Grüner Kontrollbericht
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- Eleonora Salzmann
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1 Grüner Kontrollbericht Impressum: Die Grünen Kärnten, Bahnhofstraße 34, 9020 Klagenfurt»DER HYPO-FALL«Kulterer ist Vergangenheit. (Haider am 12. Juli 2007) Kulterer, konferenz -Verlusten. Quelle: APA. Wolfgang Kulterer, LH Haider (v. l.) Pressekonferenz am zu SWAP-Verlusten. Quelle: Kärntner Landespressedienst. Werner Schmidt, LH Jörg Haider und Tilo Berlin (v. l.) Pressekonferenz anlässlich der Unterzeichnung des Kaufvertrags am 22. Mai KÄRNTEN
2 INHALTSVERZEICHNIS 1. Vorwort: Warum ein Grüner Kontrollbericht? Möglichkeiten und Grenzen der Kontrolle im Kärntner Landtag Aushöhlung des Untersuchungsausschuss als parlamentarisches Kontrollmittel Politische Mehrheit entscheidet über Prüfauftrag Prüfgegenstand des Untersuchungsgegenstands Warum der Untersuchungsausschuss keine Aufklärung bringt Grüner Untersuchungsgegenstand Vorgangsweisen, die umfassende Kontrolltätigkeit verhindern Beweismittel Verweigerung von Unterlagen Datenraum, Geheimhaltungsvereinbarung und Pönale von bis zu 809 Mio Zeugenbefragungen Closing = Ende der Zeugenbefragungen = Ende des Untersuchungsausschuss? Umfassende Aufklärung ist umso wichtiger! Entwicklung der Landeshypothekenbank Von der Landeshypothekenbank zum Internationalen Konzern Wie nimmt das Land als Eigentümer auf die HYPO Einfluss? Landeshaftungen RATING Haftungsprovisionen Wahlkampffinanzierung durch Haftungsprovisionen Aktivitäten der HYPO Die HYPO als Skandalbank? Dubiose Geschäfte in Kroatien? Der Landeshauptmann als Türöffner Parteienfinanzierung durch die HYPO EXKURS: Parteifinanzen und Finanzierungsmethoden Haiders Sponsoring des SK Austria Kärnten durch die BayernLB? HYPO Consultants-Gruppe Kroatien Der Fall Zagorec: Geldwäsche über die HYPO? Das Rechtshilfeersuchen Kroatiens an die Republik Österreich Verdacht auf Amtsmissbrauch Verdacht auf Geldwäsche Zargorec, Striedinger und die Firma SAMBUCA SAMBUCA, Hypo Consultants und aktuelle Projekte Zagorecs SAMBUCA, Hyposervice und AB Maris Zagorec, Hermann Gabriel und die HYPO Riskante Spektulationsgeschäfte: HYPO-SWAPS Warum braucht die HYPO SWAPS? Organisation der SWAP-Geschäfte in der HYPO 2004 Wer hat was wann über die SWAP- Verluste gewusst? Die Ungereimtheiten der Bilanzierung der Swapverluste Wandelschuldverschreibung Kapitalerhöhung Keine Hedgefonds! Die Gruppe um Tilo Berlin Eine langfristige Partnerschaft ohne Vertrag & Vertrauen? Das Beziehungsdreieck Berlin, Schmidt und Kulterer Die Suche nach einem strategischen Partner Due-Diligence, Verkaufsbedingungen, Kaufvertrag Der strategische Partner wird zum unternehmerischen Führer Das Signing: Resümee der Ereignisse
3 Veräußerung von Landesanteilen Die Frage der EU-Konformität des Verkaufs Verkauf der Landesbank demokratiepolitisch ausreichend legitimiert? Ein Notverkauf? Das Closing Wer profitiert vom HYPO-Deal? Schlussfolgerungen und Ausblick Landesbank für Kärnten? Bester Preis, bester Zeitpunkt, bester Partner? Wofür sollen die lukrierten Landesmittel verwendet werden? Der HYPO-Fall als Scheitern des Finanzreferenten Politische Konsequenzen: Antrag an den Landtag Chronologischer Überblick Zusammenfassung Bibliographie Impressum: Die Grünen im Kärntner Landtag Landhaus 9020 Klagenfurt Tel: +43/463/ Fax: +43/463/ überarbeitete Auflage 21. Dezember
4 1. Vorwort: Warum ein Grüner Kontrollbericht? 1.1. Möglichkeiten und Grenzen der Kontrolle im Kärntner Landtag Die Kontrolltätigkeiten des Landtags werden in demokratischen Systemen vorwiegend von der Opposition vorgenommen. Die Grünen sind in Kärnten mit zwei Mandaten im Kärntner Landtag die einzige deklarierte Oppositionspartei, die nicht in der Regierung vertreten ist. Das wichtigste und weitest reichende Kontrollinstrument der Oppositionspartei ist der Untersuchungsausschuss mit der Möglichkeit zum Misstrauensvotum gegen einzelne Mitglieder der Landesregierung bzw. gegen die Landesregierung als Kollegialorgan. Weil aber die Landtagsmehrheit und die Zusammensetzung der Landesregierung miteinander verwoben sind, greifen diese Kontrollinstrumente derzeit nicht ausreichend, da ihre Aktivierung und Effektivität vom politischen Willen der Mehrheit abhängig sind. Der beste Beweis wird mit dem Endbericht des HYPO-Untersuchungsausschusses erbracht, der von BZÖ und ÖVP gegen die Stimmen der Grünen und der SPÖ beschlossen wurde, von jenen beiden Parteien also, die den Aufsichtskommissär und den Aufsichtsratsvorsitzenden in der Kärntner Landesholding stellen. Fazit: Die politisch zu Kontrollierenden haben sich selbst den Persilschein ausgestellt! Daher müssen der Untersuchungsausschuss, aber auch andere vorhandene parlamentarische Kontrollinstrumente umgehend als Minderheitenrechte ausgebaut werden, wenn der Kärntner Landtag dem Anspruch einer echten, lebendigen Demokratie mit checks and balances gerecht werden will. Kurz gesagt: Nur durch die Stärkung der Oppositionsrechte kann effektive Kontrolltätigkeit überhaupt erst ermöglicht werden Aushöhlung des Untersuchungsausschuss als parlamentarisches Kontrollmittel Politische Mehrheit entscheidet über Prüfauftrag Sowohl der Untersuchungsausschuss zur Wörtherseebühne als auch der installierte Untersuchungsausschuss zum HYPO-Verkauf haben sich aufgrund der politischen Mehrheitsverhältnisse weitgehend als zahnlose Kontrollinstrumente erwiesen, weil einerseits die Mehrheit des Landtags BZÖ und ÖVP den Prüfungsauftrag des Untersuchungsausschusses festlegt und auch sämtliche Beschlüsse wie Beweisanträge, Beweismittel und Berichte mit Mehrheit entschieden werden. Die umfassende Prüfung der eigentlich zu untersuchenden Missstände kann daher derzeit durch einfache politische Mehrheit unterbunden werden. So lautet der Prüfauftrag des HYPO-Untersuchungsausschusses im Kärntner Landtag nicht, die Missstände rund um den Verkauf der HYPO zu untersuchen, sondern die Auswirkungen der strategischen Partnerschaft mit der Bayerischen Landesbank, der BayernLB, abzuschätzen. Somit war von Beginn an mit dem Beschluss des von der Freiheitlichen Fraktion formulierten Prüfauftrags klar, dass dieser Untersuchungsausschuss nicht die Ursachen des HYPO-Verkaufs prüfen soll, sondern nur der Verkauf als solcher behandelt werden soll, um damit die Profite von Einzelnen zu rechtfertigen. 3
