Weitere Schritte für eine tatsächliche Gleichstellung von Frau und Mann
|
|
- Benedikt Heidrich
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Eidgenössisches Departement des Innern EDI Eidg. Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG Weitere Schritte für eine tatsächliche Gleichstellung von Frau und Mann Claudio Marti Whitebread, Fachbereich Recht Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG ZV Öffentliches Personal Schweiz Fachtagung Brunnen 10. November 2016
2 1. Das EBG kurz vorgestellt 2. Sinn und Unsinn von Quotenregelungen 3. Lohngleichheit Frau / Mann: Grundlagen 4. Lohngleichheit Frau / Mann: Aktivitäten des EBG 5. Lohngleichheit Frau / Mann: Revision des Gleichstellungsgesetzes 6. Fragen 2
3 1. Das EBG kurz vorgestellt Eidg. Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann wurde 1988 vom Bundesrat eingesetzt. Heute ist es ein Amt im Eidgenössischen Departement des Innern. Der Gleichstellungsartikel in der Bundesverfassung und das Gleichstellungsgesetz bilden die Grundlage für unseren Auftrag: Förderung der Gleichstellung der Geschlechter in allen Lebensbereichen, d.h. Beseitigung jeglicher Form direkter und indirekter Diskriminierung. Wir setzen uns schwerpunktmässig ein für die rechtliche Gleichstellung sowie die Chancen- und Lohngleichheit im Erwerbsleben; dazu gehört auch die Verhinderung von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz für eine faire Aufgabenteilung in der Familie und gegen Gewalt in der Paarbeziehung Das EBG agiert nicht auf individueller Ebene, sondern zielt sensibilisierend auf Veränderungen in den Strukturen hin. Es sucht dabei wo immer möglich Kooperationen mit anderen Bundesämtern, Männer- und Frauenorganisationen, Gleichstellungsbüros und spezialisierten Fachstellen, Sozialpartnern und Unternehmen. 3
4 2. Sinn und Unsinn von Quotenregelungen: Ausgangslage Privatwirtschaft Frauenanteil in Verwaltungsräten börsenkotierter Unternehmen: 13% Frauenanteil in Geschäftsleitungen börsenkotierter Unternehmen: 6% Politik / Verwaltung Frauenanteil im Bundesrat: 28.6% Frauenanteil im eidg. Parlament (National- und Ständerat): 29.3% Frauenanteil im Kader der Bundesverwaltung: 30.2% (mittleres Kader) resp. 16.1% (oberes Kader) 4
5 2. Sinn und Unsinn von Quotenregelungen: Ausgangslage Allgemeine Überlegungen Geschlechterquoten motivierten Auswahlbehörde, nach kompetenten Personen des untervertretenen Geschlechts zu suchen Auch bei Geschlechterquoten müssen die ausgewählten Personen die notwendigen Qualifikationen mitbringen Schweizerische Politkultur kennt lange und breite Akzeptanz von faktischen Quoten bezüglich Parteien, Sprachen, Landesregionen Aber: Forderung nach strengen, starken Quoten in Bundesrat, eidg. Parlament und eidg. Gerichten vom Volk deutlich abgelehnt (Quoteninitiative März 2000: 82% NEIN-Stimmen) Geschlechterquoten werden in anderen Ländern viel weniger kontrovers diskutiert als in der Schweiz 5
6 2. Sinn und Unsinn von Quotenregelungen: Privatwirtschaft Freiwillige Massnahmen von Arbeitgebendenverbänden Empfehlung Economiesuisse in Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance Vertretung von Frauen und Männern in Verwaltungsräten Initiative Schweizerischer Arbeitgeberverband Code of Conduct für Personalberatungsfirmen zur Erhöhung des Anteils von Frauen in Verwaltungsräten Revision Aktienrecht Geschlechter-Richtwerte für das oberste Kader von grossen börsenkotierte Unternehmen: => 30% für Verwaltungsrat => 20% für Geschäftsleitung Folgen bei Nichteinhaltung: Das Unternehmen muss die Gründe sowie die bereits umgesetzten und die geplanten Massnahmen offen legen (Comply-or-Explain-Ansatz) Fahrplan: Vernehmlassung abgeschlossen, Verabschiedung der Botschaft durch den Bundesrat z.h. des Parlamentes bis Ende 2016 geplant 6
7 2. Sinn und Unsinn von Quotenregelungen: Bundesverwaltung / ausserparlamentarische Kommissionen Bundesverwaltungsintern Bei gleichwertiger Qualifikation Vorrang der Bewerber/innen des untervertretenen Geschlechts bei Stellenbesetzungen, bis gleichmässige Verteilung Frau / Mann in Organisationseinheit besteht Zielvorgaben der Frauenvertretung bei Kaderstellen in der Bundesverwaltung (zu erreichen bis 2019) => 20-25% für oberes Kader => 33-40% für mittleres Kader Geschlechterquote von 30% bei Besetzung von ausserparlamentarischen Kommissionen 7
