Ratgeber zum Aufbauseminar für Fahranfänger ASF

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1 Ratgeber zum Aufbauseminar für Fahranfänger ASF Seite 1 Ratgeber zur Nachschulung bei Führerschein auf Probe

2 Inhaltsverzeichnis: Vorwort.Seite 4 Kapitel 1:...Seite Was ist ein Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) 1.2 Ziel eines Aufbauseminars 1.3 Warum muss ein Aufbauseminar besucht werden? 1.4 Die Kosten eines Aufbauseminars 1.5 Motivation und Sinn Kapitel 2:.. Seite Wie läuft ein Aufbauseminar ab? 2.2 Die 1. Sitzung 2.3 Die Beobachtungsfahrt/Probefahrt 2.4 Die 2. Sitzung 2.5 Die 3. Sitzung 2.6 Die 4. Sitzung Kapitel 3:..Seite Durchführung eines Einzelseminars Kapitel 4:..Seite A-Verstöße 4.2 B-Verstöße 4.3 Weitere Folgeverstöße in der Probezeit 4.4 Verstöße und Konsequenzen Seite 2 Ratgeber zur Nachschulung bei Führerschein auf Probe

3 Kapitel 5:.. Seite Verstöße mit Alkohol 5.2 Verstöße mit Drogen 5.3 Besondere Aufbauseminar 5.4 Das neue Punktesystem (FES) Kapitel 6:. Seite Lohnt sich ein Einspruch? 6.2 Nachschulung versäumt? 6.3 Was passiert nach der dem Aufbauseminar? 6.4 Wozu brauche ich ein Begleitheft? 6.5 Pflichten der Teilnehmer Kapitel 7:... Seite Hilfreiche Links Seite 3 Ratgeber zur Nachschulung bei Führerschein auf Probe

4 Vorwort Dieser Ratgeber versteht sich als Wegweiser wie Du eine optimale Herangehensweise und gute Vorbereitung über das Aufbauseminar für Fahranfänger ASF erzielen kannst. Viele Fahranfänger stehen jedes Jahr vor einer Nachschulung, etliche davon wissen bis zum Schluss nicht genau, was sie dort erwartet und wie sie ein optimales Ergebnis erzielen können. Aufbauseminar-Kandidaten sind mit allerlei Gerüchten, Vermutungen und Halbwahrheiten konfrontiert, die teilweise aus ihrem Freundeskreis oder aus diversen Foren stammen. Dazu kommen immer wieder gesetzliche Änderungen, die manche Verkehrssünder abschrecken und zweifeln lassen, eine tragfähige Informationsgrundlage zur Vorbereitung des Aufbauseminars zu bekommen. Auch wenn es vordergründig das Ziel jedes einzelnen Kursteilnehmers ist, das Aufbauseminar erfolgreich abzuschließen, sollte die Teilnahme an dem ASF darauf ausgerichtet sein, ein umfassendes Verständnis seiner vormals negativen Verhaltensweisen zu reflektieren und tragfähige Alternativen zu früheren Verhaltensmustern zu erkennen. Dazu dienen moderierte Gruppengespräche in die sich die Teilnehmer aktiv an den Diskussionen beteiligen sollen und auch müssen, ansonsten bekommt der Verkehrssünder auch nicht die bestätigte und erfolgreiche Teilnahme an dem Aufbauseminar ausgehändigt. Damit dauerhaft nahezu sichergestellt werden kann, dass Du als Fahranfänger nicht erneut verkehrsrechtlich auffällig wirst. Außerdem spart es Dir eine Menge Geld und Zeit, die Du bestimmt anderweitig besser nützen kannst Jeder Kursteilnehmer bekommt ein sogenanntes Begleitheft mit diversen Arbeitsunterlagen, die Du im weiteren Verlauf der Sitzungen benötigt. Es wird dringend empfohlen, sich zwischen den jeweiligen Seminarstunden mit den bereits Erlernten nochmals auseinander zu setzen um die Nachhaltigkeit des ASF zu untermauern. Seite 4 Ratgeber zur Nachschulung bei Führerschein auf Probe

5 1.1 Was ist ein Aufbauseminar (ASF)? Generell gilt, jeder Fahranfänger gleich welchen Alters hat eine Probezeit von zwei Jahren um sich im Straßenverkehr ohne Auffälligkeiten zu bewähren. Er kann innerhalb der Probezeit zeigen, dass er auch wirklich verkehrstauglich und regelkonform im Straßenverkehr unterwegs ist und sich ordnungsgemäß an die Vorschriften hält. Vorsicht ist geboten bei der 0,0 Promille-Regelung für Fahranfänger, diese gilt z.b. bei Fahranfänger die mit 18 Jahren ihren Führerschein erhalten, ganze drei Jahre also bis zur Beendigung des 21. Lebensjahres. Für Fahranfänger die mit 17 Jahren ihre Fahrerlaubnis erhalten, unterliegen ganze vier Jahre der 0,0 Promille-Regelung. Zum Thema Alkohol am Steuer erfährt Ihr im weiteren Verlauf mehr darüber. Werden von der Fahrerlaubnisbehörde (Straßenverkehrsamt) Maßnahmen bei A- oder B- Verstößen angeordnet, so muss der Fahranfänger zwingend ein Aufbauseminar oder eine Nachschulung besuchen. Dadurch verlängert sich die Probezeit auf insgesamt 4 Jahre. Fahranfänger mit 17 Jahren sogar insgesamt 5 Jahre. Eine Teilnahme an einem Aufbauseminar wird dann angeordnet, wenn ein A- Delikt oder zwei B-Delikte vorliegen. Wird ein Fahranfänger beim Kraftfahrt- Bundesamt registriert, informiert das Amt die zuständige Fahrerlaubnisbehörde. Diese fordert den Fahranfänger der auffällig geworden ist auf, innerhalb einer Frist von 8 Wochen, eine Teilnahmebescheinigung als Nachweis vorzulegen. Das Aufbauseminar erstreckt sich über mindestens 2 Wochen und höchstens 4 Wochen! Tipp: Sobald Du eine Aufforderung von der Fahrerlaubnisbehörde erhalten hast, solltest Du Dich umgehend um einen Termin bei einer geeigneten Fahrschule zum Aufbauseminar bemühen. In Ausnahmefällen bei Vorliegen besonderer Umstände wie z.b. Krankenhausaufenthalt kann im Normalfall die Frist verlängert werden. Seite 5 Ratgeber zur Nachschulung bei Führerschein auf Probe