5 In diesem Sinne gibt LH Haider als Zeuge zum Verkauf der HYPO-Anteile des Landes zu bedenken: Ich erwarte eigentlich, dass der Untersuchungsausschuss eher ein Überzeugungsausschuss ist, dass er jene, die Zweifel daran haben, überzeugen soll, dass es eine zutiefst gute, für Kärnten segensreiche und positive Entscheidung gewesen ist Prüfgegenstand des Untersuchungsgegenstands In der Sondersitzung zum Thema Auswirkungen des Verkaufs von Aktienanteilen an der Hypo Alpe-Adria-Bank International AG auf das Kärntner Landesvermögen, der 42. Landtagssitzung am 30. Mai 2007, wurden mehrere Anträge zur Einsetzung eines Untersuchungsausschuss von BZÖ, ÖVP und SPÖ eingebracht. Eine Unterbrechung der Sitzung und die kurzzeitige Einberufung einer Obmännerkonferenz hatten zur Folge, dass die ÖVP ihren Antrag zurückzog und dass dann zwischen den Anträgen von BZÖ und SPÖ abgestimmt wurde. Die SPÖ forderte in ihrem von den Grünen und von Abg. Schwager unterstützen Antrag: Der Kärntner Landtag setzt einen Untersuchungsausschuss ein, um zu prüfen, ob beim Verkauf von Aktien der Hypo-Alpe-Adria-Bank International AG an die Bayrische Landesbank durch die Kärntner Landesholding die Aufsicht des Landes entsprechend den Bestimmungen des Kärntner Landesholding-Gesetzes (Wahrung der Interessen des Landes und der Sicherheit des Vermögens des Landes oder der Kärntner Landesholding etc.) wahrgenommen wurde, die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit eingehalten und alle maßgebenden Rechtsvorschriften beachtet wurden. 2 Dieser Antrag der SPÖ wurde abgelehnt. Mit Stimmenmehrheit 3 beschloss der Kärntner Landtag aber die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gemäß dem Antrag des BZÖ mit dem Prüfgegenstand: Untersuchungsausschuss zur Überprüfung und Feststellung, welche finanziellen Auswirkungen sich für das Land Kärnten aus der strategischen Partnerschaft der Hypo-Alpe-Adria Bank mit der Bayrischen Landesbank ergeben. 4 Ebenfalls wurde die Zahl der Mitglieder des Untersuchungsausschusses mit 13 festgelegt: FPÖ: Landtagspräsident Dr. Martin Strutz (Stv. Vorsitzender), Abg. Mag. Christian Ragger, Abg. Günter Willegger, Abg. Mag. Helga Knicek, Abg. Bernhard Gritsch, Abg. Mares Rossmann; SPÖ: Abg. Mag. Nicole Cernic, Abg. Mag. Dr. Peter Kaiser, Abg. Karl Markut, Abg. Rudolf Schober, Abg. Herwig Seiser; ÖVP: Abg. Stephan M. Tauschitz; Die Grünen: Abg. Rolf Holub. 1 Haider, Jörg: 9. (3. öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschusses zur Überprüfung und Feststellung, welche finanziellen Auswirkungen sich für das Land Kärnten aus der strategischen Partnerschaft der Hypo-Alpe- Adria Bank mit der Bayerischen Landesbank ergeben. 12. Juli S SPÖ Landtagsklub Kärnten: Antrag zur Geschäftsbehandlung gemäß 32 und 64 K-LTGO. Betreff: Einsetzung eines Untersuchungsausschusses. Eingebracht am 30. Mai Nachdem der SPÖ-Antrag abgelehnt wurde, stimmten die Grünen dem BZÖ-Antrag zur Einführung eines Untersuchungsausschuss zu, damit der HYPO-Deal trotz restriktiv gefasster Formulierung untersucht werden kann. Es war die Intention der Grünen bei der Zustimmung zum BZÖ-Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses, dass bis zuletzt gezielt versucht werden soll, den Prüfungsgegenstand entsprechend auch auf die Vergangenheit der HYPO auszuweiten, die ja maßgeblich dafür verantwortlich war, dass die Bank verkauft werden musste. 4 F-Landtagsklub Kärnten: Antrag zur Geschäftsbehandlung gemäß 32 und 64 K-LTGO. Betreff: Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Überprüfung und Feststellung, welche Auswirkungen sich für das Land Kärnten aus der strategischen Partnerschaft der Hypo-Alpe-Adria Bank mit der Bayrischen Landesbank ergeben. Eingebracht am 30. Mai
6 Die 1. konstituierende Sitzung des Untersuchungsausschusses fand am 30. Mai 2007 statt. Mit Stimmenmehrheit des BZÖ und der ÖVP gegen die Stimmen von SPÖ und Grünen wurde ÖVP-Abgeordneter Tauschitz mit 7 zu 6 Stimmen zum Vorsitzenden gewählt. Dr. Bernhard Fink wurde als Rechtsbeistand bestellt. Dr. Fink verweist in der 3. internen Sitzung vom 26. Juni darauf, dass der Beschluss über den Einsatz eines Untersuchungsausschusses den Gegenstand der Untersuchung genau zu bezeichnen hat. Dieser Beschluss impliziert: Der Kärntner Landtag setzt einen Untersuchungsausschuss zur Überprüfung und Feststellung ein, welche finanziellen Auswirkungen sich für das Land Kärnten aus der strategischen Partnerschaft der Hypo-Alpe-Adria Bank mit der Bayerischen Landesbank ergeben. Seiner juristischen Bewertung zufolge ist der Wortlaut strategische Partnerschaft mit dem Verkauf der Anteile gleichzusetzen: Der Untersuchungsgegenstand sei für ihn juristisch mit dem Untersuchen der Abfolge des Verkaufes an die Bayerische Landesbank und seiner Auswirkungen zu interpretieren. Zu untersuchen sei die Chronologie des Verkaufes und die Angemessenheit des Preises. 5 Vier Aspekte des Prüfauftrages sollten demnach untersucht werden: 1. Die Chronologie des Verkaufes der Anteile an die Bayerische Landesbank. 2. Die Frage des Preises bzw. dessen Angemessenheit. 3. Die Frage, ob beim Verkauf die einzelnen Verfahrensschritte eingehalten wurden. 4. Die Auswirkungen des Verkaufes Warum der Untersuchungsausschuss keine Aufklärung bringt Nachdem Inhalte des Rohberichts der Prüfung durch die Nationalbank über die HYPO-Swap- Verluste veröffentlicht und im Untersuchungsausschuss des Nationalrat zitiert wurden sowie der Wirtschaftsprüfer Dr. Fritz Kleiner mit seinem Gutachten im Auftrag der Staatsanwaltschaft Klagenfurt den Hauptverantwortlichen Dr. Kulterer aufgrund des Verdachts der Bilanzfälschung 6 stark belastete, ist klar, warum man die Ursachen des HYPO- Deals nicht mit einem umfassenden Prüfauftrag aufklären will. Immerhin wird von der Nationalbank sogar der Vorwurf der Geldwäsche im Zusammenhang mit Geldern aus dem illegalen Waffenhandel während des Kroatienkrieges ( ) erhoben! Der Banken-Untersuchungsausschuss des Nationalrats, der sich ursprünglich mit den SWAP-Verlusten der HYPO befassen sollte, wurde allerdings ohne ausreichende und umfassende Untersuchungen vorzunehmen frühzeitig im Juli 2007 ohne gemeinsamen Endbericht und ohne gemeinsame Einigung betreffend die Zeugenbefragungen eingestellt. Mit der Argumentation, dass im Banken-Untersuchungsausschuss des Nationalrats ohnehin jegliche Ungereimtheiten in Bezug auf die HYPO-Aktivitäten geklärt werden sollten, wurde der Prüfauftrag im Kärntner Landtag eingeschränkt. Für die Grünen im Kärntner Landtag sind die unter den gegebenen Umständen erfolgte Einrichtung, der Prüfauftrag und die Untersuchungsmethoden des HYPO-Untersuchungsausschusses vor dem Hintergrund einer echten Aufklärung äußerst fragwürdig, zumal die Verkäufer selbst über Inhalte, Beweismittel, Zeugen, Auskunftspersonen und Überprüfungsgegenstand entscheiden! 5 Fink, Bernhard: Stenographisches Protokoll der 3. Sitzung des Untersuchungsausschusses zur Überprüfung und Feststellung, welche finanziellen Auswirkungen sich für das Land Kärnten aus der strategischen Partnerschaft der Hypo-Alpe-Adria Bank mit der Bayerischen Landesbank. Am 26. Juni S Kleiner, Fritz: Zitiert in: Der Standard: Vernichtendes Zeugnis für Hypo-Chefs. Das Gerichtsgutachten zu den 328 Millionen Euro schweren Spekulationsverlusten lässt kein gutes Haar am damaligen Vorstand. 1./2. September