8 2. Sinn und Unsinn von Quotenregelungen: Kantone und Städte Geschlechterquoten für Kaderstellen / Leitungsgremien Kanton Basel-Stadt: Geschlechterquote von 30% in Leitungsgremien/ Verwaltungsräten von öffentlich-rechtlichen Anstalten und öffentlichen Unternehmen =>2014 in Volksabstimmung mit 57% JA-Stimmen angenommen =>Frauenanteil Anfang 2016: 31.4% Stadt Zürich: Geschlechterquote von 35% in Kaderstellen der städtischen Verwaltung =>2015 vom Stadtparlament deutlich angenommen (90:30) =>Berichterstattung über Stand der Umsetzung für 2018 geplant Stadt Bern: Geschlechterquote von 35% in Kaderstellen der städtischen Verwaltung und sowie in den Leitungsgremien und Kaderstellen der öffentlich-rechtlichen Anstalten der Stadt Bern =>2012 vom Stadtparlament deutlich angenommen (37:18:5) =>Vorschlag der Stadtregierung, Vorgabe mittels Vorzug des untervertretenen Geschlechts bei gleichwertiger Qualifikation umzusetzen (noch nicht im Parlament behandelt) 8
9 Zentrale gesetzliche Grundlagen: 3. Lohngleichheit Frau / Mann: Grundlagen: Rechtliche Grundlagen Bundesverfassung BV (1981) Art. 8, Abs. 3: Mann und Frau sind gleichberechtigt. Das Gesetz sorgt für ihre rechtliche und tatsächliche Gleichstellung, vor allem in Familie, Ausbildung und Arbeit. Mann und Frau haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit. Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann GlG (1995) Art. 3, Abs. 1 und 2: 1 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürfen aufgrund ihres Geschlechts weder direkt noch indirekt benachteiligt werden, namentlich nicht unter Berufung auf den Zivilstand, auf die familiäre Situation oder, bei Arbeitnehmerinnen, auf eine Schwangerschaft. 2 Das Verbot gilt insbesondere für die Anstellung, Aufgabenzuteilung, Gestaltung der Arbeitsbedingungen, Entlöhnung, Aus- und Weiterbildung, Beförderung und Entlassung. Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen BöB (1996) Art. 8, Abs. 1, lit. c (Verfahrensgrundsätze) [Die Auftraggeberin] vergibt den Auftrag nur an Anbieter oder Anbieterinnen, welche für jene Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die Leistungen in der Schweiz erbringen, die Gleichbehandlung von Frau und Mann in Bezug auf die Lohngleichheit gewährleisten. 9
10 3. Lohngleichheit Frau / Mann: Grundlagen: Ausmass der Lohndiskriminierung 10
11 3. Lohngleichheit Frau / Mann: Grundlagen: Ursachen für Lohndiskriminierung Beispiele aus der Praxis Frauen wurden für gleichwertige Arbeit tiefer eingestuft als Männer; Lohnpraxis aus den 1980er-Jahren: Männer erhielten standardmässig höheren Lohn für gleichwertige Arbeit als Frauen («Ernährerfunktion»). Dies wurde vom Unternehmen in der Folge nie bemerkt und korrigiert. Kauf und Verkauf von mehreren Unternehmensteilen in einem Grossunternehmen führt zu Inkongruenzen im Lohnsystem, welche eine Lohndiskriminierung zur Folge hat; Ein frauentypischer Beruf erfordert einen Universitätsabschluss, wird aber nur wie eine Berufslehre entlöhnt; Frauen wurden in Stellen mit mehr Verantwortung befördert, ohne den Lohn nach oben anzupassen; etc. 11
12 4. Lohngleichheit Frau / Mann: Aktivitäten EBG: Bekämpfung von Lohndiskriminierung 3 Ebenen Analyse Individuelle Ebene (Gerichtsverfahren) Betriebliche Ebene (Lohnkontrollen im Beschaffungswesen) Rechtliche Grundlagen Gleichstellungsgesetz (GlG) Bundesgesetz über das öff. Beschaffungswesen (BöB) Zuständige Behörde Gerichte EBG BFS Nationale Ebene (LSE, Spezialauswertung Lohngleichheit) Verordnung «statistischen Erhebungen Bund» Vergleichsgruppe Verwendete Methode(n) Berücksichtigte Faktoren Einzelne oder Gruppen von Arbeitnehmenden eines Unternehmens Arbeitsbewertung oder statistische Regressionsanalyse Alle für den Einzelfall relevanten, objektiven, nichtdiskriminierenden Faktoren Alle Arbeitnehmenden eines Unternehmens Statistische Regressionsanalyse Eine begrenzte Anzahl auf ein gesamtes Unternehmen bezogene, objektive, nichtdiskriminierende Faktoren Toleranzschwelle Keine 5% und statistisch signifikant Keine 1,7 Mio. Arbeitnehmende aus Unternehmen Statistische Regressionsanalyse Umfassende, auf die gesamte schweizerische Volkswirtschaft bezogene, objektive Faktoren 12
13 4. Lohngleichheit Frau / Mann: Aktivitäten EBG: Bekämpfung von Lohndiskriminierung 3 Ebenen 1. Statistische Bewertungen, Studien (Bundesamt für Statistik) 2. Freiwillige Instrumente Lohngleichheitsinstrument Bund Logib Selbsttest - entwickelt durch das EBG - von EU übernommen Förderung der Sozialpartnerschaft Engagement Lohngleichheit, 3. Sensibilisierung, Information, Ausbildung Workshops für Unternehmen und Verwaltungseinheiten Tutorials, Helpline 4. Kontrollen im Beschaffungswesen Kontrollen von Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitende, die vom Bund einen Auftrag erhalten haben 30 neue Kontrollen pro Jahr 13