6 ACHTUNG: Kann der Verkehrssünder die Teilnahme bzw. den Nachweis an einem Aufbauseminar innerhalb der festgesetzten Frist von zwei Monaten nicht vorlegen, so entzieht die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis. WICHTIG: Eine Anordnung zu einem Aufbauseminar - ASF, richtet sich nur an A-Delikte oder zwei B-Delikte. Keinesfalls auf einen Verstoß im Zusammenhang mit Fahren unter Alkoholeinfluss über 0,5-Promille. Hierzu mehr unter der Rubrik Besondere Aufbauseminare. 1.2 Ziel eines Aufbauseminars Mit einer Teilnahme am Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) soll ein sicheres und rücksichtsvolles Verhalten im Straßenverkehr erreicht werden. Kritische Einstellungen zum Verhalten im Straßenverkehr sollen verändert werden und das Risikobewusstsein gefördert sowie die Gefahrenerkennung verbessert werden. Eine regelkonforme Einstellung, eine sichere rücksichtsvolle Fahrweise sollen erreicht werden durch: Vergleich unterschiedlicher Fahrweisen Erarbeitung eines positiven Leitbildes Verbesserung der Verkehrs- und der Selbsteinschätzung Analyse gefährlicher Situationen zur Entwicklung von Vermeidungsstrategien Auseinandersetzung typischen Fahrverhaltensweisen und deren Risiken Erarbeitung konkreter Verhaltensalternativen. Seite 6 Ratgeber zur Nachschulung bei Führerschein auf Probe

7 1.3 Warum muss ein Aufbauseminar besucht werden? Das Ziel dieses ASF-Kurses ist eindeutig. Es soll verhindert werden das der Teilnehmer nicht mehr rückfällig bzw. auffällig wird und sich angemessen im Straßenverkehr verhält. Ein Aufbauseminar wird dann angeordnet, wenn ein Fahranfänger während der zweijährigen Probezeit auffällig geworden ist. Das angeordnete Aufbauseminar solltest Du nicht als eine Strafe ansehen sondern als Unterstützung und Hilfe, künftig besser mit den Anforderungen im Straßenverkehr klar zu kommen. Du kannst in den Seminarsitzungen mit anderen Teilnehmern diskutieren und Verhaltensalternativen erarbeiten. 1.4 Die Kosten eines Aufbauseminars - AFS Hierzu ein grober Richtwert. Die Gebühren für ein Aufbauseminar variieren je nach Bundesland zwischen örtlich auch mal darüber. Die Fahrschulen mit der Durchführung eines Aufbauseminars unterliegen keiner Preisbindung, d.h. jede Fahrschule kalkuliert die Kosten für die Seminare selbst. (Das kann ein Vorteil für Dich sein, wenn es um Preisverhandlungen geht)! Hierzu gehst auf die Webseite von Fahrschulen.de (siehe Link) dort kannst Du in der Suchmaske manuell nach einer geeigneten Fahrschule in Deiner Nähe suchen und bekommst eine große Auswahl an Fahrschulen die für ein Aufbauseminar für Fahranfänger lizensiert sind! LINK: (nicht vergessen einen Haken bei Aufbauseminar (ASF) zu setzen!) Nicht jede Fahrschule ist berechtigt ein Aufbauseminar für Fahranfänger ASF durchzuführen. Nur Fahrschulen, die von Fahrlehrern mit Seminarerlaubnis nach 2b StVG geführt werden, dürfen ein ASF Aufbauseminar durchführen. In der Regel gibt die Fahrerlaubnisbehörde Auskunft darüber, welche Fahrschule in dem jeweiligen Zuständigkeitsbereich sprich an Deiner Meldeadresse, ein Aufbauseminare -ASF durchführen darf. Seite 7 Ratgeber zur Nachschulung bei Führerschein auf Probe

