Wie Schüler und Meister gefördert werden
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- Wolfgang Adolf Schenck
- vor 7 Jahren
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1 S E R I E SERIE Geld vom Staat Vom Schüler- und Meister-Bafög können auch viele Bauernkinder profitieren. Was Sie darüber wissen sollten, erfahren Sie in der heutigen Folge unserer neuen Serie Geld vom Staat. Förderung für Bauernfamilien Wie Schüler und Meister gefördert werden Bestimmte schulische Ausbildungen, z.b. als Pharmazeutisch-Technische Assistentin, können mit Schüler-Bafög gefördert werden. Viele glauben, dass nur Studenten vom Staat finanziell gefördert werden. Das ist aber nicht der Fall. Denn ähnliche Förderprogramme gibt es auch für bestimmte schulische Ausbildungswege und für berufliche Fortbildungen: So können Schüler ab der 10. Klasse unter bestimmten Bedingungen mit dem Schüler-Bafög gefördert werden. Allerdings sind nur bestimmte Schultypen bzw. Ausbildungen begünstigt. Außerdem muss wie beim Studenten-Bafög das Elterneinkommen berücksichtigt werden. Für bestimmte berufliche Fortbildungen gibt es seit einigen Jahren das so genannte Meister-Bafög. Davon können im landwirtschaftlichen Bereich z. B. die Fachschüler oder angehende Fachagrarwirte, aber auch künftige Meister profitieren. Das besondere: Diese Förderung wird unabhängig vom Einkommen der Eltern gewährt. Im ersten Beitrag unserer neuen Serie Geld vom Staat haben wir Sie ausführlich über das Studenten-Bafög informiert (Mai-Heft). Heute erläutern wir Ihnen, unter welchen Voraussetzungen Ihre Kinder Schüler-Bafög oder Meister-Bafög erhalten können, welche Feinheiten bei der Einkommens-Anrechnung zu beachten sind und wie hoch die Förderung ist. In einigen Fällen (z. B. bei landwirtschaftlichen Fachschülern) kann man sogar zwischen Schüler- und Meister-Bafög wählen. Wann welche Förderung günstiger ist, erläutern wir zum Abschluss der heutigen Folge. 42 top agrar 6/2000
2 Schüler-Bafög wird nur für bestimmte Schultypen gewährt Schüler-Bafög gibt es frühestens ab der 10. Klasse und nur für bestimmte Schulformen. Gefördert werden können u.a. Schüler an Berufsfach- und Fachschulen, die keine abgeschlossene Ausbildung voraussetzen und nach mindestens zweijähriger Dauer mit einem Berufsabschluss enden, wie z. B. als Krankenschwester, Erzieherin oder Medizinisch-Technische-Assistentin, Kollegs und bedingt an Abendhaupt-, Abendrealschulen und an Abendgymnasien, Fachschulen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, wie z. B. Technikerschulen oder landwirtschaftliche Fachschulen. In diesen Fällen können die Schüler je nach Schultyp und Wohnsituation mit monatlichen Beträgen von maximal 355 bis 815 DM in den alten Ländern und mit höchstens 330 bis 655 DM in den neuen Ländern gefördert werden. Wie Übersicht 1 zeigt, sind die Fördersätze für nicht bei den Eltern wohnende Schüler grundsätzlich höher als für Schüler, die noch bei ihren Eltern wohnen. Je nach Fall kann die Förderung noch um einen Mietzuschuss und um einen Versicherungszuschlag aufgestockt werden. Bei einigen schulischen Ausbildungen können Schüler jedoch nur dann gefördert werden, wenn die betreffende Schule von der Wohnung der Eltern aus nicht mehr erreichbar ist und der Schüler deshalb auswärts wohnen muss. Diese Einschränkung gilt für alle Schüler an weiterführenden allgemein bildenden