Jugendwerkstatt - 16 I SGB II i.v.m. 45 I S 1 Nr. 1 SGB III

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1 Vrbemerkung: Diese Leistungsbeschreibung ist exklusiv für die besnderen Bedingungen der nds. Jugendwerkstätten unter Berücksichtigung der aktuellen Förderrichtlinie AdQ des Landes Nds. einzusetzen. Die Kmmentierungen und grau unterlegten Passagen kennzeichnen Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen des jeweiligen lkalen Jugendwerkstatt-Knzepts ( ptinal ) bzw. dienen im Rahmen des mderierten Przesses einem besseren Verständnis bei den Vertretern der Jugendwerkstätten bzw. auch allen anderen relevanten Akteuren und Institutinen im Zusammenhang mit der Frtführung der Förderung. Jeder Auftraggeber (JC ge, zkt) gestaltet in eigener Verantwrtung die Leistungsbeschreibung gemäß des lkalen Bedarfs und der lkalen Rahmenbedingungen bei der Umsetzung. Dies betrifft einerseits grds. die Inhalte unter B.2 als auch die Stabilisierung der Beschäftigungsaufnahme. B Leistungsbeschreibung Die in den Teilen B.1 und B.2 genannten Anfrderungen sind vm Bieter zu erfüllen. Zusätzliche Angaben der Ausführungen im Knzept sind hierzu nicht erfrderlich. B.1 Allgemeine und prduktbezgene Rahmenbedingungen Die Maßnahme ist ein Bestandteil des Prjektes Jugendwerkstatt. Aus diesem Grund ist es zwingend erfrderlich, dass alle am Przess beteiligten Partner vernetzt miteinander agieren, um einen einheitlichen Standard zu gewährleisten. Daraus leitet sich die Ntwendigkeit der Zusammenarbeit der Auftragnehmer dieses Prjektes ab. Smit ist ein stetiger Austausch vn teilnehmerbezgenen Infrmatinen gesichert. Die nachflgend genannten Vrdrucke werden im Internet unter > Arbeitsmarkt-Dienstleistungen > Vrdrucke > Vrdrucke für die Vertragsausführung > Maßnahmen auf der Rechtsgrundlage SGB III/SGB II in der Fassung ab > Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach 45 SGB III zur Verfügung gestellt. Diese sind bei der Angebtsabgabe nicht mit vrzulegen. Sweit der Auftraggeber nach Zuschlagserteilung eine andere gegebenenfalls elektrnische Lösung entwickelt und kstenls zur Verfügung stellt, ist diese durch den Auftragnehmer auch anzuwenden. Mit der Angebtsabgabe erklärt der Bieter hierzu vrab und unwiderruflich seine Zustimmung. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zu einem regelmäßigen Austausch/Kntakt mit dem Bedarfsträger ab Vertragsbeginn. Art und Umfang sind zwischen Auftragnehmer und Bedarfsträger festzulegen. B.1.1 Beschreibung der Maßnahme (Zielsetzung und Einführung) Die Maßnahmeinhalte haben sich an der Zielsetzung Heranführung und Eingliederung in das Ausbildungs- und Beschäftigungssystem zu rientieren. Leistungsgegenstand ist die Durchführung niedrigschwelliger Angebte im Vrfeld vn Ausbildung, Qualifizierung und Beschäftigung für junge Menschen, mit vielfältigen und schwerwiegenden Hemmnissen (multiple Prblemlagen), die deshalb für eine erflgreiche Qualifizierung auch im Rahmen berufsvrbereitender Bildungsmaßnahmen ( 51 ff. SGB III) nch nicht in Betracht kmmen. Durch persönliche Stabilisierung, Bewältigung individueller Prblemlagen und Aktivierung swie Vermittlung vn Schlüsselqualifikatinen, niedrigschwelliger Qualifizierung und prduktinsrientierten Tätigkeiten sllen diese jungen Menschen im Rahmen einer Integratinsstrategie für eine berufliche Qualifizierung mtiviert und schrittweise an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt herangeführt werden ( 16 Absatz 1 SGB II i.v.m. 45 Abs. 1 Nr. 1 SGB III). Möglich sind auch Maßnahmekmbinatinen nach 16 Abs. 1 SGB II i.v.m. 45 Abs. 1 S. 1 SGB III bestehend aus Elementen zur Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt ( 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB III), Feststellung, Verringerung der Beseitigung vn Vermittlungshemmnissen ( 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB III) Stand: xxx-12-xxxxxx Seite 1 vn 19

2 Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung ( 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 SGB III) Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme ( 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 SGB III). Die Maßnahme kann alle Aktivitäten umfassen, mit denen ein Integratinsfrtschritt unter Verringerung und Vermeidung der Hilfebdürftigkeit des Teilnehmers erreicht werden kann. Das Ziel der Maßnahme gilt als erreicht, wenn der Übergang in eine weiterführende schulische der berufliche Qualifizierung der auch in eine Einstiegsqualifizierung gelingt. Bei einem begrenzten Anteil vn Teilnehmern sllte auch der Übergang in eine Beschäftigung der Ausbildung gelingen. Sweit dies nicht realisierbar ist, kann als (Teil-)Ziel auch der Abbau vn Resignatin, die persönliche Stabilisierung und sziale Integratin im Vrdergrund stehen, s dass eine Teilhabe am Erwerbsleben prgnstiziert werden kann. Die Maßnahme stellt ein niedrigschwelliges Angebt flankiert mit intensiver szialpädaggischer Betreuung im Vrfeld vn beruflicher Qualifizierung, Ausbildung der Beschäftigung dar. Als methdisches Element können auch die prduktinsrientierten Tätigkeiten eingesetzt werden, um die jungen Menschen zu aktivieren, zu mtivieren und zu qualifizieren. Die prduktinsrientierten Tätigkeiten finden in flgenden Berufsfeldern statt: Hlz Beispielhaft könnten flgende Tätigkeiten i.r. einer Hlzwerkstatt durchgeführt werden: - Anfertigen vn Mbiliar und anderer Prdukte (Pinnwand, Bilderrahmen, Vgelhäuschen etc.) - Reparatur vn Möbelstücken - Prjektarbeiten (z.b. Herstellen vn Kleinigkeiten aus Hlz) - Herstellen vn Schautafeln, Sitzbänken, Tisch-/Bankkmbinatinen, Schutzhütten Htel/Gaststätte/Hauswirtschaft/Ernährung Lager/Lgistik/Handel Metall Farbe/Raumgestaltung Pflege. Weitere Wird im Verlauf der Maßnahme festgestellt, dass weitere prduktinsrientierte Tätigkeiten durchgeführt werden sllen, bedürfen diese der Zustimmung des Bedarfsträgers. Sfern der individuelle Aktivierungs- und Qualifizierungsfrtschritt es ermöglicht, ist eine Integratin in Arbeit, Ausbildung der Einstiegsqualifizierung anzustreben. Um Abbrüche zu vermeiden, sll der Übergang in Ausbildung, Arbeit der Einstiegsqualifizierung ggf. durch eine nachgehende Betreuung unterstützt werden. Mit der Maßnahme wird der ganzheitliche Förderansatz des niedersächsischen Landesprgramms zur Förderung vn Jugendwerkstätten unterstützt und eine Verzahnung mit Leistungen der Jugendszialarbeit nach 13 SGB VIII, die parallel vm Träger der Jugendhilfe in der Jugendwerkstatt-Maßnahme erbracht werden, hergestellt. B.1.2 Teilnehmer Zur Zielgruppe gehören Jugendliche bzw. junge Erwachsene ab 17 und unter 25 Jahren, deren berufliche Eingliederung aufgrund vn schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen besnders erschwert ist. die vielfältige und schwerwiegende Hemmnisse insbesndere im Bereich Mtivatin/Einstellungen, Schlüsselqualifikatinen und szialer Kmpetenzen aufweisen und auf andere Weise nicht erreicht Stand: xxx-12-xxxxxx Seite 2 vn 19

3 werden können, um sie für eine berufliche Qualifizierung zu mtivieren und schrittweise heranzuführen, die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben, über keine berufliche Erstausbildung verfügen und wegen der in ihrer Persn liegenden Gründe hne diese Förderung nicht bzw. nch nicht eingegliedert werden können. Eine eventuelle Spezifizierung der Zielgruppe enthält das Leistungsverzeichnis/Lsblatt. B.1.3 Zeitlicher Umfang Kmmentar: Grundsätzlich ist eine individuelle Teilnahmedauer bis zu 24 Mnaten durch das Jbcenter wählbar. In Verbindung mit den lfd. ESF-Zuwendungsbescheiden wird der Vertrag aktuell in der Regel nur bis zum geschlssen. Die Maßnahmedauer ergibt sich aus dem Leistungsverzeichnis/Lsblatt. Die individuelle Teilnahmedauer eines Teilnehmers wird vm jeweiligen Bedarfsträger festgelegt. Sie beträgt mindestens sechs Mnate und höchstens zwölf Mnate. Die individuelle Teilnahmedauer kann in besnders begründeten Einzelfällen um jeweils sechs Mnate, maximal bis zu 24 Mnaten, verlängert werden. Die Verlängerung der Teilnahmedauer hat mindestens vier Wchen vr Ablauf der ursprünglich festgelegten Teilnahmedauer zu erflgen. Die Entscheidung über die Verlängerung trifft der Bedarfsträger. Eine vrzeitige Beendigung durch den möglichst frühzeitigen Übergang in weiterführende Qualifizierungsangebte der zur Aufnahme einer Ausbildung/Beschäftigung ist anzustreben! Die Wchenstundenzahl beträgt grundsätzlich einschließlich eines vrgeschriebenen Berufsschulunterrichtes 39 Zeitstunden hne Pausen und rientiert sich grundsätzlich an der individuellen Leistungsfähigkeit und dem individuellen Entwicklungsptenzial der Teilnehmer. Sllte aus Gründen, die in der Persn des Teilnehmers liegen, eine geringere Wchenstundenzahl erfrderlich sein, um das Maßnahmeziel zu erreichen, kann diese in Absprache mit dem Bedarfsträger vereinbart werden, welche 15 Stunden pr Wche (Teilzeit) nicht unterschreiten sllte. Die Schutzbestimmungen für Jugendliche, z.b. Jugendarbeitsschutzgesetz, sind zu beachten. Durch die Teilnahme an der Maßnahme wird die Berufsschulpflicht nicht berührt. Unter Berücksichtigung individueller Gegebenheiten kann auch eine Teilnahme in Teilzeit erflgen. Eine Anrechnung mehrerer Teilzeitteilnehmer auf einen Teilnehmerplatz ist zeitlich versetzt möglich (z.b. vrund nachmittags). Der maximale Umfang ist dem Leistungsverzeichnis/Lsblatt zu entnehmen. Den Teilnehmern werden unterweisungsfreie Zeiten eingeräumt. Es besteht ein Anspruch auf zwei unterweisungsfreie Arbeitstage für jeden vllen Kalendermnat der Teilnahme. Eine Verrechnung des Anspruchs auf unterweisungsfreie Zeiten mit unentschuldigten Fehlzeiten erflgt nicht. Sfern betriebliche Phasen in die Maßnahme integriert werden, gelten die tariflichen bzw. betriebsüblichen Arbeitszeiten des Betriebes. B.1.4 B Persnal Allgemeine Regelungen Eine wesentliche Vraussetzung für den Erflg dieser Maßnahme ist fachlich qualifiziertes und erfahrenes Persnal. Der Persnaleinsatz muss quantitativ und qualitativ den Anfrderungen der Leistungsbeschreibung entsprechen. Die Arbeitsbedingungen des Persnals unterliegen den arbeitsrechtlichen Anfrderungen. Der Auftraggeber bzw. die krdinierende Dienststelle behalten sich vr, während der Vertragslaufzeit hne Vrankündigung jederzeit die Einhaltung der Anfrderungen zu überprüfen und die Einsicht in Arbeitsverträge, Qualifikatinsnachweise und Zeugnisse vrzunehmen. Stand: xxx-12-xxxxxx Seite 3 vn 19