7 Nur die Grünen können als einzige, in den HYPO-Deal auf keine Weise involvierte Partei echte Kontrolle ausüben, weil sie weder in der Landesholding noch in der Landesregierung vertreten sind! 1.3. Grüner Untersuchungsgegenstand Nach langen Debatten über die Auslegung des Prüfgegenstandes des Untersuchungsausschusses, der sich inhaltlich in die Zukunft richtet und keine Aufklärung der vorangegangenen Ereignisse beinhaltet, wurde in der 2. Sitzung des Untersuchungsausschusses am 19. Juni 2007 dezidiert festgehalten, dass laut Geschäftsordnung des Kärntner Landtags eine Abänderung des Prüfungsauftrages nicht möglich ist. Die Kritik der Grünen, wonach der Prüfgegenstand das Ergebnis mit beeinflusst und daher eine Verschleierung der Gegebenheiten angestrebt wird, beruht vorwiegend auf der Tatsache, dass mit dem beschlossenen Prüfauftrag eine umfassende Aufklärung und Transparenz der Ereignisse vor dem Hintergrund des HYPO-Deals nicht möglich ist. Ein erweiterter Untersuchungsgegenstand wäre aber aus Sicht der Grünen notwendig gewesen weil: die Einschränkung des Prüfauftrages keine Ursachen-Wirkung-Analyse zulässt, nicht überprüft werden kann, ob weitere Umstände außer den SWAP-Verlusten und dem Argument der Rückführung der Wandelschuldanleihe den Verkauf notwendig gemacht haben, die Einschränkung des Blickwinkels nur auf die Kärntner Geschäfte zu kurz greift, vor allem, wenn man die Landeshaftung bis 2017 mit über 25 Milliarden Euro und die damit verbundenen, bereits eingegangenen und möglicherweise schlagend werdenden Risikogeschäfte berücksichtigt Vorgangsweisen, die umfassende Kontrolltätigkeit verhindern Beweismittel Die Grünen Kärnten sind als Kontrollpartei und einzige Fraktion des Kärntner Landtags weder in der Kärntner Landesholding noch in der Regierung vertreten und haben somit keinen direkten oder indirekten Zugang zu entsprechenden relevanten Informationen und Unterlagen, wie sie ParteikollegInnen von SPÖ, BZÖ und ÖVP haben. BZÖ, ÖVP und SPÖ hatten über ihre VertreterInnen Haider, Martinz und Schaunig im Gegensatz dazu bereits seit Monaten Zugang zu sämtlichen Informationen. Zur Beweisführung sind seit 19. Juni 2007 Unterlagen wie etwa die Sitzungsprotokolle, Beschlüsse und Korrespondenzen der Landesholding und alle relevanten Bewertungsgutachten beschlossen worden, die über das Landtagsamt an die Ausschussmitglieder rechtzeitig weitergeleitet werden sollten. 6
8 Verweigerung von Unterlagen Die beschlossen Beweismittel wurden nicht vollständig übermittelt. Weitere Beweismittel, wie etwa alle relevanten Regierungssitzungsprotokolle, Regierungsakte, Verhandlungsprotokolle der Landesregierung, Aktennotizen, Expertengutachten, alle Verträge und Nebenvereinbarungen des Landes mit der BayernLB wurden in der 3. Untersuchungs- Ausschusssitzung vom 26. Juni 2007 beschlossen. Das BZÖ wollte nicht einmal diese Beweismittel zulassen! Die Unterlagen wurden erst ab 18. Juli und auch nur teilweise übermittelt. Wesentliche Beweismittel, die angefordert wurden, wurden dem Untersuchungsausschuss allem Anschein nach vorenthalten, so etwa Aktennotizen und Nebenvereinbarungen hinsichtlich des Sponsorings der BayernLB bzw. HYPO für den Kärntner Fussballverein SK Austria Kärnten, wie LH Haider erst am 15. November 2007 zu verstehen gab: Unseres Wissensstandes nach kommt ein Teil des Geldes von der BayernLB - als positives Signal, dass sie investieren will. 7 Es wurde auch gegen die Stimmen des BZÖ beschlossen, die im Untersuchungsausschuss des Nationalrats verwendeten relevanten Unterlagen anzufordern. Diese wurden jedoch aus folgendem Grund nie übermittelt: In einem Schreiben an den Landtagspräsidenten vom 31. Juli 2007 teilte der Parlamentsdirektor des Nationalrates, Dr. Georg Posch, dem Untersuchungsausschuss mit, dass dem Ersuchen vom 26. Juni 2007 deshalb nicht nachgekommen werde, weil nach Ansicht des Rechts-, Legislativ- und Wissenschaftlichen Dienstes der Parlamentsdirektion der Beschluss des Untersuchungsausschusses vom 29. Juni 2007 ohne Rechtsgrundlage gefasst worden und daher mit Nichtigkeit behaftet sei. Aus diesem Grunde könne dieser Beschluss auch nicht durchgeführt werden. Somit wurden den Grünen erst nachdem wesentliche Zeugenbefragungen bereits durchgeführt worden waren einige Unterlagen übermittelt, andere wurden offenbar zurückgehalten. Aber ohne die Vorlage aller Unterlagen als Beweismittel und deren Lektüre konnte eine seriöse Befragung der Zeugen nicht stattfinden. Zum Faktum, dass die Grünen keinen bzw. nicht rechtzeitigen und nicht in alle für die Zeugenbefragungen relevanten Unterlagen Einblick erhalten haben, äußerte sich auch BZÖ- Abgeordneter Dr. Strutz, indem er die Ansicht revidierte, wonach auch den Grünen Informationen zugeleitet werden sollten: Dritter Präsident Dr. STRUTZ korrigiert die Feststellung, es gebe ein Angebot an die Grünen hinsichtlich der Unterlageneinsicht, sei falsch. Er habe lediglich festgestellt, dass die in der Landesholding vertretenen Parteien im Besitz sämtlicher Unterlagen, auch die, die per Beschluss angefordert wurden, sind. Deshalb könne das Argument der SPÖ hinsichtlich des Fehlens von Unterlagen, nicht Grund sein, Tilo Berlin nicht zu befragen. Er empfiehlt den SPÖ Abgeordneten, intern mit ihren Parteivertretern zu sprechen, sodass sie die Protokolle zur Verfügung gestellt bekommen. Die ÖVP und das BZÖ haben diese Protokolle bereits. 8 Bis zum Ende des Untersuchungsausschusses am 9. Oktober 2007 langten noch immer nicht alle angeforderten Akten zur Untersuchung ein. Lediglich die Protokolle von Regierungssitzungen wurden als Akten problemlos, aber möglicherweise nicht vollständig bereitgestellt. 7 Kleine Zeitung: Differenzen um Sponsor-Gelder für SK Austria 15. November Strutz, Martin: Stenographisches Protokoll der 3. Sitzung des Untersuchungsausschusses zur Überprüfung und Feststellung, welche finanziellen Auswirkungen sich für das Land Kärnten aus der strategischen Partnerschaft der Hypo-Alpe-Adria Bank mit der Bayerischen Landesbank ergeben. Am 26. Juni S
9 Die beschlossene Nutzung/Übermittlung der Unterlagen, die den Parlamentsklubs im Zusammenhang mit dem Banken-Untersuchungsausschuss im Nationalrat bis Juli 2007 zur Verfügung standen, wurde nicht wie beschlossen realisiert. Zwei Niederschriften von Aufsichtsratssitzungen der KLHd wurden von LH Haider während seiner Zeugenbefragung dem Untersuchungsausschuss zur Verfügung gestellt 9. Daher ist es unverständlich, dass von Seiten der Landesholding die restlichen Niederschriften bezüglich solcher und ähnlicher strategischen Entscheidungen nicht ebenfalls übermittelt werden konnten Datenraum, Geheimhaltungsvereinbarung und Pönale von bis zu 809 Mio. Erst nachdem die Hälfte der Zeugenbefragungen erfolgt war, wurde mit den entsprechenden Unterschriften der Aufsichtsratsmitglieder der Kärntner Landesholding (KLHd) ein Datenraum eingerichtet, der erst ab 17. Juli , ein Monat nachdem die Unterlagen angefordert wurden, zugänglich war. In diesem wurden die angeforderten, ursprünglich zur Übermittlung beschlossenen Unterlagen der Kärntner Landesholding und wesentliche Unterlagen der Finanzabteilung der Kärntner Landesregierung zur Einsicht vorgelegt. Eine rechtliche Prüfung der Kärntner Landesholding hat ergeben, dass die Geschäftsführung und Geschäftsbesorgung der KLHd kein zulässiger Gegenstand parlamentarischer Untersuchungen des Kärntner Landtags ist, da die Kärntner Landesholding Geschäfte besorgt, die nicht als Geschäftsführung der Landesregierung oder anderer Organe des Landes zu qualifizieren sind. In einer Geheimhaltungsvereinbarung, die für die Dateneinsicht im Datenraum notwendig ist, verpflichtet sich der Einsichtnehmende zur vertraulichen Behandlung der zur Verfügung gestellten Informationen. Unter Punkt 5 wird eine Pönale angedroht 11 : Der/Die Einsichtnehmende ist in Kenntnis, dass der gesamte Transaktionsumfang für die KLHd EUR 809 Mio. beträgt. Für den Fall der Verletzung einer der Bestimmungen der Geheimhaltungsvereinbarung verpflichtet sich der/die Einsichtnehmende, an die KLHd pro Verstoß eine Pönale in der Höhe von EUR 1 Mio. (in Worten EUR eine Million) zu bezahlen. 