Schulen, Berufsfachschulen, die weniger als zwei Jahre dauern und nicht zu einem Berufsabschluss führen, einschließlich aller Formen der beruflichen Grundbildung und an Fach- und Fachoberschulen, die keine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzen und selbst zu keinem beruflichen Abschluss führen. Eine Schule gilt dann als nicht erreichbar, wenn der Schüler von der Wohnung der Eltern aus die nächstliegende Schule nicht in angemessener Zeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen kann. Das ist der Fall, wenn der Hin- und Rückweg mit öffentlichen Verkehrsmitteln an mindestens drei Tagen in der Woche mehr als zwei Stunden dauert. Nur unter diesen Voraussetzungen kann ein Schüler der genannten Schulformen mit einem monatlichen Bedarfssatz von maximal 640 DM in den alten Ländern bzw. 580 DM in neuen Ländern gefördert werden. Schüler-Bafög wird immer als Zuschuss und grundsätzlich für die gesamte Dauer der Ausbildung einschließlich der Ferien gezahlt. Der Antrag muss allerdings für jedes Schuljahr neu gestellt werden. Schüler- Bafög müssen Sie in der Regel beim Amt für Ausbildungsförderung der Stadt- bzw. Kreisverwaltung am Wohnort der Eltern beantragen. Nur Schüler an Abendgymnasien und Kollegs müssen ihren Antrag bei demjenigen Amt für Ausbildungsförderung stellen, in dessen Bezirk sich die Schule befindet. Ansonsten gelten bei der Beantragung von Schüler-Bafög die gleichen Grundsätze wie beim Studenten-Bafög, die wir in der Mai-Ausgabe von top agrar beschrieben haben. Wie Schüler- und Elterneinkommen angerechnet wird Voraussetzung für den Bezug von Schüler-Bafög ist normalerweise, dass das Einkommen des Schülers und der Eltern bestimmte Grenzen nicht übersteigt. Ausnahmen: Schüler von Abendgymnasien und Kollegs und Schüler, die nach dreijähriger Ausbildung noch drei Jahre berufstätig waren, werden grundsätzlich elternunabhängig gefördert. Für das Bruttoeinkommen des Schülers selbst gelten folgende Freibeträge: DM pro Jahr für Schüler an weiterführenden allgemein bildenden Schulen, an Berufsfachschulen und in Fach- oder Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Ausbildung nicht voraussetzt; Übersicht 1: So hoch ist das monatliche Schüler-Bafög Westdeutschland Ostdeutschland Förderung für Schüler an... bei den Eltern nicht bei den bei den Eltern nicht bei den wohnend Eltern wohnend 1) wohnend Eltern wohnend 1) Berufsfach- und Fachschulen, die in einem mind. zweijährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln, aber 355 DM 640 DM 330 DM 580 DM keine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzen Abendhaupt- oder Abendrealschulen, Berufsaufbauschulen, Fachoberschulen (nach abgeschlossener 640 DM 770 DM 605 DM 665 DM Berufsausbildung) Abendgymnasien und Kollegs 650 DM 815 DM 605 DM 655 DM Fachschulen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt 650 DM 815 DM 605 DM 655 DM. weiterführenden allgemein bildenden Schulen keine Förderung 640 DM 2) keine Förderung 580 DM 2) anderen Berufsfachschulen (einschließlich aller Formen der beruflichen Gundbildung) keine Förderung 640 DM 2) keine Förderung 580 DM 2) Fach- und Fachoberschulen, die keine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzen keine Förderung 640 DM 2) keine Förderung 580 DM 2) 1) Wenn der Wohnraum des Schülers im Eigentum der Eltern steht, gilt der Schüler als bei den Eltern wohnend. 