erneuerbarer Energien von politisch festgesetzten Preisen auf wettbewerbliche Ausschreibungen

Mehr

EEG-Novelle ein Überblick. Fachgespräch der Clearingstelle EEG am 23. September 2016

EEG-Novelle ein Überblick. Fachgespräch der Clearingstelle EEG am 23. September 2016 EEG-Novelle 2017 - ein Überblick Fachgespräch der Clearingstelle EEG am 23. September 2016 Dr. Guido Wustlich Leiter des Referats Erneuerbare-Energien-Gesetz, übergreifendes Energierecht 16-09-20 Referent

Mehr

Fachgespräch: Neue Impulse für das EEG 3.0 Weg frei für die Bürgerenergie in Bayern

Fachgespräch: Neue Impulse für das EEG 3.0 Weg frei für die Bürgerenergie in Bayern Forschungsstelle Umweltenergierecht Fachgespräch: Neue Impulse für das EEG 3.0 Weg frei für die Bürgerenergie in Bayern Überblick zum EEG und rechtliche Einordnung wesentlicher Änderungen München, 10.

Mehr

Folgen des neuen Energieeinspeisegesetzes (EEG) für Bürgerenergieprojekte und Sachstand bei Bürgerwindparks in der Region Hannover

Folgen des neuen Energieeinspeisegesetzes (EEG) für Bürgerenergieprojekte und Sachstand bei Bürgerwindparks in der Region Hannover Hans Mönninghoff; 09.11.2016 Erster Stadtrat a.d. Wirtschafts- und Umweltdezernent a.d. Vorstandsmitglied der NaturEnergie Region Hannover eg Folgen des neuen Energieeinspeisegesetzes (EEG) für Bürgerenergieprojekte

Mehr

Modalitäten und Ergebnisse der Ausschreibungen von Biomasseanlagen im EEG 2017

Modalitäten und Ergebnisse der Ausschreibungen von Biomasseanlagen im EEG 2017 Modalitäten und Ergebnisse der Ausschreibungen von Biomasseanlagen im EEG 2017 12. Fachtagung Biogas der IHK Potsdam Biogasanlagen zwischen Anspruch und Wirklichkeit Rechtsanwalt Burkhard Hoffmann Über

Mehr

Bürgerwindpark Klein Woltersdorf Windenergie in Klein Woltersdorf

Bürgerwindpark Klein Woltersdorf Windenergie in Klein Woltersdorf Bürgerwindpark Klein Woltersdorf Windenergie in Klein Woltersdorf Klein Woltersdorf, 23.06.2016 Firmenvorstellung Das Geschäftsmodell der nawes sind die Entwicklung, Planung, Finanzierung, Umsetzung und

Mehr

AUSSCHREIBUNG FÜR EEG-ANLAGEN: FUNKTION, WIRKUNGEN, ENTWICKLUNGEN

AUSSCHREIBUNG FÜR EEG-ANLAGEN: FUNKTION, WIRKUNGEN, ENTWICKLUNGEN : FUNKTION, WIRKUNGEN, ENTWICKLUNGEN Bürgerenergie-Konvent in Erfurt, 25./26. September 2015 Marcel Keiffenheim Leiter Politik und Kommunikation Greenpeace Energy 1 EEG 2016 Alles soll gleich bleiben wie

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien- Gesetzes

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien- Gesetzes Bundesrat Drucksache 9/18 17.01.18 Gesetzesantrag des Landes Niedersachsen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien- Gesetzes A. Zielsetzung Mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz wurde

Mehr

Windkraft Thüringen GmbH & Co. KG

Windkraft Thüringen GmbH & Co. KG Chancen bei der Wertschöpfung durch Windenergie Windkraft Thüringen GmbH & Co. KG Gotha, den 8. Mai 2017 Ein Gemeinschaftsunternehmen der Eisenacher Versorgungs-Betriebe GmbH, Energieversorgung Apolda

Mehr

Windenergie Belm. Möglichkeiten einer Bürgerbeteiligung Stadtwerke Osnabrück AG

Windenergie Belm. Möglichkeiten einer Bürgerbeteiligung Stadtwerke Osnabrück AG Windenergie Belm Möglichkeiten einer Bürgerbeteiligung Stadtwerke Osnabrück AG 09.10.2012 Windenergieprojekt Belm-Haltern Geplante Windenergieanlage: Hersteller: Vestas Typ; V112 142 mnh Nennleistung:

Mehr

Brgerbeteiligungsgesetz M-V: Verpflichtende Brgerbeteiligung fr Windenergievorhaben in Mecklenburg-Vorpommern

Brgerbeteiligungsgesetz M-V: Verpflichtende Brgerbeteiligung fr Windenergievorhaben in Mecklenburg-Vorpommern 24.09.2015 - Fachanwlte und Rechtsanwlte ANDRESEN RECHTSANWLTE Brgerbeteiligungsgesetz M-V: Verpflichtende Brgerbeteiligung fr Windenergievorhaben in Mecklenburg-Vorpommern Dr. Alexander Mahlke, Rechtsanwalt

Mehr

Regionalkonferenz Naturschutz Münsterland 2014

Regionalkonferenz Naturschutz Münsterland 2014 Regionalkonferenz Naturschutz Münsterland 2014 Neuerungen aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz 2014 BEE=Bundesverband Erneuerbare Energien Herkunft von EEG-Strom per 31.12.2011 (Quelle: Wikipedia) (Quelle:

Mehr

Der Nationale Normenkontrollrat hat das oben genannte Regelungsvorhaben geprüft.

Der Nationale Normenkontrollrat hat das oben genannte Regelungsvorhaben geprüft. Berlin, 6. Juni 2016 Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen

Mehr

Initiative Energiewende ER(H)langen, Stefan Jessenberger, Johannes Kollinger EWERG eg, Peter Weierich. Initiative Energiewende ER(H)langen

Initiative Energiewende ER(H)langen, Stefan Jessenberger, Johannes Kollinger EWERG eg, Peter Weierich. Initiative Energiewende ER(H)langen Gesprächstermin mit Stefan Müller, MdB Energiewende, Klimaschutz & Bürgerenergie im Lichte der EEG-Novelle 2014 und Länderöffnungsklausel / 10H-Regelung, Stefan Jessenberger, Johannes Kollinger EWERG eg,

Mehr

ERFAHRUNGEN AUS DER ERSTEN GEMEINSAMEN AUSSCHREIBUNG FÜR WINDENERGIEANLAGEN AN LAND UND SOLARANLAGEN. SPREEWINDTAGE

ERFAHRUNGEN AUS DER ERSTEN GEMEINSAMEN AUSSCHREIBUNG FÜR WINDENERGIEANLAGEN AN LAND UND SOLARANLAGEN. SPREEWINDTAGE ERFAHRUNGEN AUS DER ERSTEN GEMEINSAMEN AUSSCHREIBUNG FÜR WINDENERGIEANLAGEN AN LAND UND Rechtsanwältin Catharina Post LL.M. SOLARANLAGEN SPREEWINDTAGE 2018 7.11.2018 - Lintsow ERFAHRUNGEN AUS DER ERSTEN

Mehr

LAST-MINUTE-EINSPRUCH

LAST-MINUTE-EINSPRUCH LAST-MINUTE-EINSPRUCH Neue Beteiligungsrechte: Umweltschutz oder Projektblockade? SEITE 1 VERBANDSKLAGERECHTE eine unendliche Geschichte GRUNDPROBLEM Deutsches Prozessrecht sieht keine Popularklage vor

Mehr

Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) zum Eckpunktepapier Ausschreibung Photovoltaik Ausschreibung vom 14.07.

Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) zum Eckpunktepapier Ausschreibung Photovoltaik Ausschreibung vom 14.07. Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) zum Eckpunktepapier Ausschreibung Photovoltaik Ausschreibung vom 14.07.2014 Allgemeines: Die DGS befürchtet mit Einführung der Ausschreibungen

Mehr

Energierecht-Aktuell Anforderungen an die neuen technologiespezifischen Ausschreibungen der Förderung aus dem EEG

Energierecht-Aktuell Anforderungen an die neuen technologiespezifischen Ausschreibungen der Förderung aus dem EEG Energierecht-Aktuell Anforderungen an die neuen technologiespezifischen Ausschreibungen der Förderung aus dem EEG Wichtig für: Anlagenbetreiber von Windkraftanlagen, Photovoltaik- und Biomasseanlagen Dr.

