Industrie ein arbeitsrechtsfreier Raum? Marc André Gimmy
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- Inge Holzmann
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1 Industrie ein arbeitsrechtsfreier Raum? Marc André Gimmy Berlin, 28. Januar 2016
2 Inhalt 01 > Aktualität des Themas 02 > Crowdworking in Deutschland 03 > Position der Gewerkschaft 04 > Erläuterung der Begrifflichkeiten 05 > Abgrenzung Arbeitsverhältnis -Selbstständigkeit 06 > Konsequenzen der Falscheinordung 07 > Folgen aus der Selbstständigkeit von Crowdworkern 08 > Chancen und Risiken des Crowdworking 09 > Auswirkungen auf das Arbeitsrecht 10 > Lösungsvorschläge 2
3 01 > Aktualität des Themas > Digitalisierung -jeder zweiten Job entfällt? (Artikel in der Welt vom ) > Uberisierungdes Arbeitsmarktes (Robert Reich Arbeitsminisier Clinton Regierung) Gleicher Unternehmenswert GM - Uber jedoch: AN (Uber) vs AN (GM) > Dematerialisierungdes Produktionsprozesses (Karl-Heinz Land, Ökonom) Kodak AN wurde mit Einzug der Digitalfotografie zu nur mehr AN dematerialisiert 3
4 01 > Aktualität des Themas > Steigerung der Arbeitslosigkeit in den nächsten 5 Jahren (ILO) > Der Deutsche Juristentag beschäftigt sich 2016 mit dem Thema Digitalisierung der Arbeitswelt Herausforderungen und Regelungsbedarf. > Darüber hinaus unterhält die IG Metall auch die Internetseite faircrowdwork.org auf der sich Crowdworker über Arbeitsbedingungen austauschen und Arbeitgeber bewerten können. > Es gibt bereits den Deutschen Crowdsourcing Verband e.v., der sich als Interessenvertretung und Aufklärungsorgan versteht. 4
5 Welche Unternehmensbereiche sollen zukünftig durch die Crowd unterstützt werden? % Anteil der Befragten 20 0 Kundenservice 53,3 % Marketing 51,4 % Marktforschung 44,8 % Vertrieb 41 % Personal 40,6 % Forschung und Entwicklung 37,7 % Finanzierung 28,8 % Quelle: 5
6 02 > Crowdworking in Deutschland Erscheinungsformen: Crowdfunding, Crowdworking, Crowdsourcing, Crowdtesting Es gibt bereits 65 deutschsprachige Crowdsourcing Plattformen. Crowdworking Große Unternehmen wie Audi, DHL, Telekom oder Samsung nutzen bereits die Dienste von Crowdworkern. Die Deutsche Post hat z.b. Mithilfe von Testbirds ihre DocWalletApp vor dem Release auf Bugs und Usability testen lassen. 6
7 02 > Crowdworking in Deutschland 7
8 8
9 03 > Position der Gewerkschaft > Die IG Metall hat eine eigene Internetseite zum Thema Industrie 4.0 online gestellt ( > Auch die IG BCE beschäftigt sich auf einer Internetseite mit der Thematik ( > Gewerkschaften sind sich der Thematik bewusst und nehmen sich ihr an. > Dabei verteufeln die Gewerkschaften Industrie 4.0 nicht, sondern sehen sowohl die Chancen, als auch die Risiken. > Sie machen sich dafür stark, dass Arbeitnehmerrechte durch Industrie 4.0 nicht abgebaut werden. 9
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11 04 > Erläuterung der Begrifflichkeiten > Industrie 4.0 vierte industrielle Revolution Beschreibt die umfassende Digitalisierung und Vernetzung der Industrieproduktion. > Crowdsourcing Zusammensetzung aus crowd und outsourcing Beschreibt das Auslagern von Aufgaben an eine Menschenmenge im Internet. Relevant vor allem bei Tätigkeiten, die mit dem Computer erledigt werden können (z.b. kreative Berufe ( IT-Tätigkeiten, Journalismus, Finanzen und sogar Rechtsberatung ( 11
12 04 > Erläuterung der Begrifflichkeiten > Crowdworking Eine Form des Crowdsourcing, bei dem Arbeitsaufträge im Internet angeboten und vollständig über das Netz abgewickelt werden. > Crowdworker Personen, die sich auf einer Crowdsourcing- Internetplattform um die ausgeschriebenen Projekte bewerben und im Falle des Zuschlags bearbeiten. 12