8 Wer aber auf eigene Faust eine lizensierte Fahrschule übers Internet suchen möchte, ist mit der Suchmaske auf Fahrschulen.de bestens beraten. Gebühren für ein besonderes Aufbauseminar bei Alkohol- oder Drogen- Delikten werden bei Verkehrspsychologen oder deren Instituten selbst kalkuliert. Tipp: Wie oben beschrieben, unterliegen die Fahrschulen keinerlei Preisbindung und können daher mit den Kosten jonglieren. Wenn Du gut im Handeln oder Feilschen bist, einfach die zuständige Person für die Zahlungsabwicklung ansprechen, ob sie Dir einen Rabatt einräumen! Es gibt einige Argumente die auf einen Preisnachlass hoffen lassen. Gute Vorbereitung ist der halbe Erfolg: Da wäre der Preisvergleich mit konkurrierenden Fahrschulen am Ort. Nichts fürchten Unternehmen (Fahrschulen) mehr, als wenn potentielle Kunden zur Konkurrenz abwandern. Wer anständig feilschen möchte, sollte bereits so viel wie möglich über ein Aufbauseminar wissen. Zeige, dass Du das Preisgefüge genau kennst. Bei der Verhandlung kann man dann ohne weiteres sagen: Das habe ich bei der Konkurrenz schon zu einem günstigeren Preis gesehen. Auch wenn das vielleicht nicht immer die Wahrheit ist, zieht dieses Argument beim Feilschen immer. Ein weiteres Argument ist Dein großer Freundes- und Bekanntenkreis dem Du eine Fahrschule wärmstens empfehlen kannst bzw. könntest, sofern sie Dir finanziell entgegen kommen würden. 1.5 Motivation und Sinn Eine erfolgreiche Teilnahme setzt auch ein gewisses Maß an eigen Interesse voraus. Zugegeben, als Verkehrssünder der ein Aufbauseminar aufgebrummt bekommt, ist vielleicht nicht ganz so motiviert. Das ist menschlich, aber Du bist gezwungener Maßen dazu verdonnert worden, Dein auffälliges Verhalten zu überdenken und zu reflektieren. So das Du vom Lösen Deiner Probleme hin zum Erreichen von Zielen ein regelorientierter Verkehrsteilnehmer wirst. Seite 8 Ratgeber zur Nachschulung bei Führerschein auf Probe

9 2.1 Wie läuft ein Aufbauseminar ab? Der Aufbau eines Aufbauseminars für Fahranfänger ASF besteht aus einer Gruppe von mindestens 6 Teilnehmern höchstens 12 Teilnehmern. Der gesamte Ablauf eines Aufbauseminars ASF ist wie folgt gegliedert: 4 theoretische Sitzungen zu je 135 Minuten (2 Stunden 15 Minuten) 1 Beobachtungsfahrt/Fahrprobe von 30 Minuten (zw. 1. und 2. Sitzung) Anschließende Nachbesprechung von ca. 15 Minuten Deine Beobachtungsfahrt dauert 30 Minuten plus 15 Minuten Nachbesprechung und wird in der Regel in einer 3er Gruppe (Teilnehmer) durchgeführt, und dauert insgesamt dann ca. 3 x 45 Minuten (135 Minuten). Das Ablaufprogramm des Aufbauseminars für Fahranfänger ASF richtet sich nach den Richtlinien des Deutschen Verkehrssicherheitsrates e.v. und wurde von Verkehrswissenschaftlern mit Beteiligung erfahrener Fahrlehrern und Seminarleitern entwickelt. Ein detaillierter Überblick der einzelnen Sitzungen chronologisch beschrieben ab der ersten Sitzung: Sitzung Die vier Sitzungen zu je 135 Minuten sind aufeinander aufbauend. Die erste Sitzung wird zur Vorstellung und Kennenlernen der jeweiligen Kursteilnehmer genutzt. Anschließend werden die begangenen Verkehrsdelikte geschildert, so stehen zunächst die gemachten Erfahrungen und auch die begangenen Regelverstöße (die letztendlich zu einem Aufbauseminar geführt haben) der Teilnehmer im Vordergrund. Im weiteren Verlauf definiert der Kursleiter die Ziele und Inhalte der weiteren Seminarstunden, sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen der gesetzlichen Vorgaben. Seite 9 Ratgeber zur Nachschulung bei Führerschein auf Probe

10 Zum Ende der ersten Sitzung werden die weiteren Seminarsitzungen, hier ins besonders die anstehende Beobachtungsfahrt von 30 Minuten, sowie die zweite Sitzung vorbesprochen. Vorstellung und Kennenlernen der Kursteilnehmer Erwartungen der Teilnehmer - Seminarziel Schilderung der Zuweisungsdelikte Guter Fahrer gute Fahrerin Entwicklung eines positiven Leitbildes Vorbesprechung Beobachtungsfahrt/2. Sitzung 2.3 Die Beobachtungsfahrt/Probefahrt Nach der ersten Seminarsitzung kommt es an einem anderen Tag zur sogenannten Beobachtungsfahrt. Nicht vergessen das Begleitheft (die Fahrt wird hier dokumentiert) und Deinen Führerschein mitbringen. Die Beobachtungsfahrt hat keinen Prüfungscharakter. Das heißt, Du brauchst keine Befürchtung haben, durch einen Fahrfehler oder ähnliches durchzufallen. An die Verkehrsregeln musst Du dich dennoch halten. Fährst Du z.b. bei Rot über die Ampel und die Polizei erwischt Dich dabei, wird Dein Vergehen mit allen Konsequenzen geahndet. Das zur Verfügung gestellte Fahrzeug ist ein Fahrschulfahrzeug, das heißt der Seminarleiter kann in gefährlichen Situationen jederzeit eingreifen um einen eventuellen Unfall zu vermeiden. Bei der Beobachtungsfahrt sollte in der Regel das Fahrzeug der etwa gleichen Klasse gefahren werden, mit dem Deine Verkehrszuwiderhandlungen begangen worden sind, die zur Anordnung und der Teilnahme an dem Aufbauseminar geführt haben. (Hier sei die Frage erlaubt was ist, wenn die drei Fahranfänger unterschiedliche Fahrzeugtypen haben, die an Größe, Motorisierung und Typ erhebliche Unterschiede aufweisen?) Seite 10 Ratgeber zur Nachschulung bei Führerschein auf Probe

