Stiftung für sozialtherapeutische Arbeit Villa Erica Bahnhofstrasse 22, 6244 Nebikon

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1 Sicherheitskonzept Trägerin: Aufsichtsstellen : Gesetzliche Grundlagen: Kontaktstellen: Stiftung für sozialtherapeutische Arbeit Villa Erica Bahnhofstrasse 22, 6244 Nebikon Tel. 062 / Fax 062 / villaerica@stiftungvillaerica.ch - INSOS SECURIT - Gebäudeversicherung des Kantons Luzern - Zürich Versicherung nach Normen der Suva - Winterthur Unfallversicherung (Haftpflicht) - Bundesgesetze, OR, UVG, ArG - Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten VUV - Richtlinie über den Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitsicherheit (ASA -Richtlinien) EKAS BAG Suva Bfu KAI Seco ASA Electrosuisse SVTI Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit Bundsamtes für Gesundheit Schweizerische Unfallversicherungsanstalt Schweizerische Beratungsstelle für Unfallverhütung Kantonale Arbeitsinspektorrate Staatssekretariat für Wirtschaft Arbeitsärzte, Arbeitshygieniker, Sicherheitsingenieure, Sicherheitsfachleute SEV Verband für Elektro-, Energie- und Informationstechnik Schweiz. Verein für technische Inspektionen TB - 1 -

2 Inhaltsverzeichnis: 1. Leitbild 2. Sicherheitsorganisation 2.1. Übersicht Verantwortungsbereiche 2.2. Organigramm Sicherheitsverantwortliche 2.2. Aufgaben und Verantwortungen 3. Ausbildung, Instruktion, Information 4. Sicherheitsregeln 5. Gefahrenermittlung / Risikobeurteilung 5.1. Übersicht der Gebäude der Stiftung 5.2. Übersicht der Fahrzeuge der Stiftung 5.3. Sicherheit 5.4. Kontrollen 5.5. Schwachstellenanalyse 5.6. Massnahmen 6. Massnahmenplanung 7. Notfallorganisation 8. Mitwirkung 9. Gesundheitsschutz 9.1. Gesundheitsvorsorge 9.4. Schulung / Prävention 10. Kontrollen TB - 2 -

3 1. Leitbild Die Sicherheit, Gesundheit und das Wohlbefinden aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Drittpersonen, welche sich in unserem Arbeitsumfeld aufhalten, sind der Stiftung für sozialtherapeutische Arbeit Villa Erica ein zentrales Anliegen. Die Stiftung für sozialtherapeutische Arbeit Villa Erica ist bestrebt, dass unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei ihrer beruflichen Tätigkeit ihre Gesundheit bewahren. Wir betreiben dazu aktiven Gesundheitsschutz durch Motivation, Information, Schulung und Kontrolle. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stiftung für sozialtherapeutische Arbeit Villa Erica sind verpflichtet, mit ihrem Verhalten die Sicherheit ihrer Person, der Betreuten und diejenige ihrer Arbeitskollegen mit zu gewährleisten. Den präventiven, technischen und organisatorischen Massnahmen wird eine hohe Priorität zugewiesen; dazu stellt die Stiftung angemessene und geeignete Ressourcen zur Verfügung. Zur Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten werden alle Massnahmen getroffen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den gegebenen Verhältnissen angemessen sind (UVG Art. 82). Durch das Sicherheitsmanagement soll langfristig die Arbeitssicherheit und der Gesundheitsschutz stetig erhöht werden. Die betriebsbezogenen Sicherheitsziele werden jährlich definiert. Neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Stiftung für sozialtherapeutische Arbeit Villa Erica werden anhand einer entsprechenden Checkliste in unser Sicherheitskonzept eingearbeitet TB - 3 -

4 2. Sicherheitsorganisation 2.1.Verantwortungsbereiche der Sicherheitsorganisation in der Stiftung Arbeitgeber Gesamtverantwortung Arbeitnehmende Ausführungsverantwortung Spezialisten für Arbeitssicherheit Fachverantwortung 2.2.Organigramm Sicherheitsverantwortliche der Stiftung Villa Erica Sicherheitsverantwortlicher Geschäftsleitung KOPAS Stiftung Villa Erica Internat Villa Sandhubel Internat Villa Erica Internat Villa Morger Ausbildungszentrum Werkstätte Aussenwohnungen Steinbildhauerei TB - 4 -