4 Bei der Auswahl des Persnals sllte insbesndere auf persnelle und sziale Kmpetenzen (z.b. Mtivatinsfähigkeit, Kntaktfreude, Kreativität und Teamfähigkeit etc.) geachtet werden. Nachweis des Persnals Der Nachweis des Persnals hat mit dem Vrdruck F.1 (Gesamtübersicht) nach Zuschlagserteilung, spätestens vier Wchen vr Maßnahmebeginn, gegenüber dem Auftraggeber zu erflgen. Bei kurzfristigerem Beginntermin ist die Vrlage unmittelbar nach Zuschlagserteilung erfrderlich. Bei Persnaländerungen während der Vertragslaufzeit hat der Nachweis des Persnals durch den Auftragnehmer unverzüglich und vr Einsatz des Persnals in der Maßnahme mit der Gesamtübersicht Vrdruck F.1 zu erflgen. Der Auftragnehmer versichert mit der Abgabe des Vrdrucks F.1, dass das gemeldete Persnal quantitativ und qualitativ den Anfrderungen der Leistungsbeschreibung entspricht. Der Auftraggeber behält sich vr, den Einsatz des Persnals abzulehnen, sfern hinsichtlich der Eignung Bedenken bestehen. Gleiches gilt für einen Persnalwechsel während der Vertragslaufzeit. Eine Vertretungsregelung im Urlaubs- der Krankheitsfall ist vm Auftragnehmer sicherzustellen. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber auf Verlangen einen aktuellen Persnaleinsatzplan unverzüglich vrzulegen. Persnaleinsatz Das für die Durchführung der Maßnahme erfrderliche Persnal ist im entsprechenden Umfang ab Maßnahmebeginn vrzuhalten. Dem Auftragnehmer wird die Möglichkeit eingeräumt, außerhalb der Maßnahme für andere als vn dem Bedarfsträger zugewiesene Teilnehmer tätig zu sein. Für andere als vm Bedarfsträger zugewiesene Teilnehmer entstehende Ksten werden nicht erstattet. Der Auftragnehmer verpflichtet sich jedch, die vn ihm zur Durchführung der Maßnahme angegebene Persnalkapazität gemäß seinem Angebt ausschließlich für die Leistungserbringung einzusetzen. Das tatsächlich in der Maßnahme eingesetzte Persnal ist täglich namentlich in Listenfrm zu erfassen. Dabei ist der zeitliche Umfang zu dkumentieren. Diese Erfassungslisten sind auf Verlangen vrzulegen. Die angebtenen Persnalkapazitäten dürfen durch andere Tätigkeiten des Auftragnehmers nicht eingeschränkt werden. B Besndere Regelungen Mindestens die Hälfte des in der Maßnahme eingesetzten Persnals muss über mindestens zweijährige Berufserfahrungen in Aktivierungshilfen, berufsvrbereitenden Bildungsmaßnahmen, Arbeitsgelegenheiten mit szialpädaggischer Betreuung für Teilnehmer unter 25 Jahren, Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen für Teilnehmer unter 25 Jahren, Maßnahmen auf Grundlage des SGB VIII, behindertenspezifischen berufsvrbereitenden Bildungsmaßnahmen, außerbetrieblicher Ausbildung, Schulszialarbeit der behindertenspezifischen Ausbildungsgängen verfügen. Der Persnalschlüssel beträgt: Kmmentar: Persnalschlüssel und Prfessinen werden vm Bedarfsträger festgelegt Szialpädaggen : Teilnehmer = 1 : 20 Fachliche Anleiter : Teilnehmer = 1 : 9 Dieser gibt die einzusetzende Kapazität vn Szialpädaggen und fachlichen Anleitern (Ausbilder der Lehrkräfte) für die Tätigkeiten in der Maßnahme an und berücksichtigt den zielgruppenspezifischen Betreuungsaufwand. Vn den gefrderten fachlichen Anleitern (Ausbilder der Lehrkräfte) müssen 80% auf die Ausbilder und 20% auf die Lehrkräfte entfallen. Der Auftragnehmer hat durchgängig für die gesamte Vertragslaufzeit festangestelltes Persnal einzusetzen. Kmmentar: Sweit es im Einzelfall erfrderlich ist, kann ein Anteil vn Hnrarkräften vn bis zum 20 % zugelassen werden. Stand: xxx-12-xxxxxx Seite 4 vn 19

5 Fest angestellt bedeutet, dass die zwischen dem Auftragnehmer und seinen Mitarbeitern geschlssenen Arbeitsverträge nicht einen geringeren Zeitraum als die vrgesehene Vertragslaufzeit umfassen dürfen. Minijbs im Sinne 8 des Vierten Buches Szialgesetzbuch (SGB IV) gehören nicht zum fest angestellten Persnal. Alle Angaben zum Persnaleinsatz beziehen sich auf ein Vlumen vn wöchentlich 39 Zeitstunden in der Maßnahme. Die pädaggischen Fachkräfte/Ausbilder müssen fachlich und pädaggisch geeignet sein. Fachlich geeignet ist, wer über einen einschlägigen anerkannten Berufs- der Studienabschluss und über eine mindestens dreijährige Erfahrung mit der Zielgruppe verfügt. Pädaggisch geeignet ist, wer über die Meisterprüfung, die Ausbildereignungsprüfung (AdA), pädaggische Ergänzungsstudiengänge der vergleichbare Zusatzqualifikatinen und Berufserfahrung in der Ausbildung der Weiterbildung, vrzugsweise in der Erwachsenenbildung, verfügt. Beim Szialpädaggen wird ein abgeschlssenes Studium der Szialpädaggik/-arbeit bzw. Sziale Arbeit (Diplm, Bachelr der Master) erwartet. Pädaggen (Diplm, Bachelr, Master der Magister Artium) mit den Ergänzungsfächern bzw. Studienschwerpunkten Szialpädaggik, Snderpädaggik der Jugendhilfe werden ebenfalls zugelassen. Ohne die genannten Ergänzungsfächer bzw. Studienschwerpunkte müssen diese innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens eine einjährige Berufserfahrung mit der Zielgruppe gemäß B.1.2 nachweisen. Ein abgeschlssenes Studium schließt auch den Erwerb der Berufsbefähigung (z.b. staatliche Anerkennung) mit ein. Ersatzweise werden auch staatlich anerkannte Erzieher mit einschlägiger Zusatzqualifikatin anerkannt, sweit diese mindestens eine dreijährige berufliche Erfahrung mit der Zielgruppe gemäß B.1.2 innerhalb der letzten fünf Jahre nachweisen. Bei der Lehrkraft wird ein abgeschlssenes Fachhch-/Hchschulstudium erwartet. Ersatzweise wird eine abgeschlssene Fachschulausbildung (z.b. Techniker), eine abgeschlssene Meister- der Fachwirtausbildung anerkannt, sweit diese zusätzlich eine mindestens dreijährige berufliche Erfahrung swie mindestens eine einjährige pädaggische Erfahrung nachweisen. Für Lehrkräfte hne pädaggische Ausbildung wird zusätzlich eine pädaggische Grundqualifizierung (z.b. Ausbildereignung) gefrdert. Beim Ausbilder wird ein anerkannter Berufs- der Studienabschluss erwartet. Grundsätzlich muss dieser über eine mindestens dreijährige Erfahrung in der Anleitung bzw. Einarbeitung vn Auszubildenden verfügen. Die gefrderte dreijährige Erfahrung reduziert sich auf ein Jahr bei Vrliegen eines Abschlusses als Meister der Techniker und Fachwirt mit Ausbildereignungsprüfung. Zeiten während einer Berufsausbildung und eines Studiums gelten nicht als Berufserfahrung. Bei einer entsprechenden Qualifikatin der Fachkräfte ist Persnalunin zugelassen. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass das eingesetzte Persnal über den für die Durchführung der Maßnahme erfrderlichen aktuellen fachlichen und pädaggischen Wissensstand verfügt. B.1.5 Räumlichkeiten und Ausstattung Kmmentar: Das JC legt die für die Maßnahmen ntwendigen Räumlichkeiten und deren Ausstattung gem. deren Knzeptin qualitativ und quantitativ fest B Allgemeine Regelungen Maßnahmert Der knkrete Maßnahmert für die Durchführung ergibt sich aus dem Leistungsverzeichnis/Lsblatt. Der angegebene Maßnahmert ist zwingend einzuhalten. Maßnahmert ist der im Leistungsverzeichnis/Lsblatt jeweils angegebene Ort der Bezirk: Eine Stadt, ein Ort hne zusätzliche Bezeichnung bedeutet, dass nur diese Stadt/dieser Ort Maßnahmert ist. Stand: xxx-12-xxxxxx Seite 5 vn 19