12 Die Erkenntnisse aus den im Datenraum eingesehen Informationen können daher weder zitiert noch verwendet werden. Die SPÖ verweigerte den Zugriff auf Informationen aus dem Datenraum dezidiert. Bis zum Ende des Untersuchungsausschusses war der Grüne Landtagsabgeordnete Rolf Holub das einzige Mitglied des Untersuchungsausschusses, welches die Einrichtung des Datenraums umfassend und mit Einblicknahme in alle relevanten Unterlagen nutzte. Die Tatsache, dass nicht einmal der Vorsitzende des Ausschusses, Landtagsabgeordneter Tauschitz, den Datenraum umfassend nutzte nicht nur eingeschränkt auf Unterlagen der KLHd, die ihm über seinen Parteikollegen und Aufsichtsratsvorsitzenden der KLHd, Dr. Josef Martinz, ohnehin zur Verfügung gestellt waren zeigt, dass es ihm kein Anliegen ist, die Kontrolltätigkeit des Landtages akkurat wahrzunehmen. 9 Lfd. Nr. 24: Auszug aus der 41. und 44. Aufsichtsratssitzung der Kärntner Landesholding überreicht durch LH Haider am 12. Juli ÖVP-BZÖ-Endbericht: Bericht des Untersuchungsausschusses des Kärntner Landtages zur Überprüfung und Feststellung, welche finanziellen Auswirkungen sich für das Land Kärnten aus der strategischen Partnerschaft der Hypo-Alpe-Adria Bank mit der Bayrischen Landesbank ergeben. Mehrheitlich ohne Ergänzungs- und Änderungswünsche der SPÖ und Grünen in der Sitzung des Untersuchungsausschusses vom 15. November 2007 beschlossen. S Geheimhaltungsvereinbarung zwischen Rolf Holub und der Kärntner Landes- und Hypothekenbank Holding (Kärntner Landesholding) vom 9. Juli 2007 betreffend Einsicht in geheime Unterlagen der Kärntner Landesholding betreffend den Untersuchungsgegenstand zum HYPO-Verkauf. 12 Ebda. 8
10 Nach Angaben im ÖVP-BZÖ-Endbericht hat den Vorsitzenden und nunmehrigen Clubobmann der ÖVP, Stephan M. Tauschitz, die Aufklärung hinsichtlich wesentlicher Beweisakten der Landesfinanzabteilung, die ebenfalls im Datenraum einsehbar waren, nicht erst interessiert, zumal er in diese keine Einsicht genommen hat. 13 Die Bedingungen der Nutzung waren rigoros festgelegt: Es durften keine Mitschriften oder Fotos gemacht werden und keine Handys benutzt werden. Die Rahmenbedingungen waren so ausgelegt, dass eine Informationsaufzeichnung nicht möglich war. 14 Die gewonnenen Hintergrundinformationen konnten bei Zeugenbefragungen für die Beweismittelführung nicht mehr herangezogen werden, weil die Zeugenliste mit der letzten Einvernahme am 24. Juli 2007 endete und es erst am 19. Juli 2007 faktisch möglich war, die Daten einzusehen Zeugenbefragungen Als Zeugen wurden vom Ausschuss folgende Personen im Rahmen des Untersuchungsausschuss angehört: : Zeugeneinvernahme Dr. Tilo Berlin, Vorstandsvorsitzender der Hypo Group Alpe Adria : Zeugeneinvernahme Dr. Wolfgang Kulterer, Vorsitzender des Aufsichtsrates, Hypo Group Alpe Adria Bank : Zeugeneinvernahme LH Dr. Haider, Aufsichtskommissär der Kärntner Landesholding : Zeugeneinvernahmen Werner Schmidt, Vorstandsvorsitzender der Bayerischen Landesbank Dr. Hans-Jörg Megymorez (Vorstand der Kärntner Landesholding) Mag. Gerd Xander (Vorstand der Kärntner Landesholding) : Zeugeneinvernahme LR Mag. Dr. Martinz, Aufsichtsratsvorsitzender der Kärntner Landesholding : Zeugeneinvernahmen Mag. Dr. Othmar Ederer, 1. Stv.-Vorsitzender des Aufsichtsrates, Hypo Group Alpe Adria Dr. Siegfried Grigg, Mitglied des Aufsichtsrates, Hypo Group Alpe Adria 13 ÖVP-BZÖ-Endbericht: Bericht des Untersuchungsausschusses des Kärntner Landtages zur Überprüfung und Feststellung, welche finanziellen Auswirkungen sich für das Land Kärnten aus der strategischen Partnerschaft der Hypo-Alpe-Adria Bank mit der Bayrischen Landesbank ergeben. Mehrheitlich ohne Ergänzungs- und Änderungswünsche der SPÖ und Grünen in der Sitzung des Untersuchungsausschusses vom 15. November 2007 beschlossen. S Geheimhaltungsvereinbarung zwischen Rolf Holub und der Kärntner Landes- und Hypothekenbank Holding (Kärntner Landesholding) vom 9. Juli 2007 betreffend Einsicht in geheime Unterlagen der Kärntner Landesholding betreffend den Untersuchungsgegenstand zum HYPO-Verkauf. 9
11 Die zusätzlich beantragte Zeugeneinvernahme von Dr. Karl-Heinz Moser, ehemaliger Aufsichtsratsvorsitzender der Hypo; Dietmar Schwarzenbacher, ehemaliger Vorsitzender des Aufsichtsrates der Landesholding; Dr. Klaus Bussfeld, ehemaliger Vorsitzender des Aufsichtsrates der Hypo und LH-Stv. a.d. Ing. Karl Pfeifenberger, ehemaliger Landesfinanzreferent konnte aufgrund der Gegenstimmen des BZÖ und der ÖVP nicht erfolgen. Aufgrund der Tatsache, dass von Seiten des Ausschussvorsitzenden Unterlagen für eine seriöse und gut vorbereitete Zeugenbefragung nicht rechtzeitig vorgelegt worden waren, nahmen die Grünen nur bei der ersten Zeugenbefragung von Dr. Berlin teil, an den weiteren Zeugenbefragungen jedoch nicht. Der am 12. Juli 2007 von den Grünen eingebrachte Antrag auf Schließung des Untersuchungsausschuss aufgrund mangelnder Unterlagen zur effektiven Beweisführung wurde abgelehnt. Nachdem erst ab dem 19. Juli 2007 erste relevante Regierungsunterlagen für die Untersuchung einlangten und die letzte Zeugenbefragung am 24. Juli 2007 stattfand, war eine seriöse Befragung der Beteiligten im Zuge des Untersuchungsausschusses generell nicht möglich. Daraus ergibt sich, dass an der Aufklärung und Transparenz der HYPO-Aktivitäten vor dem Hintergrund des Anteilsverkaufs an die BayernLB zu keinem Zeitpunkt ein ernsthaftes Interesse von Seiten des BZÖ und der ÖVP bestand. Wesentliche, Erkenntnis bringende Unterlagen aus der Finanzabteilung fehlten als Beweismittel zur Erstellung eines umfassenden Kontrollberichts, obwohl darüber ein Beschluss gegen die Stimmen des BZÖ, welches das Ressort der Finanzabteilung der Landesregierung über hat gefasst wurde! Am 9. Oktober 2007 wurde der von den Grünen eingebrachte Antrag auf weitere Zeugenbefragungen von Dr. Kulterer und Dr. Berlin in Folge der Durchsicht der Akten und im Sinne einer echten, gut vorbereiteten und verantwortungsbewussten Beweisführung, wie sie auch nach der Strafprozessordnung vorgesehen ist, abgelehnt. Am 5. November 2007 richteten die Grünen einen Anfragenkatalog an LH Dr. Jörg Haider bezüglich offener Fragen, der bislang noch nicht beantwortet wurde. Landeshauptmann- Stellvertreterin Dr. Gaby Schaunig übermittelte dem Vorsitzenden des U-Ausschusses, LAbg. Klubobmann Stephan Tauschitz, am 14. November 2007 Informationen für den Untersuchungsausschuss des Kärntner Landtags zur Überprüfung und Feststellung, welche finanziellen Auswirkungen sich für das Land Kärnten aus der strategischen Partnerschaft der HYPO-Alpe-Adria Bank mit der Bayerischen Landesbank ergeben. 