1.4 Sind, falls auf Grund der Beschäftigtenzahl vorgeschrieben, Sicherheitsbeauftragte

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1 Arbeitsverfahren Prüfdatum: Abteilung/Arbeitsbereich: Maschinen-/Anlagenhersteller: Baujahr: Prüfer: Vorgesetzte(r): Aufsichtsführende(r): Sicherheitsbeauftragte(r): Maschinen-/Anlagenbediener(in): Kostenstelle: Inventarnummer: Vorbemerkung Reinigungs- und Entfettungsarbeiten, die vielfach vor der Weiterverarbeitung von Metallteilen erfolgen müssen, sind oft Arbeiten, die gesundheitsgefährdend sein können. Gliederung 1 Allgemeines 2 Arbeitsplatzumgebung 3 Reinigungsgeräte 4 Reinigungstische 5 Reinigungsanlagen 6 Entsorgung 7 Erste Hilfe 8 Sonstiges 1 Allgemeines 1.1 Nimmt der Vorgesetzte an der Prüfung teil? Da Arbeits- und Organisationsabläufe, aber auch die personellen Situationen dem Vorgesetzten bekannt sind, ist seine Teilnahme an der Prüfung anzustreben. 1.2 Nimmt der Aufsichtsführende an der Prüfung teil? Seine genauen Kenntnisse der Situation vor Ort ergänzen die des Vorgesetzten, der nicht alle Details kennen kann. Die Anwesenheit des Aufsichtsführenden erscheint unabdingbar. 1.3 Nimmt der Sicherheitsbeauftragte an der Prüfung teil? Der Sicherheitsbeauftragte ist eine wichtige Informations- und Vertrauensperson des Vorgesetzten, den er zu unterstützen hat. Er verfügt auch über interne Kenntnisse, die seine Teilnahme wünschenswert erscheinen lassen. 1.4 Sind, falls auf Grund der Beschäftigtenzahl vorgeschrieben, Sicherheitsbeauftragte ernannt? 1.5 Sind die Sicherheitsbeauftragten ausgebildet, damit sie ihrer Aufgabe nachkommen können? Im Allgemeinen bietet die zuständige Berufsgenossenschaft entsprechende Lehrgänge an. Es ist empfehlenswert, die betreffenden Beschäftigten regelmäßig zur Auffrischung der Kenntnisse wieder zu einem Lehrgang zu entsenden (Turnus etwa alle 3 Jahre). 1.6 Werden die Sicherheitsbeauftragten im Sinne ihrer Aufgabe tätig? Jäger Prüflisten Arbeitssicherheit 1

2 Arbeitsverfahren 1.7 Sind Betriebsanweisungen vorhanden, die das sicherheitsgerechte Verhalten der Beschäftigten regeln? 1.8 Sind die Betriebsanweisungen bekannt? Betriebsanweisungen müssen dem Beschäftigten bekannt sein durch z.b. Aushang/ Unterweisung. Betriebsanleitungen für Maschinen ersetzen keine Betriebsanweisung. 1.9 Enthalten die Betriebsanweisungen die notwendigen Angaben zu den Sicherheitsbestimmungen und -maßnahmen? 1.10 Entspricht (Entsprechen) die Betriebsanweisung(en) noch den Gegebenheiten? Eine rasche Überarbeitung ist zu fordern, wenn die Frage mit Nein beantwortet wird Sind die Beschäftigten unterwiesen? Das muss aus den Protokollen zur Unterweisung hervorgehen, die dokumentiert sein sollten Erfolgen in regelmäßigen Abständen die notwendigen Unterweisungen der Beschäftigten? Regelmäßig bedeutet nach den Vorschriften mindestens einmal jährlich. Ob kürzere Zeitabstände notwendig sind, muss sich aus der Gefährdungsbeurteilung ergeben und in der dazu notwendigen Dokumentation aufgeführt sein Wird durch das Verhalten der Führungskräfte Stress verhindert? Stress kann entstehen durch widersprüchliche Anforderungen zur Termineinhaltung und Qualität Verhindern die arbeitsorganisatorischen Abläufe Stress? Stress kann durch häufige Störungen oder Unterbrechungen entstehen Wird trotz Überstunden Stress vermieden? Überstunden sind oft die Folge von Personalmangel Werden die Luftgrenzwerte eingehalten? Dazu ist das Sicherheitsdatenblatt heranzuziehen, um die entsprechende Aussage treffen zu können Besteht ein Hautschutzplan? 1.18 Ist der Hautschutzplan noch aktuell? Er sollte nicht älter als zwei Jahre sein Sind die explosionsgefährdeten Bereiche gekennzeichnet? 1.20 Wird das Rauchverbot konsequent eingehalten? Dazu müssen die entsprechenden Bereiche gekennzeichnet und das Rauchverbot muss in der Betriebsanweisung enthalten sein Ist der Hinweis auf die Brand- und Explosionsgefahr Bestandteil der Betriebsanweisung und der Unterweisung? 1.22 Werden beim von Teilen außerhalb der Reinigungsanlagen besondere Sicherheitsmaßnahmen ergriffen? Das muss sich aus der Gefährdungsbeurteilung und der daraus resultierenden Betriebsanweisung ergeben. 2 Jäger Prüflisten Arbeitssicherheit