5 2.3. Aufgaben und Verantwortung Sicherheitsverantwortlicher der Geschäftsleitung - Legt die Politik in Bezug auf Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit fest. - Ist verantwortlich für die Einführung und die Branchenlösung im Betrieb. - Bestimmt den KOPAS für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. - Delegiert Kompetenzen an das Kader, den KOPAS, die in den Bereichen und die Mitarbeitenden. - Gesteht allen Arbeitnehmenden oder deren Vertretungen im Betrieb für alle Fragen der Arbeitsicherheit und Gesundheitsschutz ein Mitspracherecht ein. KOPAS: Koordinationsperson für Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit - Ist verantwortlich für die Pflege des Arbeitssicherheitsmanagementsystems. - Führt interne Kontrollen durch. - Ist interne Koordinationsstelle für die Belange von Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit. - Ist Ansprechpartner gegen innen bezüglich Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit. - Berät fachlich richtig. Wenn das Fachwissen fehlt, ist die Koordinationsperson Arbeitssicherheit (KOPAS) Schnittstelle zu INSOS SECURIT (ASA- Pool). - Informiert innerbetrieblich über Neuerungen und Änderungen bezüglich Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit. - Koordiniert die internen Schulungen aller Mitarbeitenden bezüglich Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit. - Ist für die ordnungsgemässe Durchführung der Gefahrenermittlung besorgt. - Führt die Massnahmenliste sowie das Sicherheitshandbuch. : Bereichssicherheitsbeauftragter - Befolgt Vorschriften und Weisungen bezüglich Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit. - Benutzt die vorgeschriebenen Sicherheitsausrüstungen. - Beseitigt und meldet Mängel. - Meldet Beinaheunfälle, durchgeführte Korrektur- und Verbesserungsmassnahmen. - Haben den INSOS SECURIT - Grundkurs besucht TB - 5 -

6 3. Ausbildung, Instruktion, Information - Alle Mitarbeitenden der Stiftung für sozialtherapeutische Arbeit Villa Erica werden regelmässig über die Gefahren mit allgemeinen und branchenspezifischen Publikationen sowie mit Hilfe von Checklisten informiert. - Neue Mitarbeitende in der Stiftung werden in die Belange von Sicherheit und Gesundheitsschutz eingeführt. - Mitarbeitende der Stiftung, welche besondere Kenntnisse für ihre Arbeit benötigen, werden an geeigneten Ausbildungsstätten ausgebildet. - Instruktionen und Ausbildungen werden im Handbuch dokumentiert. - In den verschiedenen Bereichen der Stiftung Villa Erica ist das Thema Sicherheit in den Traktanden als fixer Punkt enthalten. - Die Bereichssicherheitsverantwortlichen () treffen sich periodisch mit dem KOPAS und dem Sicherheitsverantwortlichen der Geschäftsleitung. 4. Sicherheitsregeln - Die Stiftung achtet darauf, dass in den verschiedenen Ausbildungsstätten, Wohnhäusern und den Aussenwohnungen die richtigen Arbeitskleider getragen, und die Sicherheits- und Gesundheitsschutzregeln eingehalten werden. - Sicherheit- und Gesundheitsschutzregeln ermöglichen den Mitarbeitenden, sich jederzeit richtig zu verhalten. Bei den alltäglichen sowie bei risikoreichen Arbeiten und Tätigkeiten sind Regeln und Sicherheitsbestimmungen unerlässlich. Die Ausbildungsstätten, Wohnhäuser, Aussenwohnungen und der Fahrzeugpark werden periodisch kontrolliert und dokumentiert. - Instandhaltung der Maschinen, Geräte und Einrichtungen der Stiftung werden gemäss den Regeln der Hersteller fachgerecht ausgeführt und dokumentiert. Maschinen, Geräte und Einrichtungen welche nicht den Sicherheitsnormen entsprechen, werden fachgerecht nachgerüstet. - Beim Kauf von neuen Geräten und Maschinen wird darauf geachtet, dass die Konformitätserklärung und Bedienungsanleitung vorhanden sind TB - 6 -

