AMTLICHE BEKANNTMACHUNG. Bericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung am

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1 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Bericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung am In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am wurden folgende Punkte behandelt und beschlossen Bekanntgabe einer Eilenscheidung Im Rahmen der beschränkten Ausschreibung wurden vier Firmen zur Abgabe eines Angebotes für eine Fertiggarage zur Unterstellung der Außenspielgeräte an der Grundschule Wolpertshausen aufgefordert. Nach Angebotsüberprüfung durch das Architekturbüro Klenk wurde der Auftrag im Rahmen einer Eilentscheidung an den wirtschaftlichsten Bieter die Fa. Engelhardt (DAHMIT-Garagen) mit einer Angebotssumme von rund 8.400,00 Euro vergeben. Der Vergabe wurde nachträglich zugestimmt. Bericht des Feuerwehrkommandanten über die Unwetterereignisse am Der Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Wolpertshausen stellte den zeitlichen Ablauf der Unwetternacht vom auf vor. Der erste Alarm für Wolpertshausen ging um 19:18 Uhr bei der Rettungsleistelle in Schwäbisch Hall ein. Es wurde die komplette Abteilung Wolpertshausen nach Hörlebach alarmiert. Nachdem die Abteilungen Reinsberg und Hohenberg nachalarmiert wurden, war die Feuerwehr Wolpertshausen mit 44 Mann in Hörlebach im Einsatz. Später wurde ein Führungsstab im Feuerwehrmagazin in Wolpertshausen gebildet. Es folgten viele Einsätze auf dem gesamten Gemeindegebiet, außerdem wurde die Mehrzweckhalle als Bereitstellungsraum für die DLRG zur Verfügung gestellt. Herr Frank lobte die unkomplizierte Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern des Bauhofes. An den beiden darauffolgenden Tagen wurden die Kameraden der Feuerwehr Wolpertshausen zur Überlandhilfe nach Braunsbach alarmiert. Hier waren zwei Tage lang je 11 Mann im Schichtbetrieb im Einsatz. Insgesamt leistete die Freiwillige Feuerwehr Wolpertshausen somit für dieses Unwetterereignis ca. 900 Einsatzstunden. Auch Bürgermeister Silberzahn lobte den unermüdlichen Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr, der Bauhofmitarbeiter, Klärwärter und der Vielzahl der sich gegenseitig helfenden Bürger und die unkomplizierte Zusammenarbeit und den spontanen Einsatz des Baggerbetriebs Werner Wollmershäuser. Die Einsatzkosten schätzt die Gemeindeverwaltung auf rund Euro Personalkosten Euro Materialkosten. Die Gemeinde hofft auf Unterstützung durch das Land Baden- Württemberg. Die Gemeinde wird die Klingen, den Grimmbach, sowie die Geröllfänge putzen und frei machen. Es wird jedoch einige Zeit in Anspruch nehmen. Bürgermeister Silberzahn bittet daher um Verständnis bei den Bürgern und Landwirten, dass nicht an allen Stellen gleichzeitig sofort aufgeräumt und geputzt werden kann. Bausachen Dem Neubau einer Garage auf Flst. Nr. 264 in Unterscheffach wurde nachträglich zugestimmt. Zum Ausbau des DG und Einbau einer Loggia auf Flst. Nr. 635/13 in Wolpertshausen erteilte der Gemeinderat sein Einvernehmen. Dem Anbau eines Treppenhauses und Neubau eines Carports sowie Umgestaltung des Wintergartens auf Flst. Nr. 815 in Haßfelden wurde ebenfalls zugestimmt. Auch zum Neubau einer Doppel-Garage auf Flst. Nr. 842 in Haßfelden erteilte der Gemeinderat sein Einvernehmen, ebenso wie zum Neubau eines Wohnhauses mit Garage auf Flst. Nr. 24/38 in Wolpertshausen und zum Neubau einer Lagerhalle auf Flst. Nr. 653/9 in Wolpertshausen