13 05 > Abgrenzung Arbeitsverhältnis Selbstständigkeit Weisungsgebunden (Inhalt, Ort, Zeit der Tätigkeit) Eingliederung in den Betrieb Entlohnung durch festes Gehalt Abführung von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen Wirtschaftliche Abhängigkeit Persönliche Erbringung der geschuldeten Leistung Zeitlich und örtlich unabhängig Nutzung eigener Betriebsmittel Bezahlung nach Stunden und Erfolg Für mehrere Dienstberechtigte tätig Ausweisung der Mehrwertsteuer 13
14 05 > Abgrenzung Arbeitsverhältnis Selbstständigkeit > Externes Crowdsourcing Eine Online-Plattform (z.b. vermittelt die Aufträge von Unternehmen an Internetnutzer. Die Crowd ist nicht limitiert, sondern jede Person weltweit kommt als Auftragnehmer in Frage Selbstständigkeit?! > Nach dem eigenen Code of Conduct, der in Deutschland führenden Crowdsourcing-Unternehmen (testbirds, clickworker, streetspotr), soll Crowdsourcing kein dauerhaftes, sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis oder Arbeitsverhältnis begründen. > Internes Crowdsourcing Die Belegschaft ist die Crowd, die auf einer internen Plattform Aufgaben erledigt Arbeitsverhältnis! 14
15 06 > Konsequenzen der Falscheinordung > Strafbarkeit wegen Nichtabführen von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen möglich. > Sozialversicherungsbeiträge müssen für die vier zurückliegenden Jahre nachgezahlt werden, wobei ein Regress beim Mitarbeiter nur für drei Monate möglich ist. > Probleme mit der Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes. 15
16 07 > Folgen aus der Selbstständigkeit von Crowdworkern > Sämtliche Arbeitnehmerschutzrechte finden keine Anwendung! Das heißt z.b.: Kein Kündigungsschutzrecht Kein Anspruch auf Urlaub und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall Kein Mindestlohn Keine Tarifbindung Keine betriebliche Mitbestimmung > Wettbewerbsdruck und Preiskampf durch Crowdworker 16
17 08 > Chancen und Risiken des Crowdworking Chancen Zugriff auf Wissens- und Kompetenzpool Akquisition/schnelle Aufgabenabwicklung Entlastung interner Mitarbeiter Neue Beschäftigungsmöglichkeiten Höhere Flexibilität (für beide Seiten) Kostensenkungspotenziale Risiken Richtige Aufgabendefinition Schwer kalkulierbare Kosten Kontrolldefizite/Know-how-Verlust Geringere Entlohnung Intensivierung der Konkurrenz Gefahr der kontinuierlichen Überwachung Quelle: Prof. Dr. C. Schubert, Fortbildungsplus zur 27. Jahresarbeitstagung Arbeitsrecht,
18 09 > Auswirkungen auf das Arbeitsrecht Dematerialisierung des Betriebsbegriffes Betrieb = organisatorische Einheit, innerhalb derer der Unternehmer allein oder zusammen mit seinen Mitarbeitern mit Hilfe sächlicher und immaterieller Mittel bestimmte arbeitstechnische Zwecke fortgesetzt verfolgt. 18
19 09 > Auswirkungen auf das Arbeitsrecht Kriterien des industriell geprägten Betriebsbegriff Einheitlicher Rechtsträger Arbeitsrechtlicher Zweck Einheitliche Leitung Räumliche Einheit Betriebsgemeinschaft Dauerhaftigkeit Anwendbarkeit der Kriterien auf Crowdworker (-), viele unterschiedliche Rechtsträger (Solo-Selbstständige) (+), definiert durch Auftrag für alle (-), durch Gestaltung der Ausschreibung? (-) (-) (-), Auftragsbezogen 19
20 09 > Auswirkungen auf das Arbeitsrecht > Zentraler Anknüpfungspunkt für KSchG und BetrVG > Folgen der Nichtanwendbarkeit des industriell geprägten Betriebsbegriffs auf Crowdworker: Gilt das Kündigungsschutzgesetz? Ist eine betriebsbezogene Sozialauswahl durchführbar? Ist die Bildung von Betriebsräten möglich? 20
21 10 > Lösungsvorschläge > Änderung des Betriebsbegriffs: Betriebsmittelprägung verändern Auf Zweck abstellen > Erwerbstätigenversicherung einführen: Altersversicherung für alle Erwerbstätigen, also Angestellte und Selbstständige 21
22 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 22