14 4. Lohngleichheit Frau / Mann: Aktivitäten EBG: Hinweise für Arbeitnehmer/innen und Arbeitgeber/innen 5. Empfehlung an Arbeitnehmer/innen Vermuten Sie, dass Ihr Lohn nicht gesetzeskonform ist? Aufgrund des Gleichstellungsgesetzes können Sie gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit einfordern. Gehen Sie schrittweise vor und nutzen Sie zuerst die aussergerichtlichen Möglichkeiten. Darüber reden Suchen Sie eine Lösung im Gespräch mit der vorgesetzten Person. Falls es bei Ihnen intern eine/n Gleichstellungsbeauftragte/n gibt, kann diese/r Sie dabei unterstützen. Fachleute kontaktieren Kann die Situation nicht befriedigend gelöst werden, wenden Sie sich an eine Beratungsstelle, an einen Personalverband oder Ihre Gewerkschaft. Aussergerichtliche Lösung suchen In jedem Kanton gibt es Schlichtungsstellen. Lassen Sie sich beraten, welches Vorgehen in Ihrem Fall empfehlenswert ist. Ein Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Gerichtsverfahren einleiten Das Verfahren vor kantonalen Gerichten ist kostenlos nicht aber die Leistungen des(r) Rechtsanwaltes/Rechtsanwältin. Während des Verfahrens sowie sechs Monate danach sind Sie vor Rachekündigungen geschützt. 14
15 4. Lohngleichheit Frau / Mann: Aktivitäten des EBG: Massnahmen: Charta der Lohngleichheit im öffentlichen Sektor 6. Charta der Lohngleichheit im öffentlichen Sektor 6. September Nationales Treffen «Rolle der öffentlichen Hand in der Förderung der Lohngleichheit zwischen Frau und Mann Unterzeichnung der Charta für die Förderung der Lohngleichheit im öffentlichen Sektor» Dem öffentlichen Sektor kommt in der Förderung der beruflichen Gleichstellung und der Bekämpfung jeder Form der Diskriminierung eine Vorbildfunktion zu. Die Charta der Lohngleichheit im öffentlichen Sektor bekräftigt die Entschlossenheit, den verfassungsmässigen Grundsatz des gleichen Lohns für gleichwertige Arbeit umzusetzen. Sie manifestiert den Willen von Bund, Kantonen und Gemeinden, sich als Arbeitgebende, bei Ausschreibungen im öffentlichen Beschaffungswesen oder als Subventionsorgane für die Lohngleichheit einzusetzen. Die Charta wurde bislang vom Bund, von 10 Kantonen und 17 Städten unterzeichnet 15
16 4. Lohngleichheit Frau / Mann: Aktivitäten des EBG: Massnahmen: Charta der Lohngleichheit im öffentlichen Sektor 16
17 4. Lohngleichheit Frau / Mann: Aktivitäten des EBG: Massnahmen: Charta der Lohngleichheit im öffentlichen Sektor 17
18 Vorschlag des Bundesrates: Inhalt der Vorlage 5. Lohngleichheit Frau / Mann: Revision des Gleichstellungsgesetzes Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit 50 oder mehr Mitarbeitenden sollen gesetzlich dazu verpflichtet werden, in ihrem Unternehmen alle vier Jahre eine Analyse bezüglich Einhaltung Lohngleichheit Frau/Mann durchzuführen. Die innerhalb des Betriebs vorgenommene Lohnanalyse sollen sie durch externe Kontrollstellen (Revisor/innen) überprüfen lassen Für die Kontrolle und deren Überprüfung können die Unternehmen die Sozialpartner beiziehen Anschliessend müssen sie die Mitarbeitenden über das Ergebnis dieser Kontrolle informieren (Bestehen und Umfang einer allfälligen Lohndiskriminierung) 18
19 5. Lohngleichheit Frau / Mann: Revision des Gleichstellungsgesetzes Vorschlag des Bundesrates: Resultate der Vernehmlassung Entwurf des Bundesrates kontrovers aufgenommen Sozialpartner: Arbeitnehmendeverbände grundsätzlich zustimmend, Arbeitgebendeverbände grundsätzlich ablehnend Politische Parteien: 3 befürwortende Parteien (Grüne, SP, Grünliberale); 4 ablehnende Parteien (BDP, CVP, FDP, SVP) Kantone: 13 befürwortende Kantone (FR, BS, TI, ZH, BE, LU, UR, SG, VD, VS, NE, GE, JU); 13 ablehnende Kantone (SZ, OW, NW, GL, ZG, SO, BL, SH, AR, AI, GR, AG, TG) Städteverband begrüsst die Vorlage 19
20 5. Lohngleichheit Frau / Mann: Revision des Gleichstellungsgesetzes Vorschlag des Bundesrates: Stand der Arbeiten / Fahrplan Im Oktober 2014 führte der Bundesrat eine Aussprache über die Bekämpfung der Lohndiskriminierung und bespricht das weitere Vorgehen. Er will die Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichten, regelmässig eine Lohnanalyse durchzuführen und die Durchführung durch Dritte kontrollieren zu lassen Im November 2015 eröffnet der Bundesrat die Vernehmlassung zur Änderung des Gleichstellungsgesetzes Im Oktober 2016 nimmt der Bundesrat die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Kenntnis und beauftragt das Eidg. Justizund Polizeidepartement (EJPD), eine Botschaft auszuarbeiten Voraussichtlich im Sommer 2017 wird der Bundesrat dem Parlament eine Botschaft unterbreiten 20
21 6. Fragen
22 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 22
Lohngerechtigkeit unerreichbare Vision?
Eidgenössisches Departement des Innern EDI Eidg. Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG Lohngerechtigkeit unerreichbare Vision? Claudio Marti, Fachbereich Recht Eidgenössisches Büro für die
MehrFairness in der Personalauswahl als Chance Wie können wir die Gleichbehandlung von Frauen und Männern bei der Rekrutierung sicherstellen?