11 Antwort unserer Recherche bei einigen Fahrschulen: Im Vorfeld werden selbstverständlich die Fahrkandidaten nach ihren Fahrzeugtypen gefragt und dementsprechend den ähnlichsten Fahrzeugmodellen zugeordnet. Die Beobachtungsfahrt sind Gruppenfahrten, das heißt, es sind außer dem Seminarleiter noch zwei weitere Kursteilnehmer mit im Auto. Die Gruppe bzw. die beiden anderen Teilnehmer im Auto bewerten und beurteilen ihre Sichtweise und Wahrnehmungen der Beobachtungsfahrt. Damit erhält man ein Feedback, wo noch Probleme oder Unsicherheiten bestehen. Oftmals macht der Fahrer andere Erfahrungen während der Probefahrt als die Mitfahrer. Die Fahrt eines jeden Einzelnen dauert genau 30 Minuten (nicht länger). Danach wird 15 Minuten die Beobachtungsfahrt analysiert und Du bekommst einen ersten Eindruck was dem Fahrleiter aufgefallen ist und wie Dich Deine Mitfahrer beurteilen. Es ist gerade bei Fahranfängern sehr hilfreich Situationen zu besprechen, die man selbst eher kritisch beurteilt und wie die Mitfahrer die jeweiligen Situationen wahrgenommen haben. Da die Gruppe sich wechselseitig beobachtet und beurteilt, ist jeder in der gleichen Situation und ist weder im Vorteil noch im Nachteil. 30 Minuten Beobachtungsfahrt 15 Minuten Auswertung der Fahrt Reflektieren der Eigenwahrnehmung Feedback der anderen Teilnehmer/Fahrlehrer Sitzung: In der zweiten Sitzung berichten die Teilnehmer der jeweiligen Fahrgruppen sich gegenseitig von den Erlebnissen ihrer Beobachtungsfahrten. Der Seminarleiter gibt Hinweise zu häufig beobachteten Fehlern. Seite 11 Ratgeber zur Nachschulung bei Führerschein auf Probe

12 Anschließend schildern die Teilnehmer, welche gefährlichen Situationen sie als Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr bereits erlebt haben. Ein Erlebnis wird dann herangezogen und ganz genau untersucht. Die Teilnehmer überlegen zusammen, was der Fahrer in der jeweiligen Situation falsch gemacht hat und erarbeiten Alternativen und Vorschläge, wie man sich künftig in ähnlichen und gefährlichen Situationen sicherer verhalten kann. Rückblick der Fahrgruppe über die Beobachtungsfahrt Austausch & Eigenwahrnehmung der Erlebnisse Selbsterfahrungen/gefährlicher Situationen Erkennen und vermeiden gefährlicher Situationen Analyse von Fallbeispielen Sitzung: In der dritten Sitzung werden Gefahren besprochen und mögliche Lösungsmöglichkeiten erarbeitet. Die erlebten Erfahrungen werden nochmals besprochen um aus den erkannten Fehlern Hinweise für sicheres Verhalten abgeleitet. Es werden mögliche Ursachen von nächtlichen Freizeitunfällen oder sogenannte Discounfälle gesammelt. Anschließend überlegen die Fahranfänger, warum von Verkehrsteilnehmern gegen Regeln im Straßenverkehr wie Rotlichtmissachtung, Geschwindigkeitsüberschreitung oder Überholverbote verstoßen wird. Sie beschreiben, wie es ihnen gelingen kann, solche Verkehrsregeln besser zu beachten. Ursachen und Lösungsvorschläge gefährlicher Situationen Entstehen gefährlicher Situationen - Vermeidungsstrategien erarbeiten Mögliche Ursachen nächtlicher Freizeitunfälle (Discounfälle) Alkohol am Steuer Wie Verkehrsregeln einhalten Seite 12 Ratgeber zur Nachschulung bei Führerschein auf Probe

13 2.6 4.Sitzung: In der letzten Sitzung wird von den Teilnehmern untersucht welche Fahrmotive zu gefährlichem Verhalten führen kann und was sie selbst proaktiv dagegen tun können. Der Seminarleiter erörtert, welche Folgen weitere Vergehen oder Auffälligkeiten während der Probezeit und im Anschluss dieser haben können. Nach einem Rückblick auf den Verlauf dieses Aufbauseminars und die besprochenen Themen ist jeder Teilnehmer angeregt Selbstreflektion zu betreiben, sowie welche Erkenntnisse er daraus gewonnen hat. Jeder beschreibt, inwieweit er sein Verhalten ändern muss und will, um in Zukunft möglichst unfallfrei und ohne Verkehrsverstöße zu bleiben. Bei vollständiger Teilnahme erhalten alle die Teilnahmebescheinigung. Zum Schluss können die Teilnehmer dem Seminarleiter eine Rückmeldung geben, wie ihnen das Aufbauseminar insgesamt gefallen hat und vor allem was es jedem selbst gebracht hat. Fahrmotive junger Verkehrsteilnehmer Rechtliche Regelungen von Probezeit und Punktesystem Persönliche Konsequenzen weiterer Verstöße/Auffälligkeiten Ziele und Vorbilder Erhalt der unterschriebenen Teilnahmebescheinigung Seite 13 Ratgeber zur Nachschulung bei Führerschein auf Probe