2) In diesen Fällen gibt es die Förderung nur, wenn der Schüler wegen der Ausbildung notwendigerweise nicht bei den Eltern wohnen kann. Nicht bei den Eltern wohnende Schüler erhalten zusätzlich einen Mietzuschuss von 75 DM in den alten Ländern bzw. 235 DM in den neuen Ländern, wenn die Miete tatsächlich über einem Betrag von 120 DM in den alten Ländern und 80 DM in den neuen Ländern liegt. Schüler, die beitragspflichtig krankenversichert sind bekommen einen Pflegeversicherungszuschlag von 15 DM. top agrar 6/
3 Übersicht 2: So berechnet sich das Schüler-Bafög Anna Dietz Georg Müller Einkünfte der Eltern aus der Landund Forstwirtschaft (DM/Jahr) , , - Pauschale für Sozialaufwendungen (DM/Jahr) , , - gezahlte Einkommensund Kirchensteuer (DM/Jahr) , , + Kindergeld (DM/Jahr) , , = Einkommen nach Bafög pro Jahr (DM) , , monatliches Einkommen nach Bafög (DM) 3 356, 2 906, - Freibetrag für die Eltern (DM/Monat) , , - Freibetrag für den Antragsteller (DM/Monat) - 195, - 195, - Freibetrag für weitere Kinder unter 15 (DM/Monat) - Freibetrag für weitere Kinder über 15 (DM/Monat) - 765, = Einkommen nach Abzug der Freibeträge (DM) 126, 441, - Zusatzfreibetrag von 50% für die Eltern (DM) - 63, - 221, - Zusatzfreibetrag von 5% für Kinder für die ein Freibetrag angerechnet wurde (DM) - 13, - 22, = Anrechnungsbetrag (DM/Monat) 50, 198, Höhe der Bafög-Förderung (DM/Monat) 590, 452, Anna bekommt also für das erste Schuljahr an der Fachoberschule Bafög in Höhe von 590 DM (640 DM Bedarfssatz minus 50 DM Anrechnungsbetrag). 452 DM für Fachschüler Georg Müller Der 21-jährige Hofnachfolger Georg Müller besucht nach seiner landwirtschaftlichen Ausbildung für zwei Jahre die landwirtschaftliche Fachschule. Während der Fachschulzeit wohnt er weiterhin auf dem elterlichen Betrieb. Sein eigenes Einkommen liegt weit unter der Einkommensgrenze von DM und bleibt insofern anrechnungsfrei. Die Einkünfte der Eltern betrugen im Jahr DM. Daraus ergibt sich ein monatliches Einkommen nach Bafög von DM. Nach Abzug aller Freibeträge ergibt sich ein endgültiger Anrechnungsbetrag von 198 DM (siehe Übersicht 2). Da Georg auch während des Schulbesuches zuhause wohnt, bekommt er eine Bafög-Förderung von 452 DM (650 DM Bedarfssatz minus 198 DM Anrechnungsbetrag) DM pro Jahr für Schüler an Abendhaupt- und Abendrealschulen, an Berufsaufbauschulen und in Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Ausbildung voraussetzt und DM pro Jahr für Schüler an Abendgymnasien, Kollegs und in Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt. Wenn das Einkommen des Schülers diese Grenzen übersteigt, wird der überschießende Betrag bei der Berechnung des Schüler-Bafögs berücksichtigt. In der Praxis kommt es dazu aber nur selten, weil die meisten Schüler erheblich weniger nebenher verdienen. Häufiger scheitert das Schüler-Bafög am Elterneinkommen. Nach der negativen Einkommensentwicklung der letzten Jahre trifft dies für viele landwirtschaftliche Familien aber nicht zu. Es lohnt sich deshalb, den Anspruch auf Schüler-Bafög genau zu prüfen. Die Berechnung des Elterneinkommens, der Freibeträge und der endgültigen Förderhöhe erfolgt ähnlich wie beim Studenten-Bafög. Die Einzelheiten können Sie im Mai-Heft von top agrar nachlesen. Zur Verdeutlichung erläutern wir die Berechnung des Schüler-Bafögs jetzt anhand von zwei praktischen Beispielen: Anna Dietz: Bafög, weil