15 In diesem Brief wurden einige Fakten an den Ausschuss übermittelt und Fragen zur Beantwortung formuliert, die im ÖVP-BZÖ-Endbericht vom 15. November 2007 nur erwähnt, aber als Teil der Untersuchung nicht ausreichend behandelt wurden. Am 15. November 2007 nachdem LH Haider angab, dass sich die BayernLB über die HYPO finanziell an der Übernahme des Fussballvereins Pasching für den Lizenzerwerb eines echten Kärntner Fussballklubs in der Bundesliga, den SK Austria Kärnten, beteiligten werde forderte die SPÖ die Einvernahme weiterer Zeugen. Offensichtlich wurden wesentliche Beweismittel zur Aufklärung aller vorhandenen Fragen um den HYPO-Deal vorenthalten, damit womöglich weitere wesentliche Fragen gar nicht erst gestellt werden sollen. 15 Schaunig, Gaby: Informationen für Untersuchungsausschuss des Kärntner Landtages zur Überprüfung und Feststellung, welche finanziellen Auswirkungen sich für das Land Kärnten aus der strategischen Partnerschaft der HYPO-Alpe-Adria Bank mit der Bayerischen Landesbank ergeben. Brief an den Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses zur HYPO-Alpe-Adria-Bank, LAbg. Klubobmann Stephan Tauschitz. Zahl: LH2- All-457/ November
12 1.5. Closing = Ende der Zeugenbefragungen = Ende des Untersuchungsausschuss? Als besonders bezeichnend für das Unvermögen von BZÖ und ÖVP, eine umfassende Aufklärung zu erreichen, ist die Tatsache zu bewerten, dass der Untersuchungsausschuss am 9. Oktober 2007 zugedreht wurde, an genau jenem Tag, an dem das Closing des Verkaufs der HYPO an die BayernLB in München vollzogen wurde. Weitere Zeugen konnten nicht befragt werden. Der Endbericht sollte nach Angaben des Vorsitzenden Tauschitz bis 22. November 2007 in der Landtagssitzung vorgelegt und beschlossen werden. Ohne redaktionelle Vorbesprechungen auf Klubdirektorenebene wurde der Endbericht von BZÖ und ÖVP um 13:00 Uhr während der letzten Sitzung des Untersuchungsausschusses mehrheitlich und unter Protestauszug der SPÖ beschlossen, wobei der 110-seitige Endbericht erst um 12:35 offiziell an die Mitglieder des Untersuchungsausschusses weitergeleitet wurde Umfassende Aufklärung ist umso wichtiger! Ein eigener Grüner Kontrollbericht ist unbedingt notwendig, um die Hintergründe des Notverkaufs der HYPO an die BayernLB zu beleuchten, welcher zu einem relativ ungünstigen Zeitpunkt, an einen strategischen Führer zu einem relativ geringen Preis erfolgte, auf Grund von Unfähigkeit, eine Budgetkonsolidierung zustande zu bringen - gepaart mit der unübersehbaren Neigung des Landeshauptmannes zur Geldverschwendung für exzessive Werbung. Die Hintergründe des Verkaufs der Landesanteile sind deshalb von Interesse, weil die Verflechtung der Regierungsparteien mit den operativen Führern der Bank darauf hinweist, wie zum Beispiel die Umverteilungspolitik à la LH Jörg Haider in Kärnten, oder auch die indirekte Parteienfinanzierung in Kroatien funktionieren. Alle Mittel sind zum Machterhalt notwendig. Wächst die Bank, dann wächst die Macht der Eigentümer, die Macht von LH Haider. Die Methoden der Expansion der Bank sind allerdings umstritten, manche dieser Aktivitäten werden mittlerweile sogar strafrechtlich verfolgt. Mit Mitteln aus dieser vermeintlich unter Kulterer und Striedinger zweifelhaft agierenden HYPO und den geknüpften politischen Verflechtungen ermöglicht LH Haider heute als Gönner gratis Eintrittskarten für Fußballspiele im HYPO Group Alpe Adria Stadion mit einer Fußballmannschaft aus Pasching, deren Übernahme angeblich von der BayernLB über die HYPO eingekauft wurde. Die KärntnerInnen haben das Recht auf Aufklärung, wie diese Geldverschwendung für Eigenwerbung im Sinne der Verteilung von Gratistickets 17 trotz täglichem Schuldenanstieg von über 1 Million Euro und trotz armutsgefährdeten KärntnerInnen nur in Kärnten (!) möglich ist! Die Kärntner Bevölkerung hat eine echte und umfassende Aufklärung über den HYPO-FALL verdient! Deshalb gehören alle Fakten auf den Tisch. Die Kärntner Bevölkerung wird dann entscheiden können, ob sie sich im Wissen dieser Hintergründe länger von LH Haider kaufen lässt. 16 ÖVP-BZÖ-Endbericht: Bericht des Untersuchungsausschusses des Kärntner Landtages zur Überprüfung und Feststellung, welche finanziellen Auswirkungen sich für das Land Kärnten aus der strategischen Partnerschaft der Hypo-Alpe-Adria Bank mit der Bayrischen Landesbank ergeben. Dieser Bericht wurde mehrheitlich ohne verlangte Ergänzungs- und Änderungswünsche der SPÖ und Grünen in der Sitzung des Untersuchungsausschusses vom 15. November 2007 beschlossen. 17 Auf mehreren tausend Gratis-Eintrittstickes zum Normalpreis von 20 Euro pro Karte für das Fußballspiel von SK Austria Kelag Kärnten gegen SK Rapid Wien in der Runde 14 ist zu lesen: Diese Karte schenkt Ihnen Landeshauptmann Jörg Haider und wünscht ein spannendes Spiel! 11
13 2. Entwicklung der Landeshypothekenbank 2.1. Von der Landeshypothekenbank zum Internationalen Konzern Seit 1982 agiert die HYPO Kärnten als Universalbank, ab 1988 wurden erste Expansionsschritte der Bank vor allem in Ex-Jugoslawien forciert. Als sich die Kärntner Landes- und Hypothekenbank 1991 in eine Aktiengesellschaft umgewandelt hatte, beteiligte sich 1992 die Grazer Wechselseitige Versicherung (in weiterer Folge als GraWe bezeichnet) als zweiter Aktionär. Die HYPO Alpe-Adria-Bank International AG wurde 2004 gegründet (in weiterer Folge als HYPO bezeichnet) und ist heute als Konzern bzw. Muttergesellschaft mit ihren Tochtergesellschaften in Österreich, Italien, Kroatien (in weiterer Folge als Hypo Kroatien bezeichnet), Slowenien, Bosnien und Herzegowina, Serbien, Montenegro, Liechtenstein, Deutschland, Ungarn und Bulgarien in mehreren Bereichssparten (Hypo Leasing, Hypo Consultants etc.) aktiv. Anfang 2007 erfolgte eine Umbenennung des Konzerns in HYPO Group Alpe Adria (in weiterer Folge als HYPO bezeichnet). 18 Die Eigentümerstruktur der HYPO stellt sich vor dem Verkauf wie folgt dar: 44,91 % Kärntner Landesholding 44,45 % GraWe 9,09 % Berlin & Co 4,55 % Foundation for employee participation Quelle: APA Unter Berücksichtigung der Aktienverträge zwischen der Investorengruppe um Tilo Berlin einerseits und der GraWe sowie der Mitarbeiterprivatstiftung (MAPS) andererseits ergab sich per 30. Juni 2007 folgende Eigentümerstruktur 19 : KLHd (Kärntner Landesholding) 44,91% GRAWE 26,45% MAPS 3,64% Berlingruppe 25,00% 18 Homepage der HYPO Group Alpe Adria. Unter: August Protokoll der 44. Aufsichtsratssitzung der Kärntner Landesholding vom 21. Mai TO-Pkt. 4 Anteilsverkauf HYPO ALPE-ADRIA-BANK INTERNATIONAL AG. 12