Mehr

Die Zukunft der Bürger-Energie-Unterhaching eg nach dem neuen EEG Erich Brand, Hermann Mader

Die Zukunft der Bürger-Energie-Unterhaching eg nach dem neuen EEG Erich Brand, Hermann Mader Die Zukunft der Bürger-Energie-Unterhaching eg nach dem neuen EEG Erich Brand, Hermann Mader 1 Bürger-Energie-Unterhaching eg Gegründet am 19. März 2012 205 Mitglieder 3 Photovoltaikanlagen errichtet 2

Mehr

MARKTPRÄMIE UND AUSSCHREIBUNG À LA FRANÇAISE

MARKTPRÄMIE UND AUSSCHREIBUNG À LA FRANÇAISE MARKTPRÄMIE UND AUSSCHREIBUNG À LA FRANÇAISE SEITE 1 DAS NEUE VERGÜTUNGSSYSTEM FÜR WINDENERGIE IN FRANKREICH DAS NEUE SYSTEM IST IM FRÜHJAHR 2017 IN KRAFT GETRETEN: Erlass vom 6. mai 2017 Pflichtenheft

Mehr

EEG-Novelle 2016 Der Wendepunkt in der Energiewende?

EEG-Novelle 2016 Der Wendepunkt in der Energiewende? EEG-Novelle 2016 Der Wendepunkt in der Energiewende? Der Entwurf für die EEG-Novelle 2016 Berlin, 11.05.2016 Arbeitskreis Zukunftsenergien 1 Kurzprofil BBH Becker Büttner Held gibt es seit 1991. Bei uns

Mehr

Ausschreibungsdesign für Onshore- und Offshore- Windenergie

Ausschreibungsdesign für Onshore- und Offshore- Windenergie Ausschreibungsdesign für Onshore- und Offshore- Windenergie 24. Windenergietage Thoralf Herbold 11. / 12. November 2015 Hintergrund und Ziele 2 Abs. 5 EEG 2014: Die finanzielle Förderung und ihre Höhe

Mehr

Modellprojekt Bürgerwindpark südliche Ortenau. Regierungspräsidium Freiburg 05. November 2014 Jochen Sautter

Modellprojekt Bürgerwindpark südliche Ortenau. Regierungspräsidium Freiburg 05. November 2014 Jochen Sautter Regierungspräsidium Freiburg 05. November 2014 Jochen Sautter 1 Hintergrund und Historie Windpark mit bis 7 x 2,5MW Anlagen (GE 2,5-120) Inbetriebnahme geplant Anfang 2016 Standort: Ettenheim, Schuttertal,

Mehr

Das EEG Überblick und Hintergründe. Referentin im Referat Erneuerbare-Energien-Gesetz, übergreifendes Energierecht

Das EEG Überblick und Hintergründe. Referentin im Referat Erneuerbare-Energien-Gesetz, übergreifendes Energierecht Das EEG 2017 Überblick und Hintergründe Hanna Schumacher Referentin im Referat Erneuerbare-Energien-Gesetz, übergreifendes Energierecht 16-10-12 9. September 2016Referent 1 Ziel der Novelle Wir stellen

Mehr

Bürgerwind mit WindStrom.

Bürgerwind mit WindStrom. Bürgerwind mit WindStrom. Frischer Wind vor Ort. Wenn viele sich zusammentun, wird die Energiewende vor der Haustür möglich. Bürgerwindparks sind ökologisch sinnvoll und wirtschaftlich attraktiv. 125.000

Mehr

PHOTOVOLTAIK- FREIFLÄCHENANLAGEN UND EEG-NOVELLE 2010

PHOTOVOLTAIK- FREIFLÄCHENANLAGEN UND EEG-NOVELLE 2010 FORUM SEMINAR PHOTOVOLTAIK- FREIFLÄCHENANLAGEN UND EEG-NOVELLE 2010 Planung und Zulassung Was geht noch vor dem Stichtag und wie weiter? 29. April 2010 PLANUNG UND ZULASSUNG VON PHOTOVOLTAIK- FREIFLÄCHENANLAGEN

Mehr

Biogasregister-Nutzerforum: EEG 2016 Ausschreibungsdesign und Übergangsregelungen bei Biomethan-Anlagen