die Schule weit entfernt ist Bauerntochter Anna Dietz aus der Eifel möchte nach der zehnten Klasse die Fachoberschule für Wirtschaft besuchen. Die nächste Schule dieser Art liegt 50 Kilometer entfernt. Um die Schule von zuhause aus zu besuchen, wäre Anna täglich über drei Stunden unterwegs. Deshalb wohnt sie in der Woche am Schulort und hat deshalb grundsätzlich einen Anspruch auf Bafög. Die Eltern möchten nun wissen, mit welchem Betrag Anna gefördert werden kann. Das Einkommen der Familie Dietz lag im maßgebenden Kalenderjahr 1998 bei DM. Nach Abzug der tatsächlich gezahlten Einkommen- und Kirchensteuer, der pauschalierten Sozialaufwendungen und nach Hinzurechnung des Kindergeldes für Anna und ihre 16-jährige Schwester ergibt sich nach Bafög ein monatliches Familieneinkommen von DM. Nach Abzug der Freibeträge für Eltern und Kinder ergibt sich ein Anrechnungsbetrag von 50 DM (siehe Übersicht 2). Sonderfall Hofnachfolger Im Normalfall scheitert die Bafög-Förderung für Schüler nicht am eigenen Einkommen der Antragsteller. Bei Hofnachfolgern, die den elterlichen Betrieb gepachtet oder bereits vollständig übernommen haben, kann das allerdings anders aussehen. Dem Hofnachfolger werden dann die Einkünfte aus der Landwirtschaft als eigenes Einkommen angerechnet, so dass sein Einkommen den Freibetrag von DM schnell übersteigt. Als Eigentümer wird dem Hofnachfolger auch noch das Vermögen des übernommenen Betriebes angerechnet, so dass er dann in der Regel kein Schüler-Bafög erhalten wird. Meister-Bafög : Nicht nur für Meister Das so genannte Meister-Bafög gibt es erst seit wenigen Jahren. Die Einzelheiten sind im Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) geregelt. Nach diesem Gesetz können sowohl außerschulische als auch schulische Fortbildungsmaßnahmen unter folgenden Voraussetzungen gefördert werden: Die Fortbildungsmaßnahme muss auf eine abgeschlossene Berufsausbildung aufbauen und gezielt auf einen anerkannten Fortbildungsabschluss vorbereiten. Die Maßnahme muss mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen. Vollzeitfortbildungen dürfen nicht länger als drei Jahre dauern, wobei allerdings höchstens 24 Monate gefördert werden. Eine Vollzeitfortbildung liegt in der Regel dann vor, wenn die Lehrveranstaltungen wöchentlich an fünf Werktagen mit mindestens 25 Stunden stattfinden. Teilzeitmaßnahmen müssen innerhalb von vier Jahren abgeschlossen werden. Bei Teilzeitmaßnahmen müssen die Lehrveranstaltungen innerhalb eines halben Jahres mindestens 150 Unterrichtsstunden umfassen. Mit dem Meister-Bafög können Fachkräfte jeden Alters gefördert werden, die 44 top agrar 6/2000
4 sich zum Beispiel zu Handwerks- und Industriemeistern, Technikern, Fachkaufleuten oder Betriebswirten weiterqualifizieren. Auch im landwirtschaftlichen Bereich können verschiedene Fortbildungsmaßnahmen mit dem Meister-Bafög gefördert werden. Dazu gehört zum Beispiel der Besuch der landwirtschaftlichen Fachschule oder einer Technikerschule, die Fortbildung zum Fachagrarwirt (für Rechnungswesen, Landtechnik, Golfplatzpflege usw.), zum staatlich geprüften Naturund Landschaftspfleger, zum Forstwirt sowie die Fortbildung zum landwirtschaftlichen Meister. Allerdings immer nur dann, wenn die Fortbildungsmaßnahmen die oben genannten Voraussetzungen erfüllen. So ist gerade die Fortbildung zum landwirtschaftlichen Meister in bestimmten