14 Die Berlin & Co Capital S.a.r.l. veräußerte ihre Anteile per Stichtag 30. Juni 2007, damit der BayernLB ein Paket von 50% +1 Aktie angeboten werden konnte. 20 Nach Veräußerung ihrer Anteile von 44,91% an die BayernLB sank die Beteiligung der Kärntner Landesholding an der HYPO auf 20%: Die Eigentümerstruktur der Hypo Alpe- Adria-Bank International AG setzt sich mit Vollzug des Closings wie folgt zusammen: Die BayernLB hält knapp über 50 Prozent, die GRAWE-Gruppe 26,45 Prozent, die Kärntner Landesholding 20 Prozent, die Hypo Alpe-Adria Mitarbeiter Privatstiftung 3,33 Prozent und Berlin & Co. 0,22 Prozent Wie nimmt das Land als Eigentümer auf die HYPO Einfluss? Die Landesaufsicht bei der HYPO nimmt LH Dr. Jörg Haider als Finanzreferent und dessen Stellvertreter der Finanzabteilung der Kärntner Landesregierung, Dr. Horst Felsner, wahr. Er nimmt an Sitzungen des HYPO-Aufsichtsrates teil, um die Funktion der Landesaufsicht auszuführen: Nicht als Eigentümervertreter, sondern als Finanzkommissär nimmt Landeshauptmann Dr. Jörg Haider seine Funktion im Aufsichtsrat der HYPO wahr. In seiner Eigenschaft als Finanzreferent hat er eine kommissarische Aufgabe. 22 Das Land Kärnten ist heute an der HYPO in Form der Kärntner Landesholding gemäß dem Kärntner Landesholdinggesetz beteiligt: Die Kärntner Landesholding darf Vermögen, insbesondere Beteiligungen an Unternehmen erwerben, halten, verwalten und veräußern. Sie unterliegt der Aufsicht des Landes durch den Aufsichtskommissär, dessen Aufgaben sich insofern auf die Einhaltung der Rechtsvorschriften sowie auf die Wahrung der Interessen des Landes und der Sicherheit des Vermögens des Landes oder der Kärntner Landesholding beziehen. Gemäß 29 Abs. 4 des Kärntner Landesholdinggesetzes kann der Aufsichtskommissär jederzeit die Vorlage von Berichten verlangen. Als Aufsichtsratskommissär ist LH Haider über alle Vorkommnisse, auch außerhalb der Aufsichtsratssitzungen, von den Organen der HYPO zu informieren. 23 Er kann Einsicht in Bücher, Schriften und Aufzeichnungen nehmen sowie die Kassenbestände und die Geschäftsgebarung kontrollieren. Die Organe der Kärntner Landesholding setzen sich aus Aufsichtsrat und Vorstand zusammen. Der aus derzeit 3 Mitgliedern bestehende Vorstand wird vom Aufsichtsrat bestellt. Die operativen Tätigkeiten der Landesholding werden vom Vorstand wahrgenommen. Der aus 7 Mitgliedern bestehende Aufsichtsrat der Kärntner Landesholding hat die Geschäftsführung des Vorstandes zu überwachen, wobei Maßnahmen der Geschäftsführung dem Aufsichtsrat nicht übertragen werden. Nach der Feststellung durch den Aufsichtsrat sind der geprüfte Jahresabschluss, der Lagebericht und der Prüfungsbericht des Wirtschaftsprüfers der Landesregierung vorzulegen. Die Landesregierung hat gemäß 8, 14, 22, 29, 32 des Kärntner Landesholdinggesetzes eine Entlastung der Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates vorzunehmen, wenn der Jahresabschluss und die Beschlussfassung darüber ordnungsgemäß durchgeführt wurden und sich aus dem Prüfungsbericht kein Anlass zu Beanstandungen ergibt. 20 Protokoll der 44. Aufsichtsratssitzung der Kärntner Landesholding vom 21. Mai TO-Pkt. 4 Anteilsverkauf HYPO ALPE-ADRIA-BANK INTERNATIONAL AG. 21 HYPO Group Alpe Adria: BayernLB ist Mehrheitseigentümer der Hypo Group Alpe Adria - Closing vollzogen. Presseaussendung. 9. Oktober Unter: 22 Haider, Jörg: 30. Landtagssitzung. 6. Juli Schaunig, Gaby: Informationen für Untersuchungsausschuss des Kärntner Landtages zur Überprüfung und Feststellung, welche finanziellen Auswirkungen sich für das Land Kärnten aus der strategischen Partnerschaft der HYPO-Alpe-Adria Bank mit der Bayerischen Landesbank ergeben. Brief an den Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses zur HYPO-Alpe-Adria-Bank LAbg. Klubobmann Stephan Tauschitz. Zahl: LH2-All- 457/ November
15 Quelle: Konzern-Geschäftsbericht der Hypo Alpe Adria Bank AG International. S
16 2.2. Landeshaftungen Als eine wesentliche Voraussetzung des Wachstums der Bank hinsichtlich der dadurch gewährleisteten Bonität müssen auch die Landeshaftungen betrachtet werden. Gemäß dem Rechnungsabschluss 2005 haftet das Land Kärnten unter den gem. 5. u. 9. des Kärntner Landesholding-Gesetzes i.d.f. LGBl 27/2004 genannten Voraussetzungen als Ausfallsbürge für alle von der Hypo Alpe-Adria-Bank AG, der Hypo Alpe-Adria-Bank International AG und der Kärntner Landesholding eingegangenen Verbindlichkeiten. Die behafteten Verbindlichkeiten belaufen sich aushaftend mit bei der Hypo-Alpe-Adria Bank AG (jeweils in Tausend) auf (2004: ), sowie bei der Hypo-Alpe- Adria Bank International AG (jeweils in Tausend) auf (2004: ). 24 Insgesamt haftet Kärnten das Land laut Rechnungsabschluss des Landes für die HYPO am mit 19,917 Milliarden Euro. 25 Die Landeshaftungen betragen aber mittlerweile rd. 25 Milliarden Euro. 26 Der exakte Stand der Haftungen wird im Rechnungsabschluss des Landes Kärnten 2006 wie folgt dargestellt: Die behafteten Verbindlichkeiten belaufen sich aushaftend mit bei der Hypo Alpe-Adria-Bank International AG (jeweils in Tausend) auf (2005: ), sowie bei der Hypo-Alpe-Adria Bank International AG (jeweils in Tausend) auf (2005: ) Das Land Kärnten hat eine Ausfallsbürgschaft gemäß 1356 ABGB für Haftungen der HYPO als Landesbank, Aktiengesellschaft und nunmehr als Konzern übernommen. Haftungen von Seiten des Landes können aber aufgrund einer entsprechenden EU-Richtlinie seit 2003 nur mehr mit einer Übergangsfrist bis zum Jahr 2017 übernommen werden. Ab wurden die Ausfallsbürgschaften, die das Land zuvor bereitstellte, ersatzlos gestrichen, wodurch das Land keine eingegangenen Verbindlichkeiten, keine Bürgschaften, Garantien oder Haftungen mehr für die HYPO übernimmt. Für die vor diesem Zeitpunkt eingegangenen und entstandenen Verbindlichkeiten haftet das Land weiterhin bis zu deren Laufzeitende bzw. Tilgung. 28 Gemäß 5 und 9 des Kärntner Landesholding-Gesetzes haftet das Land Kärnten für alle von der HYPO und der Kärntner Landesholding eingegangenen Verbindlichkeiten. Gemäß 2 der Satzung der Pfandbriefstelle der österreichischen Landes- und Hypothekenbanken haften die Mitgliedsinstitute und ihre Gewährträger zur ungeteilten Hand für sämtliche Verbindlichkeiten der Pfandstelle. Dementsprechend haftet das Land Kärnten mit der HYPO den anderen Mitgliedern der Pfandbriefstelle und deren Gewährträgern zur ungeteilten Hand für sämtliche Verbindlichkeiten der Pfandbriefstelle. 29 Eine Heranziehung des Landes Kärnten als Ausfallsbürge nach 1356 ABGB ist grundsätzlich nur in dem Fall möglich, dass die HYPO zu zahlen unvermögend d.h. zahlungsunfähig ist. Der Gläubiger kann dann auf das Land Kärnten zugreifen, wenn er gegen die HYPO geklagt und vergebliche Exekutionen geführt hat oder die Exekutionsführung von vornherein aussichtslos ist, wobei die Beweislast dafür den Gläubiger trifft. In diesem Zusammenhang wurde auch die Vereinbarung zwischen der HYPO und dem Land Kärnten über die Leistung einer Haftungsprovision angepasst und u.a. vorgesehen, dass jährlich gleichzeitig mit der Bilanz der Aktiengesellschaft ein vom Wirtschaftsprüfer auf Plausibilität geprüfter Statusbericht über die bis zum jeweiligen Bilanzstichtag eingegangenen Verbindlichkeiten der Aktiengesellschaft und ihrer Gesamtrechtsnachfolger vorzulegen ist Rechnungsabschluss des Landes Kärnten Nachweis über den Stand der Haftungen. 25 Ebda. 26 Protokoll der 44. Aufsichtsratssitzung der Kärntner Landesholding vom 21. Mai TO-Pkt. 4 Anteilsverkauf HYPO ALPE-ADRIA-BANK INTERNATIONAL AG. 27 Rechnungsabschluss des Landes Kärnten Nachweis über den Stand der Haftungen. 28 Haider, Jörg: Hypo Verkauf: Parlamentarische Anfragebeantwortung vom 2. Juli Kärntner Landesbudgetvoranschlag Stand der Haftungen. 30 Haider, Jörg: Hypo Verkauf: Parlamentarische Anfragebeantwortung vom 2. Juli
