Schwangerenbetreuung in der Praxis für Frauenheilkunde Dr. Annegret Gutzmann
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- Gundi Beck
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1 Schwangerenbetreuung in der Praxis für Frauenheilkunde Dr. Annegret Gutzmann Liebe werdende Mutter, liebe werdende Eltern! Wir freuen uns darauf, Sie in Ihrer Schwangerschaft zu betreuen und zu begleiten. Unser Team, - das sind als Ärztinnen Frau Dr. Annegret Gutzmann, Frau Dr. Andrea Friedfeldt und als medizinische Fachangestellte Frau Ursula Mucha, Frau Karin Marx und Frau Monika Döpper - arbeitet schon seit vielen Jahren zusammen. In dieser Zeit haben wir mehr als 500 werdende Mütter bis zur Geburt begleitet. Wir kooperieren mit niedergelassenen Hebammen, insbesondere mit den Hebammen des Kölner Geburtshauses, aber auch mit allen Hebammen Ihrer Wahl. Wir begrüßen die Kooperation mit den Hebammen sehr so können Sie vom Wissen und der Erfahrung beider Berufsgruppen profitieren. Diese Zusammenarbeit könnte für Sie so aussehen, dass Sie im Wechsel die Vorsorgeuntersuchungen einmal bei der Hebamme und einmal bei uns in der Praxis in Anspruch nehmen. Sie können sich aber auch selbstverständlich dafür entscheiden, die gesamte Schwangerschaft hier in unserer Praxis betreut und begleitet zu werden. Was können Sie von uns erwarten? Empathie, Fachkompetenz und Fürsorge! Jede Schwangerschaft ist anders die für Sie richtige Betreuung hängt neben der medizinischen Situation auch von Ihren Bedürfnissen ab. Wir möchten Ihnen ausreichend Zeit und Gelegenheit anbieten, Unklarheiten, Probleme oder Beschwerden zu besprechen und auszuräumen. Wir werden uns immer bemühen, Ihnen zu helfen. Die folgenden Informationen erläutern die für die Schwangeren-Vorsorge gültigen Mutterschaftsrichtlinien und wie wir sie in unserer Praxis umsetzen. Was erwartet Sie in unserer Praxis nach Feststellung einer Schwangerschaft? Gerne können Sie Ihren Partner / Ihre Partnerin zu jeder Untersuchung mitbringen. Die Untersuchungen finden bis zur 32. Schwangerschaftswoche (SSW) im Abstand von ca. 4 Wochen statt, danach alle 2 Wochen; und in den 2 Wochen vor dem Geburtstermin wöchentlich. Ist der errechnete Geburtstermin überschritten, so werden alle 2 Tage die kindlichen Herztöne kontrolliert (CTG). Bei Beschwerden oder Erkrankungen kann der
2 Termin auch häufiger sein. Bei jedem Vorsorgetermin wird ausreichend Zeit für Ihre Fragen und Ihre Beobachtungen sein, denn Sie sind die erste Expertin für Ihre Schwangerschaft. Die Untersuchungsergebnisse werden in den Mutterpass eingetragen ein wichtiges Dokument also, das Sie zu jedem Besuch mitbringen sollten. So können sich alle, die Ihre Schwangerschaft mitbetreuen schnell und ausführlich über den Verlauf informieren. Welche Untersuchungen werden gemacht? Laboruntersuchungen: Blutdruck-, Urin- und Gewichtskontrollen erfolgen jedes Mal. Im Abstand von einigen Wochen oder bei Auffälligkeiten wird der Eisengehalt des Blutes überprüft, um einem Eisenmangel vorzubeugen. Zu Beginn der Schwangerschaft sind laut Mutterschaftsrichtlinien noch weitere Blutuntersuchungen vorgeschrieben wie die Bestimmung der Blutgruppe, des Rötelnschutzes, der Antikörper, des HIV-Testes (nur mit Ihrem Einverständnis), des Ausschlusses einer früheren Syphilis-Infektion und des Ausschlusses einer Hepatitisinfektion (erst ab der 32. SSW). Eine Untersuchung auf eine Chlamydieninfektion im Urin erfolgt ebenfalls regulär zu Beginn der Schwangerschaft. Alle weiteren Blutuntersuchungen werden bei unauffälligem Schwangerschaftsverlauf von den gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet. Die möglichen und sinnvollen ergänzenden Untersuchungen in der Schwangerschaft entnehmen Sie bitte dem gesonderten Blatt Wahlleistungen in der Schwangerschaft. Körperliche Untersuchungen: Dazu gehört