Ordnung für die Praxisphasen im Studiengang Heilpädagogik mit dem Abschluss Bachelor of Arts
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- Viktor Wolf
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1 Nr. 2/2009 vom Verkündungsblatt der FHH Seite 73 von 77 Ordnung für die Praxisphasen im Studiengang Heilpädagogik mit dem Abschluss Bachelor of Arts 1 Allgemeines Das Studium im Bachelor-Studiengang Heilpädagogik schließt drei Praxisphasen ein. Die Praxisphasen sind Bestandteile des zweiten Studienabschnitts. Die erste Praxisphase wird als Bestandteil des Moduls 5 im 4. Studiensemester, die zweite und dritte Praxisphase wird in den Modulen 9 und 10 im 5. Studiensemester absolviert. Auf Antrag kann eine der beiden Praxisphasen in Modul 9 oder 10 im Ausland absolviert werden. Über die Genehmigung entscheidet die/der Praktikumsbeauftragte. 2 Ziele der Praxisphasen (1) Die Praxisphasen sollen dazu beitragen, die Studierenden auf ihr zukünftiges berufliches Tätigkeitsfeld vorzubereiten. (2) Die Praxisphasen sollen die Studierenden dazu befähigen, die erlernten theoretischen Inhalte mit der Praxis zu verbinden und gleichermaßen eine Basis bilden für das Studium der anschließenden Module an der Fachhochschule. (3) Die Praxisphasen dienen der ersten eigenständigen Erprobung einer Konzeption und Durchführung heilpädagogischer Maßnahmen in der Berufspraxis. (4) Zugleich sollen sie die Voraussetzungen schaffen für die Verleihung der staatlichen Anerkennung nach Abschluss des Bachelor-Studiums. 3 Grundlegende Bestimmungen (1) Die erste Praxisphase, die dem Modul 5 zugeordnet ist, dauert insgesamt 6 Wochen. (2) Die zweite und dritte Praxisphase umfassen insgesamt 23 Wochen mit einer Arbeitszeit von mindestens 25 Stunden pro Woche in der Einrichtung. Wenn die Praxisprojekte an zwei verschiedenen Praxisorten absolviert werden, sollte das Arbeitspensum etwa gleich groß sein (11-12 Wochen). Für die Studierenden verbindlich ist die Arbeitszeitregelung der Praxisstelle. (3) Bei Fehlzeiten von mehr als 10 % müssen die Praxiszeiten um die ausgefallenen Tage verlängert werden. (4) Während der Praxisphasen bleiben die Studierenden Mitglieder der Hochschule mit allen Rechten und Pflichten. Sie sind insbesondere auch dazu verpflichtet, sich ordnungsgemäß rückzumelden. 4 Zulassung und Praxisanleitung (1) Alle Praxisphasen müssen vor Beginn von der/dem Praktikumsbeauftragten des Studiendekanats der Abteilung Heilpädagogik genehmigt werden. (2) Die Praxisanleitung muss durch eine Person erfolgen, die in der Regel mindestens eine dem Fachhochschulabschluss entsprechende oder eine gleichwertige praktische Qualifikation hat und in der beruflichen Praxis erfahren ist. (3) Die Praxisanleitung bezieht sich vor allem auf eine a. Einarbeitung in das Arbeitsfeld, b. Ermöglichung eigenständiger Tätigkeit und Durchführung eines Projektes sowie Ordnung für die Praxisphasen im Bachelor-Studiengang Heilpädagogik der Fachhochschule Hannover Seite 1 von 5
2 2 Nr. 2/2009 vom Verkündungsblatt der FHH Seite 74 von 77 c. regelmäßige Reflexion der Tätigkeit der/des Studierenden inklusive einer abgewogenen Rückmeldung. (4) Bei den Praxisphasen in Modul 9 und Modul 10 muss von der Ausbildungsstelle in Kooperation mit der/dem Studierenden ein Ausbildungsplan erstellt werden. Ein Muster für die Strukturierung eines Ausbildungsplans befindet sich der Anlage Nr. 1. Der Ausbildungsplan ist in den ersten vier Wochen zu erstellen und von der/dem Studierenden der Fachhochschule vorzulegen. (5) Während des Praxissemesters berichtet die Praxisanleiterin/ der Praxisanleiter der Fachhochschule zweimal schriftlich über den Stand der Ausbildung der Praktikantin/des Praktikantin. Die erste Beurteilung erfolgt nach 11 Wochen der Praxisphase und die zweite Beurteilung zwei Wochen vor dem Ende derselben. 5 Vertrag über eine Praxisphase (1) Vor dem Beginn der Praxisphase schließen die Praxisstelle und die/der Studierende sowie Fachhochschule einen entsprechenden Vertrag ab. Seitens der Fachhochschule wird dieser Vertrag von der/dem Praktikumsbeauftragten unterzeichnet. (2) Der Vertrag soll insbesondere regeln: a. Die Verpflichtungen der Praxisstelle hinsichtlich Einsatz- und Lernmöglichkeiten des/der Studierenden und hinsichtlich regelmäßiger Praxisanleitung, b. die Verpflichtung der/des Studierenden hinsichtlich Arbeitszeiten und Aufgabenübertragung, c. die Kostenerstattung und Aufwandsentschädigung für die/den Studierenden, d. die Gewährung von freien Tagen e. die Gewährung einer Freistellung für Studientage. 