14 3.1 Durchführung eines Einzelseminars Es ist unter besonderen Umständen möglich ein Aufbauseminar in einer Gruppe mit 6 12 Teilnehmern abzulehnen. Dafür muss ein besonderer Grund vorliegen, wie zum Beispiel für Menschen mit erheblichen körperlichen Einschränkungen oder Behinderungen. Hier kann auf Antrag die Behörde eine Teilnahme an einem Einzelseminar genehmigen. Ein Einzel-Aufbauseminar dauert: 4 Sitzungen á 60 Minuten eine Fahrprobe von 30 Minuten mit anschließender Bewertung von 15 Minuten. VORSICHT: Einzelseminare kosten erheblich mehr, als normale Gruppenseminare. Seite 14 Ratgeber zur Nachschulung bei Führerschein auf Probe

15 4.1 A - Verstöße im Überblick Als A-Verstöße (schwere Verstöße) gelten: A- und B-Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten, die mit einem Bußgeld ab 40 Euro und mindestens einem Punkt in Flensburg verknüpft sind. Unfallflucht Nötigung Vorfahrtsverletzung mit Gefährdung eines anderen, verbotenes Rechtsüberholen außerhalb geschlossener Ortschaften Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h zu schnelles Fahren bei Unübersichtlichkeit, an Kreuzungen und Einmündungen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen zu dichtes Auffahren, Geisterfahren auf Autobahn oder Kraftfahrstraße Rotlichtmissachtung, Stopp-Schild, Haltezeichen von Polizeibeamten Fahren unter Alkoholeinfluss Überholen im Überholverbot unterlassene Hilfeleistung unerlaubte Fahrgastbeförderung Verstöße gegen das Rechtsfahrgebot Fahren ohne Begleitperson beim Begleiteten Fahren ab 17 Jahre Unerlaubtes Abbiegen Seite 15 Ratgeber zur Nachschulung bei Führerschein auf Probe

16 4.2 B - Verstöße im Überblick Als A-Verstöße (leichtere Verstöße) gelten: A - und B-Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten, die mit einem Bußgeld ab 40 Euro und mindestens einem Punkt in Flensburg verknüpft sind. Unbefugte Benutzung eines Kraftfahrzeugs erlöschen der Betriebserlaubnis Gefährdung oder Behinderung von Fußgängern oder Radfahrern beim Abbiegen Gefährdung oder Behinderung von Personen in Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel Behinderung von Beamten Kennzeichenmissbrauch ungenügendes Absichern eines liegen gebliebenen Fahrzeuges mit Gefährdung anderer verbotenes Parken auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen Termin zur Hauptuntersuchung oder Abgasuntersuchung um mehr als 8 Monate überzogen abgefahrene Reifen Gefährdung oder Behinderung von Schulkindern an einem haltenden Schulbus Benutzung des Mobiltelefons, während der Benutzung eines Kraftfahrzeuges (Motor an) TIPP: Solltest Du einen kleinen Unfall mit Blechschaden haben, an dem Du eindeutig selbst schuld bist, oder Du hast jemanden im Straßenverkehr behindert oder ähnliches, versuche hier besonders einsichtig und empathisch zu sein und den Verkehrsteilnehmer/Unfallgegner zu überzeugen nicht sofort die Polizei zu holen. Sonst hast Du ruckzuck einen neuen oder weiteren A- oder B- Verstoß am Hals! Vieles lässt sich auch ohne Verkehrspolizei regeln. Seite 16 Ratgeber zur Nachschulung bei Führerschein auf Probe

17 4.3 Weitere Folgeverstöße: Bei einem weiteren Verstoß (sprich nach einem bereits erfolgten Aufbauseminar), entweder einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße, wird die Fahrerlaubnis für mindestens drei Monate entzogen. Die Probezeit ruht. Der Führerschein ist der zuständigen Führerschein-Behörde auszuhändigen. Die 3-Monats-Frist (oder länger) beginnt mit dem Datum der Aushändigung des Führerscheins. Zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis wird ein Fahreignungs-Gutachten erforderlich. Sollte die Fahrerlaubnis neu erteilt werden, verlängert sich die Probezeit zusätzlich zur Restprobezeit um zwei Jahre. Seite 17 Ratgeber zur Nachschulung bei Führerschein auf Probe

18 4.4 Verstoß und Konsequenzen Beispielrechnung: Verstöße Konsequenzen Verkehrsdelikt mind. 60 Bußgeld Einmaliger A-Verstoß Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre Plus Anordnung Aufbauseminar Verwarnung plus Empfehlung verkehrspsychologischen Beratung A-Verstoß in der verlängerten Probezeit 2. A-Verstoß in der Probezeit Entzug der Fahrerlaubnis A-Verstoß Alkohol oder Drogen Teilnahme besonderem Aufbauseminar Verstöße Einmaliger B-Verstoß - Probezeit Konsequenzen Keine Verlängerung/Aufbauseminar Zwei B-Verstöße in der Probezeit Verlängerung der Probezeit um 2 J. B-Verstoß plus anschließenden A-Verstoß Zwei B-Verstöße in der verlängerten Probezeit Weitere 2 B-Verstöße in der verlängerten Probezeit Plus Anordnung Aufbauseminar Verlängerung der Probezeit um 2 J. Plus Anordnung Aufbauseminar Verwarnung plus Empfehlung verkehrspsychologischen Beratung Entzug der Fahrerlaubnis Seite 18 Ratgeber zur Nachschulung bei Führerschein auf Probe