Biogasregister-Nutzerforum: EEG 2016 Ausschreibungsdesign und Übergangsregelungen bei Biomethan-Anlagen Biogasregister-Nutzerforum: EEG 2016 Ausschreibungsdesign und Übergangsregelungen bei Biomethan-Anlagen Berlin, 28.06.2016 1 Kurzprofil BBH Becker Büttner Held gibt es seit 1991. Bei uns arbeiten Rechtsanwälte,

Mehr

PV-Pilotausschreibung und Ausblick auf die Ausschreibungen von Windenergie. Cornelia Viertl Referat III B 5

PV-Pilotausschreibung und Ausblick auf die Ausschreibungen von Windenergie. Cornelia Viertl Referat III B 5 PV-Pilotausschreibung und Ausblick auf die Ausschreibungen von Windenergie Cornelia Viertl Referat III B 5 Gliederung PV-Pilotausschreibung Nächste EEG-Novelle und Übertragung der Ausschreibung auf andere

Mehr

EEG Novelle Dr. Martin Stötzer. Referat 32 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt. Dialogveranstaltung Ausbau der Erneuerbaren Energien in ST

EEG Novelle Dr. Martin Stötzer. Referat 32 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt. Dialogveranstaltung Ausbau der Erneuerbaren Energien in ST EEG Novelle 2016 Dialogveranstaltung Ausbau der Erneuerbaren Energien in ST Dr. Martin Stötzer Referat 32 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Zielstellung der Novelle I. Einhaltung des Ausbaukorridors

Mehr

Zum Umgang mit Darstellungen in Flächennutzungsplänen soll folgende Regelung aufgenommen werden:

Zum Umgang mit Darstellungen in Flächennutzungsplänen soll folgende Regelung aufgenommen werden: Planungsrechtliche Einschätzung des Gesetzentwurfes zur Änderung der Bay. Bauordnung (BayBO) vom 09.04.2014 Ausfüllung der Länderöffnungsklausel für die Regelung der Abstände von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung

Mehr

Abgrenzungsvorschlag für eine De-Minimis-Regelung im Ausschreibungsdesign. Christian Marcks GLS Bank

Abgrenzungsvorschlag für eine De-Minimis-Regelung im Ausschreibungsdesign. Christian Marcks GLS Bank Abgrenzungsvorschlag für eine De-Minimis-Regelung im Ausschreibungsdesign Christian Marcks GLS Bank Das Problem Eindeutige & trennscharfe Identifikation Windenergieanlagen werden in Projektgesellschaften

Mehr

Das Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern

Das Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern Das Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern Grundlagen 1. Grundgesetz: - die Raumordnung befindet sich in der konkurrierenden Gesetzgebung zwischen Bund und Ländern (nach Wegfall

Mehr

Aspekte zur Bürgerenergie und Bürgerbeteiligung bei Windenergieprojekten

Aspekte zur Bürgerenergie und Bürgerbeteiligung bei Windenergieprojekten Bildnachweis: Bundesverband Windenergie www.wind-energie.de Quelle: Eigene Aufnahme Aspekte zur Bürgerenergie und Bürgerbeteiligung bei Windenergieprojekten Windenergie und Repowering aktuelle Situation

Mehr

Energiewende gemeinsam gestalten

Energiewende gemeinsam gestalten Jan Dobertin (Geschäftsführer LEE NRW) Energiewende gemeinsam gestalten Bürgerenergieprojekte und die Akzeptanz vor Ort Vortrag bei der Natur- und Umweltschutz-Akademie NRW: Mehr Akzeptanz durch Energiegenossenschaften?

Mehr

Bürgerwindparks im neuen EEG 2014 Rechtlicher Rahmen. Dr. Jürgen Punke Rechtsanwalt Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Bürgerwindparks im neuen EEG 2014 Rechtlicher Rahmen. Dr. Jürgen Punke Rechtsanwalt Fachanwalt für Verwaltungsrecht Bürgerwindparks im neuen EEG 2014 Rechtlicher Rahmen Dr. Jürgen Punke Rechtsanwalt Fachanwalt für Verwaltungsrecht Mai 2014 Highway to hell für Bürgerwindparks? 2 Bürgerwindpark Ohne die Bürgerbeteiligung

Mehr

Analyse der Akteursstruktur bei der Windenergie an Land - Methodik und erste Ergebnisse des Monitoringsystems