2 2 Bebauungsplan Hofäcker, 2016 Hier: Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes und der Satzung der dazugehörigen örtlichen Bauvorschriften im sog. beschleunigten Verfahren nach 13a BauGB Im Bereich Hofäcker gelten derzeit mehrere verschiedene Bebauungspläne aus den 1960er und 1970er Jahren (Hofäcker I, 1. Änderung und Hofäcker II). Diese sollen reformiert und an die an die aktuellen gesetzlichen Vorgaben und tatsächlichen Gegebenheiten angepasst werden. In diesem Zusammenhang soll die Grenze des Erschließungsbereichs der Ortsdurchfahrt verlegt werden. Dadurch kann der Abstand der Bebauung zur L 2218 auf 10 m reduziert werden. Hier wartet die Gemeinde derzeit auf eine abschließende Stellungnahme des Straßenbaulastträgers, das Land Baden-Württemberg. Es wurde der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans Hofäcker 2016 und der dazugehörigen Satzung der örtlichen Bauvorschriften im sog. beschleunigten Verfahren nach 13a BauGB gefasst. Bebauungsplan Ziegelrain, 6. Änderung Hier: Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes und der Satzung der dazugehörigen örtlichen Bauvorschriften im sog. beschleunigten Verfahren nach 13a BauGB Um die Verlegung des Erschließungsbereichs der Ortsdurchfahrt im Bereich Hofäcker durchführen zu können, muss parallel zum Bebauungsplan Hofäcker auch der Bebauungsplan Ziegelrain an die aktuellen gesetzlichen Vorgaben und tatsächlichen Gegebenheiten angepasst werden. Es wurde daher ebenfalls der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans Ziegelrain, 6. Änderung und der dazugehörigen Satzung der örtlichen Bauvorschriften im sog. beschleunigten Verfahren nach 13a BauGB gefasst. Erweiterung der Sammelkläranlage in Cröffelbach Hier: Vergabe der Beton- und Tiefbauarbeiten Die Beton- und Tiefbaurarbeiten zur Erweiterung der Sammelkläranlage in Cröffelbach wurden durch das Ingenieurbüro Bürgel öffentlich ausgeschrieben. 13 Interessenten haben Ausschreibungsunterlagen abgeholt, 10 Bieter haben ein Angebot abgegeben. Die Submission fand am um 14:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt. Nach Angebotsprüfung durch Ingenieur Klaus Gehring wurde der Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Ebert aus Pommertsweiler, mit einer Angebotssumme von rund ,00 Euro vergeben. Neufassung der Richtlinie für Ehrungen und Jubiläen Die Richtlinie für Ehrungen und Jubiläen soll durch die Neufassung aktualisiert werden und zum in Kraft treten. Die Richtlinie wurde wie vorgelegt beschlossen und ist im Anschluss an den Bericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung abgedruckt. Sie gilt somit als öffentlich bekannt gemacht. Organisatorische und planerische Begleitung der Gemeinde Wolpertshausen als ELR Schwerpunktgemeinde hier: Vorstellung des Arbeitsprogramms und Vergabe der Dienstleistung Die Gemeindeverwaltung wurde im Programmjahr 2015 mit Bescheid vom als Schwerpunktgemeinde anerkannt. Die hierzu erforderliche Entwicklungskonzeption für Wolpertshausen wurde von Architekt Wypior erarbeitet. Dieser soll nun ein weiteres Jahr mit der organisatorischen und planerischen Begleitung beauftragt werden, da sich die Verwaltung über die Konzeption einige Maßnahmen auferlegt hat, die es Zug um Zug umzusetzen gilt. Zum einen soll die begonnene Bürgerbeteiligung fortgeführt werden. Daneben werden weitere Eigentümerberatungen für private Wohnraummaßnahmen durchgeführt. Um die in der Konzeption gesetzten Ziele zu erreichen, müssen Strategien entwickelt werden. Alles zusammen ist in einer jährlichen Dokumentation über den Sachstand zusammenzuführen.