3 Arbeitsverfahren 2 Arbeitsplatzumgebung 2.1 Sind die zu reinigenden Halbfertigprodukte und das gereinigte Gut so in bzw. um den Arbeitsplatz gelagert, dass keine Gefährdung durch die Lagerung entsteht? Es ist darauf zu achten, dass Teile, bedingt durch ihre Stapelung oder ihre Art der Abstellung, nicht auf die Beschäftigten herabfallen oder sie auf andere Weise verletzen. 2.2 Sind die Fußböden ausreichend rutschhemmend? Reinigungsarbeiten können die Rutschhemmung verbessern. Dabei ist auf die Taktfolgen (Intervalle) und die Art der Reinigungsmaschinen und -geräte zu achten. 2.3 Sind die Bewegungsräume am Arbeitsplatz ausreichend? Das muss aus der Gefährdungsbeurteilung zu entnehmen sein. Entsprechende grundlegende Informationen enthält die Arbeitsstättenverordnung bzw. die Arbeitsstättenrichtlinie, soweit diese gemäß Übergangsbestimmungen für diese Arbeitsstätte gilt. 2.4 Ist der notwendige Mindestluftraum gegeben? Auszug aus 23 Arbeitsstättenverordnung der bis geltenden Arbeitstättenverordnung: 12 m 3 bei überwiegend sitzender Tätigkeit; 15 m 3 bei überwiegend nicht sitzender Tätigkeit; 18 m 3 bei schwerer körperlicher Arbeit. Siehe Hinweis zur Prüfliste Klimatische und sonstige Einflüsse am Arbeitsplatz, Frage Ist die Beleuchtungsstärke der künstlichen Beleuchtung ausreichend? Siehe dazu Arbeitsstättenverordnung. Dabei ist auf die Übergangsbestimmungen der bis geltenden Arbeitstättenverordnung zu achten. 2.6 Ist die künstliche Beleuchtung schlagschattenarm, kontrastreich und blendungsfrei? 2.7 Wird die Beleuchtungsanlage regelmäßig gewartet und gereinigt? 2.8 Ist die Sicherheitsbeleuchtung funktionsfähig? 3 Reinigungsgeräte 3.1 Entsprechen die Reinigungsgeräte den Anforderungen, die sich aus der Gefährdungsbeurteilung ergeben? Auf das Vorhandensein der entsprechenden Kennzeichnung an den Geräten ist zu achten. 3.2 Werden die Reinigungsgeräte bestimmungsgemäß genutzt? 3.3 Werden die vorgeschriebenen Reinigungsflüssigkeiten verwendet? 3.4 Wird die für das Reinigungsmittel vorgeschriebene Konzentration eingehalten? Dazu gibt die Gebrauchsanweisung, die dem Reinigungsmittelgebinde beigefügt ist Auskunft. 3.5 Erfolgt die Säuberung der Reinigungsgeräte nach den in der Betriebsanweisung festgelegten Vorgaben? Jäger Prüflisten Arbeitssicherheit 3