Eidgenössisches Departement des Innern EDI Eidg. Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG Fairness in der Personalauswahl als Chance Wie können wir die Gleichbehandlung von Frauen und Männern
MehrFairplay beim Fairpay
Fairplay beim Fairpay Angeboten von der INCON Unternehmensberatung, St. Gallen Aktuell streiten sich die Sozialpartner über die Existenz und die Messbarkeit von Lohndiskriminierung und die Möglichkeiten
MehrAuszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 13. Juli 2016 746. Charta der Lohngleichheit im öffentlichen Sektor; Stellungnahme Ausgangslage Der Vorsteher des Eidgenössischen
MehrNeuigkeiten aus dem EBG seit 2013
Neuigkeiten aus dem EBG seit 2013 Andrea Binder, EBG 8. Nationale Tagung der Schlichtungsstellen nach Gleichstellungsgesetz 20. November 2014, Aarau Legislaturplanung 2011-2015 BBl 2012 7155, 7165 Leitlinie
MehrPatric Aeberhard, EBG. 31. Oktober :30-14:20 Workshop 1
Eidgenössisches Departement des Innern EDI Eidg. Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG Crashkurs Lohngleichheit Patric Aeberhard, EBG 31. Oktober 2017 13:30-14:20 Workshop 1 Übersicht Teil
MehrStadtrat. Stellungnahme. Postulat Lohngleichheit für die Stadt Kreuzlingen
Stadtrat Stellungnahme Sperrfrist für alle Medien Veröffentlichung erst nach der Medienkonferenz zur Gemeinderatssitzung Postulat Lohngleichheit für die Stadt Kreuzlingen Am 15. März 2018 reichte Gemeinderätin
MehrBundesratsbeschluss über das Ergebnis der Volksabstimmung vom 18. Mai 2014
Bundesratsbeschluss über das Ergebnis der Volksabstimmung vom 18. Mai 2014 (Bundesbeschluss über die medizinische Grundversorgung; Volksinitiative «Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen»;
MehrInstrumente zur Analyse der Lohnpraxis
Eidgenössisches Departement des Innern EDI Eidg. Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG Instrumente zur Analyse der Lohnpraxis Dr. Oliver Schröter Ökonom, EBG 31. Oktober 2017 Kursaal Bern Übersicht
MehrBundesratsbeschluss über das Ergebnis der Volksabstimmung vom 11. März 2012
Bundesratsbeschluss über das Ergebnis der Volksabstimmung vom 11. März 2012 (Volksinitiative «Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen!»; Bundesbeschluss über die Regelung der Geldspiele zugunsten
MehrNeuigkeiten aus dem EBG seit 2015
Neuigkeiten aus dem EBG seit 2015 Isabelle Ernst-Pauchard, EBG 9. Nationale Tagung der Schlichtungsstellen nach Gleichstellungsgesetz 10. November 2016, Liestal Legislaturplanung 2015-2019 BBl 2016 5187,
MehrKontrollmechanismen im Beschaffungswesen des Bundes
Eidgenössisches Departement des Innern EDI Eidg. Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG Kontrollmechanismen im Beschaffungswesen des Bundes Patric Aeberhard, EBG 31. Oktober 2017 14:30-15:20
MehrÜberprüfen Sie Ihre Lohnpolitik!
Gesundheits- und Sozialdepartement Überprüfen Sie Ihre Lohnpolitik! Anerkannte e zur Überprüfung der Lohngleichheit von Frau und Mann in Ihrem Unternehmen Dienststelle Soziales und Gesellschaft Lohngleichheit
MehrLohngleichheit zwischen Frau & Mann
Lohngleichheit zwischen Frau & Mann Rechtsgrundlagen, Instrumente & Strategien in der Schweiz Berlin, 22.4.2009 Inhalt Das Eidg. Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann Gesetzliche Grundlagen Instrumente
MehrVollkostenrechnung der kantonalen Berufsbildung 2009
a Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVD Bundesamt für Berufsbildung und Technologie BBT Vollkostenrechnung der kantonalen Berufsbildung 2009 Stand: Version: 16.11.2010 Definitiv Inhalt Einleitung
MehrStatistische Lohnanalyse & Logib
Statistische Lohnanalyse & Logib Instrumente zur Förderung der Lohngleichheit Sajeela Schmid, Eidg. Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann Inhalt Anforderungen an ein Analyseverfahren Methode (Regressionsanalyse)
Mehr1. Wie viele Gesuche um Zustimmung zu einer Härtefallbewilligung wurden im Jahre 2008 von einzelnen Kantonen gestellt:
Nationalrat 09.1004 Anfrage Prelicz-Huber Härtefallgesuche Wortlaut der Anfrage vom 3. März 2009 Die Kantone können abgewiesenen Asylbewerberinnen bzw. -bewerber und vorläufig aufgenommenen Ausländerinnen
MehrEgalité salariale: Où en sommes-nous? Lohngleichheit: Wo stehen wir?
Eidgenössisches Departement des Innern EDI Eidg. Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG Egalité salariale: Où en sommes-nous? Lohngleichheit: Wo stehen wir? Sylvie Durrer Direktorin Eidgenössisches
MehrCharta der Lohngleichheit im öffentlichen Sektor
Département de la santé, des affaires sociales et de la culture Office cantonal de l'égalité et de la famille Departement für Gesundheit, Soziales und Kultur Kantonales Amt für Gleichstellung und Familie
MehrStatistische Lohnanalyse & Logib
Statistische Lohnanalyse & Logib Instrumente zur Förderung der Lohngleichheit Sajeela Schmid, Eidg. Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann Inhalt Anforderungen an ein Analyseverfahren Methode (Regressionsanalyse)
MehrBundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann
Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (Gleichstellungsgesetz, GlG) 151.1 vom 24. März 1995 (Stand am 1. Januar 2011) Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt
MehrÜbersicht über die fakultativen Referendumsmöglichkeiten in den Kantonen
INSTITUT FÜR FÖDERALISMUS, UNIVERSITÄT FREIBURG INSTITUT DU FÉDÉRALISME, UNIVERSITÉ DE FRIBOURG INSTITUTE OF FEDERALISM, UNIVERSITY OF FRIBOURG Übersicht über die fakultativen smöglichkeiten in den Kantonen
MehrDer Bezug dieser Zulagen erfolgt via Arbeitgeber oder direkt von der Ausgleichskasse.