3 3 Das Arbeitsprogramm umfasst daher auch 3 Schwerpunkte: Projektorganisation und Bürgerbeteiligung neben der individuellen Beratung der Hauseigentümer und der Dokumentation des Verfahrens. Das Angebot schließt mit einer Bruttosumme von Euro. Über das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum wurde im Programmjahr 2016 eine Zuwendung beantragt. Dieser Antrag wurde mit Bescheid vom in Höhe von Euro bewilligt. Dies entspricht einer Förderung von 50% aus den Nettokosten. Die Maßnahme ist im Vermögenshaushalt 2016 EPL 7900 vollumfassend veranschlagt. Architekt Wypior wurde mit dem vorliegenden Arbeitsprogramm zur weiteren organisatorischen und planerischen Begleitung im Rahmen der ELR-Schwerpunktgemeinde beauftragt. Bestellung einer Vertretungsstandesbeamtin im Rahmen des öffentlich-rechtlichen Vertrags über die Übertragung der Aufgaben des Personenstandswesens im Vertretungsfall Im Rahmen des öffentlich-rechtlichen Vertrags über die Übertragung der Aufgaben des Personenstandswesens im Vertretungsfall zwischen der Gemeinde Wolpertshausen, der Stadt Vellberg und der Stadt Ilshofen vom können die Standesbeamten der beteiligten Gemeinden zu stellvertretenden Standesbeamten für den Standesamtsbezirk Wolpertshausen bestellt werden. In der Gemeinderatssitzung am wurden bereits zwei Standesbeamte der Stadt Ilshofen als stellvertretende Standesbeamte für den Standesamtsbezirk Wolpertshausen bestellt. Von der Stadt Vellberg ist derzeit kein aktiver Standesbeamter als Vertretungsstandesbeamter für die Gemeinde Wolpertshausen bestellt. Um das gegenseitige Vertretungsverhältnis aufrecht zu erhalten, wurde die Standesbeamtin der Stadt Vellberg, Frau Lisa Bögner, als Vertretungsstandesbeamtin für den Standesamtsbezirk Wolpertshausen bestellt. Die Standesbeamtinnen der Gemeinde Wolpertshausen sind für die Standesamtsbezirke Ilshofen und Vellberg jeweils als Vertretungsstandesbeamtinnen bestellt. Sie waren in dieser Funktion auch bereits im Einsatz. Antrag auf Vereinszuschuss wolpis nullbishundert Mit der Eintragung ins Vereinsregister und der Anerkennung als gemeinnütziger Verein sind die wolpis nullbishundert seit ein eingetragener Verein. Der Verein ist demnach offiziell gegründet und daher berechtigt e.v. im Namen zu führen. Gleichzeitig beantragt der Verein bei der Gemeindeverwaltung den gemeindlichen jährlichen Vereinszuschuss in Höhe von 150 Euro. Dem stimmte der Gemeinderat einstimmig zu. Der Verein versendet derzeit die Mitgliedsformulare an die bereits gelisteten Interessierten. Darüber hinaus sind alle Bürgerinnen und Bürger aufgerufen Mitglied zu werden. Selbst wenn Sie heute noch keine Hilfe in Anspruch nehmen müssen und wegen einer beruflichen Tätigkeit keine freien Kapazitäten als freiwilliger Helfer haben, besteht die Möglichkeit eine Mitgliedschaft als förderndes Mitglied zu beantragen. Der Gemeinderat beschloss, dass die Gemeinde ebenfalls als fördernde Institution Mitglied im Verein wolpis nullbishundert zu werden. Satzung nach 8 Ladenöffnungsgesetz zur Festsetzung von Verkaufssonntagen Gemäß 8 Absatz 1 Ladenöffnungsgesetz kann die Gemeinde aus Anlass von örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen an jährlich bis zu drei Sonn- und Feiertagen den Verkauf in der Gesamtgemeinde zulassen. Die Gemeinde bestimmt durch Satzung diese Tage und setzt die Öffnungszeiten fest. Vorgeschlagen wurde am anlässlich des Hoffestes der BESH und am anlässlich des JAKO Zeltverkaufes des Outlet Hohenlohe einen verkaufsoffenen Sonntag zuzulassen. Die im Anschluss an den Bericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung abgedruckte Satzung nach 8 Ladenöffnungsgesetz wurde beschlossen. Sie gilt somit als öffentlich bekannt gemacht. Besetzung der Schulleiterstelle an der Grundschule Wolpertshausen Der Vorsitzende konnte berichten, dass die Schulleiterstelle an der Grundschule inzwischen besetzt wurde. Neue Schulleiterin ist seit Frau Brigitte Gronbach aus Wolpertshausen.