6 Durchführung der Praxisphasen (1) Die Praxisphasen finden in den Modulen 5, 9 und 10 statt, die entsprechend der Modulbeschreibungen je unterschiedliche Ziele beinhalten. (2) Die fachliche Betreuung der/des Studierenden in den Praxisphasen übernimmt eine Hochschullehrerin/ein Hochschullehrer oder eine/ein ausgewählte/r Lehrbeauftragte/r. (3) Während der Praxisphase in Modul 5 finden 4 Studientage statt. Während der Praxisphasen in den Modulen 9 und 10 jeweils 3 Studientage. (4) Die Teilnahme an den Studientagen ist obligatorisch. Die Studierenden müssen von der Praxisstelle für die Teilnahme an den Studientagen freigestellt werden. 7 Erfolgreicher Abschluss Die Praxisphasen sind dann ordnungsgemäß und erfolgreich absolviert worden, wenn folgende Nachweise vorliegen: (1) Die/der Studierende hatte sich für die jeweiligen Module angemeldet. (2) Die Praxisstellen sind vor Antritt genehmigt worden. (3) Es liegen die Zwischen- und Endbeurteilung der Praxisstelle über die regelmäßige Anwesenheit und ordnungsgemäße Durchführung des Praxisprojekts vor. Eine Information zur Erstellung einer Praktikumsbeurteilung befindet sich in der Anlage Nr.2. (4) Die Teilnahme an den obligatorischen Studientagen an der Fachhochschule ist von der zuständigen Lehrperson bestätigt. Wenn das Praxisprojekt weit entfernt vom Studienort absolviert wird, sind äquivalente Praxisbegleitungen (am Praxisort oder per e-learning) zu gewährleisten. Ordnung für die Praxisphasen im Bachelor-Studiengang Heilpädagogik der Fachhochschule Hannover Seite 2 von 5
3 3 Nr. 2/2009 vom Verkündungsblatt der FHH Seite 75 von 77 (5) Der Praxisbericht (Prüfung Modul 5) wurde abgegeben und mit mindestens ausreichend benotet. Der Bericht beinhaltet eine ausführliche Institutionsanalyse sowie die Darstellung und Reflexion der praktischen Handlungsfelder. Wenn der Bericht als nicht bestanden bewertet wird, besteht die Möglichkeit der Nachbesserung bzw. Wiederholung der Arbeit. (6) Der Praxisbericht (Prüfung Modul 9) wurde abgegeben und mindestens mit ausreichend benotet. Der Bericht ist eine ausführliche schriftliche Arbeit, die sowohl eine Darstellung und Analyse des Praxisfeldes als auch eine mit Fachliteratur fundierte Begründung der Konzeption der eigenen heilpädagogischen Arbeit sowie eine Reflexion der eigenen Tätigkeit enthält. Wenn der Bericht als nicht bestanden bewertet wird, besteht die Möglichkeit der Nachbesserung bzw. Wiederholung der Arbeit. (7) Das Kolloquium (Prüfung Modul 10) wurde absolviert und mindestens mit ausreichend benotet. Im Kolloquium soll die zu prüfende Person nachweisen, dass sie Zusammenhänge zwischen heilpädagogischer Praxis und Theorie herstellen und spezielle Fragestellungen in diesen Zusammenhängen vertiefen kann. Wenn die Prüfung als nicht bestanden bewertet wird, besteht die Möglichkeit der Wiederholung. 8 Inkrafttreten Diese Ordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Verkündigungsblatt der FHH in Kraft. Beschluss Präsidium: Verkündungsblatt: Nr. 2/2009 vom ***** Ordnung für die Praxisphasen im Bachelor-Studiengang Heilpädagogik der Fachhochschule Hannover Seite 3 von 5
4 4 Nr. 2/2009 vom Verkündungsblatt der FHH Seite 76 von 77 Anlagen: 1. Strukturierung des Ausbildungsplans 1. Vorbemerkung Der Ausbildungsplan beschreibt die konkreten Tätigkeiten, die Zielsetzungen, die Einstiegsmöglichkeiten, die Inhalte der Tätigkeiten, den zeitlichen Umfang der Arbeit, die eigenen Lernziele der/des Praktikant/in, sowie die Form und den Umfang der Praxisanleitung. Der Ausbildungsplan dient den eindeutigen Absprachen zwischen Praxisstelle und Praktikant/in sowie einer sachgerechten Einarbeitung der/des Praktikant/in in die Tätigkeit der/des Heilpädagogin/en. Der Ausbildungsplan wird gemeinsam von der/dem Studierenden und der/dem Anleiter/in erstellt und von der/dem Studierenden im Praktikumsamt der Fachhochschule vorgelegt. Er wird anhand der folgenden Gliederungspunkte formuliert. 