das Abtasten des wachsenden Bauches, um die Größenentwicklung und die Lage des Kindes zu überprüfen. Ebenso gehört in größeren Abstanden die Untersuchung auf dem gynäkologischen Stuhl zur Schwangerenvorsorge; hierbei wird festgestellt, ob Bakterien in der Scheide sind, welche unbehandelt eine vorzeitige Öffnung des Muttermundes hervorrufen können. Der Gebärmutterhalses wird auf ausreichende Länge untersucht, zum Teil mittels Ultraschall durch die Scheide. Die Tastuntersuchung der Brust zu Beginn und in etwa zur Mitte der Schwangerschaft ist ebenfalls vorgesehen. Ultraschall:
3 Laut Mutterschaftsrichtlinien sind drei Ultraschalluntersuchungen zu genau definierten Zeiten im Verlauf der Schwangerschaft sinnvoll und werden von der Krankenkasse übernommen. In der SSW: Das Alter der Schwangerschaft und der mutmaßliche Geburtstermin wird dabei festgelegt; auch erfolgt die sichere Klärung, ob eine Mehrlingsschwangerschaft vorliegt und ob die kindliche Herzaktion zu sehen ist als Nachweis der intakten Schwangerschaft. In der SSW: Der ausführliche Ultraschall mit sog. Organdiagnostik überprüft, ob alle erkennbaren Organe richtig angelegt sind und wo der versorgende Mutterkuchen sitzt. Es wird zu diesem Zeitpunkt der Schwangerschaft speziell auf Fehlbildungen geachtet, die evtl. eine besondere Geburtsklinik erforderlich machen, um dem Kind bessere Startbedingungen ins Leben zu ermöglichen. In der SSW: Die Lage und das Wachstum des Kindes sowie die Menge des Fruchtwassers wird überprüft. Häufigere Ultraschalluntersuchungen oder evtl. die Überweisung zu einer Spezial- Untersuchung sind nur bei Auffälligkeiten, Fehlentwicklungen oder Entwicklungsverzögerungen in der Schwangerschaft erforderlich und werden auch nur dann von den Krankenkassen übernommen. Die Ultraschalluntersuchung ist für viele ein besonderes, tief berührendes Erlebnis. Es ist aber eine medizinische Untersuchung, die der Beurteilung eines Schwangerschaftsverlaufs dient. Wenn keine medizinische Notwendigkeit vorliegt und allein der Wunsch nach Betrachtung des Kindes besteht, müssen die Kosten dieser Untersuchung von Ihnen als sog. Wahlleistung getragen werden. Dem häufigen Wunsch vieler werdender Mütter und Väter nach mehren Ultraschalluntersuchungen kommen wir selbstverständlich entgegen. In dem beiliegenden Blatt Ultraschall Wahlleistung haben wir für Sie einige Möglichkeiten zusammengestellt. CTG (Cardiotokogramm): Das ist die Aufzeichnung der kindlichen Herztöne und eventueller vorzeitiger Wehentätigkeit ab der 32. SSW. Dabei kann die aktuelle Befindlichkeit Ihres Kindes erkannt werden. Diese Untersuchung dauert ca. 30 Minuten. Nach der Geburt: Die Zeit zu Dritt ist immer anders als vorher gedacht. In der neuen Familiensituation stehen sich manchmal schwer vereinbare Gefühle und Situationen gegenüber: das Glück über das Neugeborene einerseits und andererseits die Erschöpfung durch mangelnden
4 Schlaf und die Sorge, ob und wie frau /man es richtig macht mit dem Kind und dem Stillen. Sehr hilfreich in dieser ungekannten Lage ist eine Hebamme, die zu Ihnen nach Hause kommt. In allen Fragen, natürlich besonders falls es medizinische Probleme geben sollte, stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Eine abschließende Untersuchung nach Ende des Wochenbettes erfolgt 6-8 Wochen nach der Geburt. Zusätzliche Untersuchungen zur vorgeburtlichen Diagnostik genetischer Störungen: Die speziellen Untersuchungen zur vorgeburtlichen Diagnostik (PND) in der Frühschwangerschaft werden dann von den Krankenkassen übernommen, wenn für Sie individuell ein erhöhtes Risiko für eine kindliche Fehlbildung besteht, z.b. aufgrund einer familiären Belastung, bei versehentlicher Einnahme schädigender Substanzen in der Frühschwangerschaft oder aus Altersgründen. Gehören Sie keiner Risikogruppe an, wünschen aber dennoch eine