4 4 Die Gemeindeverwaltung hofft auf eine gute und erfolgreiche Zusammenarbeit zum Wohle der Wolpertshäuser Kinder. Breitbandausbau in Hopfach und Unterscheffach Die Bauarbeiten zum Breitbandausbau in Hopfach und Unterscheffach wurden nach Angaben der Telekom zum fertiggestellt. Nun können die Bürger Anträge für eine schnellere Internetverbindung stellen. Die Gemeinde hat den Breitbandausbau in diesem Bereich mit einem Betreiberzuschuss in Höhe von Euro, der Verlegung der Leerrohre und des Glasfasers bezuschusst. Für die Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke hat die Gemeinde Wolpertshausen aus der Breitbandinitiative Baden-Württemberg II einen Zuschuss in Höhe von Euro erhalten. Sanierung Bühlerbrücke in Unterscheffach Von Seiten des Landkreises ist eine Sanierung der Bühlerbrücke in Unterscheffach ab Mitte des Jahres 2016 vorgesehen. Es sollen die Brüstungsmauern sowie der komplette Straßenkörper saniert werden. Alle Arbeiten erfolgen unter Vollsperrung. Die Verwaltung hat die zuständige Straßenbaubehörde darum gebeten die Anwohner entsprechend rechtzeitig zu informieren. Als Ansprechpartner vor Ort wurde Herr Ley benannt. Hochwasser Aus der Mitte des Gemeinderates wurde angemerkt, dass bei den Unwetterereignissen am der neue Radweg abgeschwemmt wurde. Es wurde angefragt, wer nun die Kosten für die Sanierung übernimmt. Beim Bau der Radwege wurde von Seiten der Gemeinde angeregt die Wege tiefer in den Hang hinein zu bauen um sie vor Hochwasserereignissen besser zu schützen. Dies wurde von Seiten des Naturschutzes abgelehnt.

5 5. Richtlinien für Ehrungen und Jubiläen in der Gemeinde I. Ehrungen 1 Verleihung der Bürgermedaille Die Gemeinde Wolpertshausen ehrt natürliche oder juristische Personen, die sich besondere Verdienste um die Gemeinde und ihre Einwohner erworben haben. Eine Ehrung ergeht nur in ganz besonders ehrungswürdigen Fällen. Die Leistungen können im politischen, sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Bereich liegen und müssen dem Gemeinwohl dienen. 2 Verfahren zur Verleihung der Bürgermedaille (1) Die Verleihung erfolgt durch Gemeinderatsbeschluss. Der Beschluss bedarf der Mehrheit von zwei Dritteln der Gemeinderatsmitglieder. (2) Die Ehrung erfolgt mit einer Bürgermedaille. Die Verleihung der Bürgermedaille wird in einer besonderen Urkunde festgehalten, die mit der Medaille zu überreichen ist. Die Überreichung erfolgt durch den Bürgermeister. (3) Die Übergabe der Bürgermedaille soll in einer der Bedeutung der Ehrung entsprechenden würdigen Form mit offiziellem Charakter geschehen (z.b. öffentliche Gemeinderatsitzung, Bürgerversammlung oder einer öffentlichen Veranstaltung). (4) Bei der Ehrung ist in jedem Fall zu beachten, dass der besondere Wert der Auszeichnung in ihrer Seltenheit liegt. Es ist deshalb auch nicht jedes Jahr eine Ehrung durchzuführen, sondern nur, wenn tatsächlich ein besonderer ehrungswürdiger Fall zur Ehrung ansteht. Pro Jahr sollen nicht mehr als eine Person (oder juristische Person) geehrt werden. Ausnahmen sind in ganz besonders begründeten Fällen möglich und bedürfen ebenfalls der Beschlussfassung durch den Gemeinderat mit einer Mehrheit von zwei Dritteln. Ein Rechtsanspruch auf die Ehrung besteht nicht. Eine Mehrfachehrung einer Person ist in unterschiedlichen Kalenderjahren möglich. II. Jubiläen zum 75. Geburtstag vom 76.bis zum 79. Geburtstag zum 80. Geburtstag vom 81. bis zum 84. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 86. bis zum 89. Geburtstag zum 90. Geburtstag Ab dem 91. Geburtstag 3 Altenehrungen 1 Flasche Wein + Glückwunschkarte 1 Glückwunschkarte ein Weinpräsent + Besuch BM 1 Flasche Wein + Besuch BM ein Weinpräsent + Besuch BM 1 Flasche Wein + Besuch BM ein Weinpräsent + Besuch BM Glückwunschurkunde Ministerpräsident 1 Flasche Wein + Besuch BM ab der Goldenen Hochzeit 4 Ehejubilare Weinpräsent Glückwunschurkunde Ministerpräsident 5 Vereinsjubiläen zum 25., 50., 75. und 100. Vereinsjubiläum 150,- als Geschenk bei anderen Vereinsjubiläen je nach Entscheidung des Bürgermeisters III Sonstige Anlässe 6 Geburten Die Eltern erhalten ein Glückwunschschreiben des Bürgermeisters und ein Präsent der Gemeinde im Wert von 20,00 Euro. 7 standesamtliche Trauungen Zur Gratulation nach der standesamtlichen Trauung spendiert die Gemeinde eine Flasche Sekt oder Secco. Zudem wird eine Chronik der Gemeinde Wolpertshausen und ein Präsent im Wert von 15,00 Euro überreicht.

6 6 8 Blutspenderehrungen (1) Die Blutspenderehrung findet wie bisher statt. (2) Die zu ehrenden Blutspender werden von der Gemeinde zu einem Abendessen mit einer kleinen Feier eingeladen. IV. Gemeinderäte 9 Ehrennadel für ehrenamtliche Tätigkeit (1) Für über 10, 20, 25, 30 und 40-jährige ehrenamtliche kommunalpolitische Tätigkeit beantragt die Gemeinde beim Gemeindetag Baden-Württemberg die Verleihung der Ehrennadel mit Ehrenstele und Ehrenurkunde. (2) Die Ehrennadel und Ehrenstele wird zusammen mit der Ehrenurkunde überreicht. DieVerdienste der zu ehrenden Person werden in kurzer Form gewürdigt. 10 Eheschließung von Gemeinderäten (1) Das Brautpaar erhält eine Glückwunschkarte des Bürgermeisters bzw. des gesamten Gemeinderates, sowie einen Blumenstrauß im Wert von 15,00 Euro. (2) Geschenke von den Gemeinderatskollegen sind durch die Räte selbst zu organisieren. 11 Ende einer Amtsperiode (1) Zum Ende der Amtsperiode erhalten alle Mitglieder des Gemeinderates eine Flasche Wein und ein Präsent im Wert von 15,00 Euro. 12 Tod von Gemeinderäten a) aktive: Anzeige im Haller Tagblatt, Kranz und Trauerworte am Grab. b) ehemalige: Blumenschmuck im Wert von 50,00 Euro und Kondolenzschreiben des Bürgermeisters Keine Anzeige. Keine Trauerworte am Grab. Ausnahme: Wenn der ehemalige Gemeinderat mind. 5 Jahre stellvertretender Bürgermeister war, wird so verfahren wie bei aktiven Gemeinderäten. V. Gemeindebedienstete 13 Eheschließung Gemeindebedienstete erhalten zur Eheschließung Sachgeschenk im Wert von 25,00 Euro, sowie ein Glückwunschschreiben des Bürgermeisters. 