4 Arbeitsverfahren 3.6 Wird die verbrauchte Reinigungsflüssigkeit nach den Vorgaben in der Betriebsanweisung entsorgt? 3.7 Werden die vorgeschriebenen Persönlichen Schutzausrüstungen zur Verfügung gestellt? 3.8 Werden die zur Verfügung gestellten Persönlichen Schutzausrüstungen benutzt? 4 Reinigungstische 4.1 Wird die vorgeschriebene Reinigungsflüssigkeit verwendet? 4.2 Erfolgt die Säuberung der Reinigungstische nach den in der Betriebsanweisung festgelegten Vorgaben? 4.3 Erfolgt die Säuberung mit drucklosem Strahl? Auch gestaute Flüssigkeit ist zugelassen. 4.4 Werden Bürsten oder Pinsel zur Reinigung eingesetzt? 4.5 Wird die verbrauchte Reinigungsflüssigkeit nach den Vorgaben in der Betriebsanweisung entsorgt? 4.6 Werden die vorgeschriebenen Persönlichen Schutzausrüstungen zur Verfügung gestellt? 4.7 Werden die zur Verfügung gestellten Persönlichen Schutzausrüstungen benutzt? 5 Reinigungsanlagen 5.1 Entspricht die Reinigungsanlage den geltenden Bestimmungen? Seit dem müssen alle Reinigungsanlagen der Maschinen-Richtlinie entsprechen und über die CE-Kennzeichnung verfügen. Für ältere Reinigungsanlagen bestehen Ausnahmen. 5.2 Sind direkt erkennbar Um- oder Anbauten vorgenommen worden, die den unter 5.1 genannten Forderungen nicht entsprechen? Dann ist sofort ein neues Konformitätsverfahren einzuleiten. Dies gilt auch für betriebsinterne Umbauten. Sie können die CE-Kennzeichnung außer Kraft setzen. 5.3 Ist die Betriebsanleitung des Herstellers in deutscher Sprache vorhanden? Ausländische Fabrikate sind von dieser Regelung nicht ausgenommen. 5.4 Hängt die Betriebsanweisung an geeigneter Stelle aus bzw. ist sie dort einsehbar? 4 Jäger Prüflisten Arbeitssicherheit

5 Arbeitsverfahren 5.5 Werden die Anweisungen in der Betriebsanweisung beachtet? Eine Kontrollmöglichkeit ist oft kaum gegeben, wenn nicht gerade im Rahmen der Prüfung Auffälligkeiten festzustellen sind. Somit kann meist nur eine subjektive Aussage protokolliert werden. 5.6 Ist ein Fabrikschild dauerhaft und erkennbar angebracht? 5.7 Werden die Reinigungsanlagen bestimmungsgemäß genutzt? 5.8 Erfolgt die Säuberung der Reinigungsgeräte nach den in der Betriebsanleitung des Herstellers festgelegten Vorgaben? 5.9 Wird die verbrauchte Reinigungsflüssigkeit nach den Vorgaben in der Betriebsanleitung/-anweisung entsorgt? 5.10 Werden die vorgeschriebenen Persönlichen Schutzausrüstungen zur Verfügung gestellt? 5.11 Werden die zur Verfügung gestellten Persönlichen Schutzausrüstungen benutzt? 6 Entsorgung 6.1 Wird die Reinigungsflüssigkeit entsprechend den Bestimmungen entsorgt? 6.2 Wird verbrauchte Reinigungsflüssigkeit bis zum Abtransport sachgerecht gelagert? 6.3 Werden die mit Reinigungsflüssigkeit beaufschlagten Putzlappen sachgerecht entsorgt? Dazu müssen in der Gefährdungsbeurteilung bzw. in der Betriebsanweisung Angaben vorhanden sein. 6.4 Wird im Falle des Einsatzes von Mietberufskleidung das Leasingunternehmen über die verwendeten Reinigungsflüssigkeiten informiert? Das Leasingunternehmen muss auch seine Beschäftigten, die mit den Kleidungsstücken umgehen, sachgerecht schützen. 7 Erste Hilfe 7.1 Stehen Verbandkästen in ausreichender Zahl zur Verfügung? Siehe Hinweis zur Prüfliste Erste Hilfe, Frage Sind die Verbandkästen an den Stellen angebracht, an denen sie leicht erreicht und auch ständig gesehen werden können? Auskunft darüber können die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung geben. Jäger Prüflisten Arbeitssicherheit 5