7 5. Gefahrenermittlung 5.1. Gebäude Objekte der Stiftung für sozialtherapeutische Arbeit Villa Erica Villa Erica Bahnhofstr Nebikon Villa Sandhubel Walliswilerweg Murgenthal Villa Morger Im Winkel Nebikon Schulung un Ausbildungszentrum Bahnhofstr Nebikon Werkstätte Egolzwilerstr Nebikon Steinbildhauerei Sternmatt Wauwil 24 Aussen- Wohnungen in Nebikon - Internat - Verwaltung - Wäscherei - Internat - Hauswirtschaft - Internat - Sonderschule - Schriftenatelier - Hauswart - Malatelier - Abpackerei - Werkstatt - Movie - Aufenthaltsraum - Tiefgarage in Nebikon Nebengebäude Nebengebäude Nebengebäude - 1 Wohnung -Zentraleküche - Handarbeit - Werkstatt Gärtn. - Garagen Nebengebäude - Maschinendep. Nebengebäude - Treibhaus Nebengebäude - Pavillon Fahrzeuge Fahrzeugpark der Stiftung für sozialtherapeutische Arbeit Villa Erica VW Bus 16 Plätze LU Sonderschule Mazda ( Villa Flizer) LU Betreuung VW Bus 12 Plätze AG Villa Sandhubel Citroën Berlingo LU Anlagewartung Toyota Hiace Bus LU Steinbildhauerei Renault Bus LU Werkstatt VW Pic-Up AG Gärtnerei Anhänger LU Sonderschule TB - 7 -

8 5.3. Sicherheit - Gefahren können nur bewältigt werden, wenn sie erkannt werden. Zu den zentralen Aufgaben der Stiftung für sozialtherapeutische Arbeit Villa Erica gehört deshalb die Ermittlung von Sicherheits- und Gesundheitsrisiken Kontrollen - Mit ausgewählten INSOS- und Suva- Checklisten, werden alle Ausbildungsstätten, Wohnhäuser, Aussenwohnungen und der Fahrzeugpark der Stiftung, periodisch auf Sicherheits- und Gesundheitsschutz sowie auf gefährliche Stoffe geprüft und dokumentiert. - Änderungen und Umbauten an Gebäuden und Maschinen müssen gemeldet werden. Die gemachten Änderungen werden überprüft und dokumentiert. - Unfälle und Beinaheunfälle müssen dem KOPAS gemeldet werden, diese werden erfasst und dokumentiert Schwachstellenanalyse - Periodische Kontrollen der Gebäude, Wohnungen, Ausbildungsstätten, Fahrzeuge und Rapporte von Beinaheunfällen sind Grundlagen für eine gezielte Schwachstellenanalyse der Stiftung Massnahmen - Aus den gezielten und periodischen Kontrollen, der Schwachstellenanalyse, und den daraus entstehenden Erkenntnissen werden Massnahmen getroffen. - Die Durchführung der entsprechenden Massnahmen wird von Fachpersonen oder von MitarbeiterInnen der Stiftung, die das entsprechende Fachwissen haben, und unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, ausgeführt. - Massnahmen und deren Durchführungen, werden kontrolliert und im Sicherheitshandbuch dokumentiert. 6. Massnahmenplanung Um innerhalb der Stiftung für sozialtherapeutische Arbeit Villa Erica eine gute Akzeptanz für die Schutzmassnahmen zu erhalten, werden Mitarbeitenden in die Massnahmenplanung miteinbezogen. Die Stiftung stützt sich bei der Massnahmenplanung und deren Realisierung in erster Linie auf die Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (UVG) und auf das Arbeitsgesetz über den Gesundheitsschutz (ArG) TB - 8 -

9 - Art. 82 Abs. 1 und 2 UVG Der Arbeitgeber ist verpflichtet, zur Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten alle Massnahmen zu treffen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den gegebenen Verhältnissen angemessen sind. Der Arbeitgeber hat die Arbeitnehmer bei der Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten zur Mitwirkung heranzuziehen. - Art. 6 Abs. 1 und 3 ArGV Der Arbeitgeber ist verpflichtet, zum Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer alle Massnahmen zu treffen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den Verhältnissen des Betriebes angemessen sind. Er hat auch erforderlichen Massnahmen zum Schutz der persönlichen Integrität der Arbeitnehmer vorzusehen. 7. Notfallorganisation Die Notfallorganisation ist in der Stiftung für sozialtherapeutische Arbeit Villa Erica ein zentraler Punkt. In allen Gebäuden, Wohnungen, Ausbildungs- und Werkstätten der Stiftung sind Hinweisblätter mit Notfallnummern und Sofortmassnahmen platziert. Standorte von Erst-Hilfe-Material und Krankenzimmern sowie feuerhemmenden Hilfsmitteln sind stets griffbereit und allen Mitarbeitenden und Betreuten bekannt. Die verschiedenen Standorte sowie Fluchtwege sind mit entsprechenden Hinweisschildern markiert. Um in einer allfälligen Notsituation sachgemäss handeln zu können, erhalten die Mitarbeitenden und Betreuten regelmässige Schulungen und Weiterbildungen. Die Bereichssicherheitsbeauftragten () der Stiftung erhalten regelmässig ein Kontrollblatt mit Aufgaben, dass ausgefüllt und unterzeichnet abgegeben werden muss. Alle Veränderungen an Gebäuden, Kontrollen sowie interne oder externe Schulungen, die das Thema Sicherheit und Notfallorganisation betreffen, werden im Sicherheitshandbuch dokumentiert. 8. Mitwirkung Die aktive Mitwirkung von Mitarbeitenden wird namentlich durch deren Einbezug beim Ausfüllen von Kontroll- und Checklisten sowie bei der Gefahrenermittlung und Massnahmenplanung sichergestellt. Jeder Mitarbeitende ist verantwortlich allfällig festgestellte Mängel dem KOPAS (Koordinationsperson) sofort zu melden. Die Stiftung orientiert frühzeitig über geplante organisatorische Massnahmen (Arbeitsabläufe, Regelungen, etc.) und gibt den Mitarbeitenden die Gelegenheit zur Stellungsnahme TB - 9 -