14 Geburt eines Kindes Zur Geburt eines Kindes erhalten Gemeindebedienstete ein Glückwunschschreiben des Bürgermeisters sowie einen Blumenstrauß im Wert von 20,00 Euro. 15 Arbeitsjubilare (1) 25jähriges Jubiläum im öffentlichen Dienst -Zum 25 jährigen Dienstjubiläum im öffentlichen Dienst erhält der Bedienstete mit seinem Gehalt eine Geldzuwendung lt. Tarifvertrag oder Verordnung, sowie eine Ehrenurkunde des Bürgermeisters - ggfs. wird ein Pressebericht veranlasst. (2) 40-/50jähriges Jubiläum im öffentlichen Dienst -Zum 40 jährigen Dienstjubiläum im öffentlichen Dienst erhält der Bedienstete mit seinem Gehalt eine Geldzuwendung lt. Tarifvertrag oder Verordnung, sowie eine Ehrenurkunde des Bürgermeisters - ggfs. wird ein Pressebericht veranlasst.

7 7 16 Ausscheiden von Bediensteten Wenn der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin wegen Erreichens der Altersgrenze, Renteneintritt oder wegen Erwerbsminderung aus dem Dienst der Gemeinde ausscheidet erhält er ein Sachgeschenk im Wert von 60,00 Euro. Ggfs. wird ein Pressebericht veranlasst. 17 Tod von Bediensteten (1) aktive: Anzeige im Haller Tagblatt, Kranz und Trauerworte am Grab. Gilt auch für Ehrenbürger (2) ehemalige: Blumenschmuck im Wert von 50,00 Euro und Kondolenzschreiben des Bürgermeisters. Keine Anzeige. Keine Trauerworte am Grab. VI. Weihnachtsfeier 18 Weihnachtsfeier Die Bediensteten werden wie bisher zu einer Weihnachtsfeier kostenfrei eingeladen. Die Gemeinderäte werden ebenfalls eingeladen. VII. Schlussbestimmung und in Kraft treten 19 Schlussbestimmung (1) Entsprechende Haushaltsmittel für die anfallenden Kosten auf Grund dieser Richtlinie sind jährlich in den Haushalt einzustellen. (2) Auf die Ehrung besteht kein Rechtsanspruch. 20 In Kraft treten Diese Richtlinie tritt am in Kraft Wolpertshausen, den Gez. Silberzahn Bürgermeister Ausgefertigt! Wolpertshausen, Gez. Silberzahn Bürgermeister

8 8 Satzung nach 8 Ladenöffnungsgesetz zur Festsetzung von Verkaufssonntagen Aufgrund der 8 Abs. 1 und 14 Abs. 1 des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden- Württemberg (LadÖG) in Verbindung mit 4 Abs.1 der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg hat der Gemeinderat der Gemeinde Wolpertshausen am folgende Satzung beschlossen: 1 Aus Anlass des Hoffestes der Bäuerlichen Erzeugergemeinschaft Schwäbisch Hall am Sonntag, den und des JAKO-Zeltverkaufs des Outlet Hohenlohes am Sonntag, den dürfen in der Gemeinde Wolpertshausen die Verkaufsstellen am Sonntag den, und Sonntag, den in der Zeit von Uhr bis Uhr geöffnet sein. 2 Schutz der Arbeitnehmer Bei Beschäftigung von Arbeitnehmern ist 12 des Gesetzes über die Ladenöffnung zu beachten. 3 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig im Sinne 15 Abs. 1 Buchstabe a) des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden Württemberg handelt, wer den Vorschriften dieser Satzung zuwiderhandelt. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu Euro geahndet werden. 4 Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Wolpertshausen, den Silberzahn Bürgermeister Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Ausgefertigt! Wolpertshausen, den Silberzahn Bürgermeister

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