Freitag, den 30. Oktober 9 um 16:13 Uhr Aktualisiert Montag, den 07. März 2016 um 11:08 Uhr KinderFamilienzulagen, Kindergeld in der Schweiz (FZ) Kantonale Ansätze in CHF Der Bezug dieser Zulagen erfolgt
MehrAngebots- und Strukturüberprüfung (ASP 2014)
Kanton Bern Medienkonferenz vom 14. März 2013 Angebots- und Strukturüberprüfung (ASP 2014) Folie 1 Information zum Projekt Angebots- und Strukturüberprüfung 2014 (ASP 2014) Abschluss Phase 2 Bern, 14.
MehrBundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann
Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (Gleichstellungsgesetz, GlG) 151.1 vom 24. März 1995 (Stand am 1. Januar 2017) Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt
MehrMitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 360
Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld AHV, Berufliche Vorsorge und Ergänzungsleistungen 15.05.2015 Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und
MehrBundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann
Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (Gleichstellungsgesetz, GlG) 151.1 vom 24. März 1995 (Stand am 22. Februar 2005) Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt
MehrSozialhilfestatistik 2014
Sozialhilfestatistik 2014 Resultate im Kanton Freiburg Marc Dubach, Stéphanie Rumo 12. November 2015 Inhalt 1. Entwicklung von ausgewählten Indikatoren 2005-2014 2. SKOS - Reformen 3. Schlussfolgerungen
MehrBundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann
Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (Gleichstellungsgesetz, GlG) 151.1 vom 24. März 1995 (Stand am 18. April 2006) Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt
MehrDie Schweiz eine direkte Demokratie. 02 / Politik geht mich was an
Die Schweiz eine direkte Demokratie 02 / Politik geht mich was an Die Schweiz eine direkte Demokratie Die Schweizer Politik basiert auf einem erfolgreichen Grundsystem: der direkten Demokratie. Dies bedeutet,
MehrÖffentliche Statistik Gebäude- und Wohnungsstatistik (Erhebung GWS) Jahr 2014 Zusammenfassung. KASF - Mai 2016
Departement für Finanzen und Institutionen Kantonales Amt für Statistik und Finanzausgleich () Office cantonal de statistique et de péréquation (OCSP) Öffentliche Statistik Gebäude- und Wohnungsstatistik
MehrJugendsession > Dossier. Gleichstellung von Mann & Frau September 2011
Jugendsession 2011 1. 4. September 2011 > Dossier Gleichstellung von Mann & Frau 1. Inhaltsverzeichnis 1. Inhaltsverzeichnis... 2 2. Einleitung... 2 3. Stand der Gleichstellung... 2 4. Das Gleichstellungsgesetz...
MehrRechtsinformationssysteme in der Schweiz
Rechtsinformationssysteme in der Schweiz 27. Mai 2015 Inhaltsübersicht 1. Einführung 2. Kurze Geschichte der Rechtsinformation 3. Angebot des Bundes 4. Rechtsprechungsangebot der Kantone 5. Rechtsetzungsangebot
MehrGesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBG) (Änderung)
Entwurf (Vernehmlassung) Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBG) (Änderung) Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion 1 Vortrag des Regierungsrates an den Grossen Rat zur Änderung des Gesetzes über
MehrWas ist erreicht? Gefühlte und tatsächliche Gleichstellung in BL
Was ist erreicht? Gefühlte und tatsächliche Gleichstellung in BL Reinacher Gespräche 2018, am 25. April 2018 Sabine Kubli Fürst, ehemalige Leiterin der Gleichstellung für Frauen und Männer Kanton Basel-Landschaft
MehrMedienmitteilung. 13 Soziale Sicherheit Nr Seit 2013 unveränderte Sozialhilfequote
Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Statistik BFS Medienmitteilung Sperrfrist: 19.12.2016, 9:15 13 Soziale Sicherheit Nr. 0350-1612-90 Schweizerische Sozialhilfestatistik 2015: Nationale
MehrDie Löhne der kantonalen Verwaltungen und ihrer Lehrkräfte
Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Statistik BFS Medienmitteilung Sperrfrist: 11.12.2006, 9:15 3 Arbeit und Erwerb Nr. 0350-0613-30 Schweizerische Lohnstrukturerhebung 2004 Die Löhne
MehrMitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 411
Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Alters- und Hinterlassenenvorsorge 22.05.2019 Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen
MehrDrei Prozent der Schweizer Gesamtbevölkerung beanspruchen Leistungen von Spitex-Organisationen
Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Statistik BFS Medienmitteilung Sperrfrist: 22.02.2010, 9:15 14 Gesundheit Nr. 0350-1001-80 Spitex-Statistik 2008 Drei Prozent der Schweizer Gesamtbevölkerung
MehrWeniger Aufwandbesteuerte aber höhere Erträge in den Kantonen
Weniger Aufwandbesteuerte aber höhere Erträge in den Kantonen Medienmitteilung Bern, 26. Mai 2015. Ende 2014 wurden in der Schweiz 5 382 Steuerpflichtige nach dem Aufwand besteuert. In den letzten beiden
MehrMitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 207
Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Alters- und Hinterlassenenvorsorge 12. Juni 2007 Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen
MehrBILANZ Harmonisierung der obligatorischen Schule in der Schweiz (Eckwerte gemäss Art. 62 Abs. 4 Bundesverfassung)
BILANZ 2015 Harmonisierung der obligatorischen Schule in der Schweiz (Eckwerte gemäss Art. 62 Abs. 4 Bundesverfassung) Medienkonferenz vom 1. Juli 2015 Verfassungsauftrag und seine Konkretisierung 2 /
MehrVollkostenrechnung der kantonalen Berufsbildung 2014
a Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI Vollkostenrechnung der kantonalen Berufsbildung 214 Stand: Version:
MehrFinanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung: Bilanz nach fünf Jahren
Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung: Bilanz nach fünf Jahren Die Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung entsprechen nach wie vor einem grossen Bedürfnis: Im letzten Jahr sind
MehrDas Schweizer Instrument zur Kontrolle von Lohngleichheit in der betrieblichen Praxis
BÜRO FÜR ARBEITS- UND SOZIALPOLITISCHE STUDIEN AG KONSUMSTRASSE 20. CH-3007 BERN. TEL +41 (0)31 380 60 80. FAX +41 (0)31 398 33 63 INFO@BUERO.CH. WWW.BUERO.CH Das Schweizer Instrument zur Kontrolle von
MehrKontrollinstrument zur Überprüfung der Lohngleichheit
Sperrfrist 6. Juli 2004, 11 Uhr Beschaffungskommission des Bundes Commission des achats de la Confédération Commissione degli acquisti della Confederazione Swiss Federal Procurement Commission Bern, 1.