Bundesländern nicht förderfähig, da die Gesamtstundenzahl von 400 nicht erreicht wird. Welche Leistungen gibt es? Beim Meister-Bafög gibt es drei verschiedene Förderarten, wobei nur Teilnehmer an Vollzeitfortbildungen alle drei Förderarten beanspruchen können. Unterhaltsbeitrag: Mit diesem monat- Fachschüler haben die Wahl. Sie können Schüler- oder Meister-Bafög beantragen. lichen Förderbetrag werden die allgemeinen Lebenshaltungskosten aufgefangen. Maßnahmebeitrag: Mit einem zinsgünstigen Bankdarlehen bis zu DM werden die tatsächlich entstehenden Lehrgangs- und Prüfungskosten gefördert. Vorteil: Die Förderung ist unabhängig vom Einkommen und Vermögen. Kinderbetreuungszuschuss: Für Alleinerziehende mit Kindern unter zehn Jahren gibt es einen Zuschuss von maximal 200 DM Übersicht 3: So hoch ist der monatliche Unterhaltsbeitrag beim Meister-Bafög* Bei den Eltern Nicht bei den Eltern wohnend wohnend Für Alleinstehende gesamt 845 DM gesamt DM ohne Kind davon als Zuschuss 273 DM davon als Zuschuss 393 DM davon als Darlehen 572 DM davon als Darlehen 692 DM Für Verheiratete gesamt DM gesamt DM davon als Zuschuss 273 DM davon als Zuschuss 393 DM davon als Darlehen 992 DM davon als Darlehen DM Für Verheiratete gesamt DM gesamt DM mit einem Kind davon als Zuschuss 273 DM davon als Zuschuss 393 DM davon als Darlehen DM davon als Darlehen DM Für Verheiratete gesamt DM gesamt DM mit zwei Kindern davon als Zuschuss 273 DM davon als Zuschuss 393 DM davon als Darlehen DM davon als Darlehen DM Für jedes weitere Kind 250 DM 250 DM Kommentar: In der Tabelle handelt es sich um die Förderhöchstsätze für Westdeutschland. Die Höchstsätze für Ostdeutschland liegen nur geringfügig unter den in der Tabelle aufgeführten Werten. * Den Unterhaltsbeitrag gibt es nur für Teilnehmer an Vollzeitmaßnahmen Die Höhe der Unterhaltsförderung ist abhängig vom Einkommen und Vermögen des Antragstellers und vom Einkommen des Ehegatten, nicht aber vom Einkommen der Eltern. Beim Antragsteller selbst ist das Einkommen entscheidend, das er während der Fortbildungsmaßnahme verdient. Da Teilnehmer an Vollzeitmaßnahmen im Bewilligungszeitraum meist nicht mehr als den anrechnungsfreien Betrag von rund 630 DM pro Monat verdienen, bleibt deren Einkommen häufig anrechnungsfrei. Deshalb haben ledige Antragsteller, wie z. B. die Mehrzahl der landwirtschaftlichen Fachschüler, häufig Anspruch auf den Förderhöchstsatz von 845 bzw DM/Monat (Zuschuss plus Darlehen). Bei verheirateten Antragstellern spielt meist das Einkommen des Ehegatten die entscheidende Rolle. Hier ist das Einpro Monat für entstehende Kinderbetreuungskosten. Wichtig: Teilnehmern an Teilzeitfortbildungen steht nur der Kinderbetreuungszuschuss und der Maßnahmebeitrag zu. Der Maßnahmebeitrag ist im landwirtschaftlichen Bereich allerdings oft uninteressant, da die Prüfungs- und Lehrgangsgebühren mit einigen hundert Mark häufig so gering sind, dass sich der Aufwand für die Beantragung kaum lohnt. Die größte Bedeutung für landwirtschaftliche Fortbildungen hat die Unterhaltsförderung für Teilnehmer an Vollzeitmaßnahmen. Was dabei wichtig ist, erläutern wir im Folgenden. Sie können auch nur den Zuschuss nehmen Die Förderhöchstsätze beim Unterhaltsbeitrag sind abhängig davon, ob der Antragsteller noch bei den Eltern wohnt und ob er eine eigene Familie hat. Nicht bei den Eltern wohnende Teilnehmer an