2. Formale Voraussetzungen Ausbildungsstelle (Praktikumsort) und Träger der Ausbildungsstelle Name der Praktikantin/des Praktikanten Name und Qualifikation der Anleiterin/des Anleiters Dauer des Praktikums Wochenstundenumfang Unterschrift von Praktikant/in und Anleiter/in 3. Angabe zur Praktikumsstelle Rechtsstatus und Finanzstruktur des Trägers Klientel Aufgabenstellung Mitarbeiterstruktur 4. Aufbau und Inhalt der Praxisphasen Arbeitsschwerpunkte und Ziele Dauer der Orientierungsphase und Einarbeitung 4 Wochen während der 4 Wochen Erstellung des Ausbildungsplans Bereiche und Abteilungen der Institution, in denen ergänzend zu den Arbeitsschwerpunkten hospitiert werden kann. Zeitpunkt des Beginns und Inhalte der eigenständigen Tätigkeit Tätigkeitsbereich für ein Praxisprojekt 5. Praxisanleitung Regelmäßige Reflexions- und Anleitungsgespräche mindestens einmal wöchentlich Regelmäßiges Feedback zu Leistungen und Fähigkeiten des Praktikanten/ der Praktikantin Regelmäßige Überprüfung der Zielsetzungen und Arbeitsschwerpunkte 6. Auswertung und Abschluss der Praktischen Studiensemester Gemeinsame Auswertung der Praktikumstätigkeiten von Praktikant/in und Anleiter/in, kritische Reflexion der Lernergebnisse sowie differenziertes Feedback in einem Zeitraum 3-4 Wochen vor Beendigung der Praxisphasen. Die abschließende Praktikumsbeurteilung wird gemeinsam zwischen Praktikant/in und Anleiter/in erörtert. 2. Information zur Erstellung einer Praktikumsbeurteilung Ordnung für die Praxisphasen im Bachelor-Studiengang Heilpädagogik der Fachhochschule Hannover Seite 4 von 5
5 5 Nr. 2/2009 vom Verkündungsblatt der FHH Seite 77 von 77 Während des Praxissemesters berichtet die Anleiterin/der Anleiter innerhalb der Praxisstelle der FH zweimal über den Stand der Ausbildung der Praktikantin/des Praktikantin. Die erste Beurteilung erfolgt nach 11 Wochen des Praxissemesters und die zweite Beurteilung zwei Wochen vor dem Ende der Praxisphasen. Bei der Beurteilung handelt es sich um einen ausführlichen, bewertenden Bericht, der auf der Grundlage des Ausbildungsplanes basiert. Die Praktikantin/der Praktikant kann erst zum Kolloquium zugelassen werden, wenn dem Praktikumsbüro der FH die entsprechende(n) Praktikumsbeurteilungen vorliegen und ausweisen, dass die Praxisphasen ordnungsgemäß absolviert wurden. Die Praktikumsbeurteilung muss auf dem offiziellen Briefpapier der Einrichtung geschrieben und neben der Anleiterin/des Anleiters von einer zeichnungsberechtigten Person der Einrichtung unterschrieben sein. Die Praktikumsbeurteilung kann sich z.b. an folgender Struktur orientieren: Personenbezogene Daten Vorname, Nachname, Geburtsdatum der Praktikantin/des Praktikanten Beginn und Ende des Praktikums Zeitraum der Beurteilung Vorname, Nachname und berufliche Qualifikation der Anleiterin/ des Anleiters Darstellung des Einsatzfeldes der Praktikantin/des Praktikanten kurze Beschreibung des Arbeitsfeldes kurze Beschreibung der Aufgaben der Praktikantin/des Praktikanten kurze Darstellung der vereinbarten Ausbildungsziele und Inhalte Darlegung evtl. Abweichungen vom Ausbildungsplan mit kurzer Begründung Beurteilung Verlauf der Einarbeitungsphase sowie des gesamten Praktikums Bewältigung und Organisation der Arbeitsaufgaben Umsetzung des Projekts Kontakt und Zusammenarbeit mit Klienten / Klientinnen Kooperation mit KollegInnen und Vorgesetzten kommunikative Fähigkeiten Einsatzbereitschaft Reflexionskompetenz Auseinandersetzung mit der eigenen Berufsrolle Besondere Fähigkeiten in dem wahrgenommenen Arbeitsbereich Empfehlungen für weitere Lernschritte, der/die Praktikantin/der Praktikant (Haltungsfragen, Fachwissen, methodischen Fragen etc.) Bei der Erstellung der Beurteilung handelt es sich nicht um ein arbeitsrechtliches Zeugnis. Daher darf von der in Zeugnissen üblichen Diktion durchaus abgewichen werden. Die zusammenfassende Beurteilung sollte in die Aussage münden: Das Praxissemester wurde gemäß Ausbildungsplan erfolgreich bzw. nicht erfolgreich absolviert. Ordnung für die Praxisphasen im Bachelor-Studiengang Heilpädagogik der Fachhochschule Hannover Seite 5 von 5
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