MehrZHK Lunch Talk Step-up und «Abzug für sichere Finanzierung» im Rahmen der Steuervorlage 17
Schweiz www.pwc.ch Step-up und «Abzug für sichere Finanzierung» im Rahmen der Steuervorlage 17 Steuervorlage 17 Vergleich Kantonale Gewinnsteuerbelastungen Position der Kantone vor USR III Abstimmung 25%
MehrLOHNGLEICHHEIT BEI DER POST BLICK HINTER DIE KULISSEN
LOHNGLEICHHEIT BEI DER POST BLICK HINTER DIE KULISSEN Valérie Schelker Leiterin Personal der Schweizerischen Post Technische Angaben Bern, 31. Oktober 2017 Bildgrösse: Vollflächig B 33,87 cm x H 19,05
MehrDie Fakten zum demografischen Wandel
Die Fakten zum demografischen Wandel Chefökonom Demografischer Wandel und «AHVplus» Wie passt das zusammen? HKBB, Basel, 30. August 2016 Die Fakten zum demografischen Wandel Die demografische Lage der
MehrVerordnung über den Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft Verlängerung und Änderung
Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Personenfreizügigkeit und Arbeitsbeziehungen Arbeitsmarktaufsicht Bericht über die Ergebnisse
MehrFinanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung: Bilanz nach dreizehn Jahren (Stand 1. Februar 2016)
Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung: Bilanz nach dreizehn Jahren (Stand 1. Februar 2016) Die Finanzhilfen des
MehrUmsetzung der Flankierenden Massnahmen in den Kantonen (Stand Januar 2005)
Umsetzung der Flankierenden Massnahmen in den Kantonen (Stand Januar 2005) (Auswertung einer Umfrage bei den Unia-RegionalsekretärInnen bzw. TPK-Mitgliedern) Allgemeine Bemerkungen: Fast die Hälfte der
MehrSteuerreform und AHV- Finanzierung: Worum geht es?
Steuerreform und AHV- Finanzierung: Worum geht es? Christian Frey Projektleiter Finanzen und Steuern, economiesuisse Informationsanlass der Industrie- und Handelskammer Zentralschweiz, Luzern, 21. Februar
Mehr«Bildung und Technik, Interesse an MINT-Berufen wecken!»
Gemeinsame Medienkonferenz der Volkswirtschaftsdirektion und der Erziehungsdirektion 12. Oktober 2012 Fritz Studer AG in Thun «Bildung und Technik, Interesse an MINT-Berufen wecken!» Lancierung eines interinstitutionellen
MehrBottom-up-Schutzklausel
Bottom-up-Schutzklausel Pressekonferenz der KdK Bern, 25.08.16 Prof. Dr. Michael Ambühl, ETH Zürich Ambühl, Antonini, Zürcher 25.08.16 1 Grundidee Keine buchstäbliche Umsetzung von 121a BV, sondern im
MehrBasler Kompromiss zur Steuervorlage 17
Basler Kompromiss zur Steuervorlage 17 15. Mai 2018, HKBB Eva Herzog, Vorsteherin des Finanzdepartements Etwas Geschichte 1998: Unternehmenssteuerreform I: u.a. Einführung der heutigen Statusgesellschaften:
MehrWorkshop am 3. Nationalen Treffen «Förderung der Lohngleichheit im öffentlichen Sektor»,
Gewährleistung der Lohngleichheit zwischen Frau und Mann im Staatsbeitragsgesetz (StBG) des Kantons Bern Workshop am 3. Nationalen Treffen «Förderung der Lohngleichheit im öffentlichen Sektor», 31.10.2017
MehrVerordnung über den Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft Verlängerung und Änderung
Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Personenfreizügigkeit und Arbeitsbeziehungen Arbeitsmarktaufsicht Bericht über die Ergebnisse
MehrFinanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung: Bilanz nach vierzehn Jahren (Stand 1. Februar 2017)
Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung: Bilanz nach vierzehn Jahren (Stand 1. Februar 2017) Die Finanzhilfen des
MehrNichtraucherschutz. Hygienetagung 27./ Schweizerischer Verein von Gebäudetechnik-Ingenieuren (SWKI) Grundlage / Beteiligte.
Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVD Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Arbeitsbedingungen Nichtraucherschutz Erfahrungen in der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben Urs Hof Staatssekretariat
MehrUnter Spardruck: Kantonale Prämienverbilligungen
Politikstudien Forschung Beratung I N T E R F A C E Unter Spardruck: Kantonale Prämienverbilligungen Dr. Oliver Bieri Helen Amberg, MA Economics Interface Politikstudien Forschung Beratung Seidenhofstrasse
MehrFinanzhilfen für die Schaffung von familienergänzenden Betreuungsplätzen für Kinder: Bilanz nach sechzehn Jahren (Stand 31.
Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen Finanzhilfen für die Schaffung von familienergänzenden Betreuungsplätzen für Kinder: Bilanz nach sechzehn Jahren (Stand 31.
MehrMitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 286
Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Alters- und Hinterlassenenvorsorge 21.06.2011 Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen
MehrStaatliche Politik in den Bereichen Gender und Behinderung
Eidgenössisches Departement des Innern EDI Eidg. Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG Staatliche Politik in den Bereichen Gender und Behinderung Einige Denkansätze INSOS-Kongress Montreux
MehrVollkostenrechnung der kantonalen Berufsbildung 2013
a Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI Vollkostenrechnung der kantonalen Berufsbildung 2013 Stand: Version:
MehrUntersuchungen zum Salzgehalt im Schweizer Brot
Untersuchungen zum Salzgehalt im Schweizer Brot 31. Ernährungsplattform Bern, 22. Oktober 2015 Agenda 1. Hintergrund und Zielsetzung 2. Vorgehensweise 3. Ergebnisse 4. Fazit 1. Hintergrund und Zielsetzung
MehrAuszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 25. Januar 2017 KR-Nr. 386/2016 50. Anfrage (Wie überprüft der Regierungsrat die Lohngleichheit in der kantonalen Verwaltung?)
MehrUnternehmenssteuerreform lll Chance oder Risiko für Zug? Peter Hegglin, Finanzdirektor, Regierungsrat
Unternehmenssteuerreform lll Chance oder Risiko für Zug? Peter Hegglin, Finanzdirektor, Regierungsrat Finanzdirektion, 3. September 2014 2 Inhalt 1. Ausgangslage 2. Strategische Zielsetzungen der Schweiz
Mehrbeschliesst die Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und direktoren (GDK):
Interkantonale Vereinbarung über die kantonalen Beiträge an die Spitäler zur Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung und deren Ausgleich unter den Kantonen (Weiterbildungsfinanzierungvereinbarung WFV)
MehrEvaluation der fachkundigen individuellen Begleitung: Ergebnisse und Perspektiven
Herbsttagung SBFI 2018 Evaluation der fachkundigen individuellen Begleitung: Ergebnisse und Perspektiven Bern, 5. November 2018 INFRAS Atelier fib 5. November 2018 Susanne Stern 2 Überblick Evaluationsmethodik
MehrNationaler Austausch Statistik 2017
Nationaler Austausch Statistik 207 Inhalt Einleitung Programm Klassenaustausch 207 4 Programm Ferienaustausch 207 6 Austausch in den Kantonen 206/7 8 AG Aargau AR Appenzell Ausserrhoden 2 BE Bern BL Basel-Landschaft
MehrVernetzung als Massnahme zur Förderung der psychischen Gesundheit. Annette Hitz Netzwerk Psychische Gesundheit Schweiz
Vernetzung als Massnahme zur Förderung der psychischen Gesundheit Annette Hitz Netzwerk Psychische Gesundheit Schweiz Fachforum 4 Dreiländertagung Betriebliche Gesundheitsförderung, 27. März 2015 1 Zahlen
MehrVorlesung Gender Law. II. Gleichheit
Vorlesung Gender Law FS 2013 II. Gleichheit Prof. Dr. iur. Michelle Cottier MA Juristische Fakultät / Zentrum Gender Studies Universität Basel Geschichte des GlG: Feststellungen der Arbeitsgruppe Lohngleichheit
MehrSteuerertragsentwicklung im Kanton Luzern und in den Luzerner Gemeinden
im Kanton Luzern und in den Luzerner Gemeinden Gutachten «Steuererträge»für die K5-Gemeinden Prof. Dr. Christoph Schaltegger Universität St. Gallen und Universität Luzern Beatrice Mäder Universität St.
MehrMitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 251
Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Alters- und Hinterlassenenvorsorge 10. Juni 2009 Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen
MehrMitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 232
Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Alters- und Hinterlassenenvorsorge 31. Juli 2008 Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen
MehrFerienarbeit Kurzinformationen für Jugendliche und Arbeitgeber
Ferienarbeit Kurzinformationen für Jugendliche und Arbeitgeber Sicherheit ist erstes Gebot. Unfälle werden meistens an den ersten Arbeitstagen verursacht. Jugendliche Ferienjobs bieten Gelegenheit, -
MehrDas Verfahren zur Totalrevision der Kantonsverfassung
Das Verfahren zur Totalrevision der Kantonsverfassung Die Beispiele der zweisprachigen Kantone Bern und Freiburg Prof. Dr. ehemaliger Staatsschreiber des Kantons Bern Brig, 23. Mai 2016 Bernisches Staatsrecht
MehrDie Schweizer Lohnmessmethode : Hintergrund Methode Anwendung. 5. HBS-Gleichstellungstagung - Wege zur Entgeltgleichheit 1./2. Oktober 2009 in Berlin
BÜRO FÜR ARBEITS- UND SOZIALPOLITISCHE STUDIEN AG KONSUMSTRASSE 20. CH-3007 BERN. TEL +41 (0)31 380 60 80. FAX +41 (0)31 398 33 63 INFO@BUERO.CH. WWW.BUERO.CH Die Schweizer Lohnmessmethode : Hintergrund
MehrRückläufige Tendenz beim freiwilligen Engagement in der Schweiz
Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Statistik BFS Medienmitteilung Sperrfrist: 01.12.2008, 9:15 20 Wirtschaftliche und soziale Situation der Bevölkerung Nr. 0350-0812-10 Freiwilligenarbeit
MehrInputreferat zum Workshop