Vollzeitfortbildungen können eine monatliche Förderung von maximal DM bekommen. Für Antragsteller, die noch bei den Eltern wohnen, beträgt die monatliche Förderung höchstens 845 DM (Zuschläge zur Kranken- und Pflegeversicherung und Mietzuschuss sind bereits enthalten). Bei verheirateten Personen erhöht sich der maximale Fördersatz um 420 DM. Für jedes Kind steigt er um jeweils 250 DM. So könnte z. B. ein verheirateter Familienvater mit zwei Kindern mit maximal DM pro Monat gefördert werden (Übersicht 3). Die Unterhaltsförderung wird zum Teil als Zuschuss und zum Teil als Darlehen von der Deutschen Ausgleichsbank gewährt. Die Aufteilung von Zuschuss und Darlehen ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Sie muss für jeden Förderantrag einzeln berechnet werden. Wohnt der Antragsteller noch bei den Eltern, kann der monatliche Zuschuss maximal 273 DM betragen. Wohnt er nicht mehr bei den Eltern, beträgt der monatliche Zuschuss im Höchstfall 393 DM. Übrigens: Bei der Förderung nach AFBG ist es möglich, sich nur den Zuschussanteil auszahlen zu lassen und das Darlehen nicht zu beanspruchen bzw. nur teilweise in Anspruch zu nehmen. Elterneinkommen spielt keine Rolle 46 top agrar 6/2000
5 kommen des vorletzten Kalenderjahres ausschlaggebend. Wenn sich die Einkommensverhältnisse allerdings entscheidend geändert haben, kann auf Antrag auch beim Ehegatten das aktuelle Einkommen berücksichtigt werden. Die Berechnung des anzurechnenden Einkommens erfolgt ähnlich wie beim Bafög. Zur Veranschaulichung zeigen wir die Berechnung der Unterhaltsförderung nach AFBG an einem Beispiel. Werner Kruse: Förderung hilft bei Verdienstausfall Landwirt Werner Kruse, 32 Jahre, ist verheiratet und hat ein Kind im Alter von sieben Jahren. Werner Kruse hat den elterlichen Betrieb noch nicht übernommen und arbeitet als Angestellter auf dem Betrieb seines Vaters. Im Winter möchte der Landwirt die Fortbildung zum Fachagrarwirt absolvieren, da er neben der Landwirtschaft später auch das Lohnunternehmen seines Vaters übernehmen wird. Für die Zeit der Fortbildung wird Werner Kruse nicht auf dem elterlichen Betrieb mitarbeiten. Um die finanziellen Einbußen zumindest teilweise auffangen zu können, beantragt er Unterhaltsförderung nach AFBG. Für ihn ergibt sich eine maximale Unterhaltsförderung von DM im Monat (Übersicht 4). Dieser Höchstsatz reduziert sich jedoch um das anrechenbare Einkommen seiner Ehefrau. Vera Kruse arbeitet als Grundschullehrerin. Ihr monatliches Einkommen nach Bafög bzw. AFBG beträgt rund DM. Nach Abzug der Freibeträge von DM für sich selbst, von 125 DM für den Antragssteller Werner Kruse, von 565 DM für ihr Kind und von weiteren 55 % ergibt sich ein anrechenbares Einkommen von 250 DM. Ergebnis: Werner Kruse wird für die Zeit seiner Fortbildung mit einem Unterhaltsbeitrag von DM im Monat gefördert. Davon bekommt er 268 DM als Zuschuss ausgezahlt. Der Darlehensanteil liegt bei DM (Übersicht 4). Vermögen mindert die Förderung Neben dem Einkommen kann auch das Vermögen des Antragstellers die Unterhaltsförderung mindern, wenn folgende Freibeträge überschritten werden: DM für den Antragsteller, DM für den Ehegatten und jeweils DM für jedes Kind. 48 top agrar 6/2000 Übersicht 4: So berechnet sich das Meister-Bafög bei Landwirt Kruse Bedarfssatz für Werner Kruse DM + Erhöhungsbetrag für die Ehefrau DM + Erhöhungsbetrag