6 Der Zusatz "Stadtteil" der "Ortsteil" bedeutet, dass als Maßnahmert nur dieser Stadtteil/Ortsteil in Frage kmmt (Beispiel: Stadtteil Stuttgart-Vaihingen). Der Zusatz einer der mehrerer Pstleitzahlen grenzt das Gebiet der Stadt/des Ortes ein. Der Hinweis "AA" vr der Ortsbezeichnung bedeutet, dass als Maßnahmert jeder Ort innerhalb des gesamten Agenturbezirks in Frage kmmt. Der Hinweis "DSt." vr der Ortsbezeichnung bedeutet, dass als Maßnahmert jeder Ort innerhalb des Dienststellenbezirks (Zuständigkeitsbereich der Hauptagentur der einer Geschäftsstelle innerhalb des Agenturbezirkes)in Frage kmmt. Der Hinweis Jbcenter vr der Ortsbezeichnung bedeutet, dass als Maßnahmert jeder Ort innerhalb des gesamten Zuständigkeitsbereichs des Jbcenters in Frage kmmt. Der Hinweis "Lkr." vr der Ortsbezeichnung bedeutet, dass als Maßnahmert jeder Ort innerhalb dieses Landkreises in Frage kmmt. Sind mehrere Städte/Orte angegeben, muss der Bieter eine/n der mehrere als Maßnahmert/-e auswählen. Sind mehrere Städte/Orte mit einem der verbunden, muss der Bieter einen Maßnahmert auswählen. Sind mehrere Städte/Orte mit einem und verbunden, muss der Bieter all diese Städte/Orte als Maßnahmerte vrhalten. Lage und Zugang Die Räumlichkeiten des Auftragnehmers müssen für den Teilnehmer in angemessener Zeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar und am Gebäude s ausgeschildert sein, dass sie vm Teilnehmer gut aufzufinden sind. Räumlichkeiten/Außengelände Wurden bei Angebtsabgabe keine Angaben zu den Räumlichkeiten gemacht (Buchstabe a auf dem Vrdruck D.3.2), ist der Vrdruck R.0 spätestens fünf Arbeitstage nach Zuschlagserteilung beim Auftraggeber einzureichen. Bei Überschreiten der Fünf-Tages-Frist finden die 8 und 9 der Vertragsbedingungen Anwendung. Der Auftraggeber behält sich vr, die Räumlichkeiten vier Wchen vr Maßnahmebeginn zu besichtigen. Sächliche, technische und räumliche Ausstattung Die Räumlichkeiten und deren Ausstattung haben ab Maßnahmebeginn dem Stand der Technik swie den einschlägigen gesetzlichen Vrgaben zu entsprechen. Der bauliche Zustand, die Sauberkeit und Hygiene der Räumlichkeiten einschließlich der sanitären Einrichtungen müssen eine rdnungsgemäße Durchführung gewährleisten. Der Auftraggeber behält sich vr die Räumlichkeiten abzulehnen, sfern hinsichtlich der Eignung Bedenken bestehen. Gleiches gilt für einen Wechsel der Räumlichkeiten während der Vertragslaufzeit. Für alle nachflgenden räumlichen und ausstattungstechnischen Vrgaben gelten insbesndere flgende Vrschriften/Empfehlungen: Arbeitsstättenverrdnung (2004) in Verbindung mit den Arbeitsstättenrichtlinien Bildschirmarbeitsverrdnung (2008) Vrschriften der zuständigen gesetzlichen Unfallversicherungen (Berufsgenssenschaften) Brandschutzbestimmungen Jeweilige Landesbaurdnung PC-Arbeitsplätze (PC, Bildschirm, Sftware und Drucker), welche für Teilnehmer eingesetzt werden, müssen dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Dies ist dann gegeben, wenn der PC mindestens mit Windws XP und einer marktüblichen Office-und Anwendersftware (z.b. MS-Office, OpenOffice.rg) ausgestattet ist, mindestens die vm Hersteller für das eingesetzte Betriebssystem und die eingesetzte Office- und Anwendersftware empfhlenen Hardwarevraussetzungen erfüllt und der Bildschirm eine Mindestgröße vn 17 Zll (bei Flachbildschirmen TFT 15 Zll) hat. Alle PC-Arbeitsplätze sind mit Internetzugang auszustatten. Es ist sicher zu stellen, dass jeder Teilnehmer die vn ihm erarbeiteten Aufgaben, Texte u.ä. auf einem separaten Speichermedium festhalten kann (z.b. USB-Stick, CD), das ihm zur Verfügung zu stellen ist. Unter Einhaltung dieser technischen Standards ist auch der Einsatz vn Laptps zulässig. Vrhalten der Räumlichkeiten Stand: xxx-12-xxxxxx Seite 6 vn 19

7 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vn ihm angebtenen Räumlichkeiten inklusive Ausstattung während der gesamten Dauer der Maßnahmen vrzuhalten. Dem Auftragnehmer wird die Möglichkeit eingeräumt, die Räumlichkeiten außerhalb der Maßnahme für andere Zwecke zu nutzen, eine anderweitige Nutzung darf keine Auswirkung auf die Vertragserfüllung haben. B Besndere Regelungen Für die Durchführung der Maßnahme sind die erfrderlichen Räumlichkeiten in ausreichender Zahl, Größe und Ausstattung durch den Auftragnehmer bereit zu stellen. Hierzu gehören Unterrichtsräume und Szialräume, Besprechungsräume swie Werkstätten bzw. Praxisräume. Für die Pausenzeiten sind entsprechende Aufenthaltsmöglichkeiten bereit zu stellen. In jeder Einrichtung hat der Auftragnehmer ein Telefax und einen Ftkpierer vrzuhalten swie die telefnische Erreichbarkeit sicher zu stellen. Unterrichtsräume sind Gruppenräume, in denen theretische Lerninhalte vermittelt werden. Bei Unterrichtsinhalten unter Nutzung der IT ist je Teilnehmer ein vernetzter PC-Arbeitsplatz mit Internetanschluss zur Verfügung zu stellen. Es ist sicher zu stellen, dass jeder Teilnehmer die vn ihm erarbeiteten Aufgaben, Texte u.ä. ausdrucken kann (mindestens ein Bereichsdrucker je Unterrichtsraum). Besprechungsräume sind Räume für Einzelberatungen und Kleingruppengespräche. Dabei muss der Schutz der persönlichen Daten gewährleistet sein. Ein zusätzlicher mit Internetzugang ausgestatteter Besprechungsraum ist für die individuelle persönliche Begleitung durch den Bedarfsträger vrzuhalten. Die Größe der Räume ist s zu bemessen, dass mindestens vier Persnen ausreichend Platz haben. Szialräume Aus Gründen der Gesundheit der Tätigkeit ist aufgrund der Arbeitsstätten-VO ein Pausenraum mit 1 m² Grundfläche je Teilnehmer, mindestens 6 m² grß, zur Verfügung zu stellen. Die lichte Höhe muss der vn Arbeitsräumen entsprechen. Leicht zu reinigende Tische, Sitze mit Rückenlehnen, Kleiderhaken, Abfallbehälter und bei Bedarf auch Vrrichtungen zum Anwärmen und Kühlen vn Speisen und Getränken swie Trinkwasser der ein alkhlfreies Getränk müssen zur Verfügung gestellt werden. Die Werkstätten bzw. Praxisräume dienen der praktischen Unterweisung im Rahmen vn markt- und betriebsnaher Arbeit. Diese können eigene Räume des Auftragnehmers sein der bei einem Dritten (z.b. andere Bildungsträger, Betriebe) angemietet werden. Die Betreuung der Teilnehmer liegt jedch im Verantwrtungsbereich des Auftragnehmers und kann nicht an Dritte abgegeben werden. Der Auftragnehmer hat die Maßnahme drt selbst durchzuführen. Hier beschreibt der Bedarfsträger in Abstimmung mit dem REZ die für die Praxisräume, Werkstätten ntwendigen Vrgaben für Räume und infrastrukturelle Ausstattung. Beispielhaft ist hier eine Beschreibung für eine Hlzwerkstatt aufgeführt. Material Hlz: Flgende Ausstattungsvrgaben gelten für die Durchführung der Maßnahme: Es sind Praxisräume vrzuhalten, in denen mit dem Material Hlz, gearbeitet werden kann. Hierfür ist mindestens ein Flächenbedarf im Umfang vn sechs qm je Teilnehmerplatz vrzuhalten. Für je zwei Teilnehmerplätze sind eine Hbel-/Werkbank (mindestens 1,40 m mit Schraubstck) swie ein verschließbarer Aufbewahrungsbehälter bereitzustellen. Flgende Werkzeuge und technische Geräte sind vrzuhalten: geeignetes Werkzeug zum Raspeln, Sägen, Anreißen, Schleifen, Verbinden, Messen, Hbeln, Feilen, Bhren des Materials Hlz pr Maßnahme sind flgende elektrisch mtrisch betriebene Geräte vrzuhalten: eine Standkreissäge, eine Ständer- der Tischbhrmaschine, einen Handhbel, eine Handbhrmaschine/Akku, einen Bandschleifer Auf die Aufzählung vn Ausstattungsgegenständen mit einem Anschaffungswert jeweils unter 20,--, Stand: xxx-12-xxxxxx Seite 7 vn 19