19 5.1 Verstöße mit Alkohol Seit 1. August 2007 ist die Null-Promille-Grenze für junge Fahrer unter 21 Jahren in Kraft! Alle motorisierten Verkehrsteilnehmer unter 21 Jahren dürfen generell keinen Tropfen Alkohol zu sich nehmen! Mit dieser zusätzlichen Altersgrenze möchte der Gesetzgeber verhindern, dass Jugendliche bereits ab 16 Jahren ihren ersten Führerschein bekommen und mit 18 Jahren nach dem Ende der zweijährigen Probezeit, aus dem Verbot der 0,0 Promille Grenze herausfallen würden. Das absolute Alkoholverbot (also 0,0 Promille) gilt außerdem für alle Fahrer und Fahrerinnen unter 21 Jahren, egal ob Probezeit oder nicht. Du begehst also bereits bei der geringsten Alkoholmenge hinterm Steuer eine Ordnungswidrigkeit die mit einer Geldbuße von 250 Euro und einem Punkt in Flensburg bestraft wird. Hat ein Fahranfänger dagegen mehr als 0,5 Promille, so gelten die verschärften Sanktionen mit zwei Punkten und Fahrverbot, bzw. Entzug der Fahrerlaubnis. Die Bußgelder bei Alkohol- und Drogendelikten sind drastisch erhöht worden. Einen schnellen Überblick liefert Dir der Bußgeldkatalog (siehe Link), dieser wird ständig aktualisiert und ist auf dem neuesten Stand. Hier findest Du, welche Konsequenzen für bestimmte Vergehen für Dich in Kraft treten. Gefahr Restalkohol: Die Gefahr mit Restalkohol am nächsten Morgen erwischt zu werden, unterschätzen die meisten Autofahrer und setzen sich hinters Steuer, obwohl sie noch gar nicht fahren dürften. Es gibt keinen Abbau-Beschleuniger. Dein Körper baut durchschnittlich etwa 0,1 Promille pro Stunde ab (je nach Gewicht, Geschlecht, Alter ect.). Es gibt zwei Möglichkeiten das Risiko auf ein Minimum zu reduzieren. Die eine Variante wäre ein Alkoholmessgerät. Die Preise liegen zwischen 20 und 200 und mehr. Die andere Möglichkeit sind manuelle Eingaben von sogenannten Promille Rechnern im Internet. Seite 19 Ratgeber zur Nachschulung bei Führerschein auf Probe

20 Wie funktioniert ein Promille-Rechner? Du gibst Deine persönlichen Daten ein, wie Größe, Gewicht, Alter und Geschlecht. Mageninhalt gibst Du an mit: leer 1/4 voll ½ voll ¾ voll oder voll Trinkanfang und Trinkende. Zum Schluss die genaue Anzahl an Getränken, sowie Angabe des Alkoholgehaltes. Das Ganze lässt sich automatisch berechnen und erhältst Deinen Promillewert. Ein weiterer und sehr wichtiger Wert ist der errechnete Zeitpunkt wann Du wieder bei 0,0 Promille bist. Die dritte und sicherste Methode ist, lass Dein Fahrzeug stehen wenn Du Zweifel hast, ob Du eventuell doch noch Restalkohol im Blut hast! Bedenke die Konsequenzen, auch wenn Du nur noch einen minimalen Rest an Alkohol im Blut hast, reichen eben schon 0,1 Promille aus und Du hast einen A- Verstoß an der Backe. Hier geht s zum Promille-Rechner: Verstöße mit Drogen Fahren unter Drogeneinfluss wird als schwerwiegende Zuwiderhandlung gegen die Straßenverkehrsordnung eingestuft und als A-Verstoß geahndet. Dies führt bereits bei einem einmaligen Begehen des A-Verstoßes zur Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre, sowie zur Anordnung eines Aufbauseminars. Kommt in der vierjährigen Probezeit erneut ein Verstoß hinzu, so wird eine verkehrspsychologische Beratung auf freiwilliger Basis angeordnet. Sollte ein weiteres gleichwertiges Delikt (nach zwei A-Verstößen) begangen, so wird die Fahrerlaubnis für mindestens drei Monaten entzogen. Im Gesetzestext der Straßenverkehrsordnung steht unter Trunkenheit im Verkehr folgendes: wer ein Fahrzeug führt, obwohl infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen Was heißt das konkret? Jeder der unter dem Einfluss von Kokain, Heroin, Haschisch, Ecstasy oder ähnlicher illegalen Rauschmittel im Straßenverkehr angetroffen wird, wegen Trunkenheit am Steuer bestraft wird. Seite 20 Ratgeber zur Nachschulung bei Führerschein auf Probe