für ein Kind DM = Maximaler Unterhaltsbeitrag für Werner Kruse DM - Anrechenbares Einkommen der Ehefrau DM = Höhe der Unterhaltsförderung = DM davon Zuschuss 268 DM davon Darlehen DM Ein Beispiel: Hat ein verheirateter Familienvater mit zwei Kindern ein Vermögen von DM, bleiben DM anrechnungsfrei DM werden auf die Förderung angerechnet. Das Meister-Bafög kann also durchaus an den niedrigen Vermögensfreibeträgen scheitern. Im Zuge der geplanten Gesetzesänderung werden die Vermögensfreibeträge aber vermutlich erheblich angehoben. Um soziale Härten zu vermeiden, kann in bestimmten Fällen auch schon derzeit Auf eine zusätzliche Mark im Portemonnaie sollten Sie nicht verzichten. Deshalb sollten Sie Ihren Bafög-Anspruch unbedingt prüfen. Fotos: Heil Vermögen, das über die oben genannten Freibeträge hinausgeht, anrechnungsfrei bleiben. Das ist zum Beispiel möglich, wenn das Vermögen nachweislich zum Lebensunterhalt dient. So könnte bei einem Hofnachfolger, der den Betrieb schon übernommen hat allerdings nur in Ausnahmefällen das landwirtschaftliche Vermögen anrechnungsfrei bleiben. Die Förderungsanträge sind schriftlich an die nach Landesrecht zuständige Behörde zu richten. Das sind in jedem Land andere Behörden. Um die für Sie zuständige Stelle zu erfahren, können Sie sich an die Ämter für Ausbildungsförderung bei den Kreisen bzw. Städten wenden. Zudem sollten Sie sich auf jeden Fall auch beim jeweiligen Fortbildungsträger informieren. Denn diese bieten häufig speziell auf die Teilnehmer zugeschnittene In- formationen und eventuell auch Beratungen an. Bei landwirtschaftlichen Fortbildungen können Sie sich auch bei den Landwirtschaftskammern und -ämtern erkundigen, die zumindest in einigen Bundesländern in die Förderung eingeschaltet sind. Den Antrag auf Gewährung der Unterhaltsförderung sollten Sie rechtzeitig stellen, damit Sie direkt zu Beginn der Fortbildungsmaßnahme das Geld erhalten können. Spätestens aber in dem Monat, in dem die Fortbildungsmaßnahme beginnt, sollten Sie die Förderung beantragen. Denn rückwirkende Leistungen sind nicht möglich. Die Maßnahmebeiträge zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungskosten können dagegen noch bis zum Ende der Fortbildungsmaßnahme beantragt werden. Aber auch hier gilt: Je früher Sie den Antrag stellen, desto eher können Sie mit einer Bearbeitung und Auszahlung rechnen. Rückzahlung innerhalb von 10 Jahren Beim Meister- Bafög gibt es Zuschläge für Ehegatten und Kindern. Nehmen Sie für die Unterhaltsund/oder Maßnahmeförderung ein Darlehen in Anspruch, ist dieses für die Dauer der Fortbildung sowie für weitere zwei Jahre (in Ausnahmefällen bis zu vier Jahre) zins- und tilgungsfrei. Das Darlehen muss dann spätestens innerhalb von zehn Jahren mit monatlichen Raten von mindestens 250 DM getilgt werden. Bei der Rückzahlung kann man zwischen einem variablen Zins und einem Festzins wählen, die beide erheblich unter dem marktüblichen Zins liegen. Wenn Teilnehmer von Vollzeitfortbildungen innerhalb von zwei Jahren nach Abschluss der Fortbildung ein Unternehmen gründen oder übernehmen und sie im ersten Jahr für wenigstens vier Monate mindestens zwei Personen sozialversicherungspflichtig beschäftigen, wird die Hälfte des Maßnahmedarlehens erlassen. A. Schulze Vohren Im nächsten Heft informieren wir Sie über die Berufsausbildungsbeihilfe für Jugendliche in der Lehre.