Frühdiagnostik genetischer Fehlbildungen, tragen Sie die Kosten dieser Untersuchung selbst. Mit diesen Untersuchungen sollen besonders schwere angeborene Erkrankungen des Kindes erkannt bzw. ausgeschlossen werden. Sie sollten nur nach ausführlicher Beratung und Überlegung erfolgen, denn falls dabei tatsächlich eine schwere Behinderung des Kindes festgestellt werden sollte, ist im Normalfall eine Behandlung oder Heilung nicht möglich. In der Folge könnte sich die Frage des Schwangerschaftsabbruchs für Sie stellen. Sie könnten dadurch vor eine Entscheidung gestellt werden, die vielleicht Ihre Kräfte übersteigt. Deshalb steht am Beginn der vorgeburtlichen Diagnostik die Frage Was will ich von meinem Kind wissen und was würde ich tun?. Weitere Informationen, insbesondere über die Sicherheit der Diagnose, entnehmen Sie bitte den beiliegenden Broschüre der BZgA und von Pro familia.. Zusatzleistungen in der Schwangerschaft Folgende Zusatzleistungen werden nicht von den Krankenkassen übernommen. Sie können auf Ihren Wunsch teilweise bei uns durchgeführt werden, allerdings müssen Sie die Kosten dafür selbst tragen. Die Kosten richten sich nach der privatärztlichen Gebührenordnung (GOÄ). Im Folgenden finden Sie eine kurze Erklärung und Bewertung nach dem aktuellen Stand des medizinischen Wissens. Bluttest auf Toxoplasmose: außerhalb der Schwangerschaft ist die Toxoplasmose eine harmlose Erkrankung. Bei einer Erstinfektion in der Schwangerschaft ist Ihr Kind jedoch gefährdet. Frauen, die wissen, dass Sie keinen Schutz vor Toxoplasmose haben, sollten sich entsprechend verhalten (z.b. Vermeidung von Rohmilchprodukten, von Kontakt mit Katzenkot, von
5 rohem Fleisch). Wenn in der Schwangerschaft neu aufgetretene Antikörper nachgewiesen werden, kann medikamentös behandelt werden. Eine Titer-Untersuchung ist daher sinnvoll. Bluttest auf Ringel-Röteln: Eine Erstinfektion mit Ringelröteln kann, muss aber nicht zu einer Infektion des Ungeborenen führen. Anders als die Rötelninfektion kann das Ungeborene Kind aber behandelt werden. Ringelröteln werden vor allem durch kleine Kinder übertragen. Bei Schwangeren mit häufigem Kontakt mit kleinen Kinder ist eine Titerkontrolle sinnvoll. Bluttest auf Windpocken: Eine Windpockeninfektion der Schwangeren führt selten auch zu einer Infektion des Kindes. Allerdings ist ein neugeborenes Kind sehr gefährdet und muss vor infizierten Personen geschützt werden. Eine Titerkontrolle gibt eine sichere Aussage über ein potenzielles Infektionsrisiko. Abstrich auf ß-Streptokokken: Hierbei kann nachgewiesen werden, ob in der Scheide ß-Streptokokken vorhanden sind. Das ist häufig der Fall und außerhalb der Schwangerschaft harmlos. In seltenen Fällen steckt sich das Kind jedoch unter der Geburt an, was für das Neugeborene sehr bedrohlich werden kann. Sollten ß-Streptokokken nachgewiesen werden, bekommen Sie während der Geburt ein Antibiotikum. Abstrich auf Gonokokken: Hierbei wird getestet, ob Tripperbakterien bei Ihnen vorliegen. Ohne den fehlenden Nachweis bekommen die Neugeborenen Silbernitrat in die Augen getropft, um prophylaktisch eine Infektion mit möglichen Tripperbakterien zu vermeiden. Zuckerbelastungstest: Dieser Test ( Blutzuckerbestimmung nach Trinken einer definierten Zuckerlösung) kann einen möglichen Schwangerschaftsdiabetes erkenne. Ein unbehandelter Diabetes kann für Mutter und Kind erhebliche Gefährdung mit sich bringen( Über,- Untergewicht, fehlende Lungenreife; Geburtskomplikation durch zu große Kinder). Die rechtzeitige diätetische oder auch medikamentöse Therapie aber kann eine Schädigung von Mutter und Kind verhindern. Der Zuckerbelastungstest ist daher sinnvoll. Mittlerweile werden die Kosten des Zuckerbelastungstests von den Krankenkassen im Erstattungsverfahren übernommen.
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