8 Kleinteilen und Verbrauchsmaterialien swie Reinigungs- und Pflegematerialien wurde bewusst verzichtet. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auch diese im ntwendigen Umfang zur Verfügung zu stellen. Neben der unter B gefrderten technischen Ausstattung sind zusätzlich für die Bewerbungsaktivitäten und Eigenrecherchen der Teilnehmer vernetzte PC-Arbeitsplätze in ausreichender Anzahl entsprechend seinem Knzept zur Verfügung zu stellen. Diese Arbeitsplätze müssen flgenden Anfrderungen entsprechen: Mindestanfrderungen Rechner: Pentium III (der vergleichbar) mit mindestens 512 MB Arbeitsspeicher, mindestens Internet DSL 2000, aktuellste Brwserversin (mindestens Internetexplrer der Firefx) Mindestanfrderungen Bildschirm 17 Zll (bei Flachbildschirmen TFT 15 Zll); Mindestauflösung 1024*768 erfrderlich Mindestens ein Farblaser-Drucker Mindestens ein Bereichsdrucker je Unterrichtsraum Ft-Scanner; DVD-Brenner Möglichkeiten zum Einlesen vn mitgebrachten Speichermedien (CD, DVD, USB-Stick) - Sftware zum Erstellen und Lesen vn Dkumenten im Micrsft Office Frmat (DOC, TXT, XLS, PPT) PDF-Generatr, PDF-Reader Es ist sicher zu stellen, dass jeder Teilnehmer die erarbeiteten Aufgaben, Texte, Bewerbungsunterlagen u.ä. erfrderlichenfalls in Farbe ausdrucken kann. Nachweis der Räumlichkeiten Beträgt die Frist zwischen Zuschlag und Maßnahmebeginn mehr als vier Wchen, ist spätestens vier Wchen vr Maßnahmebeginn der Vrdruck Räumlichkeiten (R.1) einzureichen. Beträgt die Frist zwischen Zuschlag und Maßnahmebeginn weniger als vier Wchen, ist spätestens fünf Arbeitstage nach Zuschlagserteilung der Vrdruck Räumlichkeiten (R.1) einzureichen. B.1.6 Durchführung der Maßnahme Diversity Management Der Bieter verpflichtet sich, im Rahmen des Diversity Managements die unterschiedlichen Lebenssituatinen und Interessen vn Frauen und Männern, die psitive Wertschätzung der individuellen Verschiedenheit, das Erreichen einer prduktiven Gesamtatmsphäre, das Verhindern der szialen Diskriminierung vn Minderheiten und die Verbesserung der Chancengleichheit vn vrnherein und regelmäßig bei der Durchführung der Maßnahme zu berücksichtigen. Allgemeine rganisatrische Regelungen Nach Zuschlagserteilung ist vm Auftragnehmer ein Infrmatinsblatt nach vrgegebenem Muster (siehe Vrdruck F.2.1) zu ergänzen und in elektrnischer Frm spätestens vier Wchen vr dem Maßnahmebeginn zur Verteilung an ptenzielle Teilnehmer dem Bedarfsträger zur Verfügung zu stellen. Die Inhalte beziehen sich ausschließlich auf diese Maßnahme. Das Infrmatinsblatt kann nicht durch einen Flyer des Auftragnehmers ersetzt werden. Bei kurzfristigerem Beginntermin ist die Vrlage unmittelbar nach Zuschlagserteilung erfrderlich. Die Förderung der Maßnahme durch den Bedarfsträger muss in dem Infrmatinsblatt angemessen zum Ausdruck kmmen (z.b. Verwendung des jeweiligen Lgs). Bei Durchführung durch einen Subunternehmer ist dieser zu benennen. Erreichbarkeit Spätestens zwei Wchen vr Maßnahmebeginn ist die pstalische und telefnische Erreichbarkeit des für die Maßnahme verantwrtlichen Ansprechpartners sicherzustellen und dem Bedarfsträger schriftlich mitzuteilen. Änderungen sind unverzüglich mitzuteilen. Der Auftragnehmer muss am Maßnahmert mindestens zu den üblichen Geschäftszeiten mntags bis freitags vn 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr persönlich der telefnisch gesprächsbereit sein. Darüber hinaus muss eine Kntaktaufnahme während der.g. Gesprächszeiten mit den üblichen Kmmunikatinsmitteln (Fax, swie pstalisch) sichergestellt sein. Auf diesem Wege eingehende Nachrichten sind im Laufe des nächsten Arbeitstages abzuarbeiten und zu beantwrten. Hinsichtlich der telefnischen Er- Stand: xxx-12-xxxxxx Seite 8 vn 19

9 reichbarkeit muss es sich um einen Festnetzanschluss handeln. Etwaige kstenintensive Weiterleitungen (z.b. auf bestimmte Service-Nr., Handy, etc.) dürfen nicht zu Lasten des Teilnehmers gehen. Neben der persönlichen der telefnischen Erreichbarkeit hat der Auftragnehmer für die Anliegensklärung der zugewiesenen Teilnehmer hne vrherige Terminvereinbarung an mindestens einem Tag in der Wche für mindestens zwei Stunden innerhalb der üblichen Geschäftszeiten feststehende gleich bleibende Sprechzeiten für persönliche Vrsprachen einzurichten. Dieser Sprechtag muss zwischen Mntag und Freitag liegen. Teilnahme an der Maßnahme Die Teilnahme an der Maßnahme wird ausschließlich vm Bedarfsträger veranlasst. Bei der Auswahl der Teilnehmer steht dem Auftragnehmer kein Mitwirkungsrecht zu. Die Ablehnung eines Teilnehmers durch den Auftragnehmer ist ausgeschlssen. Das Maßnahmeangebt entlässt den Bedarfsträger nicht aus der Verantwrtung, den Integratinsprzess zu begleiten. Durch den Bedarfsträger erflgt eine individuelle und persönliche Begleitung der Maßnahme. Status Teilnehmer Der Status Teilnehmer liegt vr, wenn die Zuweisung durch den Bedarfsträger erflgt ist und der Teilnehmer in die Maßnahme eingetreten ist. Dies erflgt durch das erste individuelle Einzelgespräch. Elektrnischer Datenaustausch VerBIS Kmmentar: gilt nur für ge Der Bedarfsträger infrmiert den Auftragnehmer vr Maßnahmebeginn über die Zugangsmdalitäten zur Nutzung des Vermittlung-/Beratungs- und Infrmatinssystems (VerBIS) und stellt die für den Zugang ntwendigen Benutzernamen und das Kennwrt zur Verfügung. Der Teilnehmer wird im Vrfeld durch den Bedarfsträger über das Angebt und den Zugriff des Auftragnehmers auf seine selektiven Bewerberdaten in VerBIS beraten. Im Anschluss wird dem Auftragnehmer der Zugriff auf die selektiven Bewerberdaten in VerBIS gewährt. Die Infrmatin über die Zuweisung des Teilnehmers und den eingeräumten Datenzugriff erflgt in elektrnischer Frm über VerBIS. Die Beschreibung zur Funktinalität und Handhabung vn VerBIS zur Leistungserbringung steht im Internet auf der Hmepage der BA unter > Arbeitsmarkt- Dienstleistungen > Vrdrucke > Vrdrucke für die Vertragsausführung > Maßnahmen auf der Rechtsgrundlage SGB III/SGB II in der Fassung ab > Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach 45 SGB III zum Dwnlad zur Verfügung. Im Rahmen vn Przessptimierungen können sich Änderungen in VerBIS ergeben. Der Auftragnehmer hat sich deshalb laufend und insbesndere vr Maßnahmebeginn im Internet auf der Hmepage der BA unter vrstehend genanntem Link über geänderte Funktinalitäten und Handhabung zu infrmieren. Er hat seine Ergebnisse und Erkenntnisse aus der Maßnahme in das durch den Bedarfsträger zur Verfügung gestellte selektive Bewerberprfil aufzunehmen. Mit Angebtsabgabe erklärt der Auftragnehmer hierzu unwiderruflich seine Zustimmung. Die in der Maßnahme angewendeten Methden und Medien sllen einen engen Bezug zur jeweiligen Zielsetzung haben und die Lernfähigkeit der Teilnehmer angemessen berücksichtigen. Den besnderen Bedürfnissen der Teilnehmer ist Rechnung zu tragen. Die Lernsituatin ist s zu schaffen, dass sie an die vrhandenen Kenntnisse, Kmpetenzen und. beruflichen Erfahrungen der Teilnehmer anknüpft. Die erfrderlichen Lern- und Arbeitsmittel sind rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und in Unterricht und Unterweisung zu nutzen. Als Lernmittel sind mindestens einzusetzen: Skripte zum Verbleib beim Teilnehmer swie einschlägige Fachliteratur als Leihexemplar der Nachschlagewerk. Ntwendige Arbeitsschutzbekleidung (Arbeitskleidung swie geeignete Schutzausrüstung) ist vm Auftragnehmer für die Dauer der Maßnahme zur Verfügung zu stellen. Die Heranführung und Eingliederung in das Ausbildungs- und Beschäftigungssystem hat zielgruppengerecht zu erflgen und schließt smit eine Durchführung gemeinsam mit Teilnehmern aus anderen Arbeitsmarktdienstleistungen aus. Arbeitsmarktdienstleistungen sind u.a. abh, BvB, BaE, BvB Reha, Reha- Ausbildung, bba, bbureha, und weitere Leistungen nach 45 SGB III swie 16 Abs. 1 SGB II i.v.m. 45 SGB III. Eine gemeinsame Nutzung vn Räumlichkeiten und infrastruktureller Ausstattung ist möglich, wenn die fachpraktische und theretische Unterweisung zielgruppengerecht separat sichergestellt ist. Teilnehmerbezgene Durchführung Stand: xxx-12-xxxxxx Seite 9 vn 19