23 Ihr Ansprechpartner Marc André Gimmy Partner, München > Arbeitsrecht > Energy & Environment Marc André Gimmy hat sich auf die Beratung im Arbeitsrecht, insbesondere Mitbestimmungs-, Tarifvertrags-und Betriebsverfassungsrecht, spezialisiert. Er berät nationale und internationale Unternehmen u. a. bei der Umsetzung von arbeitsrechtlichen Restrukturierungen sowie der Konzerngestaltung unter mitbestimmungsrechtlichen Aspekten. Zu seiner Klientel gehören Unternehmen der Telekommunikationsindustrie, der Maschinenbau, chemischen und Papierindustrie sowie der Luftfahrtindustrie. Daneben betreut er auch spanische Unternehmen in Deutschland sowie deutsche Unternehmen und Banken in Spanien. Nach dem Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Konstanz und anschließendem Referendariat in Baden-Württemberg und Bayern erfolgte 1993 die Zulassung als Rechtsanwalt in Düsseldorf erhielt er seine Zulassung als Fachanwalt für Arbeitsrecht wurde er zum Mitglied des Vorprüfungsausschusses Fachanwalt für Arbeitsrecht der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf und 2012 zum Mitglied des Gesetzgebungsausschusses Arbeitsrecht der Bundesrechtsanwaltskammer berufen. Marc André Gimmy war von 1993 bis 1999 in einer mittelständischen Sozietät sowie bei Andersen Legal im Bereich des Arbeitsrechts tätig schloss er sich als Partner der Sozietät Nörr an und leitete den Bereich Arbeitsrecht in deren Düsseldorfer Büro wechselte er als Partner zu Wessingin Düsseldorf und ist seit 2013 Leiter der Arbeitsrechtsabteilung von Taylor Wessing in Deutschland. Marc André Gimmy ist u.a. Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Fachanwälte für Arbeitsrecht im DAV, der European Employment Lawyers Association (EELA), des Fachanwaltsforums Arbeitsrecht (FAA). Schließlich ist er Präsident der Deutsch-Spanischen Juristenvereinigung. Marc André Gimmy ist Autor zahlreicher Veröffentlichungen und regelmäßig Referent auf Seminaren Kontaktdetails T: +49 (0) E: 23
24 Unsere Standorte Amsterdam 003 Parnassusweg LZ Amsterdam Netherlands T Beijing * Unit 2307&08, West Tower, Twin Towers, B-12 Jianguomenwai Ave, Chaoyang District CN-Beijing T Berlin Ebertstraße 15 DE Berlin T Bratislava Taylor Wessing e n w c advokáti s.r.o. Panenská 6 SK Bratislava T Brünn * Taylor Wessing e n w c v.o.s. advokáti Dominikánskénámĕstí4/5 CZ Brno T Brüssel Rue de Livourne, 7 Box 4 B-1060 Brüssel RPR/BCE T Budapest Bánki és Társai Ügyvédi Iroda in cooperation with Taylor Wessing e n w c Rechtsanwälte GmbH Dorottya u. 1, III. em. HU-1051 Budapest T Cambridge 24 Hills Road GB-Cambridge, CB2 1JP T Dubai 26th Floor, Rolex Tower, Sheikh ZayedRoad, P.O. Box AE-Dubai T Düsseldorf Benrather Straße 15 DE Düsseldorf T Eindhoven Kennedyplein ZT Eindhoven Netherlands T Frankfurt Thurn-und-Taxis-Platz 6 DE Frankfurt a.m. T Hamburg Hanseatic Trade Center Am Sandtorkai 41 DE Hamburg T Jakarta ** HPRP Wisma46 Kota BNI, 41st floor Jl. JendSudirmanKav1 ID-Jakarta T Kiew Taylor Wessing e n w c Law Firm TOV Illinsky Business Center vul. Illinska 8 UA Kiew T Klagenfurt * Taylor Wessing e n w c Rechtsanwälte GmbH Alter Platz 1 AT-9020 Klagenfurt T London 5 New Street Square GB-London EC4A 3TW T London Tech City Shoreditch Business Centre 64 Great Eastern Street GB-London EC2A 3QR T Menlo Park * 1550 El Camino Real, Suite 275 Menlo Park US-California, T München Isartorplatz 8, DE München T New York * 41 Madison Avenue, 31st Floor New York US-NY T Paris 69 avenue Franklin D. Roosevelt FR Paris T Prag Taylor Wessing e n w c v.o.s. advokáti U Prašnébrány1 CZ Prag1 T Seoul ** DR & AJU International Law Group 7/11/12/13/15F, Donghoon Tower 317 Teheran-ro Gangnam-gu KR-Seoul T Shanghai * Unit 1509, United Plaza No. 1468, Nanjing West Road CN-Shanghai T Singapur RHTLaw Taylor Wessing Six Battery Road #09-01, #10-01 SG-Singapore T Wien Taylor Wessing e n w c Rechtsanwälte GmbH Schwarzenbergplatz 7 AT-1030 Wien T Warschau Taylor Wessing e n w c Rechtsanwälte E. Stobiecka - Kancelaria Prawna Sp. K. ul. Mokotowska 1 PL Warschau T * Repräsentanzen ** Assoziierte Büros 24
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