Inputreferat zum Workshop Schweizer Kantone institutioneller Reformbedarf? Markus Schwyn Mendrisio, 26. Mai 2011 Übersicht 1. Demografische Aspekte 2. Soziokulturelle und sozioökonomische Aspekte 3. Politische
Mehrehealth und das elektronische Patientendossier Aktueller Stand
ehealth und das elektronische Patientendossier Aktueller Stand Adrian Schmid Leiter ehealth Suisse Koordinationsorgan ehealth Bund-Kantone INHALT Die Ausgangslage und der Handlungsbedarf epatientendossier:
MehrHerausforderungen und Erfolgsfaktoren in der Gemeindeführung. Reto Lindegger, Direktor Schweizerischer Gemeindeverband
Herausforderungen und Erfolgsfaktoren in der Gemeindeführung Reto Lindegger, Direktor Schweizerischer Gemeindeverband Fricktal Regio Planungsverband Gemeindeseminar 2016 20. Januar 2016, Frick Vielfalt
MehrMedienkonferenz vom 26. April 2012
Dia 1 Medienkonferenz vom 26. April 2012 Dem Pressedossier beigelegte Grafiken Inhalt Titel Untertitel Kommentar Dia Interkantonaler Vergleich Anteil Verwaltung CH (Mittel) ~32% mehr als VS 2 Erziehungsausgaben
MehrVielfältige Ausbildung, vielfältiges Berufsfeld
Vielfältige Ausbildung, vielfältiges Berufsfeld Anstellungssituation nach Abschluss des BSc Ernährung & Diätetik Andrea Mahlstein Leiterin Disziplin / Bachelorstudiengang Ernährung und Diätetik Berner
MehrBundesratsbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages für die private Sicherheitsdienstleistungsbranche
Bundesratsbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages für die private Sicherheitsdienstleistungsbranche Änderung vom 12. April 2010 Der Schweizerische Bundesrat beschliesst:
MehrDipl. Erwachsenenbildnerin, -bildner HF und MAS in Adult and Professional Education (Doppeldiplom)
Anmeldung Dipl. Dozentin, Dozent an höheren Fachschulen bitte die Zulassungsbedingungen der Ausschreibung beachten 1. Studienjahr Ausbildungstag: immer Mittwoch, 8.45 17.15 Kursort Bern Februar 2011 bis
MehrDie neue IIZ-Arbeit aus Sicht des Bundes
Die neue IIZ-Arbeit aus Sicht des Bundes Nat. IIZ Tagung, 24./25. November 2011, Luzern Dr. Felix Wolffers, Leiter EKG IIZ 1 Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVD Staatssekretariat für Wirtschaft
MehrFinanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung: Bilanz nach sechs Jahren
Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung: Bilanz nach sechs Jahren Die Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung entsprechen nach wie vor einem grossen Bedürfnis: Im letzten Jahr sind
MehrVerordnung über die Kontingente für 40-Tonnen- sowie Leer- und Leichtfahrten
Verordnung über die Kontingente für 40-Tonnen- sowie Leer- und Leichtfahrten (Fahrten-Kontingentsverordnung) vom 1. November 2000 Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 4 und 5 des Verkehrsverlagerungsgesetzes
MehrSteuern im Kanton Zürich: Wie weiter? Regierungsrat Ernst Stocker, Finanzdirektor Herbstanlass Flughafenregion, Fisibach AG, 18.
Kanton Zürich Finanzdirektion Steuern im Kanton Zürich: Wie weiter? Regierungsrat Ernst Stocker, Finanzdirektor Herbstanlass Flughafenregion, Fisibach AG, 18. September 2018 Finanzdirektion 2 Woher die
MehrDer lange Weg ins Parlament
Die Frauen bei den Wahlen 999 2003 Der lange Weg ins Parlament Eidg. Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann Bureau fédéral de l égalité entre femmes et hommes Ufficio federale per l uguaglianza
MehrÜbersicht über die kantonalen Bestimmungen zum fakultativen Referendum
Zentrum für Rechtsinformation ZRI Centre de l information juridique CIJ Übersicht über die kantonalen Bestimmungen zum fakultativen Referendum Stand 01.04.2012 (mit Berücksichtigung der neuen Verfassung
MehrQuellensteuer- und Grenzgängertarife 2005
Quellensteuer- und Grenzgängertarife 2005 Kommentar Gegenüber dem Jahr 2004 haben folgende Kantone ihre Quellensteuertarife angepasst: Geänderte QST-Tarife für das Jahr 2005: Gleiche QST-Tarife wie im
MehrStagnation des Stipendienbetrags, weniger Ausgaben für Darlehen
Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Statistik BFS Medienmitteilung Sperrfrist: 28.11.26, 9:15 15 Bildung und Wissenschaft Nr. 35-612-5 Kantonale Stipendien und Darlehen 25 Stagnation
Mehr. Anspruchsvolle, aber nötige Unternehmenssteuerreform III
. Anspruchsvolle, aber nötige Unternehmenssteuerreform III Handelskammer bei der Basel, Lunchveranstaltung, 31. Januar 2014 Dr. Frank Marty, Mitglied der Geschäftsleitung, Leiter Finanzen & Steuern economiesuisse
MehrSteuerstatistik Ausgewählte Diagramme und Karten
Steuerstatistik 215 - Ausgewählte Diagramme und Karten Erläuterungen Die nachfolgenden Diagramme und Karten bilden Steuerdaten des Steuerjahrs 215 ab und ergänzen die im Excelformat publizierten Resultate
MehrVerordnung über die Kontingente für 40-Tonnen- sowie Leer- und Leichtfahrten
Verordnung über die Kontingente für 40-Tonnen- sowie Leer- und Leichtfahrten (Fahrten-Kontingentsverordnung) vom 1. November 2000 (Stand am 14. Januar 2003) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die
Mehr