Nationale Kontaktstelle (NKS)
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- Cornelius Brodbeck
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1 Amt für Volkswirtschaft (AVW) Nationale Kontaktstelle (NKS) Anfang Nationale Kontaktstelle (NKS) des Fürstentums Liechtenstein Unsere Postadresse: Nationale Kontaktstelle Liechtenstein (NKS) Amt für Volkswirtschaft Abteilung Wirtschaft Postfach Vaduz Tel Fax / Unsere Besucheradresse: Haus der Wirtschaft Poststrasse Schaan
2 Schweizerischer Nationalfonds (SNF) Dienstag, 31. Januar 2012 Seite Nr. 2
3 Inhalt Was ist der SNF? Aufbau von SNF Projekten Karrieren Programmen Infrastruktur Wissenschaftskommunikation Wer kann sich beim SNF um Förderung bewerben? Ablauf des Auswahlverfahrens Nächster Schritt Dienstag, 31. Januar 2012 Seite Nr. 3
4 Was ist der SNF? Der Schweizerische Nationalfonds (SNF) unterstützt jährlich rund Wissenschaftler/innen. Im Auftrag des Bundes fördert er die Grundlagenforschung in allen wissenschaftlichen Disziplinen. Das jährliche Budget der SNF beträgt 700 Mio. CHF. Der SNF unterscheidet in seiner Förderung zwischen: Projekten Karrieren Programmen Infrastruktur Wissenschaftskommunikation Dienstag, 31. Januar 2012 Seite Nr. 4
5 Projekte Der SNF nimmt jeweils auf den 1. April und den 1. Oktober Gesuche zur Förderung von Forschungsprojekten entgegen. Teilnahmeberechtigt sind in der Schweiz und Liechtenstein tätige Forschende. Die Wahl des Themas ist frei. Die Beiträge des SNF decken direkte Forschungskosten (Gehälter, Materialien, Reisekosten) Dienstag, 31. Januar 2012 Seite Nr. 5
6 Karrieren Der SNF bietet eine breite Palette von Förderungsmöglichkeiten an, die eine wissenschaftliche Karriere individuell unterstützen können. Förderungsinstrumente zur Karriereförderung: Stipendien für angehende und fortgeschrittene Forschende Forschungsaufenthalt an einem Gastinstitut im Ausland. Marie Heim-Vögtlin-Programm Zur Förderung der Frauen in der Forschung Ambizione Das Programm richtet sich an junge Forscherinnen und Forscher, die ein selbstständig geplantes Projekt an einer schweizerischen Hochschule durchführen möchten. SNF Förderungsprofessuren Erlaubt den Aufbau eines eigenen Teams zur Umsetzung eines Forschungsprojekts. Zudem ermöglicht sie Forschenden, nach einem Auslandaufenthalt ihre Karriere an einer Hochschule in der Schweiz fortzusetzen. ProDoc (Doktoratsprogramme) Dienstag, 31. Januar 2012 Seite Nr. 6
7 Programme Bei den Programmen sind thematische Rahmenbedingungen vorgegeben. Der SNF bietet folgende Programme an: Nationale Forschungsprogramme (NFP) leisten wissenschaftlich fundierte Beiträge zur Lösung dringender Probleme von nationaler Bedeutung. Nationale Forschungsschwerpunkte (NFS) fördern langfristige angelegte Forschungsvorhaben zu Themen, welche für die Zukunft der schweizerischen Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft von strategischer Bedeutung. Dienstag, 31. Januar 2012 Seite Nr. 7
8 Infrastruktur Der SNF leistet Beiträge an Forschungsinfrastrukturen, wenn diese für die Durchführung von Forschungsprojekten unerlässlich sind. Es gibt zwei Förderprogramme: R`Equip (Research Equipment) gewährt allen wissenschaftlichen Bereichen Beiträge zur Anschaffung und Entwicklung von grösseren Forschungsapparaturen. FORCE (Fonds für Forschung am CERN) SNF leistet Beitrage an Experimente, welche am CERN durchgeführt werden (Abteilung, Mathematik, Natur- und Ingenieurwissenschaft) Dienstag, 31. Januar 2012 Seite Nr. 8
9 Wissenschaftskommunikation Der Schweizerische Nationalfonds fördert die Kommunikation zwischen den Forschenden sowie zwischen Wissenschaft und Gesellschaft. SNF leistet Beiträge für: Wissenschaftliche Tagungen in der Schweiz International Exploratory Workshops Wissenschaftliche Publikationen Damit eine Veranstaltung vom SNF unterstützt wird, muss sie für die Forschung in der Schweiz von offensichtlichem Interesse sein. Dienstag, 31. Januar 2012 Seite Nr. 9
10 Wer kann sich beim SNF um Förderung bewerben? Grundsätzlich kann sich jede/r in der Schweiz und Liechtenstein tätige Wissenschaftler/in, unabhängig von seiner/ihrer Staatsangehörigkeit, um einen Förderungsbeitrag des SNF bewerben. Dienstag, 31. Januar 2012 Seite Nr. 10
11 Ablauf des Auswahlverfahrens Gesuchseinreichung Die SNF erhält die Gesuche über ihre elektronische Plattform. Sie prüft, ob die Voraussetzungen zur Gesuchstellung erfüllt sind. Begutachtung Die Begutachtung wird in zwei Etappen durchgeführt. In der ersten werden die Gesuche durch externe Gutachtende beurteilt. In der zweiten werden die Gesuche durch Mitglieder des Nationalen Forschungsrates auf der Basis der vorliegenden Gutachten beurteilt und eingestuft. Diese Beurteilung und Einstufung werden dem zuständigen Fachgremium zur Übernahme empfohlen. Entscheid Das Zuständige Fachgremium des Forschungsrates fällt zu jedem Gesuch ein vorläufigen Entscheid. Anschliessend genehmigt das Präsidium des Forschungsrates die provisorischen Entscheide. Der abschliessende Entscheid wird den Gesuchstellenden durch die Geschäftsstelle des SNF mitgeteilt und im Falle einer Ablehnung begründet. Dienstag, 31. Januar 2012 Seite Nr. 11
12 Nächster Schritt Bitte wenden Sie sich an die Nationale Kontaktstelle (NKS) für Forschung und Entwicklung. Die NKS steht Ihnen gerne für weitere Abklärungen zur Verfügung. Unsere Postadresse: Nationale Kontaktstelle Liechtenstein (NKS) Amt für Volkswirtschaft Abteilung Wirtschaft Postfach Vaduz Tel Fax / Unsere Besucheradresse: Haus der Wirtschaft Poststrasse Schaan Dienstag, 31. Januar 2012 Seite Nr. 12
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