Analyse der Akteursstruktur bei der Windenergie an Land - Methodik und erste Ergebnisse des Monitoringsystems Analyse der Akteursstruktur bei der Windenergie an Land - Methodik und erste Ergebnisse des Monitoringsystems 11. Windenergietag Rheinland-Pfalz Technische Hochschule Bingen, 21.06.2018 Katja Weiler (IZES

Mehr

Ergebnisse des Projekts. Erarbeitung von Wissensgrundlagen für den Erhalt von Bürgerwindprojekten im EEG 2016

Ergebnisse des Projekts. Erarbeitung von Wissensgrundlagen für den Erhalt von Bürgerwindprojekten im EEG 2016 Ergebnisse des Projekts Erarbeitung von Wissensgrundlagen für den Erhalt von Bürgerwindprojekten im EEG 2016 im Auftrag des Bündnis Bürgerenergie e.v. Stand: 30.04.2016 (Zur Verwendung durch den Auftraggeber,

Mehr

BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.v. Ausschreibungsergebnisse und Schlussfolgerungen Politik

BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.v. Ausschreibungsergebnisse und Schlussfolgerungen Politik Ausschreibungsergebnisse und Rückschlüsse für die Politik Fachgebietsleiter Erneuerbare Energien Spreewindtage Linstow, 6.-8. November 2018 www.bdew.de Inhalt Ausschreibungen im EEG 2017: Rückblick und

Mehr

PHOTOVOLTAIK- FREIFLÄCHENANLAGEN UND EEG-NOVELLE 2010

PHOTOVOLTAIK- FREIFLÄCHENANLAGEN UND EEG-NOVELLE 2010 FORUM EXPERTENSEMINAR PHOTOVOLTAIK- FREIFLÄCHENANLAGEN UND EEG-NOVELLE 2010 Planung und Zulassung Was geht noch und wie weiter? 1. September 2010 PLANUNG UND ZULASSUNG VON PHOTOVOLTAIK- FREIFLÄCHENANLAGEN

Mehr

BüGemBeteilG M-V und die Auswirkungen

BüGemBeteilG M-V und die Auswirkungen Neubrandenburg, 18. Mai 2016 BüGemBeteilG M-V und die Auswirkungen Rechtsanwalt & Fachanwalt für Verwaltungsrecht Übersicht Ausgangslage & Ziele / Stand Verfahren Änderungen am Entwurf Bürgerbeteiligungsgesetz

Mehr

Referentenentwurf des BMWi vom 26. September 2016 zur Änderung des KWK-Gesetzes 2016

Referentenentwurf des BMWi vom 26. September 2016 zur Änderung des KWK-Gesetzes 2016 Referentenentwurf des BMWi vom 26. September 2016 zur Änderung des KWK-Gesetzes 2016 Das KWK-Gesetz 2016 steht seit seiner Verabschiedung durch den Bundestag und den Bundesrat unter dem Vorbehalt der beihilferechtlichen

Mehr

Pressemitteilung. Windenergieanlagen bei Veinau / Bühlerzimmern sollen abgebaut werden

Pressemitteilung. Windenergieanlagen bei Veinau / Bühlerzimmern sollen abgebaut werden Windenergieanlagen bei Veinau / Bühlerzimmern sollen abgebaut werden Am Donnerstag, 03.07.2014 wurde zwischen der Solar Invest AG, vertreten durch den Vorstand Johannes van Bergen, und der Bürgerwindpark

Mehr

Lokale Bürgerbeteiligung und -finanzierung ermöglichen - Bürgerwindprojekt in der Lausitz

Lokale Bürgerbeteiligung und -finanzierung ermöglichen - Bürgerwindprojekt in der Lausitz WERTSCHÖPFUNG DURCH ERNEUERBARE ENERGIEN - PERSPEKTIVEN FÜR DEN LÄNDLICHEN RAUM Lokale Bürgerbeteiligung und -finanzierung ermöglichen - Bürgerwindprojekt in der Lausitz Daniel Peters, Abteilungsleiter

Mehr

Gibt es ein Recht der Bürgerenergie?