21 Bei den verschiedenen Rauschmitteln haben sich unterschiedliche Grenzwerte herausgebildet. Wird bei einem Fahrer bei Überprüfung zwar Rauschmittelkonsum aber keine Fahruntüchtigkeit festgestellt, liegt keine Straftat jedoch eine Ordnungswidrigkeit vor. Wird eine Blutentnahme angeordnet und z.b. ein THC Gehalt im Blut von 1 Nanogramm pro Milliliter Blut festgestellt, droht die Entziehung der Fahrerlaubnis. Nach dem Bußgeldkatalog steigt die Höhe des Bußgeldes proportional zur Anzahl der Verstöße gegen das Verbot des Drogenkonsums. Bei einem ersten Verstoß droht ein Bußgeld von 500 Euro, ein Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg, sowie ein einmonatiges Fahrverbot. Außerdem wird eine medizinisch psychologische Untersuchung sprich MPU angeordnet, in dessen Rahmen die Begutachtung der Fahreignung erfolgen soll, kurz ob der unter Rauschmitteleinfluss fahrend angetroffen Verkehrsteilnehmer überhaupt noch zum Führen eines Fahrzeuges geeignet ist. Mit dem dritten Verstoß wird eine Geldbuße von 1500 Euro und ein Fahrverbot von drei Monaten ausgesprochen. Weitere Infos über Strafen für Drogenkonsum im Straßenverkehr unter folgenden Link: Besondere Aufbauseminare Ist die Fahrerlaubnis wegen einer innerhalb der Probezeit begangenen Zuwiderhandlung nach 315c Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a, den 316, 323a des Strafgesetzbuches oder den 24a, 24c des Straßenverkehrsgesetzes entzogen worden, darf eine weitere neue Fahrerlaubnis unbeschadet der übrigen Voraussetzungen nur dann erteilt werden, wenn der Antragsteller nachweisen kann, dass er an einem besonderen Aufbauseminar teilgenommen hat. Das besondere Aufbauseminar ist in Gruppen mit mindestens zwei und höchstens zwölf Teilnehmern durchzuführen. Das besondere Aufbauseminar besteht aus einem Vorgespräch und drei Sitzungen von jeweils 180 Minuten Dauer, in einem Zeitraum von zwei bis vier Wochen, sowie der Anfertigung von Kursaufgaben zwischen den Sitzungen. An einem Tag darf nicht mehr als eine Sitzung stattfinden. Seite 21 Ratgeber zur Nachschulung bei Führerschein auf Probe

22 In den Kursen sind die Ursachen, die bei den Fahranfängern zur Anordnung einer Teilnahme an einem Aufbauseminar geführt haben, zu diskutieren sowie Möglichkeiten für deren Beseitigung zu erörtern. Wissenslücken der Teilnehmer über Wirkung von Alkohol und anderer berauschender Mittel auf die Verkehrsteilnehmer sollen beseitigt werden und individuell angepasste Verhaltensweisen entwickelt und erprobt werden. Trinkgewohnheiten zu ändern und Trinken und Fahren in Zukunft zuverlässig trennen zu können. Durch die Erarbeitung eigener bzw. geeigneter Verhaltensmuster sollen die Kursteilnehmer in die Lage versetzt werden, einen Rückfall und weitere Verkehrszuwiderhandlungen unter Alkoholeinfluss oder Drogenkonsums zu vermeiden. Zusätzlich ist auf die Problematik wiederholter Verkehrszuwiderhandlungen einzugehen. Das Fahreignungsseminar besteht aus zwei Teilen: Modul Fahrschule: Die Maßnahme sind aus dem verkehrspsychologischen Bereich übernimmt die Fahrschule, welches zwei Einheiten (Module) Modul 1 und Modul 2 mit einer Dauer von jeweils 90 Minuten umfasst. Zwischen den Modulen muss mindestens 1 Woche liegen! Modul Verkehrspsychologen: Die Maßnahme aus dem verkehrspädagogischen Bereich werden von speziell geschulten Verkehrspsychologen durchgeführt. Den Teilnehmern soll in besonderer Weise der Weg zur Vermeidung des in der Vergangenheit gefährlichen Fahrverhaltens aufgezeigt werden. Dabei sollen diverse Strategien im Alltag erprobt werden. Die Erfahrungen besprechen der Verkehrs-Psychologe und der Teilnehmer dann zusammen. Insgesamt finden zwei Sitzungen von jeweils 75 Minuten statt. Gruppengespräche sind in der Regel nicht vorgesehen. Zwischen dem Modul 1 und Modul 2 müssen mindestens 3 Wochen liegen. Die vorgeschriebene Mindestdauer für das komplette (FES) Seminar beträgt 3 Wochen und einen Tag! Die Kosten des FES-Seminars liegen bei etwa Seite 22 Ratgeber zur Nachschulung bei Führerschein auf Probe

23 5.4 Fahreignungsseminar (FES) Seit Mai 2014 ist das neue Fahreignungsseminar kurz FES in Kraft, das durch das alte Aufbauseminar für Punktetäter kurz ASP abgelöst wurde. Das alte Punktesystem in Flensburg hieß Verkehrszentralregister (VZR), das neue heißt nun Fahrerlaubnisregister kurz FAER. Das Besondere an dem neuen Punktesystem ist, dass nur noch Punkte bei Verstößen gegen die Verkehrssicherheit vergeben werden z.b. nicht mehr Vergehen gegen den Umweltschutz, dieser ist herausgefallen. Bei 8 Punkten ist nun Schluss, dann wird die Fahrerlaubnis entzogen! Die neue Fahreignungs-Bewertung wird unter folgende Verteilung der Punkte nach Zuwiderhandlungen verhängt: 1 Punkt = bei Vergehen schwerer Ordnungswidrigkeiten, ab einer Geldbuße von mindestens 60 Euro, wie z.b. Vorfahrtsverstoß. 2 Punkte = bei besonders schweren Ordnungswidrigkeiten, wie z.b. Rotlicht überfahren, das in der Regel mit Fahrverbot geahndet wird. Zu den zwei Punkten kommt eine Geldbuße von 200 Euro hinzu. 3 Punkte = bei einer Straftat in Form einer Unfallflucht, drohen dem Verkehrssünder die Entziehung der Fahrerlaubnis. Verjährung der Punkte im Überblick: Die Punkte verjähren nach festen Fristen, auch wenn erneut welche dazu kommen Punkte aus 1. nach 2 ½ Jahren Punkte aus 2. nach 5 Jahren Punkte aus 3. nach 10 Jahren Seite 23 Ratgeber zur Nachschulung bei Führerschein auf Probe