10 Die Fehlzeiten sind in der Anwesenheitsliste entsprechend zu kennzeichnen. Fehlzeiten aus wichtigem Grund können vm Auftragnehmer während der Maßnahmeteilnahme in angemessenem Umfang wie flgt anerkannt werden: ärztlich nachgewiesene Krankheit (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Arztes ab dem ersten Tag) Whnungswechsel Eheschließung des Teilnehmers Schwere Erkrankung des Ehegatten der eines Kindes Niederkunft der Ehefrau Ableben des Ehegatten der eines Kindes der eines Eltern- der Schwiegerelternteils Wahrnehmung amtlicher, insbesndere plizeilicher der gerichtlicher Termine Ausübung öffentlicher Ehrenämter Regelung snstiger wichtiger persönlicher Angelegenheiten und Teilnahme an religiösen Festen Teilnahme an Einsätzen der Ausbildungskursen im Rahmen des Gesetzes über die Erweiterung des Katastrphenschutzes Fehlzeiten aus wichtigem Grund sind gesndert zu kennzeichnen und können vm Auftragnehmer analg tarifvertraglicher Regelungen anerkannt werden. Der Nachweis der Arbeitsunfähigkeit ist vn dem Teilnehmer spätestens am vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit bei Träger schriftlich einzureichen. Die Teilnehmer sind hierüber zu unterrichten. Mitteilungspflichten des Auftragnehmers Der Bedarfsträger ist unverzüglich zu infrmieren, wenn das Erreichen des Maßnahmezieles gefährdet ist (z.b. wegen häufiger Fehlzeiten). Durch den Auftragnehmer sind flgende Mitteilungs- und Berichtspflichten nach vrgegebenen Mustern zu erfüllen: Teilnehmerbezgene Berichte an den Bedarfsträger: Der Auftragnehmer infrmiert den Bedarfsträger unverzüglich über Fehlzeiten Bei Antritt, Nichtantritt, Abbruch der unzureichender Mitwirkung des Teilnehmers infrmiert der Auftragnehmer sfrt den Bedarfsträger und übersendet innerhalb einer Wche einen schriftlichen teilnehmerbezgenen Bericht. Spätestens acht Wchen vr dem geplanten Teilnahmeende (Abslventenmanagement) swie unmittelbar bei einem snstigen Anlass (z.b. drhender Abbruch). Während der Maßnahme erfasst der Auftragnehmer das individuelle Teilnahme- und Bewerbungsverhalten swie bei Maßnahmen mit einer Dauer vn mindestens einer Wche die in der Maßnahme erwrbenen Kenntnisse und Fertigkeiten. Diese sind im teilnehmerbezgenen Bericht zu vermerken. Dieser ist spätestens am letzten Tag der individuellen Zuweisungsdauer (da VerBIS-Zugriff endet) für jeden Teilnehmer vrzulegen. Der Teilnehmer ist hierüber zu unterrichten. Der Bericht ist mit dem Teilnehmer vrab zu erörtern. Auf Wunsch ist dem Teilnehmer eine Kpie auszuhändigen. Die teilnehmerbezgenen Berichte sind in elektrnischer Frm im PDF-Frmat über das System VerBIS zu übermitteln, sfern nichts Abweichendes bei den Mittelungspflichten geregelt ist. Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist die Übermittlung teilnehmerbezgener Infrmatinen in Listenfrm nicht zulässig. Für jeden Teilnehmer ist bei Maßnahmeeintritt ein Dkument zum Teilnahmeverlauf (Verlaufsdkumentatin) anzulegen. Drt sind die individuelle Ablaufplanung, der tatsächliche Ablauf swie die aus dem Maßnahmeverlauf gewnnenen Erkenntnisse zu dkumentieren: Im Übrigen verpflichtet sich der Auftragnehmer, dem Bedarfsträger spätestens zwei Wchen nach dem individuellen Maßnahmeende einen ausführlichen und aussagefähigen teilnehmerbezgenen Abschlussbericht zu übermitteln. Die teilnehmerbezgenen Berichte sind in elektrnischer Frm im PDF-Frmat über das System VerBIS zu übermitteln. Zur Erstellung der teilnehmerbezgenen Berichte wird dem Auftragnehmer nach Zuschlagserteilung ein erweitertes Berichtsfrmat zum Prfiling bzw. zur Ptentialanalyse analg der Anfrderungen aus VerBIS bzw. dem 4-Phasenmdell zur Verfügung gestellt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich ferner, dem Bedarfsträger Stand: xxx-12-xxxxxx Seite 10 vn 19

11 nach Maßnahmebeginn einen Zwischenbericht über die bisherige Durchführung und nach Maßnahmeende einen Abschlussbericht über die gesamte Durchführung einzureichen. Die Termine für die Berichte werden nach Zuschlagserteilung abgestimmt; es ist vn zwei Berichten je 12-mnatiger Maßnahmedauer auszugehen. Diese Berichte enthalten mindestens flgende Daten bzw. Angaben: Anzahl und Relatin vn durch den Bedarfsträger angesprchenen und eingetretenen Leistungsberechtigten Aussagen zu Fehlzeiten und zur durchschnittlichen Teilnahmedauer Angaben zu den Austrittsgründen Teilnehmerstruktur (przentuale Verteilung nach Geschlecht, Alter Migratins-, Bildungshintergrund) Auswertung der Maßnahmedurchführung Verteilung der Inanspruchnahme der Maßnahmemdule Aufgabenschwerpunkte / Kernthemen der einzelnen Prfessinen Auswertung des Maßnahmeknzept Maßnahmequalität- Teilnehmerzufriedenheit Zusammenarbeit mit dem JbCenter Die Zwischen- und Abschlussberichte sind dem Bedarfsträger pstalisch zu übermitteln. Für die erste Seite des maßnahmebezgenen Berichtes ist eine Zusammenfassung mit den wesentlichen Ergebnissen zu verfassen. Die zuständige Beratungsfachkraft des Bedarfsträgers entscheidet in Abstimmung mit dem Auftragnehmer über den Ausschluss einzelner Teilnehmer aus der Maßnahme bzw. den Abbruch. Dies gilt auch für Teilnehmer, die durch ihr Verhalten den Erflg der Maßnahme gefährden der deren Ablauf nachhaltig stören. Die Teilnehmer sind nach 318 Abs. 2 Nr. 1 SGB III bzw. 61 Abs. 2 SGB II verpflichtet, dem Auftragnehmer der Maßnahme auf Verlangen Auskunft über den Eingliederungserflg zu erteilen. Die Teilnehmer sind hierüber zu Beginn der Maßnahme zu infrmieren. Teilnahmebescheinigung Am Ende der Maßnahme ist eine Teilnahmebescheinigung in anspruchsvller Frm (z.b. auf Briefpapier mit dem Lg des Auftragnehmers) auszustellen und mit Stempel und Unterschrift zu versehen. B.1.7 Rahmenvertrag/Einzelabruf entfällt. B.1.8 Vergütung/Angebtspreis Der Angebtspreis ist der Mnatspreis je Teilnehmerplatz. Mit der Vergütung sind alle Aufwendungen zur Durchführung der Maßnahme abgeglten. Diese Aufwendungen sind insbesndere: Ksten für erfrderliche Lehr- und Lernmittel, die den Teilnehmern unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden müssen, inklusive weiterer Prjektansätze, die unter B festgelegt sind, Ksten für ntwendige Arbeitsschutzbekleidung (Arbeitskleidung swie geeignete Schutzausrüstung) auch für betriebliche Phasen bei einem Arbeitgeber, Ksten für eine tägliche Mittagsmahlzeit, Absicherung (Versicherung) gegen Schäden (außer grber Fahrlässigkeit und Vrsatz), die die Teilnehmer während der Maßnahmedauer verursachen, Stand: xxx-12-xxxxxx Seite 11 vn 19

12 Ksten für die Unfallversicherung. Jugendwerkstatt - 16 I SGB II i.v.m. 45 I S 1 Nr. 1 SGB III Den Teilnehmern dürfen für Bewerbung und Vrstellung bei einer betrieblichen Phase keine Ksten entstehen. Für bestimmte Berufe bzw. Tätigkeiten sind die Teilnehmer aus seuchenhygienischen Gründen nach 43 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung vn Infektinskrankheiten beim Menschen (IfSG) zu belehren. Die erstmalige Belehrung gem. 43 Abs. 1 IfSG hat vr Ausübung der entsprechenden Tätigkeiten über das zuständige Gesundheitsamt zu erflgen und wird bescheinigt. Die für die erstmalige Belehrung anfallenden Ksten werden auf Einzelnachweis durch den Bedarfsträger erstattet. Sfern bei einer betrieblichen Phase die Vrlage eines aktuellen Führungszeugnisses erfrderlich ist, werden die Ksten auf Einzelnachweis durch den Bedarfsträger erstattet. Nähere Regelungen zur Vergütung und Zahlungsweise sind in den Vertragsbedingungen enthalten. Die Fahrksten sind nicht in den Angebtspreis einzukalkulieren. Bei den Fahrksten handelt es sich um einen individualspezifischen Anspruch des Teilnehmers gegen den Bedarfsträger. Dieser entscheidet im Rahmen der Ermessensausübung über die Angemessenheit der Fahrksten. Über die Höhe der auszuzahlenden Fahrksten infrmiert der Bedarfsträger den Auftragnehmer. Der Auftragnehmer erklärt sich mit der Angebtsabgabe bereit, die Abrechnung und Verauslagung der Fahrksten der Teilnehmer zu übernehmen, sweit diese ihren Anspruch an ihn abtreten. Die Erstattung der Fahrksten hat am ersten Maßnahmetag zu erflgen. Bei Maßnahmen mit einer Dauer vn mehr als vier Wchen sind die Fahrksten mnatlich im Vraus für den Kalendermnat zu erstatten. Die Erstattung der verauslagten Fahrksten erflgt durch den Bedarfsträger gegenüber dem Auftragnehmer. Sie erflgt i.d.r. anhand vn Abrechnungslisten. Der Auftragnehmer führt den Nachweis gegenüber dem Bedarfsträger. Etwaige Frderungen gegenüber dem Bedarfsträger bei fehlerhafter Abrechnung des Auftragnehmers sind ausgeschlssen. Das knkrete Abrechnungsverfahren wird nach Zuschlagserteilung zwischen dem Auftragnehmer und dem Bedarfsträger abgestimmt. Hierbei können mnatliche Abschlagszahlungen und eine Schlussabrechnung zu den verauslagten Fahrksten vereinbart werden. Ntwendige Kinderbetreuungsksten sind nicht Bestandteil der.g. Maßnahmeksten. Sie werden gesndert erstattet. Die Erstattung der durch die Teilnahme an der Maßnahme entstehenden Kinderbetreuungsksten erflgt durch den Bedarfsträger direkt an die Teilnehmer. B.1.9 Umsatzsteuerregelung Abschnitt Abs. 3 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses (UStAE) vm (BStBl I S. 846) in der knslidierten Fassung (Stand ) führt zu den Vraussetzun-gen für eine Steuerbefreiung gemäß 4 Nr. 21 Buchst. a des Umsatzsteuergesetzes (UStG) aus: Die Vrbereitung auf einen Beruf umfasst die berufliche Ausbildung, die berufliche Frtbildung und die berufliche Umschulung; die Dauer der jeweiligen Maßnahme ist unerheblich (vgl. Art. 44 der MwStVO). Dies sind unter anderem Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung im Sinne vn 45 SGB III mit Ausnahme vn 45 Abs. 4 Satz 3 Nr. 2 und Abs. 7 SGB III, Weiterbildungsmaßnahmen entsprechend den Anfrderungen der 179, 180 SGB III, Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen (einschließlich der Berufsvrbereitung und der blindentechnischen und vergleichbaren speziellen Grundausbildung zur beruflichen Eingliederung vn Menschen mit Behinderung) im Sinne vn 112 SGB III swie berufsvrbereitende, berufsbegleitende bzw. außerbetriebliche Maßnahmen nach 48, 130 SGB III, 51, 53 SGB III, 75, 76 SGB III bzw. 49 SGB III, die vn der Bundesagentur für Arbeit und über 16 SGB II den Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach 6 SGB II gefördert werden. Mit ihrer Durchführung beauftragen die Bundesagentur für Arbeit und die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach 6 SGB II in manchen Fällen gewerbliche Unter-nehmen der andere Einrichtungen, z.b. Berufsverbände, Kammern, Schulen, anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen, die über geeignete Ausbildungsstätten verfügen. Es ist davn auszugehen, dass die genannten Unternehmen und andere Einrichtungen die vn der Bundesagentur für Arbeit und den Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach 6 SGB II geförderten Ausbildungs-, Frtbildungs- Stand: xxx-12-xxxxxx Seite 12 vn 19