Gibt es ein Recht der Bürgerenergie? Forschungsstelle Umweltenergierecht Gibt es ein Recht der Bürgerenergie? Bürgerenergie und Recht aktuelle Entwicklungen Ilka Hoffmann Würzburg, 27.04.2016 Überblick Einleitung Der Begriff Bürgerenergie

Mehr

FDP Linke PIRATEN Unabhängige. (Auszug) keine. Der Kreis Plön befindet sich bei den Erneuerbaren

FDP Linke PIRATEN Unabhängige. (Auszug) keine. Der Kreis Plön befindet sich bei den Erneuerbaren CDU SPD Bündnis Wenn Sie nach der Wahl dem tag angehören: Welche Ziele verfolgen Sie beim Ausbau der Erneuerbaren Energien und insbesondere der Windenergie? Welche Maßnahmen, Instrumente, Meilensteine

Mehr

Das neue EEG 2014 am Beispiel der Windenergie

Das neue EEG 2014 am Beispiel der Windenergie Das neue EEG 2014 am Beispiel der Windenergie 1 I. Ziele und Grundsätze 1.) Ausbauziele EEG 2012-35% spätestens bis zum Jahr 2020-50% spätestens bis zum Jahr 2030-65% spätestens bis zum Jahr 2040 und -

Mehr

Ausschreibung Windenergie an Land

Ausschreibung Windenergie an Land Ausschreibung Windenergie an Land Ergebnisse der ersten Runde vom 1. Mai 2017 Juni 2017 Mit dem EEG 2017 wurde für Windenergie an Land Ausschreibungen zur Ermittlung der Vergütungen eingeführt. In der

Mehr

Beteiligungsmodelle für Kommunen aktueller Stand und Rahmenbedingungen in Brandenburg. Sebastian Kunze

Beteiligungsmodelle für Kommunen aktueller Stand und Rahmenbedingungen in Brandenburg. Sebastian Kunze Beteiligungsmodelle für Kommunen aktueller Stand und Rahmenbedingungen in Sebastian Kunze Zitat Die Energiewende wird es nicht für lau geben. Die Strompreise werden wahrscheinlich noch weiter steigen.

Mehr

Bürgerbeteiligung an Anlagen zur alternativen und regenerativen Stromerzeugung

Bürgerbeteiligung an Anlagen zur alternativen und regenerativen Stromerzeugung Bürgerbeteiligung an Anlagen zur alternativen und regenerativen Stromerzeugung Informationsveranstaltung der Stadt Niebüll - Stadthalle / 20. Jan. 2010 - Bgm. Wilfried Bockholt, 20. Januar 2010 / 1 Der

Mehr

Ausschreibungsdesign für Onshore- und Offshore- Windenergie

Ausschreibungsdesign für Onshore- und Offshore- Windenergie Ausschreibungsdesign für Onshore- und Offshore- Windenergie 24. Windenergietage Thoralf Herbold 11. / 12. November 2015 Hintergrund und Ziele 2 Abs. 5 EEG 2014: Die finanzielle Förderung und ihre Höhe

Mehr

Kabinettsentwurf vom 8. Juni 2016

Kabinettsentwurf vom 8. Juni 2016 EEG 2016 Kabinettsentwurf vom 8. Juni 2016 HINWEIS Der derzeit vorliegende Kabinettsentwurf ist nicht abschließend. Alle dargestellten Inhalte können sich noch während des parlamentarischen Verfahrens

Mehr

Svenja Haverkamp Ulrich Ahlke Amt für Klimaschutz und

Svenja Haverkamp Ulrich Ahlke Amt für Klimaschutz und Ansatzpunkte zur Steigerung der Akzeptenz in der Bevölkerung: Bürgerbeteiligung und Bürgerwindparks - Svenja Haverkamp Servicestelle Windenergie Kreis Steinfurt Inhalte des Vortrages 1. Der Zukunftskreis

Mehr

Entwicklungen im Bereich der Einspeiseregime für Offshore- Windkraft in Deutschland und in den Niederlanden

Entwicklungen im Bereich der Einspeiseregime für Offshore- Windkraft in Deutschland und in den Niederlanden 12. Februar 2008 Entwicklungen im Bereich der Einspeiseregime für Offshore- Windkraft in Deutschland und in den Niederlanden 3. Deutsch-Niederländischer Wirtschaftsdialog im Rhein-Kreis Neuss am 12. Februar

Mehr

Wie lassen sich Akteursvielfalt und Bürgerenergieprojekte im Ausschreibungsdesign berücksichtigen?