10 9. Gesundheitsschutz 9.1. Gesundheitsvorsorge - Die Stiftung für sozialtherapeutische Arbeit Villa Erica arbeitet mit einem eigenen Hausarzt, mit externen Psychologen, Therapeuten und Ärzten zusammen. Die Stiftung orientiert sich an den Vorgaben und Mitteilungen des Bundsamtes für Gesundheit (BAG). - In den alltäglichen Arbeiten und Tätigkeiten sind Gesundheitsregeln unerlässlich. Gesundheitsschutzregeln ermöglichen den Mitarbeitenden sich jederzeit richtig zu verhalten. - Notsituationen wie z.b. Pandemiefall sind von den Sicherheitsverantwortlichen der Stiftung organisiert und medizinisch durch den Hausarzt geregelt. Im Krisenfall gelten die kantonalen und regionalen Konzepte der Krisenplanung. (Kantonaler Führungsstab, Kantonalärztlicher Dienst) - Die Tätigkeiten in den Wohnhäusern und an den Ausbildungsplätzen sind so ausgerichtet, dass die Gesundheit nicht gefährdet ist: - Einhaltung der Vorschriften betreffend Arbeitssicherheit - Tragen der richtigen Arbeitskleider - Geregelte Arbeitszeiten - Hygiene und Ergonomie in allen Bereichen - Vergabe der Tätigkeiten nach Möglichkeiten der Betreuten - Geregelte und betreute Mahlzeitenangebote - Beratung und Unterstützung für Freizeitangebote - Unterstützung bei der Medikamentenabgabe 9.2. Schulung / Prävention - Regelmässige Schulungen und Weiterbildungen für die Mitarbeitenden dienen dem Gesundheitsschutz und der Gesundheitsvorsorge in der Stiftung. - Neue Mitarbeitende in der Stiftung werden in die Belange von Sicherheit und Gesundheitsschutz eingeführt. - Alle Mitarbeitenden der Stiftung werden regelmässig über die Gefahren mit allgemeinen und branchenspezifischen Publikationen sowie mit Hilfe von Checklisten informiert. - Die Ausbildungsstätten, Wohnhäuser und Aussenwohnungen der Stiftung, werden periodisch auf Gesundheitsschutz, Hygiene und Ergonomie kontrolliert und dokumentiert TB

11 10. Kontrollen Alle Gebäude, Wohnungen, Ausbildungs- und Werkstätten sowie die Fahrzeuge werden periodisch von der Koordinationsperson (KOPAS) der Stiftung kontrolliert. Die Ergebnisse und Auswertungen der Kontrollen werden den betreffenden Sicherheitsverantwortlichen der Bereiche () abgegeben. Die Stiftung führt im Rahmen der Unfallverhütung eine jährliche Unfall- und Absenzenstatistik durch, um allfällige Hinweise auf Verbesserungsmöglichkeiten zu erhalten. Die Auswertungen und Kontrollen werden dokumentiert und der Geschäftleitung zur Kenntnis weitergeleitet. Der Präsident Ruedi Spätig Das originalunterzeichnete Konzept, befindet sich in der Verwaltung der Stiftung Villa Erica. Geschäftsleitung Ursula Disler KOPAS Toni Bachmann Nebikon, 21.November 2007 UD/TB Genehmigt durch den Stiftungsrat am: 28.November TB

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