24 Maßnahmen der Behörde: 1 3 Punkten Eine Vormerkung, ohne weitere Folgen und keine Maßnahmen. Verkehrssünder können freiwillig ein Fahreignungsseminar besuchen und erhalten einen Punkt Rabatt. 4 5 Punkten Es folgt eine Ermahnung mit Hinweis auf ein Fahreignungsseminar, das freiwillig ist und man bekommt einen Punkt Rabatt. 6 7 Punkten Es folgt eine Verwarnung mit Hinweis auf ein Fahreignungsseminar, das zwar freiwillig ist, aber einen Punkterabatt gibt es nicht mehr dafür. 8 Punkten Bei 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen! Seite 24 Ratgeber zur Nachschulung bei Führerschein auf Probe

25 6.1 Lohnt sich ein Einspruch? Wenn Du der Meinung bist, dass kein Regelverstoß vorliegt, kannst Du auf der Seite Deine Möglichkeiten kostenlos prüfen. Es wird auch ein kostenloses Erstgespräch angeboten. Dazu muss jeder für sich entscheiden in wie weit er rechtliche Schritte einleiten möchte. Im weiteren Verlauf musst Du die anfallenden Kosten auf alle Fälle selbst tragen. 6.2 Was passiert wenn ich eine Sitzung zur Nachschulung versäume? Eine Teilnahmebedingung kann nur ausgestellt werden, wenn alle 4 Sitzungen und die Fahrprobe gemacht wurden. Hast Du eine Unterrichtsstunde verpasst, so gilt der ASF-Kurs als nicht abgeschlossen und es wird keine Bestätigung ausgestellt. Ergo Du musst erneut von vorne beginnen! Ist die Frist hingegen schon abgelaufen so muss sich der Teilnehmer bei seiner zuständigen Führerscheinstelle melden. Eine unbegründete Fristüberschreitung wird in der Regel als Verweigerung angesehen und dies hat zur Folge, dass der Führerschein eingezogen wird. 6.3 Was passiert nach dem Aufbauseminar? Die erfolgreiche Teilnahmebestätigung des Seminars samt Unterschrift des Seminarleiters an das zuständige Landratsamt oder zur Führerscheinstelle schicken. Nicht vergessen eine Kopie für Deine Unterlagen zu machen! Nun ist es wichtig nicht mehr auffällig zu werden. Wirst Du innerhalb der nächsten 2 Monate nach dem zweiten Vergehen erneut auffällig, so wird Dir der Führerschein entzogen. Seite 25 Ratgeber zur Nachschulung bei Führerschein auf Probe

26 6.4 Wozu brauche ich ein Begleitheft? Die Erfahrungen und Erkenntnisse der Teilnehmer stehen im Mittelpunkt der Sitzungen. Der Seminarleiter wird Dich zur aktiven Mitarbeit anhalten, auch um diverse Vorbereitungen zum Teil zwischen den jeweiligen Sitzungen durchzuführen. Dazu benötigst Du das Begleitheft (im Seminarpreis enthalten), es dient Dir zur Information der jeweiligen Sitzungen, wie auch für verschiedene Arbeitsunterlagen die im Laufe des Kurses benötigt werden. Das neue Punktsystem (FES) ist seit 01. Mai 2014 gültig und löst das alte Punkteabbauseminar ASP ab. Nur wer maximal fünf Punkte hat, also im Bereich der Ermahnung (siehe ABB. 1.1) kann durch freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar noch 1 Punkt abbauen. Das ist allerdings nur einmal innerhalb von fünf Jahren möglich. Wer mehr als 5 Punkte hat, kann diese leider nicht mehr freiwillig abbauen. 6.5 Welche Pflichten habe ich als Teilnehmer? Eines vorweg, wer meint das Ganze nicht ernst genug zu nehmen, läuft Gefahr, dass der Seminarleiter Dich aus dem Kurs mit nicht bestanden ausschließt! Damit der Aufbaukurs für Dich, wie auch für die anderen Kursteilnehmer erfolgreich verläuft, sollte jeder im Rahmen seiner persönlichen Möglichkeiten aktiv und konstruktiv mitarbeiten. Unter anderem wird sehr großer Wert auf Pünktlichkeit und einen störungsfreien Unterricht gelegt. Teilnehmer unter alkoholisiertem Einfluss oder unter Drogeneinfluss ist ein absolutes Ausschlusskriterium. Erwähnen sollte man noch die Verschwiegenheitspflicht des Seminarleiters gegenüber Außenstehende. Egal was in den Sitzungen besprochen wird, es muss keiner der Seminarteilnehmer Befürchtungen haben, dass etwas nach außen dringt, die einem Schaden könnten. Seite 26 Ratgeber zur Nachschulung bei Führerschein auf Probe

27 7.1 Hilfreiche Links: (Fahrschule suchen, Aufbauseminar ASF) (Geschwindigkeit, Rote Ampel, Alkohol ect.) (Allgemeiner Strafenkatalog) (Verstöße mit Alkohol & Drogen) (Tool zum Promillerechner) (Neues Fahreignungs-Bewertungssystem des Ministeriums für Verkehr) (Verzeichnis nach Straßenverkehrsämter in ganz Deutschland) (Tool der Führerscheinstellen in Bayern nach Postleitzahlen) Seite 27 Ratgeber zur Nachschulung bei Führerschein auf Probe

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