Wie lassen sich Akteursvielfalt und Bürgerenergieprojekte im Ausschreibungsdesign berücksichtigen? Wie lassen sich Akteursvielfalt und Bürgerenergieprojekte im Ausschreibungsdesign berücksichtigen? Fachgespräch Grüne BT-Fraktion 24/09/2014 Dr. Corinna Klessmann Akteursvielfalt wer ist gemeint? Kleine

Mehr

Bürger-Energie - Kultur der nachhaltigen Energiewende in Gefahr. Was tun?

Bürger-Energie - Kultur der nachhaltigen Energiewende in Gefahr. Was tun? Bürger-Energie - Kultur der nachhaltigen Energiewende in Gefahr. Was tun? Freiburg, den 11. Juli 2014 Ursula Sladek Vorstand der Netzkauf EWS Genossenschaft Schönau eg EEG Umlage Das Erneuerbare Energien

Mehr

Hintergrundpapier Ergebnisse der geöffneten Ausschreibung für Solaranlagen mit dem Königreich Dänemark vom 23. November Stand:

Hintergrundpapier Ergebnisse der geöffneten Ausschreibung für Solaranlagen mit dem Königreich Dänemark vom 23. November Stand: Hintergrundpapier Ergebnisse der geöffneten Ausschreibung für Solaranlagen mit dem Königreich Dänemark vom 23. November 2016 - Stand: 21.12.2016 BUNDESNETZAGENTUR 1 Hintergrundpapier Ergebnisse der geöffneten

Mehr

Anhörung des Energieausschusses des Landtages Mecklenburg-Vorpommern Entwurf eines BüGembeteilG M-V (Drucksache 6/4568)

Anhörung des Energieausschusses des Landtages Mecklenburg-Vorpommern Entwurf eines BüGembeteilG M-V (Drucksache 6/4568) Anhörung des Energieausschusses des Landtages Mecklenburg-Vorpommern Entwurf eines BüGembeteilG M-V (Drucksache 6/4568) Schwerin, 20. Januar 2016 www.bdew-norddeutschland.de Kurzvorstellung BDEW-Landesgruppe

Mehr

Newsletter Steuern. Ausgabe Oktober Aktuelle Steuerinformationen für kommunale Unternehmen. Informationen zusammengestellt von

Newsletter Steuern. Ausgabe Oktober Aktuelle Steuerinformationen für kommunale Unternehmen. Informationen zusammengestellt von Newsletter Steuern Ausgabe Oktober 2016 Aktuelle Steuerinformationen für kommunale Unternehmen Informationen zusammengestellt von Beata Weizmann und Bianca Volz, Steuerberaterinnen Bis Ende 2016 Umsatzsteuervorteile

Mehr

Bürgerwindkraftanlage in Klein Woltersdorf Projektentwicklung, Finanzierung, Erfahrungsbericht. Gemeinde Groß Pankow (Prignitz)

Bürgerwindkraftanlage in Klein Woltersdorf Projektentwicklung, Finanzierung, Erfahrungsbericht. Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) Wertschöpfungsmodell lokales BürgerEnergieProjekt Beteiligungsformen und Geschäftsmodelle Bürgerwindkraftanlage in Klein Woltersdorf Projektentwicklung, Finanzierung, Erfahrungsbericht Gemeinde Groß Pankow

Mehr

Windkraft in Baden-Württemberg: Chancen und Risiken

Windkraft in Baden-Württemberg: Chancen und Risiken LGG Steuerberatungsgesellschaft mbh Webinar 2012 Windkraft in Baden-Württemberg: Chancen und Risiken Dirk Schneider Steuerberater Rechtsanwalt Dipl. Finanzwirt (FH) Überblick - Windkraft: Einführung mit

Mehr

Aktuelle Erfahrungen bei neuen Windprojekten in Niedersachsen. Dr. Ruth Brand-Schock, ENERCON GmbH

Aktuelle Erfahrungen bei neuen Windprojekten in Niedersachsen. Dr. Ruth Brand-Schock, ENERCON GmbH Aktuelle Erfahrungen bei neuen Windprojekten in Niedersachsen Dr. Ruth Brand-Schock, ENERCON GmbH Seite 1 Inhalt: Erste Auswirkungen des Windenergieerlasses und der geplanten Ausschreibungen auf die Planung

Mehr