17 Zur regelmäßigen Information des Landes über den Umfang der von der Haftung erfassten Verbindlichkeiten, sind vom Vorstand jährlich zum Bilanzstichtag deren Stand zu ermitteln sowie Angaben über den vorhandenen Vermögensstand und eine allfällige Inanspruchnahme des Landes Kärnten auf Basis der ermittelten Kennzahlen abzugeben, wobei die Plausibilität dieser Aufstellung von den Abschlussprüfern der Kreditinstitute zu bestätigen ist. Zuletzt diesbezüglich zugegangene Informationen vom bzw. vom beinhalten die vom Vorstand der jeweiligen Kreditinstitute unterfertigte Festsetzung, dass eine allfällige Inanspruchnahme des Landes Kärnten auf Grund des Vermögensstandes der Gesellschaften aus den eingegangenen und behafteten Verbindlichkeiten nicht zu erwarten ist. Es kann daher festgehalten werden, dass nach derzeitigem Kenntnisstand das Eintreten einer derartigen Haftung als äußerst unwahrscheinlich zu quantifizieren ist. 31 Hinsichtlich der Haftung des Landes Kärnten bis zum Jahr 2017 ist vom Landesrechnungshof festzustellen, welche Kredite vergeben wurden und als wie risikoreich diese tatsächlich einzustufen sind. Es ist im Detail vom Landesrechnungshof zu ermitteln, inwieweit faule Kredite (3-stellige Millionenhöhe) durch Debt-Equity-Swaps in HYPO-Beteiligungen übertragen wurden und welche Rolle das unübersichtliche Firmengeflecht der HYPO-Töchter dabei spielt, die meist personenident wie die Mutterbank von Wolfgang Kulterer, Günter Striedinger oder Siegfried Grigg geführt werden bzw. wurden RATING Landeshauptmann Haider gibt zu bedenken: Das heißt, ab 2007 gibt es diese Landeshaftungen für die Landesbanken nicht mehr, warum waren diese Landeshaftungen so wichtig? Sie waren wichtig, weil die Landesbanken damit ein besseres Rating bei der Kapitalaufnahme sprich bei der Refinanzierung erreicht haben und wenn ich ein besseres Rating habe, habe ich weniger Finanzierungskosten. Das heißt die HYPO hat sich durch unsere Haftung günstiger finanziert, trotzt Eigenkapitalschwäche. Wir haben aber gewusst, wenn mit April 2007 diese Haftung wegfällt, ändert sich auch das Rating, das heißt, ihre HYPO wird zurückgesetzt, in einen immer größer werdenden Finanzierungsbedarf in den Milliarden. Das heißt, sie wird weniger ertragreich sein 33 - Das Rating fällt somit ab April 2007 von einem doppelten A auf ein einfaches A, was bedeutet, dass die langfristigen Verbindlichkeiten einer Bank hinsichtlich der Bonität zurückgestuft werden. Damit bedarf es vieler Millionen an zusätzlichen (Re)Finanzierungskosten der Bank. 34 Eine Refinanzierung mit Landeshaftung ist rd. 0,6% günstiger als für vergleichbare Institute ohne Landeshaftung. Die Privatisierung bringt für die Käufer insofern den Vorteil, dass für die bis 2004 eingegangenen Haftungen für Verbindlichkeiten bis 2017 noch immer vom Land Kärnten übernommen werden. Durch diese vom Land uneingeschränkte Haftungsübernahme vor 2004 erzielt auch der neue Eigentümer einen Finanzierungsvorteil. 35 Die vorwiegenden Tätigkeiten der HYPO in Kroatien und die damit anzunehmenden Kreditvergaben spiegeln sich im Wachstum der Bank vor allem darin wieder, dass die HYPO einen Großteil des Konzerngewinns (40%) in Südosteuropa insbesondere in Kroatien erwirtschaftet Ebda. 32 Pilz, Peter: Hinweise auf millionenschwere faule Kredite bei Hypo Alpe-Adria. Presseaussendung der Grünen. 3. August Haider, Jörg: 9. (3. öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschusses zur Überprüfung und Feststellung, welche finanziellen Auswirkungen sich für das Land Kärnten aus der strategischen Partnerschaft der Hypo-Alpe- Adria Bank mit der Bayerischen Landesbank ergeben. 12. Juli S Ebda. S Ebda. S Winkler, Adolf: Kärntner Goldgräber in Südost. Kleine Zeitung. 24. Jänner S
18 Betrachtet man den Zeitraum, in welchem das Wachstum der HYPO besonders groß war, fällt auf, dass sich die eingegangenen Haftungen vor allem auf jene Zeit beziehen müssen, in der das Ex-Jugoslawiengeschäft nach dem Kroatienkrieg ( ) florierte, indem zum Wideraufbau Kroatiens massive Kredite von Seiten der HYPO vergeben wurden. Insofern stellt sich auch die Frage der Besicherung der Kredite, deren Laufzeit und Einbringung. Diese Frage sollte jedenfalls aus Grüner Sicht vom Rechnungshof in allen Einzelheiten geklärt werden, um auch die Frage zu klären, ob eventuell doch Haftungen schlagend werden könnten Haftungsprovisionen Mit Beschlüssen der Kärntner Landesregierung am bzw wurde u.a. einer Neufassung der Vereinbarung über die Leistungen einer Haftungsprovision für die Gewährträgerhaftung des Landes Kärnten zugunsten der HYPO Alpe-Adria-Bank AG die Zustimmung erteilt, sowie dem Abschluss einer geänderten Zusatzvereinbarung über Vorauszahlungen auf die Haftungsprovision für die Jahre 2004 bis 2007 und 2007 bis 2010 von insgesamt 58,2 Millionen. Die Vorauszahlungen kamen mit 26 Millionen im Jahre 2003 und mit 32,2 Millionen im Jahre 2004 zum Tragen. Die Haftungsprovisionen des Landes wurden im Jahr 2005 mit rund 6 Millionen bemessen. Im Voranschlag des Landes 2006 wird mit Einnahmen für das Landesbudget in der Höhe von 3,7 Mio. gerechnet und im Jahr 2007 mit 5,75 Mio.. Aus den Bürgschaften des Landes gab es 2005 Haftungsinanspruchnahmen in der Höhe von ,--, im Jahr 2006 wurden ,-- und im Jahr ,-- dotiert. 37 Die Haftungsprovisionen belaufen sich 2006 auf rd. 7 Mio. Euro, 2007 auf 8 Millionen Euro und im Jahr 2008 auf 14 Mio. Euro. 38 Gemäß dem Regierungsbeschluss vom FINF-1001/ , dem LH Haider, LH-Stv. Pfeifenberger, LR Ambrozy, LR Schaunig-Kandut, LR Dörfler und LR Rohr gegen die Stimme von LR Martinz zustimmten, wurde der Freiheitliche Finanzreferent ermächtigt, eine Vereinbarung mit der HYPO über die Leistung einer Verlängerung der Haftungsprovision für die Gewährträgerhaftung des Landes hinsichtlich der Laufzeit bis , sowie hinsichtlich des Abschlusses einer Zusatzvereinbarung, betreffend die Leistung einer weiteren Vorauszahlung einer Haftungsprovision für die Gewährträgerhaftung des Landes für die Geschäftsjahre 2005 bis 2010 zu fertigen: Bereits im Jahre 2002 hat das Land Kärnten mit der HYPO Alpe-Adria-Bank AG im Zusammenhang mit der im Kärntner Landesholding-Gesetz statuierten Gewährträgerhaftung eine Vereinbarung über die Leistung einer Haftungsprovision mit einer Laufzeit bis abgeschlossen. Mit gleichem Datum wurde eine Zusatzvereinbarung über die Leistung einer Haftungsprovisionsvorauszahlung in der Höhe von ,43 für die Geschäftsjahre 2004 bis inklusive 2007, die mit geleistet wurde, abgeschlossen. Diesem Betrag lag eine geschätzte Haftungsprovision für die Geschäftsjahre 2004 bis inklusive 2007 für jedes Jahr von 6,5 Mio., insgesamt daher 26 Mio., zugrunde für die der oben angeführte Betrag auf Barwertbasis als Vorauszahlungswert errechnet wurde. [ ] Dieser Barwert, der sich im Sinne der Beilage zum Vereinbarungsentwurf unter Zugrundelegung eines Betrages von insgesamt 32,2 Mio. auf Basis der aktuellen Zinskurve bei errechnet, wird endgültig mit Datum der Zuzählung festgesetzt werden. [ ] 37 Kärntner Landesbudgetvoranschlag Erläuterungen. S Diskussion um die Erstellung der Bilanz 2004-neu und 2005 der HYPO-ALPE-ADRIA Gruppe, hier: Aufbringung von mindestens 100 Millionen EURO zwecks Stärkung der Eigenkapitalausstattung. Protokoll der Regierungssitzung. 23. Mai S