6 Arbeitsverfahren 7.3 Sind die Verbandkästen vor schädigenden Einflüssen (Nässe, Temperatur, Verunreinigung) sicher geschützt aufbewahrt? 7.4 Sind die Telefone mit der Angabe der Notfallrufnummer und der Rufnummer des Ersthelfers versehen? 7.5 Ist an den Telefonen die Meldekette der 5 W vorhanden? 7.6 Wird die Funktion der Meldeeinrichtung und die Übermittlung der 5 W nach der Meldekette im Rahmen von Rettungsübungen überprüft? Rettungskette: 5 W = Wo ist der Notfallort? Was ist passiert? Wie viele Verletzte? Welche Verletzungen/Erkrankungen? Warten auf Rückfragen. 7.7 Sind in ausreichender Zahl Ersthelfer vorhanden? Nach den Bestimmungen werden von 2 bis 20 Arbeitnehmern und in Handelsbetrieben eine Anzahl von 5% (ansonsten 10%) der anwesenden Arbeitnehmer als Ersthelfer gefordert. 7.8 Liegt die Ausbildung der Ersthelfer noch nicht zu lange zurück? Sie sollte nicht länger als 3 Jahre zurückliegen. 7.9 Ist ein Verbandbuch vorhanden? 8 Sonstiges 8.1 Werden auch die Mitarbeiter der Instandhaltungsbereiche regelmäßig unterwiesen? Diese Mitarbeiter führen oft vor Ort Reinigungs- und Entfettungsarbeiten durch und sind sich der Gefahr oft nicht bewusst. 8.2 Kann auf die Betreuung durch einen arbeitsmedizinischen Dienst verzichtet werden? 8.3 Ist ein Rettungsplan für Brand- und Katastrophenfälle vorhanden? 8.4 Sind die Beschäftigten über den Brand- und Katastrophenschutzplan informiert (unterwiesen)? Das muss aus den Protokollen zur Unterweisung und der Gefährdungsbeurteilung hervorgehen, die dokumentiert sein sollten. 8.5 Sind die ausgewiesenen Fluchtwege frei und sicher benutzbar? 8.6 Ist die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung vorhanden und erkennbar? 8.7 Sind Prüfintervalle festgelegt, nach denen eine Prüfung der Arbeitssicherheitsbedingungen bzw. des Gesundheitsschutzes zu erfolgen hat? Dazu müsste die Gefährdungsbeurteilung Aussagen enthalten. Bei der Erstbegehung mit dieser Prüfliste empfiehlt sich die Eintragung des Datums der Begehung in die Dokumentation zur Gefährdungsbeurteilung. 6 Jäger Prüflisten Arbeitssicherheit

7 Arbeitsverfahren 8.8 Werden die festgelegten Prüfintervalle eingehalten? 8.9 Entspricht die Gefährdungsbeurteilung den Gegebenheiten und Arbeitsverfahren? Die Gefährdungsbeurteilung sollte überarbeitet werden, wenn sie älter als 2 Jahre ist oder die Arbeitsverfahren/die Arbeitsabläufe in wesentlichen Teilen geändert wurden. Jäger Prüflisten Arbeitssicherheit 7

8 Arbeitsverfahren Prüfergebnis für die Gefährdungsanalyse und Dokumentation Prüfungsnummer: Prüffrage: Prüftermin: Beanstandungen: Maßnahme: Zu erledigen von: Zu erledigen bis: Erledigt am: Erledigt von: Nachprüftermin: Geprüft von: Endergebnis: Bemerkungen: 8 Jäger Prüflisten Arbeitssicherheit

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