6 Schüler-Bafög oder Meister-Bafög was ist günstiger? Schüler, die z. B. die landwirtschaftliche Fach- oder Technikerschule besuchen, haben regelmäßig die Wahl zwischen Schüler- und Meister-Bafög unabhängig davon, ob der Schulbesuch auf die Prüfung als Wirtschafter bzw. staatlich geprüfter Landwirt oder auf die Meisterprüfung vorbereitet. Meistens ist Schüler-Bafög günstiger Der Vorteil des Schüler-Bafögs: Die monatliche Förderung von maximal 650 DM bzw. 815 DM (zuhause/auswärts wohnend) wird in voller Höhe als Zuschuss gewährt. Dagegen beträgt der Zuschuss beim Meister-Bafög höchstens 273 DM bzw. 393 DM pro Monat. Darüber hinausgehende Leistungen werden als Darlehen gewährt. Deshalb sollten Fachschüler in erster Linie das Schüler-Bafög in Anspruch nehmen. Es gibt jedoch Fälle, in denen das Meister-Bafög eine gute Alternative sein kann, zum Beispiel dann, wenn einem Schüler aufgrund eines zu hohen Elterneinkommens kein oder nur wenig Schüler-Bafög zusteht. Denn Meister-Bafög wird immer unabhängig vom Elterneinkommen gewährt, Beispiel: Einem ledigen, zuhause wohnenden Fachschüler steht aufgrund des Elterneinkommens nur 150 DM an Schüler-Bafög zu. Da der Fachschüler selbst ein Einkommen von unter 630 DM pro Monat hat, könnte er Meister-Bafög in Höhe von 845 DM monatlich erhalten. Davon wären zwar 572 DM Darlehen und 273 DM Zuschuss. Aber auch der Zuschuss wäre immer noch deutlich höher als das Schüler-Bafög von 150 DM. ein Antragsteller auf jede Mark angewiesen ist, weil er z. B. die eigene Familie versorgen muss, können für ihn die insgesamt höheren Förderhöchstbeträge beim Meister-Bafög entscheidend sein. Denn hier wird auch die Familiensituation durch Zuschläge für Ehegatten und Kinder berücksichtigt (Übersicht 3), ein Schüler über 30 Jahre alt ist, kann er grundsätzlich kein Schüler-Bafög mehr erhalten. Das Meister-Bafög dagegen wird unabhängig vom Alter gewährt. Frühzeitig informieren und beraten lassen Für die Entscheidung, ob Sie besser Schüler-Bafög oder Meister-Bafög beantragen, sollten Sie sich frühzeitig beim Amt für Ausbildungsförderung der Kreise bzw. kreisfreien Städte beraten lassen. Die kommunalen Ämter für Ausbildungsförderung sind für das Schüler- Bafög zuständig und können Ihnen vorab den voraussichtlichen Fördersatz berechnen. Wenn sich herausstellt, das Sie beim Schüler-Bafög schlechte Karten haben, sollten Sie sich auf jeden Fall über Ihre Chancen beim Meister- Bafög informieren. Eine Kombination beider Förderungen ist übrigens nicht möglich. top agrar 6/
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