13 und Umschulungsmaßnahmen im Rahmen einer berufsbildenden Einrichtung im Sinne des 4 Nr. 21 Buchstabe a UStG erbringen. Für die aufgeführten Maßnahmen wird, sfern sie Gegenstand dieser Leistungsbeschreibung sind, bestätigt, dass sie die zu bescheinigenden Vraussetzungen gemäß 4 Nr. 21 Buchst. a Dppelbuchst. bb UStG erfüllen. Sie bereiten auf einen Beruf der eine vr einer juristischen Persn des öffentlichen Rechts abzulegende Prüfung rdnungsgemäß vr. Diese Bestätigung tritt im Rahmen des vereinfachten Verfahrens an die Stelle der Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde. Das in Abschnitt Abs. 5 UStAE geregelte vereinfachte Verfahren ist nur zulässig, wenn die für die Erteilung der Bescheinigung zuständige Landesbehörde sich mit der Anerkennung einverstanden erklärt hat und vn der BA bzw. dem Jbcenter hierauf in der Bestätigung hin-gewiesen wird. Bei Beginn des Vergabeverfahrens knnten Einverständniserklärungen generell für die vm Abschnitt Abs. 3 S. 2 UStAE erfassten Maßnahmen für flgende Bundesländer berücksichtigt werden: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vrpmmern, Niedersachsen, Nrdrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig- Hlstein, Thüringen. B.2 Inhalte der Maßnahme und deren Qualitätsstandards Die Heranführung und Eingliederung in das Ausbildungs- und Beschäftigungssystem sll im Maßnahmeverlauf vrrangig durch intensive Szial- und Netzwerkarbeit swie die Einbindung der Teilnehmer in prduktinsrientierte Tätigkeit erreicht werden. Insgesamt sll die Gesamtknzeptin der Maßnahme darauf ausgerichtet sein, die Mtivatin und Aktivierung der Teilnehmer wesentlich zu fördern. Unter einem Prjekt in diesem Sinne werden Ansätze verstanden, die im Rahmen einer in sich geschlssenen Aufgaben-/Themenstellung ganzheitlich die Förderung der Schlüsselqualifikatinen, das Kennenlernen praktischer Tätigkeiten swie die Vermittlung theretischer Inhalte und die Aufarbeitung schulischer Defizite ermöglichen. Die Gesamtknzeptin der Maßnahme setzt sich aus flgenden Inhalten zusammen und ist für jeden Teilnehmer s auszurichten, dass der angestrebte Integratinsfrtschritt erreicht wird: Prfiling/Kmpetenzfeststellung und individuelle Förderplanung Schlüsselkmpetenzen Berufsrientierung Allgemeiner Grundlagenbereich Vermittlung berufsfachlicher Kenntnisse Prjektansätze Prduktinsrientierte Tätigkeiten Betriebliche Erprbung Integratinscaching, Bewerbungstraining und nachgehende Betreuung Suchtpräventin Schuldenpräventin Grundlagen gesunder Lebensführung Szialpädaggische Begleitung Einbindung des Auftragnehmers in die reginalen Netzwerke Individuelle Förderplanung Zielerreichung und Qualitätssicherung Ergänzend können weitere Fördereinheiten angebten werden. B.2.1 Prfiling/Kmpetenzfeststellung und individuelle Förderplanung Mit jedem Teilnehmer sll ein Kmpetenzfeststellungsverfahren durchgeführt werden, um ein Stärkenund Schwächenprfil zu erstellen, das sich an den beruflichen Eingliederungsanfrderungen rientiert. Insbesndere in den Werkstattbereichen sllen berufstypische Arbeitsprben Aufschluss darüber geben, über welche Begabungen und Kmpetenzen der Teilnehmer verfügt. Stand: xxx-12-xxxxxx Seite 13 vn 19

14 Vr dem Hintergrund der individuellen Ausgangslage werden die persönlichen Kmpetenzen, Fähigkeiten und Fertigkeiten herausgearbeitet und in Abstimmung mit der für den Teilnehmer zuständigen Beratungsfachkraft des Bedarfsträgers in einem individuellen Förder- und Integratinsplan eingebunden. Dazu wird zum Abschluss gemeinsam mit dem Teilnehmer ein Entwicklungsgespräch geführt. Der Teilnehmer sll zur Mitgestaltung mtiviert werden und an den zu vereinbarenden Eingliederungsschritten und zielen mitarbeiten. B.2.2 Schlüsselkmpetenzen Die Entwicklung und Förderung vn Schlüsselkmpetenzen als berufsübergreifende Kmpetenzen hat eine grße Bedeutung, um junge Menschen auf die wachsenden Anfrderungen z.b. im Bereich der Selbstrganisatin und Prblemlösung in der Arbeitswelt vrzubereiten. Insbesndere sllen gefördert werden: Persönliche Kmpetenzen (z.b. Mtivatin, Leistungsfähigkeit, aber auch Selbstbild, Selbsteinschätzung) Sziale Kmpetenzen (z.b. Kmmunikatin, Kperatin/Teamfähigkeit, Knfliktfähigkeit) Methdische Kmpetenzen (z.b. Prblemlösung, Arbeitsrganisatin, Lerntechniken, Einrdnung und Bewertung vn Wissen) Lebenspraktische Fertigkeiten (z.b. Umgang mit Behörden, Umgang mit Geld, Hygiene, Tagesstruktur, Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, Einkauf, Selbstversrgung, Erscheinungsbild) Interkulturelle Kmpetenzen (z.b. Verständnis und Tleranz für swie Umgang mit anderen Kulturen, Traditinen und Religinen) IT - und Medienkmpetenz (z.b. selbständige Anwendung und zielgerichtete Nutzung vn Infrmatins- und Kmmunikatinstechniken, Printmedien swie VERBIS). B.2.3 Berufsrientierung Ziel ist es, die Teilnehmer zu befähigen, ihre persönlichen Vraussetzungen (Neigung, Eignung und Leistungsfähigkeit) zu den Anfrderungen vn Berufen und Tätigkeiten ins Verhältnis zu setzen. Berufsrientierung umfasst mindestens Infrmatinen zu den in Frage kmmenden Ausbildungsberufen swie beruflichen Tätigkeiten und deren Anfrderungen Berücksichtigung der Interessen, Fähigkeiten, Fertigkeiten des Teilnehmers Infrmatinen über den reginalen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. Erarbeitung vn Entwicklungsperspektiven unter Berücksichtigung des reginalen Förderangebtes (insbesndere berufsvrbereitende Bildungsmaßnahmen, Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung, außerbetriebliche Ausbildung und vergleichbare Förderprgramme der Kmmunen und der Länder swie Einstiegsqualifizierung) Überprüfung der getrffenen Berufswahlentscheidung/Tätigkeitsentscheidung Insbesndere durch die markt- und betriebsnahen Arbeiten in den Werkstattbereichen sll individuelles praktisches Erleben durch handlungsrientierte Tätigkeiten ermöglicht werden. Dazu benötigen die Teilnehmer Gestaltungsfreiheit, Verantwrtung und Anerkennung, aber auch klare Zielvrgaben, verlässliche Strukturen und die ntwendigen Ressurcen. Dies setzt bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Förderprzess eine Haltung gegenüber den Jugendlichen vraus, die vn Akzeptanz und Tleranz geprägt ist. B.2.4 Allgemeiner Grundlagenbereich der beruflichen Qualifizierung Ziel ist die Verbesserung der bildungsmäßigen Vraussetzungen, die für weitergehende Qualifizierungsangebte swie die Aufnahme einer Ausbildung/Arbeit erfrderlich sind. Diese Fördereinheit umfasst swhl allgemein bildende als auch berufsbezgene Fächer und ist handlungsrientiert auszurichten. Die Grundlagen beruflicher Qualifizierung sllen flgende integrative Ansätze und Bestandteile beinhalten und darf max. 8 Wchen umfassen: Verbesserung der berufsbezgenen deutschen Sprachkenntnisse Stand: xxx-12-xxxxxx Seite 14 vn 19