19 Abschließend darf festgestellt werden, dass im Landesvoranschlag 2004 (inklusive I. Nachtragsvoranschlag 2004) bei VA 2/9614/5 unter Post ein Betrag von ,-- an Haftungsprovision und unter Post ein Betrag von ,-- an Haftungsprovisionsvorauszahlung eingeplant ist und diese Beträge wesentliche Einmaleinnahmen zur Bedeckung der Gesamtausgaben insbesondere jener des I. Nachtragsvoranschlags beitragen sollen Wahlkampffinanzierung durch Haftungsprovisionen Die Haftungsprovisionen bis zum Jahr 2010, die dem Landesbudget noch immer jährlich mit höheren Beträgen zugute kommen könnten, wurden in 2 Tranchen bereits kurz vor der Landtagswahl 2004 im Jahr 2003 in der Höhe von 26 Mio. Euro im Voraus am geleistet, wobei der Beschluss der Landesregierung erst am 7. Dezember über Änderungen der Anpassungen der Vereinbarung über die Haftungsprovision vom 29. September 2004 erfolgte. Aufgrund der zwischen dem Vorstand der Landeshypothekenbank und den politischen Entscheidungsträgern des Landes geführten Gespräche 41 erfolgte die Überweisung einer zweiten Tranche von 32,2 Mio. Euro der im Voraus gezahlten Haftungsprovisionen am , die im Nachtragsvoranschlag 2004 verbucht ist. Der Nachtragsvoranschlag und somit die vorgezogenen Einnahmen aus der Haftungsprovision wurde am 17. November 2004 von der Kärntner Landesregierung von der FPÖ-SPÖ-Koalition beschlossen. Obwohl Kulterer bereits am 14. November 2004 von den enormen Swapverlusten 42 wusste, billigte er trotzdem die Vorauszahlung der Provisionen. Die entsprechenden Vereinbarungen mit der HYPO in Form einer schriftlichen Vereinbarung für die Vorauszahlungen erfolgten erst im Dezember Dass das Jahr 2004 ein Wahljahr Kärntner Landtagswahlen war, spiegelt sich auch eindrücklich im Nachtragsvoranschlag wider, in welchem ausgabenseitig zusätzliche budgetäre Mittel in der Höhe von 96 Millionen Euro von FPÖ und SPÖ beschlossen wurden. Davon wurden jedenfalls mit Ausgaben von zusammengerechnet mindestens rd. 20 Millionen Euro direkt der Wahlkampf der Großparteien finanziert: Sonderdotierung für die Parteienförderung in der Höhe von 3,3 Millionen Euro, Erhöhung der Dispositionsmittel der Landesregierung, Erhöhung der Repräsentationskosten, Erhöhung der Mittel für Brauchtums- und Heimatpflege, Beiträge an Institutionen wie Gottscheer Altsiedlerverein, Erhöhung der Presseförderung, Förderungen von Maßnahmen, nicht einzeln bezeichnete Subventionsempfänger, zusätzliche Mittel für die Wörtherseebühne in der Höhe von 1,6 Millionen Euro (der Rechnungshof kritisierte bei seiner Überprüfung die Mittelverwendung der Wörtherseebühne als nicht sparsam) 43, zusätzliche Mittel für die Gemeinden und Sonderbedarfszuweisungen im Wert von 8,4 Millionen Euro etc Regierungsbeschluss mit Stimmenmehrheit: HYPO Alpe-Adria-Bank AG; Anpassung der Vereinbarung über eine Haftungsprovision; Abschluss einer Zusatzvereinbarung über die Leistung einer Haftungsprovisionsvorauszahlung. 4-FINF-1001/ Regierungsprotokoll Ebda. 41 Amt der Kärntner Landesregierung: VA Haftungen des Landes. I. Nachtragsvoranschlag zum Landesvoranschlag November S Kulterer, Wolfgang: Protokoll der 36. Sitzung des parlamentarischen Untersuchungsausschuss der Republik Österreich betreffend Finanzmarktaufsicht, BAWAG, Hypo-Alpe-Adria und weitere Finanzdienstleister. Kommuniqué. 22. Juni S. 9ff. 43 Auf S. 75 kritisiert der Landesrechnungshof, dass indirekte Förderungen des Landesfinanzreferenten der FPÖ, Ing. Karl Pfeifenberger, an die Wörtherseebühne für diverse Marketingleistungen flossen, für die es weder Rechnungen gibt noch einen Nachweis für Leistungen. Beworben wurde unter anderem von LH Haider, dass Zanella als Intendant vom Land engagiert wurde. Interessanterweise entsprechen diese ,-- genau den Zahlungen an Zanella für dessen Auflösungsvereinbarung, nachdem klar wurde, das LH Haider sich mit Zanella als Intendanten übernommen hatte. Neben dem Verteilen von Gratis-Karten, was laut Gutachten von Dr. Kleiner 18
20 Laut einer Presseaussendung des ÖVP-Landesrates Martinz wurde der Nachtragsvoranschlag 2004 der FPÖ/SPÖ-Koalition lange Zeit bei den Regierungssitzungen bewusst zurückgehalten. Martinz selbst hat nach seinen eigenen Angaben keine Einsicht in die Unterlagen des Nachtragsvoranschlags erhalten, der schließlich mit den Stimmen der SPÖ und FPÖ am 17. November 2004 in der Regierungssitzung gegen die Stimme von Martinz abgesegnet wurde. 45 In diesem Kontext wurde auch eine Sonderdotierung für die Parteienförderung beschlossen, die vor allem den Großparteien FPÖ und SPÖ zu Gute kam. Die politische Debatte um die Sonderdotierung der Parteinförderungsgelder im Wege des Nachtragsvoranschlags Ende 2004 ging medial mit der politischen Forderung nach einer neuen gesetzlichen Regelung der Parteienfinanzierung weiter. ÖVP-Landtagsklubobmann Raimund Grilc protestierte heftig gegen die Anhebung der Parteienförderung und verlangte eine Volksabstimmung. 46 Der ÖVP Geschäftsführer Siegfried Torta brachte die Verdopplung der Parteienförderung mit der Deckung von FPÖ-Schulden in Zusammenhang. 47 zur Überprüfung der verwendeten Steuermittel bei der Wörtherseebühne nachweislich zum Konkurs der Wörtherseefestspiele geführt hat, ergab sich auch der Verlust in Folge der vielen Kartenermäßigungen durch das Büro von LH Haider im Wert von ,-- Euro. LH Haider weigerte sich zunächst, die Rechnungen für diese Karten zu bezahlen, deren Kosten aber schließlich laut Landesrechnungshof S. 55 aus dem Kulturbudget des Landes getragen wurden. Zitiert aus: Landesrechnungshofbericht über die Überprüfung der Wörtherseefestspiele GmbH. Zl. LRH 125/B/ Amt der Kärntner Landesregierung: I. Nachtragsvoranschlag zum Landesvoranschlag November Martinz, Josef: ÖVP lehnt Nachtragsvoranschlag ab. Land der Gesetzlosen : Koalition hält Nachtragsvoranschlag zurück. ÖVP Presseaussendung. 17. November Grilc, Raimund: Volk soll über Steuermillionen für FPÖ und SPÖ entscheiden. ÖVP verlangt Volksabstimmung über Parteienförderungsgesetz. ÖVP Presseaussendung Torta, Siegfried: Fluch der bösen Tat. FPÖ muss verpfändete Parteienförderung zurückzahlen. ÖVP Presseaussendung. 3. Dezember
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