15 Förderung allgemeinbildender Inhalte, z.b. zur Befähigung der Teilnahme an einer BvB, ggf. auch zum nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses. Das Angebt der allgemeinen Grundlagen ist vn einer Lehrkraft durchzuführen. B.2.5 Vermittlung berufsfachlicher Kenntnisse Zur beruflichen Kenntnisvermittlung zählt die Vermittlung fachtheretischer und fachpraktischer Inhalte, die für die Ausübung eines Berufes der einer beruflichen Tätigkeit ntwendig sind. Die Vermittlung beruflicher Kenntnisse bezieht sich dabei auf tätigkeits- bzw. berufsbezgene Inhalte. Die Vermittlung vn beruflichen Kenntnissen darf die Dauer vn acht Wchen für den Teilnehmer nicht übersteigen. Maßnahmen der Maßnahmeteile zur Feststellung, Aktivierung und Entwicklung vn persnenbezgenen Fertigkeiten und Fähigkeiten der zur Feststellung vn beruflichen Kenntnissen swie die praktische Erprbung der vermittelten beruflichen Kenntnisse werden vn der auf acht Wchen begrenzten Kenntnisvermittlung nicht erfasst. Die Feststellung der berufsfachlichen Kenntnisse swie die fachpraktische Erprbung der vermittelten beruflichen Kenntnisse können auch bei einem Arbeitgeber erflgen. B.2.6 Prjektansätze Kmmentar: Das JC entscheidet, b der Auftragnehmer 1. neben den prduktinsrientierten Tätigkeiten auch Prjektansätze 2. nur die Prjektansätze der 3. nur die prduktinsrientierten Tätigkeiten anzubieten hat und legt Umfang und Inhalt fest. Es sind mindestens drei Prjektansätze durchgängig vrzuhalten, die den unterschiedlichen Interessenlagen der Zielgruppe entsprechen. Diese Prjektansätze werden durch den Bedarfsträger nicht vrgegeben, sndern vm Auftragnehmer selbst entwickelt und bei Angebtsabgabe eingereicht. Darüber hinaus sind unter Berücksichtigung der individuellen Interessenlagen der Teilnehmer weitere Prjektansätze zu entwickeln. Die Prjektumsetzung sll unter Einsatz der unter B.1.5 genannten Materialien erflgen. B.2.7 Prduktinsrientierte Tätigkeiten Ziel ist die Heranführung der Teilnehmer auf den Berufsalltag mit den jeweiligen betriebsspezifischen Bedingungen, um junge Menschen mit besnderem Förderbedarf für eine berufliche Integratin bzw. für weitere Integratinsschritte zu mtivieren und zu aktivieren. Dazu bietet sich im besnderen Maße die prduktinsrientierte Tätigkeit in den Werkstätten/ Praxisräumen an. Sie ist als betrieblich ausgerichtete und rganisierte Arbeit im Werkstattbereich zum Training beruflicher Handlungskmpetenz und zur Vrbereitung auf eine berufliche Eingliederung durchzuführen. Sweit prduktinsrientierte Tätigkeiten im Laufe der Maßnahme neu aufgenmmen werden sllen, bedürfen diese vr Beginn der Genehmigung des Jbcenters. Hinweis: Für die Durchführung vn prduktinsrientierten Tätigkeiten ist die Vrlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Kammern bzw. des zuständigen Verbandes nach Zuschlagserteilung gegenüber dem Bedarfsträger erfrderlich. Sllten Einnahmen der ein geldwerter Vrteil mit den prduktinsrientierten Tätigkeiten erzielt werden, werden diese vn den Maßnahmeksten abgesetzt. B.2.8 Betriebliche Erprbung Stand: xxx-12-xxxxxx Seite 15 vn 19

16 Die Teilnehmer sllen Praxisfelder vn beruflichen Tätigkeiten, betriebliche Lern- und Arbeitsbedingungen, Kntakt zu Kunden und Mitarbeitern swie Technlgien und Arbeitsfelder kennen lernen, sfern eine Fähigkeit zur betrieblichen Phase im Verlauf der Maßnahme erreicht wird. Sie erhalten die Möglichkeit, das bisher Gelernte unter realen Bedingungen zu erprben und Neues dazuzulernen. Praxisphasen in externen betrieblichen Einsatzstellen können die individuellen Integratinsstrategien sinnvll ergänzen. Werden Maßnahmeteile bei der vn einem Arbeitgeber durchgeführt, dürfen diese jeweils die Dauer 12 Wchen bei U25 nicht überschreiten. Es ist grundsätzlich vn einer Dauer vn 60 Arbeitstagen auszugehen. Bei branchen- bzw. betriebsüblicher Besnderheit kann diese abweichen. Dabei darf die Dauer vn mehr als 84 Kalendertagen unter Beachtung der arbeitsrechtlichen und tarifrechtlichen Vrschriften nicht überschritten werden. Abweichend kann die betriebliche Erprbung nach Entscheidung des Bedarfsträgers auf eine Dauer vn bis zu 12 Wchen bei einem Arbeitgeber ausgeweitet werden. Mit Zuweisung des Teilnehmers wird der Auftragnehmer darüber infrmiert. Vn dem im Leistungsverzeichnis/Lsblatt vrgegebenen Maßnahmert (Erläuterungen siehe B.1.5 Maßnahmert) kann für die Durchführung vn Maßnahmen bei einem Arbeitgeber abgewichen werden. Die Arbeitgeber müssen sich innerhalb des Tagespendelbereichs zum Whnsitz des Teilnehmers befinden. Zwischen Auftragnehmer, Betrieb der Durchführung der betrieblichen Erprbung und Teilnehmer ist vr Beginn der betrieblichen Erprbung eine Vereinbarung abzuschließen. Diese muss mindestens flgende Angaben enthalten: 1. Beginn und Ende der betrieblichen Erprbung, 2. Verantwrtlicher Mitarbeiter für die Durchführung der betrieblichen Erprbung, 3. Inhalte der betrieblichen Erprbung, 4. Bescheinigung/Zeugnis, 5. Persönliche Daten des Teilnehmers; (diese dürfen hne dessen Einverständnis nicht Persnen der Institutinen außerhalb des Bedarfsträgers der des Auftragnehmers bekannt gegeben werden. Hierfür haftet der Betrieb auch für seine Mitarbeiter und Beauftragten ( 78 SGB X)). Die Ergebnisse der betrieblichen Erprbung sind in Frm einer aussagefähigen Bescheinigung durch den Auftragnehmer vrzubereiten und durch den Betrieb gegenzuzeichnen. B.2.9 Integratinscaching, Bewerbungstraining und nachgehende Betreuung Mit dem Integratinscaching sll gezielt der Übergang in eine Ausbildung der Beschäftigung unterstützt werden. Dazu gehört die Unterstützung im Bewerbungsprzess, die Reflexin bisheriger Bewerbungsbemühungen, das Üben vn Einstellungstests swie Unterstützung bei der Suche vn Ausbildungs- der Beschäftigungsbetrieben in Frm begleitender Akquise. Das Integratinscaching umfasst darüber hinaus auch die Förderung der Teamfähigkeit, Knfliktfähigkeit und Szialkmpetenz swie das Selbstmarketing und Mbilitätstraining. Ziel ist es, die Teilnehmer in die Lage zu versetzen, sich auf dem allgemeinen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt selbständig bewerben zu können und dabei ihre Stärken, Kenntnisse und Fähigkeiten entsprechend darzustellen. Bewerbungstraining umfasst mindestens: Infrmatinen über den reginalen und ggf. bundesweiten Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, Möglichkeiten der Ausbildungsstellen- und Arbeitssuche (Online-Angebte, Tagespresse), Stärkung der Eigenbemühungen der Teilnehmer, eigeninitiative Nutzung des Stellen- und Bildungsangebtes, Herausarbeiten der bewerbungsrelevanten Stärken und Ptenziale (inkl. Szialkmpetenz), Entwicklung vn Selbstvermarktungs- und Bewerbungsstrategien, Aktives Bewerbungstraining des einzelnen Teilnehmers (dabei grds. Verhaltensregeln, Körpersprache, Kmmunikatinstraining), Bewerbung per Telefn/Internet/ , Vermittlung der aktuellen Standards zur Erstellung vn schriftlichen Bewerbungsunterlagen, Vrstellung des Bewerbungsmanagements der Bundesagentur für Arbeit und bei Einverständnis des Teilnehmers bzw. bei Minderjährigen der Eltern dessen aktive Nutzung (z.b. Erstellung einer Bewerbungsmappe), Stand: xxx-12-xxxxxx Seite 16 vn 19

17 Erstellung vn vllständigen, individuellen Bewerbungsunterlagen mit jedem Teilnehmer, sdass er diese selbst je nach Stellenangebt neu erstellen kann, Vrbereitung auf Vrstellungsgespräche und Testverfahren. Zur Stabilisierung der Eintrittsphase in eine Ausbildung, Beschäftigung der auch betriebliche Einstiegsqualifizierung wird bei Bedarf und Zustimmung durch den Teilnehmer ggf. eine nachgehende Betreuung angebten, die sich auf die Begleitung und Knfliktinterventin knzentriert, um Abbrüche zu vermeiden. B.2.10 Suchtpräventin Ziel vn suchtpräventiven Bemühungen ist der verantwrtungsvlle Umgang mit Suchtmitteln und berücksichtigt gesundheitliche und rechtliche Aspekte. Die vllkmmene Abstinenz im Hinblick auf illegale Suchtmittel swie der verantwrtungsvlle und selbst kntrllierte Umgang mit Alkhl, Tabakerzeugnissen und Artikeln der Unterhaltungselektrnik mit dem Ziel weitgehender Abstinenz sll unterstützt werden. Darunter fällt auch der bestimmungsgemäße Gebrauch vn Medikamenten. B.2.11 Schuldenpräventin Schuldenpräventin wird verstanden als Erziehung zum Umgang mit Geld und Knsum und muss den Teilnehmern die Möglichkeit bieten, selbst Ansätze zu entwickeln, die ihre Haltung zum Umgang mit Geld und zum Knsumieren allgemein reflektieren, die gewnnenen Erkenntnisse in der Gruppe auszutauschen und neue Erfahrungen zuzulassen. Die Teilnehmer müssen im Unterricht die Möglichkeit erhalten, ihre eigenen Handlungsalternativen zu entwickeln, die auf ihre Lebenssituatin zugeschnitten sind. S können sie lernen, dass es auch im Umgang mit Geld und Knsum keine bjektiv richtigen Lösungen gibt, weil das jeweilige Handeln vn den jeweiligen persönlichen Werthaltungen bestimmt wird. Die Vermittlung vn Wissen z. B. über die Gefahren einer Ver- bzw. Überschuldung über Kredite, Versicherungen, Ratenzahlungen, Handyverträge, Werbung, Knsum usw. muss allerdings eingebettet sein in die Auseinandersetzung mit der eigenen Lebenssituatin der Teilnehmer. B.2.12 Grundlagen gesunder Lebensführung Ziel ist die Vermittlung vn Kenntnissen über die Vraussetzungen einer gesunden Lebensführung, die überwiegend durch praktische Anwendung vermittelt werden sllen. Die Wechselwirkung zwischen physischer und psychischer Gesundheit und der szialen und beruflichen Integratin sll verdeutlicht werden. Zu den Inhalten gehört insbesndere ein an den Interessen der Teilnehmer ausgerichtetes regelmäßiges Sprt-/Bewegungsangebt. Ein weiterer wesentlicher Baustein ist die Ernährungsberatung und praxis. Hierbei sll den Teilnehmern eine gesunde Ernährung auch hne finanziellen Mehraufwand nahe gebracht werden. Dies schließt das Zubereiten vn Mahlzeiten einschließlich der damit verbundenen Vrarbeiten (z.b. Gerichtauswahl, preisgünstig einzukaufen) ein. Weitere Ansatzpunkte zur Schaffung der Vraussetzungen einer gesunden Lebensführung können z.b. sein: Aufbau einer regelmäßigen Tagesstruktur einschließlich Schlafzeiten Erlernen vn Techniken zur Regeneratin, Knzentratin und Entspannung Fragen der Körperhygiene. B.2.13 Szialpädaggische Begleitung Ziel ist die szialintegrative Betreuung der Teilnehmer, um eine kntinuierliche Teilnahme an der Maßnahme sicherzustellen. Dies beinhaltet die Bewältigung vn individuellen Eingliederungshemmnissen des Teilnehmers, schwerpunktmäßig durch persönliches Caching und ggf. unter Einbeziehung des gesamten familiären Umfeldes, die der Aufnahme einer Beschäftigung bzw. Ausbildung entgegenstehen swie die Herstellung eines psitiven Lern- und Arbeitsverhaltens der Teilnehmer. Die Heranführung und Eingliederung in das Ausbildungs- und Beschäftigungssystem sll insbesndere durch intensive Szialund Netzwerkarbeit erreicht werden. Stand: xxx-12-xxxxxx Seite 17 vn 19

18 Die Szialpädaggische Betreuung ist am individuellen Bedarf des Teilnehmers rientiert und umfasst mindestens: Sicherstellung des Zusammenwirkens der verschiedenen Akteure in der Maßnahme Krdinierung der Förderverläufe (die szialpädaggische Begleitung plant, fördert, rganisiert, krdiniert, begleitet und dkumentiert kntinuierlich individuelle Förderverläufe) Begleitung des Übergangs in weiterführende Qualifizierungsangebte Kperatin mit den Trägern, die die kmmunalen Leistungen nach 16a SGB II anbieten Zusätzliche Aufgaben der szialpädaggischen Begleitung sind mindestens: Entwicklungsfördernde Beratung und Einzelfallhilfe (z.b. Alltagshilfen, Kriseninterventin, Unterstützung bei der Vereinbarkeit vn Familie und Beruf) Verhaltenstraining Regelmäßige Sprechstundenangebte Erstellen und Frtschreiben des Aktivierungs- und Integratinsfrtschrittplanes in Absprache mit den Teilnehmern und den in der Maßnahme eingesetzten Mitarbeitern swie dem Bedarfsträger Abstimmung der Inhalte des Aktivierungsplans mit dem Teilnehmer (Inhalt, Zeitpunkt und Gesprächsteilnehmer sind zu dkumentieren und dem Teilnehmer im Original auszuhändigen) Zielvereinbarungen mit den Teilnehmern treffen und die Umsetzung kntrllieren und dkumentieren die Kperatin mit relevanten Netzwerkpartnern erlebnispädaggische Maßnahmen Zur Aktivierung und Begleitung der Teilnehmer sind auch anlassbezgen Hausbesuche einzusetzen. Diese Hausbesuche sind nicht im Sinne des 6 Abs. 1 Satz 2 SGB II zu verstehen. Sie dienen ausschließlich der szialintegrativen Betreuung der Teilnehmer auch unter eventueller Einbeziehung der Erziehungsberechtigten. B.2.14 Einbindung des Auftragnehmers in die reginalen Netzwerke Ziel ist es, unter Einbeziehung aller reginal maßgeblichen Akteure den Abbau vn Vermittlungshemmnissen swie die Heranführung und Eingliederung in das Ausbildungs- und Beschäftigungssystem zu erreichen. Der Auftragnehmer muss im reginalen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt verankert und vernetzt sein. Sfern eine Verankerung und Vernetzung nicht besteht, hat er diese rechtzeitig bis zum Beginn der Maßnahme aufzubauen und kntinuierlich weiter zu entwickeln. Verankerung und Vernetzung bedeutet insbesndere die intensive Zusammenarbeit mit den örtlichen Betrieben, örtlichen Verbänden, Berufsschulen und snstige für die Stabilisierung der Teilnehmer swie deren Integratin maßgebliche Einrichtungen. B.2.15 Individuelle Förderplanung Ziel der individuellen Förderplanung ist die Steuerung des individuellen Maßnahmeverlaufes und die Absicherung des Maßnahmeerflges. Die systematische Förderplanung ist die Grundlage für eine zielgerichtete Unterstützung der Teilnehmer. Sie baut auf den Infrmatinen über den Teilnehmer hinsichtlich seiner schulischen Erfahrungen, des bisherigen persönlichen und beruflichen Werdegangs, seines szialen Umfeldes, seiner Kmpetenzen und Defizite swie weiteren für den Przess wichtigen Kmpetenzen (wie z.b. die individuelle Ausprägung der Schlüsselkmpetenzen) auf. Die Förderplanung muss differenzierte Aussagen zu den fachlichen, allgemeinbildenden und szialpädaggischen Förderbereichen enthalten und frtlaufend den Entwicklungsstand dkumentieren. Hierbei ist auch zu verdeutlichen, wie die Netzwerkpartner in den Förderverlauf und Eingliederungsprzess einbezgen werden. Das individuelle Förderangebt wird mit dem Teilnehmer gemeinsam im Hinblick auf Förderschwerpunkte und -ziele festgelegt und in Frm vn Zielvereinbarungen adressatengerecht festgeschrieben. Dem Teilnehmer ist jeweils eine Mehrfertigung der Zielvereinbarung auszuhändigen. Die hierzu mit dem Teilnehmer geführten Gespräche sind durch den Bildungsträger in Bezug auf Zeitpunkt, Inhalt und Gesprächsteilnehmer zu dkumentieren und dem Bedarfsträger auf Verlangen nachzuweisen. Stand: xxx-12-xxxxxx Seite 18 vn 19

19 Hierbei ist für den Teilnehmer die Transparenz der Abläufe, Entscheidungen, Vereinbarungen und Knsequenzen wichtig. Zudem ist deutlich herauszustellen, in welcher Art und in welchem Umfang die Unterstützung durch die Fachkräfte des Auftragnehmers erflgt. Die Förderplanung ist regelmäßig zu den im Rahmen der Zielvereinbarung vereinbarten Zeitpunkten auszuwerten und weiter zu entwickeln. Sfern sich hieraus Änderungen ergeben, die sich auf die abgeschlssene Zielvereinbarung auswirken, ist eine entsprechend angepasste Zielvereinbarung abzuschließen. Die wesentlichen Inhalte der individuellen Förderplanung swie die Inhalte der Zielvereinbarung sind anlassbezgen in Frm eines teilnehmerbezgenen Berichtes (s. B.1.6) an die Beratungsfachkraft des Bedarfsträgers zu übermitteln. B.2.16 Zielerreichung und Qualitätssicherung Kmmentar: Das Jbcenter legt die Zielerwartungswerte fest. Die Mindesterwartungen sind im Bereich der weiterführenden Qualifizierungen mit 40 % der Teilnehmer und hinsichtlich des Übergangs in eine Beschäftigung der Ausbildung mit mindestens 10 % der Teilnehmer vrgegeben. Die Maßnahme in Jugendwerkstätten sll mit seinem ganzheitlichen Förderansatz wesentlich dazu beitragen, erwerbsfähige Leistungsberechtigte unter 25 Jahren mit erheblichen Vermittlungshemmnissen auf eine berufliche Integratin vrzubereiten. Ein Integratinsfrtschritt ist erreicht, wenn im Rahmen einer Integratinsstrategie der Übergang in eine weiterführende berufliche der schulische Qualifizierung der auch in eine Einstiegsqualifizierung gelingt. Hier liegt die Erwartung zur Zielerfüllung bei 40 % der Maßnahmeteilnehmer. Bei einem begrenzten Anteil der Maßnahmeteilnehmer, wird davn ausgegangen, dass der Übergang in eine Beschäftigung der Ausbildung gelingt. Der Erfüllungsgrad dieser Zielerwartung wird mit 10 % festgelegt. Die Maßnahme ist ein auf die Zielgruppe ausgerichtetes niedrigschwelliges Angebt, verzahnt mit Leistungen der Jugendszialarbeit nach 13 SGB VIII, flankiert mit aufsuchender Arbeit und intensiver szialpädaggischer Betreuung. Smit ist es bereits ein Erflg der Maßnahme, wenn allein durch den Abbau vn Resignatin, Mtivatin und Aktivierung eine persönliche Stabilisierung erreicht wird. Indikatr für diese Zielerreichung ist schn allein die regelmäßige Teilnahme während der gesamten Teilnahmedauer. Vr diesem Hintergrund sll der Anteil der Maßnahmeabbrüche hne wichtigen Grund bei maximal 30% liegen. Die Ergebnisse zur Zielerreichung sind dem Auftraggeber mit Ablauf des Vertragszeitraumes zur Verfügung zu stellen. Zur Sicherung der Qualität hat der Auftragnehmer die Durchführung der Maßnahme anhand vn Teilnehmerbefragungen, Befragungen des in der Maßnahme eingesetzten Persnals und der Betriebe swie interner Reflektin zu evaluieren. Auf Verlangen sind die Ergebnisse dem Auftraggeber zur Verfügung zu stellen. Stand: xxx-12-xxxxxx Seite 19 vn 19

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